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Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf

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- 1 -<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> Lfd. Nr. 25<br />

VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

über die Sitzung des<br />

GEMEINDERATES<br />

Zu den Punkten der Tagesordnung:<br />

Pkt.17 Beschlussfassung über einen Kostenbeitrag für den<br />

Kulturausflug der Senioren 2011<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einem Kostenbeitrag für den Kulturausflug 2011 der <strong>Guntramsdorf</strong>er<br />

Seniorinnen und Senioren wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Der Kulturausflug der <strong>Guntramsdorf</strong>er Seniorinnen und Senioren soll im Jahr<br />

2011 nach Salzburg, Grossarl „Tal der Almen“ führen. Geplant sind 3 Turnusse –<br />

5 Tage - 4 Nächte zu je zwei Busse. Voraussichtlich werden ca. 200 – 250<br />

Personen (genaueres erst ca. Mitte Oktober) an dieser Veranstaltung teilnehmen.<br />

Die gesamten Kosten für diesen Kulturausflug belaufen sich auf ca. € 84.600,00.<br />

Als Zuschuss der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> werden € 50,00 pro Person<br />

vorgesehen, bei 250 Personen ergibt das eine Summe von € 12.500,00.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einem Kostenbeitrag von € 50,00 pro Person -<br />

bei 250 Personen ergibt das einen Gesamtbetrag von € 12.500,00, für den<br />

Kulturausflug 2011 der <strong>Guntramsdorf</strong>er Seniorinnen und Senioren wie im<br />

Sachverhalt angeführt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 9 Stimmen der ÖVP angenommen<br />

(GR. Alfred Zimmermann - dafür)<br />

Pkt.18 Beschlussfassung über eine Änderung der<br />

Abfallwirtschaftsgebühren der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong><br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, den Änderungen in der Abfallwirtschaftsverordnung der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong>, wie im Sachverhalt angeführt, zuzustimmen.<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 2 -<br />

Sachverhalt:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> hat mit Wirksamkeit vom 01.07.1994 eine<br />

Abfallwirtschaftsverordnung beschlossen. In weitere Folge gab es mehrere<br />

Änderungen betreffend neuer Behältergrößen und Gebühren. Nun wurde eine<br />

neue Abfallwirtschaftsverordnung verfasst.<br />

Die größten Änderungen gegenüber der bestehenden Verordnung lauten:<br />

Anstelle von 39 Entleerungen der Biotonnen, gibt es nun 40 Entleerungen –<br />

der wöchentliche Entleerungsrhythmus wurde bis Ende Oktober verlängert.<br />

Die Kosten für die Behandlung des Biomülls sind in der Restmüllgebühr<br />

eingerechnet, d.h. das ein Privathaushalt eine 120 Liter Biotonne kostenlos<br />

erhält. Nun kann zusätzlich eine zweite 120 Liter oder 240 Liter Biotonne<br />

gegen eine Gebühr angeboten werden.<br />

Der Pflichtbereich, das sind jene Gebiete in denen eine Müllentsorgung von<br />

der Gemeinde durchgeführt wird, wird auf Grund der Möglichkeit des<br />

ganzjährigen Bewohnens des „Hofstädter Teiches“, um dieses Gebiet<br />

erweitert.<br />

Die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe werden jeweils<br />

um 9,35 % erhöht. Die letzte Erhöhung dieser Gebühren fand am 01.01.2007<br />

statt. Die Entgelte für Restmüllsäcke der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> und<br />

die Entgelte im Altstoffsammelzentrum bleiben unverändert.<br />

Die Erhöhung der Gebühren ist auf Grund folgender Tatsachen<br />

notwendig:<br />

Erhöhung der Entsorgungskosten, wie zum Beispiel die Kosten für die<br />

Entsorgung des Restmülls sind um ca. 5,50 % gestiegen.<br />

Erhöhung der Treibstoffpreise, der Energiekosten und Personalkosten<br />

Steigende Müllmengen (Fraktionen die in der Restmüllgebühr enthalten sind<br />

wie zum Beispiel - Sperrmüll, Grün- und Strauchschnitt,….)<br />

Ankauf eines neuen (erdgasbetriebenen) Müllsammelfahrzeugs<br />

Erweiterung der Biotonnenentleerung von 39 Entleerungen auf 40<br />

Entleerungen (Verlängerung der wöchentlichen Abfuhr)<br />

Zusätzliche Errichtung von Müllsammelstellen, und Betreuung dieser<br />

zusätzlichen Sammelinseln<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, den Änderungen in der Abfallwirtschaftsverordnung<br />

der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong>, wie im Sachverhalt angeführt, zuzustimmen.<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 3 -<br />

Diese Abfallwirtschaftsverordnung tritt mit 01.01.2011 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 01.07.1994, sowie die Änderungen vom<br />

01.01.1998, vom 22.<strong>09</strong>.2000 und vom 01.07.2007 außer Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 12 Stimmen angenommen<br />

dagegen – FPÖ / GRÜNE / ÖVP<br />

dafür - SPÖ / ÖVP mit 1 Stimme (GR. Alfred Zimmermann)<br />

Pkt.19 Beschlussfassung über eine Erhöhung des Entgeltes<br />

für die Ausleihung von Heurigengarnituren<br />

der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong><br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Erhöhung des Entgeltes für die Ausleihung von<br />

Heurigengarnituren der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong>, wie im Sachverhalt<br />

dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 05. August 2004 wurde für das Ausleihen von<br />

Heurigengarnituren (ein Tisch und 2 Bänke) ein Entgelt in der Höhe von € 1,00<br />

beschlossen.<br />

Nun soll dieser Kostenersatz für die anfallenden Personalkosten pro Garnitur<br />

(Lieferung und Abholung) und Materialkosten (Neuanschaffung, Reparatur,) auf<br />

€ 3,00 pro Heurigengarnitur erhöht werden.<br />

Es wurden in den letzten beiden Jahren eine Vielzahl an neuen Garnituren<br />

angekauft.<br />

Dieses „Entgelt“ in der Höhe von € 3,00 soll ab 01.10.<strong>2010</strong> für das Ausleihen<br />

von Heurigengarnituren (ein Tisch und 2 Bänke) durch Unternehmen, Private und<br />

Vereine eingehoben werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Erhöhung des Entgeltes für die Ausleihung von<br />

Heurigengarnituren der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> auf € 3,00 pro Garnitur<br />

ab 01.10.<strong>2010</strong> wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 11 Stimmen angenommen<br />

dagegen – ÖVP / FPÖ<br />

dafür - SPÖ / GRÜNE / ÖVP mit 1 Stimme (GR. Alfred Zimmermann)<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 4 -<br />

Pkt.20 Beschlussfassung über eine Erhöhung der Standgebühren<br />

für den Advent- und Ostermarkt<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Erhöhung der Standgebühren für den Advent- und Ostermarkt,<br />

wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Folgende Gebühren sollen mit Oktober <strong>2010</strong> angepasst werden:<br />

a) Standgebühr Adventmarkt<br />

Die Standgebühr für den alljährlich vor und im Rathaus stattfindenden<br />

Adventmarkt wurde seit 2002 nicht mehr erhöht. Für das Wochenende (Freitag<br />

bis Sonntag) soll nun ab 01. Oktober <strong>2010</strong> für die Benützung einer Hütte bzw.<br />

eines Standplatzes im Rathaus € 50,00 (kein steuerbarer Umsatz) statt bisher<br />

€ 40,00 verrechnet werden.<br />

b) Standgebühr Ostermarkt<br />

Die Standgebühr für den alljährlich im Heimatmuseum stattfindenden Ostermarkt<br />

wurde seit 2005 nicht mehr erhöht. Für das Wochenende (Samstag und Sonntag)<br />

soll nun ab 01.10.<strong>2010</strong> € 25,00 (kein steuerbarer Umsatz) statt bisher<br />

€ 15,00 verrechnet werden.<br />

Einnahmen 20<strong>09</strong> - € 4.690,00<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Erhöhung der Standgebühren für den Adventund<br />

Ostermarkt mit 01.10.<strong>2010</strong>, wie im Sachverhalt a) und b) dargestellt,<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen der FPÖ angenommen<br />

Pkt.21 Beschlussfassung über eine Erhöhung der Entgelte für die<br />

Vermietung von Gemeinderäumlichkeiten (Musikheim,<br />

Barockpavillon, Sitzungssaal, Besprechungszimmer, Turnsaal)<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Erhöhung der Entgelte für die Vermietung von<br />

Gemeinderäumlichkeiten, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 5 -<br />

Sachverhalt:<br />

Die letzte Erhöhung von Entgelten für die Vermietung von gemeindeeigenen<br />

Räumlichkeiten, wie im Sachverhalt angeführt, wurde mit Jänner 2005<br />

durchgeführt, durch die gestiegenen Betriebs- und Instandhaltungskosten ist<br />

es daher notwendig die Entgelte nach 5 Jahren anzupassen und mit 01.10.<strong>2010</strong><br />

zu erhöhen.<br />

a) Musikheim<br />

Seit 2005 wurde eine Tagesmiete von € 380,00 verrechnet. Die Veranstaltungen<br />

haben sich fast verdoppelt - viele Vereinsnutzungen, der Reinigungsaufwand hat<br />

sich enorm erhöht, bei gleichbleibenden Einnahmen.<br />

Es wird daher vorgeschlagen die Tagesmiete auf € 430,00 (inkl. 20 % UST),<br />

zu erhöhen.<br />

Auslastung: Einnahmen seit 2005 gleichbleibend<br />

Einnahmen 20<strong>09</strong> - € 5.724,10<br />

b) Barockpavillon<br />

Seit 2005 wurde eine Tagesmiete von € 150,00 verrechnet. Diese Räumlichkeiten<br />

werden ausschließliche für Hochzeiten und für gemeindeeigene Veranstaltungen<br />

(Kultur) vermietet. Im Jahr 20<strong>09</strong> fanden alleine 55 Trauungen bei 6 Fixterminen<br />

sowie 20 Sonderhochzeiten statt.<br />

Es wird vorgeschlagen die Tagesmiete auf € 180,00 (kein steuerbarer Umsatz)<br />

zu erhöhen.<br />

Auslastung: seit 2004 Einnahmensteigerung<br />

Einnahmen 20<strong>09</strong> - € 2.925,00<br />

c) Sitzungssaal<br />

Seit 2005 wurde für die Vermietung des Kultursaales (vor dem Umbau im<br />

Rathaus), ganztags € 70,00 und halbtags € 50,00 verrechnet, es wird<br />

vorgeschlagen den Sitzungssaal, nur mehr ganztägig zu vermieten (keine<br />

Halbtagsvermietung mehr) und die Tagesmiete auf € 90,00 (inkl. 20 %<br />

UST.) zu erhöhen.<br />

Auslastung: seit 2004 steigend (2006 und 2007 Mehreinnahmen durch<br />

Kooperationen mit Pard Consult)<br />

Einnahmen 20<strong>09</strong> - € 935,00<br />

d) Besprechungszimmer<br />

Seit 2005 wurde eine Tagesmiete von € 40,00 und eine Halbtagsmiete von<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 6 -<br />

€ 25,00 verrechnet. Der Aufwand und die Reinigungsarbeiten bzw. Kosten liegen<br />

bei einer Halbtags- oder Ganztagsvermietung gleich hoch. Es wird daher<br />

vorgeschlagen das Besprechungszimmer nur mehr ganztägig zu vermieten -<br />

keine Halbtagsvermietung mehr und die Tagesmiete auf € 60,00 (inkl. 20 %<br />

UST.) zu erhöhen.<br />

Auslastung: seit 2004 stark rückläufig<br />

(Hauptmieter von 2004 und 2005 Firma Rehau, hat eigene<br />

Besprechungsräumlichkeiten gebaut)<br />

Einnahmen 20<strong>09</strong> - € 350,00<br />

Die Entgelte der Getränkepauschale (€ 8,00) und die Tagesmiete für den<br />

Projektor (€ 140,00) werden bei Vermietung des Sitzungssaales bzw. des<br />

Besprechungszimmer, nicht erhöht.<br />

e) Turnsaal<br />

Seit 2005 beträgt die Miete für die Turnsaalbenützung in den Schulen € 20,00,<br />

gilt für Personen die Turnstunden kostenpflichtig anbieten, es wird vorgeschlagen<br />

die Miete für die Turnsaalbenützung, für diese Zwecke auf € 30,00 (kein<br />

steuerbarer Umsatz) zu erhöhen.<br />

Auslastung: seit 2004 gleichbleibend<br />

Beschluss:<br />

Einnahmen 20<strong>09</strong> - € 1.900,00<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Erhöhung der Entgelte für die Vermietung von<br />

Gemeinderäumlichkeiten ab 01.10.<strong>2010</strong>, wie im Sachverhalt unter a) bis e)<br />

angeführt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen der FPÖ angenommen<br />

Pkt.22 Beschlussfassung über eine Erhöhung der Entgelte<br />

für die Vermietung der Sporthalle<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Erhöhung der Entgelte für die Vermietung der Sporthalle wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Die letzte Erhöhung von Entgelten für die Vermietung der Sporthalle, wie im<br />

Sachverhalt angeführt, wurde am 14. Februar 2002 in der Gemeinde-<br />

Vorstandsitzung beschlossen, durch die gestiegenen Betriebs- und<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 7 -<br />

Instandhaltungskosten ist es daher notwendig die Entgelte mit 01.10.<strong>2010</strong><br />

anzupassen und zu erhöhen.<br />

Sporthalle<br />

Hauptsaison NEU € 90,00 inkl. 20 % UST. / pro Std.<br />

seit 2002 - € 79,00/ pro Std. (November- März)<br />

Nebensaison NEU € 45,00 inkl. 20 % UST. / pro Std.<br />

seit 2002 - € 40,00/ pro Std. (April, Mai, September, Oktober)<br />

Auslastung: seit 2003 / 2004 rückläufig,<br />

aus folgenden Gründen:<br />

- Vereine brauchen immer mehr Einheiten<br />

- Firmen übernehmen die Kosten nicht mehr für die sportlichen Aktivitäten<br />

ihrer Mitarbeiter<br />

- Dezember/Jänner lange Schließzeit der Halle (Veranstaltungen)<br />

Einnahmen 20<strong>09</strong>/<strong>2010</strong> - € 12.246,50<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Erhöhung der Entgelte für die Vermietung der<br />

Sporthalle wie im Sachverhalt dargestellt mit 01.10.<strong>2010</strong>, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen der FPÖ angenommen<br />

Pkt.23 Beschlussfassung über eine Anpassung der Betreuungskosten<br />

für die freiwillige Ferienbetreuung der Kindergartenkinder<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Anpassung der Betreuungskosten mit Jänner 2011 (für<br />

Semesterferien, Osterferien und Sommerferien) wie im Sachverhalt dargestellt,<br />

für die freiwillige Ferienbetreuung von Kindergartenkindern, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Seit dem Jahr 2000 bietet die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> zusätzlich zu<br />

den gesetzlich vorgeschriebenen Ferienbetreuungen auch die Semester- und<br />

Osterferien sowie die 4.- 6. Sommerferienwoche für Kindergartenkinder an.<br />

Die Semester- und Osterferien werden mit gemeindeeigenem Personal in einem<br />

der Kindergärten abgedeckt. Die Sommerferien werden in Kooperation mit der<br />

NÖ. Volkshilfe in den Räumlichkeiten der Horte angeboten.<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 8 -<br />

Seit 2005 wurden die Betreuungskosten nicht angepasst. Ab 2011 sollen für alle<br />

freiwilligen Ferienbetreuungszeiten folgende Tarife (pro Woche) verrechnet<br />

werden:<br />

Betreuung Vormittag - bis 12 Uhr € 25,00 (statt bisher € 20,00) pro Woche<br />

Betreuung Nachmittag - ab 13 Uhr € 25,00 (statt bisher € 20,00) pro Woche<br />

Die Betreuungskosten werden direkt an die NÖ. Volkshilfe<br />

weitergeleitet.<br />

Das Essen wird von Firma Gourmet geliefert und als „Durchläufer“ an die Eltern<br />

weiterverrechnet.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Anpassung der Betreuungskosten mit<br />

Jänner 2011 (für Semesterferien, Osterferien und Sommerferien) wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, für die freiwillige Ferienbetreuung von<br />

Kindergartenkindern, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 11 Stimmen angenommen<br />

dagegen – ÖVP / FPÖ<br />

dafür – SPÖ / GRÜNE / ÖVP mit 1 Stimme (GR. Alfred Zimmermann)<br />

Pkt.24 Beschlussfassung über eine Erhöhung der Marktstandgebühren<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Erhöhung der Marktstandgebühren wie im Sachverhalt<br />

dargestellt, mittels Verordnung mit 01.01.2011, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Die letzte Erhöhung der Marktstandgebühren wurde 2007 durchgeführt.<br />

Nunmehr sollen diese Entgelte angepasst und mittels Verordnung mit<br />

01.01.2011 abgeändert werden.<br />

Für die Benützung des Marktstandes sollen nun € 3,00 (kein steuerbarer<br />

Umsatz) per Laufmeter - statt bisher € 2,50 - verrechnet werden.<br />

Für jene Einrichtungen, die nicht als Marktstand gewertet werden, wo die Höhe<br />

der Marktstandgebühr mit - pro m² der Einrichtung - bemessen wird, soll nun<br />

die Gebühr mit € 3,00 (kein steuerbarer Umsatz) pro m² - statt bisher € 2,50 -<br />

im Zuge der Verordnung des Marktstandentgeltes, angepasst werden.<br />

Einnahmen 20<strong>09</strong> - € 2.000,00<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 9 -<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Erhöhung der Marktstandgebühren wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, mittels Verordnung mit 01.01.2011, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen der FPÖ angenommen<br />

Pkt.25 Beschlussfassung für eine Änderung der Verordnung über die<br />

Einhebung der Hundeabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der Änderung der Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe<br />

ab 01.01.2011, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen<br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

18.11.1982 die Einhebung der Hundeabgabe mittels Verordnung beschlossen.<br />

Die Hundeabgabe ist jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres fällig.<br />

Die letzte Änderung der Verordnung erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom<br />

18.11.2005, wobei die Abgaben wie folgt angehoben wurden:<br />

1. Nutzhunde jährlich € 6,54 je Hund<br />

2. für alle übrigen Hunde jährlich € 50,00 je Hund<br />

Durch die Novellierung des NÖ Hundeabgabegesetzes muss für Hunde mit<br />

erhöhtem Gefährdungspotential und verhaltensauffällige Hunde im Sinne der<br />

§§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetz idF („Kampfhunde“) die Hundeabgabe<br />

mindestens das Zehnfache des der für Nutzhunde festgesetzten Hundeabgabe<br />

betragen.<br />

Ab dem 01.01.2011 sollen daher folgende Abgabenbeträge gültig sein:<br />

1. Nutzhunde jährlich € 6,54 je Hund<br />

2. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential,<br />

verhaltensauffällige Hunde<br />

jährlich € 100,00 je Hund<br />

3. für alle übrigen Hunde jährlich € 50,00 je Hund<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Änderung der Verordnung über die Einhebung<br />

der Hundeabgabe ab 01.01.2011, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen der FPÖ angenommen<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 10 -<br />

Der zurerkannte Dringlichkeitsantrag 2 der FPÖ wird eingebracht:<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 3 Stimmen abgelehnt<br />

(FPÖ und 1 Stimme der ÖVP–GR. Alfred Zimmermann)<br />

Pkt.26 Beschlussfassung über eine Anpassung der Entgelte für die<br />

Vermietung von Krankenbehelfen<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Aufrundung auf ganze Eurobeträge der Monatsmieten, für die<br />

Vermietung der Krankenbehelfe wie im Sachverhalt dargestellt mit 01.01.2011,<br />

zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> bietet der <strong>Guntramsdorf</strong>er Bevölkerung die<br />

Möglichkeit, verschiedenste Krankenbehelfe zu sehr geringen Tarifen zu mieten.<br />

Es wird vorgeschlagen, die seit Jahren nicht veränderten Monatsmieten der<br />

Krankenbehelfe wie im Sachverhalt aufgelistet, mit 01.01.2011 auf ganze<br />

Eurobeträge aufzurunden:<br />

Verleihung: Derzeit Neu<br />

Krankenbett € 18,15 € 19,00<br />

Rollstuhl € 10,90 € 11,00<br />

Rollator € 10,90 € 11,00<br />

Zimmer-WC € 10,90 € 11,00<br />

Gehhilfe € 10,90 € 11,00<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Aufrundung auf ganze Eurobeträge der<br />

Monatsmieten, für die Vermietung der Krankenbehelfe wie im Sachverhalt<br />

dargestellt mit 01.01.2011, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen der FPÖ angenommen<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 11 -<br />

Pkt.27 Beschlussfassung über eine Änderung der Verordnung über<br />

die Einhebung der Seuchenvorsorgeabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der Änderung der Verordnung über die Einhebung der<br />

Seuchenvorsorgeabgabe mit 01.01.2011, wie im Sachverhalt dargestellt,<br />

zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Im Jahr 2005 wurde vom NÖ Landtag die Einhebung einer<br />

Seuchenvorsorgeabgabe, deren Höhe vom Restmüllbehältervolumen abhängig<br />

ist, ab dem 1.1.2006 beschlossen.<br />

Die Einnahmen aus dieser Abgabe sind zweckgebunden zur Prävention und<br />

Bekämpfung von Epidemien im Humanbereich und zur Seuchenvorsorge im<br />

Veterinärbereich.<br />

Am 1. Juli <strong>2010</strong> hat der Landtag von NÖ eine Änderung des NÖ<br />

Seuchenvorsorgeabgabegesetzes mit Wirkung ab 01.01.2011 beschlossen.<br />

Es werden die Hebesätze angehoben und die Aufteilung der Zweckwidmung der<br />

Einnahmen verändert.<br />

Für ein angefangenes Behältervolumen von 3.500 Liter - € 13,50<br />

(statt € 12,00)<br />

Für jede weiteren angefangenen 1.000 Liter - € 4,00 (statt € 3,50)<br />

Der Gemeinderat möge der Einhebung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe gemäß<br />

den Bestimmungen des NÖ Seuchenvorsorgegesetzes 2005, LGBl 3620-2, mit<br />

den dort angeführten Hebesätzen, in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung,<br />

zustimmen.<br />

Die entsprechende Verordnung soll mit 01.01.2011 in Kraft treten.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Änderung der Verordnung über die Einhebung<br />

der Seuchenvorsorgeabgabe mit 01.01.2011, wie im Sachverhalt dargestellt,<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen der FPÖ angenommen<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 12 -<br />

Pkt.28 Beschlussfassung über die Erhöhung des Einheitssatzes für die<br />

Aufschließungsabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Erhöhung des Einheitssatzes für die Aufschließungsabgabe,<br />

mittels Verordnung, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Gemäß § 38 der NÖ. Bauordnung ist für jedes Grundstück im Bauland eine<br />

Aufschließungsabgabe zu entrichten. Die Aufschließungsabgabe errechnet sich<br />

aus dem Produkt der Berechnungslängen (Wurzel aus der Grundstücksgröße),<br />

dem Bauklassenkoeffizienten, abhängig von der Gebäudehöhe und dem<br />

Einheitssatz. Der Einheitssatz ist durch Verordnung des Gemeinderates<br />

festzulegen, die Höhe ist so festzusetzen, dass Aufschließungsarbeiten für die<br />

Errichtung der Straße samt Entwässerung und öffentlicher Beleuchtung<br />

kostendeckend durchgeführt werden können.<br />

Mit Verordnung wurde der Einheitssatz ab 01.01.2004 mit € 580,00 auf Grund<br />

der damaligen Einheitspreise für den Straßenbau und die öffentliche Beleuchtung<br />

festgelegt.<br />

Durch die Indexerhöhungen seit diesem Zeitpunkt ist es notwendig, den<br />

Einheitssatz entsprechend anzuheben um kostendeckend Aufschließungsarbeiten<br />

durchführen zu können. Nach Angeboten der Fa. Streit für Straßenbauarbeiten<br />

und der Fa. Hartmann für die öffentliche Beleuchtung wurden Neuberechnungen<br />

durchgeführt.<br />

Nach diesen Berechnungen wird empfohlen, den Einheitssatz auf € 720,00<br />

je Meter Berechnungslänge anzuheben.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Erhöhung des Einheitssatzes für die<br />

Aufschließungsabgabe, mittels Verordnung auf € 720,00 je Meter<br />

Berechnungslänge, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 11 Stimmen angenommen<br />

dagegen: FPÖ / ÖVP<br />

dafür: SPÖ / 1 Stimme ÖVP (GR. Alfred Zimmermann) / GRÜNE<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 13 -<br />

Pkt.29 Beschlussfassung über die Festlegung eines Einheitssatzes<br />

für die Stellplatzausgleichsabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Festlegung des Einheitssatzes für die<br />

Stellplatzausgleichsabgabe wie im Sachverhalt dargestellt, mittels Verordnung<br />

zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Jeder Bauwerber ist verpflichtet bei allen Neu-, Zu- und Umbauarbeiten gemäß<br />

§ 63 der NÖ. Bauordnung Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge auf Eigengrund oder<br />

auf einem nicht mehr als 300 m entfernten Grundstück zu errichten, wobei die<br />

Anzahl der Stellplätze je nach dem Verwendungszweck zu berechnen ist.<br />

Ist die Errichtung auf Eigengrund oder auf einem nicht mehr als 300 m<br />

entfernten Grundstück nicht möglich, so ist eine Stellplatzausgleichsabgabe<br />

vorzuschreiben. Diese Abgabe bezieht sich auf die Errichtung eines Abstellplatzes<br />

mit einem Ausmaß von 25 m² (2,50 x 10,00 m) inkl. Zufahrt und Entwässerung.<br />

Die Stellplatzausgleichsabgabe wurde in der Gemeinderatssitzung vom<br />

18.03.1982 mit ATS 24.370,00 (entsprechend € 1.717,00) beschlossen und<br />

seither nicht mehr angepasst.<br />

Auf Grund der derzeit gültigen Einheitspreise für den Straßenbau laut Angebot<br />

Firma Streit wurde eine Neuberechnung durchgeführt und Baukosten für die<br />

Errichtung eines 25 m² großen Stellplatzes (inkl. Zufahrt und<br />

Entwässerungsgraben) mit € 2.004,52 errechnet. Als Grundbeschaffungskosten<br />

wurden € 280,00 je m² Baugrund angenommen, dass ergibt für 25 m² Stellplatz<br />

€ 7.000,00.<br />

Es wird daher ersucht die Stellplatzausgleichsabgabe zukünftig mit<br />

€ 9.000,00 je Stellplatz, mittels Verordnung festzulegen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Festlegung des Einheitssatzes für die<br />

Stellplatzausgleichsabgabe wie im Sachverhalt dargestellt, mittels Verordnung<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 11 Stimmen angenommen<br />

dagegen: ÖVP (ohne GR. Alfred Zimmermann) und FPÖ<br />

dafür: SPÖ / GRÜNE<br />

GR. Alfred Zimmermann war nur bei dieser Abstimmung nicht im Sitzungssaal.<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 14 -<br />

Pkt.30 Beschlussfassung über die Festlegung eines Einheitssatzes<br />

für die Spielplatzausgleichsabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Festlegung des Einheitswertes der Spielplatzausgleichsabgabe<br />

wie im Sachverhalt dargestellt, mittels Verordnung zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Gemäß § 3 des NÖ. Spielplatzgesetzes ist beim Neubau von Wohnhausanlagen<br />

ab 4 Wohnungen ein nicht öffentlicher Spielplatz mit mindestens 150 m² Fläche<br />

auf Eigengrund zu errichten. Diese Fläche ist bis 10 Wohnungen ausreichend und<br />

für jede weitere Wohnung um 5 m² zu erhöhen. Von der Errichtung eines nicht<br />

öffentlichen Spielplatzes kann Abstand genommen werden, wenn in einer<br />

Entfernung von maximal 400 m ein öffentlicher Spielplatz besteht und mit der<br />

Gemeinde eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung getroffen wurde.<br />

Ist die Errichtung eines nicht öffentlichen Spielplatzes auf Eigengrund nicht<br />

möglich und ist kein öffentlicher Spielplatz in der Umgebung vorhanden so ist<br />

gemäß § 4 des NÖ Spielplatzgesetzes eine Spielplatzausgleichsabgabe zu<br />

entrichten.<br />

Diese ergibt sich aus dem Produkt der notwendigen Spielplatzfläche und eines<br />

durch Verordnung des Gemeinderates zu bestimmenden Richtwertes für die<br />

Grundbeschaffung.<br />

Der Gemeinderat wird daher ersucht diesen Richtwert mit € 280,00 je m²<br />

Wohnbauland, mittels Verordnung festzusetzen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Festlegung des Einheitswertes der<br />

Spielplatzausgleichsabgabe wie im Sachverhalt dargestellt, mittels Verordnung<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt.31 Beschlussfassung über eine Änderung der Verordnung über die<br />

Einhebung der Gebrauchsabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Änderung der Verordnung über die Einhebung der<br />

Gebrauchsabgabe, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 15 -<br />

Der Landtag von NÖ hat am 1. Juli <strong>2010</strong> eine Änderung des NÖ<br />

Gebrauchsabgabegesetzes mit Wirkung per 01.01.2011 beschlossen.<br />

Es wurden die Tarife angepasst und vereinfacht. Ebenso wurde die Abgabepflicht<br />

nicht nur für die Benützung von öffentlichen Grund und den darüber befindlichen<br />

Luftraum, sondern auch den Gebrauch des Untergrundes unter öffentlichem Gut<br />

beschlossen.<br />

Der Gemeinderat möge daher, für den über den widmungsgemäßen Zweck<br />

hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund der Gemeinde einschließlich<br />

seines Untergrundes und des darüber befindlichen Luftraumes;<br />

a) einer Einhebung der Gebrauchsabgabe gemäß den Bestimmungen des NÖ<br />

Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl 3700-7, mit den dort angeführten<br />

Tarif-Höchstsätzen,<br />

b) für den Gebrauch von öffentlichen Grund, der nicht in den Tarifposten<br />

genannt ist, die ab 1.1.2011 im NÖ Gebrauchsabgabengesetz vorgesehenen<br />

schriftlichen Sondernutzungsvereinbarungen,<br />

in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung, zustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Änderung der Verordnung über die Einhebung<br />

der Gebrauchsabgabe, wie im Sachverhalt dargestellt,<br />

a) Einhebung der Gebrauchsabgabe gemäß den Bestimmungen des<br />

NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl 3700-7, mit den dort angeführten<br />

Tarif-Höchstsätzen,<br />

b) für den Gebrauch von öffentlichen Grund, der nicht in den Tarifposten<br />

genannt<br />

ist, die ab 01.01.2011 im NÖ Gebrauchsabgabengesetz vorgesehenen<br />

schriftlichen Sondernutzungsvereinbarungen,<br />

in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung, zustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt.32 Kenntnisnahme über Sachverständigengebühren und<br />

Kommissionsgebühren<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, die Vorschreibung der Gemeinde–Kommissionsgebühren, wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Bei Bauverfahren gem. § 22, Abs. 2 der NÖ Bauordnung, bei denen eine<br />

Bauverhandlung abgehalten werden muss, wurden immer Kommissionsgebühren<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 16 -<br />

für jedes teilnehmende Organ der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong><br />

(Verhandlungsleiter, Sachverständiger und Schriftführer) vorgeschrieben.<br />

Bei Verfahren gem. § 22, Abs. 1 der NÖ Bauordnung, bei denen nur ein<br />

Gutachten des Amtssachverständigen (Ing. Winter, Ing. Seitz) notwendig ist,<br />

darf für die Gutachtertätigkeit nichts vorgeschrieben werden, Ausnahme ist die<br />

im Zuge eines Gutachtens notwendige Zeit für den Lokalaugenschein<br />

(1/2 bis 2/2 Stunden). Für diesen Aufwand darf gemäß den Vorschreibungen<br />

der Gemeinde–Kommissionsgebührenverordnung 1978 € 9,45 pro halbe Stunde<br />

vorgeschrieben werden. Im Zuge der Gebarungsprüfung durch die NÖ<br />

Landesregierung wurde das Bauamt darauf aufmerksam gemacht, dass diese<br />

Gebühren von der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> bis jetzt nicht vorgeschrieben<br />

wurden. Ab diesem Zeitpunkt wurden bei sämtlichen Verfahren die<br />

entsprechenden Gebühren (pro ½ Stunde mit € 9,45) vorgeschrieben.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Vorschreibung der Gemeinde–<br />

Kommissionsgebühren, wie im Sachverhalt dargestellt mit € 9,45 pro halbe<br />

Stunde, zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt.33 Beschlussfassung über die Abänderung der<br />

Friedhofsgebührenordnung und der Friedhofsordnung<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, den Änderungen der Friedhofsgebührenordnung und der<br />

Änderung der Friedhofsordnung, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Auf Grund des NÖ. Bestattungsgesetzes 2007, Landesgesetzblatt 9480,<br />

in der derzeit geltenden Fassung sollen folgende Änderungen, in der<br />

Friedhofsgebührenordnung sowie in der Friedhofsordnung, mittels Verordnung<br />

mit 01.11.<strong>2010</strong>, durchgeführt werden.<br />

a) Änderung der Friedhofsgebühren<br />

Die letzte Friedhofsgebührenordnung, nach Erhöhung der Gebühren, wurde<br />

2003 beschlossen. In Kraft getreten ist sie mit 01.2004, dies war auch die letzte<br />

Gebührenerhöhung. Die Gebühren werden angehoben. Außerdem wurde unter<br />

§ 4, Höhe der Beerdigungsgebühren, Punkt 2 eine Staffelung der<br />

Beerdigungszeiten hinzugefügt.<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 17 -<br />

Änderungen Wortlaut betreffend:<br />

Unter § 1, Arten Friedhofsgebühren, wurde unter Punkt b) das Wort<br />

Erneuerungsgebühr ausgebessert auf Verlängerungsgebühr.<br />

Unter Punkt f) wurde „Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle“<br />

hinzugefügt.<br />

Bei § 3, Höhe der Erneuerungsgebühr, wurde ausgebessert auf Höhe der<br />

Verlängerungsgebühr. Das Wort Erneuerungsgebühr wurde auch in den<br />

Punkten 1), 2), und 3), ausgebessert auf Verlängerungsgebühr.<br />

Bei § 6, Höhe der Gebühren für die Benützung der Leichenkammer, wurde<br />

zusätzlich „und der Aufbahrungshalle“ hinzugefügt.<br />

b) Änderung der Friedhofsordnung<br />

Unter § 1, Eigentum, Betrieb und Verwaltung, der Friedhofsordnung wurde unter<br />

Punkt 4. hinzugefügt, dass die Gemeinde die Fundamentarbeiten im neuen<br />

Teil des Friedhofes (ab Gruppe XII) durchführt.<br />

Diese Herstellungskosten werden gesondert und einmalig verrechnet.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, den Änderungen der Friedhofsgebührenordnung<br />

und der Änderung der Friedhofsordnung, wie im Sachverhalt unter a) und b)<br />

angeführt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 12 Stimmen (ÖVP und FPÖ) angenommen<br />

dagegen: ÖVP, FPÖ, GRÜNE<br />

dafür: SPÖ / 1 Stimme ÖVP (GR. Alfred Zimmermann)<br />

Pkt.34 Beschlussfassung über eine Verordnung betreffend<br />

der Einhebung von Interessentenbeiträgen<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Verordnung über die Einhebung von Interessentenbeiträgen<br />

wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Im Prüfbericht vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom<br />

9. September 20<strong>09</strong> wurde neuerlich darauf hingewiesen, dass in der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> immer noch keine Verordnung über die Einhebung<br />

von Interessentenbeiträgen (Ortsklasse II nach dem NÖ Tourismusgesetz 1991)<br />

erlassen wurde.<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 18 -<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die seitens der Marktgemeinde bis dato noch<br />

nicht umgesetzten Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aus dem Jahr 2004<br />

nunmehr zu berücksichtigen wären.<br />

Jeder Beitragspflichtige hat mit dem von der Gemeinde zugesandten Formular bis<br />

spätestens 31. März jeden Jahres die Höhe des Umsatzes der im Gemeindegebiet<br />

ausgeübten beitragspflichtigen Tätigkeit(en) des zweitvorangegangenen<br />

Kalenderjahres zwecks Festsetzung des Interessentenbeitrages bekannt zu<br />

geben.<br />

Die Interessentenbeiträge sind in den im Anhang zum NÖ. Tourismusgesetz 1991<br />

für Gemeinden der in Punkt 1 der Verordnung angeführten Ortsklasse genannten<br />

Promillebeträgen vom innerhalb der Gemeinde erzielten Jahresumsatz zu<br />

entrichten, wobei ein Freibetrag von € 150.000,-- bei dem der Berechnung der<br />

Interessentenbeiträge zugrunde zulegenden Jahresumsatz außer Ansatz bleibt.<br />

Die Interessentenbeiträge sind jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich bei<br />

Anwendung des jeweiligen Promillesatzes auf einen Jahresumsatz von<br />

€ 550.000,-- ergibt.<br />

Diese Verordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Verordnung (Ortsklasse II nach dem NÖ<br />

Tourismusgesetz 1991) über die Einhebung von Interessentenbeiträgen per<br />

01.01.2011 wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt.35 Beschlussfassung über eine Wiederverlautbarung der<br />

Verordnung über die Einhebung der Grundsteuer<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Wiederverlautbarung der Verordnung über die Festsetzung der<br />

Hebesätze für die Grundsteuer wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

26.3.1992 letztmalig die Einhebung der Grundsteuer beschlossen.<br />

Um alle Verordnungen über die Einhebung von Gebühren, Abgaben und Steuern<br />

aktuell zu halten, soll die Verordnung über die Festsetzung der Hebesätze für die<br />

Grundsteuer A und Grundsteuer B wiederverlautbart werden (Steuerbeträge<br />

bleiben unverändert):<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 27 Bundesgesetz vom 13. Juli 1955 über die<br />

Grundsteuer („Grundsteuergesetz 1955), BGBl. Nr. 149/1955 in der geltenden<br />

Fassung und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 („FAG 2008“),<br />

Bundesgesetzblatt Nr. 103/2007 in der geltenden Fassung wird verordnet:<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 19 -<br />

Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz<br />

(Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden<br />

Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:<br />

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)<br />

500 v. Hundert<br />

2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v. Hundert<br />

Die Verordnung tritt mit 01.01.2011 in Kraft.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Wiederverlautbarung der Verordnung über<br />

die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer per 01.01.2011 wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt.36 Beschlussfassung über die Erhöhung des Mietentgeltes von<br />

Werbeflächen (Beleuchtungskörper) entlang der Hauptstraße<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der Erhöhung des Mietentgeltes von Werbeflächen wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> vermietet seit 2001 Werbeflächen an den<br />

Beleuchtungskörpern entlang der Hauptstraße, beginnend ab der Kreuzung<br />

Hauptstraße - B17 - Anningerstraße bis zum Bahnübergang - Fa. Jiricek.<br />

Der Vertrag gilt jeweils für fünf Jahre.<br />

Im Zuge der Euroumstellung wurde der Betrag auf € 436,04 jährlich angepasst.<br />

Seither ist dieses Mietentgelt unverändert und soll nun auf € 500,00 jährlich,<br />

zuzüglich der gesetzlichen 20 % UST, ab 01.01.2011 aufgerundet werden.<br />

Die Erhöhung gilt jedoch nicht für laufende Verträge.<br />

Erträge 20<strong>09</strong> - € 10.793,92 exkl. UST<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt,<br />

a) einer Erhöhung des Mietentgeltes für Werbeflächen an den<br />

Beleuchtungskörpern mit 01.01.2011 auf € 500,00 jährlich,<br />

zuzüglich der gesetzlichen 20 % UST,<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 20 -<br />

b) einer Beibelassung der Höhe des Mietentgeltes, bei bereits<br />

bestehenden Verträgen,<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt.43 Beschlussfassung über eine Änderung und derzeitige Aussetzung<br />

von Förderungen<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der derzeitigen Aussetzung von Förderungen, wie im Sachverhalt<br />

dargestellt bis auf Widerruf, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

a) Auf Grund der angespannten finanziellen Situation wurde in der<br />

Gemeinderatssitzung vom 01.07.<strong>2010</strong> beschlossen, folgende Förderungen<br />

bis auf Widerruf auszusetzen, beziehungsweise eingeschränkt durchzuführen.<br />

‣ Nutzung von alternativen Energieformen,<br />

‣ (Elektrofahrzeuge einspurig, mehrspurig)<br />

Ausgenommen wurden bereits angezeigte aber noch nicht fertig gestellte<br />

Vorhaben bis zum 01.07.<strong>2010</strong>.<br />

‣ Subventionen<br />

Alle <strong>Guntramsdorf</strong>er Vereine wurden zu einem Informationsgespräch am<br />

6. Juli <strong>2010</strong> über die aktuelle und mittelfristige Entwicklung der finanziellen<br />

Situation der Gemeinde <strong>Guntramsdorf</strong>, in das Rathaus eingeladen.<br />

‣ Ratenansuchen<br />

b) folgende weitere Förderungen sollen ebenfalls auf Grund der<br />

finanziellen Lage bis auf Widerruf ausgesetzt werden.<br />

‣ Studentenförderungen<br />

‣ Fahrräder - Ankaufaktion € 50,--<br />

‣ Kinderfahrrad - Helme - Gratis<br />

‣ Wirtschaftsförderungen<br />

‣ Schulstarthilfe<br />

‣ Gratis Familienpass<br />

‣ Schwimmunterricht<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 21 -<br />

Die Abstimmung erfolgt getrennt. Die ÖVP stimmt gegen die Aussetzung von<br />

Wirtschaftsförderungen und Schwimmunterricht.<br />

Abstimmungsergebnis von Pkt.43: einstimmig angenommen<br />

Pkt.44 Beschlussfassung über den 1. Nachtragsvoranschlag <strong>2010</strong><br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, dem vorliegenden 1. Nachtragsvoranschlag für <strong>2010</strong>, wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Der 1. Nachtragsvoranschlag <strong>2010</strong> wurde in der Zeit vom 03. September <strong>2010</strong><br />

bis 17. September <strong>2010</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.<br />

Stellungnahmen wurden keine abgegeben.<br />

Auf Basis eines Zwischenrechnungsabschlusses per 30.06.<strong>2010</strong> wurde der erste<br />

Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong> erstellt.<br />

Der ordentliche Haushalt wurde unter Berücksichtigung der Bedarfszuweisungen<br />

zum Haushaltsausgleich in der Höhe von € 4<strong>09</strong>.000,-- sowie den einzelnen<br />

Veränderungen zwischen den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen erstellt.<br />

Das Ergebnis des Vorjahres (Sollüberschuss) mit € 64.000,-- wurde bereits<br />

berücksichtigt. Der Bedarf an Mitteln zum Haushaltsausgleich konnte wesentlich<br />

reduziert werden.<br />

Zum einen wurde vom Land NÖ eine Bedarfszuweisung im Betrage von<br />

€ 100.000,-- in Aussicht gestellt. Zum anderen wurden bereits die ersten<br />

Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung veranschlagt. So wurden z.B. die<br />

Vorauszahlungen aus der Aufschließungsabgabe mit € 919.000,-- vorgesehen.<br />

Gleichzeitig wurde eine Zuführung an den außerordentlichen Haushalt in der<br />

Höhe von € 528.000,-- veranschlagt. Diese Zuführung soll die Durchführung des<br />

Vorhabens „Aufschließung Universale Grundstücke“ sicherstellen.<br />

Die Ertragsanteile wurden unverändert entsprechend der ersten Prognose des<br />

Landes NÖ veranschlagt. Größere Korrekturen mussten im Bereich der<br />

Einnahmen bei der Grundsteuer B und bei der Aufschließungsabgabe<br />

vorgenommen werden. In Summe ist hier mit Mindereinnahmen von<br />

€ 150.000,-- zu rechnen.<br />

Der außerordentliche Haushalt wird im Wesentlichen durch die Überschüsse des<br />

Vorjahres sowie durch Grundstücksverkäufe finanziert. Neu angelegt wurde das<br />

Vorhaben „Sanierung Brücken“ mit € 50.000,--.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden 1. Nachtragsvoranschlag für<br />

<strong>2010</strong>, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>


- 22 -<br />

Der 1. Nachtragsvoranschlag <strong>2010</strong> wurde in der Zeit vom 03. September <strong>2010</strong><br />

bis zum 17. September <strong>2010</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.<br />

Stellungnahmen wurden keine abgegeben.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 9 Stimmen der ÖVP angenommen<br />

(GR. Alfred Zimmermann - dafür)<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>

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