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Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf

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Pkt.30 Beschlussfassung über die Festlegung eines Einheitssatzes<br />

für die Spielplatzausgleichsabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Festlegung des Einheitswertes der Spielplatzausgleichsabgabe<br />

wie im Sachverhalt dargestellt, mittels Verordnung zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Gemäß § 3 des NÖ. Spielplatzgesetzes ist beim Neubau von Wohnhausanlagen<br />

ab 4 Wohnungen ein nicht öffentlicher Spielplatz mit mindestens 150 m² Fläche<br />

auf Eigengrund zu errichten. Diese Fläche ist bis 10 Wohnungen ausreichend und<br />

für jede weitere Wohnung um 5 m² zu erhöhen. Von der Errichtung eines nicht<br />

öffentlichen Spielplatzes kann Abstand genommen werden, wenn in einer<br />

Entfernung von maximal 400 m ein öffentlicher Spielplatz besteht und mit der<br />

Gemeinde eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung getroffen wurde.<br />

Ist die Errichtung eines nicht öffentlichen Spielplatzes auf Eigengrund nicht<br />

möglich und ist kein öffentlicher Spielplatz in der Umgebung vorhanden so ist<br />

gemäß § 4 des NÖ Spielplatzgesetzes eine Spielplatzausgleichsabgabe zu<br />

entrichten.<br />

Diese ergibt sich aus dem Produkt der notwendigen Spielplatzfläche und eines<br />

durch Verordnung des Gemeinderates zu bestimmenden Richtwertes für die<br />

Grundbeschaffung.<br />

Der Gemeinderat wird daher ersucht diesen Richtwert mit € 280,00 je m²<br />

Wohnbauland, mittels Verordnung festzusetzen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Festlegung des Einheitswertes der<br />

Spielplatzausgleichsabgabe wie im Sachverhalt dargestellt, mittels Verordnung<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt.31 Beschlussfassung über eine Änderung der Verordnung über die<br />

Einhebung der Gebrauchsabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Änderung der Verordnung über die Einhebung der<br />

Gebrauchsabgabe, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>

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