Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf
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Pkt.30 Beschlussfassung über die Festlegung eines Einheitssatzes<br />
für die Spielplatzausgleichsabgabe<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, einer Festlegung des Einheitswertes der Spielplatzausgleichsabgabe<br />
wie im Sachverhalt dargestellt, mittels Verordnung zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Gemäß § 3 des NÖ. Spielplatzgesetzes ist beim Neubau von Wohnhausanlagen<br />
ab 4 Wohnungen ein nicht öffentlicher Spielplatz mit mindestens 150 m² Fläche<br />
auf Eigengrund zu errichten. Diese Fläche ist bis 10 Wohnungen ausreichend und<br />
für jede weitere Wohnung um 5 m² zu erhöhen. Von der Errichtung eines nicht<br />
öffentlichen Spielplatzes kann Abstand genommen werden, wenn in einer<br />
Entfernung von maximal 400 m ein öffentlicher Spielplatz besteht und mit der<br />
Gemeinde eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung getroffen wurde.<br />
Ist die Errichtung eines nicht öffentlichen Spielplatzes auf Eigengrund nicht<br />
möglich und ist kein öffentlicher Spielplatz in der Umgebung vorhanden so ist<br />
gemäß § 4 des NÖ Spielplatzgesetzes eine Spielplatzausgleichsabgabe zu<br />
entrichten.<br />
Diese ergibt sich aus dem Produkt der notwendigen Spielplatzfläche und eines<br />
durch Verordnung des Gemeinderates zu bestimmenden Richtwertes für die<br />
Grundbeschaffung.<br />
Der Gemeinderat wird daher ersucht diesen Richtwert mit € 280,00 je m²<br />
Wohnbauland, mittels Verordnung festzusetzen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, einer Festlegung des Einheitswertes der<br />
Spielplatzausgleichsabgabe wie im Sachverhalt dargestellt, mittels Verordnung<br />
zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Pkt.31 Beschlussfassung über eine Änderung der Verordnung über die<br />
Einhebung der Gebrauchsabgabe<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, einer Änderung der Verordnung über die Einhebung der<br />
Gebrauchsabgabe, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>