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Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf

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Pkt.27 Beschlussfassung über eine Änderung der Verordnung über<br />

die Einhebung der Seuchenvorsorgeabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der Änderung der Verordnung über die Einhebung der<br />

Seuchenvorsorgeabgabe mit 01.01.2011, wie im Sachverhalt dargestellt,<br />

zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Im Jahr 2005 wurde vom NÖ Landtag die Einhebung einer<br />

Seuchenvorsorgeabgabe, deren Höhe vom Restmüllbehältervolumen abhängig<br />

ist, ab dem 1.1.2006 beschlossen.<br />

Die Einnahmen aus dieser Abgabe sind zweckgebunden zur Prävention und<br />

Bekämpfung von Epidemien im Humanbereich und zur Seuchenvorsorge im<br />

Veterinärbereich.<br />

Am 1. Juli <strong>2010</strong> hat der Landtag von NÖ eine Änderung des NÖ<br />

Seuchenvorsorgeabgabegesetzes mit Wirkung ab 01.01.2011 beschlossen.<br />

Es werden die Hebesätze angehoben und die Aufteilung der Zweckwidmung der<br />

Einnahmen verändert.<br />

Für ein angefangenes Behältervolumen von 3.500 Liter - € 13,50<br />

(statt € 12,00)<br />

Für jede weiteren angefangenen 1.000 Liter - € 4,00 (statt € 3,50)<br />

Der Gemeinderat möge der Einhebung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe gemäß<br />

den Bestimmungen des NÖ Seuchenvorsorgegesetzes 2005, LGBl 3620-2, mit<br />

den dort angeführten Hebesätzen, in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung,<br />

zustimmen.<br />

Die entsprechende Verordnung soll mit 01.01.2011 in Kraft treten.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Änderung der Verordnung über die Einhebung<br />

der Seuchenvorsorgeabgabe mit 01.01.2011, wie im Sachverhalt dargestellt,<br />

zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen der FPÖ angenommen<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>

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