Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf
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Pkt.27 Beschlussfassung über eine Änderung der Verordnung über<br />
die Einhebung der Seuchenvorsorgeabgabe<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, der Änderung der Verordnung über die Einhebung der<br />
Seuchenvorsorgeabgabe mit 01.01.2011, wie im Sachverhalt dargestellt,<br />
zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Im Jahr 2005 wurde vom NÖ Landtag die Einhebung einer<br />
Seuchenvorsorgeabgabe, deren Höhe vom Restmüllbehältervolumen abhängig<br />
ist, ab dem 1.1.2006 beschlossen.<br />
Die Einnahmen aus dieser Abgabe sind zweckgebunden zur Prävention und<br />
Bekämpfung von Epidemien im Humanbereich und zur Seuchenvorsorge im<br />
Veterinärbereich.<br />
Am 1. Juli <strong>2010</strong> hat der Landtag von NÖ eine Änderung des NÖ<br />
Seuchenvorsorgeabgabegesetzes mit Wirkung ab 01.01.2011 beschlossen.<br />
Es werden die Hebesätze angehoben und die Aufteilung der Zweckwidmung der<br />
Einnahmen verändert.<br />
Für ein angefangenes Behältervolumen von 3.500 Liter - € 13,50<br />
(statt € 12,00)<br />
Für jede weiteren angefangenen 1.000 Liter - € 4,00 (statt € 3,50)<br />
Der Gemeinderat möge der Einhebung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe gemäß<br />
den Bestimmungen des NÖ Seuchenvorsorgegesetzes 2005, LGBl 3620-2, mit<br />
den dort angeführten Hebesätzen, in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung,<br />
zustimmen.<br />
Die entsprechende Verordnung soll mit 01.01.2011 in Kraft treten.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Änderung der Verordnung über die Einhebung<br />
der Seuchenvorsorgeabgabe mit 01.01.2011, wie im Sachverhalt dargestellt,<br />
zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen der FPÖ angenommen<br />
Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>