Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf
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Der Landtag von NÖ hat am 1. Juli <strong>2010</strong> eine Änderung des NÖ<br />
Gebrauchsabgabegesetzes mit Wirkung per 01.01.2011 beschlossen.<br />
Es wurden die Tarife angepasst und vereinfacht. Ebenso wurde die Abgabepflicht<br />
nicht nur für die Benützung von öffentlichen Grund und den darüber befindlichen<br />
Luftraum, sondern auch den Gebrauch des Untergrundes unter öffentlichem Gut<br />
beschlossen.<br />
Der Gemeinderat möge daher, für den über den widmungsgemäßen Zweck<br />
hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund der Gemeinde einschließlich<br />
seines Untergrundes und des darüber befindlichen Luftraumes;<br />
a) einer Einhebung der Gebrauchsabgabe gemäß den Bestimmungen des NÖ<br />
Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl 3700-7, mit den dort angeführten<br />
Tarif-Höchstsätzen,<br />
b) für den Gebrauch von öffentlichen Grund, der nicht in den Tarifposten<br />
genannt ist, die ab 1.1.2011 im NÖ Gebrauchsabgabengesetz vorgesehenen<br />
schriftlichen Sondernutzungsvereinbarungen,<br />
in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung, zustimmen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, einer Änderung der Verordnung über die Einhebung<br />
der Gebrauchsabgabe, wie im Sachverhalt dargestellt,<br />
a) Einhebung der Gebrauchsabgabe gemäß den Bestimmungen des<br />
NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl 3700-7, mit den dort angeführten<br />
Tarif-Höchstsätzen,<br />
b) für den Gebrauch von öffentlichen Grund, der nicht in den Tarifposten<br />
genannt<br />
ist, die ab 01.01.2011 im NÖ Gebrauchsabgabengesetz vorgesehenen<br />
schriftlichen Sondernutzungsvereinbarungen,<br />
in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung, zustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Pkt.32 Kenntnisnahme über Sachverständigengebühren und<br />
Kommissionsgebühren<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, die Vorschreibung der Gemeinde–Kommissionsgebühren, wie im<br />
Sachverhalt dargestellt, zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Bei Bauverfahren gem. § 22, Abs. 2 der NÖ Bauordnung, bei denen eine<br />
Bauverhandlung abgehalten werden muss, wurden immer Kommissionsgebühren<br />
Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>