04.01.2014 Aufrufe

Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf

Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf

Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 15 -<br />

Der Landtag von NÖ hat am 1. Juli <strong>2010</strong> eine Änderung des NÖ<br />

Gebrauchsabgabegesetzes mit Wirkung per 01.01.2011 beschlossen.<br />

Es wurden die Tarife angepasst und vereinfacht. Ebenso wurde die Abgabepflicht<br />

nicht nur für die Benützung von öffentlichen Grund und den darüber befindlichen<br />

Luftraum, sondern auch den Gebrauch des Untergrundes unter öffentlichem Gut<br />

beschlossen.<br />

Der Gemeinderat möge daher, für den über den widmungsgemäßen Zweck<br />

hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund der Gemeinde einschließlich<br />

seines Untergrundes und des darüber befindlichen Luftraumes;<br />

a) einer Einhebung der Gebrauchsabgabe gemäß den Bestimmungen des NÖ<br />

Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl 3700-7, mit den dort angeführten<br />

Tarif-Höchstsätzen,<br />

b) für den Gebrauch von öffentlichen Grund, der nicht in den Tarifposten<br />

genannt ist, die ab 1.1.2011 im NÖ Gebrauchsabgabengesetz vorgesehenen<br />

schriftlichen Sondernutzungsvereinbarungen,<br />

in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung, zustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Änderung der Verordnung über die Einhebung<br />

der Gebrauchsabgabe, wie im Sachverhalt dargestellt,<br />

a) Einhebung der Gebrauchsabgabe gemäß den Bestimmungen des<br />

NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl 3700-7, mit den dort angeführten<br />

Tarif-Höchstsätzen,<br />

b) für den Gebrauch von öffentlichen Grund, der nicht in den Tarifposten<br />

genannt<br />

ist, die ab 01.01.2011 im NÖ Gebrauchsabgabengesetz vorgesehenen<br />

schriftlichen Sondernutzungsvereinbarungen,<br />

in der ab dem 01.01.2011 geltenden Fassung, zustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt.32 Kenntnisnahme über Sachverständigengebühren und<br />

Kommissionsgebühren<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, die Vorschreibung der Gemeinde–Kommissionsgebühren, wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Bei Bauverfahren gem. § 22, Abs. 2 der NÖ Bauordnung, bei denen eine<br />

Bauverhandlung abgehalten werden muss, wurden immer Kommissionsgebühren<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!