Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf
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Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz<br />
(Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden<br />
Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:<br />
1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)<br />
500 v. Hundert<br />
2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v. Hundert<br />
Die Verordnung tritt mit 01.01.2011 in Kraft.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, einer Wiederverlautbarung der Verordnung über<br />
die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer per 01.01.2011 wie im<br />
Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Pkt.36 Beschlussfassung über die Erhöhung des Mietentgeltes von<br />
Werbeflächen (Beleuchtungskörper) entlang der Hauptstraße<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, der Erhöhung des Mietentgeltes von Werbeflächen wie im<br />
Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> vermietet seit 2001 Werbeflächen an den<br />
Beleuchtungskörpern entlang der Hauptstraße, beginnend ab der Kreuzung<br />
Hauptstraße - B17 - Anningerstraße bis zum Bahnübergang - Fa. Jiricek.<br />
Der Vertrag gilt jeweils für fünf Jahre.<br />
Im Zuge der Euroumstellung wurde der Betrag auf € 436,04 jährlich angepasst.<br />
Seither ist dieses Mietentgelt unverändert und soll nun auf € 500,00 jährlich,<br />
zuzüglich der gesetzlichen 20 % UST, ab 01.01.2011 aufgerundet werden.<br />
Die Erhöhung gilt jedoch nicht für laufende Verträge.<br />
Erträge 20<strong>09</strong> - € 10.793,92 exkl. UST<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt,<br />
a) einer Erhöhung des Mietentgeltes für Werbeflächen an den<br />
Beleuchtungskörpern mit 01.01.2011 auf € 500,00 jährlich,<br />
zuzüglich der gesetzlichen 20 % UST,<br />
Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>