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Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf

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- 19 -<br />

Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz<br />

(Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden<br />

Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:<br />

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)<br />

500 v. Hundert<br />

2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v. Hundert<br />

Die Verordnung tritt mit 01.01.2011 in Kraft.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Wiederverlautbarung der Verordnung über<br />

die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer per 01.01.2011 wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt.36 Beschlussfassung über die Erhöhung des Mietentgeltes von<br />

Werbeflächen (Beleuchtungskörper) entlang der Hauptstraße<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der Erhöhung des Mietentgeltes von Werbeflächen wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> vermietet seit 2001 Werbeflächen an den<br />

Beleuchtungskörpern entlang der Hauptstraße, beginnend ab der Kreuzung<br />

Hauptstraße - B17 - Anningerstraße bis zum Bahnübergang - Fa. Jiricek.<br />

Der Vertrag gilt jeweils für fünf Jahre.<br />

Im Zuge der Euroumstellung wurde der Betrag auf € 436,04 jährlich angepasst.<br />

Seither ist dieses Mietentgelt unverändert und soll nun auf € 500,00 jährlich,<br />

zuzüglich der gesetzlichen 20 % UST, ab 01.01.2011 aufgerundet werden.<br />

Die Erhöhung gilt jedoch nicht für laufende Verträge.<br />

Erträge 20<strong>09</strong> - € 10.793,92 exkl. UST<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt,<br />

a) einer Erhöhung des Mietentgeltes für Werbeflächen an den<br />

Beleuchtungskörpern mit 01.01.2011 auf € 500,00 jährlich,<br />

zuzüglich der gesetzlichen 20 % UST,<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>

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