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Protokoll 2010-09 - Guntramsdorf

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Änderungen Wortlaut betreffend:<br />

Unter § 1, Arten Friedhofsgebühren, wurde unter Punkt b) das Wort<br />

Erneuerungsgebühr ausgebessert auf Verlängerungsgebühr.<br />

Unter Punkt f) wurde „Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle“<br />

hinzugefügt.<br />

Bei § 3, Höhe der Erneuerungsgebühr, wurde ausgebessert auf Höhe der<br />

Verlängerungsgebühr. Das Wort Erneuerungsgebühr wurde auch in den<br />

Punkten 1), 2), und 3), ausgebessert auf Verlängerungsgebühr.<br />

Bei § 6, Höhe der Gebühren für die Benützung der Leichenkammer, wurde<br />

zusätzlich „und der Aufbahrungshalle“ hinzugefügt.<br />

b) Änderung der Friedhofsordnung<br />

Unter § 1, Eigentum, Betrieb und Verwaltung, der Friedhofsordnung wurde unter<br />

Punkt 4. hinzugefügt, dass die Gemeinde die Fundamentarbeiten im neuen<br />

Teil des Friedhofes (ab Gruppe XII) durchführt.<br />

Diese Herstellungskosten werden gesondert und einmalig verrechnet.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, den Änderungen der Friedhofsgebührenordnung<br />

und der Änderung der Friedhofsordnung, wie im Sachverhalt unter a) und b)<br />

angeführt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 12 Stimmen (ÖVP und FPÖ) angenommen<br />

dagegen: ÖVP, FPÖ, GRÜNE<br />

dafür: SPÖ / 1 Stimme ÖVP (GR. Alfred Zimmermann)<br />

Pkt.34 Beschlussfassung über eine Verordnung betreffend<br />

der Einhebung von Interessentenbeiträgen<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 23.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Verordnung über die Einhebung von Interessentenbeiträgen<br />

wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Im Prüfbericht vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom<br />

9. September 20<strong>09</strong> wurde neuerlich darauf hingewiesen, dass in der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> immer noch keine Verordnung über die Einhebung<br />

von Interessentenbeiträgen (Ortsklasse II nach dem NÖ Tourismusgesetz 1991)<br />

erlassen wurde.<br />

Sitzung am 30.<strong>09</strong>.<strong>2010</strong>

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