Versandrichtlinie - verkehrsRUNDSCHAU.de
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Bitte setzten Sie sich zu diesem Zweck mit <strong>de</strong>r Abteilung IT-Management-International<br />
sowie mit <strong>de</strong>r Logistikleitung in Verbindung, um Einzelheiten <strong>de</strong>tailliert<br />
abzustimmen.<br />
Leitung Logistik:<br />
Herr Lobbene Tel.: 02331 / 690 – 6399<br />
E-Mail: Q.Lobbene@douglas.<strong>de</strong><br />
Leitung Organisation – Supply Chain Prozesse -:<br />
Herr Kurzhöfer Tel.: 02331 / 690 – 212<br />
E-Mail: S.Kurzhoefer@douglas.<strong>de</strong><br />
6. Übernahme <strong>de</strong>s Gutes<br />
6.1 Quittungsleistung<br />
Die Empfangstellen <strong>de</strong>r Parfümerie Douglas GmbH bestätigen bei <strong>de</strong>r Übernahme<br />
die Anzahl und Art <strong>de</strong>r übernommenen Packstücke (=Versan<strong>de</strong>inheiten), nicht jedoch<br />
<strong>de</strong>ren Inhalt, Wert o<strong>de</strong>r Gewicht (vgl. ADSp "neueste Fassung" Nr. 8.1 Satz 2).<br />
Packstücke sind dabei <strong>de</strong>finiert als Paletten (auch gestapelte und gewickelte<br />
Paletten gelten als eine Einheit), Halbpaletten o<strong>de</strong>r einzelne Collis, nicht jedoch<br />
beispielsweise als Kartons in einer zugriffssicher geschlossenen Palette. Die<br />
Parfümerie Douglas wird nur solche Ablieferbelege anerkennen, bei <strong>de</strong>r die Ware<br />
gemäß Punkt 2 <strong>de</strong>r <strong>Versandrichtlinie</strong> angeliefert wur<strong>de</strong>.<br />
6.2 Scha<strong>de</strong>nanzeige<br />
Für die Scha<strong>de</strong>nanzeige weisen die ADSp, Nr. 28 auf das HGB § 438 hin:<br />
• Soweit Schä<strong>de</strong>n äußerlich erkennbar sind, müssen sie bei Anlieferung durch <strong>de</strong>n<br />
Empfänger auf <strong>de</strong>r Empfangsbescheinigung festgehalten und durch <strong>de</strong>n<br />
Spediteur gegengezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
• Bei Schä<strong>de</strong>n, die äußerlich nicht erkennbar waren (ver<strong>de</strong>ckte Schä<strong>de</strong>n), muß <strong>de</strong>r<br />
Absen<strong>de</strong>r unverzüglich, spätestens am siebten Tag nach Ablieferung, im Besitz<br />
<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nanzeige sein.<br />
<strong>Versandrichtlinie</strong>/Stand Januar 2006 Seite 8 von 16<br />
Neuste Fassung unter:<br />
Deutsche Version:<br />
www.douglas.<strong>de</strong>/vrl/<strong>de</strong>.pdf<br />
Englische Version:<br />
www.dougals.<strong>de</strong>/vrl/en.pdf