05.01.2014 Aufrufe

Versandrichtlinie - verkehrsRUNDSCHAU.de

Versandrichtlinie - verkehrsRUNDSCHAU.de

Versandrichtlinie - verkehrsRUNDSCHAU.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bitte setzten Sie sich zu diesem Zweck mit <strong>de</strong>r Abteilung IT-Management-International<br />

sowie mit <strong>de</strong>r Logistikleitung in Verbindung, um Einzelheiten <strong>de</strong>tailliert<br />

abzustimmen.<br />

Leitung Logistik:<br />

Herr Lobbene Tel.: 02331 / 690 – 6399<br />

E-Mail: Q.Lobbene@douglas.<strong>de</strong><br />

Leitung Organisation – Supply Chain Prozesse -:<br />

Herr Kurzhöfer Tel.: 02331 / 690 – 212<br />

E-Mail: S.Kurzhoefer@douglas.<strong>de</strong><br />

6. Übernahme <strong>de</strong>s Gutes<br />

6.1 Quittungsleistung<br />

Die Empfangstellen <strong>de</strong>r Parfümerie Douglas GmbH bestätigen bei <strong>de</strong>r Übernahme<br />

die Anzahl und Art <strong>de</strong>r übernommenen Packstücke (=Versan<strong>de</strong>inheiten), nicht jedoch<br />

<strong>de</strong>ren Inhalt, Wert o<strong>de</strong>r Gewicht (vgl. ADSp "neueste Fassung" Nr. 8.1 Satz 2).<br />

Packstücke sind dabei <strong>de</strong>finiert als Paletten (auch gestapelte und gewickelte<br />

Paletten gelten als eine Einheit), Halbpaletten o<strong>de</strong>r einzelne Collis, nicht jedoch<br />

beispielsweise als Kartons in einer zugriffssicher geschlossenen Palette. Die<br />

Parfümerie Douglas wird nur solche Ablieferbelege anerkennen, bei <strong>de</strong>r die Ware<br />

gemäß Punkt 2 <strong>de</strong>r <strong>Versandrichtlinie</strong> angeliefert wur<strong>de</strong>.<br />

6.2 Scha<strong>de</strong>nanzeige<br />

Für die Scha<strong>de</strong>nanzeige weisen die ADSp, Nr. 28 auf das HGB § 438 hin:<br />

• Soweit Schä<strong>de</strong>n äußerlich erkennbar sind, müssen sie bei Anlieferung durch <strong>de</strong>n<br />

Empfänger auf <strong>de</strong>r Empfangsbescheinigung festgehalten und durch <strong>de</strong>n<br />

Spediteur gegengezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

• Bei Schä<strong>de</strong>n, die äußerlich nicht erkennbar waren (ver<strong>de</strong>ckte Schä<strong>de</strong>n), muß <strong>de</strong>r<br />

Absen<strong>de</strong>r unverzüglich, spätestens am siebten Tag nach Ablieferung, im Besitz<br />

<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nanzeige sein.<br />

<strong>Versandrichtlinie</strong>/Stand Januar 2006 Seite 8 von 16<br />

Neuste Fassung unter:<br />

Deutsche Version:<br />

www.douglas.<strong>de</strong>/vrl/<strong>de</strong>.pdf<br />

Englische Version:<br />

www.dougals.<strong>de</strong>/vrl/en.pdf

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!