zuschuss durch den Arbeitgeber
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zuschuss durch den Arbeitgeber
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Handbuch<br />
Kindertagespflege<br />
www.handbuch-kindertagespflege.de<br />
Checkliste zum steuer- und sozialversicherungsfreien<br />
Kinderbetreuungs<strong>zuschuss</strong> <strong>durch</strong> <strong>den</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob der Zuschuss des <strong>Arbeitgeber</strong>s im Einzelfall steuerund<br />
sozialabgabenfrei gezahlt wer<strong>den</strong> kann, erteilt Ihnen Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr<br />
Steuerberater. Die wesentliche rechtliche Grundlage für die Steuer- und<br />
Sozialversicherungsfreiheit eines Zuschusses zur Kinderbetreuung ist § 3 Nr. 33 EstG.<br />
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Zuschuss steuer- und<br />
sozialversicherungsfrei ausgezahlt wer<strong>den</strong> kann:<br />
Die Betreuung findet in Kindertagespflege (<strong>durch</strong> eine Tagesmutter) oder in einer<br />
Tagesstätte statt.<br />
Die Betreuung findet regelmäßig statt.<br />
Die zu betreuen<strong>den</strong> Kinder sind unter 6 Jahre bzw. noch nicht in der Schule.<br />
Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt.<br />
Die Zuschusshöhe übersteigt nicht die Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten.<br />
Der Zuschuss deckt nur die eigentlichen Betreuungskosten ab, keine Zusatzkosten<br />
wie <strong>den</strong> Transport.<br />
Die Verwendung des Zuschusses wird <strong>durch</strong> Quittungen der Betreuungsperson<br />
bzw. der Kindertagesstätte belegt. Diese Quittungen wer<strong>den</strong> bei der Personalakte<br />
des jeweiligen Beschäftigten aufbewahrt.<br />
In <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Situationen ist der Zuschuss zur Kinderbetreuung NICHT steuer- und<br />
sozialabgabenfrei:<br />
Die Betreuung wird nicht <strong>durch</strong> eine Tagespflegeperson oder eine<br />
Kindertagesstätte erbracht, sondern <strong>durch</strong> ein Au-pair oder einen Babysitter.<br />
Die Betreuung findet nur in Ausnahmesituationen statt, zum Beispiel bei<br />
Krankheit der Mutter.<br />
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege Seite 1 von 3
Die zu betreuen<strong>den</strong> Kinder sind über 6 Jahre alt oder schon in der Schule.<br />
Ein Teil des bisherigen Gehalts wird umgewandelt und als Zuschuss deklariert.<br />
Der monatliche Zuschuss übersteigt die Höhe der monatlichen Betreuungskosten.<br />
Der Zuschuss wird nicht vollständig für die Betreuung bezahlt, sondern auch für<br />
Zusatzkosten wie <strong>den</strong> Transport.<br />
Die Verwendung des Zuschusses für die Betreuung wird nicht <strong>durch</strong> eine Quittung<br />
belegt.<br />
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege Seite 2 von 3
Zu beachten in besonderen Fällen<br />
Der Zuschuss kann auch dem Elternteil gezahlt wer<strong>den</strong>, der die Betreuung nicht<br />
bezahlt. Beispiel: Leben die Eltern getrennt und die Mutter zahlt die Betreuung,<br />
dann kann der <strong>Arbeitgeber</strong> des Vaters diesem <strong>den</strong> Zuschuss gegen entsprechende<br />
Quittungen bezahlen.<br />
Für die Betreuung behinderter Kinder können unter bestimmten Umstän<strong>den</strong><br />
andere Altersgrenzen gelten.<br />
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Handbuch Kindertagespflege Seite 3 von 3