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Handbuch Kindertagespflege: Formen der Kindertagespflege

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />

1.3 <strong>Formen</strong> <strong>der</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />

Die <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist<br />

gleichrangig mit <strong>der</strong> Betreuung in einer Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung. Eltern können zwischen den<br />

verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die<br />

<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> ist in drei <strong>Formen</strong> möglich - für alle drei <strong>Formen</strong> ist bei Vorliegen <strong>der</strong> unter 1.2.4<br />

genannten Kriterien eine öffentliche För<strong>der</strong>ung vorgesehen.<br />

<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> im Haushalt <strong>der</strong> Eltern<br />

Hier werden die Kin<strong>der</strong> im Haushalt <strong>der</strong> Eltern (das Gesetz spricht von "Personensorgeberechtigten")<br />

betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kin<strong>der</strong> aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Erlaubnis für diese<br />

Tätigkeit ist nicht erfor<strong>der</strong>lich. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht<br />

zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagesmutter, die im<br />

Haushalt <strong>der</strong> Eltern tätig ist, wird umgangssprachlich als "Kin<strong>der</strong>frau" o<strong>der</strong> "Kin<strong>der</strong>betreuer/in" bezeichnet.<br />

<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> im Haushalt <strong>der</strong> Tagesmutter<br />

Hier wird das Kind im Haushalt <strong>der</strong> Tagesmutter betreut. Dabei dürfen bis zu fünf Kin<strong>der</strong> betreut werden -<br />

allerdings kann die Anzahl <strong>der</strong> zu betreuenden Kin<strong>der</strong> aufgrund von landesrechtlichen Voraussetzungen<br />

o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> individuellen Situation eingeschränkt werden. Für diese Art <strong>der</strong> Betreuung ist eine<br />

Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt erfor<strong>der</strong>lich. Dabei wird die Sachkompetenz und<br />

Persönlichkeit <strong>der</strong> Tagesmutter überprüft (es ist auch ein polizeiliches Führungszeugnis erfor<strong>der</strong>lich).<br />

Außerdem wird festgestellt, ob <strong>der</strong> Haushalt <strong>der</strong> Tagesmutter für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n geeignet ist.<br />

Tagespflegepersonen müssen über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, soweit sie das Kind in ihren<br />

Räumlichkeiten betreuen und nicht im Haushalt <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten. Hierzu gehören<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten,<br />

eine anregungsreiche Ausgestaltung,<br />

geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien,<br />

unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse,<br />

insbeson<strong>der</strong>e für Kleinkin<strong>der</strong> eine Schlafgelegenheit,<br />

Möglichkeit des Spielens und Erlebens in <strong>der</strong> Natur, in Wald- o<strong>der</strong> Parkanlagen.<br />

Die Tätigkeit kann als angestellte Beschäftigung o<strong>der</strong> als selbstständige Arbeit ausgeübt werden.<br />

<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> in an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen<br />

Die Betreuung kann - außer im Haushalt <strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> im Haushalt <strong>der</strong> Tagesmutter - auch in an<strong>der</strong>en<br />

geeigneten Räumen erfolgen. Ob dies möglich ist, regelt das jeweilige Landesrecht. Einige Län<strong>der</strong> haben<br />

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />

( www.handbuch-kin<strong>der</strong>tagespflege.de)<br />

Seite 1


von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Ein einheitliches Vorgehen gibt es hier nicht. Das Landesrecht<br />

regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Räume als "geeignet" beurteilt werden können.<br />

Hierzu gehören<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten,<br />

eine anregungsreiche Ausgestaltung,<br />

geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien,<br />

unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse<br />

insbeson<strong>der</strong>e für Kleinkin<strong>der</strong> eine Schlafgelegenheit<br />

Möglichkeit des Spielens und Erlebens in <strong>der</strong> Natur, in Wald- o<strong>der</strong> Parkanlagen<br />

Weitere Infos zum Thema<br />

Sicherheits-Checkliste - Hinweise zur Sicherheit und Unfallverhütung<br />

1.3.1 Hilfe zur Erziehung in <strong>der</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />

Eltern, <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> nicht altersgemäß entwickelt sind, krank sind o<strong>der</strong> eine Behin<strong>der</strong>ung haben und<br />

Eltern, die aufgrund ihrer Lebenssituation mit <strong>der</strong> Erziehung ihrer Kin<strong>der</strong> überfor<strong>der</strong>t sind, haben<br />

Anspruch auf Hilfe zur Erziehung durch die Jugendhilfe (§ 27 SGB VIII). Hilfe zur Erziehung soll Familien<br />

in Zeiten, in denen sie diese Hilfe benötigen, solange unterstützen, bis sich die Lebenssituation des<br />

Kindes wie<strong>der</strong> stabilisiert hat o<strong>der</strong> bis die Lebensperspektive für das Kind geklärt ist. Eine <strong>der</strong> Hilfeformen<br />

als familienergänzendes Angebot sind Tagesgruppen und "geeignete <strong>Formen</strong> <strong>der</strong> Familienpflege" (z.B.<br />

<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong>, § 32 SGB VIII).<br />

Tagespflegepersonen, die Hilfe zur Erziehung leisten, müssen beson<strong>der</strong>s für diese Aufgabe qualifiziert<br />

sein. Dies kann durch eine entsprechende Ausbildung o<strong>der</strong> Erfahrung bzw. durch den Besuch von<br />

speziellen Fortbildungen nachgewiesen werden. Gegebenenfalls gibt es für diese Form <strong>der</strong><br />

<strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> auch geson<strong>der</strong>te Vorschriften und Finanzierungsgrundlagen. Nähere Auskünfte dazu<br />

erteilen die Jugendämter.<br />

Die Einkünfte, die aus <strong>der</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong> als Hilfe zur Erziehung erzielt werden, sind steuerfrei.<br />

Nähere Informationen sind auf <strong>der</strong> Internetseite des Bundesfinanzministeriums zu finden.<br />

Weitere Infos zum Thema<br />

Die an<strong>der</strong>e Tagesbetreuung - Hilfe zur Erziehung in <strong>der</strong> Tagespflege<br />

Externe Links<br />

<br />

<br />

Ausführungsvorschriften über Hilfe zur Erziehung in Berlin (.pdf, 159 KB)<br />

Hilfe zur Erziehung durch die Tagespflege in München<br />

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>tagespflege</strong><br />

( www.handbuch-kin<strong>der</strong>tagespflege.de)<br />

Seite 2

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