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4 #118 / 05.10<br />

#118 / 05.10 5<br />

club med<br />

guerilla growing<br />

Cannabis und tardive Dystonie:<br />

Ein Fall aus der Türkei<br />

In einem Leserbrief an eine Zeitschrift<br />

für Psychiatrie berichteten zwei Ärzte<br />

aus einem Krankenhaus in Izmir (Türkei) über einen ihrer Patienten<br />

mit paranoider Schizophrenie, der <strong>als</strong> Nebenwirkung auf<br />

seine Medikamente eine so genannte tardive Dyskinesie (Dyskinesie<br />

bedeutet wörtlich übersetzt: „Fehlbewegung“) und eine<br />

tardive Dystonie (wörtlich übersetzt: „Fehlspannung“) entwickelt<br />

hatte. Bei der tardiven Dyskinesie handelt es sich um<br />

Bewegungsstörungen im Gesichtsbereich (Zuckungen, Kaubewegungen)<br />

oder unwillkürliche Bewegungen der Gliedmaßen.<br />

Diese Bewegungsstörungen sind nach Behandlungen mit<br />

Neuroleptika und anderen Psychopharmaka oft irreversibel,<br />

bleiben <strong>als</strong>o auch nach Absetzen der Medikamente bestehen,<br />

und sind häufig kaum zu behandeln. In zwei großen internationalen<br />

Studien mit schizophrenen Patienten wurde bei 16 bzw.<br />

12 Prozent der Teilnehmer eine tardive Dyskinesie festgestellt.<br />

Bei den Betroffenen wurde ein hohes Selbstmordrisiko beobachtet.<br />

In dem konkreten Fall aus der Türkei handelte es sich um einen<br />

48 Jahre alten Mann, der seit zwanzig Jahren unter einer Schizophrenie<br />

litt. Etwa zwei Jahre nach Einsetzen der Symptome<br />

wurde die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie gestellt.<br />

Er hörte Stimmen, hatte visuelle Halluzinationen, berichtete<br />

von seiner Fähigkeit der Gedankenübertragung und anderer<br />

übermenschlicher Fähigkeiten und litt unter Wahnvorstellungen.<br />

Etwa acht Monate nach Beginn einer anti-psychotischen<br />

Therapie mit drei Medikamenten entwickelte er unwillkürliche<br />

Bewegungen im Bereich des Gesichts und des Mundes mit Problemen,<br />

Nahrung zu kauen und herunter zu schlucken (tardive<br />

Dr. med. Franjo Grotenhermen<br />

Mitarbeiter des nova Institutes in Hürth bei Köln und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis <strong>als</strong> Medizin (ACM).<br />

Dyskinesie). Zur gleichen Zeit traten unwillkürliche anhaltende<br />

Anspannungen der Nackenmuskulatur auf (tardive Dystonie).<br />

Diese unwillkürlichen Bewegungen nahmen in den nächsten<br />

Monaten zu, bis seine Sprache kaum noch zu verstehen und<br />

sein Nacken stark beeinträchtigt war. Dann begann er, Cannabis<br />

zu verwenden, und stellte fest, dass die unwillkürlichen Bewegungen<br />

signifikant abnahmen. Er rauchte daher zwei Jahre<br />

lang drei bis viermal wöchentlich Cannabis, um sich selbst zu<br />

behandeln, bis er wegen Drogenschmuggels verhaftet wurde.<br />

Während einer siebenmonatigen Haftzeit traten die Symptome<br />

mit der ursprünglichen Stärke wieder auf.<br />

Als er sich mit 48 Jahren in dem Krankenhaus vorstellte, deren<br />

Ärzte den Bericht über seinen Fall an die Zeitschrift schickten,<br />

versuchten sie die Nebenwirkungen der antipsychotischen<br />

Therapie durch einen Wechsel der Medikamente zu reduzieren.<br />

Tatsächlich begannen die unwillkürlichen Bewegungen<br />

im Bereich von Mund und Gesicht vier Wochen nach einem<br />

Wechsel auf ein atypisches Antipsychotikum abzunehmen.<br />

Die Symptome in seinem Nacken blieben jedoch unverändert<br />

bestehen. Die Autoren versuchten nacheinander verschiedene<br />

Medikamente (Diazepam, Baclofen, Injektionen mit Botulinus-<br />

Toxin in die Muskulatur, Sormodren, Gabapentin), die jeweils<br />

ein bis zwei Monate lang ausprobiert wurden, es gelang jedoch<br />

mit keinem Medikament, die tardive Dystonie, d. h. die Muskelanspannungen<br />

im Nacken zu beeinflussen.<br />

Der Mechanismus der Entstehung von tardiven Dyskinesien<br />

und Dystonien ist bisher nicht gut verstanden, und es gibt verschiedene<br />

Theorien, darunter Störungen im Bereich von Neurotransmittern<br />

(Botenstoffen im Nervensystem) in Hirnregionen,<br />

die für Bewegungen zuständig sind. Das körpereigene<br />

Endocannabinoidsystem spielt eine Rolle bei der Kontrolle von<br />

Bewegungen. Cannabinoidrezeptoren finden sich in Hirnregionen,<br />

die für diese Kontrolle wichtig sind, und viele Studien<br />

mit Tieren, aber auch beim Menschen haben gezeigt, dass<br />

von außen zugeführte Cannabinoide überwiegend hemmende<br />

Wirkungen auf die Bewegungsaktivität haben. Dies wurde beispielsweise<br />

bei der Spastik von Multiple-Sklerose-Kranken und<br />

beim Tourette-Syndrom nachgewiesen.<br />

Es gibt bisher allerdings wenig Erfahrung mit der Verwendung<br />

von Cannabinoiden bei tardiven Dystonien und tardiven<br />

Dyskinesien, <strong>als</strong>o Bewegungsstörungen <strong>als</strong> Nebenwirkungen<br />

von Medikamenten gegen schizophrene Störungen. Die Autoren<br />

des Falles aus der Türkei schreiben, dass sie keine Möglichkeit<br />

gehabt haben, dem Patienten Cannabinoide zu verabreichen<br />

und die Wirkungen zu beobachten, weil es in der Türkei<br />

keine legalen Möglichkeiten für solch eine Therapie gibt. Sie<br />

weisen jedoch darauf hin, dass „wir denken, dass Cannabinoidagonisten<br />

eine angemessene Wahl bei der Behandlung nicht<br />

behandelbarer tardiver Dystonien darstellen könnten“. Damit<br />

drücken die Ärzte in einer zurückhaltenden akademischen<br />

Sprache aus, dass sie unglücklich darüber sind, dem Patienten<br />

diese Behandlung nicht ermöglichen zu können.<br />

Der Bericht beschreibt zum einen die medizinischen Möglichkeiten<br />

von Cannabis bei dieser schweren Erkrankung und<br />

demonstriert zugleich die ganze Tragik und Brutalität, die mit<br />

dem Verbot der medizinischen Verwendung in den meisten<br />

Ländern der Erde verbunden ist.<br />

Zugegeben, wir haben schon viele Growberichte erhalten, die sich ein wenig vom „Normgrow“ unterschieden haben.<br />

Was da aber vergangene Woche im Mailfach war, sah schon irgendwie sehr ungewöhlich aus: Drei Meter hohe<br />

Graspflanzen unter Kunstlicht, auf den ersten Blick haben die Redaktionsmitglieder gedacht, es handle sich um einen<br />

Indoor-Versuch mit Faserhanf. Allerdings waren da nicht nur die Fotos angehängt, sondern auch dieser kurze Brief,<br />

der die ungewöhlichen Schnappschüsse ein wenig näher erläutert:<br />

Fast wie draußen<br />

Der Leser hat das Wort<br />

igentlich wollte ich vergangenes Jahr ein paar Pflänzchen<br />

zu Hause vorziehen und nach draußen stellen. So<br />

„E<br />

hab‘ ich sie schön vorwachsen lassen und <strong>als</strong> es dann endlich so<br />

weit war, hatte der Förster im Frühjahr just an einer Stelle einen<br />

neuen Hochstand errichtet, von der aus man meine sonnige<br />

Ecke genau einsehen konnte. Also hab ich mir gedacht: „bleibste<br />

halt drinnen und blühst die da aus.“ Das Problem hierbei<br />

war, dass die Mädels bereits fast 12 Wochen alt und somit weit<br />

über einen Meter hoch waren. Also habe ich mir ein paar Riesentöpfe<br />

gebastelt und sie in meinen ehemaligen Proberaum<br />

gestellt, weil da die Decke über drei Meter hoch ist. Trotzdem<br />

musste ich beide zur Blüteende runterbiegen. Die Sorte kenne<br />

ich nicht, ich habe beide Samen aus einem sehr leckerem Homegrown<br />

mit intensivem Haze-Aroma gezogen. Beleuchtet habe<br />

ich sie mit einer 400 Watt und einer 600 Watt Lampe, insgesamt<br />

standen sie fast sechs Monate unter Licht. Natürlich habe ich<br />

so eine relativ hohe Stromrechnung, aber dafür ist der Ertrag<br />

bei drei Metern Höhe ein wenig besser <strong>als</strong> bei kleinen Pflanzen.<br />

Das Aroma hat mich stark an Outdoorgras erinnert, das war ja<br />

eigentlich Sinn und Zwecks dieses halb-freiwilligen Versuchs.<br />

Um das Nebenlicht auszunutzen habe ich immer kleinere Mädels<br />

aus meinen gesammelten Samenbeständen dazwischen<br />

gestellt und ausblühen lassen. So hatte ich kontinuierlich ein<br />

wenig zu rauchen, ohne all zu großen Aufwand zu betreiben.<br />

Mit dem Dünger bin ich sehr sparsam, weil ich draußen immer<br />

nur natürlich gedüngt habe. Aber das stinkt ja so im Haus und<br />

ganz ohne geht halt auch nicht. Klar weiß ich, dass die Methode<br />

nicht so effektiv ist wie ein professioneller SOG oder Scrogg-<br />

Durchgang, aber das ist ja gar nicht Sinn und Zweck. Ich sehe<br />

das nicht <strong>als</strong> Arbeit, sondern <strong>als</strong> entspannende Alternative zur<br />

Gartenarbeit, wenn man gerade keinen Garten hat. Und beim<br />

Hobby denkt man nicht unbedingt ans Geld. Ich würde mich<br />

freuen, wenn Ihr das hier abdruckt.<br />

Viele Grüße,<br />

Eure Klondrone“<br />

Der Jungle zuhause<br />

3,15 m in voller Pracht, das ist mal Outdoor Indoor! - Fotos: Klondrone<br />

Doktor Hanf alias Lars Scheimann leidet an Tourette<br />

sowie ADHS und ist seit Anfang 2009 Besitzer einer<br />

Erlaubnis, seine Symptome mit Cannabis zu lindern<br />

Liebe Leser und Leserinnen,<br />

Vor ein paar Monaten berichteten wir euch von der<br />

Möglichkeiten der Erlaubnisinhaber nach §3 BtMG Abs. 2 , die<br />

im Sinn hatten, erlaubte Cannabis-Blüten, die zum Zweck der<br />

Behandlung jeweiliger Erkrankung dienen, mit in den Urlaub<br />

zu nehmen. Dies bedeutete für einen Großteil der betreffenden<br />

Patienten eine wesentliche Erleichterung und die Hoffnung<br />

auf zunehmende Lebensqualität. Nach mehreren Nachfragen<br />

bei der Bundesopiumstelle wurde uns in der Zeit, zu der der<br />

damalige Artikel entstand, zugesichert, dass eine Mitnahme,<br />

unter der Voraussetzung der Dokumentation und einer Handhabung<br />

vergleichbar mit der Mitführung verordneter gängiger<br />

Betäubungsmittel, durchaus machbar wäre. Alleine diese Tatsache<br />

war für noch mobile Patienten, die einfach mal in den<br />

Urlaub möchten, oder wie in meinem Fall <strong>als</strong> jemand, der aus<br />

beruflichen Gründen auf geschäftliche Auslandsaufenthalte<br />

nicht verzichten kann, eine große Erleichterung, da man während<br />

dieser Zeit nicht auf seine Medikation verzichten müsste.<br />

Wie auch in meinem Fall liegt es auf der Hand, dass niemand,<br />

der die Erlaubnis dazu hat medizinisches Cannabis zu nutzen,<br />

auf sein Medikament verzichten kann. Denn auch keine anders<br />

behandelte Erkrankung gerechtfertigt den Verzicht auf ein<br />

Medikament während eines Aufenthaltes im Ausland. Heute<br />

müssen wir betroffene Patienten darüber informieren, dass<br />

die damalige Information der Bundesopiumstelle eine Fehlinformation<br />

war, die sich leider nicht auf die gültige Gesetze<br />

stützen könne. Mehrere Mitteilungen betroffener Patienten zur<br />

Folge sei die Möglichkeit der Mitnahme von medizinischem<br />

Cannabis unter oben genannten Voraussetzungen leider nun<br />

Doktor-Hanfs Patienten Ecke 10<br />

Betäubungsmittel auf Reisen II<br />

doch nicht so gegeben. Ich habe daraufhin Kontakt zur Bundesopiumstelle<br />

aufgenommen, um nachzufragen, wie es dazu<br />

kommen konnte. Die Grund, der nun doch unter der Berücksichtigung<br />

formeller Schritte eine Mitnahme ins Europäische<br />

Ausland verbietet, sei: Cannabis, auch wenn es medizinisch<br />

verwendet wird, ist <strong>als</strong> Stoff anzusehen, der sich noch unter<br />

Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetztes befindet. Eine grenzüberschreitende<br />

Mitnahme von Cannabis zu medizinischen<br />

Zwecken sei nur möglich, wenn dieser Stoff zuvor in Anlage 2<br />

oder Anlage 3 umgestuft wurde. Desweiteren könne man sich<br />

seitens der Bundesopiumstelle nicht auch nicht auf eine derzeit<br />

entsprechendes Regelung berufen, die eine Ausnahme möglich<br />

macht. Um entsprechende Patienten vor einer unerlaubten Einund<br />

Ausfuhr zu schützen, und somit diesen Patienten etwaige<br />

Probleme beim grenzüberschreitenden Verkehr zu ersparen,<br />

arbeite man nun mit Hochdruck an einer Lösung, um das zur<br />

Zeit bestehende Problem zu lösen. Des weiteren räumt die<br />

Bundesopiumstelle ein, dass man sich zu damaliger Zeit keine<br />

Gedanken darüber gemacht habe, wie ein grenzüberschreitender<br />

Verkehr durchführbar sei, ob ein dieser möglich gemacht<br />

werden müsse oder überhaupt nötig sei. Vielmehr sei man davon<br />

ausgegangen, dass betreffende Patienten die Grenze nicht<br />

überschreiten würden, da es ihnen gesundheitlich zu schlecht<br />

ginge. Auch dies ist und bleibt eine absolute Fehleinschätzung.<br />

Ein großer Teil von uns Erlaubnisinhabern ist sehr wohl mobil.<br />

Das wäre bei den meisten von uns wahrscheinlich nicht<br />

so, wenn wir nicht das Glück gehabt hätten, die richtige Medizin<br />

gefunden zu haben. Wie lange die Behörde nun nach einer<br />

Lösung sucht, ist derzeit noch ungewiss, eine Entscheidung<br />

wird aber voraussichtlich nicht in den nächsten vier Wochen<br />

zu erwarten sein. Wir werden dieses Thema weiter beobachten<br />

und euch zu gegebener Zeit über Neuigkeiten informieren. In<br />

der nächsten Ausgabe möchten wir euch gerne einen jungen<br />

Mann vorstellen der mittlerweile selbst auch Erlaubnisinhaber<br />

ist ,und uns freundlicherweise seine Patientengeschichte für<br />

euch, zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat.<br />

Bis dahin wünschen wir Euch eine schöne Zeit.<br />

Wege entstehen, indem man sie geht.<br />

Euer Doktor Hanf,<br />

www.doktor-hanf.de<br />

Ja was ist denn das...?<br />

Gras-Ernte im Schnee<br />

In Mendocino County baut das Grow-Collectiv „Zahnrad“<br />

legal medizinisches Marihuana für Cannabispatienten an.<br />

Wer sich nicht verstecken muss, kann seine gesamte Energie in<br />

die Entwicklung neuer Ideen stecken. Zwar ist es in Kalifornien<br />

ein wenig wärmer <strong>als</strong> hierzulande, entgegen so mancher Vorstellung<br />

gibt es jedoch gerade im Norden in den bergigen Regionen<br />

einen ordentlichen Winter, wie auf dem Foto unschwer<br />

zu erkennen ist. Das hindert das Kollektiv jedoch nicht daran,<br />

auch im Winter das vorhandene Licht zu nutzen und ganzjährig<br />

im „Greenhouse“ anzubauen- es kombiniert die Wintersonne<br />

mit künstlicher Beleuchtung und nutzt so selbst im<br />

Winter das vorhandene Tageslicht. Man beachte auch die Abdeckkonstruktion,<br />

die nach der gewünschten Beleuchtungszeit<br />

durch einen Elektromotor die Pflanzen mit einer lichtdichten<br />

Plane abdeckt. So sind in frostfreien Gegenden sogar ganzjährige<br />

Outdoorernten, unabhängig von Tages-und Nachtzeiten,<br />

möglich. Mehr zu dieser interessanten Entwicklung findet sich<br />

unter www.grobots.com .<br />

Die Legalität treibt wunderschöne Blüten, die Illegalität eher skurrile<br />

wie verbleites Gras.....<br />

Kalt aber dafúr das ganze Jahr - Foto: grobots.com<br />

Johannes Honecker<br />

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht<br />

Badensche Straße 33<br />

D-10715 Berlin<br />

TEL (030) - 86 20 17 87<br />

FAX (030) - 86 20 17 86<br />

e-mail: anwalt.honecker@t-online.de

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