Mode für besondere Momente - Häuser der Mode
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hdm INTERN<br />
SERVICE<br />
BWL-INFO<br />
Fit <strong>für</strong> SEPA<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
(AGB)<br />
Sowohl im stationären als auch im Internethandel stellt sich häufig die<br />
Frage nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei handelt<br />
es sich um Vertragsbedingungen, die <strong>für</strong> eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert<br />
sind. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur das klassische<br />
„Kleingedruckte“ als AGB zu qualifizieren ist, son<strong>der</strong>n auch vorformulierte<br />
Verträge, sofern sie <strong>für</strong> eine Vielzahl von Fällen vorgesehen sind. Für<br />
die wirksame Verwendung <strong>der</strong> AGB müssen diese beim Vertragsschluss<br />
einbezogen werden. Hier ist zu unterscheiden, ob ein Geschäft mit einem<br />
Verbraucher o<strong>der</strong> mit einem Unternehmen abgeschlossen wird. Gegenüber<br />
Verbrauchern muss geson<strong>der</strong>t auf die AGB verwiesen werden,<br />
welche beispielsweise auf <strong>der</strong> Rückseite eines Angebotes o<strong>der</strong> eines<br />
Kaufvertrages abgedruckt sind. Der erstmalige Hinweis auf die AGB in<br />
Rechnungen, Quit tungen, Lieferscheinen und Auftragsbestätigungen<br />
reicht nicht aus. In einem Ladengeschäft genügt im Regelfall ein Hinweis<br />
durch deutlich sichtbaren Aushang <strong>der</strong> AGB. Bei Angeboten im<br />
Internet muss <strong>der</strong> Verwen<strong>der</strong> darauf hinweisen, dass AGB in den Ver -<br />
trag einbezogen werden sollen. Der Kunde sollte hier die Möglichkeit<br />
haben, die AGB zu speichern o<strong>der</strong> auszudrucken. Schließlich muss <strong>der</strong><br />
Kunde mit <strong>der</strong> Einbeziehung <strong>der</strong> AGB einverstanden sein, was regelmäßig<br />
dann <strong>der</strong> Fall ist, wenn unter Einhaltung <strong>der</strong> oben genannten<br />
Voraussetzungen ein Vertragsschluss zustande kommt. Bei Verträgen mit<br />
Unternehmern reicht es häufig aus, wenn <strong>der</strong> Kunde die Einbeziehungsabsicht<br />
erkennen kann und dem nicht wi<strong>der</strong>spricht. Aus Gründen <strong>der</strong><br />
Rechtssicherheit sollte jedoch auch hier ausdrücklich auf die AGB hingewiesen<br />
und diese beigefügt werden. Wurden die AGB wie oben beschrieben<br />
bei Vertragsschluss einbe zogen, stellt sich außerdem die Frage<br />
nach <strong>der</strong> Wirksamkeit einzelner Klauseln. So sind überraschende Klauseln,<br />
mit welchen <strong>der</strong> Kunde nicht rechnen muss, o<strong>der</strong> Klauseln, die den<br />
Vertragspartner unangemessen benachteiligen, im Regelfall unwirksam.<br />
Hier sind gegenüber Verbrauchern teilweise strengere Maßstäbe an die<br />
AGB anzulegen als gegenüber Unternehmern. Generell sollte ein Rechtsanwalt<br />
mit <strong>der</strong> Prüfung bzw. Erstellung von AGB beauftragt werden.<br />
Jochen Schimke, Rechtsanwalt<br />
Schrö<strong>der</strong> & Busse Rechtsanwälte<br />
www.schroe<strong>der</strong>busse.de<br />
Ab dem 1. Februar 2014 verän<strong>der</strong>t SEPA, <strong>der</strong> einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum,<br />
den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch hierzulande.<br />
Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro – auch innerhalb<br />
Deutschlands – sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren<br />
vorzunehmen.<br />
Die nationalen Zahlverfahren <strong>für</strong> Überweisungen und Lastschriften in Euro<br />
müssen zugunsten <strong>der</strong> neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014<br />
abgeschaltet werden. Dann werden neue Regelungen rund um SEPA (Single<br />
European Payments Area – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) wirksam,<br />
<strong>der</strong> bereits seit 2008 den grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungsverkehr<br />
innerhalb <strong>der</strong> EU stufenweise vereinfacht hat. Die bisherigen<br />
nationalen Überweisungen und Lastschriften sind dann nicht mehr mög -<br />
lich. Statt des DTA-Formates wird ein XML-Format gelten, statt Konto -<br />
nummer und Bankleitzahl sind die neuen Kontendaten IBAN (Internatio -<br />
nale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code – Internationale<br />
Bankleitzahl) notwendig. Die IBAN setzt sich zusammen aus dem Län<strong>der</strong> -<br />
code („DE“ <strong>für</strong> Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, <strong>der</strong> Bankleitzahl<br />
und <strong>der</strong> Kontonummer. Die eigene IBAN und <strong>der</strong> BIC stehen auf jedem Kontoauszug.<br />
Für das elektronische Lastschriftverfahren ELV wurde eine verlängerte<br />
Frist bis 2016 festgelegt.<br />
Für den Handel verursachen diese neuen Regelungen je nach Nutzungs -<br />
umfang viel Arbeit, denn die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren muss<br />
bis zum Stichtag abgeschlossen sein – hier die Meilensteine:<br />
1. Anpassung des Finanzbuchhaltungssystems und <strong>der</strong> Zahlungs -<br />
verkehrsanwendungen auf die neuen SEPA-Zahlverfahren<br />
2. Ergänzung <strong>der</strong> Angaben auf den Geschäftspapieren um die IBAN<br />
und den BIC <strong>der</strong> Sparkasse<br />
3. Erfassung von IBAN und BIC <strong>der</strong> Kunden und Geschäftspartner<br />
von <strong>der</strong> Buchhaltung<br />
4. Nutzung von SEPA-Lastschriftmandaten statt <strong>der</strong> bisherigen Einzugs -<br />
ermächtigung<br />
Um <strong>für</strong> SEPA organisatorisch und technisch gut gerüstet zu sein, informieren<br />
die Finanzinstitute ebenso wie beispielsweise die IHK Frankfurt und das<br />
BIEG Hessen. In einem Seminar am 29. August 2013 werden die Auswirkungen<br />
auf Unternehmens- und Kundenseite betrachtet sowie konkrete<br />
Handlungsempfehlungen zur aktiven Umsetzung im Unternehmen gegeben.<br />
Anmeldungen über e.stopler@frankfurt-main.ihk.de (Preis: 30 €).<br />
Realisation: in public München - www.herrvanmoll.de<br />
Agentur Probst-Wernthaler | HdM 1 Eschborn, 7.OG, Raum 729 | +49 172 6072122 | agentur@probst-wernthaler.eu<br />
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