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Mode für besondere Momente - Häuser der Mode

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SERVICE<br />

BWL-INFO<br />

Fit <strong>für</strong> SEPA<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

(AGB)<br />

Sowohl im stationären als auch im Internethandel stellt sich häufig die<br />

Frage nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei handelt<br />

es sich um Vertragsbedingungen, die <strong>für</strong> eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert<br />

sind. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur das klassische<br />

„Kleingedruckte“ als AGB zu qualifizieren ist, son<strong>der</strong>n auch vorformulierte<br />

Verträge, sofern sie <strong>für</strong> eine Vielzahl von Fällen vorgesehen sind. Für<br />

die wirksame Verwendung <strong>der</strong> AGB müssen diese beim Vertragsschluss<br />

einbezogen werden. Hier ist zu unterscheiden, ob ein Geschäft mit einem<br />

Verbraucher o<strong>der</strong> mit einem Unternehmen abgeschlossen wird. Gegenüber<br />

Verbrauchern muss geson<strong>der</strong>t auf die AGB verwiesen werden,<br />

welche beispielsweise auf <strong>der</strong> Rückseite eines Angebotes o<strong>der</strong> eines<br />

Kaufvertrages abgedruckt sind. Der erstmalige Hinweis auf die AGB in<br />

Rechnungen, Quit tungen, Lieferscheinen und Auftragsbestätigungen<br />

reicht nicht aus. In einem Ladengeschäft genügt im Regelfall ein Hinweis<br />

durch deutlich sichtbaren Aushang <strong>der</strong> AGB. Bei Angeboten im<br />

Internet muss <strong>der</strong> Verwen<strong>der</strong> darauf hinweisen, dass AGB in den Ver -<br />

trag einbezogen werden sollen. Der Kunde sollte hier die Möglichkeit<br />

haben, die AGB zu speichern o<strong>der</strong> auszudrucken. Schließlich muss <strong>der</strong><br />

Kunde mit <strong>der</strong> Einbeziehung <strong>der</strong> AGB einverstanden sein, was regelmäßig<br />

dann <strong>der</strong> Fall ist, wenn unter Einhaltung <strong>der</strong> oben genannten<br />

Voraussetzungen ein Vertragsschluss zustande kommt. Bei Verträgen mit<br />

Unternehmern reicht es häufig aus, wenn <strong>der</strong> Kunde die Einbeziehungsabsicht<br />

erkennen kann und dem nicht wi<strong>der</strong>spricht. Aus Gründen <strong>der</strong><br />

Rechtssicherheit sollte jedoch auch hier ausdrücklich auf die AGB hingewiesen<br />

und diese beigefügt werden. Wurden die AGB wie oben beschrieben<br />

bei Vertragsschluss einbe zogen, stellt sich außerdem die Frage<br />

nach <strong>der</strong> Wirksamkeit einzelner Klauseln. So sind überraschende Klauseln,<br />

mit welchen <strong>der</strong> Kunde nicht rechnen muss, o<strong>der</strong> Klauseln, die den<br />

Vertragspartner unangemessen benachteiligen, im Regelfall unwirksam.<br />

Hier sind gegenüber Verbrauchern teilweise strengere Maßstäbe an die<br />

AGB anzulegen als gegenüber Unternehmern. Generell sollte ein Rechtsanwalt<br />

mit <strong>der</strong> Prüfung bzw. Erstellung von AGB beauftragt werden.<br />

Jochen Schimke, Rechtsanwalt<br />

Schrö<strong>der</strong> & Busse Rechtsanwälte<br />

www.schroe<strong>der</strong>busse.de<br />

Ab dem 1. Februar 2014 verän<strong>der</strong>t SEPA, <strong>der</strong> einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum,<br />

den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch hierzulande.<br />

Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro – auch innerhalb<br />

Deutschlands – sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren<br />

vorzunehmen.<br />

Die nationalen Zahlverfahren <strong>für</strong> Überweisungen und Lastschriften in Euro<br />

müssen zugunsten <strong>der</strong> neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014<br />

abgeschaltet werden. Dann werden neue Regelungen rund um SEPA (Single<br />

European Payments Area – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) wirksam,<br />

<strong>der</strong> bereits seit 2008 den grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungsverkehr<br />

innerhalb <strong>der</strong> EU stufenweise vereinfacht hat. Die bisherigen<br />

nationalen Überweisungen und Lastschriften sind dann nicht mehr mög -<br />

lich. Statt des DTA-Formates wird ein XML-Format gelten, statt Konto -<br />

nummer und Bankleitzahl sind die neuen Kontendaten IBAN (Internatio -<br />

nale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code – Internationale<br />

Bankleitzahl) notwendig. Die IBAN setzt sich zusammen aus dem Län<strong>der</strong> -<br />

code („DE“ <strong>für</strong> Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, <strong>der</strong> Bankleitzahl<br />

und <strong>der</strong> Kontonummer. Die eigene IBAN und <strong>der</strong> BIC stehen auf jedem Kontoauszug.<br />

Für das elektronische Lastschriftverfahren ELV wurde eine verlängerte<br />

Frist bis 2016 festgelegt.<br />

Für den Handel verursachen diese neuen Regelungen je nach Nutzungs -<br />

umfang viel Arbeit, denn die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren muss<br />

bis zum Stichtag abgeschlossen sein – hier die Meilensteine:<br />

1. Anpassung des Finanzbuchhaltungssystems und <strong>der</strong> Zahlungs -<br />

verkehrsanwendungen auf die neuen SEPA-Zahlverfahren<br />

2. Ergänzung <strong>der</strong> Angaben auf den Geschäftspapieren um die IBAN<br />

und den BIC <strong>der</strong> Sparkasse<br />

3. Erfassung von IBAN und BIC <strong>der</strong> Kunden und Geschäftspartner<br />

von <strong>der</strong> Buchhaltung<br />

4. Nutzung von SEPA-Lastschriftmandaten statt <strong>der</strong> bisherigen Einzugs -<br />

ermächtigung<br />

Um <strong>für</strong> SEPA organisatorisch und technisch gut gerüstet zu sein, informieren<br />

die Finanzinstitute ebenso wie beispielsweise die IHK Frankfurt und das<br />

BIEG Hessen. In einem Seminar am 29. August 2013 werden die Auswirkungen<br />

auf Unternehmens- und Kundenseite betrachtet sowie konkrete<br />

Handlungsempfehlungen zur aktiven Umsetzung im Unternehmen gegeben.<br />

Anmeldungen über e.stopler@frankfurt-main.ihk.de (Preis: 30 €).<br />

Realisation: in public München - www.herrvanmoll.de<br />

Agentur Probst-Wernthaler | HdM 1 Eschborn, 7.OG, Raum 729 | +49 172 6072122 | agentur@probst-wernthaler.eu<br />

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