Nummer 4 vom 20.04.2013 - im Amt Lieberose/Oberspreewald
Nummer 4 vom 20.04.2013 - im Amt Lieberose/Oberspreewald
Nummer 4 vom 20.04.2013 - im Amt Lieberose/Oberspreewald
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong><br />
<strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong><br />
Jahrgang 10 Samstag, den 20. April 2013 <strong>Nummer</strong> 4<br />
Inhaltsverzeichnis des <strong>Amt</strong>sblattes für das <strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung der Gemeinde Schwielochsee mit den Ortsteilen: Goyatz, Jessern, Lamsfeld-<br />
Groß Liebitz, Mochow, Ressen- Zaue und Speichrow<br />
hier: Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Zauer Weinberg“ Ortsteil Ressen-Zaue Seite 2<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Jamlitz<br />
<strong>vom</strong> 18. März 2013 Seite 2<br />
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2012 Seite 3<br />
Bekanntmachung des Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd<br />
hier: Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Schwielochsee/ Dammühlenfließ - Einladung zur 1. Sitzung<br />
der Gebietsarbeitsgruppe (GAG) „<strong>Lieberose</strong>r Mühlenfließ“ Seite 3<br />
Bekanntmachung der Einladung zur Versammlung Jagdgenossenschaft Butzen Seite 3<br />
Bekanntmachung der Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Goschen Seite 3<br />
Bekanntmachung der Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Alt Zauche Seite 3<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
<strong>Amt</strong>sgericht Cottbus (Zweigstelle Guben) - Zwangsversteigerung<br />
- AZ: 240 K 21/12 - Gemarkung Jessern<br />
Flur 1, Flurstück 612<br />
Flurstück 613<br />
Flurstück 108/4<br />
Flurstück 108/1 Seite 4<br />
<strong>Amt</strong>sgericht Cottbus (Zweigstelle Guben) - Zwangsversteigerung<br />
- AZ: 240 K 22/12 - Gemarkung Goyatz<br />
Flur 1, Flurstück 606<br />
Flurstück 607<br />
Flurstück 163/1 Seite 4<br />
IMPRESSUM<br />
- Herausgeber:<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong><br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Kirchstraße 11, 15913 Straupitz<br />
- Verantwortlich:<br />
Hauptamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong> - Frau Chilla<br />
- Herstellung und Vertrieb:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG, An den Steinenden 10,<br />
04916 Herzberg<br />
- Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />
- Bezugsmögichkeiten:<br />
Das <strong>Amt</strong>sblatt ist in den Verwaltungsstellen des <strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong> in 15868 <strong>Lieberose</strong>, Markt 04 und in 15913 Straupitz, Kirchstraße 11,<br />
jeweils <strong>im</strong> Hauptamt, kostenlos erhältlich.<br />
Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Mitteilungsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu<br />
einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden.
Straupitz - 2 -<br />
Nr. 4/2013<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung der Gemeinde<br />
Schwielochsee<br />
mit den Ortsteilen: Goyatz, Jessern, Lamsfeld-<br />
Groß Liebitz, Mochow, Ressen-Zaue und Speichrow<br />
Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Zauer<br />
Weinberg“ Ortsteil Ressen-Zaue<br />
Die von der Gemeindevertretung Schwielochsee in der Sitzung<br />
am 05.11.2012 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan<br />
Nr. 5 „Zauer Weinberg“ <strong>im</strong> Ortsteil Ressen-Zaue wurde<br />
gem. § 10 Abs. 2 BauGB mit dem Az.: 13/2012 von der übergeordneten<br />
Verwaltungsbehörde genehmigt.<br />
Der Bebauungsplan ist am 12.02.2013 ausgefertigt worden.<br />
Die Erteilung der Genehmigung und Bestätigung der Auflagenerfüllung<br />
wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung<br />
tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung<br />
ab diesem Tag <strong>im</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong>, Markt 4<br />
in 15868 <strong>Lieberose</strong> - Bauamt - während der Dienststunden von<br />
Montag bis Freitag einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.<br />
Unbeachtlich werden<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />
und des Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung<br />
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht<br />
worden sind.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />
BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung<br />
durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen.<br />
<strong>Lieberose</strong>, den 11.02.2013<br />
gez. Boschan<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der<br />
24. Sitzung der Gemeindevertretung<br />
der Gemeinde Jamlitz <strong>vom</strong> 18. März 2013<br />
TOP 3 Beschlussempfehlung:<br />
Abspaltung des Vertriebsgeschäftes der E.ON<br />
edis AG<br />
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich der „KEG Kommunale<br />
Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH“ den Auftrag<br />
zur Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf<br />
eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft<br />
zu erteilen.<br />
TOP 4 Beschlussempfehlung:<br />
Umsetzung der Abspaltung des Vertriebsgeschäftes<br />
der E.ON edis AG<br />
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich dass die Abspaltung<br />
nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen soll. Für den<br />
Fall fehlender Einst<strong>im</strong>migkeit aller Aktionäre st<strong>im</strong>mt die Gemeindevertretung<br />
auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“<br />
zu.<br />
TOP 5 Beschlussempfehlung:<br />
Wahl zwischen Vertrieb und Netz <strong>im</strong> Zuge<br />
der Abspaltung des Vertriebsgeschäftes der<br />
E.ON edis AG<br />
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich dass sich die<br />
Gemeinde Jamlitz unabhängig <strong>vom</strong> Umsetzungsweg nicht an<br />
der zusammengeführten,<br />
deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft beteiligt, sondern<br />
ihre Beteiligung an der derzeitig E.ON edis AG - später E.DIS<br />
AG - um den entsprechenden Wert erhöht.<br />
Die Aktien werden dann von der KEG Kommunale Energiegesellschaft<br />
Ostbrandenburg mbH an der E.DIS AG gehalten.<br />
TOP 6a Beschlussempfehlung:<br />
Ausübung der St<strong>im</strong>mrechte und Wahrnehmung<br />
der Aufgaben zur Umsetzung der Abspaltung<br />
durch die KEG<br />
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich dass der Vertreter<br />
der Gemeinde Jamlitz - treuhänderischer Verwalter KEG<br />
Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH - die<br />
St<strong>im</strong>mrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend<br />
ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung<br />
erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen<br />
soll.<br />
TOP 6b Beschlussempfehlung:<br />
Verzicht auf Spaltungsprüfung und Rechtsmittel<br />
<strong>im</strong> Zuge der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts<br />
der E.ON edis AG<br />
Die Gemeindevertretung beschließt nicht dass vor dem Hintergrund<br />
der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
BDO und KPMG der treuhänderische<br />
Verwalter KEG auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf<br />
Rechtsmittel (z. B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen<br />
den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie<br />
auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend<br />
Beschriebenen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten<br />
soll.<br />
TOP 7 Beschlussempfehlung:<br />
Verteilung der Zuschüsse in Höhe von 1.000,00 EUR<br />
Förderung der Vereinsarbeit in der Gemeinde<br />
Jamlitz<br />
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die Verteilung<br />
der Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.000,00 EUR zur Förderung<br />
der Vereinsarbeit in der Gemeinde Jamlitz an folgende<br />
Vereine:<br />
FFw Jamlitz für die Kinder und Jugendarbeit, zur Kameradschaftspflege<br />
und zum 120-jährigen Gründungsjubiläum 600,00 EUR<br />
FFw Ullersdorf für die Ausrichtung des Dorffestes <strong>im</strong> OT Ullersdorf<br />
200,00 EUR<br />
He<strong>im</strong>at- und Kulturverein Leeskow e. V. für die Ausrichtung des<br />
Dorffestes <strong>im</strong> OT Leeskow 150,00 EUR<br />
Kleitierzuchtverein „Byhletal“ e. V.“ zur Aufrechterhaltung des<br />
Vereinslebens 50,00 EUR<br />
TOP 9 Beschlussempfehlung:<br />
Stellungnahme der Gemeinde zur Nutzungsartenänderung<br />
Gemarkung Ullersdorf, Flur 2,<br />
Flurstück 69<br />
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich dem Antrag<br />
von Herrn Sven Lesker auf Nutzungsartenänderung seines Privatweges<br />
(ehemaligen Waldweg, Gemarkung Ullersdorf, Flur 2,<br />
Flurstück 69) auf Grünland positiv zu beantworten.
Nr. 4/2013<br />
- 3 -<br />
Straupitz<br />
LAND BRANDENBURG<br />
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2012<br />
Auslegung der Bodenrichtwerte für den Bereich des<br />
<strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong><br />
Am 11. Februar 2013 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte<br />
<strong>im</strong> Landkreis Dahme-Spreewald die Bodenrichtwerte<br />
zum Stichtag 31.12.2012 beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 2 der<br />
Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg <strong>vom</strong><br />
12. Mai 2010 (GVBl.II 21. Jahrgang, Nr. 27), sind die Bodenrichtwerte<br />
in den Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich<br />
auszulegen.<br />
Die neuen Bodenrichtwerte werden in der Zeit <strong>vom</strong><br />
15.04.2013 - 14.05.2013<br />
während der Sprechzeiten in der <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong>,<br />
Kirchstraße 11, 15913 Straupitz sowie<br />
Markt 4, 15868 <strong>Lieberose</strong> öffentlich ausgelegt.<br />
Schriftliche oder mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind -<br />
auch außerhalb der Auslegungsfrist - in der Geschäftsstelle des<br />
Gutachterausschusses (Gutachterausschuss für Grundstückswerte<br />
<strong>im</strong> Landkreis Dahme-Spreewald, Geschäftsstelle, Reutergasse<br />
12, 15907 Lübben (Spreewald)) erhältlich.<br />
gez. Schiefelbein<br />
Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />
________________________________________________________<br />
LAND BRANDENBURG<br />
Landesamt für Umwelt,<br />
Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz<br />
Regionalabteilung Süd<br />
Gewässerentwicklungskonzept (GEK)<br />
Schwielochsee/Dammühlenfließ<br />
1. Sitzung der Gebietsarbeitsgruppe (GAG)<br />
„<strong>Lieberose</strong>r Mühlenfließ“<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Im Rahmen eines Gewässerentwicklungskonzeptes sollen Maßnahmen<br />
erarbeitet werden, die zur Erreichung des guten ökologischen<br />
Zustandes der Seen und Fließgewässer in Ihrer Region<br />
führen. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Wasserqualität<br />
des Schwielochsees, der bereits seit Jahren unter Algenproblemen<br />
aufgrund zu hoher Nährstoffeinträge aus seinem Einzugsgebiet<br />
leidet.<br />
Diesen Planungsprozess wollen wir in enger Abst<strong>im</strong>mung mit der<br />
Bevölkerung, insbesondere mit den Landnutzern und Eigentümern<br />
führen. Die Gebietsarbeitsgruppe „<strong>Lieberose</strong>r Mühlenfließ“<br />
wird sich mit der Maßnahmenplanung <strong>im</strong> Bereich des <strong>Lieberose</strong>r<br />
Mühlenfließes von Blasdsorf, Jamlitz und Mochlitz bis zur<br />
Mündung in den Schwielochsee beschäftigen. Außerdem wird in<br />
dieser Arbeitsgruppe auch der Pieskower Torfgraben behandelt.<br />
Einen Schwerpunkt werden neben der Verbesserung der Fließgewässer-Lebensräume<br />
auch Maßnahmen zur Reduzierung der<br />
Nährstoffausträge aus den Moorgebieten und den Teichen bilden.<br />
In der ersten Sitzung der Gebietsarbeitsgruppe ist vorgesehen,<br />
die Bestandssituation zu erläutern, erste Maßnahmenvorschläge<br />
vorzustellen und zu diskutieren und das weitere Vorgehen<br />
gemeinsam zu besprechen.<br />
Die Arbeitsgruppensitzung findet am Mittwoch,<br />
dem 22. Mai um 17.00 Uhr in der Darre, Schlosshof<br />
3 in <strong>Lieberose</strong> statt.<br />
Zu dieser Veranstaltung laden wir alle Interessenten<br />
recht herzlich ein.<br />
gez. Hiekel<br />
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz (LUGV)<br />
Butzen, d. 03.04.2013<br />
Jagdgenossenschaft Butzen<br />
Einladung<br />
zu der Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Butzen<br />
am Samstag d. 25.05.2013<br />
um 17:00 Uhr<br />
<strong>im</strong> Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 39a, in Butzen, 15913<br />
Spreewaldheide<br />
Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Butzen<br />
gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung, Geschäftsordnung<br />
- Abst<strong>im</strong>mung über das Protokoll der JH-Vers. v. 09.06.2012<br />
- Feststellung der Tagesordnung<br />
2. Jahresbericht des Vorstandes des Jagdjahres 2012/13<br />
3. Jahresbericht des Kassenführers des Jagdjahres 2012/13<br />
4. Jahresbericht über die Kassenprüfung<br />
5. Entlastung des Vorstandes, des Kassenführers, der Kassenprüfer<br />
für das Jagdjahr 2012/13<br />
6. Beschluss des Haushaltsplans für das Jagdjahr 2013/14<br />
7. Beschlussvorlage Satzungsänderung, hier:§ 15, Abs. 5: Frist<br />
für nicht eingeforderte Pachterlöse sowie Ergänzung um § 18<br />
(Salvatorische Klausel)<br />
8. Wahl der Kassenprüfer<br />
9. Jahresbericht der Jagdpächter<br />
10. Schlusswort<br />
11. Auszahlung der Jagdpacht<br />
Nach der Versammlung laden wir alle Anwesenden mit ihren<br />
Partnern zum gemeinsamen Abendessen und gemütlichen Beisammensein<br />
ein.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Der Vorstand<br />
Einladung zur Vollversammlung<br />
der Jagdgenossenschaft Goschen<br />
am Freitag, dem 17. Mai 2013<br />
um 19:00 Uhr<br />
<strong>im</strong> Gemeinderaum Goschen<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit der Jagdgenossen<br />
2. Billigung des Protokolls <strong>vom</strong> 25.08.2012<br />
3. Bericht des Vorstandes<br />
4. Kassenbericht 2012/13<br />
5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers<br />
6. Beschlussfassung Haushaltsplan 2013/14<br />
7. Beschluss zum Antrag auf Änderung der Satzung § 10 Absatz 5<br />
8. Sonstiges<br />
9. Auszahlung der Pacht<br />
Für die Auszahlung der Pacht ist es erforderlich, dass uns von<br />
allen Genossenschaftsmitgliedern - zur Prüfung und Aktualisierung<br />
unseres Jagdkatasters - die aktuellen Grundbuchauszüge<br />
vorgelegt werden.<br />
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Goschen<br />
gez. Ramona Gorran<br />
Einladung zur Jahresversammlung der<br />
Jagdgenossenschaft Alt Zauche<br />
Die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Alt Zauche<br />
findet am Freitag, dem 24.05. 2013 um 19:30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />
Hempel in Alt Zauche statt.<br />
Alle Flächenbesitzer der Gemarkung Alt Zauche sind hierzu eingeladen.<br />
Die Tagesordnung wird in den Gemeindekästen termingemäß<br />
ausgehängt.<br />
Der Vorstand der<br />
Jagdgenossenschaft Alt Zauche
Straupitz - 4 -<br />
Nr. 4/2013<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
<strong>Amt</strong>sgericht Cottbus Cottbus, den 07.11.2012<br />
- Zweigstelle Guben -<br />
Geschäfts-<strong>Nummer</strong>: 240 K 21/12<br />
Zwangsversteigerung<br />
lfd. Nr. 6<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am<br />
Donnerstag, dem 23. Mai 2013 um 9.30 Uhr<br />
<strong>im</strong> Gerichtsgebäude des <strong>Amt</strong>sgerichtes Cottbus - Zweigstelle Guben -,<br />
Alte Poststr. 66, 03172 Guben,<br />
Saal 201 (<strong>im</strong> 1. Obergeschoss)<br />
die <strong>im</strong> Grundbuch von Jessern Blatt 354 eingetragenen Grundstücke<br />
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 4 - Gemarkung Jessern, Flur 1,<br />
Flurstück 612, Erholungsfläche, Splau 25, 7.999 qm<br />
Flurstück 613, Erholungsfläche, Splau 25, 2.291 qm<br />
lfd. Nr. 5 - Gemarkung Jessern, Flur 1, Flurstück 108/4, Erholungsfläche,<br />
Splau 25, 1.540 qm<br />
- Gemarkung Jessern, Flur 1, Flurstück 108/1, Gebäude-<br />
und Freifläche, Waldfläche, Splau 25, 4.592 qm<br />
versteigert werden.<br />
Laut vorliegendem Gutachten handelt es sich bei dem Flurstück<br />
612 um ein Gewerbeobjekt.<br />
Dies ist mit einer Ferienanlage mit Gaststätte incl. Büro, Sauna,<br />
Schulungs- und Apartmenträumen (Bj. ca. 1965, Umbau/Sanierung<br />
ca. 1999 bis 2007) sowie mit Heizungs-, 2 Neben- und Garagengebäuden<br />
(Bj. 1977) bebaut.<br />
Auf dem Flurstück 613 befinden sich 15 PKW-Stellplätze.<br />
Das Flurstück 108/1 ist mit 10 Bungalows (Bj. ca. 1975), einem Pumpenhaus<br />
(Bj. ca. 1965), einer Kläranlage sowie einem Kohlelagerplatz<br />
bebaut. Auf dem Flurstück 108/4 befinden sich 7 Bungalows (Bj. ca.<br />
1975). Die o. g. Flurstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am<br />
09.10.2002 eingetragen worden.<br />
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG aktualisiert<br />
festgesetzt auf:<br />
Grundstück lfd. Nr. 4: 204.000,00 EUR<br />
Grundstück lfd. Nr. 5: 31.000,00 EUR<br />
Grundstück lfd. Nr. 6 : 91.000,00 EUR<br />
Wichtige Hinweise:<br />
Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird<br />
ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss<br />
der Berechtigte dieses Recht spätestens <strong>im</strong> Termin vor der Aufforderung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft<br />
machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst<br />
bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt<br />
und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />
Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines<br />
Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt,<br />
bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />
Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand<br />
bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen<br />
und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die<br />
Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes<br />
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />
wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
Gronert<br />
Rechtspflegerin<br />
Beglaubigt<br />
<strong>Amt</strong>sgericht Cottbus Cottbus, den 29.10.2012<br />
- Zweigstelle Guben -<br />
Geschäfts-<strong>Nummer</strong>:<br />
240 K 22/12<br />
Zwangsversteigerung<br />
Zur Aufhebung der Gemeinschaft sollen am<br />
Donnerstag, dem 16. Mai 2013 um 10.00 Uhr<br />
<strong>im</strong> Gerichtsgebäude des <strong>Amt</strong>sgerichtes Cottbus, Zweigstelle Guben<br />
in Guben,<br />
Alte Poststraße 66, 1. Obergeschoss, Saal 210<br />
die <strong>im</strong> Grundbuch von Goyatz Blatt 664 eingetragenen Grundstücke<br />
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 7<br />
Gemarkung Goyatz, Flur 1, Flurstück 606,<br />
Gebäude- und Freifläche, Guhlener Straße 22, Größe: 375 qm<br />
lfd. Nr. 8<br />
Gemarkung Goyatz, Flur 1, Flurstück 607,<br />
Gebäude- und Freifläche, Guhlener Straße 22, Größe: 34 qm<br />
lfd. Nr. 11<br />
Gemarkung Goyatz, Flur 1, Flurstück 163/1<br />
Gebäude- und Freifläche, Guhlener Straße 22, Größe: 34 qm<br />
versteigert werden.<br />
(Laut vorliegendem Gutachten bilden die Grundstücke eine wirtschaftliche<br />
Einheit und sind bebaut mit einem Einfamilienhaus, 1<br />
1/2-geschossig, teilunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, Bj.<br />
ca. 1900 mit Modernisierungen um 1972/85, 1995 bis 2007 sowie<br />
mit einem Nebengebäude, eingeschossig, Bj. um 1900/55)<br />
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am<br />
07.02.2012 eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt:<br />
Grundstück lfd. Nr. 7 auf 106.000,00 EUR<br />
Grundstück lfd. Nr. 8 auf 900,00 EUR<br />
Grundstück lfd. Nr. 11 auf 900,00 EUR<br />
Wichtige Hinweise:<br />
Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder<br />
wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />
so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens <strong>im</strong> Termin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss<br />
das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht.<br />
Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebotes<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten<br />
nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung<br />
eines Rechts unterbleibt, oder erst nach dem Verteilungstermin<br />
erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich<br />
unberücksichtigt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />
und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand<br />
bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen<br />
und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />
kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes<br />
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs<br />
entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag<br />
erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
Starick<br />
Rechtspflegerin<br />
Beglaubigt<br />
Noack<br />
Justizhauptsekretärin<br />
Noack<br />
Justizhauptsekretärin