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Nummer 4 vom 20.04.2013 - im Amt Lieberose/Oberspreewald

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<strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong><br />

<strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong><br />

Jahrgang 10 Samstag, den 20. April 2013 <strong>Nummer</strong> 4<br />

Inhaltsverzeichnis des <strong>Amt</strong>sblattes für das <strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Schwielochsee mit den Ortsteilen: Goyatz, Jessern, Lamsfeld-<br />

Groß Liebitz, Mochow, Ressen- Zaue und Speichrow<br />

hier: Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Zauer Weinberg“ Ortsteil Ressen-Zaue Seite 2<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Jamlitz<br />

<strong>vom</strong> 18. März 2013 Seite 2<br />

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2012 Seite 3<br />

Bekanntmachung des Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd<br />

hier: Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Schwielochsee/ Dammühlenfließ - Einladung zur 1. Sitzung<br />

der Gebietsarbeitsgruppe (GAG) „<strong>Lieberose</strong>r Mühlenfließ“ Seite 3<br />

Bekanntmachung der Einladung zur Versammlung Jagdgenossenschaft Butzen Seite 3<br />

Bekanntmachung der Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Goschen Seite 3<br />

Bekanntmachung der Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Alt Zauche Seite 3<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

<strong>Amt</strong>sgericht Cottbus (Zweigstelle Guben) - Zwangsversteigerung<br />

- AZ: 240 K 21/12 - Gemarkung Jessern<br />

Flur 1, Flurstück 612<br />

Flurstück 613<br />

Flurstück 108/4<br />

Flurstück 108/1 Seite 4<br />

<strong>Amt</strong>sgericht Cottbus (Zweigstelle Guben) - Zwangsversteigerung<br />

- AZ: 240 K 22/12 - Gemarkung Goyatz<br />

Flur 1, Flurstück 606<br />

Flurstück 607<br />

Flurstück 163/1 Seite 4<br />

IMPRESSUM<br />

- Herausgeber:<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Kirchstraße 11, 15913 Straupitz<br />

- Verantwortlich:<br />

Hauptamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong> - Frau Chilla<br />

- Herstellung und Vertrieb:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG, An den Steinenden 10,<br />

04916 Herzberg<br />

- Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />

- Bezugsmögichkeiten:<br />

Das <strong>Amt</strong>sblatt ist in den Verwaltungsstellen des <strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong> in 15868 <strong>Lieberose</strong>, Markt 04 und in 15913 Straupitz, Kirchstraße 11,<br />

jeweils <strong>im</strong> Hauptamt, kostenlos erhältlich.<br />

Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Mitteilungsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu<br />

einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden.


Straupitz - 2 -<br />

Nr. 4/2013<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung der Gemeinde<br />

Schwielochsee<br />

mit den Ortsteilen: Goyatz, Jessern, Lamsfeld-<br />

Groß Liebitz, Mochow, Ressen-Zaue und Speichrow<br />

Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Zauer<br />

Weinberg“ Ortsteil Ressen-Zaue<br />

Die von der Gemeindevertretung Schwielochsee in der Sitzung<br />

am 05.11.2012 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan<br />

Nr. 5 „Zauer Weinberg“ <strong>im</strong> Ortsteil Ressen-Zaue wurde<br />

gem. § 10 Abs. 2 BauGB mit dem Az.: 13/2012 von der übergeordneten<br />

Verwaltungsbehörde genehmigt.<br />

Der Bebauungsplan ist am 12.02.2013 ausgefertigt worden.<br />

Die Erteilung der Genehmigung und Bestätigung der Auflagenerfüllung<br />

wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung<br />

tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung<br />

ab diesem Tag <strong>im</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong>, Markt 4<br />

in 15868 <strong>Lieberose</strong> - Bauamt - während der Dienststunden von<br />

Montag bis Freitag einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />

Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht<br />

worden sind.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />

BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung<br />

durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Lieberose</strong>, den 11.02.2013<br />

gez. Boschan<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse aus der<br />

24. Sitzung der Gemeindevertretung<br />

der Gemeinde Jamlitz <strong>vom</strong> 18. März 2013<br />

TOP 3 Beschlussempfehlung:<br />

Abspaltung des Vertriebsgeschäftes der E.ON<br />

edis AG<br />

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich der „KEG Kommunale<br />

Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH“ den Auftrag<br />

zur Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf<br />

eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft<br />

zu erteilen.<br />

TOP 4 Beschlussempfehlung:<br />

Umsetzung der Abspaltung des Vertriebsgeschäftes<br />

der E.ON edis AG<br />

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich dass die Abspaltung<br />

nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen soll. Für den<br />

Fall fehlender Einst<strong>im</strong>migkeit aller Aktionäre st<strong>im</strong>mt die Gemeindevertretung<br />

auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“<br />

zu.<br />

TOP 5 Beschlussempfehlung:<br />

Wahl zwischen Vertrieb und Netz <strong>im</strong> Zuge<br />

der Abspaltung des Vertriebsgeschäftes der<br />

E.ON edis AG<br />

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich dass sich die<br />

Gemeinde Jamlitz unabhängig <strong>vom</strong> Umsetzungsweg nicht an<br />

der zusammengeführten,<br />

deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft beteiligt, sondern<br />

ihre Beteiligung an der derzeitig E.ON edis AG - später E.DIS<br />

AG - um den entsprechenden Wert erhöht.<br />

Die Aktien werden dann von der KEG Kommunale Energiegesellschaft<br />

Ostbrandenburg mbH an der E.DIS AG gehalten.<br />

TOP 6a Beschlussempfehlung:<br />

Ausübung der St<strong>im</strong>mrechte und Wahrnehmung<br />

der Aufgaben zur Umsetzung der Abspaltung<br />

durch die KEG<br />

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich dass der Vertreter<br />

der Gemeinde Jamlitz - treuhänderischer Verwalter KEG<br />

Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH - die<br />

St<strong>im</strong>mrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend<br />

ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung<br />

erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen<br />

soll.<br />

TOP 6b Beschlussempfehlung:<br />

Verzicht auf Spaltungsprüfung und Rechtsmittel<br />

<strong>im</strong> Zuge der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts<br />

der E.ON edis AG<br />

Die Gemeindevertretung beschließt nicht dass vor dem Hintergrund<br />

der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

BDO und KPMG der treuhänderische<br />

Verwalter KEG auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf<br />

Rechtsmittel (z. B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen<br />

den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie<br />

auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend<br />

Beschriebenen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten<br />

soll.<br />

TOP 7 Beschlussempfehlung:<br />

Verteilung der Zuschüsse in Höhe von 1.000,00 EUR<br />

Förderung der Vereinsarbeit in der Gemeinde<br />

Jamlitz<br />

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die Verteilung<br />

der Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.000,00 EUR zur Förderung<br />

der Vereinsarbeit in der Gemeinde Jamlitz an folgende<br />

Vereine:<br />

FFw Jamlitz für die Kinder und Jugendarbeit, zur Kameradschaftspflege<br />

und zum 120-jährigen Gründungsjubiläum 600,00 EUR<br />

FFw Ullersdorf für die Ausrichtung des Dorffestes <strong>im</strong> OT Ullersdorf<br />

200,00 EUR<br />

He<strong>im</strong>at- und Kulturverein Leeskow e. V. für die Ausrichtung des<br />

Dorffestes <strong>im</strong> OT Leeskow 150,00 EUR<br />

Kleitierzuchtverein „Byhletal“ e. V.“ zur Aufrechterhaltung des<br />

Vereinslebens 50,00 EUR<br />

TOP 9 Beschlussempfehlung:<br />

Stellungnahme der Gemeinde zur Nutzungsartenänderung<br />

Gemarkung Ullersdorf, Flur 2,<br />

Flurstück 69<br />

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich dem Antrag<br />

von Herrn Sven Lesker auf Nutzungsartenänderung seines Privatweges<br />

(ehemaligen Waldweg, Gemarkung Ullersdorf, Flur 2,<br />

Flurstück 69) auf Grünland positiv zu beantworten.


Nr. 4/2013<br />

- 3 -<br />

Straupitz<br />

LAND BRANDENBURG<br />

Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2012<br />

Auslegung der Bodenrichtwerte für den Bereich des<br />

<strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong><br />

Am 11. Februar 2013 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte<br />

<strong>im</strong> Landkreis Dahme-Spreewald die Bodenrichtwerte<br />

zum Stichtag 31.12.2012 beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 2 der<br />

Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg <strong>vom</strong><br />

12. Mai 2010 (GVBl.II 21. Jahrgang, Nr. 27), sind die Bodenrichtwerte<br />

in den Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich<br />

auszulegen.<br />

Die neuen Bodenrichtwerte werden in der Zeit <strong>vom</strong><br />

15.04.2013 - 14.05.2013<br />

während der Sprechzeiten in der <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Lieberose</strong>/<strong>Oberspreewald</strong>,<br />

Kirchstraße 11, 15913 Straupitz sowie<br />

Markt 4, 15868 <strong>Lieberose</strong> öffentlich ausgelegt.<br />

Schriftliche oder mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind -<br />

auch außerhalb der Auslegungsfrist - in der Geschäftsstelle des<br />

Gutachterausschusses (Gutachterausschuss für Grundstückswerte<br />

<strong>im</strong> Landkreis Dahme-Spreewald, Geschäftsstelle, Reutergasse<br />

12, 15907 Lübben (Spreewald)) erhältlich.<br />

gez. Schiefelbein<br />

Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

________________________________________________________<br />

LAND BRANDENBURG<br />

Landesamt für Umwelt,<br />

Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

Regionalabteilung Süd<br />

Gewässerentwicklungskonzept (GEK)<br />

Schwielochsee/Dammühlenfließ<br />

1. Sitzung der Gebietsarbeitsgruppe (GAG)<br />

„<strong>Lieberose</strong>r Mühlenfließ“<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Im Rahmen eines Gewässerentwicklungskonzeptes sollen Maßnahmen<br />

erarbeitet werden, die zur Erreichung des guten ökologischen<br />

Zustandes der Seen und Fließgewässer in Ihrer Region<br />

führen. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Wasserqualität<br />

des Schwielochsees, der bereits seit Jahren unter Algenproblemen<br />

aufgrund zu hoher Nährstoffeinträge aus seinem Einzugsgebiet<br />

leidet.<br />

Diesen Planungsprozess wollen wir in enger Abst<strong>im</strong>mung mit der<br />

Bevölkerung, insbesondere mit den Landnutzern und Eigentümern<br />

führen. Die Gebietsarbeitsgruppe „<strong>Lieberose</strong>r Mühlenfließ“<br />

wird sich mit der Maßnahmenplanung <strong>im</strong> Bereich des <strong>Lieberose</strong>r<br />

Mühlenfließes von Blasdsorf, Jamlitz und Mochlitz bis zur<br />

Mündung in den Schwielochsee beschäftigen. Außerdem wird in<br />

dieser Arbeitsgruppe auch der Pieskower Torfgraben behandelt.<br />

Einen Schwerpunkt werden neben der Verbesserung der Fließgewässer-Lebensräume<br />

auch Maßnahmen zur Reduzierung der<br />

Nährstoffausträge aus den Moorgebieten und den Teichen bilden.<br />

In der ersten Sitzung der Gebietsarbeitsgruppe ist vorgesehen,<br />

die Bestandssituation zu erläutern, erste Maßnahmenvorschläge<br />

vorzustellen und zu diskutieren und das weitere Vorgehen<br />

gemeinsam zu besprechen.<br />

Die Arbeitsgruppensitzung findet am Mittwoch,<br />

dem 22. Mai um 17.00 Uhr in der Darre, Schlosshof<br />

3 in <strong>Lieberose</strong> statt.<br />

Zu dieser Veranstaltung laden wir alle Interessenten<br />

recht herzlich ein.<br />

gez. Hiekel<br />

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz (LUGV)<br />

Butzen, d. 03.04.2013<br />

Jagdgenossenschaft Butzen<br />

Einladung<br />

zu der Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Butzen<br />

am Samstag d. 25.05.2013<br />

um 17:00 Uhr<br />

<strong>im</strong> Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 39a, in Butzen, 15913<br />

Spreewaldheide<br />

Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Butzen<br />

gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung, Geschäftsordnung<br />

- Abst<strong>im</strong>mung über das Protokoll der JH-Vers. v. 09.06.2012<br />

- Feststellung der Tagesordnung<br />

2. Jahresbericht des Vorstandes des Jagdjahres 2012/13<br />

3. Jahresbericht des Kassenführers des Jagdjahres 2012/13<br />

4. Jahresbericht über die Kassenprüfung<br />

5. Entlastung des Vorstandes, des Kassenführers, der Kassenprüfer<br />

für das Jagdjahr 2012/13<br />

6. Beschluss des Haushaltsplans für das Jagdjahr 2013/14<br />

7. Beschlussvorlage Satzungsänderung, hier:§ 15, Abs. 5: Frist<br />

für nicht eingeforderte Pachterlöse sowie Ergänzung um § 18<br />

(Salvatorische Klausel)<br />

8. Wahl der Kassenprüfer<br />

9. Jahresbericht der Jagdpächter<br />

10. Schlusswort<br />

11. Auszahlung der Jagdpacht<br />

Nach der Versammlung laden wir alle Anwesenden mit ihren<br />

Partnern zum gemeinsamen Abendessen und gemütlichen Beisammensein<br />

ein.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Der Vorstand<br />

Einladung zur Vollversammlung<br />

der Jagdgenossenschaft Goschen<br />

am Freitag, dem 17. Mai 2013<br />

um 19:00 Uhr<br />

<strong>im</strong> Gemeinderaum Goschen<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit der Jagdgenossen<br />

2. Billigung des Protokolls <strong>vom</strong> 25.08.2012<br />

3. Bericht des Vorstandes<br />

4. Kassenbericht 2012/13<br />

5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers<br />

6. Beschlussfassung Haushaltsplan 2013/14<br />

7. Beschluss zum Antrag auf Änderung der Satzung § 10 Absatz 5<br />

8. Sonstiges<br />

9. Auszahlung der Pacht<br />

Für die Auszahlung der Pacht ist es erforderlich, dass uns von<br />

allen Genossenschaftsmitgliedern - zur Prüfung und Aktualisierung<br />

unseres Jagdkatasters - die aktuellen Grundbuchauszüge<br />

vorgelegt werden.<br />

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Goschen<br />

gez. Ramona Gorran<br />

Einladung zur Jahresversammlung der<br />

Jagdgenossenschaft Alt Zauche<br />

Die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Alt Zauche<br />

findet am Freitag, dem 24.05. 2013 um 19:30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />

Hempel in Alt Zauche statt.<br />

Alle Flächenbesitzer der Gemarkung Alt Zauche sind hierzu eingeladen.<br />

Die Tagesordnung wird in den Gemeindekästen termingemäß<br />

ausgehängt.<br />

Der Vorstand der<br />

Jagdgenossenschaft Alt Zauche


Straupitz - 4 -<br />

Nr. 4/2013<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

<strong>Amt</strong>sgericht Cottbus Cottbus, den 07.11.2012<br />

- Zweigstelle Guben -<br />

Geschäfts-<strong>Nummer</strong>: 240 K 21/12<br />

Zwangsversteigerung<br />

lfd. Nr. 6<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am<br />

Donnerstag, dem 23. Mai 2013 um 9.30 Uhr<br />

<strong>im</strong> Gerichtsgebäude des <strong>Amt</strong>sgerichtes Cottbus - Zweigstelle Guben -,<br />

Alte Poststr. 66, 03172 Guben,<br />

Saal 201 (<strong>im</strong> 1. Obergeschoss)<br />

die <strong>im</strong> Grundbuch von Jessern Blatt 354 eingetragenen Grundstücke<br />

Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:<br />

lfd. Nr. 4 - Gemarkung Jessern, Flur 1,<br />

Flurstück 612, Erholungsfläche, Splau 25, 7.999 qm<br />

Flurstück 613, Erholungsfläche, Splau 25, 2.291 qm<br />

lfd. Nr. 5 - Gemarkung Jessern, Flur 1, Flurstück 108/4, Erholungsfläche,<br />

Splau 25, 1.540 qm<br />

- Gemarkung Jessern, Flur 1, Flurstück 108/1, Gebäude-<br />

und Freifläche, Waldfläche, Splau 25, 4.592 qm<br />

versteigert werden.<br />

Laut vorliegendem Gutachten handelt es sich bei dem Flurstück<br />

612 um ein Gewerbeobjekt.<br />

Dies ist mit einer Ferienanlage mit Gaststätte incl. Büro, Sauna,<br />

Schulungs- und Apartmenträumen (Bj. ca. 1965, Umbau/Sanierung<br />

ca. 1999 bis 2007) sowie mit Heizungs-, 2 Neben- und Garagengebäuden<br />

(Bj. 1977) bebaut.<br />

Auf dem Flurstück 613 befinden sich 15 PKW-Stellplätze.<br />

Das Flurstück 108/1 ist mit 10 Bungalows (Bj. ca. 1975), einem Pumpenhaus<br />

(Bj. ca. 1965), einer Kläranlage sowie einem Kohlelagerplatz<br />

bebaut. Auf dem Flurstück 108/4 befinden sich 7 Bungalows (Bj. ca.<br />

1975). Die o. g. Flurstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am<br />

09.10.2002 eingetragen worden.<br />

Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG aktualisiert<br />

festgesetzt auf:<br />

Grundstück lfd. Nr. 4: 204.000,00 EUR<br />

Grundstück lfd. Nr. 5: 31.000,00 EUR<br />

Grundstück lfd. Nr. 6 : 91.000,00 EUR<br />

Wichtige Hinweise:<br />

Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird<br />

ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss<br />

der Berechtigte dieses Recht spätestens <strong>im</strong> Termin vor der Aufforderung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft<br />

machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst<br />

bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt<br />

und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />

Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines<br />

Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt,<br />

bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />

Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand<br />

bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen<br />

und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die<br />

Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes<br />

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />

wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

Gronert<br />

Rechtspflegerin<br />

Beglaubigt<br />

<strong>Amt</strong>sgericht Cottbus Cottbus, den 29.10.2012<br />

- Zweigstelle Guben -<br />

Geschäfts-<strong>Nummer</strong>:<br />

240 K 22/12<br />

Zwangsversteigerung<br />

Zur Aufhebung der Gemeinschaft sollen am<br />

Donnerstag, dem 16. Mai 2013 um 10.00 Uhr<br />

<strong>im</strong> Gerichtsgebäude des <strong>Amt</strong>sgerichtes Cottbus, Zweigstelle Guben<br />

in Guben,<br />

Alte Poststraße 66, 1. Obergeschoss, Saal 210<br />

die <strong>im</strong> Grundbuch von Goyatz Blatt 664 eingetragenen Grundstücke<br />

Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:<br />

lfd. Nr. 7<br />

Gemarkung Goyatz, Flur 1, Flurstück 606,<br />

Gebäude- und Freifläche, Guhlener Straße 22, Größe: 375 qm<br />

lfd. Nr. 8<br />

Gemarkung Goyatz, Flur 1, Flurstück 607,<br />

Gebäude- und Freifläche, Guhlener Straße 22, Größe: 34 qm<br />

lfd. Nr. 11<br />

Gemarkung Goyatz, Flur 1, Flurstück 163/1<br />

Gebäude- und Freifläche, Guhlener Straße 22, Größe: 34 qm<br />

versteigert werden.<br />

(Laut vorliegendem Gutachten bilden die Grundstücke eine wirtschaftliche<br />

Einheit und sind bebaut mit einem Einfamilienhaus, 1<br />

1/2-geschossig, teilunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, Bj.<br />

ca. 1900 mit Modernisierungen um 1972/85, 1995 bis 2007 sowie<br />

mit einem Nebengebäude, eingeschossig, Bj. um 1900/55)<br />

Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am<br />

07.02.2012 eingetragen worden.<br />

Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt:<br />

Grundstück lfd. Nr. 7 auf 106.000,00 EUR<br />

Grundstück lfd. Nr. 8 auf 900,00 EUR<br />

Grundstück lfd. Nr. 11 auf 900,00 EUR<br />

Wichtige Hinweise:<br />

Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder<br />

wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />

so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens <strong>im</strong> Termin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss<br />

das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht.<br />

Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebotes<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten<br />

nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung<br />

eines Rechts unterbleibt, oder erst nach dem Verteilungstermin<br />

erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich<br />

unberücksichtigt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />

und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand<br />

bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen<br />

und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />

kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes<br />

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs<br />

entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag<br />

erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

Starick<br />

Rechtspflegerin<br />

Beglaubigt<br />

Noack<br />

Justizhauptsekretärin<br />

Noack<br />

Justizhauptsekretärin

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