Wiedergutmachung in Rumänien stockt - Heldsdorf
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Entschädigungsansprüche können noch bis 11. Juni 2012 beim Landgericht (Tribunal) geltend<br />
gemacht werden. Klagen können die Opfer selbst oder, falls diese bereits verstorben s<strong>in</strong>d,<br />
deren Ehepartner oder die Nachkommen ersten und zweiten Grades (K<strong>in</strong>der, Enkelk<strong>in</strong>der)<br />
gegen den rumänischen Staat, vertreten durch das F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium. Mit der<br />
Dr<strong>in</strong>glichkeitsverordnung wurden die möglichen Ansprüche begrenzt auf: höchstens 10 000<br />
Euro für direkt Betroffene, 5 000 Euro für den h<strong>in</strong>terbliebenen Ehepartner und die K<strong>in</strong>der, 2<br />
500 Euro für die Enkelk<strong>in</strong>der. Bei den laufenden Verfahren sollen diese Höchstgrenzen auch<br />
berücksichtigt werden.<br />
Unter Berufung auf Art. 155, Gesetz Nr. 105/ 1992 können Betroffene ohne Wohnsitz <strong>in</strong><br />
Rumänien die Klage beim Landgericht Bukarest (Tribunalul Bucureşti) e<strong>in</strong>reichen. Ungewiss<br />
ist, ob das Gesetz auch die Russlanddeportation, die vor dem 6. März 1945 stattgefunden hat,<br />
betrifft. Im Gesetz Nr. 221/2009 gibt es aber e<strong>in</strong>e Ermächtigungsklausel, die der Justiz<br />
erlaubt, auch diesen Tatbestand mit e<strong>in</strong>zubeziehen, zumal die Folgen der Deportation über<br />
diesen Stichtag h<strong>in</strong>ausg<strong>in</strong>gen. Wir werden die laufenden Verfahren beobachten und über den<br />
Trend <strong>in</strong> der Rechtsprechung berichten. – An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass<br />
der Bericht der Europäischen Kommission von Juli 2010 über den Zustand der rumänischen<br />
Justiz der negativste seit dem Beitritt Rumäniens zur EU ist.<br />
Diese H<strong>in</strong>haltetaktik sorgt bei Betroffenen für viel Unmut. Es ist leider gängige Praxis <strong>in</strong><br />
Rumänien, dass vom Parlament verabschiedete Gesetze durch Dr<strong>in</strong>glichkeitsverordnungen<br />
der Regierung geändert werden. Derlei Regelungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Form und im Inhalt<br />
verfassungs- bzw. menschenrechtswidrig. Mangelt es <strong>in</strong> Rumänien an Geld oder fehlt der<br />
politische Wille, kommunistisches Unrecht wiedergutzumachen? E<strong>in</strong>e Klage beim<br />
Verfassungsgericht, ausschließlich für Teile der Änderungen, wurde <strong>in</strong>zwischen vom Anwalt<br />
des Volkes (avocatul poporului) e<strong>in</strong>gereicht.