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Protokoll Gemeindeversammlung 20.06.2013 - Belp

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PROTOKOLL DER ORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

1. Sitzung von Donnerstag, 20. Juni 2013, 20.00 – 21.35 Uhr, Dorfzentrum <strong>Belp</strong><br />

anwesend<br />

Gemeindepräsident<br />

Neuenschwander Rudolf<br />

Gemeindeschreiber<br />

Rösti Markus<br />

<strong>Protokoll</strong>führerin<br />

Skeli Judith (nach Tonbandaufnahme)<br />

Stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger 70 oder 0,78 %<br />

Traktanden<br />

8.221 Verwaltungsrechnung<br />

Gemeinderechnung 2012; Genehmigung der Rechnung und Nachkredite<br />

1.12.802 Gebührenreglement / -tarif<br />

Gebührenreglement; Teilrevision und Aufhebung Reglement<br />

über die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909<br />

4.222 Zonenerweiterungen, Einzonungen, Umzonungen<br />

Baureglement; Änderung von Artikel 30<br />

"Zone für öffentliche Nutzung Schloss <strong>Belp</strong> (ZÖN F)"<br />

4.511 Gemeindestrassen und Gemeindetrottoirs<br />

<strong>Belp</strong>bergstrasse; Sanierungskonzept und Kredit<br />

4.511 Gemeindestrassen und Gemeindetrottoirs<br />

Personenunterführung BLS; Kenntnisnahme der Kreditabrechnung<br />

7.571 Feuerwehrmaterial, Feuerwehrfahrzeuge, Maschinen Feuerwehr, Löscheinrichtungen<br />

Feuerwehr, Rettungseinrichtungen Feuerwehr<br />

Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Autodrehleiter;<br />

Kenntnisnahme der Kreditabrechnung<br />

1.300 <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Verschiedenes<br />

Kulturanlässe 2013<br />

Spielplatz im Gebiet Scheuermatt<br />

Kindergarten Neumatt<br />

Dorfzentrum <strong>Belp</strong>; Verabschiedung Arnold Tännler<br />

Nächste <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

1


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Der Präsident<br />

Der Sekretär<br />

Rudolf Neuenschwander<br />

Markus Rösti<br />

Der Vorsitzende heisst die Anwesenden im Namen des Gemeinderats und der Verwaltung von <strong>Belp</strong> zur<br />

1. ordentlichen <strong>Gemeindeversammlung</strong> des Jahres 2013 herzlich willkommen. Gestützt auf einen gelesenen<br />

Zeitungsartikel stelle er fest, dass hier eine grössere Stimmkraft ausgewiesen werden könne als<br />

vorgestern in Wachseldorn. Wachseldorn liege nordöstlich von Steffisburg. Dort fand die <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

mit einem Stimmberechtigten statt. <strong>Belp</strong> übertrumpfe dies.<br />

Die Versammlung wurde einberufen mit Publikationen im Anzeiger Gürbetal - Längenberg - Schwarzenburgerland<br />

vom 16. Mai, 13. und 20. Juni.<br />

Stimmberechtigt seien alle seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und<br />

Schweizer Bürger, die in kantonalen Angelegenheiten das Stimm- und Wahlrecht besitzen. Anwesende,<br />

die diese Bedingungen nicht erfüllen, können auf der Galerie Platz nehmen und dürfen sich an den Abstimmungen<br />

nicht beteiligen. Das Stimmrecht wird von niemandem bestritten.<br />

Die Akten zu den Traktanden lagen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden <strong>Gemeindeversammlung</strong>,<br />

d.h. vom 22. Mai bis 20. Juni 2013, in der Abteilung Präsidiales öffentlich auf.<br />

Gegen Versammlungsbeschlüsse könne innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland,<br />

mit Sitz in Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung<br />

von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sei an der Versammlung sofort zu beanstanden. Wer eine<br />

rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlasse, könne Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.<br />

Der Vorsitzende orientiert, dass die Verhandlungen auf Tonträger aufgenommen werden. Gegen diese<br />

Aufnahmen werden keine Einwände erhoben.<br />

Das Stimmregister verzeige auf den heutigen Tag 8'051 Stimmberechtigte.<br />

Davon seien 4'182 Frauen und 3'869 Männer.<br />

Als Stimmenzähler werden ernannt:<br />

Herr Jan Griessen, Rubigenstrasse 60, 3123 <strong>Belp</strong><br />

Herr Bernhard Grossenbacher, Schafmattstrasse 80, 3123 <strong>Belp</strong><br />

Frau Kristin Arnold, Jungfraustrasse 3, 3123 <strong>Belp</strong><br />

Zur Diskussion stehen die vorgenannten 7 Traktanden. Auf Nachfrage des Vorsitzenden wird keine Abänderung<br />

der Reihenfolge der Traktandenliste gewünscht. Sie gilt somit als stillschweigend genehmigt.<br />

Die Geschäftsprüfungskommission hat alle Geschäfte auf ihre Rechts- und Zweckmässigkeit geprüft.<br />

Sie stimmt allen Anträgen des Gemeinderats formell zu.<br />

Im Weiteren verweist der Vorsitzende gestützt auf die Gemeindeordnung und das Reglement über Abstimmungen<br />

und Wahlen auf die Organisation der Versammlung:<br />

Gemäss Artikel 9 Reglement über Abstimmungen und Wahlen werde ohne Beratung und Abstimmung<br />

auf jedes Geschäft eingetreten. Jedes Traktandum werde durch das zuständige Gemeinderatsmitglied<br />

vorgestellt. Anschliessend werde darüber diskutiert und abgestimmt.<br />

Das <strong>Protokoll</strong> liege nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf und werde auf der Homepage<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Belp</strong> www.belp.ch aufgeschaltet. Die Genehmigung erfolge abschliessend<br />

durch den Gemeinderat gestützt auf Artikel 22 Reglement über Abstimmungen und Wahlen.<br />

2


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Nr. 2013-1<br />

1.12.802 Gebührenreglement / -tarif<br />

Gebührenreglement; Teilrevision und Aufhebung Reglement über die<br />

Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909<br />

EINLEITUNG UND AUSGANGSLAGE<br />

Da die Hundetaxe neu ins Gebührenreglement aufgenommen wurde, umfasst dieses Traktandum sowohl<br />

die Teilrevision des Gebührenreglements vom 8. Dezember 2005 wie auch die Aufhebung des Reglements<br />

über die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909.<br />

Die Teilrevision des Gebührenreglements betrifft nur die nachfolgend genannten Artikel. Alle übrigen Artikel<br />

(Bestimmungen) des erwähnten Gebührenreglements bleiben unverändert in Kraft.<br />

Weiter gilt zu beachten, dass die vorliegende Teilrevision keine grundsätzliche Gebührenerhöhung auslöst.<br />

Die Aufwandgebühr I in der Höhe von Fr. 80 pro Stunde und die Aufwandgebühr II in der Höhe von<br />

Fr. 120 pro Stunde bleiben unverändert in Kraft. Diese Ansätze werden jeweils durch den Gemeinderat in<br />

einem separaten Tarif bestimmt.<br />

Das Reglement über die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe der Gemeinde <strong>Belp</strong> stammt aus<br />

dem Jahr 1909 und muss aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen zwingend angepasst<br />

werden.<br />

Das neue Hundegesetz trat im Kanton Bern per 1. Januar 2013 in Kraft. Viele Punkte der Hundehaltung<br />

sind in diesem Gesetz geregelt und gelten für alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern.<br />

Die Hundetaxe ist eine fakultative Gemeindesteuer. Sie braucht kein eigenes Hundereglement. Es genügt,<br />

für den Bezug der Hundetaxe einen Zusatz im Gebührenreglement aufzunehmen.<br />

Die Höhe der Taxe kann mit einer Verordnung auf Stufe Gemeinderat geregelt werden. Die anfallenden<br />

Kosten für die Anschaffung und Betreuung der Robidoganlagen können mit den jährlichen Hundetaxen<br />

von ca. Fr. 41'000 abgedeckt werden, was auch dem Verursacherprinzip entspricht.<br />

Die Verordnung ist auf den 1. Juli 2013 durch den Gemeinderat in Kraft zu setzen, wobei die Taxe für das<br />

Jahr 2013 gestützt auf den Beschluss der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 6. Dezember 2012 auf Fr. 80 pro<br />

Tier (wie in den Vorjahren) belassen wurde.<br />

Das bestehende Gebührenreglement wurde am 8. Dezember 2005 durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

genehmigt. Mit der Neuregelung der Hundetaxe hat der Gemeinderat entschieden, das Reglement über<br />

die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909 aufzuheben und neu eine Bestimmung<br />

im Gebührenreglement aufzunehmen.<br />

In diesem Zusammenhang wurde weiter entschieden, die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen den<br />

heute gültigen gesetzlichen Grundlagen anzupassen.<br />

Somit hat die <strong>Gemeindeversammlung</strong> über folgende Änderungen zu entscheiden:<br />

1) Aufzuhebende Bestimmungen<br />

Folgende Bestimmungen des Gebührenreglements vom 8. Dezember 2005 werden aufgehoben:<br />

Artikel 15<br />

Familienrecht<br />

Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes<br />

entfallen diese Gebühren.<br />

3


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Artikel 19<br />

Gesundheitswesen<br />

Artikel 23<br />

Handlungsfähigkeits-/<br />

Leumundszeugnis<br />

Artikel 24<br />

Ausweise<br />

Artikel 30 Absatz 3<br />

Reklamegesuche<br />

- Die Lebensmittelkontrolle ist Sache des Kantons Bern.<br />

- Desinfektionen werden durch externe Stellen ausgeführt.<br />

Leumundszeugnisse sind nur noch in bestimmten Ausnahmefällen auszustellen.<br />

Die Gebühren richten sich nach Artikel 17 des Gebührenreglements.<br />

Somit ist diese Bestimmung nicht mehr separat aufzuführen.<br />

Identitätskarten und Pässe werden nicht mehr über die Einwohnerdienste<br />

der Gemeinde ausgestellt.<br />

Reklamen werden neu im Baubewilligungsverfahren behandelt. Deshalb<br />

entfällt eine separate Gebührenerhebung.<br />

Diese Bestimmung ist ersatzlos aufzuheben.<br />

2) Geänderte Bestimmungen<br />

Folgende Bestimmungen bzw. Gebühren des Gebührenreglements vom 8. Dezember 2005 werden geändert:<br />

Bisher<br />

Artikel 18<br />

Einbürgerungsgebühr<br />

Aufwandgebühr II<br />

Neu<br />

Artikel 18<br />

Einbürgerungsgebühr<br />

1 Die Gebühr für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts oder die<br />

Abweisung eines Einbürgerungsgesuchs richtet sich nach dem zeitlichen<br />

Aufwand für die Gesuchsbearbeitung.<br />

2 Für die einzelnen Tätigkeiten gelangt der folgende Tarif zur Anwendung:<br />

a. Gesuchsbehandlung Aufwandgebühr II<br />

b. Erstellung einer abweisenden Verfügung Aufwandgebühr II<br />

c. Jugendliche, die die obligatorische Schulbildung<br />

ganz oder mehrheitlich nach Einbürgerungsverfah-<br />

Verordnung über das<br />

schweizerischem Lehrplan erworben haben<br />

und das Gesuch zwischen dem 15. (BSG 121.111)<br />

ren vom 22.01.1997<br />

und dem vollendeten 25. Altersjahr stellen<br />

d. Jugendliche, die das Gesuch zwischen<br />

dem 11. und 14. Altersjahr stellen<br />

Verordnung über das<br />

Einbürgerungsverfahren<br />

vom 22.01.1997<br />

(BSG 121.111)<br />

e. Sprachstandanalyse Fr. 125.– bis Fr. 250.–<br />

f. Einbürgerungstest / -kurs Fr. 260.– bis Fr. 390.–<br />

Bisher<br />

Artikel 22<br />

Inanspruchnahme<br />

öffentlichen Grundes<br />

4 Keine Gebühr wird erhoben<br />

bei Bewilligungen zum Sammeln<br />

von Unterschriften für<br />

Initiativen und Referenden.<br />

Neu<br />

Artikel 22<br />

Inanspruchnahme<br />

öffentlichen Grundes<br />

4 Keine Gebühr wird erhoben bei Bewilligungen zum Sammeln von Unterschriften<br />

für Initiativen und Referenden sowie bei Umzügen / Wohnungswechseln<br />

(tageweise).<br />

Bisher<br />

Artikel 26<br />

Lotto, Lotterie, Tombola<br />

Stellungnahme zum Gesuch<br />

um eine Bewilligung<br />

Fr. 10.–<br />

Neu<br />

Artikel 26<br />

Lotterie<br />

Stellungnahme zum Gesuch um eine Bewilligung Fr. 10.–<br />

4


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Bisher<br />

Artikel 28<br />

Taxigewerbe<br />

1 Erstmalige Erteilung<br />

von Taxihalterbewilligungen<br />

Fr. 200.–<br />

2 Erstmalige Erteilung<br />

von Taxiführerbewilligungen<br />

Fr. 150.–<br />

3 Erneuerung von Taxihalterund<br />

Taxiführerbewilligungen<br />

Fr. 150.–<br />

Neu<br />

Artikel 28<br />

Taxigewerbe<br />

1 Erstmalige Erteilung einer Bewilligung<br />

zum Halten und Führen eines Taxis<br />

(für 3 Jahre)<br />

2 Erstmalige Erteilung einer Bewilligung<br />

zum Führen eines Taxis<br />

(Taxiführerbewilligung für 3 Jahre)<br />

3 Erneuerung von Taxihalter- und Taxiführerbewilligungen<br />

(für 3 Jahre)<br />

Fr. 330.–<br />

Fr. 165.–<br />

Fr. 165.–<br />

1.1. 4 Die Kosten für die theoretische und praktische Prüfung samt Vorbereitung<br />

richten sich nach dem Leistungsvertrag zwischen der Stadt<br />

Bern und der Gemeinde <strong>Belp</strong>.<br />

3) Neue Bestimmungen<br />

Folgende Bestimmungen werden neu ins Gebührenreglement vom 8. Dezember 2005 aufgenommen:<br />

Artikel 19 a<br />

Prostitutionsgewerbe<br />

1 Bearbeitung der Gesuche<br />

gemäss Art. 15 Abs. 2 PGG*<br />

Aufwandgebühr II<br />

2 Kontrolle Fr. 30.– bis Fr. 200.–<br />

*Gesetz über das Prostitutionsgewerbe vom 7. Juni 2012<br />

Artikel 36 Absatz 7<br />

Allgemeines<br />

- Ständer aufstellen, Aufkleben und Entfernen<br />

der Plakate, pro Ständer<br />

- Bei Gemeindewahlen werden die Plakatständer<br />

den Ortsparteien gratis zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

- Für einheimische Vereine, welche dem Vereinsverband<br />

<strong>Belp</strong> (VVB) angehören, ortsansässige<br />

Unternehmungen und bei Anlässen<br />

der Gemeinde, werden Signale und Absperrmaterialien<br />

gratis zur Verfügung gestellt.<br />

Fr. 20.–<br />

Artikel 39 a<br />

Hundetaxe<br />

1 Die Gemeinde <strong>Belp</strong> erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 Abs. 1 des<br />

kantonalen Hundegesetzes.<br />

2 Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am<br />

1. August in der Gemeinde <strong>Belp</strong> Wohnsitz haben.<br />

3 Die Taxe ist geschuldet, wenn der Hund am 1. August älter als 6 Monate<br />

ist.<br />

4 Der Gemeinderat legt die Höhe der Taxe zwischen Fr. 50.– und<br />

Fr. 200.– (jährlich pro Hund) in einer Verordnung fest. Die Höhe der Taxe<br />

ist für alle Hunde gleich.<br />

5 Von der Taxe befreit sind alle Hunde gemäss Art. 13 Abs. 3 und Abs. 4<br />

des kantonalen Hundegesetzes.<br />

5


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Der neue Artikel 39 a bzw. die Hundetaxe stützt sich auf das Hundegesetz des Kantons Bern vom<br />

27. März 2012 (siehe nachfolgender Auszug):<br />

ANTRAG DES GEMEINDERATS<br />

Der Gemeinderat beantragt der <strong>Gemeindeversammlung</strong>, gestützt auf seine Ausführungen und Artikel 35<br />

lit. a der Gemeindeordnung, folgenden Beschluss zu genehmigen:<br />

1. Die vorstehende Teilrevision des Gebührenreglements, namentlich<br />

- Aufhebung von Artikeln 15, 19, 23, 24, 30 Abs. 3,<br />

- Änderung von Artikeln 18, 22, 26, 28,<br />

- Ergänzung von Artikeln 19 a, 36 Abs. 7, 39 a,<br />

wird gutgeheissen und auf den 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt.<br />

2. Das Reglement über die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909 wird<br />

mit der Inkraftsetzung des revidierten Gebührenreglements aufgehoben.<br />

REFERAT<br />

Referent:<br />

Gemeinderat Benjamin Marti<br />

Gemeinderat Benjamin Marti erklärt, weshalb das Gebührenreglement vor die Versammlung komme. In<br />

Artikel 35 lit. a der Gemeindeordnung stehe, dass die <strong>Gemeindeversammlung</strong> für die Änderungen von<br />

Reglementen zuständig sei. Wie Gemeindepräsident Rudolf Neuenschwander bereits ausgeführt habe,<br />

seien zwei Beschlüsse nötig. Aufhänger für das Geschäft sei die Einführung des kantonalen Hundegesetzes.<br />

Dieses gestatte den Gemeinden, die Hundetaxe nicht mehr in einem eigenen Reglement, sondern<br />

in ihrem Gebührenreglement zu regeln. Er weise von vornherein darauf hin, dass diesbezüglich<br />

nicht viel Fleisch am Knochen zu finden sei. (Die Versammlung schmunzelt.) Trotzdem könne darüber<br />

diskutiert werden.<br />

Zu Beginn stelle er kurz Gebühren und Steuern gegenüber bzw. halte die Unterschiede fest. Die Steuern<br />

werden in einen ʺTopfʺ einbezahlt. Der Steuerzahler könne nicht wünschen, für welche Aufgabe das Geld<br />

verwendet werde. Bei den Gebühren lege die Gemeinde den Tarif für eine Dienstleistung fest, die sie für<br />

einen einzelnen Bürger auf Verlangen ausführe. Die Gemeinde beabsichtige mit den Gebühren keinesfalls,<br />

Geld zu verdienen, sondern decke einzig die Kosten für die jeweiligen Dienstleistungen.<br />

Gemeinderat Benjamin Marti orientiert, dass seine für dieses Geschäft vorbereiteten Folien sehr genau<br />

den Ausführungen in der Botschaft folgen. Es gebe keine grossen Abweichungen.<br />

Aufzuhebende Bestimmungen<br />

Wie bereits erwähnt, werden einige Artikel aufgehoben, da die Dienstleistungen mehrheitlich nicht mehr<br />

in <strong>Belp</strong> erbracht werden. Die Aufgaben werden übergeordnet erfüllt. Als Beispiel nenne er hier die Geschichte<br />

mit den Ausweisen. Ein Pass könne nicht mehr in <strong>Belp</strong> gelöst werden. Daher falle auch die entsprechende<br />

Bestimmung im Gebührenreglement weg.<br />

6


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Geänderte Bestimmungen<br />

Im Weiteren gebe es geänderte Bestimmungen. Der Grundgedanke dahinter sei, gesetzliche Grundlagen<br />

zu schaffen, um Gebühren für erbrachte Dienstleistungen erheben zu können. Bisher war dies nicht in jedem<br />

Fall gegeben. Nach Prüfung durch die Verwaltung ergaben sich daraus einige Anpassungen:<br />

Bezüglich Einbürgerungswesen wurde der Artikel 18 neu formuliert. Bisher wurde im Text nur auf die<br />

Aufwandgebühr II hingewiesen, die einem Aufwand von Fr. 120 pro Stunde entspreche. Nun wurden<br />

die gesetzlichen Auflagen an ein Einbürgerungsverfahren ausgeweitet. Das Verfahren lasse sich nicht<br />

mehr so rasch erledigen. Im Gemeinderat wurde daher beschlossen, die verschiedenen Punkte, die<br />

im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens ablaufen, einzeln aufzuführen, damit eine Grundlage für<br />

die Einforderung der Kosten vorliege. Die bisherige Formulierung erfüllte dieses Kriterium nicht mehr.<br />

Beim Artikel 22 wurde ergänzt, dass bei Umzügen / Wohnungswechseln der öffentliche Grund kostenlos<br />

in Anspruch genommen werden könne.<br />

In Artikel 26 ändere einzig der Titel.<br />

Hinsichtlich Taxigewerbe, Artikel 28, seien die Abklärungen zur Erteilung der Bewilligungen aufwändiger<br />

geworden. Aus diesem Grund gebe es eine leichte Anpassung.<br />

Dies gebe ihm die Gelegenheit mitzuteilen, dass sich der Gemeinderat grundsätzlich gegen die Erhöhung<br />

der Gebühren ausgesprochen habe. Nur bei Einzelfällen gab es minime Anpassungen (z.B. Taxi). In den<br />

meisten Fällen wurden die Gebühren als genügend und richtig erachtet.<br />

Neue Bestimmungen<br />

Neu wurde in Artikel 19 a das Prostitutionsgewerbe aufgenommen.<br />

Beim Artikel 36 Absatz 7 werden die Plakatständer und die damit verbunden Arbeiten beschrieben.<br />

Der Artikel 39 a umschreibe neu die Hundetaxe. Dieser Text soll neu ins Gebührenreglement integriert<br />

werden anstelle des bestehenden Hundereglementes. Die Gemeinde lehne sich diesbezüglich sehr<br />

eng an das kantonale Hundegesetz an.<br />

In Absatz 4 lege der Gemeinderat eine Taxe von Fr. 50 bis Fr. 200 pro Hund fest. Dies sei ein Kostenrahmen,<br />

in welcher sich die Hundetaxe bewege. Aufgrund geführter Diskussionen zur Höhe der Hundetaxe<br />

könne er versichern, dass diese – wie anlässlich der Budgetberatung im letzten Dezember genehmigt<br />

– bei Fr. 80 pro Hund bleibe. Auch hier wurden Berechnungen vorgenommen und geprüft, ob<br />

der Ansatz dem Grundgedanken einer Gebühr, nicht mehr einzunehmen als nötig, entspreche. Dies<br />

werde bejaht. Die Hundetaxe bringe pro Jahr rund Fr. 40'000. Die Gemeinde habe demgegenüber<br />

administrative Aufwendungen und Aufgaben im Zusammenhang mit den Robidogs. Die Ein- und Ausnahmen<br />

decken sich ungefähr, was vernünftig sei. Im Reglement werde kein Betrag, sondern ein Kostenrahmen<br />

angegeben Wäre ein Betrag definiert, müsste die Gemeinde wegen einer Anpassung von<br />

Fr. 10 vor die <strong>Gemeindeversammlung</strong> treten. Dies werde nicht gewünscht.<br />

Gemäss Absatz 5 können gewisse Hunde von der Hundetaxe befreit werden. Diese Regelung stütze<br />

sich auf Artikel 13 des kantonalen Hundegesetzes, in welchem die Bedingungen für einen Erlass der<br />

Hundetaxe genau umschrieben seien.<br />

Falls ein Hundehalter das Gefühl habe, nicht für sein Tier bezahlen zu müssen, habe er weiterhin die<br />

Möglichkeit, bei der Gemeinde ein Gesuch um Befreiung von der Hundetaxe zu stellen. Hingegen seien<br />

Probleme vorprogrammiert, wer die erhobene Hundetaxe einfach so nicht bezahlen wolle.<br />

Gemeinderat Benjamin Marti verzichtet auf weitere Ausführungen. Anhand einer Folie präsentiert er den<br />

Antrag des Gemeinderats. Zusammenfassend stelle er fest, dass der Antrag einer Vereinfachung der<br />

Verwaltungsorganisation gleichkomme. Er gehe davon aus, dass die Versammlung dies unterstütze.<br />

Der Vorsitzende dankt Gemeinderat Benjamin Marti für seine Ausführungen.<br />

Bevor er die Diskussion eröffnet, teilt der Vorsitzende der Versammlung sein Vorgehen mit. Nachdem die<br />

meisten Anwesenden die Botschaft zur Hand haben, möchte er gestützt darauf die entsprechenden Artikel<br />

behandeln. Interessant werden insbesondere die Seiten 9 – 13.<br />

DISKUSSION<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion:<br />

7


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

1) Aufzuhebende Bestimmungen (Botschaft Seite 9)<br />

Artikel 15, Artikel 19, Artikel 23, Artikel 24 und Artikel 30 Absatz 3<br />

Keine Wortmeldung.<br />

2) Geänderte Bestimmungen (Botschaft Seiten 10 – 12)<br />

Artikel 18, Artikel 22, Artikel 26, Artikel 28<br />

Keine Wortmeldung.<br />

3) Neue Bestimmungen (Botschaft Seiten 12 – 13)<br />

Artikel 19 a, Artikel 36 Absatz 7, Artikel 39 a ʺHundetaxeʺ<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Der Ordnung halber erkundigt sich der Vorsitzende nach einem Rückkommen. Dies ist nicht der Fall.<br />

Der Vorsitzende schliesst die Diskussion und schreitet zur<br />

SCHLUSSABSTIMMUNG<br />

Gestützt auf die Ausführungen des Gemeinderats und Artikel 35 lit. a der Gemeindeordnung, genehmigt<br />

die <strong>Gemeindeversammlung</strong> mit grossem Mehr ohne Gegenstimme folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Die vorstehende Teilrevision des Gebührenreglements, namentlich<br />

- Aufhebung von Artikeln 15, 19, 23, 24, 30 Abs. 3,<br />

- Änderung von Artikeln 18, 22, 26, 28,<br />

- Ergänzung von Artikeln 19 a, 36 Abs. 7, 39 a,<br />

wird gutgeheissen und auf den 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt.<br />

2. Das Reglement über die Festsetzung und den Bezug der Hundetaxe vom 18. September 1909 wird<br />

mit der Inkraftsetzung des revidierten Gebührenreglements aufgehoben.<br />

8


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Nr. 2013-2<br />

4.222<br />

1.12.401<br />

Zonenerweiterungen, Einzonungen, Umzonungen<br />

Baureglement<br />

Baureglement; Änderung von Artikel 30<br />

"Zone für öffentliche Nutzung Schloss <strong>Belp</strong> (ZÖN F)"<br />

AUSGANGSLAGE<br />

Die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung ist seit 1. Januar 2010 in Kraft. Verschiedene Regierungsstatthalterämter<br />

der bisherigen 26 Amtsbezirke wurden aufgehoben, unter anderem auch der Amtssitz<br />

in <strong>Belp</strong>.<br />

Da der Kanton Bern für das Schloss <strong>Belp</strong> keine weitere Verwendung mehr sah, wurde mit der Gemeinde<br />

<strong>Belp</strong> ein Kaufvertrag erarbeitet, welcher am 28. Oktober 2011 unterzeichnet werden konnte. Dieser Kaufvertrag<br />

wurde durch die <strong>Belp</strong>er Stimmbevölkerung am 17. Juni 2012 mit 2'533 zu 587 Stimmen genehmigt.<br />

Die Stimmbeteiligung betrug 41 %. Die Übergabe des Schlosses an die neue Eigentümerin Gemeinde<br />

<strong>Belp</strong> fand am 2. Juli 2012 statt. Dem Kanton Bern wurde am 24. Juli 2012 der Kaufpreis von<br />

3 Mio. Franken überwiesen.<br />

Bereits in der Abstimmungsvorlage hat der Gemeinderat die <strong>Belp</strong>er Stimmbevölkerung über die vorgesehene<br />

Nutzung orientiert. Diese basiert auf einem Nutzungskonzept, welches der Gemeinderat während<br />

der Vertragsverhandlungen erarbeitet hat.<br />

In der Botschaft wurde zudem darauf hingewiesen, dass für die Nutzungsänderung ein ordentliches Planerlassverfahren<br />

und für den Umbau und die Sanierung des Schlosses ein ordentliches Baubewilligungsverfahren<br />

notwendig sein werden.<br />

ÄNDERUNG VON ARTIKEL 30 BAUREGELEMENT<br />

Am Zonenplan Siedlung, der zusammen mit dem Baureglement zur baurechtlichen Grundlage der Gemeinde<br />

gehört, wird keine Änderung vorgenommen.<br />

In Artikel 30 des Baureglements müssen die Zweckbestimmungen geändert werden. Die Nutzung<br />

ʺSchloss Amtssitzʺ wird gestrichen und durch neue Nutzungsdefinitionen ersetzt. Diese basieren auf dem<br />

Nutzungskonzept, welches am 24. Mai 2012 vom Gemeinderat genehmigt wurde und Bestandteil der<br />

Botschaft für die Urnenabstimmung vom 17. Juni 2012 betreffend ʺGenehmigung Kaufvertrag und Umbau-/Nutzungskonzept<br />

mit Krediterteilungʺ bildete.<br />

Im Artikel 30, ZÖN F Schloss, sollen folgende neue Nutzungen definiert werden:<br />

Öffentliche Verwaltung<br />

Von der Gemeindeverwaltung werden gewisse Räumlichkeiten für das Archiv und für ein Repräsentationszimmer<br />

beansprucht. In letzterem bestünde unter anderem die Absicht, in Zukunft eventuell auch<br />

Ziviltrauungen durchzuführen.<br />

Kulturelle Veranstaltungen<br />

Im Schloss sollen verschiedene kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vernissagen, Matinées<br />

oder auch Theatervorstellungen ermöglicht werden.<br />

Musikschule<br />

Die Musikschule wird flächenmässig die grösste Nutzungsgruppe darstellen. Das Baubewilligungsverfahren<br />

wird zum grossen Teil die Massnahmen beinhalten, die durch die Vorgaben für die Akkustik<br />

entstehen. Die baulichen Eingriffe beschränken sich auf unwesentliche Anpassungen, wie beispielsweise<br />

den Einbau von zusätzlichen Wänden oder kleine zusätzliche Befensterungen. Für diese Massnahmen<br />

sind bereits mit der kantonalen Denkmalpflege Gespräche geführt worden.<br />

9


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Restaurationsbetrieb<br />

Die bestehende Cafeteria der ehemaligen kantonalen Verwaltung soll genutzt und der Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht werden. Die Grösse des Restaurationsbetriebs ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens<br />

zu bestimmen.<br />

Aussenraumgestaltung mit öffentlicher Grünfläche<br />

Mit der Schlossmauer hat sich das Schloss im Dorfkern von den übrigen Parzellen und Strassen abgegrenzt.<br />

Die Gemeinde <strong>Belp</strong> ist mit dem Schlosskauf zur grössten Grundeigentümerin im Dorfkern<br />

geworden. Die Integration des Schlosses zum Dorf soll neu überdenkt werden. Mit einem qualifizierten<br />

Verfahren wird die Einbettung des Schlosses in die zukünftige Umgebung geplant und somit auch die<br />

Qualität sichergestellt.<br />

Die grüne Matte im Dorfzentrum soll erhalten bleiben. Mit der Realisierung eines öffentlichen Spielplatzes<br />

kann eine Infrastruktur erstellt werden, die beim Wegfall einer allfälligen Überbauung der<br />

Amtsschreibermatte als Ersatz dienen kann. Die Tennisanlage bleibt – bis zum Vorliegen der definitiven<br />

Umgebungsplanung – bis auf Weiteres unverändert.<br />

Mitwirkungsverfahren<br />

Vom 7. - 24. September 2012 lag das Mitwirkungsdossier für die Änderung von Artikel 30 des Baureglements<br />

öffentlich auf. Die 15-tägige Auflagefrist wurde damit begründet, dass die <strong>Belp</strong>er Bevölkerung über<br />

die zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten des Schlosses <strong>Belp</strong> im Rahmen der Urnenabstimmung zum<br />

Kaufvertrag bereits umfangreich orientiert wurde.<br />

Im Rahmen der Mitwirkung äusserten sich die BDP <strong>Belp</strong>, die SVP <strong>Belp</strong> und der Tennisclub <strong>Belp</strong> mit einer<br />

Eingabe zur vorliegenden Planung. Beide Eingaben der politischen Parteien unterstützen die geplante<br />

Baureglementsänderung vollumfänglich.<br />

Die SVP <strong>Belp</strong> nahm insbesondere zur Aussenraumgestaltung und den bestehenden Tennisplätzen Stellung.<br />

Zur Umgebung kann festgehalten werden, dass der Gemeinderat für die Planung der Umgebung<br />

rund ums Schloss mit der Genehmigung des Konzepts ʺUmbau und Sanierung Schloss <strong>Belp</strong> / Dorfkern<br />

2020ʺ bereits eine Spezialkommission konstituiert hat, die sich mit der Einbettung des Schlosses <strong>Belp</strong> in<br />

die nähere Umgebung und allfälligen neuen Nutzungen etc. auseinandersetzen wird. Für diese Planung<br />

wird ein qualifiziertes Verfahren durchgeführt, mit welcher anfangs 2013 gestartet wurde. Die Bevölkerung<br />

wird sich auch zu dieser Planung äussern können. Die von der SVP <strong>Belp</strong> angesprochenen Punkte<br />

sind daher eher in der kommenden Planung zu berücksichtigen, wurden im Rahmen der Mitwirkung jedoch<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Der Tennisclub <strong>Belp</strong> wünschte, die Zweckbestimmungen mit den Bezeichnungen ʺAussensportanlagenʺ<br />

oder ʺSport- und Freizeitanlagenʺ zu ergänzen. Es handle sich nach Aussage des Tennisclubs um eine<br />

zonenkonforme Anlage.<br />

Die heutigen Zweckbestimmungen beinhalten keinen Hinweis auf die Nutzung ʺTennisplätzeʺ. Die Anlage<br />

wird aus diesem Grund als nicht zonenkonform erachtet. Die Änderung der Zweckbestimmungen ändert<br />

jedoch nichts am Status der Tennisplätze, welche bis zum Vorliegen der definitiven Planung der Umgebung<br />

bis auf Weiteres unverändert bleiben.<br />

Vorprüfungsverfahren<br />

Mit Vorprüfungsbericht vom 12. November 2012 teilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung des<br />

Kantons Bern der Gemeinde <strong>Belp</strong> mit, dass die Baureglementsänderung als rechtmässig bezeichnet wird<br />

und die Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann.<br />

Öffentliches Auflageverfahren<br />

Vom 7. Dezember 2012 - 7. Januar 2013 lag die Änderung von Artikel 30 des Baureglements öffentlich<br />

auf. Es wurden keine Einsprachen und keine Rechtsverwahrungen erhoben.<br />

STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATS<br />

Aus Sicht des Gemeinderats ist die Änderung von Artikel 30 Baureglement, ZÖN F Schloss, die konsequente<br />

Weiterführung des an der Urnenabstimmung vom 17. Juni 2012 beschlossenen Kaufvertrags.<br />

Damit die vorgesehene und in dieser Botschaft beschriebene Nutzung realisiert werden kann, ist eine<br />

Änderung des <strong>Belp</strong>er Baureglements erforderlich. Das Amt für Gemeinden und Raumordung erachtet die<br />

vorliegende Baureglementsänderung als genehmigungsfähig.<br />

10


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

ANTRAG DES GEMEINDERATS<br />

Der Gemeinderat beantragt der <strong>Gemeindeversammlung</strong>, gestützt auf seine Ausführungen und Artikel 35<br />

lit. b der Gemeindeordnung, folgenden Beschluss zu genehmigen:<br />

1. Die Änderung von Artikel 30 Baureglement, Zone für öffentliche Nutzungen, F Schloss, wird genehmigt.<br />

2. Das Genehmigungsverfahren nach Artikel 61 Baugesetz ist einzuleiten.<br />

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />

REFERAT<br />

Referent:<br />

Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann<br />

Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann begrüsst die Versammlung. Es freue sie, über die Änderung<br />

des Baureglements, Artikel 30, Zone für öffentliche Nutzung (ZÖN F Schloss), referieren zu dürfen.<br />

Ausgangslage<br />

Wie die Versammlung wisse, sei die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung seit 1. Januar 2010<br />

in Kraft getreten. Dies habe dazu geführt, dass der Kanton das Schloss <strong>Belp</strong> nicht mehr brauchte. Verschiedene<br />

Regierungsstatthalterämter der bisherigen 26 Amtsbezirke wurden aufgehoben, unter anderem<br />

auch der Amtssitz <strong>Belp</strong>.<br />

Am 17. Juni 2012 nahmen die Stimmberechtigten an der Urne mit 2'533 Ja-Stimmen zu 587 Nein-Stimmen<br />

und einer Stimmbeteiligung von 41 % den Kaufvertrag für das Schloss an.<br />

Die alte Nutzung, die auf ʺSchloss Amtssitzʺ lautete, muss einer neuen Zweckbestimmung zugeführt<br />

werden. Daher muss der Artikel 30 des Baureglements geändert werden. Anhand einer Folie zeigt Vizegemeindepräsidentin<br />

Fabienne Bachmann die neuen Zweckbestimmungen, eingetragen in roter Schrift.<br />

Was bedeute dies? Was werde in der nächsten Zeit in unserem Dorf zu Diskussionen führen? Was müsse<br />

alles getan werden, damit wir unseren schönen Dorfkern für die Zukunft fit machen können?<br />

Zum Beispiel könne über die Schlossmauer debattiert werden: Werde sie stehen gelassen, ein Teil<br />

davon weggerissen oder reisse die Gemeinde die ganze Mauer ab.<br />

Die grüne Matte im Dorfzentrum soll erhalten bleiben: Geplant sei die Realisierung eines öffentlichen<br />

Spielplatzes als Ersatz für den voraussichtlich wegfallenden Spielplatz auf der Amtsschreibermatte.<br />

Bestimmt haben die Anwesenden bereits davon gehört, dass die Amtsschreibermatte in nächster Zeit<br />

überbaut werde und daher der Spielplatz weichen müsse. Dafür gebe es einen Ersatz beim Schloss.<br />

Immer wieder angesprochen werde sie auf den Tennisplatz. Bleibe die Tennisanlage bestehen oder<br />

was passiere damit? Die Tennisanlage sei im Moment noch im Dorf. Aber es könne gut sein, dass<br />

nach Alternativen gesucht werde, falls im Laufe der Planung ein besserer Standort gefunden würde<br />

oder anlässlich der Umgebungsgestaltung festgestellt würde, dass es schön wäre, wenn die Tennisanlage<br />

nicht mehr dort wäre.<br />

Planerlassverfahren<br />

Das Mitwirkungsverfahren fand vom 7. – 24. September 2012 statt.<br />

Das Vorprüfungsverfahren wurde vom Kanton Bern genehmigt und als gut beurteilt.<br />

Anlässlich des Auflageverfahrens vom 7. Dezember 2012 – 7. Januar 2013 gingen keine Einsprachen<br />

oder Rechtsverwahrungen ein.<br />

Die Spezialkommission ʺDorfkern 2020ʺ, unter ihrer Leitung, habe ein Konzept erarbeitet, das durch die<br />

Planungs- und Umweltkommission genehmigt wurde. Sie hoffe, dass dieser Vorschlag demnächst auch<br />

im Gemeinderat gutgeheissen werde.<br />

Heute Abend gehe es um die Änderung von Artikel 30 des Baureglements. Dies sei die konsequente<br />

Weiterführung des Kaufs des Schlosses <strong>Belp</strong>, damit die geplante Nutzung umgesetzt werden könne.<br />

11


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann dankt für die Aufmerksamkeit.<br />

Der Vorsitzende dankt Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann für die Vorstellung des Geschäfts<br />

und eröffnet die Diskussion zur Änderung des Artikels 30 des Baureglements.<br />

DISKUSSION<br />

Peter Wittwer hält fest, dass der Tennisplatz nicht zonenkonform sei. Ihn interessiere, wie das mit der<br />

Planung beauftragte Architekturbüro Aussenanlagen gestalten könne, wenn die Zukunft der Sportanlagen<br />

nicht geklärt sei. Wie stelle sich dies die Gemeinde vor?<br />

Da zu Beginn der Ton fehlte, wiederholt der Vorsitzende die Frage von Peter Wittwer. Dieser habe festgestellt,<br />

dass der Tennisplatz nicht zonenkonform sei. Daher interessiere ihn der Verlauf der Planung, die<br />

im Moment in Bearbeitung sei.<br />

Dem Vorsitzenden ist es als Präsident ein Bedürfnis, an dieser Stelle ein paar Dinge zu klären bzw. neutrale<br />

Informationen zu geben. Richtig sei, dass der Tennisplatz schon vor der Änderung nicht zonenkonform<br />

war. Es war eine Zone für öffentliche Nutzung. Der Gemeinderat wisse dies, habe aber derzeit keinen<br />

Einfluss auf die Neugestaltung der Aussenplätze. Das Projekt lag auf. Das entsprechende Baugesuch<br />

wurde gleichzeitig mit der Sanierung des Schlosses eingereicht. Der Tennisclub <strong>Belp</strong> habe die Verlängerung<br />

des Mietvertrages beantragt. Der Gemeinderat habe deutlich geantwortet, dass nur eine jährliche<br />

Verlängerung des Vertrages in Frage komme. Am in der Abstimmungsbotschaft genannten Mietzins<br />

werde festgehalten. Die Planungs- und Umweltkommission sei beauftragt, einen geeigneten Platz zu suchen,<br />

auf welchem der Tennisplatz ausgegliedert werden könnte. Niemand könne sagen, ob das nächstes,<br />

in zwei oder drei Jahren passieren werde. Zur Zeit gebe es keine freistehende Zone für Freizeit und<br />

Sport. Auch diskutiert wurde, ob es allenfalls im Giessenbad eine Möglichkeit gäbe, einen Tennisplatz zu<br />

realisieren. Die Gespräche seien voll im Gang. Sie seien der Planung angegliedert. Sollten weitere Details<br />

gewünscht werden, müsste noch Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann das Wort erteilt<br />

werden.<br />

Auf Frage des Vorsitzenden antwortet Peter Wittwer, dass er mit den Ausführungen aus einem einfachen<br />

Grund nicht befriedigt sei. Das umstrittene Areal betreffe das grösste Stück Land der Grünzone. Er frage<br />

sich, wo die Gemeinde einen Park gestalten wolle, wenn der grösste Teil nicht dazu genutzt werden könne.<br />

Eine Grünzone um das Schloss herum sei so kaum möglich.<br />

Der Vorsitzende entgegnet, dass diese Frage im Konzept ʺ<strong>Belp</strong> 2020ʺ geregelt sei. Auf der einen Seite<br />

gebe es die Spezialkommission, die für die Innensanierung des Schlosses und die Bereitstellung der<br />

Spielplätze verantwortlich sei. Der Tennisclub werde dadurch nicht tangiert. Die ʺProjektgruppe 2020ʺ, in<br />

der Kommissions- und Parteimitglieder, Mitglieder der KMU sowie Anwohner Einsitz nehmen können,<br />

sollte im September 2013 zusammentreffen und die Planung vorantreiben. Dies seien die momentan geplanten<br />

Schritte.<br />

Als letzten Punkt wirft Peter Wittwer empört ein, dass für den Strassenhockeyclub, den Fussballclub und<br />

für die Sportvereine Plätze am richtigen Ort vorhanden seien, welche genutzt werden können. Der Tennisclub<br />

sei der einzige Club, der sein Geld brauche, um die Anlagen zu nutzen. Ihn störe dies. Um so<br />

mehr als die Gemeindeverantwortlichen schon lange dafür hätten besorgt sein sollen, dass die Spielerinnen<br />

und Spieler an einen zonenkonformen Ort umsiedeln können. Dies sei nicht Sache des Tennisclubs,<br />

sondern Aufgabe der Gemeinde. Der Strassenhockeyclub wurde schliesslich auch ins Giessenbad verlegt.<br />

Es funktioniere. Er frage sich, warum dies nicht auch beim Tennisclub funkionieren sollte. Sein grosses<br />

Problem sei also, dass dieser Standortwechsel nicht schon längst an die Hand genommen wurde.<br />

Der Vorsitzende bekräftigt gegenüber Peter Wittwer, dass die Aufgabe an die Hand genommen und intensiviert<br />

wurde. Es sei ein höchst aktuelles Thema. Die Gemeinde sei sich dessen bewusst, dass der<br />

Tennisclub nicht in dieses Areal gehöre. Aber von heute auf morgen könne nicht gezaubert werden. Die<br />

Gemeinde sei jedoch voll daran und kenne die Problematik.<br />

Mit dieser Aussage gibt sich Peter Wittwer zufrieden.<br />

Der Vorsitzende erkundigt sich nach weiteren Wortbegehren. Da dies nicht der Fall ist, schliesst er die<br />

Diskussion und schreitet zur<br />

12


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

SCHLUSSABSTIMMUNG<br />

Gestützt auf die Ausführungen des Gemeinderats und Artikel 35 lit. b der Gemeindeordnung, genehmigt<br />

die <strong>Gemeindeversammlung</strong> mit grossem Mehr ohne Gegenstimme folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Die Änderung von Artikel 30 Baureglement, Zone für öffentliche Nutzungen, F Schloss, wird genehmigt.<br />

2. Das Genehmigungsverfahren nach Artikel 61 Baugesetz ist einzuleiten.<br />

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />

13


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Nr. 2013-3<br />

4.511 Gemeindestrassen und Gemeindetrottoirs<br />

4.511.20 <strong>Belp</strong>bergstrasse; Sanierungskonzept und Kredit<br />

AUSGANGSLAGE<br />

Die Wasserversorgungsleitung in der <strong>Belp</strong>bergstrasse befindet sich in einem extrem schlechten Zustand<br />

und muss dringend ersetzt werden. (Allein im Jahr 2012 mussten fünf Leitungsbrüche repariert werden.)<br />

Das entsprechende Projekt wird von der Energie <strong>Belp</strong> AG bearbeitet.<br />

Der Strassenbelag und die bestehenden Abwasserleitungen befinden sich ebenfalls in einem schlechten<br />

baulichen Zustand und müssen mittelfristig saniert resp. ersetzt werden.<br />

Im Sommer 2014 erfolgt die Sanierung/Umgestaltung der Käserei-/Dorfstrasse (Bereich Lindenkreisel –<br />

Restaurant Frohsinn). Es ist vorgesehen, dass während dieser Bauarbeiten der Verkehr aus dem südlichen<br />

Dorfgebiet über die <strong>Belp</strong>bergstrasse und das Dorfzentrum umgeleitet wird. Daraus folgt, dass die<br />

Arbeiten im Bereich <strong>Belp</strong>bergstrasse zwingend im 2013 abgeschlossen werden müssen.<br />

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. März 2013 beschlossen, dass die Sanierung der Strasse<br />

und der Ersatz der Abwasserleitungen zeitgleich mit den Arbeiten der Energie <strong>Belp</strong> AG ausgeführt werden<br />

sollen. Damit können einerseits Synergien genutzt werden (Baustellenorganisation), und andererseits<br />

sollen der betroffenen Bevölkerung nicht zwei Baustellen innert kurzer Zeit zugemutet werden.<br />

Projekt<br />

Das Projekt beinhaltet die Sanierung des Strassenkörpers zwischen der Sägetstrasse und der Bahnhofzufahrt<br />

und die Sanierung resp. den Ersatz der bestehenden Abwasserleitungen. Die beiden Einmündungsbereiche<br />

sind von den Arbeiten nicht betroffen. Die Entwässerung erfolgt neu im Trennsystem, wobei<br />

die bestehende Überlaufleitung in die Gürbe neu auch als Ableitung der Strassenentwässerung dient.<br />

Die Wasserversorgungsleitung wird durch die Energie <strong>Belp</strong> AG bis zum Anschluss in der Bahnhofstrasse<br />

ersetzt. Zusätzlich wird im Baustellenbereich lokal das Elektrizitätsversorgungsnetz ergänzt.<br />

Kosten, Investitionsprogramm<br />

Gestützt auf den Kostenvoranschlag (Genauigkeit +/- 15 %, Preisstand Februar 2013) muss bei der Sanierung<br />

der <strong>Belp</strong>bergstrasse mit folgenden Kosten gerechnet werden:<br />

Arbeitsgattung<br />

Gemeinde <strong>Belp</strong><br />

Strasse<br />

Gemeinde <strong>Belp</strong><br />

Kanalisation<br />

Energie <strong>Belp</strong> AG<br />

WV<br />

Energie <strong>Belp</strong> AG<br />

EW<br />

Baumeisterarbeiten 296'550 290'840 274'160 72'150<br />

Beleuchtung 56'000<br />

Unvorhergesehenes (~10 %) 23'800 25'300 11'100 5'800<br />

Planungsarbeiten 38'350 44'100 42'050 11'200<br />

Total exkl. MwSt. 414'700 360'240 327'310 89'150<br />

+ MwSt., Rundung 35'300 29'760<br />

Total inkl. MwSt. (8.0 %) 450'000 390'000<br />

Die Kosten für die Wasser- und Elektrizitätsversorgung werden von der Energie <strong>Belp</strong> AG getragen.<br />

Der zu bewilligende Kredit beträgt demnach im Bereich Strasse Fr. 450'000 (steuerfinanziert) und im Bereich<br />

Kanalisation Fr. 390'000 (Spezialfinanzierung ʺAbwasserʺ).<br />

Die Beträge sind im Investitionsprogramm 2013 – 2018 im Jahr 2013 vorgesehen.<br />

ANTRAG DES GEMEINDERATS<br />

Der Gemeinderat beantragt der <strong>Gemeindeversammlung</strong>, gestützt auf seine Ausführungen und Artikel 35<br />

lit. e der Gemeindeordnung, folgenden Beschluss zu genehmigen:<br />

14


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

1. Der Sanierung der <strong>Belp</strong>bergstrasse, inkl. der Abwasserleitungen, zeitgleich mit der Sanierung der<br />

Wasserversorgungsleitung durch die Energie <strong>Belp</strong> AG, wird zugestimmt.<br />

2. Die erforderlichen Kredite von Fr. 450'000 (inkl. MwSt.) im Bereich Strasse und Fr. 390'000 (inkl.<br />

MwSt.) im Bereich Kanalisation werden bewilligt.<br />

REFERAT<br />

Referent:<br />

Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann<br />

Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann begrüsst die Versammlung. Er freue sich, das Traktandum<br />

ʺ<strong>Belp</strong>bergstrasse; Sanierung und Kreditʺ vorstellen zu dürfen. Dazu erlaube er sich eine kleine Vorbemerkung:<br />

In letzter Zeit wurde vermehrt von der Sanierung von Liegenschaften (neu zu bauende Kindergärten,<br />

Neumattschulhaus, Turnhallen) gesprochen. In <strong>Belp</strong> bestehe jedoch auch Sanierungsbedarf<br />

hinsichtlich Tiefbau, also Strassen, im Boden liegende Leitungen (Abwasser- und Frischwasserleitungen)<br />

sowie Stromleitungen, die die Energie <strong>Belp</strong> AG betreffen. In den nächsten Jahren oder Jahrzehnten – die<br />

Sache sei eher längerfristig – werde die <strong>Gemeindeversammlung</strong> öfter solche Geschäfte behandeln.<br />

Bei der <strong>Belp</strong>bergstrasse handle es sich nicht um die Strasse, die auf den <strong>Belp</strong>berg führe. Diese gehöre<br />

nach wie vor dem Kanton. Die <strong>Belp</strong>bergstrasse befinde sich zwischen Bahnhof und Metzgerei Reber.<br />

Ausgangslage<br />

Anhand einer Folie belegt Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann, dass der Auslöser zur Sanierung<br />

der <strong>Belp</strong>bergstrasse die Wasserleitung (blaue Linie) war. Die Frischwasserleitung, für welche die<br />

Energie <strong>Belp</strong> AG zuständig sei, war im Jahr 2012 fünfmal defekt. Jedes Mal musste der Bagger anfahren,<br />

den Boden aufreissen, und die Strasse abgesperrt und geflickt werden. Die Wasserleitung zu reparieren,<br />

generiere viele Umtriebe. So kam die Gemeinde zum Schluss, die Wasserleitung zu erneuern.<br />

Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann schweift kurz zur Sanierung der Käsereistrasse im Sommer<br />

2014 ab. Bestimmt wundere sich nun die Versammlung, was dies mit der <strong>Belp</strong>bergstrasse zu tun habe.<br />

Nach mehreren Aufschüben beabsichtige nun der Kanton, die Käsereistrasse im 2014 definitiv zu sanieren.<br />

Diese Sanierung bedürfe einer Verkehrsumleitung. Behinderungen in der Käsereistrasse seien<br />

vorprogrammiert, da sie nur einspurig befahrbar sein werde. In den Sommerferien, d.h. während der Intensivbauphase<br />

von 5 – 6 Wochen, werde die Käsereistrasse geschlossen sein. Der Verkehr werde dann<br />

über den Schützenkreisel – Dorfschulhaus – Schloss – Bahnhofstrasse – <strong>Belp</strong>bergstrasse – in die Mühlestrasse<br />

umgeleitet. Anlässlich der Vorabklärungen wurde richtig erkannt, dass es zu gefährlich wäre, die<br />

Käsereistrasse zu sanieren, wenn in der <strong>Belp</strong>bergstrasse zeitgleich die Wasserleitung bersten könnte. In<br />

diesem Fall wäre der Verkehr nicht mehr möglich. In <strong>Belp</strong> gäbe es einen totalen Kollaps oder eine relativ<br />

starke Behinderung. Daher sei es wichtig, die Wasserleitung bereits in diesem Jahr zu sanieren.<br />

Profil / Querschnitt <strong>Belp</strong>bergstrasse<br />

Ersetze die Gemeinde die Wasserleitung, stelle sich die Frage, was mit den übrigen Leitungen in der<br />

<strong>Belp</strong>bergstrasse passiere. Werden diese Leitungen ebenfalls saniert? Auch die Strasse selbst befinde<br />

sich in einem nicht sehr guten Zustand. Anhand einer Folie präsentiert Vizegemeinderatspräsident Hans<br />

Aeschlimann den Querschnitt der <strong>Belp</strong>bergstrasse. Da die Strasse in einer Bauzone liege und ihre Qualität<br />

daher sehr gut sein müsse, sei sie relativ kompliziert aufgebaut. Die Strasse werde auf 6,50 m verbreitert.<br />

Das Trottoir werde von 2,00 m auf 1,75 m verschmälert. Nebst der Wasserleitung (in blauer Farbe),<br />

die durch die Energie <strong>Belp</strong> AG repariert werde, werde auch das Stromnetz ergänzt. Die Stromkabelschutzrohre<br />

und Kabelfernsehanlagen seien rot eingezeichnet.<br />

Es gebe auch noch weitere Leitungen: Für die separat zu flickende Abwasser- und Regenwasserleitung<br />

sei die Einwohnergemeinde zuständig. Die Telefonleitung betreffe die Swisscom. Diese habe keinen<br />

Handlungsbedarf. Ihre Leitung bleibe in der heutigen Form im Boden. Bezüglich Regenwasserleitung ergänzt<br />

Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann, dass sich die Gemeinde Mühe gebe, das eigentlich<br />

saubere Wasser von den Hausdächern nicht in die Kanalisation zu leiten. Wie Gemeinderatskollege Benjamin<br />

Marti bereits ausgeführt habe, müsse für dieses Wasser bezahlt werden. Es bestehe ein relativ hohes<br />

Defizit, weil viel sauberes Wasser von den Vorplätzen der Dächer – zum Teil auch aus Bächen und<br />

Brunnen – nach Bern fliesse. Im Zusammenhang mit der Sanierung sollte dies getrennt werden.<br />

Die gelb eingezeichneten Punkte widerspieglen die Lochungen. Die gesamte Strasse werde umgepflügt,<br />

da nicht nur die Leitungen der Längsachse, sondern alle kreuz und quer saniert werden. Zu jedem Haus<br />

15


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

führe schliesslich auch eine Wasser-, Strom- und Kabelleitung. Die Strasse werde sogenannt umgepflügt<br />

und dann wieder neu errichtet. Danach habe die Gemeinde die nächsten 20 Jahre oder länger Ruhe.<br />

Projektziel: Nutzen der Synergien<br />

Ziel sei es, die Synergien zu nutzen. Alles aufzubohren, nur die Wasserleitungen zu sanieren und die<br />

Strasse wieder zu decken, wäre nicht sinnvoll gewesen. Vielleicht hätte dann die Gemeinde in 5 Jahren<br />

einen Vorstoss unternommen, noch die Abwasserleitungen zu flicken und die Strasse neu zu machen.<br />

Dies hätte viel mehr Kosten und Umtriebe verursacht, da die Anwohner zwei Mal Nachteile und Behinderungen<br />

wegen der Baustelle hätten auf sich nehmen müssen.<br />

Kosten<br />

Im Strassenbau sei mit Kosten im steuerfinanzierten Bereich von Fr. 450'000 und bei der Kanalisation<br />

von Fr. 390'000 zu rechnen. Gestützt auf die Botschaft gebe es noch weitere Kosten, auf die er an dieser<br />

Stelle jedoch nicht eingehe, da sie die Versammlung nicht betreffen. So habe die Energie <strong>Belp</strong> AG für die<br />

Wasserversorgung Fr. 327'000 und für Strom und Kabel Fr. 89'000 bewilligt. Die Swisscom beteilige sich<br />

nicht an den Kosten, da für sie keine Änderungen vorgenommen werden müssen.<br />

Antrag<br />

Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann erklärt, dass der Antrag klar sei und der Gemeinderat die<br />

Sanierung der <strong>Belp</strong>bergstrasse inkl. Abwasserleitungen diesen Sommer vornehmen wolle. Der Kredit<br />

wurde ausgewiesen. Bei dieser Gelegenheit halte er fest, dass das Geschäft in den Behörden – also sowohl<br />

in der Baukommission wie im Gemeinderat – unbestritten war bzw. einstimmig genehmigt wurde.<br />

Damit können Synergien genutzt und die Infrastruktur auf den neuesten Stand gebracht werden. An dieser<br />

Stelle danke er der Bauverwaltung und der Energie <strong>Belp</strong> AG, die einen ziemlichen Effort erbringen<br />

mussten, um das Geschäft schnell aufzugleisen, damit am heutigen Abend darüber beschlossen und<br />

bald mit den Arbeiten gestartet werden könne.<br />

Mit diesen Ausführungen ist Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann am Schluss angelangt. Er<br />

danke für die Aufmerksamkeit.<br />

Der Vorsitzende dankt Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann für die Vorstellung des Geschäfts.<br />

Er eröffnet die Diskussion zur Vorlage.<br />

DISKUSSION<br />

Samuel Rentsch interessiert, ob Tangento und Ortsbus gut geregelt seien und es kein Chaos gebe auf<br />

der Bahnhofstrasse.<br />

Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann ist nicht im Detail informiert. Am Mittwoch, 26. Juni 2013,<br />

finde jedoch für die Anwohnerinnen und Anwohner der <strong>Belp</strong>bergstrasse eine Orientierung statt. Soweit<br />

ihm bekannt sei, sei die Gemeinde daran, eine Lösung zu suchen. Es sei klar, dass es Engpässe geben<br />

könnte. Aber der Verkehr könne über die Bahnhof- und Dorfstrasse ausweichen.<br />

Samuel Rentsch ist mit der Antwort befriedigt.<br />

Als Anwohner der <strong>Belp</strong>bergstrasse begrüsst Urs Brand dieses Projekt grundsätzlich. Hingegen sehe er<br />

hinsichtlich des Zeitrahmens schwarz. Nun sei bereits Juni. Das halbe Jahr sei vorbei. Irgendwie müssen<br />

die Arbeiten auch noch ausgeschrieben werden. Wenn der Winter so früh beginne wie im letzten Jahr, so<br />

könne noch 4 Monate lang gebaut werden. Betrachte man die Arbeiten, die mit dieser Strassensanierung<br />

zusammenhängen, sei sicher, dass nicht alles auf einmal gemacht werden könne. Es müsse eins nach<br />

dem andern erledigt werden. Im Prinzip sei dies schon fast nicht mehr lösbar. Wie stelle sich die Gemeinde<br />

zum Zeitplan?<br />

In Bezug auf die Ausschreibung orientiert der Vorsitzende, dass mit einem gewissen Risiko vorgearbeitet<br />

wurde. Entsprechend sei das Geschäft bereits für die Gemeinderatssitzung vom 27. Juni traktandiert.<br />

Den Zuschlag werde diejenige Firma erhalten, die im 1. Rang liege. Mit den Arbeiten soll anfangs August<br />

begonnen werden. Eine Orientierung finde noch statt. Falls kein früher Winter- und Kälteeinbruch komme<br />

(kein Teeren möglich), sei die Gemeinde zuversichtlich, dass die Arbeiten nach Plan durchgezogen werden<br />

können. Gestützt auf die Aussage von Martin Pfister, Leiter Abteilung Bau, betrage die Bauzeit 4 Mo-<br />

16


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

nate. Das bedeute, dass die <strong>Belp</strong>bergstrasse Ende November 2013 fertiggestellt sein sollte. Dann werde<br />

die neue <strong>Belp</strong>bergstrasse anlässlich eines Festes gefeiert.<br />

Urs Brand nimmt gerne am Fest teil, falls die Zeitplanung so funktioniere. Er konnte miterleben, wie Personal<br />

des Ingenieurbüros Abläufe gesucht habe und sich danach erkundigt habe, wo der Kanalisationsanschluss<br />

sei. Dabei wurden zudem Pläne mit falsch eingetragenen Leitungen vorgelegt. Unter diesen<br />

Voraussetzungen sehe er etliche Probleme kommen, wenn die Planungszeit so kurz sei. Scheinbar existieren<br />

die Daten nicht auf allen Plänen. Er sei erstaunt darüber gewesen, wie diese beide Herren dokumentiert<br />

waren. (Urs Brand schmunzelt.)<br />

Der Vorsitzende gibt das Wort an Martin Pfister. Dieser habe sich sehr lange mit dem Geschäft auseinandergesetzt<br />

und kenne es in- und auswendig. Bestimmt habe er Antworten auf die im Raum stehenden<br />

Fragen, die Verzögerungen mit sich bringen könnten.<br />

Martin Pfister, Leiter Abteilung Bau, begrüsst die Versammlung. Die Gemeinde sei sich bewusst, dass sie<br />

zeitlich eng dastehe. Die Planungsarbeiten seien voll im Gang. Der Baubeginn sei für den 8. August 2013<br />

vorgesehen. Geplant sei, die Baustelle in sieben Etappen durchzuführen, so dass der Verkehr soweit<br />

möglich über die <strong>Belp</strong>bergstrasse abgewickelt werden könne, mindestens einspurig. So sollte alles nebeneinander<br />

hergehen. Hinsichtlich Aufnahmen der bestehenden Anlagen sei es tatsächlich so, dass die<br />

Gemeinde insbesondere im Abwasserbereich über schlechte Planunterlagen verfüge. Die Abteilung Bau<br />

kenne ihre Anlagen sehr genau. Schlecht dokumentiert sei sie hingegen über private Liegenschaftsentwässerungen.<br />

Gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro sei man daran, die Plangrundlagen zu<br />

vervollständigen. Das Nachgehen von Schachtdeckeln und Leitungen sei das, was Urs Brand draussen<br />

mitverfolgt habe. Falls noch nicht passiert, werde die Gemeinde mit allen Grundeigentümern Kontakt aufnehmen,<br />

um Lücken im Wissensstand zu schliessen. Bis zum Baubeginn verbleibe gut ein Monat Zeit,<br />

um mangelnde Informationen herauszufinden. Selbstverständlich werden noch während des Baus Sachen<br />

zum Vorschein kommen, die die Gemeinde noch nicht kenne und auch nicht erarbeitet werden können.<br />

Bauen sei eine spannende Sache. An jedem Tag werde die Behörde überrascht von Dingen, die ihr<br />

nicht bekannt waren. Die Gemeinde sei gefordert, auch dort Lösungen anzubieten. Er sei überzeugt,<br />

dass auf Ende November die Tragschicht inwändig sei. Die Strasse werde im November nicht komplett<br />

fertig sein. 2014 werde der Verkehr über die <strong>Belp</strong>bergstrasse geleitet. Im Sommer 2015 komme der<br />

Deckbelag darauf. Erst dann sei die Strasse vollständig fertiggestellt.<br />

Der Vorsitzende dankt Martin Pfister für seine Ausführungen und erkundigt sich bei Urs Brand, ob er mit<br />

diesen Details einverstanden sei.<br />

Urs Brand sieht ein, dass das Projekt – wenn Überraschungen gesucht werden und der Deckbelag erst<br />

im Jahr 2015 draufkomme – irgendwie realisierbar sei. Aber er hätte sich gewünscht, dass das Projekt<br />

längerfristig geplant worden wäre. Die Leitung sei nicht erst seit letztem Jahr marode. Bereits seit 10 Jahren<br />

gebe es Feuerwehrübungen wegen überschwemmter Keller aufgrund der Trinkwasserleitung. Von da<br />

her sei er etwas enttäuscht über den Ablauf. Aber wenn natürlich der Kanton festlege, dass die Käsereistrasse<br />

nach fünf Jahren Aufschub nun saniert werden müsse, spiele eine <strong>Belp</strong>bergstrasse wohl keine<br />

grosse Rolle. Dann könne dort eine Hauruck-Übung durchgezogen werden.<br />

Der Vorsitzende dankt Urs Brand für seine Bemerkungen und nimmt diese zur Kenntnis.<br />

Ferdinand Jäger hat sich Gedanken zum Hinweis gemacht, dass sich die Swisscom nicht finanziell beteilige.<br />

Er wisse nicht, ob dies wirklich so einfach sei. Die Gemeinde habe Fachleute, die dies beurteilen<br />

können. Fakt sei, dass die <strong>Belp</strong>bergstrasse realisiert werde und die Swisscom nichts bezahle. Später<br />

komme die Swisscom und reisse die Strasse wieder auf. Ihn interessiere, ob die Gemeinde die Strasse<br />

wieder aufreissen müsse. Bezahlen die Gemeindebürger bzw. die Gemeinde auch wieder daran oder gebe<br />

es etwelche Möglichkeiten, eine Zahlung zu unterbinden?<br />

Der Vorsitzende erteilt Martin Pfister das Wort. Dieser sei befähigt, diese Frage zu beantworten.<br />

Martin Pfister dankt für das Vertrauen. Es sei effektiv so, dass dies ein ʺbeliebtes Spielʺ der Swisscom<br />

sei: Wenn ein Strassenbelag fort sei und es am einfachsten wäre, eine Leitung zu ergänzen, zu korrigieren<br />

oder in irgendeiner Form etwas zu machen, dann habe die Swisscom keine Veranlassung mitzumachen.<br />

Die Swisscom habe schriftlich bestätigt, dass ihr Netz in der <strong>Belp</strong>bergstrasse funktioniere und sie<br />

kein Bedürfnis habe. Wenn fertig gebaut sei und die Swisscom aus irgendeinem Grund die Strasse wieder<br />

aufreissen müsste, sei selbstverständlich, dass sie für sämtliche Kosten der Sanierung inkl. Deckbeläge<br />

aufkommen müsste. Dies sei Verursacherprinzip, das ganz klar angewendet werde.<br />

17


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Der Vorsitzende dankt Martin Pfister für seine Erläuterungen.<br />

Ferdinand Jäger ist mit der Antwort befriedigt.<br />

Der Vorsitzende erkundigt sich nach weiteren Wortbegehren. Da dies nicht der Fall ist, schreitet er zur<br />

SCHLUSSABSTIMMUNG<br />

Gestützt auf die Ausführungen des Gemeinderats und Artikel 35 lit. e der Gemeindeordnung, genehmigt<br />

die <strong>Gemeindeversammlung</strong> mit grossem Mehr ohne Gegenstimme folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Der Sanierung der <strong>Belp</strong>bergstrasse, inkl. der Abwasserleitungen, zeitgleich mit der Sanierung der<br />

Wasserversorgungsleitung durch die Energie <strong>Belp</strong> AG, wird zugestimmt.<br />

2. Die erforderlichen Kredite von Fr. 450'000 (inkl. MwSt.) im Bereich Strasse und Fr. 390'000 (inkl.<br />

MwSt.) im Bereich Kanalisation werden bewilligt.<br />

18


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Nr. 2013-5<br />

4.511<br />

4.221.4<br />

Gemeindestrassen und Gemeindetrottoirs<br />

Bauten auf Bahnareal<br />

Personenunterführung BLS; Kenntnisnahme der Kreditabrechnung<br />

AUSGANGSLAGE<br />

An der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 22. Juni 2006 wurde vom Bauvorhaben der BLS Netz AG (vormals<br />

BLS Lötschbergbahn AG) für die Perronverlängerung Güterstrasse Kenntnis genommen und dem entsprechenden<br />

Gemeindebeitrag von 40 % resp. Fr. 673'000 zugestimmt.<br />

Die Arbeiten wurden im Auftrag der BLS Netz AG hauptsächlich in den Jahren 2009 – 2011 ausgeführt.<br />

Die Fertigstellungsarbeiten erfolgten im Herbst 2012. Die Schlussrechnung wurde durch die BLS Netz AG<br />

im Dezember 2012 erstellt.<br />

Obwohl die Schlussrechnung rund Fr. 320'000 oder knapp 20 % höher ausfiel, stellte die BLS Netz AG<br />

(nur) den ursprünglich vereinbarten Gemeindeanteil in Rechnung, d. h. die Schlussrechnung kann mit<br />

den bewilligten Ausgaben von Fr. 673'000 geschlossen werden.<br />

Im Zusammenhang mit der Baulanderschliessung der ZPP VIII "Gewerbe Süd" wurde davon ausgegangen,<br />

dass die BLS Netz AG bei einer zeitgleichen Realisierung der beiden Projekte auf die Erstellung einer<br />

Baupiste verzichten könne. Aus diesem Grund wurde zur Kenntnis genommen, dass die BLS Netz<br />

AG einen Kostenbeitrag von Fr. 50'000 an die Strassenbaukosten entrichten werde. In der Folge wurde<br />

aber die Erschliessung "Gewerbe Süd" durch die BLS Netz AG nicht beansprucht (Installation auf dem<br />

Galactina-Areal, Erschliessung über die Galactinastrasse). Gestützt auf diese Situation und auf die vorgenannten<br />

Ausführungen wurde auf die Erhebung des Kostenbeitrages der BLS Netz AG in Höhe von<br />

Fr. 50'000 verzichtet.<br />

REFERAT<br />

Referent:<br />

Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann<br />

Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann fasst sich kurz. Beim vorliegenden Geschäft gehe es um<br />

die Kenntnisnahme der Kreditabrechnung. In Bezug auf den Ausbau des Bahnhofs <strong>Belp</strong> waren zwei Aufträge<br />

zu erfüllen: Die Verlängerung des Perrons zwischen den Gleisen 2 und 3 und die Personenunterführung<br />

Güterstrasse. Vis-à-vis der Gemeindeverwaltung führe eine neue Personenunterführung unter<br />

den Gleisen durch. Die BLS habe diese Bauten zwischen den Jahren 2009 und 2012 ausgeführt.<br />

Derzeit laufen die Arbeiten an der Perronverlängerung des letzten Gleises. Diese Tätigkeit habe mit dem<br />

traktandierten Geschäft jedoch nichts zu tun.<br />

Die Versammlung bewilligte im Jahr 2006 einen Gemeindebeitrag von Fr. 673'000 an das Bauvorhaben.<br />

Zum damaligen Zeitpunkt war noch sein Vorgänger Christoph Neuhaus zuständiger Gemeinderat des<br />

Departementes Bau. Dieser wurde erst vor kurzem zum Regierungspräsidenten gewählt und vor einer<br />

Woche im Aaresaal gefeiert. Die Bauarbeiten erzeugten Mehrkosten von Fr. 320'000, welche die BLS voll<br />

übernommen habe. Da der durch die Versammlung bewilligte Kredit nur Fr. 673'000 betrug, konnte die<br />

Gemeinde auch keine zusätzlichen Kosten übernehmen.<br />

Ursprünglich wurde vereinbart, dass die BLS Netz AG der Gemeinde Fr. 50'000 entrichten sollte. Dieser<br />

Kostenbeitrag war dafür gedacht, dass die Erschliessung der Baustelle ʺGewerbe Südʺ vom Wyhus <strong>Belp</strong><br />

Richtung Bahnhof gemacht würde. Dies war schliesslich nicht nötig, da die Erschliessung für die Unterführung<br />

und die Perronverlängerung von Seiten Galactina-Areal bzw. über die Galactinastrasse erfolgte.<br />

Die Gemeinde stellte fest, dass sie der BLS kein Entgelt verlangen konnte für etwas, das sie gar nicht beansprucht<br />

habe. Um so mehr, als die BLS auch die Kostenüberschreitung von Fr. 320'000 alleine übernommen<br />

habe. Aus diesem Grund verzichtete die Gemeinde auf das Geld.<br />

19


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Und somit können der <strong>Gemeindeversammlung</strong> die Fr. 673'000, die sie damals beschlossen habe und bezahlt<br />

wurde, zur Kenntnis gebracht werden. Er danke für die Aufmerksamkeit.<br />

Der Vorsitzende dankt Vizegemeinderatspräsident Hans Aeschlimann für die Vorstellung der Abrechnung.<br />

Bei der Versammlung erkundigt er sich nach einem Wortbegehren zur Kreditabrechnung.<br />

Da das Wort nicht gewünscht wird, stellt der Vorsitzende fest, dass die Versammlung als beschlussfassendes<br />

Organ von der vorliegenden Kreditabrechnung Kenntnis genommen habe.<br />

20


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Nr. 2013-6<br />

7.571 Feuerwehrmaterial, Feuerwehrfahrzeuge, Maschinen Feuerwehr, Löscheinrichtungen Feuerwehr,<br />

Rettungseinrichtungen Feuerwehr<br />

Feuerwehr, Ersatzbeschaffung Autodrehleiter;<br />

Kenntnisnahme der Kreditabrechnung<br />

AUSGANGSLAGE<br />

Die <strong>Gemeindeversammlung</strong> stimmte am 15. September 2011 dem Kredit von Fr. 1'150'000 zur Ersatzbeschaffung<br />

einer Autodrehleiter (ADL) für die Feuerwehr <strong>Belp</strong> zu.<br />

Die Abrechnung der Ersatzbeschaffung schliesst mit einem Totalbetrag von Fr. 970'586.20 ab, was einer<br />

Kostenunterschreitung von Fr. 179'413.80 entspricht.<br />

Bei der Berechnung der Anschaffungskosten wurde von einer ʺneuen ADLʺ ausgegangen. Während der<br />

Evaluation hat die Firma Iveco eine neue Vorführleiter Magirus in Betrieb genommen. Diese ADL entsprach<br />

genau den Bedürfnissen der Feuerwehr <strong>Belp</strong>, weshalb das Feuerwehrkommando <strong>Belp</strong> dem Kauf<br />

der Vorführautodrehleiter zustimmte. Mit dem Entscheid «Neu oder fast Neu» konnten die Beschaffungskosten<br />

um einen beachtlichen Frankenbetrag gesenkt werden.<br />

REFERAT<br />

Referent:<br />

Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann<br />

Auch Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann fasst sich kurz. Bei diesem Geschäft handle es sich<br />

ebenfalls um die Kenntnisnahme einer Kreditabrechnung. Anhand einer Foto präsentiert sie das schöne<br />

neue Fahrzeug. Am 15. September 2011 habe die Versammlung dem Kredit von Fr. 1'150'000 zur Ersatzbeschaffung<br />

dieser Autodrehleiter zugestimmt. Weitere Bilder zeigen die neue Drehleiter im Einsatz<br />

bei einer Rettungsübung und einem Bieneneinsatz. Die Abrechnung für die Ersatzbeschaffung schliesse<br />

mit einem Totalbetrag von Fr. 970'586.20 ab. Dies bedeute, dass es eine Kostenunterschreitung von<br />

Fr. 179'413.80 gebe.<br />

Bei der Berechnung für die Kosten der Autodrehleiter sei die Feuerwehr davon ausgegangen, dass eine<br />

neue Autodrehleiter angeschafft werde. Während der Evaluation mit der Firma Iveco wurde eine Vorführleiter<br />

angeboten, die den Ansprüchen der Feuerwehr genau entsprochen habe. Die Versammlung erkenne,<br />

dass die Verantwortlichen der Feuerwehr auch kostenbewusst seien. Das Geld, das die Stimmbürgerinnen<br />

und Stimmbürger bewilligt haben, werde nicht einfach ausgegeben, wenn es nicht unbedingt<br />

nötig sei. Und darum könne heute eine Kostenunterschreitung von rund Fr. 180'000 vorgelegt werden.<br />

Die Feuerwehr erhielt zudem den Auftrag, die alte Autodrehleiter zu verkaufen. Für diese ADL konnten<br />

Fr. 10'000 erzielt werden. Auf einem weiteren Bild sehe die Versammlung, wie das alte Gefährt seine<br />

letzte Fahrt nach Hendschiken AG antrete.<br />

Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann dankt für die Aufmerksamkeit.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei Vizegemeindepräsidentin Fabienne Bachmann für die Ausführungen<br />

zur Ersatzbeschaffung der Autodrehleiter. Er erkundigt sich bei der Versammlung nach einem Wortbegehren.<br />

Dies ist nicht der Fall.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass die <strong>Gemeindeversammlung</strong> als beschlussfassendes Organ vom Eintausch<br />

der ausgedienten ADL an den Lieferanten der neuen ADL im Betrag von Fr. 10'000 sowie der<br />

Kreditabrechnung Kenntnis genommen habe.<br />

21


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Nr. 2013-7<br />

1.300 GEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

Verschiedenes 20. Juni 2013<br />

1.1621.1 Kulturanlässe 2013<br />

Gemeinderat Johann Walther begrüsst die <strong>Belp</strong>erinnen und <strong>Belp</strong>er. Im Namen der Kultur-, Freizeit und<br />

Sportkommission macht er sie auf zwei Anlässe aufmerksam:<br />

1. Openair-Konzert Dixieland und Blues der Longvalley Jazzband<br />

Das Openair-Konzert der Longvalley Jazzband finde nächsten Samstag, 22. Juni 2013, im Giessenbad<br />

statt. Der Anlass wurde im ʺAnzeigerʺ publiziert. Bei schlechtem Wetter werde das Konzert abgesagt<br />

und auf unbestimmte Zeit verschoben.<br />

2. Jazz-Konzert mit JazzSelection<br />

Am 20. September 2013 trete die JazzSelection im Aaresaal Kreuz in <strong>Belp</strong> auf.<br />

Gemeinderat Johann Walther würde sich freuen, möglichst viele der heutigen Versammlung an den Anlässen<br />

begrüssen zu dürfen. Auch für die Interpreten sei es eine gute Sache, wenn sie vor zahlreichem<br />

Publikum spielen dürfen.<br />

In diesem Sinn schliesse er seine Orientierungen und wünsche allen einen schönen Abend.<br />

Der Vorsitzende dankt Gemeinderat Johann Walther für die Infos.<br />

4.411 Spielplatz im Gebiet Scheuermatt<br />

Sebastian Buri unterrichtet die Versammlung, dass im Gebiet Scheuermatt (Birkenweg / Kastanienweg)<br />

ein wunderschöner Kinderspielplatz errichtet wurde. Dieser Spielplatz sei für die ganze Gemeinde, nicht<br />

nur für die Kinder der paar Häuser, die in der nahen Umgebung stehen. Kinder aus der Muristrasse und<br />

von der Viehweide besuchen ihn. Jedoch gebe es ein Problem, das dringendst gelöst werden müsse,<br />

wenn nicht sämtliche Bäume im Areal Schaden erleiden sollen. Beim Spielplatz müsse eine funktionierende<br />

WC-Anlage installiert werden. Ab und zu gehe er mit seinem Grosskind auf diesen Spielplatz. Dabei<br />

habe er Kinder beobachtet, die an und unter die Bäume pinkeln. Es wäre schade, wenn aus diesem<br />

Grund in kurzer Zeit die Bäume ersetzt werden müssten. Die Gemeinde solle doch etwas Anständiges<br />

und Richtiges planen. Eine Toilette sei dies, was auf diesem Spielplatz noch fehle.<br />

Der Vorsitzende dankt Sebastian Buri für seine Anregung. Sie werde von der zuständigen Person der<br />

Liegenschaften, die sich im Saal befinde, aufgenommen. Es soll dafür gesorgt werden, dass die Kinder<br />

nicht mehr an die Bäume urinieren.<br />

8.513.5 Kindergarten Neumatt<br />

Fred Kaufmann begrüsst die Versammlung. Seine Frage betreffe den Kindergarten Neumatt. In der Gemeinde<br />

sei er als Termin-Fredi bekannt. Daher habe er auch einen Augenschein genommen habe. Es<br />

bereite ihm Mühe, dass seit Dezember 2012 ein Elementbau in Arbeit und immer noch nicht fertiggestellt<br />

sei. Ihn interessiere der Grund dafür.<br />

Der Vorsitzende dankt Fred Kaufmann. Er erteile das Wort an Liegenschaftsverwalter Erich Hönger.<br />

Erich Hönger, Leiter Bereich Liegenschaften, begrüsst die Versammlung. Ein Grund für diese Situation<br />

sei, dass bei diesem Projekt kein grosser Zeitdruck bestehe, da der Kindergarten einfach auf das neue<br />

22


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

Schuljahr fertiggestellt sein müsse. Darum wurden die Handwerker auch nicht gepuscht. In den Lieferproblemen<br />

der Pannels für das Dach liege der zweite Grund.<br />

Fred Kaufmann ist mit der Antwort befriedigt.<br />

4.401 Dorfzentrum <strong>Belp</strong>; Verabschiedung Arnold Tännler<br />

Laut Vorsitzendem ist ein Mann hier im Saal dafür verantwortlich, dass die Versammlung jeweils einen<br />

Apéro geniessen dürfe. Dieser sei bereits Tradition und werde durch Arnold Tännler bereitgestellt. Heute<br />

Abend bereite Arnold Tännler den letzten Apéro für die Versammlung zu. Wie bereits den Medien entnommen<br />

werden konnte, höre Arnold Tännler Ende Juni auf. Arnold Tännler gehöre im Kreuz bereits zum<br />

Inventar. Angefangen habe er bei der Eröffnung des Restaurants Kreuz im Jahr 1985, also beinahe vor<br />

30 Jahren. Er kenne jeden Lichtschalter, könne die Storen bedienen und wisse im Haus Bescheid. Im<br />

Namen aller Anwesenden dankt der Vorsitzende herzlich für sein grosses Engagement. Während Jahren<br />

habe er hier gewirkt und sich aufgeopfert. Er habe die Säle betrieben und dafür gesorgt, dass Delegierten-<br />

und Hauptversammlungen sowie Personalverbände hier tagen und essen konnten. Auch wurden<br />

Veranstaltungen durchgeführt. Dafür gebühre ihm ein grosser Dank von Einwohner- und Kirchgemeinde,<br />

die auch mit 50 % beteiligt sei. An dieser Stelle sage er ihm ein grosses MERCI.<br />

Arnold Tännler gehe nun in seinen wohlverdienten Ruhestand. Die Gemeinde habe sich überlegt, was<br />

ihm auf seinem Weg mitgegeben werden könnte. Eine lebenslange Rente könne ihm die Gemeinde nicht<br />

auszahlen. Aber er habe dennoch etwas zur Übergabe vorbereitet. Der Vorsitzende bittet Arnold Tännler<br />

zu sich und überreicht ihm ein kleines Präsent. Ein Goldvreneli sei für ihn bestimmt. Das zweite Goldvreneli<br />

und ein Blumenstrauss seien für seine Ehefrau, die mitgeholfen habe und häufig auf ihn verzichten<br />

musste. Abschliessend dankt der Vorsitzende nochmals bestens und wünscht Arnold Tännler alles Gute.<br />

(Die Versammlung applaudiert heftig.)<br />

Arnold Tännler ist geehrt. Vor 27 Jahren und 4 Monaten habe er im Restaurant Kreuz angefangen. Irrtum<br />

vorbehalten, seien dies 10'039 Tage. Die meisten davon habe er auch hier verbracht. Es war eine schöne<br />

Zeit. Während dieser Zeit gab es auch einen Riesenwandel, was nicht zu übersehen sei. In der Gastronomie,<br />

speziell auch hier im ʺKreuzʺ, fanden grosse Veränderungen statt. Wenn jemand dies gern tun würde,<br />

könnten darüber etliche Seiten geschrieben werden. Im habe seine Arbeit riesigen Spass gemacht. In<br />

der Einwohnergemeinde und der Kirchgemeinde hatte er sehr faire Partner. Eigentlich wurden seine Hilferufe<br />

meistens gehört und oftmals auch umgesetzt. In dieser Hinsicht sei seine Arbeit wirklich schön gewesen:<br />

Darauf zählen zu dürfen, seine Sorgen irgendwo platzieren zu können. Er persönlich verlasse<br />

seine Arbeit nicht mit Freudensprüngen. Es gebe jedoch gewisse Anzeichen und Runzeln, die ihn zu diesem<br />

Schritt veranlassen. Zu sagen, dass es nun gut sei. Er halte den Stress nicht mehr aus. Tag und<br />

Nacht präsent sein, mit ca. 4 Stunden Schlaf pro Nacht über das Wochenende. Dies sei der Hauptgrund,<br />

weshalb er nun mit 63 Jahren mit seinem Beruf aufhöre. Der Prozess zu diesem Entscheid dauerte bestimmt<br />

ein Jahr lang. Ganz aufhören werde er allerdings nicht. Er betreibe noch einen Mahlzeitendienst.<br />

Die Gerichte werde er in der Küche des Airport Business Centers produzieren und seine Ladies, die bereits<br />

seit sieben Jahren die Mahlzeiten für ihn ausfahren, werden dies weiterhin tun. Es handle sich um<br />

ein Mikrounternehmen: Er sei Alleinkoch, und seine Frauen tragen die Speisen aus. Diese Arbeit werde<br />

er noch eine Zeitlang verrichten und Gas geben, damit das Geschäft noch ein wenig mehr floriere.<br />

In diesem Sinn bedankt sich Arnold Tännler nochmals. Es war eine sehr interessante, spannende und<br />

schöne Zeit im ʺKreuz <strong>Belp</strong>ʺ, gemeinsam mit seinem Team. Ohne sein Team wäre es nicht möglich gewesen.<br />

Es sei immer wichtig, dass zusammengeholfen werde. Auch ohne Partner gehe es nicht. Hätte<br />

ihm seine Partnerin nicht genügend Verständnis entgegengebracht, hätte er keine Chance gehabt, das<br />

Restaurant Kreuz über Jahre zu betreiben.<br />

Abschliessend weist Arnold Tännler darauf hin, dass am Samstag ein Ausklingen – ein sogenanntes ʺUstrinketʺ<br />

- stattfinde: Von 10 – 10.30 Uhr gebe es Kaffee und Gipfeli. Ab 17 Uhr spiele Beat Reber. Dazu<br />

gebe es einen Umtrunk mit einem Snack. Dies daure ungefähr bis 20 Uhr. Falls der Abend rausche, werde<br />

er vielleicht ein wenig verlängert. Aber dann werde langsam, aber endgültig der Schlusspunkt gesetzt.<br />

Arnold Tännler dankt nochmals für alles und verabschiedet sich. (Die Versammlung applaudiert.)<br />

Der Vorsitzende dankt Arnold Tännler und vertröstet ihn auf das Zusammentreffen am Apéro anschliessend<br />

an die <strong>Gemeindeversammlung</strong>.<br />

23


<strong>Protokoll</strong> vom 20. Juni 2013<br />

1.300 Nächste <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

Der Vorsitzende informiert, dass die nächste <strong>Gemeindeversammlung</strong> am 19. September 2013 stattfinde.<br />

An diesem Abend werden mehr Leute erwartet, da nebst anderen Geschäften das Einzonungsbegehren<br />

ʺSchönenbrunnenʺ ein Thema sei. Dieses werde wohl zu Diskussionen führen.<br />

Der Vorsitzende dankt allen Teilnehmenden für ihr Erscheinen und das Vertrauen, das dem Gemeinderat<br />

und der Verwaltung entgegengebracht werde. Auch bedanke er sich bei den Stimmenzählern, die sich<br />

zur Verfügung gestellt haben. Den Gemeinderatskolleginnen und -kollegen danke er für die Mithilfe an<br />

der heutigen Versammlung.<br />

Der Vorsitzende lädt alle Anwesenden herzlich zum Apéro ins Foyer ein und wünscht ihnen einen guten<br />

Heimweg.<br />

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