TAB Neckarterrasse - Stadtwerke Ludwigsburg
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<strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Ludwigsburg</strong>-<br />
Kornwestheim<br />
GmbH<br />
Anlage 3<br />
Fernwärmehauseinführung für<br />
nicht unterkellerte Gebäude<br />
Versorgungsgebiet NECKARTERRASSE<br />
<strong>TAB</strong>-NT<br />
Grundsätzlich stehen zwei Auftragsvarianten zur Auswahl:<br />
1. Der Bauherr beauftragt die SWLB mit der Lieferung der Leerrohre und der<br />
Hauseinführung.<br />
1.1 Der Bauherr beauftragt die SWLB mit Tiefbau sowie der Lieferung und der Verlegung der<br />
Leerrohre und der Hauseinführung. Darin sind sämtliche Aufwendungen enthalten.<br />
Die Leistungen werden gemäß dem Preisblatt (Ergänzende Bedingungen<br />
AVBFernwärmeV <strong>Neckarterrasse</strong> mit Preisblatt <strong>Ludwigsburg</strong>) dem Kunden in Rechnung<br />
gestellt.<br />
oder<br />
1.2 Der Bauherr beauftragt die SWLB ohne Tiefbau mit der Lieferung und der Verlegung der<br />
Leerrohre und der Montage der Einführung.<br />
Die Leistungen werden gemäß dem Preisblatt (Ergänzende Bedingungen<br />
AVBFernwärmeV <strong>Neckarterrasse</strong> mit Preisblatt <strong>Ludwigsburg</strong>) dem Kunden in Rechnung<br />
gestellt.<br />
oder<br />
1.3 Der Bauherr beauftragt direkt den Vertragspartner der SWLB mit der Lieferung und der<br />
Verlegung der Leerrohre und der Montage der Einführung.<br />
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem<br />
beauftragten Unternehmen.<br />
2. Der Bauherr liefert und montiert die Leerrohre und die Hauseinführung<br />
Für die Einbringung der Schutzrohre werden benötigt:<br />
2 x Fußbodendurchführung ADS 150-FUBO – DN 80 bestehend aus:<br />
- Futterrohr für Bodenplatte<br />
- Flexibles Mantelrohr DN 150 mm, 3000 mm lang<br />
- verstellbare Aufstellvorrichtung mit Erdspieß<br />
Hinweis: Verlegung der Schutzrohre mit einem Radius von min. 1000 mm<br />
2 x Kabeleinführungssystem KES-M 150-WE 160 -1/90 Manschette mit geteiltem<br />
Wechseleinsatz zum Anschluss an Hateflex 14150<br />
2 x P-PIPE Basic HSD 150/88<br />
Im Falle der Beauftragung nach 1.1 oder 1.2 muss die Grabenachse vor Beginn der<br />
Tiefbauarbeiten durch den Bauherrn absteckt werden.<br />
Die Regelverlegetiefe für Netzanschlüsse beträgt 1,30 m. Daraus resultiert eine Grabentiefe<br />
von ca. 1,40 m. Die Leerrohre müssen eine Mindestüberdeckung von 1,00 m aufweisen.<br />
Die Leitungszone ist mit Flusssand (10 cm unter/über den Leitungen) herzustellen.<br />
Die Inbetriebnahme des Fernwärmehausanschlusses erfolgt aus Sicherheitsgründen erst<br />
nach der Verfüllung des Grabens.<br />
Die Haftung im Rahmen der Gas- und Wasserdichtheit der Hauseinführung beschränkt sich<br />
auf die Auftragsvarianten 1.1 und 1.2. Hierbei haftet die SWLB für die Dichtheit zwischen<br />
dem Mediumrohr und dem Leerrohr.<br />
So Erstellt: 2012 Aktueller Stand: 01/2013 2