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TAB Neckarterrasse - Stadtwerke Ludwigsburg

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<strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Ludwigsburg</strong>-<br />

Kornwestheim<br />

GmbH<br />

Anlage 3<br />

Fernwärmehauseinführung für<br />

nicht unterkellerte Gebäude<br />

Versorgungsgebiet NECKARTERRASSE<br />

<strong>TAB</strong>-NT<br />

Grundsätzlich stehen zwei Auftragsvarianten zur Auswahl:<br />

1. Der Bauherr beauftragt die SWLB mit der Lieferung der Leerrohre und der<br />

Hauseinführung.<br />

1.1 Der Bauherr beauftragt die SWLB mit Tiefbau sowie der Lieferung und der Verlegung der<br />

Leerrohre und der Hauseinführung. Darin sind sämtliche Aufwendungen enthalten.<br />

Die Leistungen werden gemäß dem Preisblatt (Ergänzende Bedingungen<br />

AVBFernwärmeV <strong>Neckarterrasse</strong> mit Preisblatt <strong>Ludwigsburg</strong>) dem Kunden in Rechnung<br />

gestellt.<br />

oder<br />

1.2 Der Bauherr beauftragt die SWLB ohne Tiefbau mit der Lieferung und der Verlegung der<br />

Leerrohre und der Montage der Einführung.<br />

Die Leistungen werden gemäß dem Preisblatt (Ergänzende Bedingungen<br />

AVBFernwärmeV <strong>Neckarterrasse</strong> mit Preisblatt <strong>Ludwigsburg</strong>) dem Kunden in Rechnung<br />

gestellt.<br />

oder<br />

1.3 Der Bauherr beauftragt direkt den Vertragspartner der SWLB mit der Lieferung und der<br />

Verlegung der Leerrohre und der Montage der Einführung.<br />

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem<br />

beauftragten Unternehmen.<br />

2. Der Bauherr liefert und montiert die Leerrohre und die Hauseinführung<br />

Für die Einbringung der Schutzrohre werden benötigt:<br />

2 x Fußbodendurchführung ADS 150-FUBO – DN 80 bestehend aus:<br />

- Futterrohr für Bodenplatte<br />

- Flexibles Mantelrohr DN 150 mm, 3000 mm lang<br />

- verstellbare Aufstellvorrichtung mit Erdspieß<br />

Hinweis: Verlegung der Schutzrohre mit einem Radius von min. 1000 mm<br />

2 x Kabeleinführungssystem KES-M 150-WE 160 -1/90 Manschette mit geteiltem<br />

Wechseleinsatz zum Anschluss an Hateflex 14150<br />

2 x P-PIPE Basic HSD 150/88<br />

Im Falle der Beauftragung nach 1.1 oder 1.2 muss die Grabenachse vor Beginn der<br />

Tiefbauarbeiten durch den Bauherrn absteckt werden.<br />

Die Regelverlegetiefe für Netzanschlüsse beträgt 1,30 m. Daraus resultiert eine Grabentiefe<br />

von ca. 1,40 m. Die Leerrohre müssen eine Mindestüberdeckung von 1,00 m aufweisen.<br />

Die Leitungszone ist mit Flusssand (10 cm unter/über den Leitungen) herzustellen.<br />

Die Inbetriebnahme des Fernwärmehausanschlusses erfolgt aus Sicherheitsgründen erst<br />

nach der Verfüllung des Grabens.<br />

Die Haftung im Rahmen der Gas- und Wasserdichtheit der Hauseinführung beschränkt sich<br />

auf die Auftragsvarianten 1.1 und 1.2. Hierbei haftet die SWLB für die Dichtheit zwischen<br />

dem Mediumrohr und dem Leerrohr.<br />

So Erstellt: 2012 Aktueller Stand: 01/2013 2

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