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Protokoll vom 16. Januar 2013 - Herrieden

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S T A D T HERRIEDEN<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

über die 71. Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, <strong>16.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong><br />

BEGINN: 19:00 Uhr<br />

ENDE: 21:20 Uhr<br />

Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Herrnhof 10, 91567 <strong>Herrieden</strong><br />

ANWESEND<br />

Mitglieder<br />

Name Funktion Bemerkung zur Anwesenheit<br />

Alfons Brandl<br />

Erster Bürgermeister<br />

Manfred Niederauer<br />

Zweiter Bürgermeister<br />

Robert Goth<br />

Dritter Bürgermeister<br />

Hermann Abel Stadtrat zu TOP 5<br />

Curt Bauer<br />

Stadtrat<br />

Ludwig Bengel<br />

Stadtrat<br />

Robert Buckel<br />

Stadtrat<br />

Dieter Bunsen<br />

Stadtrat<br />

Michael Engelhardt<br />

Stadtrat<br />

Johann Heller<br />

Stadtrat<br />

Werner Herzog<br />

Stadtrat<br />

Stefan Horndasch<br />

Stadtrat<br />

Armin Jechnerer<br />

Stadtrat<br />

Claudia Lorentzen<br />

Stadträtin<br />

Manuela Mayer<br />

Stadträtin<br />

Aurelia Pelka<br />

Stadträtin<br />

Leonhard Popp<br />

Stadtrat<br />

Gaby Rauch<br />

Stadträtin<br />

Klaus Rupprecht<br />

Stadtrat<br />

Michael Weis<br />

Stadtrat<br />

Horst Winkler<br />

Stadtrat<br />

Ortssprecher<br />

Johann Christ<br />

Ortssprecher<br />

Josef Goth<br />

Ortssprecher<br />

Siegfried Heller<br />

Ortssprecher<br />

Walter Weckerlein Ortssprecher zu TOP 5<br />

von der Verwaltung<br />

Helmut Ludwig<br />

Anja Schwander<br />

Gäste<br />

Karl Buckel


Martin Dreisewerd<br />

Wilhelm Heller<br />

Uwe Krabbe<br />

Andreas Redl<br />

Regina Schret<br />

Schriftführerin<br />

Manuela Gümpelein<br />

Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die<br />

form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.<br />

TAGESORDNUNG<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Begrüßung<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift <strong>vom</strong> 28.11.12 und 12.12.12<br />

3. Bekanntgaben<br />

3.1 Stiftsbasilikakonzert <strong>Herrieden</strong> im Jubiläumsjahr 2012<br />

3.2 Musikalische Früherziehung in der KiTa "Unter'm Regenbogen"<br />

3.3 Breitbandprojekt <strong>Herrieden</strong>; Vorzeitiger Maßnahmebeginn; Umlauf<br />

3.4 Ein Blick in den Himmelsraum<br />

4. Volkshochschule <strong>Herrieden</strong><br />

5. Breitbandnetz <strong>Herrieden</strong> - Vorstellung des Strategieansatzes und des weiteren<br />

Vorgehens<br />

6. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im<br />

Bereich Gewerbegebiet "Esbach"<br />

7. Aufstellungsbeschluss Erweiterung Bebauungsplan Nr. <strong>16.</strong>1 Gewerbegebiet<br />

"Esbach"<br />

8. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im<br />

Bereich OT Winn<br />

9. Aufstellungsbeschluss Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

"Winn"<br />

10. Ausbau der GV-Straße Leibelbach - Winn Vorstellung der Planung<br />

11. Ausbau der GV-Straße Hohenberg - Höfstetten bis zur Gemeindegrenze<br />

12. Ausbau der GV-Straße Roth-Leutenbuch-Velden<br />

13. Sanierung der Abwasseranlage Lammelbach - Anschluss an die Kläranlage<br />

<strong>Herrieden</strong><br />

14. Verkehrsregelung durch die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt <strong>Herrieden</strong><br />

15. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet "Betzelesbuck",<br />

Gemeinde Aurach<br />

<strong>16.</strong> Bedarfsanerkennung von 5 Krippenplätzen in der Großtagespflege<br />

17. Großtagespflege im Gemeindegebiet <strong>Herrieden</strong><br />

18. Kindertagespflege eines Herrieder Kindes im Hohenlohekreis<br />

19. Erhöhung des Medienetats der Stadt- und Pfarrbücherei<br />

20. Herrieder Aquathleten - Anschaffung von acht Kanus mit Zubehör


21. Instandsetzungsmaßnahmen bei der Siechkapelle<br />

22. Antrag auf Bezuschussung des Prozessionstheaters<br />

23. Anfragen<br />

23.1 Anfrage SR Heller<br />

24. Bürgeranfragen


Öffentliche Sitzung <strong>vom</strong> <strong>16.</strong>01.<strong>2013</strong><br />

1. Begrüßung<br />

Sachverhalt:<br />

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßte die Mitglieder des Stadtrates und die<br />

Gäste, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Treffer von der<br />

Woche im Blick sowie 28 Zuhörer. Er stellte fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß<br />

geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.<br />

TOP 16 ö „Abschlussbericht der örtlichen Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2011“<br />

wurde nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

Stadtrat Leo Popp von der Tagesordnung genommen.<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift <strong>vom</strong> 28.11.12 und 12.12.12<br />

Sachverhalt:<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der öffentlichen Sitzung <strong>vom</strong> 28.11.12 und 12.12.12 wurde<br />

ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen<br />

erhoben wurden, ist das <strong>Protokoll</strong> genehmigt.<br />

3. Bekanntgaben<br />

3.1 Stiftsbasilikakonzert <strong>Herrieden</strong> im Jubiläumsjahr 2012<br />

Sachverhalt:<br />

Herr Bgm Brandl informiert das Gremium zu den Stiftsbasilikakonzerten 2012<br />

Insgesamt wurden die elf Konzerte von 1.858 Personen besucht, dies entspricht einem<br />

Zuschauerdurchschnitt von ca. 170 Besuchern pro Konzert.<br />

Konzerte 2012<br />

Einnahmen: 22.882,00 €<br />

Ausgaben: 23.027,00 €<br />

Defizit: 145,00 €<br />

Seit Einführung der Konzertreihe vor 25 Jahren wurden 99 Konzerte abgehalten.<br />

Herr Brandl teilt mit, dass Herr Rudolf Eder nach 25 Jahren seinen Dienst in der<br />

Organisation der Konzertreihe beendet.<br />

Herr Eder bedankt sich in einem Schreiben bei der Stadt <strong>Herrieden</strong> für die Mitwirkung im<br />

Trägerkreis und für die finanzielle Begleitung der Konzertreihe. Bei der Verwaltung<br />

bedankt sich Herr Eder besonders bei den Mitarbeitern der Stadtkasse und des<br />

Bürgerbüros.<br />

Herr Eder wurde von Bgm Brandl im letzten Konzert des Jahres verabschiedet.<br />

Herr Brandl bedankt sich nochmals für das Engagement von Herrn Eder.


3.2 Musikalische Früherziehung in der KiTa "Unter'm Regenbogen"<br />

Sachverhalt:<br />

Herr Bürgermeister Brandl verliest den Brief der Evang. Christuskirchengemeinde<br />

<strong>Herrieden</strong>.<br />

3.3 Breitbandprojekt <strong>Herrieden</strong>; Vorzeitiger Maßnahmebeginn; Umlauf<br />

Sachverhalt:<br />

Herr Bgm Brandl gibt ein Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.12 des Bayerischen Staatsministers für<br />

Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Herrn Martin Zeil, MdL in Umlauf.<br />

3.4 Ein Blick in den Himmelsraum<br />

Sachverhalt:<br />

Herr Altbürgermeister Herzog stellte „Ein Blick in den Himmelsraum“, eine populäre<br />

Darstellung des Weltalls von Pfarrer Ludwig Heumann, dem Archiv der Stadt <strong>Herrieden</strong><br />

zur Verfügung.<br />

4. Volkshochschule <strong>Herrieden</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Herr Karl Buckel, Leiter der Volkshochschule <strong>Herrieden</strong>, gibt einen Bericht über die<br />

Arbeit der Volkshochschule in <strong>Herrieden</strong>.<br />

Einnahmen: 24.548,00 €<br />

Ausgaben: 19.409,00 €<br />

Abgleich: 5.139,00 €<br />

Besonders gefragte Kurse 2011/2012 waren Computer (Aktive Senioren), Hata Yoga,<br />

Pilates<br />

Orientalischer Tanz, Inline-Skating.<br />

Er weist auf die geplanten Kurse für das Frühjahr <strong>2013</strong> hin.<br />

Die Arbeit der Publikation „<strong>Herrieden</strong> 1225 Jahre“ hat sich wegen schwerer Erkrankung<br />

der Autorin verzögert. Nun seien die Arbeiten so vorangeschritten, dass man in im I.<br />

Quartal <strong>2013</strong> in Druck gehen kann.<br />

Der Titel der Publikation lautet „<strong>Herrieden</strong> 1225 Jahre, Zeitfenster in die Vergangenheit“.<br />

Die Rechte hat die Stadt <strong>Herrieden</strong>.<br />

Herr Buckel fragt an, ob Herr Bgm Brandl das Vorwort für die Publikation schreibt.<br />

Nach Veröffentlichung des Buches lädt Herr Buckel das gesamte Gremium des<br />

Stadtrates zu einer Präsentation ein.<br />

5. Breitbandnetz <strong>Herrieden</strong> - Vorstellung des Strategieansatzes und des weiteren


Vorgehens<br />

Sachverhalt:<br />

In der Klausurtagung des Stadtrates am 24.11.2012 wurde der aktuelle Stand des<br />

Breitbandprojektes besprochen. In der Folge wurde dann in der Stadtratssitzung am<br />

28.11.2012 beschlossen, dass die Firma mdcon UG eine Strategieempfehlung<br />

erarbeiten soll. Weiter wurde beschlossen, dass die Strategieempfehlung zugleich von<br />

der Kanzlei FSR rechtlich geprüft wird.<br />

Die Herren Uwe Krabbe und Martin Dreisewerd (mdcon UG) und Herr Rechtsanwalt<br />

Andreas Redl (Rechtsanwaltskanzlei FSR) stellen die möglichen Strategieansätze für<br />

das weitere Vorgehen vor.<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Lösungsvorschlag zur Kenntnis. Die Vorstellung<br />

der im Sachverhalt genannten Herren wird der Niederschrift dieser Sitzung beigefügt.<br />

Die aufgelisteten Arbeitsschritte sollen zur raschen Umsetzung des Projekts<br />

abgearbeitet werden. Parallel hierzu wird Kontakt zum Breitbandzentrum aufgenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />

Abstimmungsbemerkung: ohne SR Goth<br />

6. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im<br />

Bereich Gewerbegebiet "Esbach"<br />

Sachverhalt:<br />

Die Stadt <strong>Herrieden</strong> plant die Erweiterung und 2. Änderung des Gewerbegebietes<br />

„Esbach“, in ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Logistik bzw. Zweckbestimmung<br />

Handel, die eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich macht.<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat beschließt den rechtskräftigen FNP mit integriertem Landschaftsplan der<br />

Stadt <strong>Herrieden</strong> gemäß § 2 BauGB zu ändern. Die Änderung betrifft die Ausweisung<br />

einer Sondergebietsfläche nach § 11 BauNVO. Ein großer Teil des Plangebietes mit<br />

einer Fläche von ca. 13 ha ist bereits als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Erweiterung<br />

hat eine Fläche von ca. 7 ha. Die Größe des gesamten Plangebietes beträgt ca. 20 ha.<br />

Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flst.Nrn. 817, 852 und die Flst.Nrn. 812, 848,<br />

849, 850 und 851 teilweise, alle Gemarkung Neunstetten.<br />

Mit der 12. Änderung des FNP mit integriertem Landschaftsplan soll das Ing.-Büro<br />

Heller, <strong>Herrieden</strong>, beauftragt werden.<br />

Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt <strong>Herrieden</strong> zu veröffentlichen.<br />

Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

hinzuweisen.<br />

Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird beauftragt die frühzeitige Behördenbeteiligung<br />

nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0


7. Aufstellungsbeschluss Erweiterung Bebauungsplan Nr. <strong>16.</strong>1 Gewerbegebiet<br />

"Esbach"<br />

Sachverhalt:<br />

Die Stadt <strong>Herrieden</strong> plant die Erweiterung und Änderung des Gewerbegebietes<br />

„Esbach“ in ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Logistik bzw. Zweckbestimmung<br />

Handel.<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung zur Erweiterung und 2. Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. <strong>16.</strong>1 Gewerbegebiet „Esbach“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet<br />

liegt nördlich von Esbach an der Autobahn BAB 6 und soll als Sondergebiet gemäß § 11<br />

BauNVO ausgewiesen werden. Ein großer Teil des Plangebietes mit einer Fläche von<br />

ca. 13 ha ist bereits als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Erweiterung hat eine Fläche von<br />

ca. 7 ha. Die Größe des gesamten Plangebietes beträgt ca. 20 ha. Von der Neuordnung<br />

des Bebauungsplanes sind folgende Flächen betroffen: Die Flst.Nrn. 817, 819, 847/1,<br />

847/2, 852 und die Flst.Nrn. 812, 820, 847, 848, 849, 850 und 851 teilweise, alle<br />

Gemarkung Neunstetten.<br />

Mit der Ausarbeitung soll das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, beauftragt werden.<br />

Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt <strong>Herrieden</strong> bekannt zu machen.<br />

Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

hinzuweisen.<br />

Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird beauftragt die frühzeitige Behördenbeteiligung<br />

nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

8. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im<br />

Bereich OT Winn<br />

Sachverhalt:<br />

13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich<br />

OT Winn – Neuausweisung einer gemischten Baufläche.<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat beschließt, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem<br />

Landschaftsplan der Stadt <strong>Herrieden</strong> gemäß § 2 Baugesetzbuch – BauGB – zu ändern<br />

und um eine gemischte Baufläche § 5 BauNVO zu erweitern. Die Änderung umfasst<br />

eine Teilfläche des Flurstückes 653, Gemarkung Lammelbach.<br />

Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wird<br />

das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, beauftragt.


Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt <strong>Herrieden</strong> zu veröffentlichen.<br />

Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

hinzuweisen.<br />

Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung<br />

nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Die Kosten der Planung trägt der Vorhabensträger.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

9. Aufstellungsbeschluss Erweiterung des Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes "Winn"<br />

Sachverhalt:<br />

Aufstellungsbeschluss Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Winn“<br />

im Bereich OT Winn.<br />

Beschluss<br />

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Stadtrat die<br />

Aufstellung der Erweiterung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Winn“, OT Winn im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB – Ausweisung eines<br />

Dorfgebietes mit Schwerpunkt Wohnen (MD W ) gemäß § 5 BauNVO. Das Gebiet<br />

umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 653, Gemarkung Lammelbach.<br />

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und<br />

Umweltbericht wird <strong>vom</strong> Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong> erstellt. Der<br />

Durchführungsvertrag ist bis zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und<br />

der Bürgerbeteiligung vorzulegen. Der Vorhabensträger verpflichtet sich,<br />

sämtliche anfallende Kosten der Erschließung, Entwässerung,<br />

Wasserversorgung und die Planungskosten zu übernehmen.<br />

Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt <strong>Herrieden</strong> zu<br />

veröffentlichen.<br />

Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

hinzuweisen.<br />

Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird beauftragt, die frühzeitige<br />

Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

10. Ausbau der GV-Straße Leibelbach - Winn Vorstellung der Planung<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sitzung des Bauausschusses <strong>vom</strong> 23.10.2012 wurde durch das Ing.- Büro Heller<br />

die Planung zur Sanierung der Gemeindeverbindungstraße Leibelbach – Winn<br />

vorgestellt, mit der Empfehlung an den Stadtrat, dieser zuzustimmen.<br />

In der Sitzung wird die Planung durch Ing.- Büro Heller nochmals vorgestellt.<br />

Beschluss<br />

Der Ausbauplanung durch Ing.- Büros Heller zur Sanierung der


Gemeindeverbindungsstraße Leibelbach – Winn wird zugestimmt. Das Ing. Büro Heller,<br />

<strong>Herrieden</strong> wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

11. Ausbau der GV-Straße Hohenberg - Höfstetten bis zur Gemeindegrenze<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sitzung des Bauausschusses <strong>vom</strong> 23. 10.2012 wurde durch das Ing.-Büro Heller,<br />

<strong>Herrieden</strong>, die Planung zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hohenberg bis<br />

zur Gemeindegrenze vorgestellt, mit der Empfehlung an den Stadtrat, der Maßnahme<br />

zuzustimmen.<br />

Von Seiten der Regierung ist nur eine Förderung nach dem<br />

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) möglich. Ein Förderzeitpunkt kann<br />

derzeit nicht angegeben werden.<br />

Es wird vorgeschlagen, das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, mit der Ausarbeitung der<br />

Planunterlagen zur Antragstellung nach dem GVFG zu beauftragen.<br />

.<br />

Beschluss<br />

Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird mit der Ausarbeitung der Planunterlagen zur<br />

Antragstellung nach dem GVFG für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße<br />

Hohenberg – bis zur Gemeindegrenze beauftragt.<br />

Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen der Regierung vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

12. Ausbau der GV-Straße Roth-Leutenbuch-Velden<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sitzung des Bauausschusses <strong>vom</strong> 23.10.2012 wurde durch das Ing.-Büro Heller,<br />

<strong>Herrieden</strong>, die Planung zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Roth-<br />

Leutenbuch-Velden vorgestellt, mit der Empfehlung an den Stadtrat, der Maßnahme<br />

zuzustimmen.<br />

Von Seiten der Regierung ist nur eine Förderung nach dem<br />

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) möglich. Ein Förderzeitpunkt kann<br />

derzeit nicht angegeben werden.<br />

Es wird vorgeschlagen, das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, mit der Ausarbeitung der<br />

Planunterlagen zur Antragstellung nach dem GVFG zu beauftragen.<br />

Beschluss<br />

Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird mit der Ausarbeitung der Planunterlagen zur


Antragstellung nach dem GVFG für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Roth-<br />

Leutenbuch-Velden beauftragt.<br />

Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen der Regierung vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

13. Sanierung der Abwasseranlage Lammelbach - Anschluss an die Kläranlage<br />

<strong>Herrieden</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat eine Stellungnahme zur Studie zur Sanierung<br />

der Abwasseranlage Lammelbach bzw. Anschluss an die Kläranlage <strong>Herrieden</strong><br />

abgegeben.<br />

Daraus geht hervor, dass das Wasserwirtschaftsamt Ansbach die zentrale Lösung, d. h.<br />

Anschluss der Ortsteile Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn an die Kläranlage<br />

<strong>Herrieden</strong> bevorzugt, da die Vorteile der günstigeren Variante, einer besseren<br />

Betriebssicherheit und eine effizientere Nachrüstbarkeit bei evtl. zukünftig höheren<br />

Anforderungen an die Reinigungsleistung für sich sprechen.<br />

Nun ist ein entsprechender Bauentwurf zu fertigen. Die Grunddienstbarkeiten für die<br />

einzelnen Grundstücke werden derzeit noch eingeholt. Falls eine Trassenverkürzung<br />

erreicht werden kann, wird diese im Bauentwurf dementsprechend berücksichtigt.<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat stimmt der Erstellung eines Bauentwurfs zum Anschluss der Ortsteile<br />

Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn zu. Die Verwaltung soll das<br />

Ingenieurbüro Biedermann damit beauftragen.<br />

Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />

Abstimmungsbemerkung: ohne SR Rauch und SR Niederauer<br />

14. Verkehrsregelung durch die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt <strong>Herrieden</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Seit 01.08.1996 sind den Freiwilligen Feuerwehren die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und<br />

§ 44 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung per Gesetz übertragen worden. Diese<br />

Befugnisse umfassen die Sicherung von Einsatzstellen. Die Verantwortung für die<br />

Übernahme der Verkehrssicherung von Veranstaltungen obliegt dem Stadtrat, s. Art. 29,<br />

37 GO. Der Stadtrat kann jedoch auch eine generelle Übertragung der<br />

Verkehrssicherung bei Veranstaltungen auf die Feuerwehren vornehmen. Aus<br />

Verwaltungsvereinfachungsgründen ergeht daher heute von der Verwaltung der unten<br />

aufgeführte Beschlussvorschlag.


Beschluss<br />

Der Stadtrat überträgt den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt <strong>Herrieden</strong> zur Sicherung<br />

des Verkehrs bei Veranstaltungen die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der<br />

Straßenverkehrsordnung, soweit die Polizei im Sinne von Art. 1 des<br />

Polizeiaufgabengesetzes nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.<br />

Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />

Abstimmungsbemerkung: ohne SR Bengel<br />

15. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet "Betzelesbuck",<br />

Gemeinde Aurach<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 03.12.2012, eingegangen am 11.12.2012, teilte die Härtfelder<br />

IngenieurTechnologien GmbH aus Feuchtwangen im Auftrag der Gemeinde Aurach mit,<br />

dass der Gemeinderat Aurach in seiner Sitzung am 20.06.2012 die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet „Betzelesbuck“ in Weinberg beschlossen hat.<br />

In gleicher Sitzung wurden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.<br />

Das Plangebiet bezieht sich auf eine Fläche in Weinberg, angrenzend an vorhandene<br />

Wohnbebauung. Es handelt sich um eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche.<br />

Die Prüfung des Planentwurfs durch die Abteilungen Baurecht und Bautechnik hat<br />

ergeben, dass Belange der Stadt <strong>Herrieden</strong> nicht tangiert werden.<br />

Rechtliche Würdigung:<br />

Beteiligung i.S.v. §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB.<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat nimmt die Planungen (Aufstellung des Bebauungsplanes) der Gemeinde<br />

Aurach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt <strong>Herrieden</strong> nicht berührt werden, wird den<br />

vorgelegten Planungen zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />

Abstimmungsbemerkung: ohne SR Bengel<br />

<strong>16.</strong> Bedarfsanerkennung von 5 Krippenplätzen in der Großtagespflege<br />

Sachverhalt:<br />

Frau Silke Kapellner ist Tagesmutter in Rauenzell. Sie möchte eine Großtagespflege auf<br />

ihrem Privatgrundstück errichten. Um den Anbau zu verwirklichen, erwartet sie von der<br />

Stadt <strong>Herrieden</strong> eine finanzielle Unterstützung. Die Errichtung von<br />

Großtagespflegeplätzen ist von der Regierung ebenso förderfähig, wie ein<br />

Krippenneubau. Voraussetzung hierfür ist die Bedarfsanerkennung der Gemeinde für


die Großtagespflegeplätze. Frau Kapellner kann mit einer weiteren Tagesmutter in der<br />

Großtagespflege bis zu 10 Kinder betreuen. Die Verwaltung schlägt vor, von den 10<br />

Tagespflegeplätzen 5 Plätze für Krippenkinder als Bedarf anzuerkennen, hierfür auch<br />

die Finanzierung zu leisten, und diese Plätze als in der Gemeinde zur Verfügung<br />

stehende Krippenplätze belegen zu können. Durch eine Grunddienstbarkeit kann die<br />

Rückzahlung der Förderung abgesichert werden.<br />

Die Verwaltung hat sich eine Großtagespflege in Gaimersheim, Landkreis Eichstätt,<br />

angeschaut. Dort gibt es seit 2006 Großtagespflegestellen. Die Großtagespflege<br />

ermöglicht eine individuelle Betreuung. Sie dient der Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf und schafft Arbeitsplätze. Die Großtagespflege ist mit geringem investivem<br />

Aufwand verbunden.<br />

Die Höhe des Pflegegeldes legt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises fest, ebenso<br />

den Elternbeitrag. Der Landkreis Eichstätt gewährt zum Pflegegeld einen<br />

Qualifizierungszuschlag in Höhe von 20 % <strong>vom</strong> Pflegegeld. Für Aufwendungen zur<br />

Altersvorsorge werden pauschal 39,80 €/Monat pro Kind bezahlt. Als einmalige Leistung<br />

wird der Jahresbeitrag zur Unfallversicherung in Höhe von 79,20 € gewährt. Diese<br />

Leistungen werden auch im Landkreis Ansbach gewährt. Ausnahme ist der Beitrag zur<br />

Altersvorsorge. Hier bezahlt der Landkreis Ansbach 39,80 €/Monat an die Tagesmutter.<br />

Die Anzahl der Pflegekinder bleibt unberücksichtigt.<br />

Wöchentl.<br />

Betreuungsstd.<br />

Pflegegeld/Kind<br />

Ldkr. Eichstätt<br />

Pflegegeld/Kind<br />

Ldkr. Ansbach<br />

Gesamtleistung<br />

(Eichstätt)<br />

Gesamtleistung<br />

(Ansbach)<br />

bis 10 Stunden 102,00 €/Monat 102,08 €/Monat 122,40 €/Monat 122,50 €/Monat<br />

bis 15 Stunden 153,00 €/Monat 153,12 €/Monat 183,60 €/Monat 183,74 €/Monat<br />

bis 20 Stunden 204,00 €/Monat 204,16 €/Monat 244,80 €/Monat 244,99 €/Monat<br />

bis 25 Stunden 255,00 €/Monat 255,20 €/Monat 306,00 €/Monat 306,24 €/Monat<br />

bis 30 Stunden 306,00 €/Monat 306,24 €/Monat 367,20 €/Monat 367,96 €/Monat<br />

bis 35 Stunden 357,00 €/Monat 357,28 €/Monat 428,40 €/Monat 428,74 €/Monat<br />

bis 40 Stunden 408,00 €/Monat 408,32 €/Monat 489,60 €/Monat 489,98 €/Monat<br />

Wöchentl.<br />

gebuchte<br />

Betreuungsstd.<br />

Elternbeitrag<br />

mtl. je Kind<br />

Ldkr. Eichstätt<br />

Elternbeitrag<br />

mtl. je Kind<br />

Ldkr.<br />

Ansbach<br />

Komm.Anteil<br />

Tagespfl.<br />

pro Kind/Jahr<br />

Krippenbeitrag<br />

mtl.<br />

in <strong>Herrieden</strong><br />

Komm.<br />

Anteil<br />

Krippe<br />

Pro Kind/Jahr<br />

bis 14 Stunden 70,00 € 74,00 € 897,65 € 78,00 € 1.381,01 €<br />

15 – 19 Stunden 90,00 € 86,00 € 1.196,87 € 87,00 € 1.841,34 €<br />

20 – 24 Stunden 110,00 € 94,00 € 1.496,09 € 96,00 € 2.30168 €<br />

25 – 29 Stunden 130,00 € 102,00 € 1.795,31 € 105,00 € 2.762,01 €<br />

30 – 34 Stunden 150,00 € 109,00 € 2.094,52 € 114,00 € 3.222,35 €<br />

35 – 39 Stunden 170,00 € 116,00 € 2.393,74 € 123,00 € 3.682,68 €<br />

40 – 44 Stunden 190,00 € 124,00 € 2.692,96 € 132,00 € 4.143,02 €


Die Abrechnung für die Großtagespflege macht das Landratsamt. Es erfolgt über das<br />

KiBiG.web wie bei den Kindertagesstätten. Der gemeindliche Anteil errechnet sich nach<br />

dem Basiswert (920,67 € für das Jahr 2012/<strong>2013</strong>), den Buchungsstunden und dem<br />

Gewichtungsfaktor (1,3 bei Tagespflege; 2,0 bei Kindern bis 3 Jahre in einer<br />

Kinderkrippe). Siehe hierzu Art. 21 BayKiBiG.<br />

Die Bedarfsanerkennung sichert die benötigten Kinderbetreuungsplätze in der<br />

Gemeinde.<br />

Rechtliche Würdigung:<br />

Großtagespflege ist eine Form der Tagespflege für Kinder im Alter bis 14 Jahre, § 22<br />

SGB VIII, Art. 2 und 9 BayKiBiG. Es betreuen mindestens 2 Tagespflegepersonen<br />

gleichzeitig bis max. 10 Kinder.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Der Neubau der Großtagespflege mit 10 Kinderbetreuungsplätzen der Familie Kapellner<br />

beträgt lt. Kostenschätzung 220.000,00 €. (Die Küche kostet 10.000,00 €) Abzüglich des<br />

Zuschusses der Regierung in Höhe von 128.100,00 € für 5 Krippenplätze verbleiben<br />

Restkosten in Höhe von 91.900,00 €. Der Anteil der Gemeinde für 5 bedarfsanerkannte<br />

Krippenplätze beträgt folglich 45.950,00 €. Davon werden mind. 50 % gefördert. 50 %<br />

aus 45.950,00 € = 22.975,00 €. Die Fam. Kapellner beantragt 8/9 vgl. mit den anderen<br />

Trägern. 8/9 aus 45.950,00 € = 40.844,44 €.<br />

Beschluss<br />

Die Verwaltung schlägt vor, die 5 Krippenplätze in der Großtagespflege als Bedarf<br />

anzuerkennen. Die Stadt <strong>Herrieden</strong> beteiligt sich an der Finanzierung des Projektes mit<br />

40.844,44 € unter folgenden Voraussetzungen:<br />

1. Die Bedarfsanerkennung der Plätze wird zugestimmt. Die Plätze stehen<br />

ausschließlich der Stadt <strong>Herrieden</strong> zu Buchungszwecken zur Verfügung.<br />

2. Sollten weniger als 5 Plätze bedarfsanerkannt werden, ist der Förderbetrag um das<br />

neue Verhältnis zu korrigieren.<br />

3. Sollte der Nutzen der Zuwendung nicht mehr festgestellt werden, kann die Stadt die<br />

Zuwendung anteilig zurückfordern (25-jährige Zweckbindungsfrist).<br />

4. Die 25-jährige Zweckbindung des Staatszuschusses wird auf den städtischen<br />

Zuschuss übertragen.<br />

5. Die Rückerstattungsverpflichtung des staatlichen und des kommunalen Zuschusses<br />

sind grundbuchtechnisch abzusichern.<br />

6. Die max. Förderung durch die Stadt <strong>Herrieden</strong> beträgt 40.844,44 €<br />

Der Familie Kapellner wird empfohlen in Bezug auf die Restfinanzierung der nicht<br />

bedarfsanerkannten Plätze einen Förderantrag beim Landratsamt Ansbach zu stellen.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.


Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

17. Großtagespflege im Gemeindegebiet <strong>Herrieden</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Neben der Tagespflege in privaten Räumen, ist die Großtagespflege eine Form der<br />

Tagespflege für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahre, § 22 SGB VIII, Art. 2 und 9<br />

BayKiBiG. Es betreuen mindestens 2 Tagespflegepersonen gleichzeitig bis max. 10<br />

Kinder. Eine Tagespflegeperson muss als pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieherin)<br />

ausgebildet sein. Wenn die Tagespflegepersonen keine entsprechende pädagogische<br />

Ausbildung haben, dann dürfen max. 8 Kinder gleichzeitig anwesend sein. Die<br />

Betreuungspersonen sind selbstständig und eigenverantwortlich tätig. Aus- und<br />

Fortbildungen von Tagespflegepersonen führt das Landratsamt (Amt für Jugend und<br />

Familie) durch. Das Amt für Jugend und Familie führt Hausbesuche in den<br />

Tagespflegestellen durch und überprüft die Betreuungsqualität. Die Großtagespflege<br />

findet in geeigneten Räumen statt, die nicht auch als private Wohnräume genutzt<br />

werden können. Insbesondere für die Betreuung von Kindern bis 3 Jahren ist die<br />

Großtagespflege eine gute Ergänzung zur Kinderkrippe. Die Großtagespflege erscheint<br />

als Alternative zur institutionalisierten Betreuung als unabdingbar, um gerade angesichts<br />

des Fachkräftemangels den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Das Amt für Jugend<br />

und Familie erteilt für die Tagespflegepersonen die Pflegeerlaubnis. Die Kommune<br />

muss kein Personal für die Kinderbetreuung einstellen. Für die Großtagespflege gibt es<br />

keine Defizitübernahme.<br />

Kann die Verwaltung für die weitere politische Ausrichtung der Stadt <strong>Herrieden</strong> an dem<br />

Projekt Großtagespflege in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ansbach weiter<br />

arbeiten? Der nächste Schritt wäre ein Aufruf an die Bevölkerung, wer an einer Tätigkeit<br />

als Tagespflegeperson interessiert ist. Danach könnte eine Informationsveranstaltung<br />

mit Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Familie stattfinden.<br />

18. Kindertagespflege eines Herrieder Kindes im Hohenlohekreis<br />

Sachverhalt:<br />

Im Hohenlohekreis ist der Verein kit (Familiäre Kindertagesbetreuung Hohenlohekreis<br />

e.V.) zuständig. Ab Februar <strong>2013</strong> wird ein Kind (geb. Februar 2012) aus <strong>Herrieden</strong> bei<br />

einer Tagespflegeperson im Hohenlohekreis betreut Im Konkreten Fall entstehen der<br />

Stadt <strong>Herrieden</strong> folgende Kosten:<br />

86 Betreuungsstunden/Monat x 1,50 € = 129,00 € als Zuschuss für die<br />

Tagespflegeperson<br />

37,50 € als Zuschuss für<br />

kit<br />

166,50 € monatliche Kosten für die<br />

Betreuung eines<br />

Kindes.<br />

Der Verein kit rechnet mit der Stadt <strong>Herrieden</strong> alle 3 Monate die geleisteten<br />

Betreuungsstunden ab.


Der kommunale Anteil für die Betreuung eines Kindes in einer Kinderkrippe würde<br />

monatlich 191,81 € (tägl. Buchungszeit 4-5 Stunden) betragen.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

166,50 €/Monat bei gleichbleibender Betreuungszeit.<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat beschließt, die monatlichen Kosten für die Betreuung des Kindes für die<br />

Dauer der Betreuung zu übernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

19. Erhöhung des Medienetats der Stadt- und Pfarrbücherei<br />

Sachverhalt:<br />

Die Leiterin der Stadt- und Pfarrbücherei, Frau Ertel, beantragt die Erhöhung des<br />

Budgets für den Medieneinkauf.<br />

Das Budget liegt seit nunmehr 20 Jahren konstant bei 2.045 €. Dabei hat sich die<br />

Medienanzahl seit 1999 mit 7.300 Medien auf 10.675 in 2012 erhöht. Jährlich werden<br />

ca. 800 neue Medien angeschafft und ebenso viele aussortiert.<br />

Da die Kirche ihren Anteil um 1/3 erhöht hat, beantragt Frau Ertel die Erhöhung des<br />

städtischen Medienbudgets von 2.045 € auf 2.750 €.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

2.750 €<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat stimmt der Erhöhung des Medienbudgets der Stadt- und Pfarrbücherei auf<br />

2.750 € zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

20. Herrieder Aquathleten - Anschaffung von acht Kanus mit Zubehör<br />

Sachverhalt:<br />

Die <strong>Herrieden</strong> Aquathleten haben acht Kanus mit Zubehör gekauft. Diese werden vor<br />

allem der Herrieder Sportjugend zur Verfügung gestellt, um die Aktivstadt an der Altmühl<br />

auch aus der Flussperspektive erleben zu können.<br />

Die Gesamtkosten beliefen sich auf 9.057,21 € brutto. Um Gewährung eines<br />

Zuschusses i. H. v. 10 %, d. h. 905,72 € wird gebeten.


Finanzielle Auswirkungen:<br />

Zuschuss 10 % = 905,72 € brutto<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss i. H. v. 10 % aus den Gesamtkosten von 9.057,21<br />

€, d.h. 905,72 € brutto für die Anschaffung von acht Kanus zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />

Abstimmungsbemerkung: Enthaltung SR Jechnerer<br />

21. Instandsetzungsmaßnahmen bei der Siechkapelle<br />

Sachverhalt:<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 12.09.2012 einem Zuschuss i. H. v. 10% der<br />

Gesamtkosten, d.h. 4.430,02 € brutto für Instandsetzungsmaßnahmen an der<br />

Siechkapelle zugestimmt.<br />

Nun wurde festgestellt, dass sich die auftretenden Feuchtigkeitsschäden erheblich<br />

verstärkt haben. Daher hat die Kirche mit Herrn Wenk, Firma Buckel, festgelegt, das<br />

Backsteinmauerwerk am westlichen Giebel der Kapelle, über der Bedachung des<br />

Chorraums vor weiteren Nässeeintritten durch eine Holzverschalung zu sichern.<br />

Die zusätzlichen Kosten belaufen sich laut Angebot der Firma Buckel auf 5.182,57 €<br />

brutto. Um Gewährung eines Zuschusses i. H. v. 10% wird gebeten.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

10% Zuschuss = 518,26 € brutto<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss i. H. v. 10% der Mehrkosten, d.h. 518,26 € brutto<br />

zu. Der Zuschuss kann nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorlage der Belege<br />

ausbezahlt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

22. Antrag auf Bezuschussung des Prozessionstheaters<br />

Sachverhalt:<br />

Die Altstadtfreunde <strong>Herrieden</strong> führen zusammen mit der Kleinkunstbühne „Alte Seilerei“<br />

am 21. und 28.04.<strong>2013</strong> wieder ein Prozessionstheater auf.<br />

Zur Aufführung kommen die fünf Stücke „Der Reliquienzug“, „Blutsonntag 1633“,<br />

„Gestrandete der Weltgeschichte“, „Dr. Heidenschreider“ und „Der Bechbock.


Um Gewährung eines Zuschusses in Höhe der Kostüme wird gebeten. Die Kosten<br />

werden auf etwa 300,00 bis 400,00 € geschätzt. Bei den Aufführungen werden die<br />

anwesenden Zuschauer um Spenden gebeten. Die Spenden werden vorrangig für ein<br />

Helferfest der Darstellerinnen und Darsteller verwendet.<br />

Beschluss<br />

Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss zum Prozessionstheater in Höhe der Kosten der<br />

Kostüme zu.<br />

Ergänzung: Bis zu einem Höchstbetrag von 400,00€<br />

Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />

23. Anfragen<br />

23.1 Anfrage SR Heller<br />

Sachverhalt:<br />

Herr Stadtrat Heller fragt an, welcher straßenbauliche Maßnahmen werden momentan<br />

in Hohenberg durchgeführt.<br />

Antwort Stadtrat Goth. Es findet eine Reparatur von extremen Frostschäden statt. Der<br />

Dünnschichtbelag der Straße hat sich hier gelöst. Die Verkehrssicherheit ist hier nicht<br />

mehr gewährleistet.<br />

24. Bürgeranfragen<br />

Alfons Brandl<br />

Erster Bürgermeister<br />

Manuela Gümpelein<br />

Schriftführerin

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