Protokoll vom 16. Januar 2013 - Herrieden
Protokoll vom 16. Januar 2013 - Herrieden
Protokoll vom 16. Januar 2013 - Herrieden
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S T A D T HERRIEDEN<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
über die 71. Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, <strong>16.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong><br />
BEGINN: 19:00 Uhr<br />
ENDE: 21:20 Uhr<br />
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses, Herrnhof 10, 91567 <strong>Herrieden</strong><br />
ANWESEND<br />
Mitglieder<br />
Name Funktion Bemerkung zur Anwesenheit<br />
Alfons Brandl<br />
Erster Bürgermeister<br />
Manfred Niederauer<br />
Zweiter Bürgermeister<br />
Robert Goth<br />
Dritter Bürgermeister<br />
Hermann Abel Stadtrat zu TOP 5<br />
Curt Bauer<br />
Stadtrat<br />
Ludwig Bengel<br />
Stadtrat<br />
Robert Buckel<br />
Stadtrat<br />
Dieter Bunsen<br />
Stadtrat<br />
Michael Engelhardt<br />
Stadtrat<br />
Johann Heller<br />
Stadtrat<br />
Werner Herzog<br />
Stadtrat<br />
Stefan Horndasch<br />
Stadtrat<br />
Armin Jechnerer<br />
Stadtrat<br />
Claudia Lorentzen<br />
Stadträtin<br />
Manuela Mayer<br />
Stadträtin<br />
Aurelia Pelka<br />
Stadträtin<br />
Leonhard Popp<br />
Stadtrat<br />
Gaby Rauch<br />
Stadträtin<br />
Klaus Rupprecht<br />
Stadtrat<br />
Michael Weis<br />
Stadtrat<br />
Horst Winkler<br />
Stadtrat<br />
Ortssprecher<br />
Johann Christ<br />
Ortssprecher<br />
Josef Goth<br />
Ortssprecher<br />
Siegfried Heller<br />
Ortssprecher<br />
Walter Weckerlein Ortssprecher zu TOP 5<br />
von der Verwaltung<br />
Helmut Ludwig<br />
Anja Schwander<br />
Gäste<br />
Karl Buckel
Martin Dreisewerd<br />
Wilhelm Heller<br />
Uwe Krabbe<br />
Andreas Redl<br />
Regina Schret<br />
Schriftführerin<br />
Manuela Gümpelein<br />
Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die<br />
form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.<br />
TAGESORDNUNG<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Begrüßung<br />
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift <strong>vom</strong> 28.11.12 und 12.12.12<br />
3. Bekanntgaben<br />
3.1 Stiftsbasilikakonzert <strong>Herrieden</strong> im Jubiläumsjahr 2012<br />
3.2 Musikalische Früherziehung in der KiTa "Unter'm Regenbogen"<br />
3.3 Breitbandprojekt <strong>Herrieden</strong>; Vorzeitiger Maßnahmebeginn; Umlauf<br />
3.4 Ein Blick in den Himmelsraum<br />
4. Volkshochschule <strong>Herrieden</strong><br />
5. Breitbandnetz <strong>Herrieden</strong> - Vorstellung des Strategieansatzes und des weiteren<br />
Vorgehens<br />
6. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im<br />
Bereich Gewerbegebiet "Esbach"<br />
7. Aufstellungsbeschluss Erweiterung Bebauungsplan Nr. <strong>16.</strong>1 Gewerbegebiet<br />
"Esbach"<br />
8. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im<br />
Bereich OT Winn<br />
9. Aufstellungsbeschluss Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
"Winn"<br />
10. Ausbau der GV-Straße Leibelbach - Winn Vorstellung der Planung<br />
11. Ausbau der GV-Straße Hohenberg - Höfstetten bis zur Gemeindegrenze<br />
12. Ausbau der GV-Straße Roth-Leutenbuch-Velden<br />
13. Sanierung der Abwasseranlage Lammelbach - Anschluss an die Kläranlage<br />
<strong>Herrieden</strong><br />
14. Verkehrsregelung durch die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt <strong>Herrieden</strong><br />
15. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet "Betzelesbuck",<br />
Gemeinde Aurach<br />
<strong>16.</strong> Bedarfsanerkennung von 5 Krippenplätzen in der Großtagespflege<br />
17. Großtagespflege im Gemeindegebiet <strong>Herrieden</strong><br />
18. Kindertagespflege eines Herrieder Kindes im Hohenlohekreis<br />
19. Erhöhung des Medienetats der Stadt- und Pfarrbücherei<br />
20. Herrieder Aquathleten - Anschaffung von acht Kanus mit Zubehör
21. Instandsetzungsmaßnahmen bei der Siechkapelle<br />
22. Antrag auf Bezuschussung des Prozessionstheaters<br />
23. Anfragen<br />
23.1 Anfrage SR Heller<br />
24. Bürgeranfragen
Öffentliche Sitzung <strong>vom</strong> <strong>16.</strong>01.<strong>2013</strong><br />
1. Begrüßung<br />
Sachverhalt:<br />
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßte die Mitglieder des Stadtrates und die<br />
Gäste, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Treffer von der<br />
Woche im Blick sowie 28 Zuhörer. Er stellte fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß<br />
geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.<br />
TOP 16 ö „Abschlussbericht der örtlichen Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2011“<br />
wurde nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
Stadtrat Leo Popp von der Tagesordnung genommen.<br />
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift <strong>vom</strong> 28.11.12 und 12.12.12<br />
Sachverhalt:<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der öffentlichen Sitzung <strong>vom</strong> 28.11.12 und 12.12.12 wurde<br />
ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen<br />
erhoben wurden, ist das <strong>Protokoll</strong> genehmigt.<br />
3. Bekanntgaben<br />
3.1 Stiftsbasilikakonzert <strong>Herrieden</strong> im Jubiläumsjahr 2012<br />
Sachverhalt:<br />
Herr Bgm Brandl informiert das Gremium zu den Stiftsbasilikakonzerten 2012<br />
Insgesamt wurden die elf Konzerte von 1.858 Personen besucht, dies entspricht einem<br />
Zuschauerdurchschnitt von ca. 170 Besuchern pro Konzert.<br />
Konzerte 2012<br />
Einnahmen: 22.882,00 €<br />
Ausgaben: 23.027,00 €<br />
Defizit: 145,00 €<br />
Seit Einführung der Konzertreihe vor 25 Jahren wurden 99 Konzerte abgehalten.<br />
Herr Brandl teilt mit, dass Herr Rudolf Eder nach 25 Jahren seinen Dienst in der<br />
Organisation der Konzertreihe beendet.<br />
Herr Eder bedankt sich in einem Schreiben bei der Stadt <strong>Herrieden</strong> für die Mitwirkung im<br />
Trägerkreis und für die finanzielle Begleitung der Konzertreihe. Bei der Verwaltung<br />
bedankt sich Herr Eder besonders bei den Mitarbeitern der Stadtkasse und des<br />
Bürgerbüros.<br />
Herr Eder wurde von Bgm Brandl im letzten Konzert des Jahres verabschiedet.<br />
Herr Brandl bedankt sich nochmals für das Engagement von Herrn Eder.
3.2 Musikalische Früherziehung in der KiTa "Unter'm Regenbogen"<br />
Sachverhalt:<br />
Herr Bürgermeister Brandl verliest den Brief der Evang. Christuskirchengemeinde<br />
<strong>Herrieden</strong>.<br />
3.3 Breitbandprojekt <strong>Herrieden</strong>; Vorzeitiger Maßnahmebeginn; Umlauf<br />
Sachverhalt:<br />
Herr Bgm Brandl gibt ein Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.12 des Bayerischen Staatsministers für<br />
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Herrn Martin Zeil, MdL in Umlauf.<br />
3.4 Ein Blick in den Himmelsraum<br />
Sachverhalt:<br />
Herr Altbürgermeister Herzog stellte „Ein Blick in den Himmelsraum“, eine populäre<br />
Darstellung des Weltalls von Pfarrer Ludwig Heumann, dem Archiv der Stadt <strong>Herrieden</strong><br />
zur Verfügung.<br />
4. Volkshochschule <strong>Herrieden</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Herr Karl Buckel, Leiter der Volkshochschule <strong>Herrieden</strong>, gibt einen Bericht über die<br />
Arbeit der Volkshochschule in <strong>Herrieden</strong>.<br />
Einnahmen: 24.548,00 €<br />
Ausgaben: 19.409,00 €<br />
Abgleich: 5.139,00 €<br />
Besonders gefragte Kurse 2011/2012 waren Computer (Aktive Senioren), Hata Yoga,<br />
Pilates<br />
Orientalischer Tanz, Inline-Skating.<br />
Er weist auf die geplanten Kurse für das Frühjahr <strong>2013</strong> hin.<br />
Die Arbeit der Publikation „<strong>Herrieden</strong> 1225 Jahre“ hat sich wegen schwerer Erkrankung<br />
der Autorin verzögert. Nun seien die Arbeiten so vorangeschritten, dass man in im I.<br />
Quartal <strong>2013</strong> in Druck gehen kann.<br />
Der Titel der Publikation lautet „<strong>Herrieden</strong> 1225 Jahre, Zeitfenster in die Vergangenheit“.<br />
Die Rechte hat die Stadt <strong>Herrieden</strong>.<br />
Herr Buckel fragt an, ob Herr Bgm Brandl das Vorwort für die Publikation schreibt.<br />
Nach Veröffentlichung des Buches lädt Herr Buckel das gesamte Gremium des<br />
Stadtrates zu einer Präsentation ein.<br />
5. Breitbandnetz <strong>Herrieden</strong> - Vorstellung des Strategieansatzes und des weiteren
Vorgehens<br />
Sachverhalt:<br />
In der Klausurtagung des Stadtrates am 24.11.2012 wurde der aktuelle Stand des<br />
Breitbandprojektes besprochen. In der Folge wurde dann in der Stadtratssitzung am<br />
28.11.2012 beschlossen, dass die Firma mdcon UG eine Strategieempfehlung<br />
erarbeiten soll. Weiter wurde beschlossen, dass die Strategieempfehlung zugleich von<br />
der Kanzlei FSR rechtlich geprüft wird.<br />
Die Herren Uwe Krabbe und Martin Dreisewerd (mdcon UG) und Herr Rechtsanwalt<br />
Andreas Redl (Rechtsanwaltskanzlei FSR) stellen die möglichen Strategieansätze für<br />
das weitere Vorgehen vor.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Lösungsvorschlag zur Kenntnis. Die Vorstellung<br />
der im Sachverhalt genannten Herren wird der Niederschrift dieser Sitzung beigefügt.<br />
Die aufgelisteten Arbeitsschritte sollen zur raschen Umsetzung des Projekts<br />
abgearbeitet werden. Parallel hierzu wird Kontakt zum Breitbandzentrum aufgenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
Abstimmungsbemerkung: ohne SR Goth<br />
6. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im<br />
Bereich Gewerbegebiet "Esbach"<br />
Sachverhalt:<br />
Die Stadt <strong>Herrieden</strong> plant die Erweiterung und 2. Änderung des Gewerbegebietes<br />
„Esbach“, in ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Logistik bzw. Zweckbestimmung<br />
Handel, die eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich macht.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat beschließt den rechtskräftigen FNP mit integriertem Landschaftsplan der<br />
Stadt <strong>Herrieden</strong> gemäß § 2 BauGB zu ändern. Die Änderung betrifft die Ausweisung<br />
einer Sondergebietsfläche nach § 11 BauNVO. Ein großer Teil des Plangebietes mit<br />
einer Fläche von ca. 13 ha ist bereits als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Erweiterung<br />
hat eine Fläche von ca. 7 ha. Die Größe des gesamten Plangebietes beträgt ca. 20 ha.<br />
Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flst.Nrn. 817, 852 und die Flst.Nrn. 812, 848,<br />
849, 850 und 851 teilweise, alle Gemarkung Neunstetten.<br />
Mit der 12. Änderung des FNP mit integriertem Landschaftsplan soll das Ing.-Büro<br />
Heller, <strong>Herrieden</strong>, beauftragt werden.<br />
Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt <strong>Herrieden</strong> zu veröffentlichen.<br />
Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />
hinzuweisen.<br />
Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird beauftragt die frühzeitige Behördenbeteiligung<br />
nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0
7. Aufstellungsbeschluss Erweiterung Bebauungsplan Nr. <strong>16.</strong>1 Gewerbegebiet<br />
"Esbach"<br />
Sachverhalt:<br />
Die Stadt <strong>Herrieden</strong> plant die Erweiterung und Änderung des Gewerbegebietes<br />
„Esbach“ in ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Logistik bzw. Zweckbestimmung<br />
Handel.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung zur Erweiterung und 2. Änderung des<br />
Bebauungsplanes Nr. <strong>16.</strong>1 Gewerbegebiet „Esbach“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet<br />
liegt nördlich von Esbach an der Autobahn BAB 6 und soll als Sondergebiet gemäß § 11<br />
BauNVO ausgewiesen werden. Ein großer Teil des Plangebietes mit einer Fläche von<br />
ca. 13 ha ist bereits als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Erweiterung hat eine Fläche von<br />
ca. 7 ha. Die Größe des gesamten Plangebietes beträgt ca. 20 ha. Von der Neuordnung<br />
des Bebauungsplanes sind folgende Flächen betroffen: Die Flst.Nrn. 817, 819, 847/1,<br />
847/2, 852 und die Flst.Nrn. 812, 820, 847, 848, 849, 850 und 851 teilweise, alle<br />
Gemarkung Neunstetten.<br />
Mit der Ausarbeitung soll das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, beauftragt werden.<br />
Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt <strong>Herrieden</strong> bekannt zu machen.<br />
Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />
hinzuweisen.<br />
Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird beauftragt die frühzeitige Behördenbeteiligung<br />
nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
8. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im<br />
Bereich OT Winn<br />
Sachverhalt:<br />
13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich<br />
OT Winn – Neuausweisung einer gemischten Baufläche.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat beschließt, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem<br />
Landschaftsplan der Stadt <strong>Herrieden</strong> gemäß § 2 Baugesetzbuch – BauGB – zu ändern<br />
und um eine gemischte Baufläche § 5 BauNVO zu erweitern. Die Änderung umfasst<br />
eine Teilfläche des Flurstückes 653, Gemarkung Lammelbach.<br />
Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wird<br />
das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, beauftragt.
Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt <strong>Herrieden</strong> zu veröffentlichen.<br />
Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />
hinzuweisen.<br />
Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung<br />
nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />
Die Kosten der Planung trägt der Vorhabensträger.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
9. Aufstellungsbeschluss Erweiterung des Vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes "Winn"<br />
Sachverhalt:<br />
Aufstellungsbeschluss Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Winn“<br />
im Bereich OT Winn.<br />
Beschluss<br />
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Stadtrat die<br />
Aufstellung der Erweiterung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Winn“, OT Winn im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB – Ausweisung eines<br />
Dorfgebietes mit Schwerpunkt Wohnen (MD W ) gemäß § 5 BauNVO. Das Gebiet<br />
umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 653, Gemarkung Lammelbach.<br />
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und<br />
Umweltbericht wird <strong>vom</strong> Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong> erstellt. Der<br />
Durchführungsvertrag ist bis zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und<br />
der Bürgerbeteiligung vorzulegen. Der Vorhabensträger verpflichtet sich,<br />
sämtliche anfallende Kosten der Erschließung, Entwässerung,<br />
Wasserversorgung und die Planungskosten zu übernehmen.<br />
Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt <strong>Herrieden</strong> zu<br />
veröffentlichen.<br />
Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />
hinzuweisen.<br />
Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird beauftragt, die frühzeitige<br />
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
10. Ausbau der GV-Straße Leibelbach - Winn Vorstellung der Planung<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung des Bauausschusses <strong>vom</strong> 23.10.2012 wurde durch das Ing.- Büro Heller<br />
die Planung zur Sanierung der Gemeindeverbindungstraße Leibelbach – Winn<br />
vorgestellt, mit der Empfehlung an den Stadtrat, dieser zuzustimmen.<br />
In der Sitzung wird die Planung durch Ing.- Büro Heller nochmals vorgestellt.<br />
Beschluss<br />
Der Ausbauplanung durch Ing.- Büros Heller zur Sanierung der
Gemeindeverbindungsstraße Leibelbach – Winn wird zugestimmt. Das Ing. Büro Heller,<br />
<strong>Herrieden</strong> wird beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
11. Ausbau der GV-Straße Hohenberg - Höfstetten bis zur Gemeindegrenze<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung des Bauausschusses <strong>vom</strong> 23. 10.2012 wurde durch das Ing.-Büro Heller,<br />
<strong>Herrieden</strong>, die Planung zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hohenberg bis<br />
zur Gemeindegrenze vorgestellt, mit der Empfehlung an den Stadtrat, der Maßnahme<br />
zuzustimmen.<br />
Von Seiten der Regierung ist nur eine Förderung nach dem<br />
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) möglich. Ein Förderzeitpunkt kann<br />
derzeit nicht angegeben werden.<br />
Es wird vorgeschlagen, das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, mit der Ausarbeitung der<br />
Planunterlagen zur Antragstellung nach dem GVFG zu beauftragen.<br />
.<br />
Beschluss<br />
Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird mit der Ausarbeitung der Planunterlagen zur<br />
Antragstellung nach dem GVFG für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße<br />
Hohenberg – bis zur Gemeindegrenze beauftragt.<br />
Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen der Regierung vorzulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
12. Ausbau der GV-Straße Roth-Leutenbuch-Velden<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung des Bauausschusses <strong>vom</strong> 23.10.2012 wurde durch das Ing.-Büro Heller,<br />
<strong>Herrieden</strong>, die Planung zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Roth-<br />
Leutenbuch-Velden vorgestellt, mit der Empfehlung an den Stadtrat, der Maßnahme<br />
zuzustimmen.<br />
Von Seiten der Regierung ist nur eine Förderung nach dem<br />
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) möglich. Ein Förderzeitpunkt kann<br />
derzeit nicht angegeben werden.<br />
Es wird vorgeschlagen, das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, mit der Ausarbeitung der<br />
Planunterlagen zur Antragstellung nach dem GVFG zu beauftragen.<br />
Beschluss<br />
Das Ing.-Büro Heller, <strong>Herrieden</strong>, wird mit der Ausarbeitung der Planunterlagen zur
Antragstellung nach dem GVFG für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Roth-<br />
Leutenbuch-Velden beauftragt.<br />
Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen der Regierung vorzulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
13. Sanierung der Abwasseranlage Lammelbach - Anschluss an die Kläranlage<br />
<strong>Herrieden</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat eine Stellungnahme zur Studie zur Sanierung<br />
der Abwasseranlage Lammelbach bzw. Anschluss an die Kläranlage <strong>Herrieden</strong><br />
abgegeben.<br />
Daraus geht hervor, dass das Wasserwirtschaftsamt Ansbach die zentrale Lösung, d. h.<br />
Anschluss der Ortsteile Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn an die Kläranlage<br />
<strong>Herrieden</strong> bevorzugt, da die Vorteile der günstigeren Variante, einer besseren<br />
Betriebssicherheit und eine effizientere Nachrüstbarkeit bei evtl. zukünftig höheren<br />
Anforderungen an die Reinigungsleistung für sich sprechen.<br />
Nun ist ein entsprechender Bauentwurf zu fertigen. Die Grunddienstbarkeiten für die<br />
einzelnen Grundstücke werden derzeit noch eingeholt. Falls eine Trassenverkürzung<br />
erreicht werden kann, wird diese im Bauentwurf dementsprechend berücksichtigt.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt der Erstellung eines Bauentwurfs zum Anschluss der Ortsteile<br />
Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn zu. Die Verwaltung soll das<br />
Ingenieurbüro Biedermann damit beauftragen.<br />
Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />
Abstimmungsbemerkung: ohne SR Rauch und SR Niederauer<br />
14. Verkehrsregelung durch die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt <strong>Herrieden</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Seit 01.08.1996 sind den Freiwilligen Feuerwehren die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und<br />
§ 44 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung per Gesetz übertragen worden. Diese<br />
Befugnisse umfassen die Sicherung von Einsatzstellen. Die Verantwortung für die<br />
Übernahme der Verkehrssicherung von Veranstaltungen obliegt dem Stadtrat, s. Art. 29,<br />
37 GO. Der Stadtrat kann jedoch auch eine generelle Übertragung der<br />
Verkehrssicherung bei Veranstaltungen auf die Feuerwehren vornehmen. Aus<br />
Verwaltungsvereinfachungsgründen ergeht daher heute von der Verwaltung der unten<br />
aufgeführte Beschlussvorschlag.
Beschluss<br />
Der Stadtrat überträgt den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt <strong>Herrieden</strong> zur Sicherung<br />
des Verkehrs bei Veranstaltungen die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der<br />
Straßenverkehrsordnung, soweit die Polizei im Sinne von Art. 1 des<br />
Polizeiaufgabengesetzes nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
Abstimmungsbemerkung: ohne SR Bengel<br />
15. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet "Betzelesbuck",<br />
Gemeinde Aurach<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 03.12.2012, eingegangen am 11.12.2012, teilte die Härtfelder<br />
IngenieurTechnologien GmbH aus Feuchtwangen im Auftrag der Gemeinde Aurach mit,<br />
dass der Gemeinderat Aurach in seiner Sitzung am 20.06.2012 die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet „Betzelesbuck“ in Weinberg beschlossen hat.<br />
In gleicher Sitzung wurden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.<br />
Das Plangebiet bezieht sich auf eine Fläche in Weinberg, angrenzend an vorhandene<br />
Wohnbebauung. Es handelt sich um eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche.<br />
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Abteilungen Baurecht und Bautechnik hat<br />
ergeben, dass Belange der Stadt <strong>Herrieden</strong> nicht tangiert werden.<br />
Rechtliche Würdigung:<br />
Beteiligung i.S.v. §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat nimmt die Planungen (Aufstellung des Bebauungsplanes) der Gemeinde<br />
Aurach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt <strong>Herrieden</strong> nicht berührt werden, wird den<br />
vorgelegten Planungen zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
Abstimmungsbemerkung: ohne SR Bengel<br />
<strong>16.</strong> Bedarfsanerkennung von 5 Krippenplätzen in der Großtagespflege<br />
Sachverhalt:<br />
Frau Silke Kapellner ist Tagesmutter in Rauenzell. Sie möchte eine Großtagespflege auf<br />
ihrem Privatgrundstück errichten. Um den Anbau zu verwirklichen, erwartet sie von der<br />
Stadt <strong>Herrieden</strong> eine finanzielle Unterstützung. Die Errichtung von<br />
Großtagespflegeplätzen ist von der Regierung ebenso förderfähig, wie ein<br />
Krippenneubau. Voraussetzung hierfür ist die Bedarfsanerkennung der Gemeinde für
die Großtagespflegeplätze. Frau Kapellner kann mit einer weiteren Tagesmutter in der<br />
Großtagespflege bis zu 10 Kinder betreuen. Die Verwaltung schlägt vor, von den 10<br />
Tagespflegeplätzen 5 Plätze für Krippenkinder als Bedarf anzuerkennen, hierfür auch<br />
die Finanzierung zu leisten, und diese Plätze als in der Gemeinde zur Verfügung<br />
stehende Krippenplätze belegen zu können. Durch eine Grunddienstbarkeit kann die<br />
Rückzahlung der Förderung abgesichert werden.<br />
Die Verwaltung hat sich eine Großtagespflege in Gaimersheim, Landkreis Eichstätt,<br />
angeschaut. Dort gibt es seit 2006 Großtagespflegestellen. Die Großtagespflege<br />
ermöglicht eine individuelle Betreuung. Sie dient der Vereinbarkeit von Familie und<br />
Beruf und schafft Arbeitsplätze. Die Großtagespflege ist mit geringem investivem<br />
Aufwand verbunden.<br />
Die Höhe des Pflegegeldes legt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises fest, ebenso<br />
den Elternbeitrag. Der Landkreis Eichstätt gewährt zum Pflegegeld einen<br />
Qualifizierungszuschlag in Höhe von 20 % <strong>vom</strong> Pflegegeld. Für Aufwendungen zur<br />
Altersvorsorge werden pauschal 39,80 €/Monat pro Kind bezahlt. Als einmalige Leistung<br />
wird der Jahresbeitrag zur Unfallversicherung in Höhe von 79,20 € gewährt. Diese<br />
Leistungen werden auch im Landkreis Ansbach gewährt. Ausnahme ist der Beitrag zur<br />
Altersvorsorge. Hier bezahlt der Landkreis Ansbach 39,80 €/Monat an die Tagesmutter.<br />
Die Anzahl der Pflegekinder bleibt unberücksichtigt.<br />
Wöchentl.<br />
Betreuungsstd.<br />
Pflegegeld/Kind<br />
Ldkr. Eichstätt<br />
Pflegegeld/Kind<br />
Ldkr. Ansbach<br />
Gesamtleistung<br />
(Eichstätt)<br />
Gesamtleistung<br />
(Ansbach)<br />
bis 10 Stunden 102,00 €/Monat 102,08 €/Monat 122,40 €/Monat 122,50 €/Monat<br />
bis 15 Stunden 153,00 €/Monat 153,12 €/Monat 183,60 €/Monat 183,74 €/Monat<br />
bis 20 Stunden 204,00 €/Monat 204,16 €/Monat 244,80 €/Monat 244,99 €/Monat<br />
bis 25 Stunden 255,00 €/Monat 255,20 €/Monat 306,00 €/Monat 306,24 €/Monat<br />
bis 30 Stunden 306,00 €/Monat 306,24 €/Monat 367,20 €/Monat 367,96 €/Monat<br />
bis 35 Stunden 357,00 €/Monat 357,28 €/Monat 428,40 €/Monat 428,74 €/Monat<br />
bis 40 Stunden 408,00 €/Monat 408,32 €/Monat 489,60 €/Monat 489,98 €/Monat<br />
Wöchentl.<br />
gebuchte<br />
Betreuungsstd.<br />
Elternbeitrag<br />
mtl. je Kind<br />
Ldkr. Eichstätt<br />
Elternbeitrag<br />
mtl. je Kind<br />
Ldkr.<br />
Ansbach<br />
Komm.Anteil<br />
Tagespfl.<br />
pro Kind/Jahr<br />
Krippenbeitrag<br />
mtl.<br />
in <strong>Herrieden</strong><br />
Komm.<br />
Anteil<br />
Krippe<br />
Pro Kind/Jahr<br />
bis 14 Stunden 70,00 € 74,00 € 897,65 € 78,00 € 1.381,01 €<br />
15 – 19 Stunden 90,00 € 86,00 € 1.196,87 € 87,00 € 1.841,34 €<br />
20 – 24 Stunden 110,00 € 94,00 € 1.496,09 € 96,00 € 2.30168 €<br />
25 – 29 Stunden 130,00 € 102,00 € 1.795,31 € 105,00 € 2.762,01 €<br />
30 – 34 Stunden 150,00 € 109,00 € 2.094,52 € 114,00 € 3.222,35 €<br />
35 – 39 Stunden 170,00 € 116,00 € 2.393,74 € 123,00 € 3.682,68 €<br />
40 – 44 Stunden 190,00 € 124,00 € 2.692,96 € 132,00 € 4.143,02 €
Die Abrechnung für die Großtagespflege macht das Landratsamt. Es erfolgt über das<br />
KiBiG.web wie bei den Kindertagesstätten. Der gemeindliche Anteil errechnet sich nach<br />
dem Basiswert (920,67 € für das Jahr 2012/<strong>2013</strong>), den Buchungsstunden und dem<br />
Gewichtungsfaktor (1,3 bei Tagespflege; 2,0 bei Kindern bis 3 Jahre in einer<br />
Kinderkrippe). Siehe hierzu Art. 21 BayKiBiG.<br />
Die Bedarfsanerkennung sichert die benötigten Kinderbetreuungsplätze in der<br />
Gemeinde.<br />
Rechtliche Würdigung:<br />
Großtagespflege ist eine Form der Tagespflege für Kinder im Alter bis 14 Jahre, § 22<br />
SGB VIII, Art. 2 und 9 BayKiBiG. Es betreuen mindestens 2 Tagespflegepersonen<br />
gleichzeitig bis max. 10 Kinder.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Der Neubau der Großtagespflege mit 10 Kinderbetreuungsplätzen der Familie Kapellner<br />
beträgt lt. Kostenschätzung 220.000,00 €. (Die Küche kostet 10.000,00 €) Abzüglich des<br />
Zuschusses der Regierung in Höhe von 128.100,00 € für 5 Krippenplätze verbleiben<br />
Restkosten in Höhe von 91.900,00 €. Der Anteil der Gemeinde für 5 bedarfsanerkannte<br />
Krippenplätze beträgt folglich 45.950,00 €. Davon werden mind. 50 % gefördert. 50 %<br />
aus 45.950,00 € = 22.975,00 €. Die Fam. Kapellner beantragt 8/9 vgl. mit den anderen<br />
Trägern. 8/9 aus 45.950,00 € = 40.844,44 €.<br />
Beschluss<br />
Die Verwaltung schlägt vor, die 5 Krippenplätze in der Großtagespflege als Bedarf<br />
anzuerkennen. Die Stadt <strong>Herrieden</strong> beteiligt sich an der Finanzierung des Projektes mit<br />
40.844,44 € unter folgenden Voraussetzungen:<br />
1. Die Bedarfsanerkennung der Plätze wird zugestimmt. Die Plätze stehen<br />
ausschließlich der Stadt <strong>Herrieden</strong> zu Buchungszwecken zur Verfügung.<br />
2. Sollten weniger als 5 Plätze bedarfsanerkannt werden, ist der Förderbetrag um das<br />
neue Verhältnis zu korrigieren.<br />
3. Sollte der Nutzen der Zuwendung nicht mehr festgestellt werden, kann die Stadt die<br />
Zuwendung anteilig zurückfordern (25-jährige Zweckbindungsfrist).<br />
4. Die 25-jährige Zweckbindung des Staatszuschusses wird auf den städtischen<br />
Zuschuss übertragen.<br />
5. Die Rückerstattungsverpflichtung des staatlichen und des kommunalen Zuschusses<br />
sind grundbuchtechnisch abzusichern.<br />
6. Die max. Förderung durch die Stadt <strong>Herrieden</strong> beträgt 40.844,44 €<br />
Der Familie Kapellner wird empfohlen in Bezug auf die Restfinanzierung der nicht<br />
bedarfsanerkannten Plätze einen Förderantrag beim Landratsamt Ansbach zu stellen.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
17. Großtagespflege im Gemeindegebiet <strong>Herrieden</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Neben der Tagespflege in privaten Räumen, ist die Großtagespflege eine Form der<br />
Tagespflege für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahre, § 22 SGB VIII, Art. 2 und 9<br />
BayKiBiG. Es betreuen mindestens 2 Tagespflegepersonen gleichzeitig bis max. 10<br />
Kinder. Eine Tagespflegeperson muss als pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieherin)<br />
ausgebildet sein. Wenn die Tagespflegepersonen keine entsprechende pädagogische<br />
Ausbildung haben, dann dürfen max. 8 Kinder gleichzeitig anwesend sein. Die<br />
Betreuungspersonen sind selbstständig und eigenverantwortlich tätig. Aus- und<br />
Fortbildungen von Tagespflegepersonen führt das Landratsamt (Amt für Jugend und<br />
Familie) durch. Das Amt für Jugend und Familie führt Hausbesuche in den<br />
Tagespflegestellen durch und überprüft die Betreuungsqualität. Die Großtagespflege<br />
findet in geeigneten Räumen statt, die nicht auch als private Wohnräume genutzt<br />
werden können. Insbesondere für die Betreuung von Kindern bis 3 Jahren ist die<br />
Großtagespflege eine gute Ergänzung zur Kinderkrippe. Die Großtagespflege erscheint<br />
als Alternative zur institutionalisierten Betreuung als unabdingbar, um gerade angesichts<br />
des Fachkräftemangels den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Das Amt für Jugend<br />
und Familie erteilt für die Tagespflegepersonen die Pflegeerlaubnis. Die Kommune<br />
muss kein Personal für die Kinderbetreuung einstellen. Für die Großtagespflege gibt es<br />
keine Defizitübernahme.<br />
Kann die Verwaltung für die weitere politische Ausrichtung der Stadt <strong>Herrieden</strong> an dem<br />
Projekt Großtagespflege in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ansbach weiter<br />
arbeiten? Der nächste Schritt wäre ein Aufruf an die Bevölkerung, wer an einer Tätigkeit<br />
als Tagespflegeperson interessiert ist. Danach könnte eine Informationsveranstaltung<br />
mit Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Familie stattfinden.<br />
18. Kindertagespflege eines Herrieder Kindes im Hohenlohekreis<br />
Sachverhalt:<br />
Im Hohenlohekreis ist der Verein kit (Familiäre Kindertagesbetreuung Hohenlohekreis<br />
e.V.) zuständig. Ab Februar <strong>2013</strong> wird ein Kind (geb. Februar 2012) aus <strong>Herrieden</strong> bei<br />
einer Tagespflegeperson im Hohenlohekreis betreut Im Konkreten Fall entstehen der<br />
Stadt <strong>Herrieden</strong> folgende Kosten:<br />
86 Betreuungsstunden/Monat x 1,50 € = 129,00 € als Zuschuss für die<br />
Tagespflegeperson<br />
37,50 € als Zuschuss für<br />
kit<br />
166,50 € monatliche Kosten für die<br />
Betreuung eines<br />
Kindes.<br />
Der Verein kit rechnet mit der Stadt <strong>Herrieden</strong> alle 3 Monate die geleisteten<br />
Betreuungsstunden ab.
Der kommunale Anteil für die Betreuung eines Kindes in einer Kinderkrippe würde<br />
monatlich 191,81 € (tägl. Buchungszeit 4-5 Stunden) betragen.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
166,50 €/Monat bei gleichbleibender Betreuungszeit.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat beschließt, die monatlichen Kosten für die Betreuung des Kindes für die<br />
Dauer der Betreuung zu übernehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
19. Erhöhung des Medienetats der Stadt- und Pfarrbücherei<br />
Sachverhalt:<br />
Die Leiterin der Stadt- und Pfarrbücherei, Frau Ertel, beantragt die Erhöhung des<br />
Budgets für den Medieneinkauf.<br />
Das Budget liegt seit nunmehr 20 Jahren konstant bei 2.045 €. Dabei hat sich die<br />
Medienanzahl seit 1999 mit 7.300 Medien auf 10.675 in 2012 erhöht. Jährlich werden<br />
ca. 800 neue Medien angeschafft und ebenso viele aussortiert.<br />
Da die Kirche ihren Anteil um 1/3 erhöht hat, beantragt Frau Ertel die Erhöhung des<br />
städtischen Medienbudgets von 2.045 € auf 2.750 €.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
2.750 €<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt der Erhöhung des Medienbudgets der Stadt- und Pfarrbücherei auf<br />
2.750 € zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
20. Herrieder Aquathleten - Anschaffung von acht Kanus mit Zubehör<br />
Sachverhalt:<br />
Die <strong>Herrieden</strong> Aquathleten haben acht Kanus mit Zubehör gekauft. Diese werden vor<br />
allem der Herrieder Sportjugend zur Verfügung gestellt, um die Aktivstadt an der Altmühl<br />
auch aus der Flussperspektive erleben zu können.<br />
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 9.057,21 € brutto. Um Gewährung eines<br />
Zuschusses i. H. v. 10 %, d. h. 905,72 € wird gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Zuschuss 10 % = 905,72 € brutto<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss i. H. v. 10 % aus den Gesamtkosten von 9.057,21<br />
€, d.h. 905,72 € brutto für die Anschaffung von acht Kanus zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
Abstimmungsbemerkung: Enthaltung SR Jechnerer<br />
21. Instandsetzungsmaßnahmen bei der Siechkapelle<br />
Sachverhalt:<br />
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 12.09.2012 einem Zuschuss i. H. v. 10% der<br />
Gesamtkosten, d.h. 4.430,02 € brutto für Instandsetzungsmaßnahmen an der<br />
Siechkapelle zugestimmt.<br />
Nun wurde festgestellt, dass sich die auftretenden Feuchtigkeitsschäden erheblich<br />
verstärkt haben. Daher hat die Kirche mit Herrn Wenk, Firma Buckel, festgelegt, das<br />
Backsteinmauerwerk am westlichen Giebel der Kapelle, über der Bedachung des<br />
Chorraums vor weiteren Nässeeintritten durch eine Holzverschalung zu sichern.<br />
Die zusätzlichen Kosten belaufen sich laut Angebot der Firma Buckel auf 5.182,57 €<br />
brutto. Um Gewährung eines Zuschusses i. H. v. 10% wird gebeten.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
10% Zuschuss = 518,26 € brutto<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss i. H. v. 10% der Mehrkosten, d.h. 518,26 € brutto<br />
zu. Der Zuschuss kann nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorlage der Belege<br />
ausbezahlt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
22. Antrag auf Bezuschussung des Prozessionstheaters<br />
Sachverhalt:<br />
Die Altstadtfreunde <strong>Herrieden</strong> führen zusammen mit der Kleinkunstbühne „Alte Seilerei“<br />
am 21. und 28.04.<strong>2013</strong> wieder ein Prozessionstheater auf.<br />
Zur Aufführung kommen die fünf Stücke „Der Reliquienzug“, „Blutsonntag 1633“,<br />
„Gestrandete der Weltgeschichte“, „Dr. Heidenschreider“ und „Der Bechbock.
Um Gewährung eines Zuschusses in Höhe der Kostüme wird gebeten. Die Kosten<br />
werden auf etwa 300,00 bis 400,00 € geschätzt. Bei den Aufführungen werden die<br />
anwesenden Zuschauer um Spenden gebeten. Die Spenden werden vorrangig für ein<br />
Helferfest der Darstellerinnen und Darsteller verwendet.<br />
Beschluss<br />
Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss zum Prozessionstheater in Höhe der Kosten der<br />
Kostüme zu.<br />
Ergänzung: Bis zu einem Höchstbetrag von 400,00€<br />
Abstimmungsergebnis: 21 : 0<br />
23. Anfragen<br />
23.1 Anfrage SR Heller<br />
Sachverhalt:<br />
Herr Stadtrat Heller fragt an, welcher straßenbauliche Maßnahmen werden momentan<br />
in Hohenberg durchgeführt.<br />
Antwort Stadtrat Goth. Es findet eine Reparatur von extremen Frostschäden statt. Der<br />
Dünnschichtbelag der Straße hat sich hier gelöst. Die Verkehrssicherheit ist hier nicht<br />
mehr gewährleistet.<br />
24. Bürgeranfragen<br />
Alfons Brandl<br />
Erster Bürgermeister<br />
Manuela Gümpelein<br />
Schriftführerin