Liability Aspects I - 2013 (496 KB) - Allianz Global Corporate ...
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Ziffer 7.10 (b) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB) legt<br />
dazu ein schwer verständliches Prinzip von Regel/<br />
Ausnahme/Ausnahme von der Ausnahme fest. Die<br />
Entscheidung ist letzten Endes vom Charakter und<br />
- für den Hersteller von Kleinteilen oftmals nicht erkennbar<br />
- der Zweckbestimmung der Produkte abhängig.<br />
Ausführliche Infos<br />
zu <strong>Global</strong> Nature<br />
finden Sie auf<br />
unserer Website<br />
www.agcs.<br />
allianz.com<br />
Siehe unter AGCS<br />
Office Germany /<br />
Downloads /<br />
<strong>Liability</strong><br />
Bei Teileherstellern kann es deshalb vorkommen, dass<br />
für ein und dasselbe Produkt unterschiedlicher Versicherungsschutz<br />
besteht, je nachdem, in welche<br />
Gesamtprodukte ihre Erzeugnisse eingebaut werden.<br />
Ein Beispiel: Wer Thermostate für UmweltHG-Anlagen<br />
herstellt, hat Deckung im Rahmen und Umfang der<br />
Umwelthaftpflichtversicherung, vorausgesetzt diese<br />
Zweckbestimmung ist ersichtlich.<br />
Produkterisiko – ein Fremdkörper in der Umweltdeckung?<br />
Kommen die gleichen Thermostate hingegen in<br />
Haushaltsgeräten zur Anwendung, besteht Versicherungsschutz<br />
über die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.<br />
Aus Sicht des Herstellers ist diese unterschiedliche<br />
Behandlung seiner Erzeugnisse schwer<br />
nachvollziehbar.<br />
In der modernen, arbeitsteiligen und globalisierten<br />
Welt ist dies nicht nur ein theoretisches Problem. Die<br />
Wahrscheinlichkeit, dass ein Risiko unterschiedlich<br />
zugeordnet wird ist umso größer, je näher sich ein<br />
Teilehersteller am Anfang der Wertschöpfungskette<br />
befindet.<br />
Wirft man einen Blick auf die aktuellen Musterbedingungen<br />
des GDV zur Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung,<br />
so zeigt sich z.B. bei der<br />
Serienschadenklausel, den Aufwendungen vor Eintritt<br />
des Versicherungsfalles und an der Betriebsstörung,<br />
dass das Produkterisiko nur durch Änderungen und<br />
Ergänzungen des Bedingungstextes integriert werden<br />
kann.<br />
<strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> & Specialty AG (AGCS) hat<br />
ein alternatives Konzept zu den GDV-Musterbedingungen<br />
entwickelt, mit dem betriebliche Umweltrisiken<br />
nach Betriebsstätten- und Produkterisiko getrennt werden.<br />
Das qualifizierte Umweltprodukthaftpflichtrisiko<br />
des Bausteins 2.6 aus dem UHV-Modell wird in den<br />
Produkthaftpflichtteil der Betriebshaftpflichtversicherung<br />
eingegliedert, ebenso das Produkterisiko der<br />
Umweltschadensversicherung.<br />
Im Ergebnis bedeutet das, dass sich die neue<br />
Umweltdeckung, genannt „<strong>Global</strong> Nature“, auf das<br />
Anlagen- und sonstige Umweltbetriebsstättenrisiko<br />
beschränkt. Dies allerdings in einem umfassenden Sinn:<br />
Auch die bisher von der AGCS separat geführte USV-<br />
Eigenschadendeckung (vgl. Zusatzbaustein 1 und 2 der<br />
USV-Musterbedingungen des GDV) wird Teil von<br />
„<strong>Global</strong> Nature“, genauso wie die über die deutsche<br />
Masterpolice abzudeckenden stationären Auslandsrisiken<br />
(siehe Abb. 2).<br />
Abb. 2: Die Neustrukturierung der Umweltdeckung nach dem Modell<br />
der AGCS<br />
Für den Versicherungsnehmer bietet der neue<br />
Ansatz den Vorteil, dass sämtliche betriebliche Produkterisiken<br />
eindeutig der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung<br />
zugeordnet sind, egal ob sie einen<br />
Umweltbezug haben oder nicht; Risiken im In- und<br />
Ausland werden diesbezüglich gleich behandelt.<br />
Mögliche Alternativkonzepte<br />
Die Integration orientiert sich am konventionellen<br />
Produkthaftpflichtrisiko: damit gilt auch für die bisher<br />
über UHV/USV (Versicherungsfall ‚Manifestation’)<br />
versicherten Risiken der Versicherungsfall ‚Schadenereignis’.<br />
Es ist nicht damit zu rechnen, dass dies zu<br />
Problemen bei der zeitlichen Fixierung des Versicherungsfalles<br />
führen wird; die aus der Zeit vor der<br />
Einführung des UHV-Modells bekannten Schwierigkeiten<br />
resultieren zum allergrößten Teil aus dem<br />
Anlagen- oder Betriebsstättenrisiko. Für dieses bleibt<br />
es aber beim Versicherungsfall ‚Manifestation’.<br />
Außerdem führt der neue Ansatz zu einer deutlichen<br />
Verschlankung des Bedingungswerkes der Umweltdeckung<br />
Diverse Vertragsbestimmungen, die bisher nahezu<br />
identisch in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung<br />
aufgeführt waren, wurden vereinheitlicht<br />
und erscheinen deshalb nur noch einmal,<br />
z.B. die Risikobegrenzungen.<br />
Fazit: mehr Transparenz in der Umweltdeckung.<br />
Die Umweltproduktedeckung, wie sie heute auf dem<br />
deutschen Markt von vielen Versicherern in Anlehnung<br />
an die GDV-Musterbedingungen geboten wird,<br />
ist schwer verständlich, insbesondere für international<br />
aufgestellte Unternehmen.<br />
Die Gleichbehandlung von Umweltprodukte- und<br />
sonstigen Produkthaftpflichtrisiken, so wie es dem<br />
neuen AGCS-Ansatz entspricht, schafft dagegen mehr<br />
Transparenz. Mit „<strong>Global</strong> Nature“ wird die Umweltdeckung<br />
in Deutschland übersichtlicher und kundenfreundlicher<br />
und an den internationalen Standard<br />
angeglichen.<br />
•• Die Autoren sind Haftpflicht-Experten der AGCS Deutschland.<br />
Kontakt: werner.matschke@allianz.com / saskia.janoske@allianz.com<br />
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