Liability Aspects I - 2013 (496 KB) - Allianz Global Corporate ...
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<strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> & Specialty SE<br />
<strong>Liability</strong><br />
<strong>Aspects</strong><br />
März <strong>2013</strong><br />
Der Schutz der Umwelt<br />
und die betriebliche Haftpflicht<br />
von Werner Matschke und Saskia Janoske<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> &<br />
Specialty SE, Market<br />
Management Germany,<br />
81724 München<br />
E-Mail:<br />
agcs.communication.germany@<br />
allianz.com<br />
www.agcs.allianz.com<br />
Die <strong>Liability</strong> <strong>Aspects</strong> erscheinen<br />
vierteljährlich.<br />
<strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> &<br />
Specialty SE<br />
Sitz der Gesellschaft:<br />
Königinstr. 28, 80802 München<br />
Registergericht: München HRB<br />
208312<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats:<br />
Clement Booth. Vorstand: Dr.<br />
Axel Theis, Vorsitzender;<br />
Andreas Berger, Sinéad<br />
Browne, Chris Fischer Hirs,<br />
Hartmut Mai, Arthur<br />
Moossmann, William<br />
Scaldaferri<br />
Umweltschäden, wie sie jüngst nach dem Brand<br />
einer Düngemittelhalle in Krefeld auftraten,<br />
machen es immer wieder deutlich: Der verantwortungsbewusste<br />
Umgang mit betrieblichen Umweltrisiken<br />
stellt für Unternehmen eine beständige<br />
Herausforderung dar.<br />
Die Versicherungswirtschaft tut ihr Bestes, um<br />
Haftungsrisiken im Umweltbereich adäquat abzudecken.<br />
Damit leistet sie einen durchaus wichtigen<br />
Beitrag zur Planungssicherheit in der Industrie.<br />
Der Versicherungsschutz sollte so gestaltet<br />
sein, dass die Verantwortlichen in den Unternehmen<br />
ihn leicht verstehen können, auch wenn sie<br />
nicht tagtäglich damit zu tun haben. Aber ist dies<br />
wirklich der Fall?<br />
Ein kurzer Blick in die Vergangenheit<br />
Seveso (1976), Bhopal (1984), Baia Mare (2000),<br />
Kolontár (2010) - die Liste der Umweltkatastrophen<br />
mit gravierenden Folgen für Mensch und<br />
Natur ist lang. Es waren u.a. solche Schäden, die<br />
den Gesetzgeber dazu veranlassten, die Unternehmenshaftung<br />
nach und nach zu verschärfen. Das<br />
Wasserhaushaltsgesetz (WHG, 1957), das Umwelthaftungsgesetz<br />
(UmweltHG, 1990) und das Umweltschadensgesetz<br />
(USchadG, 2007) seien hier<br />
beispielhaft für Deutschland genannt.<br />
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat diese<br />
Entwicklung mit entsprechenden Deckungslösungen<br />
begleitet, etwa mit den sogenannten WHG-<br />
Zusatzbedingungen, der Umwelthaftpflichtversicherung<br />
oder mit der Umweltschadensversicherung.<br />
Bei all diesen Konzepten wird das Produkthaftpflichtrisiko,<br />
anders als international üblich,<br />
unterschiedlich behandelt, nämlich in Abhängigkeit<br />
von der jeweiligen Schadens- oder Produktkategorie<br />
(s. Abb. 1).<br />
So sieht heute die typische Deckungssituation im<br />
Bereich Umwelt aus: Die Absicherung der einzelnen<br />
Risiken verteilt sich auf mehrere Versicherungsprodukte.<br />
Noch komplexer wird es für<br />
Unternehmen mit Risiken im Ausland. Dort gibt es<br />
üblicherweise nur die Unterscheidung nach<br />
Betriebsstätten- und Produkterisiken. Bei den Produkterisiken<br />
kommt es nicht darauf an, ob sie einen<br />
Umweltbezug haben oder nicht. Sie sind in der<br />
Regel über die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung<br />
abgedeckt.<br />
Abb. 1: Die typische Umweltdeckung im Jahr <strong>2013</strong>, basierend auf<br />
den GDV-Musterbedingungen<br />
Bezogen auf den aktuellen Versicherungsschutz<br />
bedeutet dies aber, dass es für ein und<br />
dasselbe Risiko womöglich unterschiedliche Versicherungsfälle<br />
gibt, je nachdem ob nur die<br />
Lokalpolice betroffen ist oder auch der deutsche<br />
Mastervertrag.<br />
Wann kommt welche Versicherung zur<br />
Anwendung?<br />
Nicht nur für den Laien ist es schwierig zu<br />
überblicken, welche Police oder welcher<br />
Vertragsteil im Einzelfall gültig ist.<br />
Vergleichsweise einfach mag der Fall liegen,<br />
wenn es etwa durch ein defektes Produkt zu<br />
einer Einwirkung auf die Umwelt kommt,<br />
dadurch eine geschützte Tierart (z.B. der<br />
Feldhamster) vernichtet wird und als primäre<br />
Sanierungsmaßnahme eine Wiederansiedlung<br />
erfolgen muss. Da die Natur als solche nicht<br />
Schutzgut herkömmlicher Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherungen<br />
ist, besteht Versicherungsschutz,<br />
Haftung vorausgesetzt, über die<br />
Umweltschadensversicherung.<br />
Die Umweltschadensversicherung (USV) weist<br />
das Produkterisiko in Bezug auf Umweltschäden<br />
gänzlich der (separaten) USV zu, ohne Rücksicht<br />
darauf, um welche Produkte es sich handelt.<br />
Doch wie sieht die Sache aus, wenn es<br />
aufgrund eines defekten Produktes zu einer<br />
Umwelteinwirkung und in infolgedessen zu<br />
einem Personenschaden kommt? Besteht<br />
Deckung über die Betriebs- oder über die<br />
Umwelthaftpflichtversicherung?
Ziffer 7.10 (b) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB) legt<br />
dazu ein schwer verständliches Prinzip von Regel/<br />
Ausnahme/Ausnahme von der Ausnahme fest. Die<br />
Entscheidung ist letzten Endes vom Charakter und<br />
- für den Hersteller von Kleinteilen oftmals nicht erkennbar<br />
- der Zweckbestimmung der Produkte abhängig.<br />
Ausführliche Infos<br />
zu <strong>Global</strong> Nature<br />
finden Sie auf<br />
unserer Website<br />
www.agcs.<br />
allianz.com<br />
Siehe unter AGCS<br />
Office Germany /<br />
Downloads /<br />
<strong>Liability</strong><br />
Bei Teileherstellern kann es deshalb vorkommen, dass<br />
für ein und dasselbe Produkt unterschiedlicher Versicherungsschutz<br />
besteht, je nachdem, in welche<br />
Gesamtprodukte ihre Erzeugnisse eingebaut werden.<br />
Ein Beispiel: Wer Thermostate für UmweltHG-Anlagen<br />
herstellt, hat Deckung im Rahmen und Umfang der<br />
Umwelthaftpflichtversicherung, vorausgesetzt diese<br />
Zweckbestimmung ist ersichtlich.<br />
Produkterisiko – ein Fremdkörper in der Umweltdeckung?<br />
Kommen die gleichen Thermostate hingegen in<br />
Haushaltsgeräten zur Anwendung, besteht Versicherungsschutz<br />
über die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.<br />
Aus Sicht des Herstellers ist diese unterschiedliche<br />
Behandlung seiner Erzeugnisse schwer<br />
nachvollziehbar.<br />
In der modernen, arbeitsteiligen und globalisierten<br />
Welt ist dies nicht nur ein theoretisches Problem. Die<br />
Wahrscheinlichkeit, dass ein Risiko unterschiedlich<br />
zugeordnet wird ist umso größer, je näher sich ein<br />
Teilehersteller am Anfang der Wertschöpfungskette<br />
befindet.<br />
Wirft man einen Blick auf die aktuellen Musterbedingungen<br />
des GDV zur Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung,<br />
so zeigt sich z.B. bei der<br />
Serienschadenklausel, den Aufwendungen vor Eintritt<br />
des Versicherungsfalles und an der Betriebsstörung,<br />
dass das Produkterisiko nur durch Änderungen und<br />
Ergänzungen des Bedingungstextes integriert werden<br />
kann.<br />
<strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> & Specialty AG (AGCS) hat<br />
ein alternatives Konzept zu den GDV-Musterbedingungen<br />
entwickelt, mit dem betriebliche Umweltrisiken<br />
nach Betriebsstätten- und Produkterisiko getrennt werden.<br />
Das qualifizierte Umweltprodukthaftpflichtrisiko<br />
des Bausteins 2.6 aus dem UHV-Modell wird in den<br />
Produkthaftpflichtteil der Betriebshaftpflichtversicherung<br />
eingegliedert, ebenso das Produkterisiko der<br />
Umweltschadensversicherung.<br />
Im Ergebnis bedeutet das, dass sich die neue<br />
Umweltdeckung, genannt „<strong>Global</strong> Nature“, auf das<br />
Anlagen- und sonstige Umweltbetriebsstättenrisiko<br />
beschränkt. Dies allerdings in einem umfassenden Sinn:<br />
Auch die bisher von der AGCS separat geführte USV-<br />
Eigenschadendeckung (vgl. Zusatzbaustein 1 und 2 der<br />
USV-Musterbedingungen des GDV) wird Teil von<br />
„<strong>Global</strong> Nature“, genauso wie die über die deutsche<br />
Masterpolice abzudeckenden stationären Auslandsrisiken<br />
(siehe Abb. 2).<br />
Abb. 2: Die Neustrukturierung der Umweltdeckung nach dem Modell<br />
der AGCS<br />
Für den Versicherungsnehmer bietet der neue<br />
Ansatz den Vorteil, dass sämtliche betriebliche Produkterisiken<br />
eindeutig der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung<br />
zugeordnet sind, egal ob sie einen<br />
Umweltbezug haben oder nicht; Risiken im In- und<br />
Ausland werden diesbezüglich gleich behandelt.<br />
Mögliche Alternativkonzepte<br />
Die Integration orientiert sich am konventionellen<br />
Produkthaftpflichtrisiko: damit gilt auch für die bisher<br />
über UHV/USV (Versicherungsfall ‚Manifestation’)<br />
versicherten Risiken der Versicherungsfall ‚Schadenereignis’.<br />
Es ist nicht damit zu rechnen, dass dies zu<br />
Problemen bei der zeitlichen Fixierung des Versicherungsfalles<br />
führen wird; die aus der Zeit vor der<br />
Einführung des UHV-Modells bekannten Schwierigkeiten<br />
resultieren zum allergrößten Teil aus dem<br />
Anlagen- oder Betriebsstättenrisiko. Für dieses bleibt<br />
es aber beim Versicherungsfall ‚Manifestation’.<br />
Außerdem führt der neue Ansatz zu einer deutlichen<br />
Verschlankung des Bedingungswerkes der Umweltdeckung<br />
Diverse Vertragsbestimmungen, die bisher nahezu<br />
identisch in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung<br />
aufgeführt waren, wurden vereinheitlicht<br />
und erscheinen deshalb nur noch einmal,<br />
z.B. die Risikobegrenzungen.<br />
Fazit: mehr Transparenz in der Umweltdeckung.<br />
Die Umweltproduktedeckung, wie sie heute auf dem<br />
deutschen Markt von vielen Versicherern in Anlehnung<br />
an die GDV-Musterbedingungen geboten wird,<br />
ist schwer verständlich, insbesondere für international<br />
aufgestellte Unternehmen.<br />
Die Gleichbehandlung von Umweltprodukte- und<br />
sonstigen Produkthaftpflichtrisiken, so wie es dem<br />
neuen AGCS-Ansatz entspricht, schafft dagegen mehr<br />
Transparenz. Mit „<strong>Global</strong> Nature“ wird die Umweltdeckung<br />
in Deutschland übersichtlicher und kundenfreundlicher<br />
und an den internationalen Standard<br />
angeglichen.<br />
•• Die Autoren sind Haftpflicht-Experten der AGCS Deutschland.<br />
Kontakt: werner.matschke@allianz.com / saskia.janoske@allianz.com<br />
Copyright © <strong>2013</strong> <strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> & Specialty SE. Alle Rechte vorbehalten. Die in dieser Publikation veröffentlichten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Weder können<br />
daraus Ansprüche erhoben werden, noch garantiert <strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> & Specialty -trotz aller Bemühungen um Korrektheit- für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Inhalte.