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Liability Aspects I - 2013 (496 KB) - Allianz Global Corporate ...

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<strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> & Specialty SE<br />

<strong>Liability</strong><br />

<strong>Aspects</strong><br />

März <strong>2013</strong><br />

Der Schutz der Umwelt<br />

und die betriebliche Haftpflicht<br />

von Werner Matschke und Saskia Janoske<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> &<br />

Specialty SE, Market<br />

Management Germany,<br />

81724 München<br />

E-Mail:<br />

agcs.communication.germany@<br />

allianz.com<br />

www.agcs.allianz.com<br />

Die <strong>Liability</strong> <strong>Aspects</strong> erscheinen<br />

vierteljährlich.<br />

<strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> &<br />

Specialty SE<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Königinstr. 28, 80802 München<br />

Registergericht: München HRB<br />

208312<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats:<br />

Clement Booth. Vorstand: Dr.<br />

Axel Theis, Vorsitzender;<br />

Andreas Berger, Sinéad<br />

Browne, Chris Fischer Hirs,<br />

Hartmut Mai, Arthur<br />

Moossmann, William<br />

Scaldaferri<br />

Umweltschäden, wie sie jüngst nach dem Brand<br />

einer Düngemittelhalle in Krefeld auftraten,<br />

machen es immer wieder deutlich: Der verantwortungsbewusste<br />

Umgang mit betrieblichen Umweltrisiken<br />

stellt für Unternehmen eine beständige<br />

Herausforderung dar.<br />

Die Versicherungswirtschaft tut ihr Bestes, um<br />

Haftungsrisiken im Umweltbereich adäquat abzudecken.<br />

Damit leistet sie einen durchaus wichtigen<br />

Beitrag zur Planungssicherheit in der Industrie.<br />

Der Versicherungsschutz sollte so gestaltet<br />

sein, dass die Verantwortlichen in den Unternehmen<br />

ihn leicht verstehen können, auch wenn sie<br />

nicht tagtäglich damit zu tun haben. Aber ist dies<br />

wirklich der Fall?<br />

Ein kurzer Blick in die Vergangenheit<br />

Seveso (1976), Bhopal (1984), Baia Mare (2000),<br />

Kolontár (2010) - die Liste der Umweltkatastrophen<br />

mit gravierenden Folgen für Mensch und<br />

Natur ist lang. Es waren u.a. solche Schäden, die<br />

den Gesetzgeber dazu veranlassten, die Unternehmenshaftung<br />

nach und nach zu verschärfen. Das<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG, 1957), das Umwelthaftungsgesetz<br />

(UmweltHG, 1990) und das Umweltschadensgesetz<br />

(USchadG, 2007) seien hier<br />

beispielhaft für Deutschland genannt.<br />

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat diese<br />

Entwicklung mit entsprechenden Deckungslösungen<br />

begleitet, etwa mit den sogenannten WHG-<br />

Zusatzbedingungen, der Umwelthaftpflichtversicherung<br />

oder mit der Umweltschadensversicherung.<br />

Bei all diesen Konzepten wird das Produkthaftpflichtrisiko,<br />

anders als international üblich,<br />

unterschiedlich behandelt, nämlich in Abhängigkeit<br />

von der jeweiligen Schadens- oder Produktkategorie<br />

(s. Abb. 1).<br />

So sieht heute die typische Deckungssituation im<br />

Bereich Umwelt aus: Die Absicherung der einzelnen<br />

Risiken verteilt sich auf mehrere Versicherungsprodukte.<br />

Noch komplexer wird es für<br />

Unternehmen mit Risiken im Ausland. Dort gibt es<br />

üblicherweise nur die Unterscheidung nach<br />

Betriebsstätten- und Produkterisiken. Bei den Produkterisiken<br />

kommt es nicht darauf an, ob sie einen<br />

Umweltbezug haben oder nicht. Sie sind in der<br />

Regel über die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung<br />

abgedeckt.<br />

Abb. 1: Die typische Umweltdeckung im Jahr <strong>2013</strong>, basierend auf<br />

den GDV-Musterbedingungen<br />

Bezogen auf den aktuellen Versicherungsschutz<br />

bedeutet dies aber, dass es für ein und<br />

dasselbe Risiko womöglich unterschiedliche Versicherungsfälle<br />

gibt, je nachdem ob nur die<br />

Lokalpolice betroffen ist oder auch der deutsche<br />

Mastervertrag.<br />

Wann kommt welche Versicherung zur<br />

Anwendung?<br />

Nicht nur für den Laien ist es schwierig zu<br />

überblicken, welche Police oder welcher<br />

Vertragsteil im Einzelfall gültig ist.<br />

Vergleichsweise einfach mag der Fall liegen,<br />

wenn es etwa durch ein defektes Produkt zu<br />

einer Einwirkung auf die Umwelt kommt,<br />

dadurch eine geschützte Tierart (z.B. der<br />

Feldhamster) vernichtet wird und als primäre<br />

Sanierungsmaßnahme eine Wiederansiedlung<br />

erfolgen muss. Da die Natur als solche nicht<br />

Schutzgut herkömmlicher Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherungen<br />

ist, besteht Versicherungsschutz,<br />

Haftung vorausgesetzt, über die<br />

Umweltschadensversicherung.<br />

Die Umweltschadensversicherung (USV) weist<br />

das Produkterisiko in Bezug auf Umweltschäden<br />

gänzlich der (separaten) USV zu, ohne Rücksicht<br />

darauf, um welche Produkte es sich handelt.<br />

Doch wie sieht die Sache aus, wenn es<br />

aufgrund eines defekten Produktes zu einer<br />

Umwelteinwirkung und in infolgedessen zu<br />

einem Personenschaden kommt? Besteht<br />

Deckung über die Betriebs- oder über die<br />

Umwelthaftpflichtversicherung?


Ziffer 7.10 (b) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB) legt<br />

dazu ein schwer verständliches Prinzip von Regel/<br />

Ausnahme/Ausnahme von der Ausnahme fest. Die<br />

Entscheidung ist letzten Endes vom Charakter und<br />

- für den Hersteller von Kleinteilen oftmals nicht erkennbar<br />

- der Zweckbestimmung der Produkte abhängig.<br />

Ausführliche Infos<br />

zu <strong>Global</strong> Nature<br />

finden Sie auf<br />

unserer Website<br />

www.agcs.<br />

allianz.com<br />

Siehe unter AGCS<br />

Office Germany /<br />

Downloads /<br />

<strong>Liability</strong><br />

Bei Teileherstellern kann es deshalb vorkommen, dass<br />

für ein und dasselbe Produkt unterschiedlicher Versicherungsschutz<br />

besteht, je nachdem, in welche<br />

Gesamtprodukte ihre Erzeugnisse eingebaut werden.<br />

Ein Beispiel: Wer Thermostate für UmweltHG-Anlagen<br />

herstellt, hat Deckung im Rahmen und Umfang der<br />

Umwelthaftpflichtversicherung, vorausgesetzt diese<br />

Zweckbestimmung ist ersichtlich.<br />

Produkterisiko – ein Fremdkörper in der Umweltdeckung?<br />

Kommen die gleichen Thermostate hingegen in<br />

Haushaltsgeräten zur Anwendung, besteht Versicherungsschutz<br />

über die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.<br />

Aus Sicht des Herstellers ist diese unterschiedliche<br />

Behandlung seiner Erzeugnisse schwer<br />

nachvollziehbar.<br />

In der modernen, arbeitsteiligen und globalisierten<br />

Welt ist dies nicht nur ein theoretisches Problem. Die<br />

Wahrscheinlichkeit, dass ein Risiko unterschiedlich<br />

zugeordnet wird ist umso größer, je näher sich ein<br />

Teilehersteller am Anfang der Wertschöpfungskette<br />

befindet.<br />

Wirft man einen Blick auf die aktuellen Musterbedingungen<br />

des GDV zur Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung,<br />

so zeigt sich z.B. bei der<br />

Serienschadenklausel, den Aufwendungen vor Eintritt<br />

des Versicherungsfalles und an der Betriebsstörung,<br />

dass das Produkterisiko nur durch Änderungen und<br />

Ergänzungen des Bedingungstextes integriert werden<br />

kann.<br />

<strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> & Specialty AG (AGCS) hat<br />

ein alternatives Konzept zu den GDV-Musterbedingungen<br />

entwickelt, mit dem betriebliche Umweltrisiken<br />

nach Betriebsstätten- und Produkterisiko getrennt werden.<br />

Das qualifizierte Umweltprodukthaftpflichtrisiko<br />

des Bausteins 2.6 aus dem UHV-Modell wird in den<br />

Produkthaftpflichtteil der Betriebshaftpflichtversicherung<br />

eingegliedert, ebenso das Produkterisiko der<br />

Umweltschadensversicherung.<br />

Im Ergebnis bedeutet das, dass sich die neue<br />

Umweltdeckung, genannt „<strong>Global</strong> Nature“, auf das<br />

Anlagen- und sonstige Umweltbetriebsstättenrisiko<br />

beschränkt. Dies allerdings in einem umfassenden Sinn:<br />

Auch die bisher von der AGCS separat geführte USV-<br />

Eigenschadendeckung (vgl. Zusatzbaustein 1 und 2 der<br />

USV-Musterbedingungen des GDV) wird Teil von<br />

„<strong>Global</strong> Nature“, genauso wie die über die deutsche<br />

Masterpolice abzudeckenden stationären Auslandsrisiken<br />

(siehe Abb. 2).<br />

Abb. 2: Die Neustrukturierung der Umweltdeckung nach dem Modell<br />

der AGCS<br />

Für den Versicherungsnehmer bietet der neue<br />

Ansatz den Vorteil, dass sämtliche betriebliche Produkterisiken<br />

eindeutig der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung<br />

zugeordnet sind, egal ob sie einen<br />

Umweltbezug haben oder nicht; Risiken im In- und<br />

Ausland werden diesbezüglich gleich behandelt.<br />

Mögliche Alternativkonzepte<br />

Die Integration orientiert sich am konventionellen<br />

Produkthaftpflichtrisiko: damit gilt auch für die bisher<br />

über UHV/USV (Versicherungsfall ‚Manifestation’)<br />

versicherten Risiken der Versicherungsfall ‚Schadenereignis’.<br />

Es ist nicht damit zu rechnen, dass dies zu<br />

Problemen bei der zeitlichen Fixierung des Versicherungsfalles<br />

führen wird; die aus der Zeit vor der<br />

Einführung des UHV-Modells bekannten Schwierigkeiten<br />

resultieren zum allergrößten Teil aus dem<br />

Anlagen- oder Betriebsstättenrisiko. Für dieses bleibt<br />

es aber beim Versicherungsfall ‚Manifestation’.<br />

Außerdem führt der neue Ansatz zu einer deutlichen<br />

Verschlankung des Bedingungswerkes der Umweltdeckung<br />

Diverse Vertragsbestimmungen, die bisher nahezu<br />

identisch in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung<br />

aufgeführt waren, wurden vereinheitlicht<br />

und erscheinen deshalb nur noch einmal,<br />

z.B. die Risikobegrenzungen.<br />

Fazit: mehr Transparenz in der Umweltdeckung.<br />

Die Umweltproduktedeckung, wie sie heute auf dem<br />

deutschen Markt von vielen Versicherern in Anlehnung<br />

an die GDV-Musterbedingungen geboten wird,<br />

ist schwer verständlich, insbesondere für international<br />

aufgestellte Unternehmen.<br />

Die Gleichbehandlung von Umweltprodukte- und<br />

sonstigen Produkthaftpflichtrisiken, so wie es dem<br />

neuen AGCS-Ansatz entspricht, schafft dagegen mehr<br />

Transparenz. Mit „<strong>Global</strong> Nature“ wird die Umweltdeckung<br />

in Deutschland übersichtlicher und kundenfreundlicher<br />

und an den internationalen Standard<br />

angeglichen.<br />

•• Die Autoren sind Haftpflicht-Experten der AGCS Deutschland.<br />

Kontakt: werner.matschke@allianz.com / saskia.janoske@allianz.com<br />

Copyright © <strong>2013</strong> <strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> <strong>Corporate</strong> & Specialty SE. Alle Rechte vorbehalten. Die in dieser Publikation veröffentlichten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Weder können<br />

daraus Ansprüche erhoben werden, noch garantiert <strong>Allianz</strong> <strong>Global</strong> & Specialty -trotz aller Bemühungen um Korrektheit- für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Inhalte.

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