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update Vergabe - Heuking Kühn Lüer Wojtek

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<strong>update</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

Rechtsprechung / Gesetzgebung<br />

Können Konkurrenten<br />

Bietergemeinschaften bilden?<br />

Unternehmen dürfen Bietergemeinschaften bilden, wenn der Wettbewerb nicht beschränkt<br />

wird. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 09.11.2011 (Az. VII-Verg<br />

35/11), klargestellt, dass Konkurrenzunternehmen ein gemeinsames Angebot abgeben<br />

können, wenn sie sich alleine nicht beteiligen können und die Zusammenarbeit<br />

kaufmännisch vernünftig ist.<br />

Die öffentlichen Auftraggeber müssen einen Wettbewerb um ihre Aufträge gewährleisten<br />

(vgl. § 97 Abs. 1 GWB). Dazu zählt, wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen<br />

der Bieter zu unterbinden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt,<br />

dass diese Pflicht direkt aus dem Wettbewerbsgebot folgt. Wettbewerbswidrig<br />

zustande gekommene Angebote sind auszuschließen.<br />

In dem Fall, der dem <strong>Vergabe</strong>senat vorlag, verlangte ein Bieter den Ausschluss einer<br />

Bietergemeinschaft. Diese sei wettbewerbswidrig. Das Gericht folgte dem nicht.<br />

Zwar vereinbarten die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, kein eigenes Angebot<br />

abzugeben und nicht mit der übrigen Konkurrenz zusammenzuarbeiten. Das ist eine<br />

wettbewerbsbeschränkende Absprache im Sinne des Kartellverbots (vgl. § 1 GWB),<br />

wenn die Unternehmen sonst im Wettbewerb stehen.<br />

Keinen Wettbewerbsverstoß begehen die Mitglieder der Bietergemeinschaft nach<br />

Ansicht des <strong>Vergabe</strong>senats aber dann, wenn<br />

• die Unternehmen objektiv für sich allein kein Angebot abgeben könnten, weil sie<br />

alleine nicht leistungsfähig sind; und<br />

• sich die Zusammenarbeit im Rahmen kaufmännisch vernünftiger Entscheidungen hält.<br />

Das Gericht fand in dem nun entschiedenen Fall solche Gründe zugunsten der Bietergemeinschaft:<br />

Deren Mitglieder seien zwar eigentlich Konkurrenten. Eines der<br />

beteiligten Unternehmen sei aber allein nicht leistungsfähig gewesen. Ferner lasse<br />

die Kapazitätsbündelung voraussichtlich eine bessere Leistungserbringung zu. Die<br />

Bietergemeinschaft war daher zulässig. Zu der viel diskutierten Frage, ob kaufmännische<br />

Erwägungen alleine ausreichen können, um eine Arbeitsgemeinschaft zu<br />

rechtfertigen, nahm das Gericht keine Stellung. (mk)<br />

Praxistipp<br />

Vorab abgeforderte Eigenerklärungen<br />

über die Wettbewerbswirkungen<br />

der Bietergemeinschaft beschleunigen<br />

und erleichtern die Überprüfung<br />

des unbeschränkten Wettbewerbs.<br />

Auch andere Fälle möglicher Kartellverstöße<br />

sollten in den <strong>Vergabe</strong>unterlagen<br />

geregelt werden, um früh für<br />

Klarheit zu sorgen. Hierzu zählt vor<br />

allem die Mehrfachteilnahme von Unternehmen<br />

und Konzernen an einer<br />

Ausschreibung (vgl. BehördenSpiegel<br />

Newsletter „<strong>update</strong> <strong>Vergabe</strong>“, 2.<br />

Ausgabe 09/2011, Seite 13).<br />

newsletter<br />

Ausgabe 4, März 2012<br />

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