Handhabung von Außerbetriebnahmen - Allianz Global Corporate ...
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Plant nach Möglichkeit nicht mehrere<br />
<strong>Außerbetriebnahmen</strong> gleichzeitig. In großen<br />
Werken, wo dies nicht immer möglich ist, sollten<br />
gleichzeitige <strong>Außerbetriebnahmen</strong> soweit wie<br />
möglich reduziert werden.<br />
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Informiert die Mitarbeiter des betroffenen<br />
Bereiches über die Außerbetriebnahme.<br />
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Informiert <strong>Allianz</strong> Risk Consulting über<br />
<strong>Außerbetriebnahmen</strong>, die voraussichtlich<br />
länger als 10 Stunden dauern.<br />
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Stellt die Außerbetriebnahmeformulare aus<br />
und stellt die Nachverfolgung sicher.<br />
Die Brandwache<br />
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Arbeitet mit dem Koordinator bei<br />
<strong>Außerbetriebnahmen</strong> zusammen um<br />
zu gewährleisten, dass die Sicherheits- /<br />
Kompensationsmaßnahmen während der gesamten<br />
Außerbetriebnahme eingehalten werden.<br />
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Meldet Gefahrenerhöhungen an den Koordinator.<br />
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Verfügt über manuelle Brandbekämpfungsmittel und kann<br />
diese bedienen, z. B. Feuerlöscher,<br />
Wandhydranten/Schläuche.<br />
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Kennt den Betrieb und die Anweisungen<br />
zum Auslösen des Feueralarms.<br />
Außerbetriebnahmearten<br />
Es gibt zwei Arten <strong>von</strong> <strong>Außerbetriebnahmen</strong>:<br />
1 Notfall-Außerbetriebnahme<br />
Man spricht <strong>von</strong> einer Notfall-Außerbetriebnahme,<br />
wenn eine Brandschutzanlage auf Grund eines<br />
unerwarteten Ereignisses – beispielsweise eines<br />
Rohrbruchs in der Löschwasserversorgung – außer<br />
Betrieb genommen werden muss.<br />
2 Geplante Außerbetriebnahme<br />
Von einer geplanten Außerbetriebnahme spricht<br />
man, wenn die Arbeit an einer Brandschutzanlage<br />
geplant stattfindet.<br />
Wichtiger Hinweis!<br />
Das Ziel dieser Arbeitsanweisung ist es, die beiden<br />
oben beschriebenen Arten <strong>von</strong><br />
<strong>Außerbetriebnahmen</strong> so zu überwachen, dass<br />
sogenannte „versteckte“ <strong>Außerbetriebnahmen</strong><br />
vermieden werden. Damit ist gemeint, dass eine<br />
Brandschutzanlage außer Betrieb ist, ohne dass<br />
die verantwortlichen Personen da<strong>von</strong><br />
Kenntnis haben.<br />
Ablauf der Außerbetriebnahme<br />
1 Der Koordinator sollte eine geplante<br />
Außerbetriebnahme, die voraussichtlich länger als 10<br />
Stunden dauert, 48 Stunden im voraus an <strong>Allianz</strong><br />
Risk Consulting melden. Notfallaußerbetriebnahmen<br />
sollten schnellstmöglich gemeldet werden.<br />
Je nach Gegebenheiten vor Ort sollte auch<br />
die zuständige Feuerwehrleitstelle oder das<br />
Wachdienstunternehmen benachrichtigt werden.<br />
<strong>Allianz</strong> Risk Consulting kann durch die<br />
Übermittlung des im Teil A ausgefüllten Formblatts<br />
„Anmeldung einer Außerbetriebnahme/<br />
Wiederinbetriebnahme” per Email an<br />
impairments@allianz.com informiert werden.<br />
Wir bitten sicherzustellen, dass das Formblatt<br />
alle notwendigen Angaben enthält, vor allem<br />
Name und Adresse des betroffenen Standortes,<br />
Beschreibung der Brandschutzeinrichtung,<br />
Details der Außerbetriebnahme und geplante<br />
Kompensationsmaßnahmen.