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Vorschäden vs. Vorsorge

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832.202<br />

Verordnung<br />

über die Unfallversicherung<br />

(UVV)<br />

vom 20. Dezember 1982 (Stand am 1. Januar 2012)<br />

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 81 des<br />

Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen<br />

Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), auf das Bundesgesetz<br />

vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (Gesetz<br />

/ UVG) sowie auf die Artikel 5 Absatz 3 und 44 des Versicherungsaufsichtsgesetzes<br />

vom 23. Juni 1978, verordnet:<br />

Erster Titel: Versicherte Personen<br />

01.10.2012 Seite 27

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