Betriebsanleitung WORKER N°1 SIGMA - BMS Bau-Maschinen ...
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11. Straßenzulassung<br />
11.1 Allgemeines<br />
Arbeitsmaschinen unterliegen im öffentlichen Straßenverkehr der Straßenverkehrszulassungsverordnung<br />
und der Zulassungspflicht. Arbeitsmaschinen dürfen nicht zum Transport von Gütern<br />
verwendet werden und es darf sich kein Material in der Maschine befinden.<br />
Beachten Sie die zulässige Stütz und Zuglast des Zugfahrzeugs. Bei negativer Stützlast darf die<br />
Maschine nicht mit einem Zugfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr transportiert werden. Die ABE<br />
und die Zulassungspapiere müssen beim Transport stets mitgeführt werden.<br />
11.2 Zulassung in Deutschland<br />
Die Arbeitsmaschine unterliegt der Zulassungspflicht, und zur Führung eines eigenen Kennzeichens.<br />
Die Maschine muss alle 2 Jahre einer technischen Prüfung auf Verkehrssicherheit durch einen<br />
Sachverständigen unterzogen werden.<br />
11.3 Zulassung außerhalb Deutschlands<br />
Außerhalb Deutschland unterliegt die Maschine den jeweils für das Land gültigen<br />
Zulassungsbestimmungen. Es kann erforderlich sein, dass eine zusätzliche Abnahme erforderlich ist<br />
oder länderspezifische Vorschriften beachtet werden müssen.<br />
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