Steglitzer Hausbesitz 2013 - und Grundbesitzerverein von 1887 ...
Steglitzer Hausbesitz 2013 - und Grundbesitzerverein von 1887 ...
Steglitzer Hausbesitz 2013 - und Grundbesitzerverein von 1887 ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Steglitzer</strong><br />
<strong>Hausbesitz</strong><br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.
Unsere Tür steht Ihnen doppelt offen.<br />
Verwaltung <strong>von</strong> Miethäusern, Gewerbeobjekten,<br />
Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltung<br />
<strong>von</strong> vermieteten Eigentumswohnungen<br />
Betreuung bei der Umwandlung <strong>von</strong> Miethäusern<br />
in Wohnungseigentümergemeinschaften<br />
Übernahme <strong>von</strong> Einzelaufgaben, wie Umlagenabrechnungen,<br />
Mieterhöhungen, Um- <strong>und</strong><br />
Ausbauten etc.<br />
Vermittlung <strong>von</strong> Kaufobjekten:<br />
Miethäuser, Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser,<br />
Baugr<strong>und</strong>stücke, Eigentumswohnungen<br />
Vermittlung <strong>von</strong> Mietobjekten:<br />
Einfamilienhäuser, Wohnungen,<br />
Büro- <strong>und</strong> Gewerberäume<br />
Herzlich willkommen in der Potsdamer Straße 37· 12205 Berlin-Lichterfelde West· Telefon 0 30 / 3 90 80 50<br />
krohn @ ekon-hausverwaltung.de· www.ekon-hausverwaltung.de· info @ lohmueller-immobilien.de· www.lohmueller-immobilien.de<br />
Steuerliche Bewertung <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>stücken,<br />
Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern<br />
<strong>und</strong> Eigentumswohnungen in Schenkungs<strong>und</strong><br />
Erbschaftsfällen.<br />
Dipl.-Kfm Dietmar Guhl<br />
Steuerberater<br />
Breite Straße 10a · 12167 Berlin<br />
Fon 790 99 30 · Fax 790 99 390<br />
2 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.
» Inhaltsverzeichnis<br />
Einladung zur Mitgliederversammlung ....................................................... 4<br />
AKTUELLER Hinweis zur Anwendung des Berliner Mietspiegels ................. 4<br />
Vorwort ..................................................................................................... 5<br />
Vorweggenommene Erbfolge an Gr<strong>und</strong>stücken ................................... 6 - 7<br />
Wenn der Mieter alt wird – Rechte <strong>und</strong> Pflichten ...................................... 8<br />
Vorsicht! Asbest in Wohnungen <strong>und</strong> deren Sanierung ....................... 9 - 10<br />
Gartenpflege im Herbst............................................................................ 11<br />
Einbrecher „arbeiten“ unter Zeitdruck ..................................................... 12<br />
Unbeschwert den Sommer genießen ....................................................... 13<br />
Modernisierungsaktion bis Ende <strong>2013</strong> ..................................................... 14<br />
Die auf dem Weltmarkt einzigartige Alarmanlage Bublitz B2.................... 15<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong><br />
Berlin-Steglitz e.V.<br />
Schloßstrasse 41 ·12165 Berlin<br />
Telefon: 030 - 792 1969<br />
Fax: 030 - 793 35 79<br />
www.hgv-berlin-steglitz.de<br />
email: info@hgv-berlin-steglitz<br />
Auflage: 1.350 Stück<br />
Anzeigen:<br />
IPV - Informations-Presse-Verlags-Gesellschaft mbH<br />
Am Wiesengr<strong>und</strong> 1 · 40764 Langenfeld<br />
Telefon (0 21 73) 10 95-100 · Telefax (0 21 73) 10 95-111<br />
info@ipv-medien.de · www.ipv-medien.de<br />
Satz:<br />
mf-design Michael Fichtenkamm<br />
Pfarrer-Hoffmans-Straße 11 · 52249 Eschweiler<br />
Telefon: 0 24 03 / 1 04 33 · www.mf-design.net<br />
Druck<br />
Steimer Druckerei & Verlag GmbH<br />
Münchener Straße 1 · 76726 Germersheim<br />
Telefon 07274-7005-0 · Telefax 07274-7005-55<br />
buero@steimer-medien.de · www.steimer-medien.de<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 3
EINLADUNG zur<br />
Mitgliederversammlung<br />
am Mittwoch, den 18. September <strong>2013</strong>, 19.00 Uhr<br />
Best Western Premier Hotel Steglitz International,<br />
Saal Steglitz-Zehlendorf<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung <strong>und</strong> Begrüßung, RA u Notar Axel Paul, Vorsitzender<br />
2. Vortrag „Einbaupflicht <strong>von</strong> Wärmezählern zur<br />
Warmwasserabtrennung nach der Heizkostenverordnung<br />
ab 31.12.<strong>2013</strong>“<br />
Referent: Uwe Kordt, Zentralheizungs- <strong>und</strong> Lüftungsbaumeister<br />
3. Vortrag „Asbest in Wohnungen - Sanierungsmöglichkeiten“<br />
Referent: Walter Felder, ö. b. u. v. Sachverständiger<br />
für das Maler- u Lackiererhandwerk<br />
Nach dem offiziellen Teil laden wir Sie gern zu einem Glas Sekt <strong>und</strong> einem kleinen Imbiss ein.<br />
Wir freuen uns, mit Ihnen in lockerer Atmosphäre ins Gespräch zu kommen<br />
AKTUELLER Hinweis zur Anwendung des Berliner Mietspiegels<br />
Bitte beachten Sie folgende Änderung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete: es<br />
sind zunächst - ausgehend vom Mittelwert - vorliegende Sondermerkmale zu berücksichtigen.<br />
Liegt eines oder mehrere dieser Sondermerkmale vor, können die wohnwerterhöhenden<br />
Merkmale die neu zu bestimmende Miete nur noch bis zum ausgewiesenen Oberwert des<br />
Mietspiegels erhöhen. Demnach ist bei Vorliegen eines Sondermerkmals kein Überschreiten<br />
des Mietspiegeloberwertes durch das Vorhandensein <strong>von</strong> wohnwerterhöhenden Merkmalen<br />
mehr möglich. Ist der Oberwert bereits durch die Sondermerkmale überschritten, werden die<br />
Merkmale der Orientierungshilfe gar nicht mehr berücksichtigt.<br />
Der Mietspiegel liegt in unserer Geschäftsstelle zur Abholung bereit.<br />
Für weitere Rückfragen rufen Sie uns an!<br />
4 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.
»<br />
Vorwort<br />
Liebe Mitglieder<br />
im Jahr 2012 ist unser Verein stolze 125 Jahre alt<br />
geworden. Es ist Zeit, neue Seiten aufzuschlagen. Mit der<br />
vorliegenden ersten Ausgabe unserer neuen Mitgliederzeitung<br />
passen wir uns den heute üblichen Publikationen an<br />
<strong>und</strong> nehmen gleichzeitig die Möglichkeit war, Sie in Zukunft<br />
besser zu informieren. Die neue Zeitung wird im Gegensatz<br />
zu den fünf Ausgaben der früheren Jahre nur noch zweimal<br />
im Jahr mit Schwerpunktthemen erscheinen.<br />
Als Ausgleich dafür versorgen wir Sie über unsere Infobriefe<br />
<strong>und</strong> unsere Website zeitnah mit den wichtigsten Informationen<br />
r<strong>und</strong> um die Immobilie aus Politik, Steuer- <strong>und</strong> Mietrecht.<br />
Diejenigen, die uns bereits jetzt mit ihren E-Mail-Adressen<br />
versehen haben, kennen diese Infobriefe bereits. So haben<br />
wir kurz vor den Ferien über den neu herausgekommenen<br />
Mietspiegel des Jahres <strong>2013</strong> <strong>und</strong> den geänderten Umgang<br />
hiermit in kurzen, knappen Worten informiert. Wir<br />
möchten durch diese wesentlich flexiblere Möglichkeit der<br />
Informationen die Wege verkürzen <strong>und</strong> Ihnen die Möglichkeit<br />
geben, sich im Zeitalter immer schneller wechselnder<br />
Rechtsvorschriften schnell auf die neu gegebenen Situationen<br />
einzustellen.<br />
Ich bitte Sie deshalb, sofern noch nicht geschehen, uns mit<br />
Ihren E-Mail-Adressen zu versehen <strong>und</strong> regelmäßig auch<br />
unsere Seite im Internet zu besuchen.<br />
Gleichzeitig haben wir auch die Zahl der Mitgliederversammlungen<br />
reduziert. Auch wenn wir ca. 40 bis 60 die<br />
Versammlung regelmäßig besuchende Mitglieder jetzt persönlich<br />
seltener sehen, als dies in der Vergangenheit der Fall<br />
war, hoffen wir doch, den Kontakt zu ihnen zu intensivieren.<br />
Da wir jedoch nicht alle Ihre Wünsche <strong>und</strong> Vorstellungen<br />
erahnen können, lade ich Sie nochmals herzlich ein, mir persönlich<br />
wie auch unserer Geschäftsführerin, Frau Nakic,<br />
oder auch Frau Hettler Ihre eigenen Anregungen <strong>und</strong> Ideen<br />
mitzuteilen, damit wir diese in unsere Arbeit aufnehmen<br />
<strong>und</strong> umsetzen können.<br />
Parallel zu diesen renovierten Auftritten nach außen möchten<br />
wir auch vermehrt wieder Seminare oder Fortbildungsveranstaltungen<br />
für Mitglieder anbieten, die wir in Zusammenarbeit<br />
mit einem renommierten Fortbildungsinstitut<br />
durchführen möchten.<br />
Soweit <strong>von</strong> Ihnen Interesse besteht, bitten wir Sie, sich in<br />
der Geschäftsstelle zu melden <strong>und</strong> mitzuteilen, zu welchen<br />
Themen Sie gerne diese Fortbildungsveranstaltungen<br />
haben möchten. Wir werden diese zu einem sehr günstigen<br />
Sonderpreis für unsere Mitglieder anbieten können.<br />
Wir alle sind gespannt auf Ihre Resonanz in der nächsten<br />
Versammlung. Ich hoffe, Sie dort zahlreich begrüßen zu<br />
können.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Ihr Axel Paul,<br />
Vorsitzender<br />
Da unsere Stammtische inzwischen auf regen Zuspruch gestoßen<br />
sind, soll auch dieses mindestens im Jahresrhythmus<br />
wiederholt werden.<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 5
»<br />
Vorweggenommene Erbfolge<br />
an Gr<strong>und</strong>stücken:<br />
Besser verschenken als vererben<br />
<strong>von</strong> Hans-Joachim Beck, VRiFG a.D.<br />
■<br />
■<br />
Steuersparmöglichkeiten: Freibeträge <strong>von</strong> 400.000 Euro pro<br />
Elternteil alle zehn Jahre<br />
Um den Lebensunterhalt der Eltern zu sichern, kann das<br />
Gr<strong>und</strong>stück unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen werden<br />
Seit dem 1. 1. 2009 werden Gr<strong>und</strong>stücke bei der Erbschaft<strong>und</strong><br />
der Schenkungsteuer nicht mehr mit dem niedrigen<br />
Bedarfswert, sondern mit dem Verkehrswert angesetzt.<br />
Dieser ist bei Einfamilienhäusern <strong>und</strong> Eigentumswohnungen<br />
nach dem Vergleichswertverfahren <strong>und</strong> bei vermieteten<br />
Gr<strong>und</strong>stücken nach dem Ertragswertverfahren zu<br />
ermitteln. Anders als für das Betriebsvermögen gibt es praktisch<br />
keine Verschonungen. Lediglich für vermietete Wohnungen<br />
wird ein Abschlag <strong>von</strong> 10 Prozent gewährt. Dies<br />
führt zu einer erheblichen Verschärfung der Steuer.<br />
Je nach Ausgang der Wahl droht in der nächsten Legislaturperiode<br />
eine Erhöhung der Erbschaftssteuer. Für Eigentümer<br />
kann es sich daher lohnen, bereits jetzt ihren Gr<strong>und</strong>besitz<br />
auf die zukünftigen Erben zu übertragen. Dadurch<br />
können nicht nur Steuern gespart werden, sondern man<br />
hat auch mehr Einfluss auf die Nachfolgeregelung. Durch<br />
die Einräumung eines Wohn- oder Nießbrauchsrechtes<br />
kann die vererbende Partei die Immobilie auch nach der<br />
Schenkung weiterhin bewohnen.<br />
Vorgehen bei mehreren Erben<br />
Gibt es mehrere Erben, bilden diese im Erbfall eine Erbengemeinschaft,<br />
die gemeinschaftlich Eigentümer des Nachlasses<br />
ist. In einem Testament kann man festlegen, welchen Anteil<br />
des Nachlasses die einzelnen Erben bekommen. Wenn der<br />
Erblasser genau bestimmen möchte, wer was bekommt, ist<br />
es nötig, die Erbauseinandersetzung zu regeln <strong>und</strong> hierfür<br />
auch eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Die Zuordnung<br />
bestimmter Gegenstände kann nur durch die Anordnung<br />
eines Vermächtnisses erfolgen. Der Vermächtnisnehmer<br />
ist zwar dann kein Erbe, hat aber ein Recht auf die<br />
Herausgabe des Gr<strong>und</strong>stücks. Wenn mehrere Kinder vorhanden<br />
sind <strong>und</strong> nur ein Kind das Gr<strong>und</strong>stück bekommen<br />
soll, kann es sich lohnen, das Gr<strong>und</strong>stück schon zu Lebzeiten<br />
zu verschenken. Das oder die übergangenen Kinder haben<br />
dann zwar auch Anspruch darauf, dass der Wert des geschenkten<br />
Gr<strong>und</strong>stücks zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs<br />
dem Nachlass hinzugerechnet wird. Dieser Anspruch<br />
verringert sich jedoch jedes Jahr um ein Zehntel.<br />
In der Regel ist es sinnvoll mit dem Kind, dem man das<br />
Gr<strong>und</strong>stück schenkt, zu vereinbaren, dass die Schenkung<br />
auf das spätere Erbe oder zumindest auf den Pflichtteil angerechnet<br />
wird.<br />
Kinderfreibetrag <strong>von</strong> 400.000 Euro pro Person alle<br />
zehn Jahre<br />
Auch steuerlich bietet die vorweggenommen Erbfolge viele<br />
Vorteile, da jedes Kind in der Erbschaftsteuer einen Freibetrag<br />
<strong>von</strong> 400.000 Euro hat. Dieser Freibetrag kann nach<br />
Ablauf <strong>von</strong> zehn Jahren neu ausgenutzt werden. Wenn man<br />
mit der Übertragung der Immobilie rechtzeitig beginnt, kann<br />
man diesen Freibetrag also mehrfach nutzen. Der Freibetrag<br />
gilt für den Erwerb <strong>von</strong> einer Person; Vater <strong>und</strong> Mutter<br />
können dem Kind also jeweils 400.000 Euro steuerfrei schenken.<br />
Nicht zu unterschätzen ist auch der Effekt, dass bei einer<br />
Schenkung des Gr<strong>und</strong>stücks die zukünftigen Wertsteigerungen<br />
bereits in der Hand des Kindes entstehen <strong>und</strong> damit nicht<br />
<strong>von</strong> der Erbschaftsteuer erfasst werden. Es ist auch möglich,<br />
dass man das Gr<strong>und</strong>stück nicht auf das Kind, sondern das<br />
Enkelkind überträgt <strong>und</strong> damit eine Generation überspringt.<br />
Allerdings beträgt der Freibetrag bei einer Schenkung an<br />
Enkel nur 200.000 <strong>und</strong> nicht 400.000 Euro.<br />
6 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.
Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt<br />
Wenn das Vermögen der Eltern nach der Übertragung nicht<br />
mehr ausreichend wäre, um den Lebensunterhalt zu<br />
sichern, sollten Eltern das Gr<strong>und</strong>stück unter Vorbehalt<br />
des Nießbrauchs übertragen. Dem Nießbrauchsberechtigten<br />
stehen gemäß § 1030 BGB der Besitz <strong>und</strong> die Erträge aus<br />
dem Gr<strong>und</strong>stück zu, er hat aber keine Rechte an der Vermögenssubstanz.<br />
Der Nießbrauch ist nicht übertragbar <strong>und</strong><br />
nicht vererblich, er erlischt daher spätestens mit dem Tod<br />
des Berechtigten. Handelt es sich um ein vermietetes<br />
Gr<strong>und</strong>stück, bleibt der Vorbehaltsnießbraucher Vermieter.<br />
Ihm stehen die Mieten zu <strong>und</strong> er ist Partei des Mietvertrages.<br />
Die Mieter müssen über die Übertragung also nicht<br />
informiert werden.<br />
Einkommensteuer bei Nießbrauchsvorbehalt<br />
Die Einkommensteuer behandelt den Vorbehaltsnießbraucher<br />
wie einen wirtschaftlichen Eigentümer. Er muss also<br />
weiterhin die Mieteinnahmen versteuern <strong>und</strong> kann die<br />
Gebäude-AfA als Werbungskosten abziehen. Als Werbungskosten<br />
kann er auch die übrigen Aufwendungen für die<br />
Immobilie abziehen, wenn er sie tatsächlich getragen hat <strong>und</strong><br />
nach dem BGB oder dem Übertragungsvertrag zur Tragung<br />
verpflichtet ist. Nach dem BGB hat der Nießbraucher nur die<br />
üblichen Erhaltungsaufwendungen zu tragen, während<br />
außergewöhnliche Reparatur- <strong>und</strong> Modernisierungskosten<br />
vom Eigentümer zu tragen sind. Um den Abzug auch dieser<br />
Kosten als Werbungskosten zu sichern, wird daher in der<br />
Praxis üblicherweise vereinbart, dass der Nießbraucher – abweichend<br />
vom Gesetz – sämtliche Kosten zu tragen hat.<br />
Denn der Eigentümer kann während des Bestehens des Nießbrauchs<br />
keine Werbungskosten abziehen, weil er keine Einnahmen<br />
erzielt. Eine solche Verpflichtung des Nießbrauchers<br />
ist auch wirtschaftlich angemessen, weil der Nießbraucher<br />
die Mieteinnahmen erzielt, aus denen die Aufwendungen<br />
bezahlt werden können. Nach Erlöschen des Nießbrauchs<br />
stehen dem Beschenkten die Erträge aus der Immobilie zu, so<br />
dass er oder sie diese versteuern muss. Von diesem Zeitpunkt<br />
an darf er sämtliche Werbungskosten <strong>und</strong> damit auch die<br />
Gebäude-AfA als Werbungkosten abziehen.<br />
Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt <strong>und</strong> Übernahme<br />
einer Verbindlichkeit<br />
Wird ein Gr<strong>und</strong>stück unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen<br />
<strong>und</strong> übernimmt der Beschenkte außerdem eine auf dem<br />
Gr<strong>und</strong>stück lastende Verbindlichkeit, sollte vereinbart werden,<br />
dass der Nießbrauchsberechtigte Zins <strong>und</strong> Tilgung bis zu<br />
seinem Tod übernimmt. Dafür gibt es mehrere Gründe:<br />
zunächst hat dies wirtschaftliche Gründe, weil nur der Nießbrauchsberechtigte<br />
die Mieteinnahmen erzielt, aus denen<br />
Zins <strong>und</strong> Tilgung bedient werden sollen. Vor allem hat diese<br />
Gestaltung aber einkommensteuerliche Gründe. Denn zu<br />
Lebzeiten des Nießbrauchsberechtigten erzielt nur dieser Einkünfte<br />
aus der Vermietung des Gr<strong>und</strong>stücks, so dass auch<br />
nur er das Recht hat, die Zinsaufwendungen als Werbungskosten<br />
abzuziehen. Nach dem Tod des Nießbrauchsberechtigten<br />
kann der Eigentümer die Zinsaufwendungen als Werbungkosten<br />
abziehen, weil er nunmehr die Einkünfte aus der<br />
Vermietung erzielt.<br />
Schenkungssteuer<br />
Für die Schenkungsteuer ergeben sich aus dieser Gestaltung<br />
jedoch gewisse Probleme. Gr<strong>und</strong>sätzlich werden zur Ermittlung<br />
des Wertes des Erwerbs <strong>von</strong> dem Wert der Immobilie<br />
sowohl der Kapitalwert des Nießbrauchsrechts als auch der<br />
Wert der Verbindlichkeit abgezogen. Bei der Verbindlichkeit<br />
handelt es sich wegen der aufschiebenden Bedingung jedoch<br />
um eine aufschiebend bedingte Last, die gemäß § 6<br />
in Verbindung mit § 5 BewG erst in dem Augenblick berücksichtigt<br />
wird, in dem die Bedingung eintritt. Es handelt sich<br />
dann um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abgabenordnung,<br />
so dass der Erbschaftsteuerbescheid geändert<br />
<strong>und</strong> die Verbindlichkeit nachträglich berücksichtigt<br />
werden muss. Maßgeblich ist dabei der Wert der Verbindlichkeit<br />
zum Zeitpunkt des Todes; dieser Betrag wird außerdem<br />
auf den Zeitpunkt der Schenkung abgezinst. Allerdings<br />
führt das Finanzamt die Korrektur nur durch, wenn man<br />
einen entsprechenden Antrag stellt. Dieser muss bis zum<br />
Ablauf des Jahres gestellt werden, in dem der Nießbrauchsberechtigte<br />
gestorben ist.<br />
Selbstgenutztes Einfamilienhaus<br />
Eine Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt ist auch bei<br />
einem selbstgenutzten Einfamilienhaus möglich. In der Praxis<br />
wird in diesen Fällen aber häufig statt des Nießbrauchsvorbehalts<br />
ein Wohnungsrecht vereinbart.<br />
Schenkung unter Vorbehalt: Rückforderungsrecht vereinbaren<br />
Zu guter Letzt ist es ratsam, bei der Schenkung eines Gr<strong>und</strong>stücks<br />
ein Rückforderungsrecht für den Fall einer unerwünschten<br />
Entwicklung der Verhältnisse des Beschenkten zu<br />
vereinbaren. Das BGB sieht ein Rückforderungsrecht des<br />
Schenkers für den Fall des Notbedarfs des Schenkers oder<br />
des groben Undanks des Beschenkten vor. Empfehlenswert<br />
ist es aber, für weitere Fälle ein Rückforderungsrecht zu<br />
vereinbaren wie etwa die Insolvenz des Beschenkten, die<br />
Zwangsvollstreckung in das Gr<strong>und</strong>stück, das Vorversterben<br />
<strong>und</strong> die Ehescheidung des Beschenkten.<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 7
»<br />
Wenn der Mieter alt wird:<br />
Rechte <strong>und</strong> Pflichten<br />
<strong>von</strong> Britta Nakic<br />
Erfreulich ist, dass aufgr<strong>und</strong> des medizinischen Fortschritts die<br />
Menschen in Deutschland immer älter werden. Die meisten<br />
Senioren möchten so lange wie möglich in der ihnen vertrauten<br />
Wohnung weiterleben. Hieraus ergeben sowohl auf Seiten<br />
des Mieters als auch des Vermieters verschiedene Fragen,<br />
wo<strong>von</strong> wir einige beantworten wollen:<br />
Darf der Mieter die Wohnung behindertengerecht<br />
umbauen?<br />
Ein Treppenlift, besondere Haltegriffe oder ein Behinderten-<br />
WC können älteren Menschen das Leben erleichtern. Nach<br />
§ 554 a BGB hat der Mieter einen Anspruch auf Zustimmung<br />
zu baulichen Veränderungen, die für eine behindertengerechte<br />
Nutzung der Mietsache erforderlich sind. Bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses muss der Mieter den früheren<br />
Zustand wiederherstellen, also alles wieder zurückbauen. Der<br />
Vermieter kann aber seine Zustimmung <strong>von</strong> einer angemessenen<br />
zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des<br />
ursprünglichen Zustandes abhängig machen.<br />
Mein Mieter ist bereits 90 Jahre alt <strong>und</strong> körperlich gebrechlich.<br />
Muss ein Mieter renovieren, obwohl er hierzu<br />
körperlich gar nicht mehr in der Lage ist?<br />
Ja. Bei einer wirksamen Renovierungsklausel muss der Mieter<br />
renovieren; er kann dies nicht mit Verweis auf sein hohes Alter<br />
verweigern. Die Renovierungsarbeiten können auch durch<br />
Bekannte, Familienangehörige oder <strong>von</strong> einem beauftragten<br />
Maler erledigt werden.<br />
Darf der Mieter andere Personen in seine Wohnung<br />
aufnehmen, die ihn pflegen?<br />
Die Aufnahme eigener Kinder muss dem Vermieter nur angezeigt<br />
werden. Die Aufnahme <strong>von</strong> fremden Pflegepersonen<br />
stellt eine Untervermietung dar, die genehmigungsbedürftig<br />
ist. Die Pflege eines älteren Menschen stellt aber in der Regel<br />
ein berechtigtes Interesse des Mieters dar, so dass die Zustimmung<br />
hierzu gr<strong>und</strong>sätzlich nicht verweigert werden darf.<br />
Hat der Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung<br />
aus dem Mietvertrag, wenn er in ein Seniorenheim<br />
umziehen muss?<br />
Nein. Das Gesetz kennt kein besonderes Kündigungsrecht<br />
hierfür. Daher ist der Mieter an die dreimonatige Kündigungsfrist<br />
geb<strong>und</strong>en. Es verbleibt jedoch die einvernehmliche Beendigung<br />
des Mietvertrages durch eine Aufhebungsvereinbarung,<br />
wenn der Vermieter hieran interessiert ist.<br />
Kann der Mieter ein Mieterhöhungsverlangen zur Anpassung<br />
an die Ortsüblichkeit abwehren, wenn er nur<br />
eine kleine Rente hat?<br />
Nein. Ein sonst wirksames Mieterhöhungsverlangen des Vermieters<br />
kann nicht wegen eines zu niedrigen Einkommens zurückgewiesen<br />
werden. Ein zu geringes Einkommen kann aber<br />
unter Umständen bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung<br />
als „finanzielle Härte“ zu berücksichtigen sein, so<br />
dass eine Modernisierungsumlage bei diesem Mieter nicht<br />
durchsetzbar ist.<br />
Müssen betagte Mieter umfangreiche Bauarbeiten in<br />
der Wohnung dulden?<br />
Instandsetzungsarbeiten muss der Mieter uneingeschränkt<br />
dulden, wenn dies zur Beseitigung <strong>von</strong> Mängeln erforderlich<br />
ist. Bei vom Vermieter beabsichtigten Modernisierungsarbeiten<br />
kann aber ein hohes Alter <strong>und</strong> ein schlechter Ges<strong>und</strong>heitszustand<br />
des Mieters der gr<strong>und</strong>sätzlichen Duldungspflicht<br />
entgegenstehen.<br />
8 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.
»<br />
Umgang mit Vinyl-Asbest-Platten <strong>und</strong> asbesthaltigem<br />
Kleber in Berliner Wohnungsbeständen<br />
bei Renovierungs- <strong>und</strong> Modernisierungsmaßnahmen<br />
Das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
<strong>und</strong> technische Sicherheit Berlin) veröffentlichte im<br />
Juli 2012 eine Informationsschrift zum künftigen Vorgehen<br />
bei Renovierungs- <strong>und</strong> Modernisierungsmaßnahmen mit<br />
Vinyl-Asbest-Platten <strong>und</strong> asbesthaltigem Kleber in Berliner<br />
Wohnungsbeständen.<br />
Bei den Vinyl-Asbestplatten, welche im Sprachgebrauch<br />
auch als „Flexplatten“ bezeichnet werden, handelt es sich<br />
meist um quadratische Bodenbelagsplatten mit den Maßen<br />
25 x 25 cm. Da allerdings auch andere Formate anzutreffen<br />
sind, stellt eine Abweichung hier<strong>von</strong> kein Ausschlusskriterium<br />
dar. Die Platten wurden unter Verwendung <strong>von</strong> PVC<br />
oder Mischpolymerisaten des Vinylchlorids sowie Asbest<br />
<strong>und</strong> anderen Füllstoffen, Pigmenten <strong>und</strong> sonstigen Zusatzstoffen<br />
hergestellt. Ihr Asbestgehalt liegt in der Regel bei<br />
5 bis 20%. Verbaut wurden sie überwiegend in den Jahren<br />
<strong>von</strong> 1950 bis 1970. Beim Einbau wurden häufig Bitumen-<br />
Klebstoffe eingesetzt, welche ebenfalls sehr häufig mit<br />
Asbest versetzt waren. Rein äußerlich kann man weder den<br />
Platten noch dem Kleber ansehen, ob es sich um ein asbesthaltiges<br />
Material handelt. Bei entsprechenden Platten <strong>und</strong><br />
Kleber aus den einschlägigen Einbaujahren ist jedoch mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit da<strong>von</strong> auszugehen, dass diese<br />
asbesthaltig sind. Eine eindeutige Aussage ist allerdings nur<br />
durch eine Materialanalyse möglich.<br />
In der Information des LAGetSi vom Juli 2012 wurde bestätigt,<br />
dass <strong>von</strong> intakten Vinylasbest-Platten keine akuten<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen ausgehen.<br />
Wenn jedoch im Zuge <strong>von</strong> Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen<br />
die in die Jahre gekommenen Platten<br />
ganz oder teilweise beseitigt werden, stellt sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
die Frage, wie mit den Platten <strong>und</strong> dem asbesthaltigen<br />
Kleber verfahren werden soll. In der Vergangenheit verblieb<br />
der Kleber als asbesthaltiger Rest vielfach nach der vollständigen<br />
Entfernung der Vinyl-Asbest-Platten auf dem Untergr<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> wurde anschließend überbeschichtet <strong>und</strong>/oder<br />
überspachtelt. Da somit nur ein Teil der asbesthaltigen Bauteile<br />
entfernt wurde, besteht jedoch die Gefahr, dass die<br />
Wohnungen als „asbestsaniert“ <strong>und</strong> somit als „asbestfrei“<br />
gelten. Es kann in Vergessenheit geraten, dass der Fußboden<br />
noch Asbest enthält. Bei späteren Arbeiten am Fußboden,<br />
z.B. z.B. beim Durchbohren des Fußbodens für<br />
Kabel- oder Rohrverlegungen, müssen dann immer noch<br />
die gefahrstoffrechtlichen Vorgaben <strong>und</strong> ggf. umfangreiche<br />
Schutzmaßnahmen wegen des verbliebenen Asbests eingehalten<br />
werden. Auch müsste z.B. beim Abriss ggf. die<br />
gesamte Bausubstanz des Fußbodens als gefährlicher Abfall<br />
(„Sondermüll“) entsorgt werden.<br />
Bei allen Arbeiten an asbesthaltigen Bodenbelägen wie<br />
Vinyl-Asbest-Platten <strong>und</strong> asbesthaltigen Klebern handelt es<br />
sich um anzeigepflichtige Tätigkeiten mit Asbest, die in den<br />
Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />
<strong>und</strong> der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519<br />
fallen. Danach sind gr<strong>und</strong>sätzlich Arbeiten an <strong>und</strong> mit asbesthaltigen<br />
Teilen <strong>von</strong> Gebäuden generell verboten. Hier<strong>von</strong><br />
ausgenommen sind lediglich Abbrucharbeiten sowie Sanierungs-<br />
<strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten.<br />
1. Die nach der GefStoffV erlaubten Abbrucharbeiten umfassen<br />
das vollständige Herausnehmen der asbesthaltigen<br />
Bauteile oder Erzeugnisse. Dabei werden die asbesthaltigen<br />
Platten <strong>und</strong> der Kleber als eine Einheit/System<br />
betrachtet. Nur die restlose Entfernung der vollständigen<br />
Einheit, also beider Komponenten - Platten <strong>und</strong> Kleberist<br />
Abbruch <strong>und</strong> somit erlaubt.<br />
Der Begriff „Abbruch“ darf hier nicht im Sinne des „Demolierens“<br />
gesehen werden, sondern ist als vorsichtiges<br />
„demontieren/entfernen“ zu verstehen, um eine Faserfreisetzung<br />
weitgehend zu vermeiden. Die emissionsarmen Verfahren<br />
(u.a. BT Verfahren) zur Entfernung <strong>von</strong> asbesthaltigem<br />
Kleber haben sich erst in jüngster Zeit so weit entwickelt,<br />
dass nunmehr ein gefahrstoffrechtskonformes<br />
Vorgehen in der Praxis technisch möglich ist.<br />
1. Die ebenfalls nach der GefStoffV erlaubten Instandhaltungsarbeiten<br />
umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung<br />
des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung <strong>und</strong><br />
Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) <strong>und</strong> zur Wiederherstellung<br />
des Soll-Zustandes (Instandsetzung).<br />
Fortsetzung Seite 10<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 9
1. Sanierungsarbeiten umfassen ausschließlich die Vorbereitung<br />
<strong>und</strong> Durchführung <strong>von</strong> Maßnahmen zur Beseitigung<br />
<strong>von</strong> Gefahren, die durch schwach geb<strong>und</strong>ene asbesthaltige<br />
Gefahrstoffe entstanden sind, einschließlich der erforderlichen<br />
Nebenarbeiten. Eine Sanierung kann beispielsweise<br />
die Beschichtung oder die räumliche Trennung<br />
<strong>von</strong> schwach geb<strong>und</strong>enen Asbestprodukten umfassen.<br />
Die Vinyl-Asbest-Platten, die zu den fest geb<strong>und</strong>enen<br />
Asbestprodukten gehören, <strong>und</strong> der Kleber sind deswegen<br />
als Einheit zu betrachten, da weder der Kleber ohne die<br />
Platte noch die Platte ohne den Kleber nutzbar sind. Auch<br />
können Kleberreste nicht für sich als schwach geb<strong>und</strong>ene<br />
Asbestprodukte eingestuft <strong>und</strong> dürfen folglich auch nicht<br />
mehr - wie früher durchaus praktiziert - mittels Beschichtungen<br />
überdeckt werden (Sanierungsarbeiten).<br />
Somit kommen im Zuge <strong>von</strong> Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen<br />
in Verbindung mit Vinyl-Asbest-Bodenbelägen<br />
<strong>und</strong> asbesthaltigen Klebern lediglich die vollständige<br />
Entfernung (Abbruch) oder theoretisch die Instandhaltung<br />
in Betracht. Unter Instandhaltungsarbeiten fällt beispielsweise<br />
die Ausbesserung <strong>von</strong> kleineren Beschädigungen,<br />
also das Auswechseln einzelner defekter Platten um<br />
den bereits bestehenden Fußbodenbelag wieder nutzbar zu<br />
machen. Ziel der Instandhaltung ist die Herstellung des Sollzustandes,<br />
d. h. der ursprünglichen Funktion des Bauteils.<br />
Dies ist bei Kleberflächen allerdings nicht möglich. Sie haben<br />
ihre Funktion, wenn sich die Bodenplatte gelöst hat oder<br />
diese abgelöst wurde, vollständig verloren. Die Kleber sind<br />
in diesem Stadium am irreparablen Ende ihres Lebenszyklusses<br />
angekommen. Eine auf den Kleber beschränkte Instandhaltung<br />
ist also praktisch nicht möglich. Gegenüber<br />
früheren Regelungen sieht die am 1. Dezember 2010 in<br />
Kraft getretene Gefahrstoffverordnung in diesem Zusammenhang<br />
keine spezifische Ausnahmemöglichkeit vor. Aufgr<strong>und</strong><br />
dieser bestehenden gesetzlichen Regelungen ergibt sich die<br />
Problematik, dass dogmatisch betrachtet bereits Ausbesserungs-<br />
bzw. Instandhaltungsarbeiten lediglich in sehr geringem<br />
Umfang zu einer vollständigen Entfernung der Platten<br />
<strong>und</strong> des Klebers führen. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wird dem Verarbeiter<br />
bzw. dem Wohnungseigentümer ein gewisser, allerdings<br />
sehr eng <strong>und</strong> stringent ausgelegter Spielraum eingeräumt,<br />
um unangemessene Härten im Einzelfall nach Möglichkeit<br />
zu vermeiden. Einen solchen Fall soll das nachfolgende<br />
Beispiel verdeutlichen:<br />
Ein Wohnraum <strong>von</strong> 20 m² Gr<strong>und</strong>fläche ist mit Vinyl-Asbest-<br />
Platten der Maße 25x25 cm belegt. Somit sind dort ca. 320<br />
Platten verlegt. Wird nun festgestellt, dass sich beispielsweise<br />
12 einzelne Platten (dies entspricht einem Anteil <strong>von</strong><br />
knapp 4 % bezogen auf die gesamt verlegten Platten) gelöst<br />
haben, so kann dies als geringfügig betrachtet werden, eine<br />
Instandhaltung im oben dargestellten Sinne wäre also möglich.<br />
Wären in diesem Beispiel jedoch 30 Platten <strong>und</strong> somit<br />
knapp 10 % der Fläche betroffen, so kann man nicht mehr<br />
<strong>von</strong> „einzelnen Platten“ ausgehen, eine Instandhaltung<br />
käme nicht in Betracht. Dabei kann jedoch keine starre<br />
Grenze definiert werden, es kommt stets auf die Betrachtung<br />
des Einzelfalls an, bei dem die Raumgeometrie <strong>und</strong><br />
eventuell vorhandene Einbauten wie Rohrdurchführungen<br />
etc. zu berücksichtigen sind.<br />
Wenn bei Modernisierungsmaßnahmen die Vinyl-Asbest-<br />
Bodenplatten <strong>und</strong> asbesthaltiger Kleber nicht vollständig<br />
entfernt werden, sind die Wohnungsbaugesellschaften gebeten<br />
worden, folgende Maßnahmen zu ergreifen:<br />
•. Die Wohnungsbaugesellschaften führen ein Verzeichnis,<br />
in dem die asbesthaltigen Gebäudeteile aufgelistet sind.<br />
•. Die Mieter werden informiert, dass noch Asbest im Fußboden<br />
vorhanden ist <strong>und</strong> Arbeiten am Fußboden nur<br />
durch Fachfirmen in Abstimmung mit der Hausverwaltung<br />
durchgeführt werden dürfen (ggf. Ergänzung<br />
der Mietverträge).<br />
•. Darüber hinaus sind die Mieter da<strong>von</strong> zu informieren,<br />
dass bei ordnungsgemäßer Nutzung des Fußbodens<br />
keine Ges<strong>und</strong>heitsgefahren bestehen.<br />
•. Bei Anfragen <strong>von</strong> Mietern aus Wohnungen mit asbesthaltigem<br />
Kleber, ist diesen <strong>von</strong> den Vermietern/Eigentümern<br />
Auskunft zu erteilen.<br />
Diese Maßnahmen sollen vor allem dazu beitragen, den<br />
Informationsfluss über noch im Boden befindliche Asbestf<strong>und</strong>orte<br />
zu gewährleisten um nicht bei späteren Arbeiten<br />
vom Vorhandensein asbesthaltiger Bauteile „überrascht“<br />
zu werden, was u. U. den Vorwurf des unsachgemäßen<br />
Umgangs mit diesem gefährlichen Material nach sich<br />
ziehen könnte.<br />
Bodenplatte<br />
Asbestfaser<br />
Bei Fragen zum Thema Asbest in Bodenbelägen stehe<br />
ich Ihnen gerne zur Verfügung!<br />
Kontakt:<br />
Walter Felder, ö.b.u.v. Sachverständiger für das<br />
Maler- u Lackiererhandwerk<br />
www.sachverstaendiger-felder.de / tel: 033203 – 88 69 49<br />
10 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V
» Gartenpflege im Herbst<br />
<strong>von</strong> Jens Oberender, Garten-<strong>und</strong> Landschaftsbau<br />
Die Tage sind schon wieder merklich kürzer geworden <strong>und</strong> es<br />
stellt sich die alljährliche Frage was man dem Garten noch Gutes<br />
angedeihen lassen kann:<br />
Den Rasen <strong>von</strong> Laub befreien <strong>und</strong> noch einmal schneiden,<br />
damit er jederzeit gut abtrocknen kann, um Schimmelbildung<br />
vorzubeugen. Außerdem empfiehlt es sich neben eventuellem<br />
Vertikutieren, um abgestorbene Rasengräser zu entfernen,<br />
einen kaliumbetonten Herbstdünger auszubringen.<br />
Ihre Bäume, Sträucher <strong>und</strong> Obstgehölze werden die Entfernung<br />
<strong>von</strong> Totholz danken; ein Rückschnitt verringert auch die<br />
Schneelast. Sich überschneidende oder nach innen wachsende<br />
Triebe werden entfernt. Laub kann als Isolierschicht <strong>und</strong><br />
zum Schutz des Bodenlebens durchaus in Gehölzflächen<br />
verbleiben.<br />
Herbstzeit ist auch Pflanzzeit.<br />
Ein guter Zeitpunkt um im Garten neue Akzente zu setzen.<br />
Auch vorhandene Pflanzen können gut umgesetzt werden.<br />
Immergrüne Gehölze haben im Gegensatz zu den Laubabwerfenden<br />
das Problem, dass bei gefrorenem Boden <strong>und</strong><br />
starker Sonneneinstrahlung Wasser über die Blätter<br />
verdunstet <strong>und</strong> die Wurzeln kein Wasser nachliefern können.<br />
Das kann durch eine Schattierung mittels spezieller Gewebe<br />
vermindert werden. Auch kann Bewässerung an frostfreien<br />
Tagen helfen. Wer nach einem langen Winter farbenfrohe<br />
Frühlingsblüher in seinem Garten begrüßen möchte, setzt<br />
jetzt Blumenzwiebeln. Der Boden sollte locker <strong>und</strong> durchlässig<br />
sein, um ein Faulen der Zwiebeln zu vermeiden. Bei<br />
lehmigem Standort sollte gegebenenfalls mit Sand abgemagert<br />
werden.<br />
Denken Sie auch daran, das Laub aus <strong>und</strong> auf Ihrem Teich zu<br />
entfernen. Teichnetze sind zu säubern, damit der Lichteintrag<br />
nicht beeinträchtigt wird.<br />
Ist die Bewässerungsanlage zur Vermeidung <strong>von</strong> Frostschäden<br />
entwässert worden?<br />
Falls Sie Ihren Garten noch per Hand wässern <strong>und</strong> es manchmal<br />
lästig erscheint, ist jetzt die Zeit, ein paar Leitungen<br />
im Boden zu verlegen <strong>und</strong> der nächsten Gartensaison<br />
gelassen entgegenzusehen. Bevorzugt zu verwendende<br />
Tropfschläuche sind unauffällig zu verlegen <strong>und</strong> sparen<br />
Wasser. Sie reduzieren die Verdunstung auf ein Minimum,<br />
da das Wasser direkt den Wurzeln zugeführt wird. Versenkregner<br />
im Rasen erledigen ihren Teil in den frühen Morgenst<strong>und</strong>en.<br />
Es sollte ein Regensensor angeschlossen werden,<br />
um unnötige Beregnung zu vermeiden. Luxuskonsum <strong>von</strong><br />
Wasser verhindert das Bilden eines tiefgründigen Wurzelwerks.<br />
Wege <strong>und</strong> Zufahrten auf dem Gr<strong>und</strong>stück, die mit Steinen<br />
belegt sind, sollten auf Pfützenbildung untersucht werden, da<br />
sich dort gefährliches Eis bilden kann. Komplette Neuanlagen<br />
sollte man schon im Frühherbst beginnen, um bei frühem<br />
Frosteinbruch nicht wochenlang auf einer Baustelle zu leben.<br />
Zum Abschluss noch der Tipp Ihre Zäune zu überprüfen.<br />
Hintergr<strong>und</strong> sind die immer zahlreicheren Wildschweine, die<br />
auf der Suche nach Nahrung immer weiter in besiedelte<br />
Gebiete vordringen. Speziell Rasenflächen werden gerne umgepflügt.<br />
Kontakt:<br />
Jens Oberender, Garten-<strong>und</strong> Landschaftsbau Fehmarnerstr.18<br />
in 13353 Berlin<br />
Tel.: 0162 407 83 13 oder 030 454 94 607<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 11
PR-Anzeige<br />
Einbrecher „arbeiten“ unter Zeitdruck<br />
Immer mehr Einbrüche - Sichern Sie Ihre Nebeneingänge!<br />
Alle vier Minuten ein Einbruch sagt die Statistik – <strong>und</strong><br />
das „Wo“ ist selten zufällig: Meistens sind Zugänge betroffen,<br />
die nur ungenügend gesichert sind. Täter spähen<br />
Objekte oft sehr genau aus <strong>und</strong> erkennen schnell den<br />
leichtesten Weg ins Haus. Darum ist der beste Schutz<br />
gegen Diebe, es ihnen möglichst schwer zu machen.<br />
Seit 2011 steigt die Zahl <strong>von</strong> Haus- <strong>und</strong> Wohnungseinbrüchen<br />
deutlich an. Besonders Einfamilien- <strong>und</strong> Reihenhäusern sind das<br />
Ziel der Diebe, gut zwei Drittel aller Einbrüche erfolgen im<br />
Schutz der Dunkelheit. Durch die Haustür kommen die Einbrecher<br />
fast nie, denn die ist in den meisten Fällen gut gesichert.<br />
Sie nehmen lieber gekippte Fenster oder schlecht gesicherte<br />
Nebeneingänge – besonders zum Keller, denn hier gibt es Sichtschutz<br />
gratis. Darum ist es besonders wichtig, diese Türen zu<br />
sichern. Oft genügt es, die „Einbruchhürde“ <strong>von</strong> Sek<strong>und</strong>en auf<br />
Minuten zu erhöhen. „Ein Dieb hat keine Zeit <strong>und</strong> scheut das<br />
Risiko. Knackt er die Tür nicht in wenigen Sek<strong>und</strong>en, bricht er<br />
den Versuch ab <strong>und</strong> nimmt sich lieber ein anderes Gebäude<br />
vor“, weiß Sven Diembeck, Sicherheitsexperte beim Türenhersteller<br />
Teckentrup (Verl).<br />
Neue Widerstandsklassen bieten Sicherheit<br />
Obwohl der Keller-Abgang sogar Sichtschutz bietet, ist er in<br />
vielen Häusern nur mit einer leicht aufzubrechenden Holztür<br />
<strong>und</strong> einem unsicheren Schloss ausgestattet. Das wissen auch<br />
die Langfinger. Türen der Widerstandsklasse RC2 (früher WK2)<br />
sind ein wirksamer Schutz mit Prüfsiegel. Mehrfach-Verriegelung,<br />
Sicherheitszapfen aus Stahl <strong>und</strong> massive Scharniere, Aufhebelsicherung,<br />
Aufbohr- <strong>und</strong> Aufziehschutz sorgen dafür, dass<br />
sie nur mit Geduld <strong>und</strong> einer speziellen Ausrüstung aufgebrochen<br />
werden können. „Für den Keller bieten sich günstige Modelle<br />
mit genormten Einbruchschutz an“, rät Experte Diembeck,<br />
„denn so attraktiv wie die Haustür muss es im Untergeschoss<br />
nicht sein.“ Diembeck empfiehlt zudem, auf Wärmeschutz zu<br />
setzen: „Dann bleibt es auch im Keller warm“.<br />
Übrigens gibt es auch für Garagen ein Sicherheitsplus:<br />
Tore mit TÜV-Siegel für Einbruchschutz halten Kriminelle vom<br />
Eigentum in der Garage fern – auch hier lagern häufig wertvolle<br />
Güter wie Fahrräder, Gartengerät oder Werkzeug.<br />
• Dach • Fassade • Keller<br />
• Dachdeckerarbeiten • Klempnerarbeiten<br />
• Dachrinnenreinigung<br />
• Dachneueindeckungen<br />
• Kellertrockenlegung<br />
• Dachrinnenreparatur<br />
• Flachdachsanierung<br />
• AUCH KLEINAUFTRÄGE<br />
• Dachabdichtung<br />
• Wärmedämmung<br />
Goethestraße 35 · 12207 Berlin<br />
Telefon 030/76 80 25 82 + 76 80 76 71 · Fax 76 66 67 29<br />
www.dfk-dachdecker.com · dfk.dachdecker@gmx.de<br />
12 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.
Unbeschwert den Sommer genießen<br />
Mit dem richtigen Verlegesystem bleiben Balkon <strong>und</strong> Terrasse dauerhaft attraktiv<br />
PR-Anzeige<br />
Der Balkonaufbau zeigt beispielhaft die einzelnenKomponenten<br />
des Komplettsystems.<br />
Foto: djd/Schlüter-Systems<br />
Mit intelligenten Systemaufbauten wird der Balkon zur dauerhaft<br />
schönen Wohlfühloase. Foto: djd/Schlüter-Systems<br />
Auf einem idyllischen Freisitz lässt sich das schöne Sommerwetter<br />
bestens genießen. Optimal aufeinander abgestimmte Komplettsysteme<br />
sorgen dafür, dass Balkone <strong>und</strong> Terrassen bei sämtlichen<br />
Wetterbedingungen dauerhaft schöne Wohlfühloasen bleiben.<br />
Mit ihnen kann der Handwerker den Außenbereich mit Fliesen<br />
<strong>und</strong> Naturstein schnell, effizient <strong>und</strong> sauber bauen oder renovieren.<br />
Das Programm <strong>von</strong> Schlüter-Systems etwa umfasst alle dafür<br />
wichtigen Komponenten - <strong>von</strong> der Ablaufrinne über die Flächendrainage<br />
bis hin zu Abschlussprofilen.<br />
Die intelligenten Systeme für die sichere Abdichtung, Entwässerung<br />
<strong>und</strong> Entkopplung ermöglichen die Verlegung sämt-licher<br />
Fliesen- <strong>und</strong> Plattenformate. Auch für die Verarbeitung im Trend<br />
liegender großer Formate aus Feinsteinzeug oder Naturstein finden<br />
sich spezielle Lösungen. Für den Bau großer Balkone <strong>und</strong><br />
Terrassen oder Treppen im Außenbereich wurde zudem eine<br />
Verb<strong>und</strong>drainage <strong>und</strong> -entkopplung entwickelt, die auch größere<br />
Mengen eintretenden Wassers dauerhaft sicher ableitet.<br />
Elegante Abschlussprofile schützen effektiv den Rand des Freisitzes<br />
<strong>und</strong> r<strong>und</strong>en den Systemaufbau auch optisch perfekt ab.<br />
Dazu sind passende Ablaufrinnen erhältlich, die sich mit wenigen<br />
Handgriffen ohne Bohren <strong>und</strong> Kleben an die Randprofile<br />
montieren lassen. Sie sorgen dafür, dass anfallendes Wasser sicher<br />
<strong>von</strong> der Oberfläche abgeleitet wird.<br />
Infos sind unter www.schlueter.de nachzulesen.<br />
bioCon<br />
Schädlingsbekämpfung<br />
Schimmelpilzbekämpfung<br />
Holzschutz<br />
Claus Kriegerowski Fechnerstraße 11<br />
10717 Berlin<br />
Telefon 030 - 81 86 65 73<br />
Telefax 030 - 81 86 65 74<br />
E-Mail ck@biocon.info<br />
www.biocon.info<br />
MALEREIBETRIEB Ralph Kokot<br />
lass Dir die Gartensaison verschönern!<br />
BAUER SUCHT GARTEN<br />
Dipl. Ing.<br />
Michael<br />
Bauer<br />
Geschäftsführer<br />
fü<br />
Celsiusstraße 34<br />
12207<br />
Berlin<br />
Telefon: 0<br />
30.<br />
712<br />
86<br />
96<br />
Telefax: 0<br />
30.<br />
712<br />
86<br />
96<br />
www.bauer-sucht-garten.de<br />
info@bauer-sucht-garten.de<br />
n.de<br />
Ralph Kokot<br />
Meister des Maler- <strong>und</strong> Lackiererhandwerks<br />
Manfred-<strong>von</strong>-Richthofen-Straße 78<br />
12101 Berlin-Tempelhof<br />
Tel.: 030 - 613 09 830<br />
Fax: 030 - 613 09 830<br />
Mobil: 0172 - 310 41 70<br />
Mail: info@malereibetrieb-kokot.de<br />
www: www.malereibetrieb-kokot.de<br />
Ausführung sämtlicher Malerarbeiten<br />
Bodenbelagsarbeiten • Spanndeckensysteme • Hausbetreuung<br />
preiswert & qualitätsbewußt<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 13
PR-Anzeige<br />
Modernisierungsaktion bis Ende <strong>2013</strong><br />
Heizung erneuern, Energie sparen, Prämie kassieren<br />
<strong>Hausbesitz</strong>er, die jetzt ihre Heizung modernisieren, sparen<br />
nicht bloß eine Menge Energie. Sie können auch noch bis Ende<br />
<strong>2013</strong> eine Heizöl-Prämie kassieren. Bis zu 500 Liter Heizöl gibt<br />
es gratis, wenn eine neue Öl-Brennwertheizung mit einer<br />
Solaranlage eingebaut wird. Drei <strong>von</strong> vier Hauseigentümern,<br />
die eine Modernisierung durchgeführt haben oder planen, geben<br />
laut einer Umfrage der Landesbausparkassen (LBS) die<br />
Senkung der Energiekosten als wichtigsten Gr<strong>und</strong> an. Einleuchtend,<br />
denn schließlich macht sich diese Investition unmittelbar<br />
bezahlt. Bis zu 30 Prozent Energie lassen sich durch den<br />
Austausch einer veralteten Heizung gegen Brennwerttechnik<br />
auf einen Schlag einsparen. Wird zusätzlich eine Solaranlage<br />
eingeb<strong>und</strong>en, sinkt der Energiebedarf noch weiter.<br />
Alle <strong>Hausbesitz</strong>er, die sich jetzt für eine neue Öl-Brennwertheizung<br />
entscheiden, sparen nicht nur bei den Energiekosten –<br />
sie bekommen sogar noch etwas dazu: Bis zu 500 Liter Heizöl<br />
gratis gibt es, wenn sie sich an der Modernisierungsaktion<br />
„Deutschland macht Plus“ beteiligen, die das Institut für Wärme<br />
<strong>und</strong> Oeltechnik (IWO) gemeinsam mit namhaften Heizgeräteherstellern<br />
jetzt neu aufgelegt hat. Noch bis zum 31. Dezember<br />
<strong>2013</strong> gibt es für eine neue Ölheizung mit Brennwerttechnik<br />
<strong>und</strong> Solaranlage 500 Liter Heizöl. Ohne Solaranlage<br />
liegt die Prämie bei 350 Litern.<br />
Alle Details sowie den Heizöl-Gutschein zum Download gibt<br />
es auf der Aktions-Website<br />
www.deutschland-macht-plus.de<br />
■<br />
Gartengestaltung · Pflanzarbeiten<br />
Gartenpflege · Jahrespflege<br />
Gehölzschnitte · Baumfällungen<br />
Tautenburger Straße 12a · 12249 Berlin-Lankwitz<br />
Telefon 7 11 53 10 · Fax 71 52 29 40<br />
info@garten-ehl.de · www.berlin-garten.de<br />
Rietze Immobilien<br />
Jürgen Rietze Immobilien & Hausverwaltungen e. Kfm.<br />
Zimmermannstraße 33 · 12163 Berlin-Steglitz<br />
Telefon (0 30) 7 97 10 01 · Telefax (0 30) 79 32 10 27<br />
www.rietze-immobilien.de · E-Mail: office@rietze-immobilien.de<br />
14 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.
PR-Anzeige<br />
Die auf dem Weltmarkt einzigartige Alarmanlage Bublitz B2<br />
Nachdem wir über 20 Jahre unser Alarmsystem Bublitz B1 immer weiter verbessert haben, stellen wir<br />
jetzt als nächsten Entwicklungsschritt unser Alarmsystem Bublitz B2 vor:<br />
Diese Alarmanlage kann nicht nur per Funk-Handsender direkt,<br />
sondern <strong>von</strong> überall per Telefon aktiviert <strong>und</strong> deaktiviert werden<br />
Die Einbruchmeldeanlage B2 ist einzigartig <strong>und</strong> kann durch die Bublitz<br />
Funk-Rauchmelder gleichzeitig als Rauch- <strong>und</strong> Brandmeldeanlage<br />
genutzt werden. Die Anlage unterscheidet zwischen Einbruch <strong>und</strong> Feuer<br />
<strong>und</strong> benachrichtigt über das angeschlossene (GSM-) Telefonwählgerät<br />
jeweils bis zu 6 Teilnehmer über einen frei wählbaren Text, ob es brennt<br />
oder ob ein Einbruchversuch stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />
Wichtige Funktion in einem Notfall:<br />
Mit der Paniktaste kann jederzeit, auch bei deaktivierter Alarmanlage,<br />
ein Überfall/Notalarm ausgelöst werden.<br />
Speicherung der letzten 9 Meldungen:<br />
Anzeige im Display mit Datum <strong>und</strong> Uhrzeit, welcher Bereich Alarm ausgelöst<br />
hat, z.B.: Sabotage, Überfall, Akku etc., sodass Sie immer<br />
informiert sind, was wann <strong>und</strong> wo passiert ist.<br />
K<strong>und</strong>envorteile der Bublitz Alarmanlagen B1 <strong>und</strong> B2<br />
1. Keine Sensoren an Tür oder Fenster, keine Verkabelung, Steckdose genügt!<br />
Dadurch kein Schmutz beim Einbau, keine Beeinträchtigung.<br />
Daher ist das Preis-Leistungsverhältnis gegenüber konventionellen<br />
Alarmanlagen enorm; denn wir wollen erreichen, dass sich jeder<br />
ernsthafte Interessent unsere Sicherheit leisten kann.<br />
2. Volle Bewegungsfreiheit <strong>von</strong> Mensch <strong>und</strong> Haustier bei aktivierter<br />
Alarmanlage.<br />
3 Jeder Einbruchsversuch löst sofort Alarm aus, sodass der Einbrecher<br />
noch draußen ist.<br />
4. Bei einem Ortswechsel zieht die Bublitz-Alarmanlage mit, da nur eine<br />
Steckdose erforderlich ist<br />
5. Kinderleichte Bedienung.<br />
6. 48 St<strong>und</strong>en Akkubetrieb bei Netzausfall<br />
7. 35 Jahre Erfahrung bedeutet für Sie erhöhte Sicherheit. Unser Familienunternehmen<br />
befindet sich in der 2. Generation, somit sind Sie<br />
sicher, dass Sie kein Plagiat kaufen; denn nur wo Bublitz draufsteht,<br />
ist auch Bublitz drin! Wir bürgen mit unserem geschützten Markennamen<br />
fur Qualität <strong>und</strong> Sicherheit.<br />
So urteilt die Presse:<br />
Frankfurter Allgemeine Zeitung am 02. 08. 2005: „Es war eine überzeugende<br />
Demonstration..“<br />
Frankfurter Allgemeine Zeitung am 08. 03. 2011: „Einbrecher am Eindringen<br />
hindern……….“<br />
Die WELT/WELT am SONNTAG: „Sie verscheucht Einbrecher mit einem<br />
Höllenlärm…….“<br />
Galileo PRO7: „Keine ist so genial wie der Bublitz Alarm…………..“<br />
Department of the US Army: Wir möchten Ihnen hiermit für die Zuverlässigkeit<br />
<strong>und</strong> sichere Funktion Ihrer fehlalarmsicheren Systeme danken.<br />
Sicherheitstechnik Bublitz GmbH,<br />
www.bublitz-alarm.de<br />
info@bublitzt-alarm.de<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 15