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Steglitzer Hausbesitz 2013 - und Grundbesitzerverein von 1887 ...

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<strong>Steglitzer</strong><br />

<strong>Hausbesitz</strong><br />

Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.


Unsere Tür steht Ihnen doppelt offen.<br />

Verwaltung <strong>von</strong> Miethäusern, Gewerbeobjekten,<br />

Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltung<br />

<strong>von</strong> vermieteten Eigentumswohnungen<br />

Betreuung bei der Umwandlung <strong>von</strong> Miethäusern<br />

in Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

Übernahme <strong>von</strong> Einzelaufgaben, wie Umlagenabrechnungen,<br />

Mieterhöhungen, Um- <strong>und</strong><br />

Ausbauten etc.<br />

Vermittlung <strong>von</strong> Kaufobjekten:<br />

Miethäuser, Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser,<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke, Eigentumswohnungen<br />

Vermittlung <strong>von</strong> Mietobjekten:<br />

Einfamilienhäuser, Wohnungen,<br />

Büro- <strong>und</strong> Gewerberäume<br />

Herzlich willkommen in der Potsdamer Straße 37· 12205 Berlin-Lichterfelde West· Telefon 0 30 / 3 90 80 50<br />

krohn @ ekon-hausverwaltung.de· www.ekon-hausverwaltung.de· info @ lohmueller-immobilien.de· www.lohmueller-immobilien.de<br />

Steuerliche Bewertung <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>stücken,<br />

Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern<br />

<strong>und</strong> Eigentumswohnungen in Schenkungs<strong>und</strong><br />

Erbschaftsfällen.<br />

Dipl.-Kfm Dietmar Guhl<br />

Steuerberater<br />

Breite Straße 10a · 12167 Berlin<br />

Fon 790 99 30 · Fax 790 99 390<br />

2 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.


» Inhaltsverzeichnis<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung ....................................................... 4<br />

AKTUELLER Hinweis zur Anwendung des Berliner Mietspiegels ................. 4<br />

Vorwort ..................................................................................................... 5<br />

Vorweggenommene Erbfolge an Gr<strong>und</strong>stücken ................................... 6 - 7<br />

Wenn der Mieter alt wird – Rechte <strong>und</strong> Pflichten ...................................... 8<br />

Vorsicht! Asbest in Wohnungen <strong>und</strong> deren Sanierung ....................... 9 - 10<br />

Gartenpflege im Herbst............................................................................ 11<br />

Einbrecher „arbeiten“ unter Zeitdruck ..................................................... 12<br />

Unbeschwert den Sommer genießen ....................................................... 13<br />

Modernisierungsaktion bis Ende <strong>2013</strong> ..................................................... 14<br />

Die auf dem Weltmarkt einzigartige Alarmanlage Bublitz B2.................... 15<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong><br />

Berlin-Steglitz e.V.<br />

Schloßstrasse 41 ·12165 Berlin<br />

Telefon: 030 - 792 1969<br />

Fax: 030 - 793 35 79<br />

www.hgv-berlin-steglitz.de<br />

email: info@hgv-berlin-steglitz<br />

Auflage: 1.350 Stück<br />

Anzeigen:<br />

IPV - Informations-Presse-Verlags-Gesellschaft mbH<br />

Am Wiesengr<strong>und</strong> 1 · 40764 Langenfeld<br />

Telefon (0 21 73) 10 95-100 · Telefax (0 21 73) 10 95-111<br />

info@ipv-medien.de · www.ipv-medien.de<br />

Satz:<br />

mf-design Michael Fichtenkamm<br />

Pfarrer-Hoffmans-Straße 11 · 52249 Eschweiler<br />

Telefon: 0 24 03 / 1 04 33 · www.mf-design.net<br />

Druck<br />

Steimer Druckerei & Verlag GmbH<br />

Münchener Straße 1 · 76726 Germersheim<br />

Telefon 07274-7005-0 · Telefax 07274-7005-55<br />

buero@steimer-medien.de · www.steimer-medien.de<br />

Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 3


EINLADUNG zur<br />

Mitgliederversammlung<br />

am Mittwoch, den 18. September <strong>2013</strong>, 19.00 Uhr<br />

Best Western Premier Hotel Steglitz International,<br />

Saal Steglitz-Zehlendorf<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung <strong>und</strong> Begrüßung, RA u Notar Axel Paul, Vorsitzender<br />

2. Vortrag „Einbaupflicht <strong>von</strong> Wärmezählern zur<br />

Warmwasserabtrennung nach der Heizkostenverordnung<br />

ab 31.12.<strong>2013</strong>“<br />

Referent: Uwe Kordt, Zentralheizungs- <strong>und</strong> Lüftungsbaumeister<br />

3. Vortrag „Asbest in Wohnungen - Sanierungsmöglichkeiten“<br />

Referent: Walter Felder, ö. b. u. v. Sachverständiger<br />

für das Maler- u Lackiererhandwerk<br />

Nach dem offiziellen Teil laden wir Sie gern zu einem Glas Sekt <strong>und</strong> einem kleinen Imbiss ein.<br />

Wir freuen uns, mit Ihnen in lockerer Atmosphäre ins Gespräch zu kommen<br />

AKTUELLER Hinweis zur Anwendung des Berliner Mietspiegels<br />

Bitte beachten Sie folgende Änderung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete: es<br />

sind zunächst - ausgehend vom Mittelwert - vorliegende Sondermerkmale zu berücksichtigen.<br />

Liegt eines oder mehrere dieser Sondermerkmale vor, können die wohnwerterhöhenden<br />

Merkmale die neu zu bestimmende Miete nur noch bis zum ausgewiesenen Oberwert des<br />

Mietspiegels erhöhen. Demnach ist bei Vorliegen eines Sondermerkmals kein Überschreiten<br />

des Mietspiegeloberwertes durch das Vorhandensein <strong>von</strong> wohnwerterhöhenden Merkmalen<br />

mehr möglich. Ist der Oberwert bereits durch die Sondermerkmale überschritten, werden die<br />

Merkmale der Orientierungshilfe gar nicht mehr berücksichtigt.<br />

Der Mietspiegel liegt in unserer Geschäftsstelle zur Abholung bereit.<br />

Für weitere Rückfragen rufen Sie uns an!<br />

4 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.


»<br />

Vorwort<br />

Liebe Mitglieder<br />

im Jahr 2012 ist unser Verein stolze 125 Jahre alt<br />

geworden. Es ist Zeit, neue Seiten aufzuschlagen. Mit der<br />

vorliegenden ersten Ausgabe unserer neuen Mitgliederzeitung<br />

passen wir uns den heute üblichen Publikationen an<br />

<strong>und</strong> nehmen gleichzeitig die Möglichkeit war, Sie in Zukunft<br />

besser zu informieren. Die neue Zeitung wird im Gegensatz<br />

zu den fünf Ausgaben der früheren Jahre nur noch zweimal<br />

im Jahr mit Schwerpunktthemen erscheinen.<br />

Als Ausgleich dafür versorgen wir Sie über unsere Infobriefe<br />

<strong>und</strong> unsere Website zeitnah mit den wichtigsten Informationen<br />

r<strong>und</strong> um die Immobilie aus Politik, Steuer- <strong>und</strong> Mietrecht.<br />

Diejenigen, die uns bereits jetzt mit ihren E-Mail-Adressen<br />

versehen haben, kennen diese Infobriefe bereits. So haben<br />

wir kurz vor den Ferien über den neu herausgekommenen<br />

Mietspiegel des Jahres <strong>2013</strong> <strong>und</strong> den geänderten Umgang<br />

hiermit in kurzen, knappen Worten informiert. Wir<br />

möchten durch diese wesentlich flexiblere Möglichkeit der<br />

Informationen die Wege verkürzen <strong>und</strong> Ihnen die Möglichkeit<br />

geben, sich im Zeitalter immer schneller wechselnder<br />

Rechtsvorschriften schnell auf die neu gegebenen Situationen<br />

einzustellen.<br />

Ich bitte Sie deshalb, sofern noch nicht geschehen, uns mit<br />

Ihren E-Mail-Adressen zu versehen <strong>und</strong> regelmäßig auch<br />

unsere Seite im Internet zu besuchen.<br />

Gleichzeitig haben wir auch die Zahl der Mitgliederversammlungen<br />

reduziert. Auch wenn wir ca. 40 bis 60 die<br />

Versammlung regelmäßig besuchende Mitglieder jetzt persönlich<br />

seltener sehen, als dies in der Vergangenheit der Fall<br />

war, hoffen wir doch, den Kontakt zu ihnen zu intensivieren.<br />

Da wir jedoch nicht alle Ihre Wünsche <strong>und</strong> Vorstellungen<br />

erahnen können, lade ich Sie nochmals herzlich ein, mir persönlich<br />

wie auch unserer Geschäftsführerin, Frau Nakic,<br />

oder auch Frau Hettler Ihre eigenen Anregungen <strong>und</strong> Ideen<br />

mitzuteilen, damit wir diese in unsere Arbeit aufnehmen<br />

<strong>und</strong> umsetzen können.<br />

Parallel zu diesen renovierten Auftritten nach außen möchten<br />

wir auch vermehrt wieder Seminare oder Fortbildungsveranstaltungen<br />

für Mitglieder anbieten, die wir in Zusammenarbeit<br />

mit einem renommierten Fortbildungsinstitut<br />

durchführen möchten.<br />

Soweit <strong>von</strong> Ihnen Interesse besteht, bitten wir Sie, sich in<br />

der Geschäftsstelle zu melden <strong>und</strong> mitzuteilen, zu welchen<br />

Themen Sie gerne diese Fortbildungsveranstaltungen<br />

haben möchten. Wir werden diese zu einem sehr günstigen<br />

Sonderpreis für unsere Mitglieder anbieten können.<br />

Wir alle sind gespannt auf Ihre Resonanz in der nächsten<br />

Versammlung. Ich hoffe, Sie dort zahlreich begrüßen zu<br />

können.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Ihr Axel Paul,<br />

Vorsitzender<br />

Da unsere Stammtische inzwischen auf regen Zuspruch gestoßen<br />

sind, soll auch dieses mindestens im Jahresrhythmus<br />

wiederholt werden.<br />

Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 5


»<br />

Vorweggenommene Erbfolge<br />

an Gr<strong>und</strong>stücken:<br />

Besser verschenken als vererben<br />

<strong>von</strong> Hans-Joachim Beck, VRiFG a.D.<br />

■<br />

■<br />

Steuersparmöglichkeiten: Freibeträge <strong>von</strong> 400.000 Euro pro<br />

Elternteil alle zehn Jahre<br />

Um den Lebensunterhalt der Eltern zu sichern, kann das<br />

Gr<strong>und</strong>stück unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen werden<br />

Seit dem 1. 1. 2009 werden Gr<strong>und</strong>stücke bei der Erbschaft<strong>und</strong><br />

der Schenkungsteuer nicht mehr mit dem niedrigen<br />

Bedarfswert, sondern mit dem Verkehrswert angesetzt.<br />

Dieser ist bei Einfamilienhäusern <strong>und</strong> Eigentumswohnungen<br />

nach dem Vergleichswertverfahren <strong>und</strong> bei vermieteten<br />

Gr<strong>und</strong>stücken nach dem Ertragswertverfahren zu<br />

ermitteln. Anders als für das Betriebsvermögen gibt es praktisch<br />

keine Verschonungen. Lediglich für vermietete Wohnungen<br />

wird ein Abschlag <strong>von</strong> 10 Prozent gewährt. Dies<br />

führt zu einer erheblichen Verschärfung der Steuer.<br />

Je nach Ausgang der Wahl droht in der nächsten Legislaturperiode<br />

eine Erhöhung der Erbschaftssteuer. Für Eigentümer<br />

kann es sich daher lohnen, bereits jetzt ihren Gr<strong>und</strong>besitz<br />

auf die zukünftigen Erben zu übertragen. Dadurch<br />

können nicht nur Steuern gespart werden, sondern man<br />

hat auch mehr Einfluss auf die Nachfolgeregelung. Durch<br />

die Einräumung eines Wohn- oder Nießbrauchsrechtes<br />

kann die vererbende Partei die Immobilie auch nach der<br />

Schenkung weiterhin bewohnen.<br />

Vorgehen bei mehreren Erben<br />

Gibt es mehrere Erben, bilden diese im Erbfall eine Erbengemeinschaft,<br />

die gemeinschaftlich Eigentümer des Nachlasses<br />

ist. In einem Testament kann man festlegen, welchen Anteil<br />

des Nachlasses die einzelnen Erben bekommen. Wenn der<br />

Erblasser genau bestimmen möchte, wer was bekommt, ist<br />

es nötig, die Erbauseinandersetzung zu regeln <strong>und</strong> hierfür<br />

auch eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Die Zuordnung<br />

bestimmter Gegenstände kann nur durch die Anordnung<br />

eines Vermächtnisses erfolgen. Der Vermächtnisnehmer<br />

ist zwar dann kein Erbe, hat aber ein Recht auf die<br />

Herausgabe des Gr<strong>und</strong>stücks. Wenn mehrere Kinder vorhanden<br />

sind <strong>und</strong> nur ein Kind das Gr<strong>und</strong>stück bekommen<br />

soll, kann es sich lohnen, das Gr<strong>und</strong>stück schon zu Lebzeiten<br />

zu verschenken. Das oder die übergangenen Kinder haben<br />

dann zwar auch Anspruch darauf, dass der Wert des geschenkten<br />

Gr<strong>und</strong>stücks zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs<br />

dem Nachlass hinzugerechnet wird. Dieser Anspruch<br />

verringert sich jedoch jedes Jahr um ein Zehntel.<br />

In der Regel ist es sinnvoll mit dem Kind, dem man das<br />

Gr<strong>und</strong>stück schenkt, zu vereinbaren, dass die Schenkung<br />

auf das spätere Erbe oder zumindest auf den Pflichtteil angerechnet<br />

wird.<br />

Kinderfreibetrag <strong>von</strong> 400.000 Euro pro Person alle<br />

zehn Jahre<br />

Auch steuerlich bietet die vorweggenommen Erbfolge viele<br />

Vorteile, da jedes Kind in der Erbschaftsteuer einen Freibetrag<br />

<strong>von</strong> 400.000 Euro hat. Dieser Freibetrag kann nach<br />

Ablauf <strong>von</strong> zehn Jahren neu ausgenutzt werden. Wenn man<br />

mit der Übertragung der Immobilie rechtzeitig beginnt, kann<br />

man diesen Freibetrag also mehrfach nutzen. Der Freibetrag<br />

gilt für den Erwerb <strong>von</strong> einer Person; Vater <strong>und</strong> Mutter<br />

können dem Kind also jeweils 400.000 Euro steuerfrei schenken.<br />

Nicht zu unterschätzen ist auch der Effekt, dass bei einer<br />

Schenkung des Gr<strong>und</strong>stücks die zukünftigen Wertsteigerungen<br />

bereits in der Hand des Kindes entstehen <strong>und</strong> damit nicht<br />

<strong>von</strong> der Erbschaftsteuer erfasst werden. Es ist auch möglich,<br />

dass man das Gr<strong>und</strong>stück nicht auf das Kind, sondern das<br />

Enkelkind überträgt <strong>und</strong> damit eine Generation überspringt.<br />

Allerdings beträgt der Freibetrag bei einer Schenkung an<br />

Enkel nur 200.000 <strong>und</strong> nicht 400.000 Euro.<br />

6 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.


Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt<br />

Wenn das Vermögen der Eltern nach der Übertragung nicht<br />

mehr ausreichend wäre, um den Lebensunterhalt zu<br />

sichern, sollten Eltern das Gr<strong>und</strong>stück unter Vorbehalt<br />

des Nießbrauchs übertragen. Dem Nießbrauchsberechtigten<br />

stehen gemäß § 1030 BGB der Besitz <strong>und</strong> die Erträge aus<br />

dem Gr<strong>und</strong>stück zu, er hat aber keine Rechte an der Vermögenssubstanz.<br />

Der Nießbrauch ist nicht übertragbar <strong>und</strong><br />

nicht vererblich, er erlischt daher spätestens mit dem Tod<br />

des Berechtigten. Handelt es sich um ein vermietetes<br />

Gr<strong>und</strong>stück, bleibt der Vorbehaltsnießbraucher Vermieter.<br />

Ihm stehen die Mieten zu <strong>und</strong> er ist Partei des Mietvertrages.<br />

Die Mieter müssen über die Übertragung also nicht<br />

informiert werden.<br />

Einkommensteuer bei Nießbrauchsvorbehalt<br />

Die Einkommensteuer behandelt den Vorbehaltsnießbraucher<br />

wie einen wirtschaftlichen Eigentümer. Er muss also<br />

weiterhin die Mieteinnahmen versteuern <strong>und</strong> kann die<br />

Gebäude-AfA als Werbungskosten abziehen. Als Werbungskosten<br />

kann er auch die übrigen Aufwendungen für die<br />

Immobilie abziehen, wenn er sie tatsächlich getragen hat <strong>und</strong><br />

nach dem BGB oder dem Übertragungsvertrag zur Tragung<br />

verpflichtet ist. Nach dem BGB hat der Nießbraucher nur die<br />

üblichen Erhaltungsaufwendungen zu tragen, während<br />

außergewöhnliche Reparatur- <strong>und</strong> Modernisierungskosten<br />

vom Eigentümer zu tragen sind. Um den Abzug auch dieser<br />

Kosten als Werbungskosten zu sichern, wird daher in der<br />

Praxis üblicherweise vereinbart, dass der Nießbraucher – abweichend<br />

vom Gesetz – sämtliche Kosten zu tragen hat.<br />

Denn der Eigentümer kann während des Bestehens des Nießbrauchs<br />

keine Werbungskosten abziehen, weil er keine Einnahmen<br />

erzielt. Eine solche Verpflichtung des Nießbrauchers<br />

ist auch wirtschaftlich angemessen, weil der Nießbraucher<br />

die Mieteinnahmen erzielt, aus denen die Aufwendungen<br />

bezahlt werden können. Nach Erlöschen des Nießbrauchs<br />

stehen dem Beschenkten die Erträge aus der Immobilie zu, so<br />

dass er oder sie diese versteuern muss. Von diesem Zeitpunkt<br />

an darf er sämtliche Werbungskosten <strong>und</strong> damit auch die<br />

Gebäude-AfA als Werbungkosten abziehen.<br />

Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt <strong>und</strong> Übernahme<br />

einer Verbindlichkeit<br />

Wird ein Gr<strong>und</strong>stück unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen<br />

<strong>und</strong> übernimmt der Beschenkte außerdem eine auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück lastende Verbindlichkeit, sollte vereinbart werden,<br />

dass der Nießbrauchsberechtigte Zins <strong>und</strong> Tilgung bis zu<br />

seinem Tod übernimmt. Dafür gibt es mehrere Gründe:<br />

zunächst hat dies wirtschaftliche Gründe, weil nur der Nießbrauchsberechtigte<br />

die Mieteinnahmen erzielt, aus denen<br />

Zins <strong>und</strong> Tilgung bedient werden sollen. Vor allem hat diese<br />

Gestaltung aber einkommensteuerliche Gründe. Denn zu<br />

Lebzeiten des Nießbrauchsberechtigten erzielt nur dieser Einkünfte<br />

aus der Vermietung des Gr<strong>und</strong>stücks, so dass auch<br />

nur er das Recht hat, die Zinsaufwendungen als Werbungskosten<br />

abzuziehen. Nach dem Tod des Nießbrauchsberechtigten<br />

kann der Eigentümer die Zinsaufwendungen als Werbungkosten<br />

abziehen, weil er nunmehr die Einkünfte aus der<br />

Vermietung erzielt.<br />

Schenkungssteuer<br />

Für die Schenkungsteuer ergeben sich aus dieser Gestaltung<br />

jedoch gewisse Probleme. Gr<strong>und</strong>sätzlich werden zur Ermittlung<br />

des Wertes des Erwerbs <strong>von</strong> dem Wert der Immobilie<br />

sowohl der Kapitalwert des Nießbrauchsrechts als auch der<br />

Wert der Verbindlichkeit abgezogen. Bei der Verbindlichkeit<br />

handelt es sich wegen der aufschiebenden Bedingung jedoch<br />

um eine aufschiebend bedingte Last, die gemäß § 6<br />

in Verbindung mit § 5 BewG erst in dem Augenblick berücksichtigt<br />

wird, in dem die Bedingung eintritt. Es handelt sich<br />

dann um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abgabenordnung,<br />

so dass der Erbschaftsteuerbescheid geändert<br />

<strong>und</strong> die Verbindlichkeit nachträglich berücksichtigt<br />

werden muss. Maßgeblich ist dabei der Wert der Verbindlichkeit<br />

zum Zeitpunkt des Todes; dieser Betrag wird außerdem<br />

auf den Zeitpunkt der Schenkung abgezinst. Allerdings<br />

führt das Finanzamt die Korrektur nur durch, wenn man<br />

einen entsprechenden Antrag stellt. Dieser muss bis zum<br />

Ablauf des Jahres gestellt werden, in dem der Nießbrauchsberechtigte<br />

gestorben ist.<br />

Selbstgenutztes Einfamilienhaus<br />

Eine Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt ist auch bei<br />

einem selbstgenutzten Einfamilienhaus möglich. In der Praxis<br />

wird in diesen Fällen aber häufig statt des Nießbrauchsvorbehalts<br />

ein Wohnungsrecht vereinbart.<br />

Schenkung unter Vorbehalt: Rückforderungsrecht vereinbaren<br />

Zu guter Letzt ist es ratsam, bei der Schenkung eines Gr<strong>und</strong>stücks<br />

ein Rückforderungsrecht für den Fall einer unerwünschten<br />

Entwicklung der Verhältnisse des Beschenkten zu<br />

vereinbaren. Das BGB sieht ein Rückforderungsrecht des<br />

Schenkers für den Fall des Notbedarfs des Schenkers oder<br />

des groben Undanks des Beschenkten vor. Empfehlenswert<br />

ist es aber, für weitere Fälle ein Rückforderungsrecht zu<br />

vereinbaren wie etwa die Insolvenz des Beschenkten, die<br />

Zwangsvollstreckung in das Gr<strong>und</strong>stück, das Vorversterben<br />

<strong>und</strong> die Ehescheidung des Beschenkten.<br />

Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 7


»<br />

Wenn der Mieter alt wird:<br />

Rechte <strong>und</strong> Pflichten<br />

<strong>von</strong> Britta Nakic<br />

Erfreulich ist, dass aufgr<strong>und</strong> des medizinischen Fortschritts die<br />

Menschen in Deutschland immer älter werden. Die meisten<br />

Senioren möchten so lange wie möglich in der ihnen vertrauten<br />

Wohnung weiterleben. Hieraus ergeben sowohl auf Seiten<br />

des Mieters als auch des Vermieters verschiedene Fragen,<br />

wo<strong>von</strong> wir einige beantworten wollen:<br />

Darf der Mieter die Wohnung behindertengerecht<br />

umbauen?<br />

Ein Treppenlift, besondere Haltegriffe oder ein Behinderten-<br />

WC können älteren Menschen das Leben erleichtern. Nach<br />

§ 554 a BGB hat der Mieter einen Anspruch auf Zustimmung<br />

zu baulichen Veränderungen, die für eine behindertengerechte<br />

Nutzung der Mietsache erforderlich sind. Bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses muss der Mieter den früheren<br />

Zustand wiederherstellen, also alles wieder zurückbauen. Der<br />

Vermieter kann aber seine Zustimmung <strong>von</strong> einer angemessenen<br />

zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des<br />

ursprünglichen Zustandes abhängig machen.<br />

Mein Mieter ist bereits 90 Jahre alt <strong>und</strong> körperlich gebrechlich.<br />

Muss ein Mieter renovieren, obwohl er hierzu<br />

körperlich gar nicht mehr in der Lage ist?<br />

Ja. Bei einer wirksamen Renovierungsklausel muss der Mieter<br />

renovieren; er kann dies nicht mit Verweis auf sein hohes Alter<br />

verweigern. Die Renovierungsarbeiten können auch durch<br />

Bekannte, Familienangehörige oder <strong>von</strong> einem beauftragten<br />

Maler erledigt werden.<br />

Darf der Mieter andere Personen in seine Wohnung<br />

aufnehmen, die ihn pflegen?<br />

Die Aufnahme eigener Kinder muss dem Vermieter nur angezeigt<br />

werden. Die Aufnahme <strong>von</strong> fremden Pflegepersonen<br />

stellt eine Untervermietung dar, die genehmigungsbedürftig<br />

ist. Die Pflege eines älteren Menschen stellt aber in der Regel<br />

ein berechtigtes Interesse des Mieters dar, so dass die Zustimmung<br />

hierzu gr<strong>und</strong>sätzlich nicht verweigert werden darf.<br />

Hat der Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung<br />

aus dem Mietvertrag, wenn er in ein Seniorenheim<br />

umziehen muss?<br />

Nein. Das Gesetz kennt kein besonderes Kündigungsrecht<br />

hierfür. Daher ist der Mieter an die dreimonatige Kündigungsfrist<br />

geb<strong>und</strong>en. Es verbleibt jedoch die einvernehmliche Beendigung<br />

des Mietvertrages durch eine Aufhebungsvereinbarung,<br />

wenn der Vermieter hieran interessiert ist.<br />

Kann der Mieter ein Mieterhöhungsverlangen zur Anpassung<br />

an die Ortsüblichkeit abwehren, wenn er nur<br />

eine kleine Rente hat?<br />

Nein. Ein sonst wirksames Mieterhöhungsverlangen des Vermieters<br />

kann nicht wegen eines zu niedrigen Einkommens zurückgewiesen<br />

werden. Ein zu geringes Einkommen kann aber<br />

unter Umständen bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung<br />

als „finanzielle Härte“ zu berücksichtigen sein, so<br />

dass eine Modernisierungsumlage bei diesem Mieter nicht<br />

durchsetzbar ist.<br />

Müssen betagte Mieter umfangreiche Bauarbeiten in<br />

der Wohnung dulden?<br />

Instandsetzungsarbeiten muss der Mieter uneingeschränkt<br />

dulden, wenn dies zur Beseitigung <strong>von</strong> Mängeln erforderlich<br />

ist. Bei vom Vermieter beabsichtigten Modernisierungsarbeiten<br />

kann aber ein hohes Alter <strong>und</strong> ein schlechter Ges<strong>und</strong>heitszustand<br />

des Mieters der gr<strong>und</strong>sätzlichen Duldungspflicht<br />

entgegenstehen.<br />

8 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.


»<br />

Umgang mit Vinyl-Asbest-Platten <strong>und</strong> asbesthaltigem<br />

Kleber in Berliner Wohnungsbeständen<br />

bei Renovierungs- <strong>und</strong> Modernisierungsmaßnahmen<br />

Das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

<strong>und</strong> technische Sicherheit Berlin) veröffentlichte im<br />

Juli 2012 eine Informationsschrift zum künftigen Vorgehen<br />

bei Renovierungs- <strong>und</strong> Modernisierungsmaßnahmen mit<br />

Vinyl-Asbest-Platten <strong>und</strong> asbesthaltigem Kleber in Berliner<br />

Wohnungsbeständen.<br />

Bei den Vinyl-Asbestplatten, welche im Sprachgebrauch<br />

auch als „Flexplatten“ bezeichnet werden, handelt es sich<br />

meist um quadratische Bodenbelagsplatten mit den Maßen<br />

25 x 25 cm. Da allerdings auch andere Formate anzutreffen<br />

sind, stellt eine Abweichung hier<strong>von</strong> kein Ausschlusskriterium<br />

dar. Die Platten wurden unter Verwendung <strong>von</strong> PVC<br />

oder Mischpolymerisaten des Vinylchlorids sowie Asbest<br />

<strong>und</strong> anderen Füllstoffen, Pigmenten <strong>und</strong> sonstigen Zusatzstoffen<br />

hergestellt. Ihr Asbestgehalt liegt in der Regel bei<br />

5 bis 20%. Verbaut wurden sie überwiegend in den Jahren<br />

<strong>von</strong> 1950 bis 1970. Beim Einbau wurden häufig Bitumen-<br />

Klebstoffe eingesetzt, welche ebenfalls sehr häufig mit<br />

Asbest versetzt waren. Rein äußerlich kann man weder den<br />

Platten noch dem Kleber ansehen, ob es sich um ein asbesthaltiges<br />

Material handelt. Bei entsprechenden Platten <strong>und</strong><br />

Kleber aus den einschlägigen Einbaujahren ist jedoch mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit da<strong>von</strong> auszugehen, dass diese<br />

asbesthaltig sind. Eine eindeutige Aussage ist allerdings nur<br />

durch eine Materialanalyse möglich.<br />

In der Information des LAGetSi vom Juli 2012 wurde bestätigt,<br />

dass <strong>von</strong> intakten Vinylasbest-Platten keine akuten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen ausgehen.<br />

Wenn jedoch im Zuge <strong>von</strong> Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen<br />

die in die Jahre gekommenen Platten<br />

ganz oder teilweise beseitigt werden, stellt sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

die Frage, wie mit den Platten <strong>und</strong> dem asbesthaltigen<br />

Kleber verfahren werden soll. In der Vergangenheit verblieb<br />

der Kleber als asbesthaltiger Rest vielfach nach der vollständigen<br />

Entfernung der Vinyl-Asbest-Platten auf dem Untergr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> wurde anschließend überbeschichtet <strong>und</strong>/oder<br />

überspachtelt. Da somit nur ein Teil der asbesthaltigen Bauteile<br />

entfernt wurde, besteht jedoch die Gefahr, dass die<br />

Wohnungen als „asbestsaniert“ <strong>und</strong> somit als „asbestfrei“<br />

gelten. Es kann in Vergessenheit geraten, dass der Fußboden<br />

noch Asbest enthält. Bei späteren Arbeiten am Fußboden,<br />

z.B. z.B. beim Durchbohren des Fußbodens für<br />

Kabel- oder Rohrverlegungen, müssen dann immer noch<br />

die gefahrstoffrechtlichen Vorgaben <strong>und</strong> ggf. umfangreiche<br />

Schutzmaßnahmen wegen des verbliebenen Asbests eingehalten<br />

werden. Auch müsste z.B. beim Abriss ggf. die<br />

gesamte Bausubstanz des Fußbodens als gefährlicher Abfall<br />

(„Sondermüll“) entsorgt werden.<br />

Bei allen Arbeiten an asbesthaltigen Bodenbelägen wie<br />

Vinyl-Asbest-Platten <strong>und</strong> asbesthaltigen Klebern handelt es<br />

sich um anzeigepflichtige Tätigkeiten mit Asbest, die in den<br />

Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />

<strong>und</strong> der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519<br />

fallen. Danach sind gr<strong>und</strong>sätzlich Arbeiten an <strong>und</strong> mit asbesthaltigen<br />

Teilen <strong>von</strong> Gebäuden generell verboten. Hier<strong>von</strong><br />

ausgenommen sind lediglich Abbrucharbeiten sowie Sanierungs-<br />

<strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten.<br />

1. Die nach der GefStoffV erlaubten Abbrucharbeiten umfassen<br />

das vollständige Herausnehmen der asbesthaltigen<br />

Bauteile oder Erzeugnisse. Dabei werden die asbesthaltigen<br />

Platten <strong>und</strong> der Kleber als eine Einheit/System<br />

betrachtet. Nur die restlose Entfernung der vollständigen<br />

Einheit, also beider Komponenten - Platten <strong>und</strong> Kleberist<br />

Abbruch <strong>und</strong> somit erlaubt.<br />

Der Begriff „Abbruch“ darf hier nicht im Sinne des „Demolierens“<br />

gesehen werden, sondern ist als vorsichtiges<br />

„demontieren/entfernen“ zu verstehen, um eine Faserfreisetzung<br />

weitgehend zu vermeiden. Die emissionsarmen Verfahren<br />

(u.a. BT Verfahren) zur Entfernung <strong>von</strong> asbesthaltigem<br />

Kleber haben sich erst in jüngster Zeit so weit entwickelt,<br />

dass nunmehr ein gefahrstoffrechtskonformes<br />

Vorgehen in der Praxis technisch möglich ist.<br />

1. Die ebenfalls nach der GefStoffV erlaubten Instandhaltungsarbeiten<br />

umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung<br />

des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung <strong>und</strong><br />

Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) <strong>und</strong> zur Wiederherstellung<br />

des Soll-Zustandes (Instandsetzung).<br />

Fortsetzung Seite 10<br />

Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 9


1. Sanierungsarbeiten umfassen ausschließlich die Vorbereitung<br />

<strong>und</strong> Durchführung <strong>von</strong> Maßnahmen zur Beseitigung<br />

<strong>von</strong> Gefahren, die durch schwach geb<strong>und</strong>ene asbesthaltige<br />

Gefahrstoffe entstanden sind, einschließlich der erforderlichen<br />

Nebenarbeiten. Eine Sanierung kann beispielsweise<br />

die Beschichtung oder die räumliche Trennung<br />

<strong>von</strong> schwach geb<strong>und</strong>enen Asbestprodukten umfassen.<br />

Die Vinyl-Asbest-Platten, die zu den fest geb<strong>und</strong>enen<br />

Asbestprodukten gehören, <strong>und</strong> der Kleber sind deswegen<br />

als Einheit zu betrachten, da weder der Kleber ohne die<br />

Platte noch die Platte ohne den Kleber nutzbar sind. Auch<br />

können Kleberreste nicht für sich als schwach geb<strong>und</strong>ene<br />

Asbestprodukte eingestuft <strong>und</strong> dürfen folglich auch nicht<br />

mehr - wie früher durchaus praktiziert - mittels Beschichtungen<br />

überdeckt werden (Sanierungsarbeiten).<br />

Somit kommen im Zuge <strong>von</strong> Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen<br />

in Verbindung mit Vinyl-Asbest-Bodenbelägen<br />

<strong>und</strong> asbesthaltigen Klebern lediglich die vollständige<br />

Entfernung (Abbruch) oder theoretisch die Instandhaltung<br />

in Betracht. Unter Instandhaltungsarbeiten fällt beispielsweise<br />

die Ausbesserung <strong>von</strong> kleineren Beschädigungen,<br />

also das Auswechseln einzelner defekter Platten um<br />

den bereits bestehenden Fußbodenbelag wieder nutzbar zu<br />

machen. Ziel der Instandhaltung ist die Herstellung des Sollzustandes,<br />

d. h. der ursprünglichen Funktion des Bauteils.<br />

Dies ist bei Kleberflächen allerdings nicht möglich. Sie haben<br />

ihre Funktion, wenn sich die Bodenplatte gelöst hat oder<br />

diese abgelöst wurde, vollständig verloren. Die Kleber sind<br />

in diesem Stadium am irreparablen Ende ihres Lebenszyklusses<br />

angekommen. Eine auf den Kleber beschränkte Instandhaltung<br />

ist also praktisch nicht möglich. Gegenüber<br />

früheren Regelungen sieht die am 1. Dezember 2010 in<br />

Kraft getretene Gefahrstoffverordnung in diesem Zusammenhang<br />

keine spezifische Ausnahmemöglichkeit vor. Aufgr<strong>und</strong><br />

dieser bestehenden gesetzlichen Regelungen ergibt sich die<br />

Problematik, dass dogmatisch betrachtet bereits Ausbesserungs-<br />

bzw. Instandhaltungsarbeiten lediglich in sehr geringem<br />

Umfang zu einer vollständigen Entfernung der Platten<br />

<strong>und</strong> des Klebers führen. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wird dem Verarbeiter<br />

bzw. dem Wohnungseigentümer ein gewisser, allerdings<br />

sehr eng <strong>und</strong> stringent ausgelegter Spielraum eingeräumt,<br />

um unangemessene Härten im Einzelfall nach Möglichkeit<br />

zu vermeiden. Einen solchen Fall soll das nachfolgende<br />

Beispiel verdeutlichen:<br />

Ein Wohnraum <strong>von</strong> 20 m² Gr<strong>und</strong>fläche ist mit Vinyl-Asbest-<br />

Platten der Maße 25x25 cm belegt. Somit sind dort ca. 320<br />

Platten verlegt. Wird nun festgestellt, dass sich beispielsweise<br />

12 einzelne Platten (dies entspricht einem Anteil <strong>von</strong><br />

knapp 4 % bezogen auf die gesamt verlegten Platten) gelöst<br />

haben, so kann dies als geringfügig betrachtet werden, eine<br />

Instandhaltung im oben dargestellten Sinne wäre also möglich.<br />

Wären in diesem Beispiel jedoch 30 Platten <strong>und</strong> somit<br />

knapp 10 % der Fläche betroffen, so kann man nicht mehr<br />

<strong>von</strong> „einzelnen Platten“ ausgehen, eine Instandhaltung<br />

käme nicht in Betracht. Dabei kann jedoch keine starre<br />

Grenze definiert werden, es kommt stets auf die Betrachtung<br />

des Einzelfalls an, bei dem die Raumgeometrie <strong>und</strong><br />

eventuell vorhandene Einbauten wie Rohrdurchführungen<br />

etc. zu berücksichtigen sind.<br />

Wenn bei Modernisierungsmaßnahmen die Vinyl-Asbest-<br />

Bodenplatten <strong>und</strong> asbesthaltiger Kleber nicht vollständig<br />

entfernt werden, sind die Wohnungsbaugesellschaften gebeten<br />

worden, folgende Maßnahmen zu ergreifen:<br />

•. Die Wohnungsbaugesellschaften führen ein Verzeichnis,<br />

in dem die asbesthaltigen Gebäudeteile aufgelistet sind.<br />

•. Die Mieter werden informiert, dass noch Asbest im Fußboden<br />

vorhanden ist <strong>und</strong> Arbeiten am Fußboden nur<br />

durch Fachfirmen in Abstimmung mit der Hausverwaltung<br />

durchgeführt werden dürfen (ggf. Ergänzung<br />

der Mietverträge).<br />

•. Darüber hinaus sind die Mieter da<strong>von</strong> zu informieren,<br />

dass bei ordnungsgemäßer Nutzung des Fußbodens<br />

keine Ges<strong>und</strong>heitsgefahren bestehen.<br />

•. Bei Anfragen <strong>von</strong> Mietern aus Wohnungen mit asbesthaltigem<br />

Kleber, ist diesen <strong>von</strong> den Vermietern/Eigentümern<br />

Auskunft zu erteilen.<br />

Diese Maßnahmen sollen vor allem dazu beitragen, den<br />

Informationsfluss über noch im Boden befindliche Asbestf<strong>und</strong>orte<br />

zu gewährleisten um nicht bei späteren Arbeiten<br />

vom Vorhandensein asbesthaltiger Bauteile „überrascht“<br />

zu werden, was u. U. den Vorwurf des unsachgemäßen<br />

Umgangs mit diesem gefährlichen Material nach sich<br />

ziehen könnte.<br />

Bodenplatte<br />

Asbestfaser<br />

Bei Fragen zum Thema Asbest in Bodenbelägen stehe<br />

ich Ihnen gerne zur Verfügung!<br />

Kontakt:<br />

Walter Felder, ö.b.u.v. Sachverständiger für das<br />

Maler- u Lackiererhandwerk<br />

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10 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V


» Gartenpflege im Herbst<br />

<strong>von</strong> Jens Oberender, Garten-<strong>und</strong> Landschaftsbau<br />

Die Tage sind schon wieder merklich kürzer geworden <strong>und</strong> es<br />

stellt sich die alljährliche Frage was man dem Garten noch Gutes<br />

angedeihen lassen kann:<br />

Den Rasen <strong>von</strong> Laub befreien <strong>und</strong> noch einmal schneiden,<br />

damit er jederzeit gut abtrocknen kann, um Schimmelbildung<br />

vorzubeugen. Außerdem empfiehlt es sich neben eventuellem<br />

Vertikutieren, um abgestorbene Rasengräser zu entfernen,<br />

einen kaliumbetonten Herbstdünger auszubringen.<br />

Ihre Bäume, Sträucher <strong>und</strong> Obstgehölze werden die Entfernung<br />

<strong>von</strong> Totholz danken; ein Rückschnitt verringert auch die<br />

Schneelast. Sich überschneidende oder nach innen wachsende<br />

Triebe werden entfernt. Laub kann als Isolierschicht <strong>und</strong><br />

zum Schutz des Bodenlebens durchaus in Gehölzflächen<br />

verbleiben.<br />

Herbstzeit ist auch Pflanzzeit.<br />

Ein guter Zeitpunkt um im Garten neue Akzente zu setzen.<br />

Auch vorhandene Pflanzen können gut umgesetzt werden.<br />

Immergrüne Gehölze haben im Gegensatz zu den Laubabwerfenden<br />

das Problem, dass bei gefrorenem Boden <strong>und</strong><br />

starker Sonneneinstrahlung Wasser über die Blätter<br />

verdunstet <strong>und</strong> die Wurzeln kein Wasser nachliefern können.<br />

Das kann durch eine Schattierung mittels spezieller Gewebe<br />

vermindert werden. Auch kann Bewässerung an frostfreien<br />

Tagen helfen. Wer nach einem langen Winter farbenfrohe<br />

Frühlingsblüher in seinem Garten begrüßen möchte, setzt<br />

jetzt Blumenzwiebeln. Der Boden sollte locker <strong>und</strong> durchlässig<br />

sein, um ein Faulen der Zwiebeln zu vermeiden. Bei<br />

lehmigem Standort sollte gegebenenfalls mit Sand abgemagert<br />

werden.<br />

Denken Sie auch daran, das Laub aus <strong>und</strong> auf Ihrem Teich zu<br />

entfernen. Teichnetze sind zu säubern, damit der Lichteintrag<br />

nicht beeinträchtigt wird.<br />

Ist die Bewässerungsanlage zur Vermeidung <strong>von</strong> Frostschäden<br />

entwässert worden?<br />

Falls Sie Ihren Garten noch per Hand wässern <strong>und</strong> es manchmal<br />

lästig erscheint, ist jetzt die Zeit, ein paar Leitungen<br />

im Boden zu verlegen <strong>und</strong> der nächsten Gartensaison<br />

gelassen entgegenzusehen. Bevorzugt zu verwendende<br />

Tropfschläuche sind unauffällig zu verlegen <strong>und</strong> sparen<br />

Wasser. Sie reduzieren die Verdunstung auf ein Minimum,<br />

da das Wasser direkt den Wurzeln zugeführt wird. Versenkregner<br />

im Rasen erledigen ihren Teil in den frühen Morgenst<strong>und</strong>en.<br />

Es sollte ein Regensensor angeschlossen werden,<br />

um unnötige Beregnung zu vermeiden. Luxuskonsum <strong>von</strong><br />

Wasser verhindert das Bilden eines tiefgründigen Wurzelwerks.<br />

Wege <strong>und</strong> Zufahrten auf dem Gr<strong>und</strong>stück, die mit Steinen<br />

belegt sind, sollten auf Pfützenbildung untersucht werden, da<br />

sich dort gefährliches Eis bilden kann. Komplette Neuanlagen<br />

sollte man schon im Frühherbst beginnen, um bei frühem<br />

Frosteinbruch nicht wochenlang auf einer Baustelle zu leben.<br />

Zum Abschluss noch der Tipp Ihre Zäune zu überprüfen.<br />

Hintergr<strong>und</strong> sind die immer zahlreicheren Wildschweine, die<br />

auf der Suche nach Nahrung immer weiter in besiedelte<br />

Gebiete vordringen. Speziell Rasenflächen werden gerne umgepflügt.<br />

Kontakt:<br />

Jens Oberender, Garten-<strong>und</strong> Landschaftsbau Fehmarnerstr.18<br />

in 13353 Berlin<br />

Tel.: 0162 407 83 13 oder 030 454 94 607<br />

Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V. 11


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Einbrecher „arbeiten“ unter Zeitdruck<br />

Immer mehr Einbrüche - Sichern Sie Ihre Nebeneingänge!<br />

Alle vier Minuten ein Einbruch sagt die Statistik – <strong>und</strong><br />

das „Wo“ ist selten zufällig: Meistens sind Zugänge betroffen,<br />

die nur ungenügend gesichert sind. Täter spähen<br />

Objekte oft sehr genau aus <strong>und</strong> erkennen schnell den<br />

leichtesten Weg ins Haus. Darum ist der beste Schutz<br />

gegen Diebe, es ihnen möglichst schwer zu machen.<br />

Seit 2011 steigt die Zahl <strong>von</strong> Haus- <strong>und</strong> Wohnungseinbrüchen<br />

deutlich an. Besonders Einfamilien- <strong>und</strong> Reihenhäusern sind das<br />

Ziel der Diebe, gut zwei Drittel aller Einbrüche erfolgen im<br />

Schutz der Dunkelheit. Durch die Haustür kommen die Einbrecher<br />

fast nie, denn die ist in den meisten Fällen gut gesichert.<br />

Sie nehmen lieber gekippte Fenster oder schlecht gesicherte<br />

Nebeneingänge – besonders zum Keller, denn hier gibt es Sichtschutz<br />

gratis. Darum ist es besonders wichtig, diese Türen zu<br />

sichern. Oft genügt es, die „Einbruchhürde“ <strong>von</strong> Sek<strong>und</strong>en auf<br />

Minuten zu erhöhen. „Ein Dieb hat keine Zeit <strong>und</strong> scheut das<br />

Risiko. Knackt er die Tür nicht in wenigen Sek<strong>und</strong>en, bricht er<br />

den Versuch ab <strong>und</strong> nimmt sich lieber ein anderes Gebäude<br />

vor“, weiß Sven Diembeck, Sicherheitsexperte beim Türenhersteller<br />

Teckentrup (Verl).<br />

Neue Widerstandsklassen bieten Sicherheit<br />

Obwohl der Keller-Abgang sogar Sichtschutz bietet, ist er in<br />

vielen Häusern nur mit einer leicht aufzubrechenden Holztür<br />

<strong>und</strong> einem unsicheren Schloss ausgestattet. Das wissen auch<br />

die Langfinger. Türen der Widerstandsklasse RC2 (früher WK2)<br />

sind ein wirksamer Schutz mit Prüfsiegel. Mehrfach-Verriegelung,<br />

Sicherheitszapfen aus Stahl <strong>und</strong> massive Scharniere, Aufhebelsicherung,<br />

Aufbohr- <strong>und</strong> Aufziehschutz sorgen dafür, dass<br />

sie nur mit Geduld <strong>und</strong> einer speziellen Ausrüstung aufgebrochen<br />

werden können. „Für den Keller bieten sich günstige Modelle<br />

mit genormten Einbruchschutz an“, rät Experte Diembeck,<br />

„denn so attraktiv wie die Haustür muss es im Untergeschoss<br />

nicht sein.“ Diembeck empfiehlt zudem, auf Wärmeschutz zu<br />

setzen: „Dann bleibt es auch im Keller warm“.<br />

Übrigens gibt es auch für Garagen ein Sicherheitsplus:<br />

Tore mit TÜV-Siegel für Einbruchschutz halten Kriminelle vom<br />

Eigentum in der Garage fern – auch hier lagern häufig wertvolle<br />

Güter wie Fahrräder, Gartengerät oder Werkzeug.<br />

• Dach • Fassade • Keller<br />

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12 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.


Unbeschwert den Sommer genießen<br />

Mit dem richtigen Verlegesystem bleiben Balkon <strong>und</strong> Terrasse dauerhaft attraktiv<br />

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Der Balkonaufbau zeigt beispielhaft die einzelnenKomponenten<br />

des Komplettsystems.<br />

Foto: djd/Schlüter-Systems<br />

Mit intelligenten Systemaufbauten wird der Balkon zur dauerhaft<br />

schönen Wohlfühloase. Foto: djd/Schlüter-Systems<br />

Auf einem idyllischen Freisitz lässt sich das schöne Sommerwetter<br />

bestens genießen. Optimal aufeinander abgestimmte Komplettsysteme<br />

sorgen dafür, dass Balkone <strong>und</strong> Terrassen bei sämtlichen<br />

Wetterbedingungen dauerhaft schöne Wohlfühloasen bleiben.<br />

Mit ihnen kann der Handwerker den Außenbereich mit Fliesen<br />

<strong>und</strong> Naturstein schnell, effizient <strong>und</strong> sauber bauen oder renovieren.<br />

Das Programm <strong>von</strong> Schlüter-Systems etwa umfasst alle dafür<br />

wichtigen Komponenten - <strong>von</strong> der Ablaufrinne über die Flächendrainage<br />

bis hin zu Abschlussprofilen.<br />

Die intelligenten Systeme für die sichere Abdichtung, Entwässerung<br />

<strong>und</strong> Entkopplung ermöglichen die Verlegung sämt-licher<br />

Fliesen- <strong>und</strong> Plattenformate. Auch für die Verarbeitung im Trend<br />

liegender großer Formate aus Feinsteinzeug oder Naturstein finden<br />

sich spezielle Lösungen. Für den Bau großer Balkone <strong>und</strong><br />

Terrassen oder Treppen im Außenbereich wurde zudem eine<br />

Verb<strong>und</strong>drainage <strong>und</strong> -entkopplung entwickelt, die auch größere<br />

Mengen eintretenden Wassers dauerhaft sicher ableitet.<br />

Elegante Abschlussprofile schützen effektiv den Rand des Freisitzes<br />

<strong>und</strong> r<strong>und</strong>en den Systemaufbau auch optisch perfekt ab.<br />

Dazu sind passende Ablaufrinnen erhältlich, die sich mit wenigen<br />

Handgriffen ohne Bohren <strong>und</strong> Kleben an die Randprofile<br />

montieren lassen. Sie sorgen dafür, dass anfallendes Wasser sicher<br />

<strong>von</strong> der Oberfläche abgeleitet wird.<br />

Infos sind unter www.schlueter.de nachzulesen.<br />

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Modernisierungsaktion bis Ende <strong>2013</strong><br />

Heizung erneuern, Energie sparen, Prämie kassieren<br />

<strong>Hausbesitz</strong>er, die jetzt ihre Heizung modernisieren, sparen<br />

nicht bloß eine Menge Energie. Sie können auch noch bis Ende<br />

<strong>2013</strong> eine Heizöl-Prämie kassieren. Bis zu 500 Liter Heizöl gibt<br />

es gratis, wenn eine neue Öl-Brennwertheizung mit einer<br />

Solaranlage eingebaut wird. Drei <strong>von</strong> vier Hauseigentümern,<br />

die eine Modernisierung durchgeführt haben oder planen, geben<br />

laut einer Umfrage der Landesbausparkassen (LBS) die<br />

Senkung der Energiekosten als wichtigsten Gr<strong>und</strong> an. Einleuchtend,<br />

denn schließlich macht sich diese Investition unmittelbar<br />

bezahlt. Bis zu 30 Prozent Energie lassen sich durch den<br />

Austausch einer veralteten Heizung gegen Brennwerttechnik<br />

auf einen Schlag einsparen. Wird zusätzlich eine Solaranlage<br />

eingeb<strong>und</strong>en, sinkt der Energiebedarf noch weiter.<br />

Alle <strong>Hausbesitz</strong>er, die sich jetzt für eine neue Öl-Brennwertheizung<br />

entscheiden, sparen nicht nur bei den Energiekosten –<br />

sie bekommen sogar noch etwas dazu: Bis zu 500 Liter Heizöl<br />

gratis gibt es, wenn sie sich an der Modernisierungsaktion<br />

„Deutschland macht Plus“ beteiligen, die das Institut für Wärme<br />

<strong>und</strong> Oeltechnik (IWO) gemeinsam mit namhaften Heizgeräteherstellern<br />

jetzt neu aufgelegt hat. Noch bis zum 31. Dezember<br />

<strong>2013</strong> gibt es für eine neue Ölheizung mit Brennwerttechnik<br />

<strong>und</strong> Solaranlage 500 Liter Heizöl. Ohne Solaranlage<br />

liegt die Prämie bei 350 Litern.<br />

Alle Details sowie den Heizöl-Gutschein zum Download gibt<br />

es auf der Aktions-Website<br />

www.deutschland-macht-plus.de<br />

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Gartengestaltung · Pflanzarbeiten<br />

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14 Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerverein <strong>von</strong> <strong>1887</strong> Berlin-Steglitz e.V.


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Die auf dem Weltmarkt einzigartige Alarmanlage Bublitz B2<br />

Nachdem wir über 20 Jahre unser Alarmsystem Bublitz B1 immer weiter verbessert haben, stellen wir<br />

jetzt als nächsten Entwicklungsschritt unser Alarmsystem Bublitz B2 vor:<br />

Diese Alarmanlage kann nicht nur per Funk-Handsender direkt,<br />

sondern <strong>von</strong> überall per Telefon aktiviert <strong>und</strong> deaktiviert werden<br />

Die Einbruchmeldeanlage B2 ist einzigartig <strong>und</strong> kann durch die Bublitz<br />

Funk-Rauchmelder gleichzeitig als Rauch- <strong>und</strong> Brandmeldeanlage<br />

genutzt werden. Die Anlage unterscheidet zwischen Einbruch <strong>und</strong> Feuer<br />

<strong>und</strong> benachrichtigt über das angeschlossene (GSM-) Telefonwählgerät<br />

jeweils bis zu 6 Teilnehmer über einen frei wählbaren Text, ob es brennt<br />

oder ob ein Einbruchversuch stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

Wichtige Funktion in einem Notfall:<br />

Mit der Paniktaste kann jederzeit, auch bei deaktivierter Alarmanlage,<br />

ein Überfall/Notalarm ausgelöst werden.<br />

Speicherung der letzten 9 Meldungen:<br />

Anzeige im Display mit Datum <strong>und</strong> Uhrzeit, welcher Bereich Alarm ausgelöst<br />

hat, z.B.: Sabotage, Überfall, Akku etc., sodass Sie immer<br />

informiert sind, was wann <strong>und</strong> wo passiert ist.<br />

K<strong>und</strong>envorteile der Bublitz Alarmanlagen B1 <strong>und</strong> B2<br />

1. Keine Sensoren an Tür oder Fenster, keine Verkabelung, Steckdose genügt!<br />

Dadurch kein Schmutz beim Einbau, keine Beeinträchtigung.<br />

Daher ist das Preis-Leistungsverhältnis gegenüber konventionellen<br />

Alarmanlagen enorm; denn wir wollen erreichen, dass sich jeder<br />

ernsthafte Interessent unsere Sicherheit leisten kann.<br />

2. Volle Bewegungsfreiheit <strong>von</strong> Mensch <strong>und</strong> Haustier bei aktivierter<br />

Alarmanlage.<br />

3 Jeder Einbruchsversuch löst sofort Alarm aus, sodass der Einbrecher<br />

noch draußen ist.<br />

4. Bei einem Ortswechsel zieht die Bublitz-Alarmanlage mit, da nur eine<br />

Steckdose erforderlich ist<br />

5. Kinderleichte Bedienung.<br />

6. 48 St<strong>und</strong>en Akkubetrieb bei Netzausfall<br />

7. 35 Jahre Erfahrung bedeutet für Sie erhöhte Sicherheit. Unser Familienunternehmen<br />

befindet sich in der 2. Generation, somit sind Sie<br />

sicher, dass Sie kein Plagiat kaufen; denn nur wo Bublitz draufsteht,<br />

ist auch Bublitz drin! Wir bürgen mit unserem geschützten Markennamen<br />

fur Qualität <strong>und</strong> Sicherheit.<br />

So urteilt die Presse:<br />

Frankfurter Allgemeine Zeitung am 02. 08. 2005: „Es war eine überzeugende<br />

Demonstration..“<br />

Frankfurter Allgemeine Zeitung am 08. 03. 2011: „Einbrecher am Eindringen<br />

hindern……….“<br />

Die WELT/WELT am SONNTAG: „Sie verscheucht Einbrecher mit einem<br />

Höllenlärm…….“<br />

Galileo PRO7: „Keine ist so genial wie der Bublitz Alarm…………..“<br />

Department of the US Army: Wir möchten Ihnen hiermit für die Zuverlässigkeit<br />

<strong>und</strong> sichere Funktion Ihrer fehlalarmsicheren Systeme danken.<br />

Sicherheitstechnik Bublitz GmbH,<br />

www.bublitz-alarm.de<br />

info@bublitzt-alarm.de<br />

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