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An die Schulleitungen der Grund-, Werkreal-, Real- Gemeinschafts ...

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Staatliches Schulamt Stuttgart<br />

Bebelstr. 48 - 70193 Stuttgart<br />

STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART<br />

DIE LEITERIN<br />

<strong>An</strong> <strong>die</strong> <strong>Schulleitungen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Grund</strong>-, <strong>Werkreal</strong>-, <strong>Real</strong>-<br />

<strong>Gemeinschafts</strong>- und Son<strong>der</strong>schulen,<br />

<strong>die</strong> Leitungen <strong>der</strong> Schulkin<strong>der</strong>gärten<br />

sowie an <strong>die</strong> behin<strong>der</strong>ten und<br />

schwerbehin<strong>der</strong>ten Lehrkräfte im Bereich<br />

des Staatlichen Schulamtes Stuttgart<br />

Stuttgart 21. November 2013<br />

Durchwahl 0711 6376-200<br />

Telefax 0711 6376-251<br />

Name Brittinger / Nassal / Raab<br />

Gebäude Bebelstr. 48<br />

Aktenzeichen<br />

(Bitte bei <strong>An</strong>twort angeben)<br />

__<br />

Gemeinsames Schreiben des Staatlichen Schulamtes, <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung<br />

und des örtlichen Personalrates<br />

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Lehrerinnen und Lehrer,<br />

aufgrund gesetzlicher Neuerungen und organisatorischer Än<strong>der</strong>ungen wurden geringfügige<br />

inhaltliche Ergänzungen unserer bisherigen Integrationsvereinbarung (IGV) notwendig.<br />

Die <strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> Gesetzesquellen (§§) wurde im Text <strong>der</strong> IGV aktualisiert.<br />

Inhaltlich gab es nur zwei kleine Erweiterungen:<br />

• Auf Seite 4 bei 3.2. Mehrarbeit wurde im letzten Satz eingefügt:<br />

„sowie alle Arten von Rufbereitschaft“ (nach <strong>der</strong> neuen Schwerbehin<strong>der</strong>tenverwaltungsvorschrift<br />

vom 24. 6. 2012)<br />

• Auf Seite 8 bei 5.3. Amtsärztliche Untersuchungen wurde eingefügt:<br />

„Die örtliche Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung wird rechtzeitig informiert, bevor…“<br />

(nach <strong>der</strong> aktualisierten Auflage des SGB IX vom 14.12.2012)<br />

Zum an<strong>der</strong>en mussten wir organisatorische und personelle Verän<strong>der</strong>ungen seit Oktober<br />

2011 im Bereich des Staatlichen Schulamtes berücksichtigen.<br />

In den Geltungsbereich neu aufgenommen wurden (siehe Deckblatt)<br />

• Pädagogische Assistentinnen und Assistenten sowie <strong>die</strong><br />

• <strong>Gemeinschafts</strong>schulen.<br />

Durch <strong>die</strong> Nachfolgeregelung (seit März 2013) in <strong>der</strong> Örtlichen Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung<br />

ist nun <strong>die</strong> Vertrauensperson (ÖVP) <strong>der</strong> schwerbehin<strong>der</strong>ten Lehrkräfte Katrin<br />

Nassal - im Team mit Christian Meissner (Stellvertretende ÖVP).<br />

Bereits bei <strong>der</strong> bisherigen Fassung <strong>der</strong> IGV (10-2011) wurde <strong>der</strong> Geltungsbereich<br />

<strong>der</strong> gesamten IGV auch auf alle Behin<strong>der</strong>te mit dem Grad 30 und 40 erweitert.<br />

Ausgenommen davon sind nur <strong>die</strong> gesetzlich bzw. durch VwV geregelten Bereiche <strong>der</strong><br />

Deputatsermäßigung und <strong>der</strong> Beteiligung bei Einstellungen und Funktionsstellen-<br />

Staatliches Schulamt Stuttgart<br />

Bebelstr. 48<br />

70193 Stuttgart<br />

Tel.: 0711 6376-100<br />

Fax: 0711 6376-251<br />

poststelle@ssa-s.kv.bwl.de


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besetzungen. Damit wurde <strong>die</strong> Handhabung <strong>der</strong> IGV sowohl für <strong>die</strong> <strong>Schulleitungen</strong> als<br />

auch für <strong>die</strong> Betroffenen deutlich erleichtert.<br />

Zentrales Kernstück <strong>der</strong> Integrationsvereinbarung ist nach wie vor das verbindliche<br />

jährliche Personalgespräch. Zur Erinnerung hier <strong>die</strong> wichtigsten Punkte:<br />

3.1.1 Personalgespräch über Deputat, Klassenleitung, Stundenplan, Aufsichtsführung<br />

und bei sich abzeichnenden Problemen<br />

Die Schulleiterin/<strong>der</strong> Schulleiter führt am Ende des Schuljahres zur Vorbereitung<br />

des folgenden Schuljahres mit <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Lehrkraft ein persönliches<br />

Gespräch mit dem Ziel, <strong>die</strong> beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse zu erfahren und bei <strong>der</strong><br />

Planung des Schuljahres zu berücksichtigen.<br />

Uns allen geht es darum, dass <strong>die</strong> Stärken von Behin<strong>der</strong>ten gesehen und geför<strong>der</strong>t<br />

werden, deshalb steht im Zentrum <strong>der</strong> Integrationsvereinbarung das verpflichtende jährliche<br />

Personalgespräch zwischen <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Lehrkraft und <strong>der</strong> Schulleitung. Wir<br />

weisen darauf hin, dass <strong>die</strong> <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung und Schwerbehin<strong>der</strong>ung zugrunde liegenden<br />

Erkrankungen nicht offen gelegt werden müssen, allerdings können sie dann<br />

auch nicht beson<strong>der</strong>s berücksichtigt werden. Empfehlenswert ist deshalb ein offenes<br />

und vertrauensvolles Gespräch, das <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Verschwiegenheitspflicht unterliegt.<br />

Viele Einzelprobleme können oft nur im bilateralen Gespräch von Behin<strong>der</strong>ten<br />

(ggf. unter Hinzuziehen <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung) und Schulleitung geklärt<br />

werden. Voraussetzung hierfür ist eine Initiative <strong>der</strong> Schulleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Lehrkraft.<br />

Das Staatliche Schulamt, <strong>die</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung und <strong>der</strong> Personalrat bitten<br />

deshalb alle <strong>Schulleitungen</strong> bei <strong>der</strong> Planung des nächsten Schuljahres Ende des Schuljahres<br />

mit den behin<strong>der</strong>ten und schwerbehin<strong>der</strong>ten Lehrkräften ein vertrauensvolles<br />

Personalgespräch zu führen und das Ergebnis kurz formlos festzuhalten. Eine Kopie<br />

des Kurzprotokolls erhält <strong>die</strong> Lehrkraft.<br />

Zur Unterstützung haben wir nochmals als unverbindlichen Vorschlag – eine Checkliste<br />

- für das Personalgespräch beigefügt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Ulrike Brittinger Katrin Nassal <strong>An</strong>nemarie Raab<br />

<strong>An</strong>lagen:<br />

- Neufassung <strong>der</strong> Integrationsvereinbarung (IGV)<br />

- Checkliste für das Personalgespräch zwischen Schulleitung und behin<strong>der</strong>ter Lehrkraft<br />

Hinweis:<br />

Die vollständige Integrationsvereinbarung finden Sie auch auf <strong>der</strong> Homepage des Schulamtes<br />

unter: www.schulamt-stuttgart.de<br />

Link: Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung Link: Integrationsvereinbarung


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