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4 All-Risk-Versicherung<br />
All-Risk-Versicherung: Umfassender Schutz<br />
ohne Scherereien mit Schadenexperten<br />
Auch wenn Versicherungsverträge als kompliziert gelten, funktionieren sie in der Regel nach einem einfachen<br />
Prinzip: Schäden, die in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich als gedeckt aufgelistet<br />
sind, sind nicht versichert. Das führt nicht selten bei den Versicherten zu einem bösen Erwachen.<br />
Bei Betriebsversicherungen gibt es allerdings eine attraktive Alternative.<br />
Ein Beispiel aus der Praxis:<br />
Die kurze Unaufmerksamkeit eines<br />
Staplerfahrers sorgte in einer Lackiererei<br />
für hohen Schaden. Der Berufseinsteiger<br />
war erst im letzten Augenblick<br />
einem entgegen kommenden Kleintransporter<br />
ausgewichen und dabei<br />
mit dem Gabelstapler gegen ein elektrisches<br />
Tor geprallt. Dabei wurde nicht<br />
nur die teure Verglasung zerstört und<br />
der Rahmen beschädigt, sondern auch<br />
der Antrieb des Schiebetors schwer in<br />
Mitleidenschaft gezogen. Weil es sich<br />
beim Schadensverursacher um einen<br />
Betriebsangehörigen handelte, war<br />
der Schaden nicht durch die Versicherung<br />
gedeckt. Die Lackiererei musste<br />
die Kosten für die teure Reparatur<br />
selbst tragen.<br />
Wie hätte die Lackiererei dieser Versicherungslücke<br />
entgehen können? Am<br />
einfachsten mit einer Allgefahren-Versicherung<br />
(All-Risk-Versicherung). Sie<br />
versichert neben den benannten auch<br />
die unbenannten Gefahren und deckt<br />
alle Schäden, die nicht ausdrücklich<br />
ausgeschlossen sind.<br />
Echte All-Risk-Versicherungen bieten<br />
einen exklusiven Deckungsumfang, in<br />
dem sie auch Schutz gegen nicht in<br />
den Versicherungsbedingungen angeführte<br />
Gefahren bieten. Der große Vorteil:<br />
Aufgrund eindeutiger Leistungskriterien<br />
ist ein Expertenstreit über die<br />
Frage der Deckung im Schadensfall so<br />
gut wie ausgeschlossen. Viele All-Risk-<br />
Versicherungen koppeln jedoch den<br />
Versicherungsschutz an einen Selbstbehalt,<br />
der zumeist individuell vereinbart<br />
werden kann. Die „klassischen“<br />
Gefahren wie Feuer, Einbruchsdiebstahl,<br />
Leitungswasserschaden, Sturm<br />
und Glasbruch sind in der Regel ohne<br />
Selbstbehalt versicherbar.<br />
Die Versicherer grenzen aber ihr Risiko<br />
durch Jahres- oder Schadenhöchstentschädigungen<br />
nach oben hin ein. Definiert<br />
sind in Allrisk-Verträgen sowohl die<br />
Kriterien des Schadensereignisses – z. B.<br />
plötzlich und unvorhergesehen – als auch<br />
die versicherten Sachen und Werte, z.B.<br />
Betriebsgebäude, dem Betrieb dienende<br />
Sachen, Vorräte, Betriebsunterbrechung,<br />
…Kriegerische Ereignisse und Terroranschläge<br />
etc. sind zumeist ausgeschlossen<br />
oder nur begrenzt mitversicherbar.<br />
Aber Vorsicht:<br />
All-Risk-Versicherung ist nicht<br />
gleich Allriskversicherung!<br />
Vertrauen Sie daher auf die<br />
Erfahrung eines Versicherungsexperten,<br />
der die Bedingungen<br />
und Ausschlüsse<br />
der unterschiedlichen Produkte<br />
am Markt vergleicht<br />
und Sie optimal über Höchstentschädigungsgrenzen<br />
und<br />
Selbstbehalte beraten kann.<br />
Wir unterstützen Sie gerne!<br />
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