Unternehmensgarantie versus Bankgarantie - AHK Bulgarien
Unternehmensgarantie versus Bankgarantie - AHK Bulgarien
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ATTORNEYS AT LAW<br />
<strong>Unternehmensgarantie</strong> <strong>versus</strong> <strong>Bankgarantie</strong><br />
Die <strong>Unternehmensgarantie</strong> hat sich als Sicherungsinstrument durchgesetzt, ist<br />
in vielen modernen Rechtssystemen dezidiert geregelt und wird oft praktiziert<br />
wegen der Vorteile, die sie bietet, da sie zahlreiche Vorzüge der <strong>Bankgarantie</strong><br />
bzw. -bürgschaft, mit besseren Konditionen für den Begünstigten gekoppelt,<br />
in sich vereinigt.<br />
Genau wie bei der <strong>Bankgarantie</strong>, erlaubt die Ausstellung einer Garantie durch<br />
ein Unternehmen der Unternehmensgruppe des Begünstigten 1) die<br />
Einräumung einer Besicherung durch einen Dritten für die rechtlich zu<br />
belangende Hauptperson, 2) erfolgt dies ohne Formalitäten, die sonst für<br />
Sicherheitsleistungen üblich sind, wie der Abschluss einer notariellen<br />
Urkunde, unterschiedliche Eintragungen u. ä. 3) ermöglicht unter genau<br />
festgelegten Voraussetzungen einen schnellen Zugang zu einem bestimmten<br />
Geldbetrag, ohne dass hierfür zwingend eine gerichtliche Prozedur<br />
erforderlich ist, damit die Einholung der Sicherheitsleistung erfolgen kann<br />
oder durch eine Zwangsvollstreckung alle Zahlungsansprüche erfüllt werden -<br />
durch das Beitreibung jedweden Vermögens, exklusive Geldes, das zur<br />
Besicherung gedient hat.<br />
Obwohl die <strong>Unternehmensgarantie</strong> natürlich ebenfalls ihren Preis hat, denn<br />
das Finanzrisiko, das von dem Garanten getragen wird, muss kompensiert<br />
werden, ist diese Art der Garantie dennoch für den Begünstigten vorteilhafter<br />
als die <strong>Bankgarantie</strong> bzw. -bürgschaft. Dies ermöglicht somit die<br />
Aushandlung besserer Konditionen in dem Garantievertrag.<br />
Bei dem in <strong>Bulgarien</strong> geltenden Rechtsrahmen jedoch wird die Möglichkeit<br />
der rechtskräftigen Einräumung einer derartigen Besicherung von der Praxis<br />
grundsätzlich abgelehnt, welche die einseitige Willensäußerung einer Person,<br />
von der die Verpflichtung ausgeht, einer in der Garantie genannten anderen<br />
Person unter bestimmten Konditionen einen festgelegten Betrag auszuzahlen,<br />
generell für nichtig gehalten.<br />
Der Grund für ein derartiges Verständnis ist die Tatsache, dass ein<br />
ausdrückliches Regelwerk für ein ähnliches Sicherungsinstrument fehlt und<br />
es deshalb nicht möglich ist, diesbezüglich in Analogie die Gesetzesregelung<br />
für ein ähnliches Institut der <strong>Bankgarantie</strong> einzusetzen, denn die einseitigen<br />
Willensäußerungen können nach bulgarischem Recht nur in dem Rahmen<br />
rechtswirksam werden, der in Übereinstimmung mit den darin vorgesehenen<br />
Bedingungen gesetzlich vorgegeben ist.<br />
VLADIMIR PENKOV<br />
IVAN MARKOV<br />
DIMITAR SLAVCHEV<br />
SVETLIN ADRIANOV<br />
MILENA GAIDARSKA<br />
ROMAN STOYANOV<br />
SVETOSLAV DIMITROV<br />
LACHEZAR RAICHEV<br />
SMILENA STOILOVA<br />
RADOST GEORGIEVA<br />
NICKOLAY KISKINOV<br />
ALEXANDER STEFANOV<br />
NIKOLAY CVETANOV<br />
VELYANA HRISTOVA<br />
HRISTO HINKOV<br />
ATANAS VALOV<br />
YURA MINCHEVA<br />
MARIA PASHALIEVA<br />
YORDAN POLITOV<br />
PLAMEN ASPARUHOV<br />
EMIL PEEV<br />
KRASTYO GEORGIEV<br />
OGNYAN MOUTEV<br />
PLAMEN VALKANOV<br />
EMIL MOMCHILOV<br />
TODORIN PACKEROV<br />
RALITSA BARASHKA<br />
RADOSLAV YONDROV<br />
DIANA ZULCHEVA<br />
EVGENI NIKOLOV<br />
DANIELA KUTSEVA<br />
GERGANA IVANOVA<br />
SILVIA GRIGOROVA<br />
VENELIN URDEV<br />
NIKOLAY STRATEV<br />
MIROSLAV HRISTOV<br />
DOBRIN DOBREV<br />
SVETLA DAMYANOVA<br />
MAGDALENA OVCHAROVA<br />
GEORGI VALKOV<br />
ZLATINA ZHOZHEVA<br />
ZOYA HADJIDIMOVA<br />
NASKO STANEV<br />
RUMEN VELICHKOV<br />
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Diese Lücke in dem geltenden Recht wird in der Praxis sehr häufig auf<br />
zweierlei Art und Weise überwunden.<br />
In dem einen Fall ist das Fehlen eines Reglements in dem bulgarischen<br />
Rechtssystem oftmals die Basis dafür, dass die Anwendbarkeit eines fremden<br />
Rechts in Bezug auf die ausgestellte Garantie vereinbart wird, was<br />
unvorhersehbare Folgen haben und zu Problemen bei ihrer Inanspruchnahme<br />
führen kann.<br />
In dem anderen Fall wird die Sicherheitsleistung als Bürgschaftsvertrag<br />
ausgestaltet, eine im bulgarischen Zivilrecht bekannte Vertragsform. Auf<br />
dieser Grundlage kann ein relativ zufriedenstellender, jedoch nicht<br />
hundertprozentiger Sicherheitseffekt gewährleistet werden. Die Bürgschaft<br />
hat nicht den abstrakten Charakter der <strong>Bankgarantie</strong> und nicht die<br />
Unabhängigkeit in Bezug auf die Valutierung (Wertstellung), die seitens des<br />
Gläubigers (zugleich Benefizienten) als Klarheit und Vorhersehbarkeit der<br />
Bedingungen zu betrachten sind, unter denen ihm eine Zahlung geschuldet<br />
wird, d. h. diese Art steht für mehr Sicherheit, Einfachheit und Schnelligkeit<br />
bei der Abwicklung einer monetären Nichterfüllung.<br />
Bezugnehmend auf obige Ausführungen erscheint es uns zweckmäßig, wenn<br />
der Gesetzgeber de lege ferenda klar und definitiv die Möglichkeit einer<br />
rechtmäßigen Vereinbarung und Realisierung eines Beziehungskomplexes<br />
regelt, der wirtschaftlich gerechtfertigt ist und somit die Notwendigkeit<br />
besteht, dass in den gesellschaftlichen und kommerziellen Beziehungen<br />
Klarheit zu schaffen ist, anstatt dass die Geschäftsleute künstlich nach<br />
Mechanismen suchen, um ein nützliches und gesetzlich einwandfreies<br />
Ergebnis zu erreichen.<br />
Eine eventuelle künftige Regelung sollte den Bedingungen Rechnung tragen,<br />
bei denen eine Gesellschaft in der Lage ist, die Verbindlichkeiten einer<br />
verbundenen Person zu besichern, die Verhältnismäßigkeit und die Garantien<br />
für die Übernahme einer Garantieverpflichtung, die Zuständigkeit zur<br />
Einräumung einer <strong>Unternehmensgarantie</strong> sowie die Regeln zur Einholung der<br />
Sicherheitsleistung und nicht zuletzt zur Schaffung von Mechanismen,<br />
welche die notwendige finanzielle Sicherheit für die bürgende Gesellschaft<br />
gewährleisten, zu garantieren.<br />
Ohne dass auf diese Art und Weise die Bedeutung der <strong>Bankgarantie</strong><br />
heruntergespielt, sie aber andererseits auch nicht an ihrer Bedeutung als<br />
Sicherheitsinstrument einbüßt, das sich wiederum aus Gründen der<br />
Finanzsicherheit, durch die Mechanismen für die interne Kontrolle der<br />
Banken und durch die Aufsicht seitens der Zentralbank wie auch durch<br />
bewährte Regeln und Praktiken für dessen Existenz (Einheitliche Richtlinien<br />
2
für auf Anforderung zahlbare Garantien (ERAG) – "Uniform Rules for<br />
Demand Guarantees") als ein gut funktionierender und bevorzugter<br />
Mechanismus im internationalen Wirtschaftsverkehr durchgesetzt hat. Die<br />
Formulierung eines diesbezüglichen Regelwerkes für einen neuen und<br />
flexiblen Sicherungsmechanismus in der Gestalt einer <strong>Unternehmensgarantie</strong><br />
würde zusätzlich die Überwindung von Gesetzeslücken erleichtern und für<br />
Komfort bei den Geschäftsleuten sorgen.<br />
Velyana Hristova<br />
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