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Unternehmensgarantie versus Bankgarantie - AHK Bulgarien

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ATTORNEYS AT LAW<br />

<strong>Unternehmensgarantie</strong> <strong>versus</strong> <strong>Bankgarantie</strong><br />

Die <strong>Unternehmensgarantie</strong> hat sich als Sicherungsinstrument durchgesetzt, ist<br />

in vielen modernen Rechtssystemen dezidiert geregelt und wird oft praktiziert<br />

wegen der Vorteile, die sie bietet, da sie zahlreiche Vorzüge der <strong>Bankgarantie</strong><br />

bzw. -bürgschaft, mit besseren Konditionen für den Begünstigten gekoppelt,<br />

in sich vereinigt.<br />

Genau wie bei der <strong>Bankgarantie</strong>, erlaubt die Ausstellung einer Garantie durch<br />

ein Unternehmen der Unternehmensgruppe des Begünstigten 1) die<br />

Einräumung einer Besicherung durch einen Dritten für die rechtlich zu<br />

belangende Hauptperson, 2) erfolgt dies ohne Formalitäten, die sonst für<br />

Sicherheitsleistungen üblich sind, wie der Abschluss einer notariellen<br />

Urkunde, unterschiedliche Eintragungen u. ä. 3) ermöglicht unter genau<br />

festgelegten Voraussetzungen einen schnellen Zugang zu einem bestimmten<br />

Geldbetrag, ohne dass hierfür zwingend eine gerichtliche Prozedur<br />

erforderlich ist, damit die Einholung der Sicherheitsleistung erfolgen kann<br />

oder durch eine Zwangsvollstreckung alle Zahlungsansprüche erfüllt werden -<br />

durch das Beitreibung jedweden Vermögens, exklusive Geldes, das zur<br />

Besicherung gedient hat.<br />

Obwohl die <strong>Unternehmensgarantie</strong> natürlich ebenfalls ihren Preis hat, denn<br />

das Finanzrisiko, das von dem Garanten getragen wird, muss kompensiert<br />

werden, ist diese Art der Garantie dennoch für den Begünstigten vorteilhafter<br />

als die <strong>Bankgarantie</strong> bzw. -bürgschaft. Dies ermöglicht somit die<br />

Aushandlung besserer Konditionen in dem Garantievertrag.<br />

Bei dem in <strong>Bulgarien</strong> geltenden Rechtsrahmen jedoch wird die Möglichkeit<br />

der rechtskräftigen Einräumung einer derartigen Besicherung von der Praxis<br />

grundsätzlich abgelehnt, welche die einseitige Willensäußerung einer Person,<br />

von der die Verpflichtung ausgeht, einer in der Garantie genannten anderen<br />

Person unter bestimmten Konditionen einen festgelegten Betrag auszuzahlen,<br />

generell für nichtig gehalten.<br />

Der Grund für ein derartiges Verständnis ist die Tatsache, dass ein<br />

ausdrückliches Regelwerk für ein ähnliches Sicherungsinstrument fehlt und<br />

es deshalb nicht möglich ist, diesbezüglich in Analogie die Gesetzesregelung<br />

für ein ähnliches Institut der <strong>Bankgarantie</strong> einzusetzen, denn die einseitigen<br />

Willensäußerungen können nach bulgarischem Recht nur in dem Rahmen<br />

rechtswirksam werden, der in Übereinstimmung mit den darin vorgesehenen<br />

Bedingungen gesetzlich vorgegeben ist.<br />

VLADIMIR PENKOV<br />

IVAN MARKOV<br />

DIMITAR SLAVCHEV<br />

SVETLIN ADRIANOV<br />

MILENA GAIDARSKA<br />

ROMAN STOYANOV<br />

SVETOSLAV DIMITROV<br />

LACHEZAR RAICHEV<br />

SMILENA STOILOVA<br />

RADOST GEORGIEVA<br />

NICKOLAY KISKINOV<br />

ALEXANDER STEFANOV<br />

NIKOLAY CVETANOV<br />

VELYANA HRISTOVA<br />

HRISTO HINKOV<br />

ATANAS VALOV<br />

YURA MINCHEVA<br />

MARIA PASHALIEVA<br />

YORDAN POLITOV<br />

PLAMEN ASPARUHOV<br />

EMIL PEEV<br />

KRASTYO GEORGIEV<br />

OGNYAN MOUTEV<br />

PLAMEN VALKANOV<br />

EMIL MOMCHILOV<br />

TODORIN PACKEROV<br />

RALITSA BARASHKA<br />

RADOSLAV YONDROV<br />

DIANA ZULCHEVA<br />

EVGENI NIKOLOV<br />

DANIELA KUTSEVA<br />

GERGANA IVANOVA<br />

SILVIA GRIGOROVA<br />

VENELIN URDEV<br />

NIKOLAY STRATEV<br />

MIROSLAV HRISTOV<br />

DOBRIN DOBREV<br />

SVETLA DAMYANOVA<br />

MAGDALENA OVCHAROVA<br />

GEORGI VALKOV<br />

ZLATINA ZHOZHEVA<br />

ZOYA HADJIDIMOVA<br />

NASKO STANEV<br />

RUMEN VELICHKOV<br />

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1


Diese Lücke in dem geltenden Recht wird in der Praxis sehr häufig auf<br />

zweierlei Art und Weise überwunden.<br />

In dem einen Fall ist das Fehlen eines Reglements in dem bulgarischen<br />

Rechtssystem oftmals die Basis dafür, dass die Anwendbarkeit eines fremden<br />

Rechts in Bezug auf die ausgestellte Garantie vereinbart wird, was<br />

unvorhersehbare Folgen haben und zu Problemen bei ihrer Inanspruchnahme<br />

führen kann.<br />

In dem anderen Fall wird die Sicherheitsleistung als Bürgschaftsvertrag<br />

ausgestaltet, eine im bulgarischen Zivilrecht bekannte Vertragsform. Auf<br />

dieser Grundlage kann ein relativ zufriedenstellender, jedoch nicht<br />

hundertprozentiger Sicherheitseffekt gewährleistet werden. Die Bürgschaft<br />

hat nicht den abstrakten Charakter der <strong>Bankgarantie</strong> und nicht die<br />

Unabhängigkeit in Bezug auf die Valutierung (Wertstellung), die seitens des<br />

Gläubigers (zugleich Benefizienten) als Klarheit und Vorhersehbarkeit der<br />

Bedingungen zu betrachten sind, unter denen ihm eine Zahlung geschuldet<br />

wird, d. h. diese Art steht für mehr Sicherheit, Einfachheit und Schnelligkeit<br />

bei der Abwicklung einer monetären Nichterfüllung.<br />

Bezugnehmend auf obige Ausführungen erscheint es uns zweckmäßig, wenn<br />

der Gesetzgeber de lege ferenda klar und definitiv die Möglichkeit einer<br />

rechtmäßigen Vereinbarung und Realisierung eines Beziehungskomplexes<br />

regelt, der wirtschaftlich gerechtfertigt ist und somit die Notwendigkeit<br />

besteht, dass in den gesellschaftlichen und kommerziellen Beziehungen<br />

Klarheit zu schaffen ist, anstatt dass die Geschäftsleute künstlich nach<br />

Mechanismen suchen, um ein nützliches und gesetzlich einwandfreies<br />

Ergebnis zu erreichen.<br />

Eine eventuelle künftige Regelung sollte den Bedingungen Rechnung tragen,<br />

bei denen eine Gesellschaft in der Lage ist, die Verbindlichkeiten einer<br />

verbundenen Person zu besichern, die Verhältnismäßigkeit und die Garantien<br />

für die Übernahme einer Garantieverpflichtung, die Zuständigkeit zur<br />

Einräumung einer <strong>Unternehmensgarantie</strong> sowie die Regeln zur Einholung der<br />

Sicherheitsleistung und nicht zuletzt zur Schaffung von Mechanismen,<br />

welche die notwendige finanzielle Sicherheit für die bürgende Gesellschaft<br />

gewährleisten, zu garantieren.<br />

Ohne dass auf diese Art und Weise die Bedeutung der <strong>Bankgarantie</strong><br />

heruntergespielt, sie aber andererseits auch nicht an ihrer Bedeutung als<br />

Sicherheitsinstrument einbüßt, das sich wiederum aus Gründen der<br />

Finanzsicherheit, durch die Mechanismen für die interne Kontrolle der<br />

Banken und durch die Aufsicht seitens der Zentralbank wie auch durch<br />

bewährte Regeln und Praktiken für dessen Existenz (Einheitliche Richtlinien<br />

2


für auf Anforderung zahlbare Garantien (ERAG) – "Uniform Rules for<br />

Demand Guarantees") als ein gut funktionierender und bevorzugter<br />

Mechanismus im internationalen Wirtschaftsverkehr durchgesetzt hat. Die<br />

Formulierung eines diesbezüglichen Regelwerkes für einen neuen und<br />

flexiblen Sicherungsmechanismus in der Gestalt einer <strong>Unternehmensgarantie</strong><br />

würde zusätzlich die Überwindung von Gesetzeslücken erleichtern und für<br />

Komfort bei den Geschäftsleuten sorgen.<br />

Velyana Hristova<br />

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