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Stephan Zitzler<br />
Reichweite und Grenzen einer<br />
För<strong>de</strong>rreform.<br />
Eine steuerungstheoretische Analyse <strong>de</strong>r Photovoltaik-Novelle<br />
2012.<br />
11. Juli 2013<br />
Redaktion<br />
Matthias Bianchi, M.A.<br />
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Fax +49 (0) 203 / 379 - 3179<br />
matthias.bianchi@uni-due.<strong>de</strong><br />
Wissenschaftliche Koordination<br />
Kristina Weissenbach, M.A.<br />
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Sekretariat<br />
Anita Weber<br />
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Herausgeber (V.i.S.d.P.)<br />
Univ.-Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte<br />
Redaktionsanschrift<br />
Redaktion <strong>Regierungsforschung</strong>.<strong>de</strong><br />
NRW School of Governance<br />
Institut für Politikwissenschaft<br />
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47057 Duisburg<br />
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1
Reichweite und Grenzen einer För<strong>de</strong>rreform.<br />
Eine steuerungstheoretische Analyse <strong>de</strong>r Photovoltaik-Novelle 2012. 1<br />
Von Stephan Zitzler 2<br />
1. Einleitung<br />
Die Tatsache, dass die Energiewen<strong>de</strong> nicht zum Nulltarif zu haben ist, wird immer öfter in <strong>de</strong>r<br />
politischen Diskussion artikuliert. Damit ist jedoch ein weitreichen<strong>de</strong>s politisches Dilemma verbun<strong>de</strong>n.<br />
Einerseits genoss die Energiewen<strong>de</strong> in Form <strong>de</strong>s Ausstiegs aus <strong>de</strong>r Kernenergie auch<br />
ein Jahr nach <strong>de</strong>ssen Beschluss noch große Unterstützung in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bevölkerung. Im<br />
Frühjahr 2012 hielten 73 Prozent die Entscheidung für richtig, dass Deutschland bis 2022 aus<br />
<strong>de</strong>r Kernenergie aussteigt. Trotz <strong>de</strong>r damit einhergehen<strong>de</strong>n ausgeprägten Präferenz die Energieversorgung<br />
auf erneuerbare Energien (EE) umzustellen, ist an<strong>de</strong>rerseits lediglich eine Min<strong>de</strong>rheit<br />
bereit, dafür höhere Energiepreise zu bezahlen – die Ablehnung betrug im Sommer 2012<br />
53 Prozent (Köcher 2012: 5). Doch wie sollen die EE in großem Umfang ausgebaut wer<strong>de</strong>n, um<br />
die nach und nach wegfallen<strong>de</strong> Kernenergieleistung zu kompensieren, wenn die Akzeptanz auf<br />
<strong>de</strong>r Kostenseite nicht gegeben ist? Trotz eines positiven Image <strong>de</strong>r EE, setzt sich – auch aufgrund<br />
eines oftmals fehlen<strong>de</strong>n Bewusstseins über die Zusammensetzung <strong>de</strong>s Strompreises – das Bild<br />
fest, dass die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r EE maßgeblich für Preissteigerungen verantwortlich ist. 3 Insbeson<strong>de</strong>re<br />
gilt Kritikern die Photovoltaik (PV) als kostenineffizient; das zentrale För<strong>de</strong>rinstrument –<br />
das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – wird von ihnen als <strong>de</strong>saströse Fehlsteuerung betrachtet<br />
(Fron<strong>de</strong>l/ Ritter/ Schmidt 2008: 4f.). Um die Bezahlbarkeit im energiepolitischen Zieldreieck<br />
zu wahren, wird von verschie<strong>de</strong>nster Seite ein Gegensteuern gefor<strong>de</strong>rt; diesem auch medial orchestrierten<br />
Ruf nahm sich die Bun<strong>de</strong>sregierung mit <strong>de</strong>r PV-Novelle 2012 an. Nach zähem Ringen<br />
im Bun<strong>de</strong>srat, <strong>de</strong>m eine politisch brisante Anrufung <strong>de</strong>s Vermittlungsausschusses im Kontext<br />
<strong>de</strong>r NRW Landtagswahl vorausgegangen war, wur<strong>de</strong> die PV-Novelle mit <strong>de</strong>m Ziel, einem<br />
Anstieg <strong>de</strong>r EEG-Umlage und einer Erhöhung <strong>de</strong>r Strombezugskosten aufgrund <strong>de</strong>r PV-<br />
För<strong>de</strong>rung entgegenzuwirken, beschlossen (Deutscher Bun<strong>de</strong>stag 2012b: 3). 4<br />
1 Teile dieses Artikels basieren auf <strong>de</strong>r Masterarbeit <strong>de</strong>s Autors mit <strong>de</strong>m Titel „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz als<br />
Steuerungsinstrument <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong> – ein problemlösungsorientiertes Policy-Design? Eine steuerungstheoretische<br />
Analyse <strong>de</strong>r Photovoltaik-Novelle 2012“.<br />
2 Stephan Zitzler ist Master-Absolvent <strong>de</strong>s Masterprogramms "Politikmanagement, Public Policy & öffentliche Verwaltung"<br />
<strong>de</strong>r NRW School of Governance. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich <strong>de</strong>r Politikfeldforschung und <strong>de</strong>r<br />
Energiepolitik.<br />
3 Die EEG-Umlage machte 2012 lediglich 13,6 Prozent <strong>de</strong>s Haushaltsstrompreises aus (vgl. AEE (2012)). Dieser Wert<br />
stieg 2013 auf knapp unter 20 Prozent.<br />
4 Das Gesetz „zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Än<strong>de</strong>rungen<br />
im Recht <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien“ wird in dieser Arbeit verkürzt als PV-Novelle bezeichnet.<br />
2
In dieser Untersuchung steht nicht eine Analyse <strong>de</strong>s Policy-Prozesses im Fokus, son<strong>de</strong>rn es soll<br />
nach <strong>de</strong>r Problemlösungsfähigkeit <strong>de</strong>r beschlossenen Regelungen und <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong>n dagegen<br />
gefragt wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus: Wo liegen noch ungenutzte Optimierungspotenziale im<br />
EEG, die für eine umfassen<strong>de</strong> Problemlösung mit einbezogen wer<strong>de</strong>n sollten? Diese Policy-<br />
Analyse, bei <strong>de</strong>r es sich nicht um eine Evaluation im eigentlichen Sinne han<strong>de</strong>lt, greift auf einen<br />
Ansatz <strong>de</strong>r instrumentenbezogenen Steuerungsforschung zurück, mit <strong>de</strong>m sich die Hoffnung<br />
verbin<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r Policy-Forschung wie<strong>de</strong>r zu mehr praktischer Relevanz zu verhelfen (Dose<br />
2008c: 186). Grob zugespitzt integriert <strong>de</strong>r Ansatz problemorientierter staatlicher Steuerung –<br />
entwickelt von Nicolai Dose − die Problemlösungsfähigkeit und die politische Durchsetzbarkeit<br />
<strong>de</strong>r zu analysieren<strong>de</strong>n Maßnahmen staatlicher Steuerung in einer Sichtweise. Ziel ist es somit,<br />
Stärken und Schwächen <strong>de</strong>r PV-Novelle aufzu<strong>de</strong>cken, <strong>de</strong>ren Problemlösungsorientierung kritisch<br />
zu beleuchten und die zentralen Anknüpfungspunkte für weitere staatliche Interventionen<br />
<strong>de</strong>r PV-För<strong>de</strong>rung zu i<strong>de</strong>ntifizieren. 5<br />
Dazu soll in einem ersten Schritt die verwen<strong>de</strong>te Analysesystematik skizziert wer<strong>de</strong>n (Kapitel<br />
2). Nach dieser theoretischen Grundsteinlegung, soll die Analyse <strong>de</strong>r PV-Novelle erfolgen (Kapitel<br />
3). Da es sich bei <strong>de</strong>m Untersuchungsgegenstand um eine (Teil-)Novellierung <strong>de</strong>s EEG han<strong>de</strong>lt<br />
– aus sich heraus lässt sie sich nicht erklären −, soll <strong>de</strong>r Formulierungskontext in <strong>de</strong>n Blick<br />
gerückt wer<strong>de</strong>n (3.1 und 3.2). Den Kern <strong>de</strong>r Arbeit macht dann die Überprüfung <strong>de</strong>r Steuerungskonzeptionen<br />
<strong>de</strong>r PV-Novelle aus, in <strong>de</strong>r die Problemlösungsfähigkeit letztlich bewertet<br />
und nach intendierten und unintendierten Nebenfolgen gefragt wird (3.3). Hier wird vor allem<br />
das För<strong>de</strong>rsystem <strong>de</strong>r PV thematisiert, das eine Neugestaltung <strong>de</strong>r Vergütungsstruktur erfahren<br />
hat. Zur maßnahmenspezifischen Effektivitätsbetrachtung gehören darüber hinaus auch die<br />
politischen Einigungskosten, die mit <strong>de</strong>r Durchsetzung verbun<strong>de</strong>n sind (3.4). Des Weiteren wer<strong>de</strong>n<br />
Leerstellen in <strong>de</strong>r Steuerungskonzeption thematisiert (Kapitel 4). Zu guter Letzt verdichtet<br />
das Fazit (Kapitel 5) die Erkenntnisse und rekurriert auf die zentralen Systematisierungen <strong>de</strong>s<br />
Steuerungswissens, was als Basis für zu ziehen<strong>de</strong> Schlussfolgerungen für die politische Praxis<br />
dienen soll.<br />
2. Ansatz für ein reflektiertes Policy-Design: Problemorientierte staatliche<br />
Steuerung<br />
Steuerungserfolge sind unzweifelhaft vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s ansteigen<strong>de</strong>n Steuerungsbedarfes<br />
im mo<strong>de</strong>rnen Staat notwendig und nach Dose auch erreichbar, „wenn nur differenziert genug<br />
vorgegangen wird“ (Dose 2008a: 18). Um die analytischen Verkürzungen <strong>de</strong>r älteren Steuerungsansätze<br />
zu überwin<strong>de</strong>n, spielen sowohl Akteure als auch Institutionen in <strong>de</strong>m Ansatz eine<br />
zentrale Rolle, sodass Dose diesen selbst als „einen <strong>de</strong>zidiert neo-institutionalistisch aufgela<strong>de</strong>nen<br />
handlungstheoretischen Ansatz“ (ebd.: 114) charakterisiert. Diese bei<strong>de</strong>n Perspektiven er-<br />
5 Der Ansatz hat dabei <strong>de</strong>n Charakter einer ex ante-Analyse. Aufgrund <strong>de</strong>s Untersuchungszeitpunktes ist dies jedoch<br />
nicht mehr gegeben, weshalb einschränkend angemerkt wer<strong>de</strong>n muss, dass <strong>de</strong>r Fokus dieser Arbeit auf <strong>de</strong>r Analyse<br />
<strong>de</strong>r Steuerungskonzeption <strong>de</strong>r PV-Novelle liegt, weniger auf <strong>de</strong>r steuerungstheoretischen Be<strong>de</strong>utung von <strong>de</strong>r Maßnahmen-Durchsetzbarkeit.<br />
3
gänzen sich sinnvoll, um die politische Wirklichkeit staatlicher Steuerung analytisch abbil<strong>de</strong>n zu<br />
können; insbeson<strong>de</strong>re die Erkenntnis <strong>de</strong>s Neoinstitutionalismus, dass Institutionen sowohl<br />
handlungsbeschränkend als auch -ermöglichend wirken können, ist für das Steuerungssubjekt<br />
von großem Interesse (ebd.: 73). So schlägt Dose mit seinem Ansatz für ein reflektiertes Policy-<br />
Design eine Brücke zwischen <strong>de</strong>n analytischen Perspektiven Steuerung 6 und Governance 7 . Zu<strong>de</strong>m<br />
konzipiert er staatliche Steuerung nicht monodisziplinär, son<strong>de</strong>rn umfassend aus einer<br />
interdisziplinären Perspektive – politische Steuerung lässt sich nur als Querschnittsphänomen<br />
fassen (ebd.: 121, Dose 2003: 21, Burth/ Görlitz 2001: 9, König/ Dose 1993 und Voigt 1993:<br />
289f.).<br />
2.1 Aufbau und Analyse von Steuerungskonzeptionen<br />
Fragt man nach <strong>de</strong>n zentralen Faktoren, die in staatlichen Steuerungsprozessen berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen, um eine angemessene Problemorientierung zu erzeugen, ist <strong>de</strong>r analytische<br />
Ansatzpunkt die Steuerungskonzeption einer Policy, die <strong>de</strong>ren Wirkungsweise aufzeigt. Dabei<br />
wird <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong> Wirkungspfad nachgezeichnet, <strong>de</strong>r sich ausgehend von <strong>de</strong>m durch<br />
die Intervention ausgelösten Steuerungsimpuls bis zu <strong>de</strong>n intendierten Steuerungswirkungen<br />
erstreckt. Die Grundi<strong>de</strong>e ist die „berechtigte Annahme, dass je<strong>de</strong> Steuerungskonzeption implizite<br />
o<strong>de</strong>r explizite Hypothesen über das erwartete Verhältnis einer Policy zu einem anvisierten<br />
Zweck enthält“ (Dose 2008a: 125). Es gilt, diese Hypothesen zu <strong>de</strong>stillieren, um sie auf ihre Plausibilität<br />
und möglichen Nebenfolgen hin zu überprüfen. Diese Prüfung erscheint notwendig, da<br />
es offensichtlich ist, dass die Hypothesen nicht unter je<strong>de</strong>n Bedingungen Gültigkeit besitzen.<br />
Demzufolge wird zwecks Komplexitätsreduktion<br />
und <strong>de</strong>r Herstellung von Übersichtlichkeit<br />
die Steuerungskonzeption in die<br />
Kausal-, Interventions- und Aktionshypothese<br />
differenziert (ebd.: 125f.).<br />
Das Ziel <strong>de</strong>r Steuerungskonzeption ist eine<br />
Zustandsän<strong>de</strong>rung herbeizuführen, die auf<br />
<strong>de</strong>m vermuteten Kausalzusammenhang<br />
eines Sachverhaltes mit <strong>de</strong>m zu än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />
Zustand beruht – womit die Kausalhypothese<br />
benannt ist. Der Ansatzpunkt <strong>de</strong>s<br />
Steuerungsimpulses ist dieser Sachverhalt.<br />
Abbildung 1: Steuerungskonzeption<br />
Output Outcome Impact<br />
Sachverhalt<br />
Interventions-<br />
Kausal-<br />
Hypothese<br />
hypothese<br />
Impuls<br />
Zustand<br />
Aktionshypothese<br />
Quelle: Eigene Darstellung nach Dose (2008a), S. 125ff.<br />
6 Dose <strong>de</strong>finiert politische Steuerung als „Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch staatliche und private Akteure“, wobei<br />
„die Beteiligung <strong>de</strong>s Staates konstitutiv [ist]“, da ihm „zumin<strong>de</strong>st in wichtigen Teilen die intentionale und kommunikative<br />
Handlungsbeeinflussung [obliegt]“ (Dose 2008a: 42).<br />
7 Dose lehnt sich mit seinem Governance-Verständnis an <strong>de</strong>r Konzeption mittlerer Reichweite an, wie Mayntz es geprägt<br />
hat. Governance meint dann „das Gesamt aller nebeneinan<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Formen <strong>de</strong>r kollektiven Regelung<br />
gesellschaftlicher Sachverhalte: von <strong>de</strong>r institutionalisierten zivilgesellschaftlichen Selbstregelung über verschie<strong>de</strong>ne<br />
Formen <strong>de</strong>s Zusammenwirkens staatlicher und privater Akteure bis hin zu hoheitlichem Han<strong>de</strong>ln“ (Mayntz 2006: 15).<br />
4
Die darauf entfaltete Wirkung <strong>de</strong>s Impulses wird durch die Interventionshypothese beschrieben.<br />
Die Aktionshypothese beschreibt die tatsächlich zu beobachten<strong>de</strong> Wirkung <strong>de</strong>r Policy – <strong>de</strong>r<br />
Steuerungsimpuls bewirkt <strong>de</strong>n anvisierten Zweck (ebd.). Im I<strong>de</strong>alfall sind die Bedingungen<br />
ceteris paribus gültig, was allerdings oft genug nicht <strong>de</strong>r Fall ist, da Policy-Designs sich nicht<br />
unter Laborbedingungen implementieren lassen. Vielmehr nehmen nur allzu oft vom Interventionsmo<strong>de</strong>ll<br />
unabhängige Entwicklungen Einfluss auf die skizzierte Wirkungskette, sodass sich<br />
<strong>de</strong>r Impact nicht einstellen kann. Trotz aller Herausfor<strong>de</strong>rungen die potenziellen Entwicklungen<br />
von wirkungsmächtigen, aber nicht direkt beeinflussten, Variablen abzuschätzen, ist die Berücksichtigung<br />
und Prognose dieser entschei<strong>de</strong>nd. Deshalb kommt <strong>de</strong>r Analyse <strong>de</strong>s institutionellen<br />
Rahmens und <strong>de</strong>r potenziell eintreten<strong>de</strong>n Nebenfolgen eine große Be<strong>de</strong>utung zu (ebd.: 129f.).<br />
2.2 Systematisierung und Analyse gesellschaftlicher Problemlagen<br />
Um die Plausibilität und die Nebenfolgen <strong>de</strong>r Steuerungskonzeption überprüfen und bewerten<br />
zu können, ist es unerlässlich eine Systematisierung gesellschaftlicher Probleme zu Grun<strong>de</strong> zu<br />
legen. Dose konzeptualisiert verschie<strong>de</strong>ne theoretische Kategorien, in <strong>de</strong>nen sich die empirisch<br />
zu beobachten<strong>de</strong>n Probleme einsortieren lassen, wobei das Ziel ist, bereits Hinweise auf die jeweiligen<br />
Spezifika <strong>de</strong>s zu lösen<strong>de</strong>n Problems zu geben, an <strong>de</strong>nen angesetzt wer<strong>de</strong>n kann (ebd.:<br />
138). Dazu wählt er <strong>de</strong>n Weg über die wohlfahrtsökonomische Bestimmung von Marktversagen,<br />
<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m neoklassischen Mo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r vollständigen Konkurrenz beruht. Dieses mikroökonomische<br />
Mo<strong>de</strong>ll beschreibt, wie eine optimale Faktor-Allokation zu erreichen ist. Eine Situation<br />
lässt sich <strong>de</strong>mnach als Marktversagen kennzeichnen, wenn die vielfältigen, gleichzeitig aber<br />
auch anspruchsvollen Annahmen <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>lls nicht erfüllt sind (ebd.: 139f.; siehe auch Fritsch<br />
2011: 25ff.). Da es Dose aber gera<strong>de</strong> nicht um eine normative Herleitung <strong>de</strong>r Staatstätigkeit geht,<br />
son<strong>de</strong>rn um eine systematische und ursachenadäquate Analyse gesellschaftlicher Problemlagen,<br />
bedarf es nicht nur <strong>de</strong>r Beschreibung solcher Situationen, son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>ren Klassifikation<br />
nach Problemkategorien. Diese wer<strong>de</strong>n als (technologische) positive wie negative externe Effekte,<br />
Unteilbarkeiten und Irreversibilitäten (dadurch abgeleitet auch Marktmacht durch Monopolstellung),<br />
Informationsmängel sowie Anpassungsmängel benannt. Die ursachenadäquate Problemlösung<br />
in Bezug auf die Analysekategorien stellt sich im Allgemeinen so dar, dass externe<br />
Effekte ten<strong>de</strong>nziell internalisiert, Unteilbarkeiten und Irreversiblilitäten ebenso wie Informations-<br />
und Anpassungsmängel abgebaut wer<strong>de</strong>n müssen. Diese Um<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Marktversagen-<br />
Ansatzes sagt allerdings noch nichts über die jeweils angemessene Instrumentierung aus. Um<br />
eine Verknüpfung <strong>de</strong>r Problemkategorien mit <strong>de</strong>n Steuerungsinstrumenten zu erreichen und die<br />
Auswahl <strong>de</strong>s effektiv erscheinen<strong>de</strong>n Instrumentes nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n, bedarf es weiterer<br />
Bewertungskriterien, einer Stärken-Schwächen-Betrachtung <strong>de</strong>s Instrumentariums sowie<br />
<strong>de</strong>r Blick auf <strong>de</strong>n institutionellen Kontext. Denn es kann durchaus <strong>de</strong>r Fall sein, dass institutionelle<br />
Vorgaben eine ursachenadäquate Lösung ersten Gra<strong>de</strong>s verhin<strong>de</strong>rn, sodass eine Lösung<br />
zweiten Gra<strong>de</strong>s gesucht wer<strong>de</strong>n muss (Dose 2008a: 164f.). Dem steuern<strong>de</strong>n Staat steht zur Problemlösung<br />
ein ganzes Bün<strong>de</strong>l von Instrumenten zur Verfügung. Dose behan<strong>de</strong>lt in seinem Ansatz<br />
für ein reflektiertes Policy-Design materiell-rechtliche Ge- und Verbote, Anzeige- und Genehmigungspflichten,<br />
normsetzen<strong>de</strong> Absprachen, positive und negative finanzielle Anreize, Informati-<br />
5
on und Beratung, Überzeugung sowie Metasteuerung (für eine <strong>de</strong>taillierten Betrachtung <strong>de</strong>s<br />
Instrumentariums vgl. ebd.: 247-399). 8 Damit dieser Werkzeugkasten staatlicher Steuerung optimal<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n kann, ist es notwendig die Stärken und Schwächen <strong>de</strong>r einzelnen Instrumente<br />
sowie die Situation, in <strong>de</strong>r sie effektiv wirken, zu kennen. Die Steuerungstheorie, die<br />
Implementations- sowie die Policy- Forschung haben in <strong>de</strong>n letzten Deka<strong>de</strong>n erhebliches Wissen<br />
darüber zusammengetragen. Eine <strong>de</strong>r wesentlichen Leistungen <strong>de</strong>s Dose`schen Ansatzes ist es,<br />
die losen En<strong>de</strong>n zusammengebun<strong>de</strong>n und dieses Steuerungswissen systematisiert zu haben.<br />
Diese Systematisierung <strong>de</strong>s Steuerungswissens ist die Grundlage für ein „informiertes Instrumentenshopping“<br />
(Dose 2008b: 90).<br />
2.3 Einigungskosten und politische Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong><br />
„Versuche staatlicher Steuerung stoßen in unterschiedlichem Maße auf gesellschaftlichen Wi<strong>de</strong>rstand.<br />
Der Wi<strong>de</strong>rstand dürfte in hohem Maße davon abhängen, wie stark die jeweiligen Interessen<br />
berührt wer<strong>de</strong>n“ (Dose 2008a: 217). Davon wie<strong>de</strong>rum ist im politischen Prozess abhängig,<br />
wie groß die politischen Einigungskosten sind, die auf das staatliche Steuerungssubjekt zukommen.<br />
Einigungskosten fallen in <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>r Politikformulierung an, um eine Übereinkunft<br />
erzielen zu können, sowie in <strong>de</strong>r Politikimplementation, um einen erfolgreichen Vollzug gewährleisten<br />
zu können. Falls Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> extrem ausgeprägt sind, können die Einigungskosten prohibitiv<br />
hoch sein, was eine Einigung unwahrscheinlich wer<strong>de</strong>n lässt. Um das Auftreten solcher<br />
Situationen möglichst zu vermei<strong>de</strong>n, ist es unerlässlich Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> bzw. Einigungskosten ex<br />
ante abschätzen zu können. Zu diesem Zweck entwickelt Dose eine Wirkungs- und Än<strong>de</strong>rungsklassifizierung<br />
von Policies. Der Kerngedanke <strong>de</strong>r diesem analytischen Werkzeug zugrun<strong>de</strong> liegt,<br />
ist Lowis These „policies <strong>de</strong>termine politics“ (Lowi 1972: 299). Der politische Prozess und <strong>de</strong>ssen<br />
Konfliktniveau wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mnach maßgeblich durch die Erwartungen an bestimmte materielle<br />
Politiken geprägt. Da diese Erwartungen allerdings subjektiv bestimmt sind, ist es von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Be<strong>de</strong>utung, die Blickrichtung <strong>de</strong>r jeweils Betroffenen einzunehmen. Als Ergebnis<br />
dieser Überlegungen erhält man eine dreiteilige Policy-Typen-Differenzierung: Erstens distributive<br />
Policies, die als verteilen<strong>de</strong> Politik gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n können, ohne dass in bestehen<strong>de</strong><br />
Rechtspositionen negativ eingegriffen wird; zweitens regulative Policies, die zwar nicht in bestehen<strong>de</strong><br />
Rechtspositionen von Akteursgruppen eingreifen, diesen <strong>de</strong>nnoch Belastungen in <strong>de</strong>r<br />
Zukunft zumuten sowie drittens redistributive Policies, die als umverteilen<strong>de</strong> Politik zu charakterisieren<br />
sind, da sie einerseits klar abgrenzbaren Gruppen ein<strong>de</strong>utig eine Belastung bzw. einen<br />
Eingriff in bestehen<strong>de</strong> Rechte auferlegen, wobei an<strong>de</strong>rerseits – meist eher diffus – Gruppen<br />
durch die redistributiven Policies profitieren. In <strong>de</strong>r Konsequenz lassen sich die Einigungskosten<br />
im Bezug auf diese Policy-Typologie prognostizieren. Distributive Policies generieren keinen<br />
o<strong>de</strong>r nur sehr geringen gesellschaftlichen Wi<strong>de</strong>rstand, während regulative Policies Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong><br />
mittlerer Ausprägung nach sich ziehen. Wer<strong>de</strong>n redistributive Policies eingesetzt, muss hingegen<br />
mit einem ausgeprägten Wi<strong>de</strong>rstand gerechnet wer<strong>de</strong>n (Dose 2008a: 220f.). In einem direk-<br />
8 Für eine Stärken-Schwächen-Betrachtung <strong>de</strong>s für diese Analyse relevanten positiven finanziellen Anreiz siehe <strong>de</strong>n<br />
tabellarischen Überblick im Anhang.<br />
6
ten Erklärungszusammenhang mit dieser Typologie tritt nun eine Kategorisierung <strong>de</strong>s Ausmaßes<br />
<strong>de</strong>r angestrebten Än<strong>de</strong>rungen, wobei <strong>de</strong>r Wirkungszusammenhang sich als vergleichsweise<br />
simpel darstellt: „eine geringe Än<strong>de</strong>rung lässt relativ geringe Einigungskosten, eine mittlere Än<strong>de</strong>rung<br />
mittlere und eine große Än<strong>de</strong>rung lässt hohe Einigungskosten entstehen“ (ebd.: 222).<br />
Demnach können redistributive Maßnahmen mit weitreichen<strong>de</strong>m Ausmaß als so gut wie nicht<br />
vermittelbar gelten, je<strong>de</strong>nfalls nicht, ohne dass enorm viel politisches Kapital vom Steuerungssubjekt<br />
verbraucht wird. Darüber hinaus spielt die wahrgenommene Verteilung von Kosten und<br />
Nutzen eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Rolle, da sie die Organisierbarkeit von Wi<strong>de</strong>rstand bzw. Unterstützung<br />
gegen bzw. für eine Policy beeinflusst. Während einerseits die Diffusität von Kosten und<br />
Nutzen kaum einen Anreiz für <strong>de</strong>ren Organisation bereitstellt, wirkt <strong>de</strong>ren Konzentration wie<br />
ein Katalysator auf die Fähigkeit Wi<strong>de</strong>rstand o<strong>de</strong>r Unterstützung zu generieren. Das Ergebnis<br />
sollte die Auswahl <strong>de</strong>r Instrumentierung und die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Maßnahmen nachhaltig beeinflussen,<br />
da dadurch Klippen im politischen Prozess umschifft wer<strong>de</strong>n können (ebd.: 223f.).<br />
Die Analyse <strong>de</strong>s EEG-Novellierungsprozesses bedient sich dieser Systematik, um die Frage zu<br />
beantworten, ob es sich dabei um ein problemlösungsorientiertes Policy-Design han<strong>de</strong>lt.<br />
3. Die Photovoltaik-Novelle aus <strong>de</strong>r Perspektive problemorientierter<br />
staatlicher Steuerung<br />
3.1 Kontext- und Problemanalyse: Die doppelte Energiewen<strong>de</strong><br />
Das EEG trat am 1. April 2000 in Kraft und ist seit<strong>de</strong>m primär für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r EE im Strommarkt<br />
in Deutschland verantwortlich. Wesentliche Elemente sind die vorrangige Einspeisung<br />
<strong>de</strong>r EE, die Verpflichtung <strong>de</strong>r Netzbetreiber zum Netzanschluss von EE-Anlagen sowie eine<br />
technologiedifferenzierte kosten<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> 20-jährige Vergütung. Auch wenn das <strong>de</strong>utsche Energiesystem<br />
von großen technologischen Pfadabhängigkeiten durch konventionelle Energieträger<br />
gekennzeichnet ist – zu nennen sind hier die Erzeugung in wenigen lastnahen, großen Kraftwerken,<br />
einem Stromfluss von ‚oben nach unten‘ sowie einem zentralen Versorgungssystem –, ist<br />
das EEG eine beispiellose Erfolgsgeschichte: von 6,4 Prozent im Jahr 2000 konnte ein Wachstum<br />
<strong>de</strong>r EE am Bruttostromverbrauch auf 16,8 Prozent in 2010 generiert wer<strong>de</strong>n. Im gleichen Jahr<br />
legte die Bun<strong>de</strong>sregierung ein Energiekonzept vor, dass ein EE-Zielanteil von 35 Prozent bis<br />
2020 und 80 Prozent bis 2050 vorsieht (BMWI/ BMU 2010). 9 Nach <strong>de</strong>n Ereignissen 2011 in<br />
Fukushima folgte eine energiepolitische Zäsur in Deutschland: die Bun<strong>de</strong>sregierung erklärte die<br />
‚beschleunigte‘ Energiewen<strong>de</strong>. Die Expertenkommission zum Monitoring ‚Energie <strong>de</strong>r Zukunft‘<br />
i<strong>de</strong>ntifiziert unter <strong>de</strong>n vielfältigen, formal gleichrangigen Energiewen<strong>de</strong>-Zielen eine Zielhierarchie,<br />
die auf zwei Oberziele hinausläuft: Zum einen <strong>de</strong>r Ausstieg aus <strong>de</strong>r Kernenergie und zum<br />
an<strong>de</strong>ren die Reduktion <strong>de</strong>r Treibhausgasemissionen (Löschel et al. 2012: Z-2f.). Aus <strong>de</strong>r Perspektive<br />
<strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r Herausfor<strong>de</strong>rungen kann ferner von einer doppelten Energiewen<strong>de</strong> gesprochen<br />
wer<strong>de</strong>n, da sich <strong>de</strong>r Kernenergieausstieg bis 2022 als eine ‚kleine‘ Energiewen<strong>de</strong> cha-<br />
9 Da schon absehbar ist, dass die Zielmarke von 35 Prozent EE-Bruttostromanteil bis 2020 überschritten wird, erklärte<br />
Bun<strong>de</strong>sumweltminister Altmaier diesen Wert schon auf 40 Prozent anheben zu wollen (BMU 2012g).<br />
7
akterisieren lässt, während die ‚große‘ Energiewen<strong>de</strong> 10 mit <strong>de</strong>r gewaltigen Aufgabe einer Energiesystemtransformation<br />
mit einem strukturbestimmen<strong>de</strong>n EE-Anteil zu bezeichnen ist. Dafür<br />
wur<strong>de</strong>n jedoch auf <strong>de</strong>m Strommarkt keine neuen Instrumente im Bereich <strong>de</strong>r EE geschaffen,<br />
weshalb das EEG als ein zentrales Steuerungsinstrument für die Energiewen<strong>de</strong> bezeichnet wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
Problemanalyse<br />
Das EEG zielt in seinem Policy-Design auf zwei inter<strong>de</strong>pen<strong>de</strong>nte analytische Problemkategorien<br />
im Sinne einer wohlfahrtsökonomischen Betrachtung ab. Zum einen können negative externe<br />
Effekte, die bei <strong>de</strong>r Verstromung von konventionellen Energieträgern im Energiesystem anfallen,<br />
diagnostiziert wer<strong>de</strong>n, weil die Folgeschä<strong>de</strong>n, die bei <strong>de</strong>r Freisetzung von Treibhausgasen<br />
(THG) auftreten, nicht eingepreist sind. Zum an<strong>de</strong>ren lassen sich positive externe Effekte mit <strong>de</strong>r<br />
Einführung emissionsarmer neuer Technologien, was mit <strong>de</strong>m Ausbau <strong>de</strong>r EE korrespondiert,<br />
i<strong>de</strong>ntifizieren. Der vom EEG eingeschlagene Problemlösungspfad lässt sich als ‚second best‘-<br />
Lösung charakterisieren, da die preisliche Besserstellung <strong>de</strong>r konventionellen Energieträgern<br />
aufgrund einer Externalisierung <strong>de</strong>r Kosten – sprich einer ersten Verzerrung <strong>de</strong>r Marktpreise –<br />
relativiert wer<strong>de</strong>n soll, in<strong>de</strong>m eine zweite Verzerrung <strong>de</strong>r Marktpreise durch die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
EE für eine Entzerrung <strong>de</strong>s Preisverhältnisses zwischen EE und Konventionellen sorgen soll<br />
(Hä<strong>de</strong>r 2010: 103f.). Die ten<strong>de</strong>nzielle Internalisierung <strong>de</strong>r negativen externen Effekte gelingt<br />
dadurch, dass sie an die ten<strong>de</strong>nzielle Internalisierung <strong>de</strong>r positiven externen Effekte gekoppelt<br />
ist. Da das EEG vorsieht, die Kosten <strong>de</strong>r EE-För<strong>de</strong>rung durch einen mehrstufigen<br />
Wälzungsmechanismus auf <strong>de</strong>n nichtprivilegierten Letztverbrauch umzulegen, macht die Höhe<br />
<strong>de</strong>r Internalisierung positiver externer Effekte dabei <strong>de</strong>n maßgeblichen Teil <strong>de</strong>r Internalisierung<br />
<strong>de</strong>r negativen externen Effekte aus. Die För<strong>de</strong>rung besteht entwe<strong>de</strong>r aus einer garantierten Vergütung<br />
je Kilowattstun<strong>de</strong> (kWh) für ins Netz eingespeisten EE-Strom o<strong>de</strong>r aus einer dazu nahezu<br />
äquivalenten, optionalen Marktprämie. Grundsätzlich nehmen die Übertragungsnetzbetreiber<br />
(ÜNB) <strong>de</strong>n EE-Strom zu einem Festpreis ab, <strong>de</strong>n sie daraufhin am Spotmarkt verkaufen. Demnach<br />
entsprechen die För<strong>de</strong>rkosten <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>m Festpreis und <strong>de</strong>n erzielten EE-<br />
Marktpreisen (Differenzkosten). Während die Internalisierung <strong>de</strong>r positiven Effekte direkt erfolgt,<br />
wird die Internalisierung <strong>de</strong>r negativen Effekte somit indirekt über die EEG-Umlage erreicht,<br />
womit ein Beitrag zur Transformation <strong>de</strong>s Energiesystems geleistet wird.<br />
Aus <strong>de</strong>r internen För<strong>de</strong>rlogik <strong>de</strong>s EEG resultieren im Zusammenspiel mit externen Bedingungen<br />
Folgeprobleme, insbeson<strong>de</strong>re die Marktintegration <strong>de</strong>r Erneuerbaren betreffend. Anlagenbetreiber<br />
tragen bislang auf <strong>de</strong>r Angebotsseite keinerlei Verantwortung, d.h. sie können unabhängig<br />
von <strong>de</strong>n herrschen<strong>de</strong>n Marktbedingungen garantiert Strom einspeisen, haben jedoch so keinen<br />
Anreiz dies bedarfsgerecht vorzunehmen. Nach diesem ‚produce and forget‘-Prinzip entste-<br />
10 Die Energiewen<strong>de</strong> ausschließlich als EE-Ausbau darzustellen wäre stark verkürzt. Neben <strong>de</strong>m Strommarkt müssen<br />
die Energiesektoren Gebäu<strong>de</strong> und Verkehr in <strong>de</strong>n Blick rücken. Darüber hinaus spielt die Energieeffizienz für die<br />
Energiewen<strong>de</strong> eine maßgebliche Rolle, zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Netzausbau, um eine angemessene Energieinfrastruktur zu schaffen<br />
(BMWI/ BMU 2012 sowie Löschel et al. 2012).<br />
8
hen volkswirtschaftliche Mehrkosten, bspw. durch einen erhöhten Regelenergiebedarf o<strong>de</strong>r<br />
durch negative Börsenpreise (Wustlich/ Müller 2011: 381f., DLR et al. 2011: 20ff.). Die beschriebenen<br />
Problemkategorien und Internalisierungsmechanismen wirken über die hier analysierte<br />
PV-Novelle fort. Durch verän<strong>de</strong>rte Rahmenbedingungen sind Nachsteuerungen notwendig gewor<strong>de</strong>n,<br />
da das Policy-Design <strong>de</strong>s EEG im Bereich <strong>de</strong>r PV zu unerwünschten Nebenwirkungen<br />
führte − wie die Überför<strong>de</strong>rung verschie<strong>de</strong>ner PV-Marktsegmente und Vorzieheffekte aufgrund<br />
von Degressionsanpassungen, die wie<strong>de</strong>rum zu wenig nachhaltigen Marktentwicklungen und<br />
einem sprunghaften Anstieg <strong>de</strong>r Differenzkosten beitrugen. Die EEG-Umlage stieg von 3,592<br />
ct/kWh 2012 auf auf 5,277 ct/kWh im Jahr 2013 (ÜNB 2012a) − dies entspricht einem Anstieg<br />
von rund 50 Prozent.<br />
Abbildung 2: Struktur <strong>de</strong>r EEG Umlage 2012/13 in ct/kWh Abbildung 3: EE-För<strong>de</strong>rkosten 2013<br />
in ct/kWh<br />
6<br />
5<br />
5,28<br />
För<strong>de</strong>rkosten 2,29<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
3,59<br />
2,97<br />
1,48<br />
2,11 2,29<br />
Fremdkosten<br />
0,91<br />
Reine<br />
För<strong>de</strong>rkosten 1,38<br />
PV-Anteil<br />
sonstige EE<br />
0<br />
2012 2013<br />
Quelle: Eigene Darstellung nach Zahlen aus BEE 2012a: 6<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
nach Zahlen aus BEE 2012a: 9<br />
Vernachlässigt man in <strong>de</strong>r Betrachtung die Fremdkosten – dies sind Kosten die gar nicht o<strong>de</strong>r<br />
nur indirekt mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r EE zusammen hängen − <strong>de</strong>r EEG-Umlage und betrachtet nur<br />
die reinen För<strong>de</strong>rkosten, fällt insbeson<strong>de</strong>re die Höhe <strong>de</strong>s PV-Anteils auf. Dieser macht rund 60<br />
Prozent dieser Kosten aus, wie Abbildung 3 zeigt. Demgegenüber wird die PV voraussichtlich<br />
nur 26 Prozent zur gesamten EEG-Stromproduktion im Jahr 2013 beitragen. (Fraunhofer ISE<br />
2013: 13) Dementsprechend wur<strong>de</strong> in weiten Teilen <strong>de</strong>r öffentlichen Debatte die PV als maßgeblicher<br />
Kostentreiber ausgemacht. Allerdings sind Begriffe wie ‚wettbewerbsfähige Preise‘<br />
o<strong>de</strong>r ‚Bezahlbarkeit‘ im politischen Diskurs nicht operationalisierbar <strong>de</strong>finiert, weshalb keine<br />
ein<strong>de</strong>utigen Akzeptanzschwellen beziffert wer<strong>de</strong>n können. Die Schwelle für eine akzeptable<br />
Energiekostenbelastung im Kontext <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong> ist damit letztlich <strong>de</strong>m politischen Prozess<br />
endogen (Löschel et al. 2012: 92ff.). Aus Sicht <strong>de</strong>r Wohlfahrtsökonomie ist <strong>de</strong>nnoch aufgrund<br />
<strong>de</strong>r skizzierten Defizite keine ressourceneffiziente Allokation mehr gegeben, weshalb ein<br />
staatlicher Eingriff geboten erscheint.<br />
9
3.2 Instrumentenanalyse und institutionelles Setting<br />
Das zentrale Steuerungsinstrument <strong>de</strong>s EEG ist <strong>de</strong>r positive finanzielle Anreiz. Die technologiedifferenzierte<br />
kosten<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> 20-jährige EE-Einspeisevergütung wird allerdings nicht aus<br />
Haushaltsmitteln <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gezahlt, son<strong>de</strong>rn auf <strong>de</strong>n nicht-privilegierten Letztverbraucher<br />
umgelegt. Der För<strong>de</strong>rmechanismus <strong>de</strong>s EEG ist als „‚subventionieren<strong>de</strong>‘ Preisregelung“ (Altrock<br />
2002: 107) zu charakterisieren. Der Ausbau <strong>de</strong>r EE wird somit durch eine Preissteuerung – im<br />
Gegensatz zu einer Mengensteuerung − vollzogen. Diese Preissteuerung war bislang in ihrem<br />
Resultat, wie die beschriebenen Ausbauzahlen ver<strong>de</strong>utlichen, überaus erfolgreich, da es gelungen<br />
ist, im analytischen Sinne <strong>de</strong>r Niveausteuerung <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r EE zu intensivieren und in<br />
<strong>de</strong>n letzten Jahren extrem zu beschleunigen – insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r PV. Die empirische Betrachtung<br />
zeigt, dass <strong>de</strong>r zentrale Erfolgsfaktor für positive finanzielle Anreize mit <strong>de</strong>r ausreichen<strong>de</strong>n<br />
Höhe als gegeben bezeichnet wer<strong>de</strong>n kann. Die kosten<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Vergütung über 20 Jahre relativiert<br />
<strong>de</strong>shalb die Präferenzstrukturen <strong>de</strong>r Adressatengruppen, da ausgehend von <strong>de</strong>r Prämisse<br />
<strong>de</strong>r individuellen Nutzenmaximierung ausreichen<strong>de</strong> Renditen je Marktsegment erwirtschaftet<br />
wer<strong>de</strong>n können. Im EEG wur<strong>de</strong> eine <strong>de</strong>gressive Ausgestaltung <strong>de</strong>r technologiedifferenzierten<br />
Vergütungssätze festgelegt, sodass die För<strong>de</strong>rhöhe iterative Anpassungsprozesse durchläuft, die<br />
die dynamischen Marktentwicklung und die somit angestoßenen PV-Kostenentwicklung abbil<strong>de</strong>n<br />
soll. Zwar ist <strong>de</strong>m positiven finanziellen Anreiz seine Wirksamkeit zu bescheinigen, <strong>de</strong>nnoch<br />
soll <strong>de</strong>ssen konkrete Ausgestaltung später ausführlich problematisiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Das institutionelle Setting im Fall <strong>de</strong>r PV-Novelle (EEG Artikel 1) weist die Gesetzgebungskompetenz<br />
<strong>de</strong>m Bund zu, die sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24 <strong>de</strong>s Grundgesetzes (Luftreinhaltung)<br />
ergibt, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Hauptzweck <strong>de</strong>s EEG ist die THG-Reduzierung – mithin die Luftreinhaltung<br />
(Deutscher Bun<strong>de</strong>stag 2012b: 12). Aufgrund <strong>de</strong>s Sachzusammenhanges können weitere<br />
Artikelän<strong>de</strong>rungen auf diese Gesetzgebungskompetenz gestützt wer<strong>de</strong>n. Im parlamentarischen<br />
Gesetzgebungsverfahren han<strong>de</strong>lt es sich bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s EEG um Einspruchsgesetze nach<br />
Artikel 77 Grundgesetz, weil nach <strong>de</strong>m Enumerationsprinzip das Grundgesetz keine Zustimmungsbedürftigkeit<br />
festsetzt. Die sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Handlungskorridore wer<strong>de</strong>n später<br />
noch eine herausgehobene Be<strong>de</strong>utung spielen.<br />
3.3 Die Steuerungskonzeptionen <strong>de</strong>r PV-Novelle<br />
In einem ersten Schritt wer<strong>de</strong>n die Steuerungskonzeptionen <strong>de</strong>r PV-Novelle graphisch dargestellt<br />
und die Hypothesen <strong>de</strong>r jeweiligen Teilkonzeptionen rekonstruiert. In einem zweiten<br />
Schritt wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s instrumentenspezifisch vorliegen<strong>de</strong>n Steuerungswissens<br />
<strong>de</strong>ren Plausibilität überprüft sowie die Maßnahmen im Einzelnen diskutiert und auf potenzielle<br />
Nebenfolgen beleuchtet. Zu<strong>de</strong>m erfolgt eine integrierte Betrachtung <strong>de</strong>r Bewertungskriterien.<br />
10
3.3.1 Teilkonzeptionen 1-3: Neugestaltung <strong>de</strong>r Vergütungsklassen (1), Einmalabsenkung und<br />
Verstetigung <strong>de</strong>r Degression (2), zubauabhängige Steuerung (3)<br />
Abbildung 4: Teilkonzeptionen 1-3<br />
Abbau <strong>de</strong>r Überför<strong>de</strong>rung von PV-Anlagen<br />
K1<br />
Zubauabhängige Steuerung<br />
(„atmen<strong>de</strong>r Deckel“) I 3 Geringere För<strong>de</strong>rung von PV-Anlagen<br />
K 2<br />
Einmalabsenkung und I 2 Einhaltung<br />
Verstetigung <strong>de</strong>r Degression<br />
<strong>de</strong>s Zubaukorridors p.a.<br />
K 3<br />
Neugestaltung <strong>de</strong>r I 1 Begrenzung<br />
Vergütungsklassen<br />
<strong>de</strong>r EEG-<br />
Umlage<br />
Quelle: Eigene Darstellung.<br />
Interventionshypothese I 1: Eine Neugestaltung <strong>de</strong>r Vergütungsklassen führt zu einem<br />
Abbau <strong>de</strong>r Überfor<strong>de</strong>rung von PV-Anlagen.<br />
Interventionshypothese I 2: Eine Einmalabsenkung und eine Verstetigung <strong>de</strong>r Degression<br />
führen zu einem Abbau <strong>de</strong>r Überfor<strong>de</strong>rung von PV-Anlagen.<br />
Interventionshypothese I 3: Eine zubauabhängige Steuerung <strong>de</strong>r Degression („atmen<strong>de</strong>r<br />
Deckel“) führt zu einem Abbau <strong>de</strong>r Überfor<strong>de</strong>rung von PV-Anlagen.<br />
Kausalhypothese K 1: Ein Abbau <strong>de</strong>r Überfor<strong>de</strong>rung von PV-Anlagen hat eine geringere<br />
För<strong>de</strong>rung von PV-Anlagen zur Folge.<br />
Kausalhypothese K 2: Eine geringere För<strong>de</strong>rung von PV-Anlagen hat eine Reduzierung<br />
<strong>de</strong>r jährlichen Ausbaumenge und somit eine Einhaltung <strong>de</strong>s jährlichen Zubaukorridors<br />
zur Folge.<br />
Kausalhypothese K 3: Eine Reduzierung <strong>de</strong>r jährlichen Ausbaumenge hat eine Begrenzung<br />
<strong>de</strong>r EEG-Umlage zur Folge.<br />
Die Interventionshypothesen 1 bis 3 erscheinen weitgehend plausibel. Zur Verifizierung <strong>de</strong>r<br />
Aussage lässt sich das Phänomen <strong>de</strong>r Überför<strong>de</strong>rung mit <strong>de</strong>n darauf zielen<strong>de</strong>n Maßnahmen abgleichen.<br />
Überför<strong>de</strong>rung von PV-Anlagen meint, dass die PV-Systempreise in einem Zeitraum<br />
schneller gefallen sind als die kosten<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> PV-För<strong>de</strong>rung daran angepasst wur<strong>de</strong>. Die Differenz<br />
kann <strong>de</strong>mnach als Überför<strong>de</strong>rung i<strong>de</strong>ntifiziert wer<strong>de</strong>n, die sich als Mitnahmeeffekte <strong>de</strong>s<br />
positiven finanziellen Anreizes darstellen.<br />
11
Abbildung 5: Reduzierung <strong>de</strong>r Kosten und För<strong>de</strong>rung von PV-Strom seit 2006 (inklusive PV-Novelle)<br />
EEG-Vergütung < 100 kW<br />
Systempreise < 100 kW<br />
Quelle: BSW 2012b: 4<br />
Aus Abbildung 5 können drei Phasen <strong>de</strong>r Überför<strong>de</strong>rung entnommen wer<strong>de</strong>n: eine sehr lange<br />
Phase von 2009 bis 2010, nochmals fast eine einjährige Überför<strong>de</strong>rung 2011 sowie eine sehr<br />
kurze Phase 2012. Interessant ist, dass obwohl fünf Degressionsschritte in <strong>de</strong>m Zeitraum griffen,<br />
eine Anpassung <strong>de</strong>r Vergütungssätze an die Systempreise nur punktuell zu erreichen war. Auch<br />
wird <strong>de</strong>utlich, dass Phasen <strong>de</strong>r Überför<strong>de</strong>rung gleichzeitig Phasen <strong>de</strong>s massiven Ausbaus <strong>de</strong>r PV<br />
sind. Ohne eine exakte Quantifizierung vornehmen zu können, lässt sich somit näherungsweise<br />
beschreiben, dass ca. zweidrittel (rund 20 GW) <strong>de</strong>r installierten PV-Leistung überför<strong>de</strong>rt sind.<br />
Nichts<strong>de</strong>stotrotz stellt sich die Lernkurve <strong>de</strong>r PV beeindruckend dar. Seit 2006 konnten die Kosten<br />
<strong>de</strong>r Systempreise um rund 60 Prozent reduziert wer<strong>de</strong>n, sodass – wenn auch zeitlich verzögert<br />
– die PV-För<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>m Zeitraum um rund 60 Prozent reduziert wer<strong>de</strong>n konnte. 11<br />
Wer<strong>de</strong>n nun die einzelnen Maßnahmen betrachtet, muss konstatiert wer<strong>de</strong>n, dass die Interventionshypothese<br />
I 1 prinzipiell dazu geeignet erscheint, Überför<strong>de</strong>rung abzubauen bzw. zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
Die Neugestaltung <strong>de</strong>r Vergütungsklassen orientiert sich dabei an <strong>de</strong>n PV-<br />
Marktsegmenten. Rudimentär können vier Segmente unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n: (1) Kleine<br />
Aufdachanlagen, (2) mittlere Aufdachanlagen und (3) große Aufdachanlagen sowie (4) Freiflächenanlagen.<br />
In <strong>de</strong>n jeweiligen Marktsegmenten liegen spezifische Kostenunterschie<strong>de</strong> vor, wobei<br />
diese <strong>de</strong>r Logik folgen, dass die kleinsten Anlagen die teuersten sind, wohingegen durch Skaleneffekte<br />
große Anlagen <strong>de</strong>utlich billiger sind. Demzufolge ergibt sich für kleine Anlagen die<br />
höchste Vergütung und für große Aufdach- bzw. Freiflächenanlagen die niedrigste. Tabelle 1<br />
zeigt sowohl die Neugestaltung im Verhältnis zu <strong>de</strong>n alten Regelungen <strong>de</strong>s EEG 2012 und <strong>de</strong>m<br />
11 Für eine 10 kW-Anlage sanken die För<strong>de</strong>rsätze im Zeitraum 2006 bis April 2012 von 51,8 ct/kWh auf 19,5 ct/kWh<br />
um rund 62 Prozent.<br />
12
ursprünglichen Än<strong>de</strong>rungsentwurf im kleinen und mittleren Segment als auch die neuen Vergütungssätze<br />
nach <strong>de</strong>r PV-Novelle.<br />
Tabelle 1: Gegenüberstellung <strong>de</strong>r Vergütungen <strong>de</strong>s Novellierungsprozesses in ct/kWh<br />
Alte Regelung Aufdachanlagen Freiflächenanlagen<br />
Inbetriebnahme bis<br />
bis bis über<br />
Konversionsfläche<br />
Sonstige Freiflächen<br />
30 kW 100 kW 1 MW 1 MW<br />
01.01.2012 24,43 23,23 21,98 18,33 18,76 17.94<br />
Erster Entwurf 12 Aufdachanlagen Freiflächenanlagen<br />
bis<br />
entfällt bis Bis<br />
entfällt bis<br />
10 kW<br />
1 MW 10 MW<br />
10 MW<br />
01.04.2012 19,50 16,50 13,50 13,50<br />
Neue Regelungen Aufdachanlagen Freiflächenanlagen<br />
bis<br />
bis bis Bis<br />
entfällt bis<br />
10 kW 40 kW 1 MW 10 MW<br />
10 MW<br />
01.04.2012 19,50 18,50 16,50 13,50 13,50<br />
Quelle: Eigene Darstellung nach Deutscher Bun<strong>de</strong>stag 2012b: 13 und BMU 2012b<br />
Je nach Sonneneinstrahlung sind für das kleine Anlagensegment zwischen 3,5 und 8,8 Prozent<br />
Rendite zu erwarten (Fraunhofer ISE 2013: 21), sodass nicht mehr von einer Überför<strong>de</strong>rung<br />
gesprochen wer<strong>de</strong>n kann. Für an<strong>de</strong>re Marktsegmente stellt sich dies jedoch differenzierter dar,<br />
da aufgrund nur minimaler spezifischer Kostenunterschie<strong>de</strong> die Größenklasse bis 30 kW entfallen<br />
könnte, wenn eine niedrigere Grenze, wie nun bei 10 kW geschehen, <strong>de</strong>finiert wird. (IE Leipzig<br />
et al. 2011: 119) Demgegenüber wird von PV-Branchenvertretern betont, dass nur ein mittleres<br />
Anlagensegment neue Geschäftsmo<strong>de</strong>lle wirtschaftlich darstellbar wer<strong>de</strong>n lässt. Nichts<strong>de</strong>stotrotz<br />
kann konstatiert wer<strong>de</strong>n, dass eine grundsätzliche Überför<strong>de</strong>rung im Größenklassensystem<br />
liegt, da die Gestaltung <strong>de</strong>r Klassen nicht durchweg <strong>de</strong>r Varianz <strong>de</strong>r Kostenläufe folgt. Diese<br />
Abgrenzungsfrage wird nicht ausschließlich mit unterschiedlichen Stromgestehungskosten −<br />
zurückzuführen auf an ein<strong>de</strong>utigen Schwellen wirksam wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Skaleneffekten − beantwortet,<br />
son<strong>de</strong>rn auch nach <strong>de</strong>m Kriterium, welche Zielgruppen beson<strong>de</strong>rs profitieren sollten. 13<br />
Die Interventionshypothese I 2 ist die zentrale Maßnahme zum Abbau <strong>de</strong>r Überför<strong>de</strong>rung, wobei<br />
die Effektivität <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Maßnahmen aus ihrer Wechselwirkung erwächst. Die PV-Novelle<br />
12 Dieser Entwurf sah auch vor, eine absolute monatliche Vergütungsabsenkung von 0,15 ct/kWh zwecks Degressionsverschärfung<br />
vorzunehmen, was eine ungleiche Belastung <strong>de</strong>r Marktsegmente im Vergleich zur prozentualen<br />
Absenkung be<strong>de</strong>utet hätte (größere Segmente im Nachteil) und durchweg in allen Stellungnahmen zum Entwurf kritisiert<br />
wur<strong>de</strong>. ( BDEW 2012: 13, Solarpraxis 2012: 7)<br />
13„Da die Ein- und Zweifamilienhäuser, die Mehrfamilienhäuser, die landwirtschaftlichen Betriebe und die Industrie<br />
über unterschiedlich große Dächer verfügen, profitieren sie je nach <strong>de</strong>r Staffelung <strong>de</strong>r Vergütung und <strong>de</strong>r Größenklassen<br />
auch in unterschiedlichen Maß von <strong>de</strong>n festgesetzten Vergütungen.“ (IE Leipzig et al. 2011: 120).<br />
13
führte eine Son<strong>de</strong>r<strong>de</strong>gression ein, sodass die Absenkung für das kleine Anlagensegment rund 21<br />
Prozent, für das mittlere Anlagensegment rund 25 Prozent und für das große Anlagensegment<br />
27 Prozent ausmachte. Dies gilt nur für die ursprüngliche Größenklasseneinordnung. Da eine<br />
Neugestaltung vorgenommen wur<strong>de</strong> und einige Anlagen nun in ein an<strong>de</strong>res Segment fallen, verschieben<br />
sich die Degressionshöhen. Für 11 kW-Anlagen beträgt die Degression dann schon 25<br />
Prozent und für 41 kW-Anlagen 29 Prozent. 14 Obwohl diese Kürzungen − vergleicht man sie mit<br />
<strong>de</strong>m Kürzungsniveau <strong>de</strong>r Vorjahre − als drastisch erscheinen, gelingt es doch die Vergütung an<br />
die aktuelle Kostenentwicklung <strong>de</strong>r PV anzupassen und die Kostensenkungen <strong>de</strong>r letzten Jahre<br />
abzubil<strong>de</strong>n. Das Ziel, Mitnahmeeffekte abzuschmelzen, erscheint so erreichbar.<br />
Damit eine optimale För<strong>de</strong>rhöhe und somit ein angemessener positiver finanzieller Anreiz erhalten<br />
wer<strong>de</strong>n kann, falls massive unterjährige PV-Systemkostensenkungen wie bspw. 2011<br />
auftreten, wird auf eine zubauabhängige Degressionssteuerung gesetzt – <strong>de</strong>r atmen<strong>de</strong> Deckel.<br />
Dazu wird ein jährlicher Zubaukorridor von 2,5 GW bis 3,5 GW als Zielmarke <strong>de</strong>finiert, <strong>de</strong>r mit<br />
einer Basis<strong>de</strong>gression von (abgezinst) 11,4 Prozent versehen wird. Die Basis<strong>de</strong>gression ergibt<br />
sich durch eine monatliche Absenkung <strong>de</strong>r Vergütungssätze um 1 Prozent im Vergleich zum<br />
Vormonat. Wird <strong>de</strong>r Zubaukorridor überschritten, sinken die Vergütungssätze prozentual stärker,<br />
weshalb die Höhe <strong>de</strong>r Degression vom Zubau abhängt. In <strong>de</strong>r Spitze können so jährlich Degressionsraten<br />
von 29 Prozent erreicht wer<strong>de</strong>n, falls <strong>de</strong>r Zubau 7,5 GW überschreiten sollte. Der<br />
atmen<strong>de</strong> Deckel wur<strong>de</strong> dabei so gestaltet, dass dieser Mechanismus in bei<strong>de</strong> Richtungen wirkt:<br />
Wird die Zielmarke unterschritten steigen die Vergütungssätze, was allerdings in <strong>de</strong>n nächsten<br />
Jahren nicht zu erwarten ist. Die Anpassung <strong>de</strong>r Vergütungssätze vollzieht sich dabei in Drei-<br />
Monatsschritten und beruht auf Jahreshochrechnungen (BMU<br />
2012g).<br />
Der atmen<strong>de</strong> Deckel scheint dabei geeignet zu sein, unterjährige<br />
PV-Systempreis<strong>de</strong>gressionen abzubil<strong>de</strong>n und Mitnahmeeffekte<br />
durch Überför<strong>de</strong>rung zu vermei<strong>de</strong>n (siehe auch Kapitel<br />
3.4.3). Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die häufigere und flexiblere<br />
Anpassung <strong>de</strong>r Vergütungssätze im Vergleich zur alten atmen<strong>de</strong>r<br />
Deckel-Regelung aus <strong>de</strong>m EEG 2012, die nur einen halbjährigen<br />
Absenkungsmechanismus vorsah. Dieser kann als wesentlicher<br />
Nachteil <strong>de</strong>r alten Regelung bestimmt wer<strong>de</strong>n, da <strong>de</strong>r<br />
unterjährige Anpassungszeitraum zu lang bemessen war, was<br />
Abbildung 6: Darstellung<br />
<strong>de</strong>r zubauabhängigen prozentualen<br />
Degressionsschritte<br />
dazu geführt hatte, dass sich eine systemische, temporäre Überför<strong>de</strong>rung<br />
eingestellt hatte, weil vermin<strong>de</strong>rte Differenzkosten Quelle: BMU 2012g: 3<br />
durch eine neue Degressionsstufe immer nur für Neuanlagen nach <strong>de</strong>r Absenkung resultierten.<br />
Die Verstetigung <strong>de</strong>r Degressionsschritte setzt an diesem Nachteil an und ist dazu geeignet die<br />
14 Eigene Berechnungen ohne Wirkung <strong>de</strong>s Marktintegrationsmo<strong>de</strong>lls. In <strong>de</strong>m ursprünglichen Novellen-Entwurf waren<br />
im kleinen Marktsegment sogar 32 Prozent Degression vorgesehen (Solarpraxis 2012: S. 3).<br />
14
Rentabilitätsentwicklung von PV-Anlagen innerhalb eines Jahres aufzufangen und Differenzkosten<br />
ten<strong>de</strong>nziell zu begrenzen (IE Leipzig et al. 2011: 224ff., Grau 2012: 16).<br />
Die Kausalhypothesen erscheinen hingegen nur eingeschränkt plausibel, wobei es insbeson<strong>de</strong>re<br />
K 3 prominent zu thematisieren gilt. Das im Fall <strong>de</strong>r Kausalhypothese K 1 ein Überför<strong>de</strong>rungsabbau<br />
zu einer geringeren Vergütung führt – <strong>de</strong>mnach auch geringere Differenzkosten zu erwarten<br />
sind – liegt auf <strong>de</strong>r Hand und wur<strong>de</strong> anhand von Zahlen exemplifiziert, sodass K 1 als uneingeschränkt<br />
plausibel gelten kann. An<strong>de</strong>rs sieht es hingegen mit <strong>de</strong>r Hypothese K 2 aus. Die individuelle<br />
Rentabilitätseinschätzung <strong>de</strong>r Investition in eine PV-Anlage bestimmt über <strong>de</strong>n kumulierten<br />
jährlichen Zubau. Zwar ist es richtig, dass eine geringere För<strong>de</strong>rung einen Zusammenhang<br />
zu einem verringerten Ausbau nahe legt, jedoch nehmen auf die Rentabilität auch an<strong>de</strong>re<br />
Faktoren Einfluss. So dürfte zu Niedrigzinszeiten in Folge <strong>de</strong>r expansiven Geldpolitik <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Zentralbank als Reaktionsstrategie auf die Krise billig Fremdkapital beschafft wer<strong>de</strong>n<br />
können (Kemfert/ Schäfer 2012: 8 ff.), woraufhin Opportunitätskosten bzw. alternative Anlagenoptionen<br />
in <strong>de</strong>n Blick rücken. PV-Anlagen stellen immer noch eine lukrative Kapitalanlage<br />
dar – auch wenn nicht mehr zweistellige Renditen wie noch 2010 o<strong>de</strong>r 2011 erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Vor diesem Hintergrund kann nicht von einer Rückführung <strong>de</strong>s Zubaus in <strong>de</strong>n Zielkorridor ausgegangen<br />
wer<strong>de</strong>n – wahrscheinlich wird man diesen in <strong>de</strong>r gesamten För<strong>de</strong>rzeit nicht mehr erreichen.<br />
Zwar wird erwartet, dass sich <strong>de</strong>r Zubau in <strong>de</strong>n nächsten Jahren auf einem im Vergleich<br />
zu 2010 bis 2012 niedrigeren Niveau bei etwa 5 bis 6 GW einpen<strong>de</strong>lt – allerdings wur<strong>de</strong>n konkrete<br />
Prognosen stets zurückhaltend abgegeben. 15 Auf ein Marktsegment ist dabei beson<strong>de</strong>rs<br />
einzugehen, da die Freiflächenanlagen bewusst schlechter gestellt wur<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n letzten drei<br />
Rekordjahren 2010 bis 2012 zeichnete sich ein Trend zu größeren PV-Anlagen, somit auch zu<br />
Freiflächenanlagen, ab (IE Leipzig et al. 2011: 12ff.) − 2011 belief sich <strong>de</strong>r Marktanteil auf rund<br />
31 Prozent (BSW 2012b: 9f.). Dass ein Zubau von rund 2100 MW Freiflächenanlagen im Bezug<br />
auf <strong>de</strong>n Zielkorridor von 2,5 bis 3,5 GW nicht angemessen sein kann, erscheint plausibel.<br />
Grundsätzlich ist ein preissteuern<strong>de</strong>s Instrument wie das Einspeisevergütungsmo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>s EEG<br />
nicht dafür geeignet zielgerichtete Mengensteuerung zu erreichen, weshalb die Kausalhypothese<br />
K 2 als wenig plausibel eingeschätzt wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Für die Steuerungskonzeption stellt sich die Kausalhypothese K 3 beson<strong>de</strong>rs problematisch dar,<br />
weil nicht uneingeschränkt davon auszugehen ist, dass eine Begrenzung <strong>de</strong>r EEG-Umlage durch<br />
einen reduzierten PV-Zubau bzw. einer Rückführung in <strong>de</strong>n Zielkorridor erreicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Die Voraussetzung dafür wäre, dass <strong>de</strong>r einzige Kostentreiber <strong>de</strong>r Umlage die För<strong>de</strong>r-<br />
Differenzkosten wären. Zwar wur<strong>de</strong> gezeigt, dass die PV <strong>de</strong>n größten Differenzkostenbeitrag<br />
trägt (ca. 60 %), aber es wur<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>utlich, dass <strong>de</strong>r Umlageanstieg 2012 zu 2013 nur unwesentlich<br />
auf <strong>de</strong>n Anstieg <strong>de</strong>r reinen För<strong>de</strong>rkosten beruhte. Während die EEG-Umlage um rund 47<br />
Prozent anstieg, wur<strong>de</strong> ein För<strong>de</strong>rkostenanstieg <strong>de</strong>r EE von nur rund 8 Prozent verzeichnet. K 3<br />
kann folglich nur für die Begrenzung <strong>de</strong>r Differenzkosten als plausibel eingeschätzt wer<strong>de</strong>n. Ein<br />
15 Die Prognose <strong>de</strong>r EEG-Umlage 2013 kalkuliert 2013 mit einem Zubau von 6,5 GW (ÜNB 2012b: 5).<br />
15
ct/kWh<br />
genauerer Blick auf die EEG-Umlage ist an dieser Stelle von Nöten. 16 Die Differenzierung <strong>de</strong>r<br />
Umlage in reine För<strong>de</strong>rkosten und Fremdkosten wur<strong>de</strong> schon aufgegriffen. Während die För<strong>de</strong>rkosten<br />
mit <strong>de</strong>n Differenzkosten gleichzusetzen sind, unterteilen sich die Fremdkosten, die<br />
indirekt mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung von EE im Zusammenhang stehen, in (1) die Beson<strong>de</strong>re Ausgleichsregelung<br />
(BesAR), die <strong>de</strong>n privilegierten Stromverbrauch regelt, (2) <strong>de</strong>n Rückgang <strong>de</strong>r Börsenstrompreise,<br />
(3) die Nachholung aus 2012, (4) die verschie<strong>de</strong>nen Einflüsse <strong>de</strong>r Direktvermarktung<br />
– insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Marktprämie – und (5) die Liquiditätsreserve zwecks Ausgleichung <strong>de</strong>r<br />
negativen EEG-Kontosaldi. 17 Im Vergleich zur EEG-Umlage 2012 stellen sich diese Fremdkosten<br />
als eigentliche Kostentreiber <strong>de</strong>r Umlage dar, <strong>de</strong>nn die reinen För<strong>de</strong>rkosten betragen 2013 nur<br />
noch 44 Prozent an <strong>de</strong>r Umlage (zum Vergleich: 2012 59 %).<br />
Abbildung 7: Bestandteile <strong>de</strong>r EEG-Umlage 2013<br />
Abbildung 8: Anteile am Zuwachs <strong>de</strong>r EEG-<br />
Umlage 2012-2013 in Prozent<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
0,11<br />
0,12<br />
0,67<br />
0,85<br />
1,22<br />
2,29<br />
2013<br />
Marktprämie<br />
Liquiditätsreserve<br />
Nachholung 2012<br />
Rückgang<br />
Börsenstrompreis<br />
BesAR<br />
reine För<strong>de</strong>rkosten<br />
11<br />
16<br />
7<br />
Quelle: BEE 2012a: 4 Quelle: BEE 2012a: 5<br />
5<br />
21<br />
40<br />
Nachholung 2012<br />
Rückgang<br />
Börsenstrompreis<br />
BesAR<br />
reine För<strong>de</strong>rkosten<br />
Liquiditätsreserve<br />
Marktprämie<br />
Die Abbildungen visualisieren, dass die Stellschrauben für eine perspektivische Begrenzung <strong>de</strong>r<br />
EEG-Umlage vor allem bei <strong>de</strong>n hier dargestellten Fremdkosten liegen. Dabei han<strong>de</strong>lt es sich bei<br />
<strong>de</strong>r BesAR um Industrieprivilegien, die politisch gewährt wur<strong>de</strong>n und keinen Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung von EE aufweisen. Hingegen besteht bei <strong>de</strong>r Nachholung 18 aus 2012 ein indirekter<br />
Zusammenhang, während <strong>de</strong>r Rückgang <strong>de</strong>r Börsenstrompreise direkt mit <strong>de</strong>m durch die<br />
EE – insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r PV – ausgelösten Merit-Or<strong>de</strong>r-Effekt zusammenhängt. Durch <strong>de</strong>n Merit-<br />
16 Diese Betrachtung weicht von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ÜNB ab, erlaubt aber eine <strong>de</strong>taillierte Ursachenforschung im EEG-<br />
Umlagensystem und än<strong>de</strong>rt nichts an <strong>de</strong>n absoluten Werten (BEE 2012a: 3f.). In einer weniger differenzierten Betrachtung<br />
wird von einer EEG-Kernumlage in Höhe von 4,18 ct/kWh ausgegangen, in <strong>de</strong>r die PV 2,25 cttechnologiespezifische<br />
Kosten (54 %) aufweist (BMWI/ BMU 2012).<br />
17 Im Jahresverlauf 2012 war das EEG-Konto mit einen negativ Rekord von 2,6 Milliar<strong>de</strong>n Euro belastet (ÜNB 2013).<br />
Die Liquiditätsreserve in Höhe von bis zu 10 Prozent <strong>de</strong>s Differenzbetrages dient vor diesem Hintergrund als Ausgleichskomponente<br />
von Fehlprognosen und zur Begrenzung <strong>de</strong>r Vorleistungen durch die ÜNB. Eine Abschaffung, wie<br />
von einigen Autoren gefor<strong>de</strong>rt (Horst/ Hauser 2012: 48), wird hier im Hinblick auf weitere Unwägbarkeiten <strong>de</strong>r Kontoentwicklung<br />
und <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r ÜNB als nicht zweckdienlich erachtet.<br />
18 Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um einen Einmaleffekt, <strong>de</strong>r 2014 entfällt – solange die realen Entwicklungen <strong>de</strong>r ÜNB-<br />
Prognose entsprechen. Die Prognosefehler begrün<strong>de</strong>n sich in stark gesunkene Börsenpreise am Spotmarkt, gute Sonneneinstrahlungsdaten<br />
und einen starken PV-Ausbau. Allerdings gehen die ÜNB für 2013 von Spotmarktpreisen von<br />
5,1 ct/kWh aus, obwohl diese sich von Januar bis September 2012 im Schnitt 4,3 ct/kWh beliefen – mit einer Nachholung<br />
muss folglich erneut kalkuliert wer<strong>de</strong>n. (BEE 2012a: 7f.)<br />
16
Or<strong>de</strong>r-Effekt entsteht die paradoxe Situation, dass aufgrund <strong>de</strong>r preissenken<strong>de</strong>n Wirkung <strong>de</strong>r EE<br />
auf die Großhan<strong>de</strong>lspreise − obwohl volkswirtschaftlich wünschenswert – die Differenz <strong>de</strong>r Vergütungszahlungen<br />
und <strong>de</strong>r Spotmarkterlöse ansteigt – somit eine EE-<br />
För<strong>de</strong>rungskostensteigerung <strong>de</strong>m EEG-System inhärent ist (Frantzen/ Hauser 2012: 3). Eine<br />
ursachenadäquate Lösungsoption muss folglich auch an <strong>de</strong>n genannten Punkten ansetzen (siehe<br />
dazu Kapitel 4).<br />
Nach<strong>de</strong>m die Plausibilitätsprüfung <strong>de</strong>r jeweiligen Hypothesen durchgeführt ist, soll nachfolgend<br />
eine verdichtete Betrachtung <strong>de</strong>r Maßnahmen im Hinblick auf entscheidungsrelevante Bewertungskriterien<br />
erfolgen. Da die Maßnahmen vom Steuerungsimpuls bis zur angestrebten Wirkung<br />
ähnliche Ausrichtungen verfolgen und sich vor allem wechselseitig in ihrem steuern<strong>de</strong>n<br />
Effekt stärken, wird hier eine einheitliche Darstellung gewählt. Die drei diskutierten Maßnahmen<br />
zielen auf eine Verschärfung <strong>de</strong>r Vergütungs<strong>de</strong>gression, weshalb die konkrete Ausgestaltung<br />
das Kriterium <strong>de</strong>r dynamischen Effizienz verstärkt. Es ist von verstärkten Innovationsanreizen<br />
für PV-Anlagenhersteller auszugehen, da die Degression <strong>de</strong>n Kostensenkungspfad antizipiert,<br />
<strong>de</strong>n PV-Technologieentwickler erreichen müssen, um einen attraktiven ökonomischen<br />
Betrieb <strong>de</strong>r Anlagen zu garantieren. Während die Einmalabsenkung vergangene Kostensenkungen<br />
nachvollzieht, geht von <strong>de</strong>m atmen<strong>de</strong>n Deckel ein zusätzlicher Innovationsanreiz aus. Gelingt<br />
es, die Innovationsgeschwindigkeit dadurch zu steigern und eine Preisanpassung von Anlagen<br />
nicht zu Lasten <strong>de</strong>r Betreiberrenditen zu erreichen, wirkt die stärkere Degression nicht<br />
zubaubeschränkend, son<strong>de</strong>rn kostensenkend (IE Leipzig et al. 2011: 222f.). Mit <strong>de</strong>r dynamischen<br />
Effizienz ist somit ein wesentlicher Faktor benannt, <strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Wettbewerbsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r PV bestimmt und zu<strong>de</strong>m die Gesamtkosten <strong>de</strong>r PV-För<strong>de</strong>rung begrenzt. Jedoch stellt<br />
das erfor<strong>de</strong>rliche Steuerungswissen eine große Herausfor<strong>de</strong>rung dar, <strong>de</strong>nn die Höhe <strong>de</strong>r Degression<br />
verlangt eine realistische Abschätzung <strong>de</strong>r Innovationsfähigkeit innerhalb <strong>de</strong>r PV-Branche.<br />
In <strong>de</strong>r Vergangenheit wur<strong>de</strong> diese Innovationsfähigkeit unterschätzt, weshalb es zu einem Angebotsüberhang<br />
auf <strong>de</strong>m PV-Markt kam, was zu erheblichen Mitnahmeeffekten führte. Kommt<br />
es hingegen zu einer Überschätzung, so sinken die Vergütungssätze zu stark, was zu einem<br />
Marktzusammenbruch führen kann (IE Leipzig et al. 2011: 209f.). „Ob die Anlagenpreise analog<br />
zu <strong>de</strong>n weiteren Vergütungsabsenkungen sinken können, ist zumin<strong>de</strong>st fraglich“ (Löschel et al.<br />
2012: 52). Eine festgesetzte Basis<strong>de</strong>gression von 11,4 Prozent und die Ausgestaltung <strong>de</strong>s atmen<strong>de</strong>n<br />
Deckels könnten sich vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r PV-Lernkurve als eine Überfor<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Innovationstempos <strong>de</strong>r PV-Branche entpuppen. Entsprechend <strong>de</strong>r PV-Lernkurve können<br />
Modul-Kostensenkungen von 20 Prozent bei einer Verdopplung <strong>de</strong>r globalen Produktionskapazitäten<br />
realisiert wer<strong>de</strong>n (IE Leipzig et al. 2011: 227). Diese machen En<strong>de</strong> 2011 jedoch rund 50<br />
GWp (Fraunhofer ISE 2012: 13) aus und dürften sich <strong>de</strong>mnach – gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m Hintergrund<br />
<strong>de</strong>r Weltmarktlage – nicht innerhalb <strong>de</strong>r nächsten zwei Jahre verdoppeln. In dieser Zeit ist <strong>de</strong>mgegenüber<br />
mit einer Reduktion <strong>de</strong>r Vergütungssätze um mehr als 20 Prozent zu rechnen. Darüber<br />
hinaus hat die Diskussion <strong>de</strong>r Kausalhypothesen gezeigt, dass nicht von einer gezielten<br />
Zubausteuerung durch <strong>de</strong>n atmen<strong>de</strong>n Deckel auszugehen ist, weil für das wesentliche Kriterium<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Präferenzstrukturen <strong>de</strong>r Adressaten keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen:<br />
Wie groß die Nachfrageelastizität in Abhängigkeit <strong>de</strong>r Renditeerwartung ist, kann nur schwer-<br />
17
lich prognostiziert wer<strong>de</strong>n. Einzig und allein an <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an <strong>de</strong>m die Vergütungs<strong>de</strong>gression<br />
dazu führt, dass <strong>de</strong>r wirtschaftliche Betrieb von PV-Anlagen nicht mehr gegeben ist, kann<br />
eine exakte Zubauwirkung erklärt wer<strong>de</strong>n: dann fin<strong>de</strong>t dieser nicht mehr statt (IE Leipzig et al.<br />
2011: 222). Diese Ausführungen ver<strong>de</strong>utlichen die Steuerungsproblematik um das zentrale Kriterium<br />
<strong>de</strong>r Treffsicherheit: <strong>de</strong>r intendierte Impact wird sich nicht in <strong>de</strong>r gewünschten Form einstellen.<br />
Zwar wird das Ziel erreicht, die Überför<strong>de</strong>rung zurückzuführen und durch eine angemessene<br />
Vergütung eine ten<strong>de</strong>nzielle Internalisierung <strong>de</strong>r positiven externen Effekte zu gewährleisten<br />
− was allerdings mittelfristig kippen und eine Anpassung <strong>de</strong>r Degression an eine abflachen<strong>de</strong><br />
Kostenkurve notwendig machen kann. Jedoch gilt dies we<strong>de</strong>r für die Rückführung <strong>de</strong>s<br />
Ausbaus in <strong>de</strong>n Zielkorridor, noch für eine uneingeschränkte nachhaltige Begrenzung <strong>de</strong>r EEG-<br />
Umlage. Sollte zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r PV-Zubau zu stark einbrechen, ist mit <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>r positiven<br />
externen Effekte, die sich durch <strong>de</strong>n Zubau einstellen, als Nebenfolge zu rechnen. 19<br />
3.3.2 Teilkonzeptionen 4: Einführung eines absoluten 52 GW Deckels (4),<br />
Abbildung 9: Teilkonzeption 4<br />
Begrenzung <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten PV-Gesamtmenge<br />
I 1 K 1<br />
Einführung eines<br />
Begrenzung<br />
52 GW Deckels <strong>de</strong>r EEG-Umlage<br />
Quelle: Eigene Darstellung.<br />
Interventionshypothese I 1: Eine Einführung eines absoluten Deckels bei 52 GW führt zu<br />
einer Begrenzung <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten PV-Gesamtmenge.<br />
Kausalhypothese K 1: Eine Begrenzung <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten PV-Gesamtmenge hat eine Begrenzung<br />
<strong>de</strong>r EEG-Umlage zur Folge.<br />
Die Interventionshypothesen I 1 erscheint plausibel. Während die vorangehend diskutierten<br />
Teilkonzeptionen vor allem auf die Preissteuerung abzielen, versucht diese Teilkonzeption das<br />
dominieren<strong>de</strong> Ziel <strong>de</strong>r PV-Novelle, die Begrenzung <strong>de</strong>r EEG-Umlage, über eine Steuerung <strong>de</strong>r<br />
Zubaumenge zu erreichen. Die Maßnahme, die durch I 1 beschrieben wird, kann als neuartig im<br />
Policy-Design <strong>de</strong>s EEG gelten – eine absolute Deckelung <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten Ausbaumenge gibt es<br />
für keine an<strong>de</strong>re EE-Technologie. Entschei<strong>de</strong>nd ist, dass dieser Deckel nur das Ausbauziel für die<br />
geför<strong>de</strong>rte PV beschreibt, darüber hinaus also nicht nur ein Ausbau möglich, son<strong>de</strong>rn mit Ver-<br />
19 Die weiteren Bewertungskriterien sind von eher nachrangiger Be<strong>de</strong>utung, allerdings auch unproblematischer einzuschätzen.<br />
Das EEG als subventionieren<strong>de</strong> Preisregelung hat für die finanziellen Lasten einen paradoxen Effekt: Trotz<br />
ökonomischer Subventionswirkung nimmt <strong>de</strong>r Staat Mittel in Höhe von 1,5 Milliar<strong>de</strong>n Euro ein, weil auf die ansteigen<strong>de</strong><br />
EEG-Umlage von <strong>de</strong>m Letztverbraucher noch Mehrwertsteuer zu entrichten ist (Mihm 2012c: 11).<br />
18
weis auf die langfristigen EE-Ausbauziele und Klimaschutzziele <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung sogar erwünscht<br />
ist (BMU 2012f). Sobald das Gesamtausbauziel erreicht ist, en<strong>de</strong>t für neu installierte<br />
PV-Anlagen die feste Einspeisevergütung, wobei <strong>de</strong>r Einspeisevorrang jedoch weiterhin Gültigkeit<br />
besitzt. Wann <strong>de</strong>r Deckel erreicht ist, kann nicht exakt vorherbestimmt wer<strong>de</strong>n. Der Zeitpunkt<br />
ist direkt von <strong>de</strong>m weiteren PV-Zubautempo abhängig, welches wie<strong>de</strong>rum von <strong>de</strong>r Wirkung<br />
<strong>de</strong>r PV-Novelle beeinflusst wird. Da die Einflüsse <strong>de</strong>r Vergütungsabsenkungen auf die Innovationsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r PV-Branche sowie die Entwicklung <strong>de</strong>r Systempreise nicht exakt prognostiziert<br />
wer<strong>de</strong>n können, verbleibt hier eine gewisse Unsicherheit. Wenn <strong>de</strong>r Zubau sich konstant<br />
am oberen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Zielkorridors in <strong>de</strong>n nächsten Jahren bewegen wird, dann wird <strong>de</strong>r<br />
Deckel 2019/2020 erreicht wer<strong>de</strong>n – was allerdings als wenig wahrscheinlich gelten kann. Realistischer<br />
ist, dass das Zubautempo <strong>de</strong>utlich schärfer voran schreitet. Je nach Prämisse, ob <strong>de</strong>r<br />
Zubau sich auf <strong>de</strong>m gleichen Niveau von rund 7 GW wie in <strong>de</strong>n letzten Jahren bewegt o<strong>de</strong>r ob<br />
dieser sich bei rund 5 GW einpen<strong>de</strong>lt, ist das Erreichen <strong>de</strong>s Deckels zwischen 2015 und 2017 zu<br />
erwarten. Jedoch dürfte eine zusätzliche Beschleunigung einsetzen, da ab 40 bis 45 GW installierter<br />
PV-Leistung ein ‚Torschlusspanik‘-Effekt eintreten dürfte, weil Investoren die För<strong>de</strong>rung<br />
noch mitnehmen möchten (Löschel et al. 2012: 51).<br />
Die Kausalhypothese K 1 kann als prinzipiell plausibel bewertet wer<strong>de</strong>n, auch wenn die Einschränkungen<br />
um die Begrenzung <strong>de</strong>r EEG-Umlage, die oben diskutiert wur<strong>de</strong>n, auch hier gelten.<br />
Im Bezug auf <strong>de</strong>n Differenzkostenmin<strong>de</strong>rungseffekt, <strong>de</strong>r von einer Begrenzung <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten<br />
PV-Menge ausgeht, kommt es jedoch wie<strong>de</strong>r auf die konkrete Ausbaugeschwindigkeit an. Je<br />
schneller diese voran schreitet, <strong>de</strong>sto höher wer<strong>de</strong>n die Vergütungszahlungen und somit die<br />
Differenzkosten ausfallen. Je später <strong>de</strong>r 52 GW Deckel greift, <strong>de</strong>sto stärker wirken sich die Degressionsraten<br />
aus, was zu einem billigeren Ausbau führt. Abbildung 10 ver<strong>de</strong>utlicht <strong>de</strong>n Anstieg-Stopp<br />
<strong>de</strong>s PV-Anteils an <strong>de</strong>r EEG-Umlage. Selbst wenn <strong>de</strong>r jährliche Zielkorridor <strong>de</strong>utlich<br />
überschritten wird und <strong>de</strong>r 52 GW Deckel nicht erst 2020, son<strong>de</strong>rn schon 2015 erreicht wird,<br />
stellt sich eine Kostenbegrenzung ein.<br />
19
Entwicklung <strong>de</strong>s Photovoltaik-Anteils<br />
<strong>de</strong>r EEG-Umlage [ct/kWh]<br />
Abbildung 10: EEG-Umlageanteil <strong>de</strong>r PV bei Erreichen <strong>de</strong>s 52 GW Deckels in 2015 bzw. 2020<br />
EEG-Umlageerhöhung<br />
durch die nach <strong>de</strong>m<br />
31.12.2011<br />
installierten 26.961 MW<br />
EEG-Umlage für die bis<br />
Zum 31.12.2011<br />
Installierten 25.039<br />
MW<br />
Photovoltaik Ausbau nach Leitstudie<br />
(52 GW in 2020)<br />
Photovoltaik 52 GW bis 2015<br />
Quelle: Löschel et al. 2012: 51 20<br />
Dieser kostendämpfen<strong>de</strong> Effekt geht natürlich nicht alleine von <strong>de</strong>r Maßnahme <strong>de</strong>s Festsetzens<br />
eines absoluten Zubau<strong>de</strong>ckels aus, son<strong>de</strong>rn wirkt in Kombination mit <strong>de</strong>n Maßnahmen aus <strong>de</strong>r<br />
ersten Steuerungsteilkonzeption (Degression!). Die konkrete Ausgestaltung <strong>de</strong>r PV-Novelle bil<strong>de</strong>t<br />
das Faktum ab, dass die Stromerzeugung mit PV immer billiger wird. Jedoch sinkt erst nach<br />
<strong>de</strong>n Kostenhöhepunkten <strong>de</strong>r PV-Anteil an <strong>de</strong>r EEG-Umlage ab. Diese Entwicklung beschleunigt<br />
sich ab 2024, wenn die zubaustarken Jahre mit sehr hohen Vergütungssätzen sukzessive aus<br />
<strong>de</strong>m Vergütungssystem ausschei<strong>de</strong>n (Löschel et al. 2012: 51). Dies ist auf die Struktur <strong>de</strong>s EEG<br />
von garantierten 20-jährigen Vergütungszahlungen zurückzuführen, worin auch die Ursache zu<br />
sehen ist, dass die EEG-Umlage trotz aller politischen Bemühungen erst sinken kann, wenn die<br />
garantierten Vergütungsjahre auslaufen. Bis dahin stellt sich das Maximum <strong>de</strong>s Erreichbaren als<br />
Dämpfung <strong>de</strong>s weiteren Kostenanstiegs dar, was allerdings durch die Maßnahmen <strong>de</strong>r PV-<br />
Novelle realisierbar erscheint. Dieser Logik ist es geschul<strong>de</strong>t, dass die Fehlsteuerung <strong>de</strong>r Vergangenheit,<br />
wie nicht genutzte Degressionspotenziale, sich zu einem gewaltigen Kostenblock<br />
aufsummiert haben und nun noch auf Jahre die PV-För<strong>de</strong>rung belasten (Loreck et al. 2012: 46).<br />
20 Abweichend zur Darstellung <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>r EEG-Umlage oben ist diese weniger stark ausdifferenziert, da keine<br />
Son<strong>de</strong>reffekte heraus gerechnet sind. Der PV-spezifische Teil <strong>de</strong>r EEG-Umlage erhöht sich entwe<strong>de</strong>r auf 2,65 ct/kWh<br />
(2020) o<strong>de</strong>r auf 2,67 ct/kWh (2015), je nach zugrun<strong>de</strong> gelegter Ausbaugeschwindigkeit.<br />
20
3.3.3 Teilkonzeptionen 5-6: Verstetigung <strong>de</strong>r Degressionsschritte (5), Einengung <strong>de</strong>s<br />
Inbetriebnahmebegriffs (6)<br />
Abbildung 11: Teilkonzeptionen 5-6<br />
Vermeidung von Vorzieheffekten<br />
I 2<br />
Einengung <strong>de</strong>s K 1<br />
Inbetriebnahmebegriffs<br />
Verstetigung I 1<br />
<strong>de</strong>r Degressionsschritte<br />
(monatliche Basis)<br />
Nachhaltige<br />
Marktentwicklung<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Interventionshypothese I 1: Eine Verstetigung <strong>de</strong>r Degressionsschritte auf monatlicher<br />
Basis, die in drei Monatsschritten angepasst wer<strong>de</strong>n, führt zu einer Vermeidung von<br />
Vorzieheffekten.<br />
Interventionshypothese I 2: Eine Einengung <strong>de</strong>s Inbetriebnahmebegriffs führt zu einer<br />
Vermeidung von Vorzieheffekten.<br />
Kausalhypothese K 1: Eine Vermeidung von Vorzieheffekten trägt zu einer nachhaltigen<br />
Marktentwicklung bei.<br />
Die Interventionshypothesen I 1 und I 2 erscheinen plausibel. Die Maßnahme <strong>de</strong>r Verstetigung<br />
<strong>de</strong>r Degressionsschritte, auf die I 1 basiert, wur<strong>de</strong> schon ansatzweise beim atmen<strong>de</strong>n Deckel<br />
diskutiert. Das Phänomen <strong>de</strong>r Vorzieheffekte lässt sich dabei als synchronisierte, kurzfristige<br />
Reaktion <strong>de</strong>r PV-Anlageninvestoren beschreiben, die einer Absenkungsschwelle <strong>de</strong>r Vergütungssätze<br />
versuchen zuvorzukommen, um in <strong>de</strong>n Genuss <strong>de</strong>r erhöhten Vergütung zu gelangen.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Regelungen <strong>de</strong>s EEG 2009, das eine einmalige Degression zum Jahreswechsel vorsah,<br />
und <strong>de</strong>r EEG-Revision aus April 2011, die halbjährliche Anpassungen vorsah, konnten in <strong>de</strong>r<br />
Vergangenheit maßgeblich im Kalen<strong>de</strong>rmonat Dezember massive Vorzieheffekte beobachtet<br />
wer<strong>de</strong>n. So wur<strong>de</strong>n alleine im Dezember 2011 als Reaktion auf eine 15 prozentige Degression<br />
zum 1. Januar 2012 knapp 3000 MW Leistung neu installiert. (Grau 2012: 12f.) Diese starke Reaktion<br />
<strong>de</strong>s Marktes auf Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Vergütungssätze und Systempreise, die insbeson<strong>de</strong>re<br />
aufgrund von Planungs- und Bauzeiten von rund sechs Wochen für Kleinanlagen gilt, ist nicht<br />
verwun<strong>de</strong>rlich, da sich das Streben je<strong>de</strong>s Anlagenbetreibers nach möglichst hohen Vergütungssätzen<br />
mit Nutzenmaximierung erklären lässt (IE Leipzig et al. 2011: 211). Diese charakteristischen<br />
Nachfragespitzen vor Degressionsstufen generieren erhebliche Mitnahmeeffekte. Diese<br />
Marktreaktion konterkariert das Bestreben <strong>de</strong>s Gesetzgebers eine PV-För<strong>de</strong>rung zu möglichst<br />
geringen Kosten zu gewährleisten. Durch die Aufteilung <strong>de</strong>r Basis<strong>de</strong>gression auf die einzelnen<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonate und <strong>de</strong>r dreimonatigen Anpassung wer<strong>de</strong>n die Defizite <strong>de</strong>r alten EEG-<br />
Regelungen behoben. Damit sollten Vorzieheffekte vor Degressionsstufen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />
können (Deutscher Bun<strong>de</strong>stag 2012a: 25f.).<br />
21
Die Einengung <strong>de</strong>s Inbetriebnahmebegriffs kann als flankieren<strong>de</strong> Maßnahme bezeichnet wer<strong>de</strong>n,<br />
da diese die technischen Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Inbetriebnahmezeitpunkt, an <strong>de</strong>n die<br />
För<strong>de</strong>rzahlung geknüpft ist, erhöht. Dafür war es bislang ausreichend, dass ein PV-Modul Strom<br />
erzeugt. Die Definition <strong>de</strong>s neuen Begriffs <strong>de</strong>r technischen Inbetriebnahme sieht vor, dass das<br />
Modul an seinem bestimmungsmäßigen Ort fest installiert, mit einem Wechselrichter ausgestattet<br />
ist und Strom produziert haben muss – dies vermei<strong>de</strong>t effektiv „Scheininbetriebnahmen von<br />
PV-Modulen auf <strong>de</strong>m Hinterhof“ (BDEW 2012: 16).<br />
Die Kausalhypothese K 1 erscheint plausibel. Durch einen Zubau in Höhe von bspw. 3 GW in nur<br />
einem Monat kommt es zu einer Überhitzung <strong>de</strong>s Marktes, was zu einer Erschöpfung <strong>de</strong>r Produktionskapazitäten<br />
und <strong>de</strong>m Sen<strong>de</strong>n von nicht nachhaltigen Signalen auf <strong>de</strong>n Markt führt. Für<br />
die kommen<strong>de</strong>n Monate sinkt die Nachfrage <strong>de</strong>mentsprechend, woraufhin die Produktion gedrosselt<br />
wer<strong>de</strong>n muss. Diese kurzfristigen Marktschwankungen stehen einer kontinuierlichen<br />
Entwicklung entgegen − es entstehen zu<strong>de</strong>m zusätzliche Kosten. Vorzieheffekte sind maßgeblich<br />
dafür verantwortlich (Diekmann/ Kemfert/ Neuhoff 2012: 4).<br />
Im Hinblick auf die entscheidungsrelevanten Bewertungskriterien kann konstatiert wer<strong>de</strong>n,<br />
dass die Maßnahmen über eine hohe Treffsicherheit verfügen. Dies liegt auch daran, dass das<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Steuerungswissen ausreichend vorhan<strong>de</strong>n ist. Darüber hinaus gilt es jedoch auf<br />
einen Effekt im zukunftsfähigen Gesamtkonzept hinzuweisen, <strong>de</strong>r sich im Zusammenspiel mit<br />
<strong>de</strong>m 52 GW Deckel abzeichnet. Obwohl ein Ziel <strong>de</strong>r PV-Novelle ist eine nachhaltigere Marktentwicklung<br />
durch Vermeidung von Vorzieheffekten zu sichern, ist dieser Novelle die Gefahr von<br />
erheblichen Vorzieheffekten doch immanent. Im Jahr nach <strong>de</strong>m Überschreiten <strong>de</strong>r 42 GW Marke<br />
sind Zubauzahlen von bis zu 8 o<strong>de</strong>r 9 GW nicht ausgeschlossen. Hier ist vor allem <strong>de</strong>r psychologische<br />
Effekt <strong>de</strong>s Auslaufens <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung nicht zu unterschätzen, <strong>de</strong>r durch die monatliche<br />
Meldung <strong>de</strong>r Neuinstallationen noch verstärkt wird, da Investoren <strong>de</strong>n ‚Deckel‘ Stück für Stück<br />
näher rücken sehen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die steuern<strong>de</strong> Funktion <strong>de</strong>s atmen<strong>de</strong>n Deckels<br />
einem solchen Trend entgegen zu wirken vermag. Letztlich stehen diese möglichen Entwicklungen<br />
<strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r PV-Novelle entgegen – sie lassen sich als konzeptionelle Inkonsistenz<br />
charakterisieren.<br />
22
3.3.4 Teilkonzeptionen 7: Begrenzung <strong>de</strong>r jährlich vergütungsfähigen Strommenge (7)<br />
Abbildung 12: Teilkonzeptionen 7<br />
Alternative zur festen Einspeisevergütung<br />
(Eigenverbrauch o<strong>de</strong>r Direktvermarktung)<br />
Begrenzung <strong>de</strong>r vergütungsfähigen<br />
Strommenge p.a.<br />
(„Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll“)<br />
I 1<br />
K 1<br />
Marktintegration<br />
<strong>de</strong>r PV<br />
Quelle: Eigene Darstellung.<br />
Interventionshypothese I 1: Eine Begrenzung <strong>de</strong>r jährlichen vergütungsfähigen Strommenge<br />
– das sogenannte Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll – führt zu einer Alternative, die im Eigenverbrauch<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Direktvermarktung <strong>de</strong>s PV-Stroms zu sehen ist, zur festen<br />
Einspeisevergütung.<br />
Kausalhypothese K 1: Eine Alternative zur festen Einspeisevergütung hat die Marktintegration<br />
<strong>de</strong>r PV zur Folge.<br />
Die Interventionshypothese I 1 ist nicht plausibel. Das Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll sieht vor, dass<br />
bei Anlagen zwischen 10 kW und 1000 kW nur noch 90 Prozent <strong>de</strong>r gesamten erzeugten<br />
Strommenge vergütet wird, woraufhin die unvergütete Strommenge direkt vermarktet, <strong>de</strong>m<br />
Netzbetreiber über <strong>de</strong>n Marktwert Solar (ca. 5 ct/kWh) zum Verkauf an <strong>de</strong>r Börse angedient<br />
o<strong>de</strong>r zum Eigenverbrauch genutzt wer<strong>de</strong>n kann (BMU 2012b: 3). Auf diese Weise soll für Anlagenbetreiber<br />
ein Anreiz entstehen, nach innovativen Konzepten, mit <strong>de</strong>nen sie höhere Erlöse als<br />
die ÜNB erzielen können, zu suchen. Die Strommenge, die als alternative Verwendung zur vergüteten<br />
Einspeisung zur Verfügung steht, ist jedoch viel zu gering, als dass sich Geschäftsmo<strong>de</strong>lle<br />
damit realisieren lassen, was insbeson<strong>de</strong>re durch die Ausgestaltung <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>lls verstärkt wird,<br />
da Grünstromunternehmen kein Produkt daraus machen können (BSW 2012d: 5, Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
2012a). Grundsätzlich gilt, dass Betreiber kleiner Anlagen einen wesentlichen Anteil <strong>de</strong>r<br />
erzeugten Strommenge selbst verbrauchen, allerdings keine Direktvermarktung realisieren<br />
können, weil die Strommenge zu gering und die Transaktionskosten zu hoch sind. Dieser Logik<br />
folgend kann im Umkehrschluss festgehalten wer<strong>de</strong>n, dass große Anlagen für die Direktvermarktung<br />
geeignet sind, jedoch keinen nennenswerten Anteil an Eigenverbrauch realisieren<br />
können. Zwischen diesen Polen liegt das mittlere Anlagensegment, auf das das Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll<br />
prioritär abzielt. In Kombination mit <strong>de</strong>n Degressionsraten dürfte <strong>de</strong>r Trend im Verkaufs<strong>de</strong>sign<br />
auf kleinere Anlagen einschwenken, da diese wesentlich die Eigenverbrauchsoption<br />
för<strong>de</strong>rn – dies betrifft die ersten bei<strong>de</strong>n Vergütungsklassen bis insgesamt 40 kW. 21 Für mittelgroße<br />
Anlagen, die auf Gewerbeflächen installiert sind, kann Eigenverbrauch je nach Abhängig-<br />
21 Im Hinblick auf die Ausnutzung (sprich ‚Vergeudung‘) von Dachflächen-Potenzialen ist dies negativ zu bewerten.<br />
(Bost/ Hirschel/ Aretz 2011: 9)<br />
23
keit <strong>de</strong>s jeweiligen Lastprofils eine wirtschaftliche Option darstellen. 22 Jedoch hängt dies maßgeblich<br />
von <strong>de</strong>n Strombezugskosten ab, die wie<strong>de</strong>rum je nach bezogener Strommenge differieren.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Einzelfallspezifikation fällt eine Prognose wie sich dieses Segment entwickelt<br />
schwer. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass viele Anlagenbetreiber in diesem Segment we<strong>de</strong>r<br />
über ausreichend Eigenverbrauchsoptionen noch über realisierbare Direktvermarktungsmöglichkeiten<br />
verfügen, sodass sie auf <strong>de</strong>n Marktwert Solar angewiesen sind. Um diesem Urteil<br />
schon vorzugreifen: eine Vermarktung über <strong>de</strong>n Marktwert Solar be<strong>de</strong>utet jedoch wie<strong>de</strong>rum<br />
keine Marktintegration (Solarpraxis 2012: 4).<br />
Als Resultat <strong>de</strong>s Marktintegrationsmo<strong>de</strong>lls stellen sich mehrere Nebenfolgen ein. So ist eine intendierte<br />
Nebenwirkung für die Rentabilität von Anlagen zu diagnostizieren, <strong>de</strong>nn die 10 Prozent<br />
unvergütete Strommenge be<strong>de</strong>utet faktisch eine weitere Vergütungs<strong>de</strong>gression. Zu<strong>de</strong>m<br />
entstehen <strong>de</strong>n Netzbetreibern und <strong>de</strong>n Stromversorgern durch Eigenverbrauch Mehrbelastungen,<br />
da dieser als nicht kalkulierbare Störgröße in <strong>de</strong>n Lastprofilen aufgrund <strong>de</strong>r PV-Volatilität<br />
zu beschreiben ist. „Die daraus resultieren<strong>de</strong>n Prognosefehler bewirken je nach Art <strong>de</strong>s Lastprofils<br />
zusätzliche Risiken […] durch eine Erhöhung <strong>de</strong>s Ausgleichsenergiebedarfs“ (BDEW 2012:<br />
4). Für die Netzbetreiber entsteht durch die Bilanzierung <strong>de</strong>r nicht vergütungsfähigen Strommenge<br />
zusätzlicher Aufwand.<br />
Prinzipiell kann die Kausalhypothese K 1 Geltung beanspruchen, jedoch kommt es bei <strong>de</strong>r Alternative<br />
zur Einspeisevergütung maßgeblich auf die jeweilige Ausgestaltung an. Marktintegration<br />
<strong>de</strong>r PV heißt vor allem stärkere Eigenverantwortung <strong>de</strong>r Anlagenbetreiber, was mit Lerneffekten<br />
im Sinne einer bedarfsorientierteren Einspeisung einhergehen soll, weil Betreiber PV-Strom<br />
weitestgehend losgelöst von jeglichen Marktsignalen erzeugen (produce and forget). Hier gilt es<br />
dann zu unterschei<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>r Anlagenbetreiber sich für die ‚klassische‘ Einspeisevergütung<br />
entschei<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r nach § 33b EEG 2012 die Direktvermarktung wählt (Wustlich/ Müller 2011:<br />
381f.). Mit <strong>de</strong>m Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll entsteht hierzu ein Parallelmo<strong>de</strong>ll mit wesentlichen<br />
Unterschie<strong>de</strong>n. Der Direktvermarkter übernimmt nach § 33b EEG 2012 Bilanzkreisverantwortung<br />
was mit einer Fahrplanerfüllungspflicht einhergeht, vertraglich zugesicherte Strommengen<br />
zum jeweiligen Zeitpunkt bereitzustellen. Demnach entstehen Anreize Fahrplanerfüllungskosten<br />
durch Steuerung <strong>de</strong>r Stromerzeugung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Steuerung von Verbrauchern einzusparen. Das<br />
Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll hingegen verfehlt eine Marktintegrationswirkung im Sinne einer Verantwortung<br />
<strong>de</strong>s Erzeugers für Liefermenge und -zeitpunkt, weil zu viel erzeugte Strommengen<br />
noch immer problemlos vergütet ins Netz eingespeist wer<strong>de</strong>n können, während zu wenig erzeugte<br />
Strommengen durch Energieversorgungsunternehmen ausgeglichen wer<strong>de</strong>n müssen<br />
(BDEW 2012: 7).<br />
Darüber hinaus übernimmt <strong>de</strong>r Eigenverbrauch eine Marktintegrationsfunktion – vor allem aus<br />
einer mittel- und langfristigen Perspektive, <strong>de</strong>nn Eigenverbrauch durch PV-Anlagen ist ein „unausweichliches<br />
Zukunftsthema“ (IE Leipzig et al. 2011: 182). Trotz <strong>de</strong>r Streichung <strong>de</strong>s Eigen-<br />
22 PV-Anlagen auf Lebensmittel- und Baumärkten sind schon weitestgehend för<strong>de</strong>runabhängig, da hier Eigenverbrauchsquoten<br />
von 90 Prozent zu realisieren sind (BMU 2012f: 2).<br />
24
verbrauchbonus durch die PV-Novelle – somit wur<strong>de</strong>n Mitnahmeeffekte durch eine separate<br />
För<strong>de</strong>rung vermie<strong>de</strong>n − ist eine Ausweitung <strong>de</strong>s Eigenverbrauchs zu erwarten. Grundsätzlich<br />
gilt: „Je stärker die Strompreise steigen, <strong>de</strong>sto mehr Hausbesitzer wer<strong>de</strong>n eine PV-Anlage kaufen“<br />
(IE Leipzig et al. 2011: 201). Für Anlagen bis 10 kW entsteht schon 2012 durch das Erreichen<br />
<strong>de</strong>r Netzparität im Vergleich zum Haushaltsstrompreis von rund 25 ct/kWh ein Anreiz von<br />
5,5 ct/kWh Eigenverbrauch zu nutzen. Deswegen ist es nur konsequent, dass diese Größenklasse,<br />
an<strong>de</strong>rs als zunächst vorgesehen, nicht in <strong>de</strong>n Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Marktintegrationsmo<strong>de</strong>lls<br />
fällt. Auch für Anlagen bis 40 kW entsteht so ein Anreiz von mehreren Cent (je nach Strombezugskosten),<br />
<strong>de</strong>r bei steigen<strong>de</strong>n Strompreisen (die in <strong>de</strong>n nächsten Jahren zu erwarten sind)<br />
<strong>de</strong>mentsprechend größer ausfällt. Mit Einschränkungen im Hinblick auf Eigenverbrauchsquoten<br />
auf relativ niedrigem Niveau lässt sich dann zumin<strong>de</strong>st teilweise (sprich temporär) von Lerneffekten<br />
im Sinne einer Marktintegration sprechen. Jedoch muss noch eine Nebenfolge <strong>de</strong>r Wirkungsweise<br />
<strong>de</strong>s PV-Eigenverbrauchs näher beleuchtet wer<strong>de</strong>n, die im Kontext <strong>de</strong>r Kostendiskussion<br />
um die PV-Novelle Relevanz erlangt. Selbst verbrauchter PV-Strom wird nicht vergütet,<br />
weshalb folglich die ins Netz eingespeiste PV-Gesamtstrommenge sinkt, was zu einer Entlastung<br />
<strong>de</strong>r EEG-Vergütungszahlungen führt. Zwar erscheint dieses Charakteristikum vor<strong>de</strong>rgründig<br />
durchaus wünschenswert, in<strong>de</strong>ssen sind Nettoentlastungen <strong>de</strong>r Letztverbraucher nicht zu erwarten.<br />
Vielmehr stehen <strong>de</strong>n Einsparungen volkswirtschaftlich und gesamtsystemisch gesehen<br />
entgangene Einnahmen an an<strong>de</strong>rer Stelle gegenüber, da Eigenverbrauch von Steuern und Abgaben<br />
befreit ist (Bost/ Hirschel/ Aretz 2011: 10f.). Nichts<strong>de</strong>stotrotz fallen Kosten für die Bereitstellung<br />
<strong>de</strong>r Infrastruktur an, da <strong>de</strong>r Netzbetreiber nicht sicher sein kann, ob Eigenverbrauch<br />
betrieben wird o<strong>de</strong>r nicht, weshalb keine Netzausbau verringern<strong>de</strong> Wirkung zu erwarten ist.<br />
Dadurch dass die Kosten also <strong>de</strong>nnoch anfallen, müssen sie auf die verbliebenen Stromkun<strong>de</strong>n<br />
umgelegt wer<strong>de</strong>n. Selbstversorger verabschie<strong>de</strong>n sich <strong>de</strong>mnach aus <strong>de</strong>r Solidargemeinschaft <strong>de</strong>r<br />
leitungsgebun<strong>de</strong>nen Energieversorgung, wobei die Kosten für die verbliebenen Stromkun<strong>de</strong>n<br />
nicht nur steigen, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Effekt <strong>de</strong>r EEG-Vergütungszahlungseinsparung sogar überkompensiert<br />
wird (IE Leipzig et al. 2011: 168). Eigenverbrauch hat folglich Vor- und Nachteile. Wenn<br />
die Politik <strong>de</strong>n Weg <strong>de</strong>r Marktintegration über einen verstärkten Eigenverbrauch einschlägt,<br />
womit sich durchaus große Dezentralitätspotenziale verbin<strong>de</strong>n, erscheint es notwendig, die Regelung<br />
<strong>de</strong>r Befreiung <strong>de</strong>s Eigenverbrauchs zu begrenzen, um <strong>de</strong>ssen Zunahme finanziell beherrschbar<br />
zu gestalten. Eine Option wäre die Erhebung <strong>de</strong>r Netzentgelte anstelle <strong>de</strong>r Strombezugsmenge<br />
in kWh die jeweilige Netzanschlussleistung in kW zu berücksichtigen, wodurch PV-<br />
Selbstversorger das Netz nicht länger als kostenlose Back-Up-Option nutzen können und eine<br />
Kostenverschiebung zu Lasten nicht-privilegierter Verbraucher verhin<strong>de</strong>rt wird (IE Leipzig et al.<br />
2011: 207).<br />
3.4 Einigungskosten und politische Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r PV-Novelle<br />
Die sachlogische, problemorientierte Wirkungsanalyse ist ein Pfeiler <strong>de</strong>s Ansatzes eines reflektierten<br />
Policy-Designs. Der Effektivitätsgrad einer Maßnahme sagt gleichwohl noch nichts über<br />
<strong>de</strong>ren Durchsetzbarkeit aus. Um ‚Testballons‘ zu vermei<strong>de</strong>n, kann auf <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Pfeiler <strong>de</strong>s<br />
Ansatzes zu problemorientierten staatlichen Steuerung zurückgegriffen wer<strong>de</strong>n: <strong>de</strong>r Wirkungs-<br />
25
und Än<strong>de</strong>rungsklassifizierung, mit <strong>de</strong>r die Einigungskosten und die Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> antizipiert –<br />
bzw. in diesem Fall erklärt – wer<strong>de</strong>n können. Für die PV-Novelle ist <strong>de</strong>swegen zu fragen, wie die<br />
jeweiligen Maßnahmen von <strong>de</strong>n jeweiligen Adressaten- bzw. Betroffenengruppen wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n. In einem ersten Schritt soll darum geklärt wer<strong>de</strong>n, auf welche Gruppen grundsätzlich<br />
Auswirkungen entstehen können. In erster Linie sind natürlich primär (zukünftige) Anlagenbetreiber<br />
betroffen, da die Vergütungszahlungen an die ins Netz eingespeiste PV-<br />
Strommenge gekoppelt sind. Als sekundärer Adressat kann die gesamte PV-<br />
Wertschöpfungskette i<strong>de</strong>ntifiziert wer<strong>de</strong>n, weil <strong>de</strong>n produzieren<strong>de</strong>n Unternehmen durch <strong>de</strong>n<br />
Nachfragestimulus mittelbar ein verlässlicher Absatzmarkt entsteht – schließlich han<strong>de</strong>lt es sich<br />
beim EEG auch um ein Instrument zur Markteinführung einer neuen Technologie (IE Leipzig et<br />
al. 2011: 209). Die Wertschöpfungskette reicht von <strong>de</strong>n Materialherstellern, über Modulproduzenten<br />
(Silizium- o<strong>de</strong>r Dünnschichttechnologie), Händler und Projektierer (je nach Segment) bis<br />
zum Handwerk. Darüber hinaus lässt sich zu je<strong>de</strong>m Produktionsprozess <strong>de</strong>r Wertschöpfungsstufe<br />
Zuliefererindustrie zuordnen, wie bspw. die Produktionsmittel <strong>de</strong>s Anlagen- und Maschinenbaus<br />
sowie die Elektroindustrie (Wechselrichter) (IE Leipzig et al. 2011: 38-64). Aus Sicht <strong>de</strong>r<br />
Betroffenen stellen sich die Maßnahmen nicht immer ein<strong>de</strong>utig dar, <strong>de</strong>nn die Marktentwicklung<br />
ist nicht ausschließlich von politischen Interventionen bei <strong>de</strong>n Vergütungssätzen abhängig, son<strong>de</strong>rn<br />
multikausal unter an<strong>de</strong>rem auch von <strong>de</strong>r globalen Konkurrenz und <strong>de</strong>r PV-<br />
Systempreisentwicklung. Demzufolge wer<strong>de</strong>n die Wirkungen je nach Marktentwicklung variieren.<br />
Das Hauptinteresse gilt einem sicheren Absatzmarkt (Planungssicherheit!), auf <strong>de</strong>ssen<br />
Rahmenbedingungen die staatliche Steuerung einwirkt, und nicht <strong>de</strong>n Renditeerwartungen <strong>de</strong>r<br />
Anlagenbetreiber. Solange nur die Überför<strong>de</strong>rung abgebaut wird und ein wirtschaftlicher Betrieb<br />
möglich bleibt, wirken die Maßnahmen <strong>de</strong>shalb regulativ. Nur im Extremfall eines Marktzusammenbruches<br />
dürften die Maßnahmen als redistributiv wahrgenommen wer<strong>de</strong>n – wovon<br />
trotz allem nicht auszugehen ist. Ungeachtet <strong>de</strong>ssen wirken sich die Maßnahmen innerhalb <strong>de</strong>r<br />
PV-Wertschöpfungskette unterschiedlich auf einzelne Stufen aus – je nach Marktlage und Abhängigkeit<br />
vom ‚Heimatmarkt‘. Die Zuliefererindustrie ist mit 90 Prozent Exportanteil am wenigsten<br />
betroffen (IE Leipzig et al. 2011: 63), Zellen- und Modulhersteller halten mit 15 Prozent<br />
ebenfalls nur einen geringen Anteil am <strong>de</strong>utschen PV-Markt (BMWI 2012: 3f.), während am<br />
stärksten das Handwerk unter einem solchen Szenario zu lei<strong>de</strong>n hätte, da ausschließlich Wertschöpfung<br />
vor Ort stattfin<strong>de</strong>t. Als dritte Gruppe können Netzbetreiber, die Bun<strong>de</strong>snetzagentur<br />
(BNetzA), Stromvertriebe und die konventionelle Energiewirtschaft i<strong>de</strong>ntifiziert wer<strong>de</strong>n, die<br />
entwe<strong>de</strong>r direkt durch Bestimmungen im EEG betroffen sind (bspw. BNetzA) o<strong>de</strong>r indirekt aufgrund<br />
von Wettbewerbskonstellationen. Zu guter Letzt entfaltet eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r PV-<br />
För<strong>de</strong>rung auch unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung <strong>de</strong>r EEG-Umlage und somit auf die<br />
Belastung <strong>de</strong>s nicht-privilegierten Letztverbrauchs. 23<br />
Es zeigt sich, dass die Maßnahmen <strong>de</strong>r PV-Novelle in <strong>de</strong>r wesentlichen Mehrheit als regulativ<br />
wahrgenommen wer<strong>de</strong>n. Sowohl <strong>de</strong>r Bestandsschutz alter Anlagen als auch <strong>de</strong>r Vertrauensschutz<br />
für Investitionen in <strong>de</strong>r Übergangszeit verhin<strong>de</strong>rn redistributive Wirkungen und senken<br />
somit gesellschaftliche Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong>. Die Einigungskosten manifestieren sich <strong>de</strong>mentsprechend<br />
23 Für eine tabellarische Übersicht <strong>de</strong>r Wirkungs- und Än<strong>de</strong>rungsklassifizierung <strong>de</strong>r PV-Novelle siehe Anhang.<br />
26
in mittlerer Intensität, da auch die Än<strong>de</strong>rungsklassifizierung auf einen weitestgehend mittleren<br />
Umfang verweist. Nichts<strong>de</strong>stotrotz zeigte sich in <strong>de</strong>r öffentlichen Wahrnehmung eine klare<br />
Schlagseite zugunsten <strong>de</strong>r PV-Novellen-Kritiker. Dies lässt sich unter Rückgriff auf die Kosten-<br />
Nutzen-Verteilung erklären, da Artikulationsfähigkeit und Organisierbarkeit von Protest maßgeblich<br />
auf diese zurückzuführen sind. Zwar spielten zukünftige PV-Investoren aufgrund <strong>de</strong>r<br />
Unbestimmtheit dieser Gruppe kaum eine Rolle, dafür fielen die Kosten konzentriert bei <strong>de</strong>r PV-<br />
Wertschöpfungskette an, sodass hier maßgeblicher Protest organisiert wer<strong>de</strong>n konnte. Zu<strong>de</strong>m<br />
muss eine diffuse Nutzenverteilung beim Letztverbraucher im Kontext <strong>de</strong>r Kostendiskussion<br />
konstatiert wer<strong>de</strong>n, weshalb wenig konkrete Unterstützung von dieser Seite zu verzeichnen<br />
war. 24<br />
4. Ursachenadäquate Problemlösung: die EEG-Umlage und die Kostendiskussion<br />
Bislang wur<strong>de</strong>n die Regelungen <strong>de</strong>r PV-Novelle analysiert und die Steuerungskonzeptionen auf<br />
<strong>de</strong>ren Plausibilität überprüft. Dabei ist <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n, dass sich aufgrund <strong>de</strong>r Systematik<br />
<strong>de</strong>r EEG-Vergütung eine Reduktion <strong>de</strong>r Umlage erst ab 2020 langsam einstellt. Dennoch gelingt<br />
mit <strong>de</strong>n Maßnahmen eine Begrenzung <strong>de</strong>s PV-Anteils an <strong>de</strong>r Umlage, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
einen wesentlichen Kostentreiber ausmachte. Darüber hinaus erscheinen die Degressionsvorgaben<br />
geeignet, die Überför<strong>de</strong>rung abzubauen. Der PV-Zubau wird folglich immer günstiger, zumal<br />
auch die Marktentwicklung weiter fallen<strong>de</strong> Systempreise erwarten lässt. Gleichwohl müssen im<br />
Hinblick auf ein reflektiertes Policy-Design nicht nur die tatsächlichen Handlungen in <strong>de</strong>n Blick<br />
rücken, son<strong>de</strong>rn auch die Optimierungspotenziale i<strong>de</strong>ntifiziert wer<strong>de</strong>n, die durch die ergriffenen<br />
Maßnahmen noch ausgeklammert wur<strong>de</strong>n. Wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>n Vergütungssätzen die För<strong>de</strong>r-<br />
Fremdkosten in <strong>de</strong>n Fokus gerückt, so können hier zwei weitere wesentliche Kostenfaktoren<br />
ausgemacht wer<strong>de</strong>n, die in eine Kostendiskussion um die EEG-Umlage mit einbezogen wer<strong>de</strong>n<br />
müssen. 25 Zum einen ist dies die Strommenge <strong>de</strong>s nicht-privilegierten Letztverbrauchs, da über<br />
<strong>de</strong>n Wälzungsmechanismus die Kosten darauf umgelegt wer<strong>de</strong>n. Sinkt diese Bezugsmenge, steigen<br />
die Kosten für die verbliebenen umlagepflichtigen Letztverbraucher an. Zum an<strong>de</strong>ren sind<br />
24 Relativierend muss angemerkt wer<strong>de</strong>n, dass die dargestellten Maßnahmen einen Kompromiss ausdrücken <strong>de</strong>r im<br />
Bun<strong>de</strong>srat ausgehan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong> und somit am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s parlamentarischen Prozesses steht. Am Ran<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n hier<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>s Erstentwurfes diskutiert, wie die Zurückführung <strong>de</strong>s Zubaukorridors, eine die Marktsegmente ungleich<br />
behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> absolute Degressionsabsenkung in Kombination mit einer Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vergütungsklassen<br />
o<strong>de</strong>r ein weiter reichen<strong>de</strong>s Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll, die größere Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> produziert hatten. Demgegenüber ist<br />
mit <strong>de</strong>m 52 GW Deckel eine Maßnahme im Kompromiss durchgesetzt wor<strong>de</strong>n, die erhebliche Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> provoziert<br />
hat, weshalb <strong>de</strong>r Kompromiss nicht als reine Konfliktvermeidungsstrategie interpretiert wer<strong>de</strong>n kann. Diese Punkte<br />
än<strong>de</strong>rn jedoch nichts an <strong>de</strong>r Kosten-Nutzen-Verteilung und <strong>de</strong>ren Auswirkungen.<br />
25 Darüber hinaus lassen sich Einspar-Potenziale beim Umlage-Berechnungsverfahren heben. Der Stichtag (30. September)<br />
zur Verrechnung <strong>de</strong>s EEG-Kontos ist aus saisonalen Grün<strong>de</strong>n ungünstig, weil <strong>de</strong>r Kontostand En<strong>de</strong> September<br />
niedriger ist als zu Jahresen<strong>de</strong>, was auf eine niedrigere Sonneneinstrahlung im Herbst und Winter zurückzuführen<br />
ist (BMWI/ BMU 2012: 38). Dadurch wer<strong>de</strong>n sowohl <strong>de</strong>r Nachholbetrag als auch die Liquiditätsreserve beeinflusst,<br />
woraufhin das Berechnungsverfahren anstatt <strong>de</strong>s Stichtages adäquater auf <strong>de</strong>n durchschnittlichen Kontostand <strong>de</strong>s<br />
vorhergehen<strong>de</strong>n Betrachtungszeitraumes umgestellt wer<strong>de</strong>n sollte. „Dadurch wer<strong>de</strong>n die sich die stichtagsbezogene<br />
Betrachtungsweise ergeben<strong>de</strong>n Verzerrungen mit sehr hohen Kontostän<strong>de</strong>n vermie<strong>de</strong>n“ (Hauser/ Harms 2011: 9).<br />
27
dies die Differenzkosten, die trotz sinken<strong>de</strong>r Vergütungssätze steigen können, wenn <strong>de</strong>r Börsenstrompreis<br />
sinkt. Bei<strong>de</strong> Kostenfaktoren haben die Qualität die staatlichen Steuerungsmaßnahmen<br />
zur kosteneffizienten PV-För<strong>de</strong>rung zu konterkarieren. Der letzte Anstieg <strong>de</strong>r EEG-Umlage<br />
ist dafür ein anschaulicher Beleg.<br />
Der größte spezifische Einflussfaktor auf die umlagebelegte Strommenge ist 2013 mit 4,7 Milliar<strong>de</strong>n<br />
Euro die Ausnahmereglungen für die energieintensive Industrie, die auf die BesAR zurückgeht<br />
und mittlerweile knapp die Hälfte <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Industrie verbrauchten Stroms teilweise<br />
o<strong>de</strong>r gänzlich privilegiert (BEE 2012a: 13). Die Befreiung eines Unternehmens bemisst sich nach<br />
abgestuften Schwellenwerten in Bezug auf <strong>de</strong>ssen absolut verbrauchte Strommenge und <strong>de</strong>n<br />
Stromkostenanteil <strong>de</strong>r Bruttowertschöpfung. Ursprünglich dienten die Ausnahmereglungen zum<br />
Schutz <strong>de</strong>r internationalen Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r energieintensiven Industrie; jedoch wur<strong>de</strong>n<br />
die Ausnahmen stetig ausgeweitet, sodass die Diskussion um das EEG auch diese Aspekte in<br />
<strong>de</strong>n Fokus <strong>de</strong>r Öffentlichkeit rückte. Verschie<strong>de</strong>ne Studien plädieren dafür, die Ausnahmeregelungen<br />
zurückzuführen und wie<strong>de</strong>r stärker an das Kriterium <strong>de</strong>s internationalen Wettbewerbs<br />
zu knüpfen (Hauser et al. 2011: 21, Horst/ Hauser 2012: 32ff., Reuster/ Nestle 2012: 13). Ein<br />
kostendämpfen<strong>de</strong>r Effekt kann <strong>de</strong>mnach innerhalb <strong>de</strong>r Regelungsreichweite <strong>de</strong>s EEG erreicht<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Demgegenüber entzieht sich <strong>de</strong>r Merit-Or<strong>de</strong>r-Effekt <strong>de</strong>m Regelungsgehalt <strong>de</strong>s EEG − hierbei<br />
han<strong>de</strong>lt es sich um einen externen Einflussfaktor (Strommarkt<strong>de</strong>sign). Nichts<strong>de</strong>stotrotz sind die<br />
Konsequenzen für die EEG-Umlage beachtenswert, <strong>de</strong>nn durch <strong>de</strong>n sinken<strong>de</strong>n Börsenstrompreis<br />
erhöhen sich die Differenzkosten 2013 um 4,6 Milliar<strong>de</strong>n Euro. 26 Die strompreisdämpfen<strong>de</strong><br />
Wirkung <strong>de</strong>r EE wird durch die Verdrängung <strong>de</strong>r teureren konventionellen Kraftwerke durch<br />
unlimitiert, vorrangig eingespeisten EE-Strom generiert. Als Merit-Or<strong>de</strong>r bezeichnet man dabei<br />
die Einsatzreihenfolge <strong>de</strong>r Kraftwerke, die mit <strong>de</strong>n niedrigsten Grenzkosten beginnt und über<br />
die Zuschaltung von höheren Grenzkostenkraftwerken voranschreitet bis die Stromnachfrage<br />
ge<strong>de</strong>ckt ist. Folglich bestimmt an <strong>de</strong>r Börse das teuerste Kraftwerk <strong>de</strong>n Strompreis, das benötigt<br />
wird, um die Nachfrage zu <strong>de</strong>cken. Die Grenzkosten <strong>de</strong>r PV sind aber gleich Null, zu<strong>de</strong>m wird PV-<br />
Strom typischerweise am meisten in <strong>de</strong>r hochpreisigen Mittagsspitze an <strong>de</strong>r Börse eingespeist,<br />
weshalb gera<strong>de</strong> dann die teureren Kraftwerke (bspw. Gas) aus <strong>de</strong>r Merit-Or<strong>de</strong>r fallen. Diese<br />
nachfragekongruente Eigenschaft <strong>de</strong>r PV-Einspeisung dürfte <strong>de</strong>n Merit-Or<strong>de</strong>r-Effekt <strong>de</strong>r PV<br />
stärker ausprägen als bei an<strong>de</strong>ren EE-Technologien (Frantzen/ Hauser 2012: 26f.). Dass <strong>de</strong>r so<br />
induzierte Rückgang <strong>de</strong>r Börsenstrompreise die För<strong>de</strong>rkosten <strong>de</strong>r EE nach oben treibt, kann als<br />
EEG-Systematikparadox charakterisiert wer<strong>de</strong>n, was es im Hinblick auf <strong>de</strong>n zukünftig zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
weiteren Rückgang <strong>de</strong>r Preise am Spotmarkt durch einen zunehmen<strong>de</strong>n EE-Anteil zu<br />
beheben gilt. Dafür bieten sich mehrere Wege an. Grundsätzlich kann ein För<strong>de</strong>rsystem gewählt<br />
wer<strong>de</strong>n, was die Differenzkosten obsolet macht. Ein Beispiel dafür wäre die Einführung eines<br />
Quotenmo<strong>de</strong>lls, das <strong>de</strong>n Stromlieferanten eine bestimmte EE-Quote vorschreibt und han<strong>de</strong>lbare<br />
26 Trotz Konsens zur Preisdämpfen<strong>de</strong>n Wirkung <strong>de</strong>r EE, herrscht doch keine Einigkeit über eine Quantifizierung <strong>de</strong>s<br />
Merit-Or<strong>de</strong>r-Effektes in <strong>de</strong>r Wissenschaft. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht nur kurz-, son<strong>de</strong>rn auch langfristige<br />
Effekte einbezogen wer<strong>de</strong>n (Fürsch/ Malischek/ Lin<strong>de</strong>nberger 2012: 1, BMWI/ BMU 2012: 40).<br />
28
‚grüne‘ Zertifikate einführt. Der Erlös ergibt sich dann aus <strong>de</strong>m vermarkteten Strom und <strong>de</strong>m<br />
Zertifikatspreis. Abgesehen von <strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rpfadwechsel entstehen<strong>de</strong>n Transaktionskosten,<br />
hat ein Quotenmo<strong>de</strong>ll auch erhebliche Nachteile im Hinblick auf das Investitionsrisiko<br />
und die Ausgestaltung <strong>de</strong>r dynamischen Effizienz, was wenig kosteneffizient ist (Diekmann et al.<br />
2012: 15f.). Von einem solchen Pfadwechsel ist folglich abzusehen. Dementsprechend sollte sich<br />
die Behebung <strong>de</strong>s För<strong>de</strong>rparadoxes auf eine Integration ins EEG beschränken. Hier kann <strong>de</strong>r<br />
Befund aufgestellt wer<strong>de</strong>n, dass das dafür notwendige Steuerungswissen jedoch noch nicht vorhan<strong>de</strong>n<br />
ist, zumal sich Lösungen als äußerst komplex darstellen. Ein möglicher Weg kann in einer<br />
Maximierung <strong>de</strong>r Vermarktungserlöse aus EE-Strom bestehen, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r EE-Strom nicht<br />
nur am Spotmarkt, son<strong>de</strong>rn auch auf an<strong>de</strong>ren Märkten <strong>de</strong>s Stromsektors verkauft wer<strong>de</strong>n darf<br />
(Horst/ Hauser 2012: 51f.). Damit wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Merit-Or<strong>de</strong>r-Effekt zwar nicht entfallen, gleichwohl<br />
kompensiert wer<strong>de</strong>n. Eine weitere Option sieht vor, die Regelungen aus <strong>de</strong>r alten<br />
AusglMechV von 2009 aufzugreifen, die noch keine Vermarktung an <strong>de</strong>r Strombörse vorsahen,<br />
son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n Vertrieb über die Energieversorger entlang von Monatsbän<strong>de</strong>rn organisierten. Dabei<br />
waren allerdings erhebliche Mehrkosten seitens <strong>de</strong>r Stromlieferanten angefallen. Zum Zeitpunkt<br />
dieser Analyse waren Studien in Arbeit, die die Defizite <strong>de</strong>r alten AusglMechV beheben,<br />
mit Viertelstun<strong>de</strong>nbän<strong>de</strong>rn näher am Marktgeschehen sein und somit die ‚Merit-Or<strong>de</strong>r-Falle‘<br />
verhin<strong>de</strong>rn sollen. Trotz allem stellt sich für die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r fluktuieren<strong>de</strong>n EE ein Anschlussproblem,<br />
das durch eine solche Verordnungsän<strong>de</strong>rung nicht behoben wer<strong>de</strong>n kann. Zwar könnten<br />
die EEG-Differenzkosten so effektiv begrenzt wer<strong>de</strong>n, allerdings stellt sich insbeson<strong>de</strong>re für<br />
die PV aufgrund <strong>de</strong>s grenzkostenfreien Charakters das langfristige Problem <strong>de</strong>r verlässlichen<br />
Refinanzierung. Wie lässt sich ein EE-Ausbau bei sinken<strong>de</strong>n Börsenpreisen am Markt finanzieren?<br />
„Der Markt wird es nicht richten[!]“ (Leprich 2011: 35). Ein steigen<strong>de</strong>r EE-Anteil rüttelt<br />
<strong>de</strong>mnach an <strong>de</strong>n Grundfesten <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Strommarkt<strong>de</strong>signs, weshalb nicht eine Systemintegration,<br />
son<strong>de</strong>rn Transformation geboten erscheint (IZES 2012: 11). Hier besteht noch erheblicher<br />
Forschungsbedarf.<br />
5. Fazit<br />
Die Analyse <strong>de</strong>r PV-Novelle mit <strong>de</strong>m Fokus auf problemorientierte staatliche Steuerung konnte<br />
auf Basis einer Systematisierung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Steuerungswissens sowohl die Auswirkungen<br />
auf die Problemlösung als auch auf <strong>de</strong>n politischen Prozess beleuchten. Die Problemanalyse<br />
zeigte, dass das EEG, mithin die PV-För<strong>de</strong>rung, primär auf die Internalisierung positiver externer<br />
Effekte durch die Markteinführung emissionsarmer Technologien ausgerichtet ist. Dabei stellten<br />
sich jedoch in <strong>de</strong>n letzten Jahren Fehlallokationen im EEG-Vergütungssystem aufgrund eines<br />
Auseinan<strong>de</strong>rlaufens <strong>de</strong>r PV-Marktentwicklung und <strong>de</strong>r PV-Vergütungssätzen ein, was einerseits<br />
zu einer Überför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Anlagen und an<strong>de</strong>rerseits zu einem daraus resultieren<strong>de</strong>n beschleunigten<br />
Zubau führte. Dadurch ergaben sich vermeidbare Mehrkosten, die über die EEG-<br />
Umlage <strong>de</strong>n Letztverbraucher belasten. Insbeson<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>m Hintergrund einer 20-jährigen<br />
garantierten Vergütung entfaltet Fehlsteuerung einen langfristigen Effekt. Vor diesem Hintergrund<br />
stellte sich die Frage nach <strong>de</strong>r Problemlösungsfähigkeit <strong>de</strong>r PV-Novelle. Wird <strong>de</strong>ren Effektivität<br />
bewertet, können folgen<strong>de</strong> zentrale Ergebnisse festgehalten wer<strong>de</strong>n: (1) die ergriffenen<br />
29
Maßnahmen können (weitgehend) als ursachenadäquate Lösungen charakterisiert wer<strong>de</strong>n, da<br />
sie (2) die Ausgestaltung <strong>de</strong>s positiven finanziellen Anreizes optimieren und Mitnahmeeffekte<br />
abbauen können. Die Rekonstruktion <strong>de</strong>r Steuerungskonzeptionen zeigte (3), dass die PV-<br />
Novelle dafür an <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rsätzen, <strong>de</strong>n Vorzieheffekten und <strong>de</strong>r Marktintegration ansetzt. Dabei<br />
wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Fokus auf die EEG-Kostendiskussion aber auch die Grenzen <strong>de</strong>r Steuerungsmaßnahmen<br />
<strong>de</strong>utlich.<br />
Die Novelle vermag einen Anstieg <strong>de</strong>r Differenzkosten auf Vergütungsseite effektiv zu begrenzen.<br />
Das gesamte Policy-Design mit <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Einzelmaßnahmen ist auf dieses primäre<br />
Ziel ausgerichtet. Die Vermeidung von Vorzieheffekten beugt einer Überhitzung <strong>de</strong>s Marktes vor,<br />
vor allem hat diese Marktreaktion erhebliche Mehrkosten im Vergütungssystem produziert und<br />
die kosteneffiziente För<strong>de</strong>rintention <strong>de</strong>s Gesetzgebers konterkariert. Die flexiblere, unterjährige<br />
Anpassung <strong>de</strong>r Vergütungssätze auf monatlicher Basis erscheint geeignet Vorzieheffekte in Zukunft<br />
zu vermei<strong>de</strong>n. Bis zu diesem Punkt zeichnet sich das Steuerungskonzept durch hohe Stringenz<br />
und sich wechselseitig verstärken<strong>de</strong> Maßnahmen aus, die über eine relativ ausgeprägte<br />
Treffsicherheit verfügen. Das Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll läuft dieser Bewertung allerdings entgegen<br />
– es konnte gezeigt wer<strong>de</strong>n, dass eine ‚echte‘ Marktintegrationswirkung verfehlt wird. Statt<strong>de</strong>ssen<br />
han<strong>de</strong>lt es sich dabei um ‚Kürzungen durch die Hintertür‘. Zumin<strong>de</strong>st kann dies als intendierte<br />
Nebenwirkung interpretiert wer<strong>de</strong>n, da es <strong>de</strong>m Primärziel <strong>de</strong>r Kostendämpfung <strong>de</strong>r<br />
Novelle dient. In diesem Kontext muss <strong>de</strong>r Eigenverbrauch kritisch gesehen wer<strong>de</strong>n, da er zwar<br />
Dezentralitätspotenzial birgt und für die PV-Branche neue Verkaufsmo<strong>de</strong>lle ermöglicht, jedoch<br />
gesamtsystemisch gesehen finanzielle Mehrkosten entstehen, auch wenn die EEG-Umlage vor<strong>de</strong>rgründig<br />
entlastet wird.<br />
Des Weiteren übt die <strong>de</strong>gressive Ausgestaltung im Policy-Design einen verstärkten Innovationsdruck<br />
auf die PV-Branche aus. Grundsätzlich ist dies vor <strong>de</strong>m Hintergrund eines zu schwachen<br />
Innovationsanreizes <strong>de</strong>s EEG in <strong>de</strong>r Vergangenheit zu begrüßen, wobei die Stimmen zur Kenntnis<br />
genommen wer<strong>de</strong>n sollten, die vor einer Überschätzung <strong>de</strong>r Innovationsfähigkeit <strong>de</strong>r Branche<br />
warnen. Die Marktentwicklung lässt zwar weiter fallen<strong>de</strong> Preise erwarten, sodass im nächsten<br />
Jahr noch problemlos ein wirtschaftlicher Betrieb neuer Anlagen möglich sein dürfte. Dennoch<br />
bleibt abzuwarten, ob die Preisentwicklung <strong>de</strong>m Degressionstempo auch in <strong>de</strong>n Jahren<br />
zwei und drei nach <strong>de</strong>r Novelle folgen kann.<br />
Die Analyse <strong>de</strong>r angemessenen Höhe <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rsätze lenkte die Aufmerksamkeit auf das Grundproblem,<br />
dass mit einem Preissteuerungsmechanismus keine zielgerichtete Mengensteuerung<br />
zu erreichen ist. Aufgrund fehlen<strong>de</strong>n Steuerungswissens im Bezug auf Nachfrageelastizitäten bei<br />
sinken<strong>de</strong>n Vergütungssätzen ist darum auch unter diesem Gesichtspunkt <strong>de</strong>m atmen<strong>de</strong>n Deckel<br />
eine geringe Treffsicherheit zu bescheinigen. Eine Zurückführung <strong>de</strong>s PV-Zubaus in <strong>de</strong>n Zielkorridor<br />
ist in <strong>de</strong>n nächsten Jahren nicht zu erwarten. Hier offenbart sich eine weitere Inkonsistenz<br />
im Policy-Design. Als mittelfristiges Mengensteuerungsinstrument wur<strong>de</strong> eine Obergrenze <strong>de</strong>r<br />
geför<strong>de</strong>rten PV-Menge eingeführt: bei 52 GW Leistung wird PV-Strom aus Neuinstallationen<br />
nicht mehr vergütet. Zwar können durch <strong>de</strong>n atmen<strong>de</strong>n Deckel kurzfristige Vorzieheffekte vermie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n, nichts<strong>de</strong>stotrotz dürften sich durch <strong>de</strong>n absoluten Deckel mittelfristig erhebli-<br />
30
che Vorzieheffekte einstellen. Ungeachtet <strong>de</strong>ssen muss die Funktionalität <strong>de</strong>s Deckels kritisiert<br />
wer<strong>de</strong>n, da sich we<strong>de</strong>r eine mengensteuern<strong>de</strong> noch eine preissteuern<strong>de</strong> Wirkung einstellt. Der<br />
PV-Ausbau wird stetig billiger – gänzlich unabhängig von einer Obergrenze. Der Deckel ist <strong>de</strong>mnach<br />
vielmehr als politisches Signal zu werten, tatkräftig gegen <strong>de</strong>n Kostenanstieg <strong>de</strong>r PV vorzugehen,<br />
als dass er zur Problemlösung beiträgt.<br />
Die Analyse zeigte auch, dass eine Verengung <strong>de</strong>r Politik auf die PV als Kostentreiber nicht uneingeschränkt<br />
zutreffend ist. Für die Vergangenheit kann dies zwar Geltung beanspruchen, die<br />
PV-Novelle beeinflusst jedoch nur zukünftige Kostenentwicklungen. Die immensen aufgelaufenen<br />
Kosten sind die politische Bür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r PV – daran än<strong>de</strong>rt aber auch die PV-Novelle nichts.<br />
Eine Analyse <strong>de</strong>r problemorientierten staatlichen Steuerung muss immer auch die Problemstruktur<br />
jenseits <strong>de</strong>s konkreten Regelungsausschnittes beachten. Dabei wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>utlich, dass<br />
nicht nur die Höhe <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rsätze, son<strong>de</strong>rn auch die umlagepflichtige Strombezugsmenge sowie<br />
die Spotmarktpreisentwicklung, mithin die Ausgestaltung <strong>de</strong>s Merit-Or<strong>de</strong>r-Effektes, die<br />
Höhe <strong>de</strong>r Belastung <strong>de</strong>s nicht-privilegierten Letztverbrauchs beeinflussen. Bei<strong>de</strong> Faktoren stellen<br />
eine ursachenadäquate Lösungsoption dar, die EEG-Umlage zusätzlich zu entlasten – bei<strong>de</strong><br />
Faktoren wer<strong>de</strong>n jedoch in <strong>de</strong>r PV-Novelle nicht berücksichtigt. Hier besteht zukünftiger Handlungsbedarf,<br />
um eine optimale Problemlösung in einem zukunftsfähigen Gesamtkonzept zu gewährleisten.<br />
Dabei ist eine Reform <strong>de</strong>r BesAR kurzfristig möglich, eine Transformation <strong>de</strong>s<br />
Strommarkt<strong>de</strong>signs hingegen erfor<strong>de</strong>rt erhebliches Steuerungswissen, um unintendierte Nebenfolgen<br />
zu vermei<strong>de</strong>n, und ist in Kürze nicht zu erwarten – auch aufgrund <strong>de</strong>r erheblichen Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong>,<br />
die mit einem solchen Prozess einhergehen.<br />
Eine ein<strong>de</strong>utige Antwort auf die Frage, ob <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srat-Kompromiss die Maßnahmen <strong>de</strong>r PV-<br />
Novelle verwässert hat, fällt aufgrund <strong>de</strong>r Komplexität <strong>de</strong>s Maßnahmenbün<strong>de</strong>ls schwer. Grundsätzlich<br />
lässt sich festhalten, dass <strong>de</strong>r Erstentwurf eine größere Stringenz aufwies, da die Steuerungsstrategie<br />
<strong>de</strong>n Herausfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Mengensteuerung über die <strong>de</strong>utliche finanzielle<br />
Schlechterstellung von größeren Anlagen – insbeson<strong>de</strong>re auf Freiflächen – gerecht zu wer<strong>de</strong>n<br />
versuchte. Dies wur<strong>de</strong> im Bun<strong>de</strong>srat abgeschwächt, wofür im Gegenzug <strong>de</strong>r 52 GW Deckel festgeschrieben<br />
wur<strong>de</strong>. Zugleich gilt es hervorzuheben, dass eine Chance verpasst wur<strong>de</strong>, die Komplexität<br />
<strong>de</strong>r PV-För<strong>de</strong>rung im EEG durch eine Verringerung <strong>de</strong>r Vergütungsklassen zu reduzieren.<br />
Der Ansatz für ein reflektiertes Policy-Design leitet <strong>de</strong>s Weiteren auch steuerungsbezogene Erkenntnisse<br />
für <strong>de</strong>n politischen Prozess ab. Die Analyse <strong>de</strong>r Einigungskosten anhand <strong>de</strong>r Wirkungs-<br />
und Än<strong>de</strong>rungsklassifizierung erklärt in Kombination mit <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Kosten-Nutzen-Verteilung<br />
die Ausprägung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> und die Organisierbarkeit von Unterstützung<br />
– die Wi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong> hatten das <strong>de</strong>utliche Übergewicht. Dabei hatte die Mehrheit <strong>de</strong>r Regelungen<br />
regulativen Charakter. Eine wesentliche Ausnahme bil<strong>de</strong>te die Verordnungsermächtigung,<br />
die in das institutionelle Machtgefüge in Teilaspekten <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong><br />
eingegriffen hätte. Ihre starke redistributive Wirkung war für die Legislative ein rotes Tuch – zu<br />
keinem Zeitpunkt hatte sie eine Chance auf Implementation. Ferner sollte für zukünftige Policy-<br />
31
Prozesse im Sinne <strong>de</strong>r Problemlösungsfähigkeit auf eine solche konfrontative Verhandlungstaktik<br />
verzichtet wer<strong>de</strong>n, da dies das parlamentarische Verfahren nur unnötig verzögert – dabei ist<br />
<strong>de</strong>r Faktor Zeit gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r diskutierten Wirkungen von Vorzieheffekten<br />
für eine effektive Problemlösung wesentlich. Um eine schnellere Gesetzgebung zu ermöglichen,<br />
ist es darum ratsam, in Verfahrensfragen stärker die Interessen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r zu antizipieren.<br />
Weil <strong>de</strong>r EE-Ausbau hier hohe Priorität genießt, sollte dies in <strong>de</strong>r konkreten Ausgestaltung<br />
<strong>de</strong>r Maßnahmen berücksichtig wer<strong>de</strong>n. Überdies lässt sich erwägen, die Maßnahmen, die direkt<br />
die Vergütung betreffen, aus Policy-Prozessen auszukoppeln und separat zu beschließen. Ten<strong>de</strong>nziell<br />
sind diese Fragen weniger umstritten als die Einführung neuer Instrumente wie bspw.<br />
das Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll.<br />
Dies hat auch <strong>de</strong>n Vorteil, dass die Phase <strong>de</strong>r Investitionsunsicherheit, die mit Gesetzesän<strong>de</strong>rungen<br />
einhergeht, für die PV-Branche minimiert wird. Für die Branche stellt dies einen wesentlichen<br />
Faktor dar, <strong>de</strong>r sich auch auf die Finanzierungsbedingungen nie<strong>de</strong>rschlägt, die bei <strong>de</strong>r momentanen<br />
Marktlage eine wichtige Rolle spielen. Deshalb ist es ratsam, grundsätzlich von<br />
redistributiven Maßnahmen, die in <strong>de</strong>n Bestandschutz eingreifen, abzusehen. 27 Zwischen einer<br />
sicheren Marktentwicklung und <strong>de</strong>m rückwirken<strong>de</strong>n Abbau von Überför<strong>de</strong>rung liegt ein Zielkonflikt<br />
vor. Insbeson<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s Zeithorizontes <strong>de</strong>r ‚kleinen‘ Energiewen<strong>de</strong><br />
und <strong>de</strong>n dadurch benötigten EE-Kapazitäten kann ferner das Risiko nicht eingegangen wer<strong>de</strong>n<br />
einen <strong>de</strong>utlichen Marktzusammenbruch zu riskieren.<br />
Im aktuellen politischen Diskurs zeichnet sich ab, dass das EEG einer grundlegen<strong>de</strong>n Reform<br />
bedarf, die wohl nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stagswahl 2013 auf die Agenda rücken wird. Nach aktuellem<br />
Stand <strong>de</strong>r Debatte dürfte das Pen<strong>de</strong>l zur evolutionären Weiterentwicklung <strong>de</strong>s EEG, anstatt eines<br />
Pfadwechsels, ausschlagen, was mit einer <strong>de</strong>utlich größeren Rolle <strong>de</strong>s Staates einhergeht. Zum<br />
Nulltarif ist die Energiewen<strong>de</strong> nicht zu haben, doch die Kostendiskussion dürfte sich zukünftig<br />
an an<strong>de</strong>ren EE-Technologien orientieren, da die PV mit dieser Novelle auf <strong>de</strong>r Kostenseite einen<br />
wesentlichen Beitrag geleistet hat. Obwohl die Vergütungsreduzierung weit ausgereizt wur<strong>de</strong>,<br />
lässt sich <strong>de</strong>nnoch prognostizieren, dass ohne weitere Gegensteuerungsmaßnahmen ein weiterer<br />
För<strong>de</strong>rkostenanstieg zu erwarten ist, da das Axiom ceteris paribus nicht eintreffen wird. Die<br />
PV-Novelle leistet <strong>de</strong>mnach einen großen Beitrag, kann aber aufgrund <strong>de</strong>s eingeschränkten Regelungsbereiches<br />
keine umfassen<strong>de</strong> Problemlösung garantieren.<br />
27 Aus <strong>de</strong>n Marktreaktionen in Tschechien o<strong>de</strong>r Spanien kann gelernt wer<strong>de</strong>n, dass Investoren Kapital zurückhalten,<br />
wenn rückwirkend in <strong>de</strong>n PV-Markt eingegriffen wird. (IE Leipzig et al. 2011: 68ff.)<br />
32
Anhang<br />
A) Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Instrumentenanalyse <strong>de</strong>s Ansatzes für ein reflektiertes Policy-<br />
Design von positiven finanziellen Anreizen im tabellarischen Überblick<br />
Instrumente<br />
Positive finanzielle Anreize<br />
Dimensionen<br />
Typische Einsatzbereiche<br />
und Differenzierungen<br />
Wer<strong>de</strong>n eingesetzt, wenn sich die gewünschte Aktivität nicht anweisen<br />
lässt, d.h. wenn Eigeninitiative und Engagement wichtig<br />
sind<br />
Wer<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>r geringen Einigungskosten gerne und häufig in<br />
vielen verschie<strong>de</strong>nen Politikbereichen eingesetzt<br />
Probleme und Erfolgsfaktoren<br />
Differenzierung in Niveau- und Richtungssteuerung<br />
Probleme:<br />
Insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Richtungssteuerung hohe Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
die staatliche Steuerungsfähigkeit<br />
Hoher Finanzbedarf<br />
Gefahr <strong>de</strong>r Fehlsteuerung<br />
Große Nachfrager nach Subventionen sind strukturell bevorzugt<br />
Erfolgsfaktoren:<br />
Ausreichen<strong>de</strong> Informationen über die Erfolg versprechen<strong>de</strong> Richtung<br />
(bei <strong>de</strong>r Richtungssteuerung)<br />
Angemessene Höhe <strong>de</strong>s positiven finanziellen Anreizes<br />
Erfolgreiche Information <strong>de</strong>r Adressaten über die Existenz <strong>de</strong>r<br />
För<strong>de</strong>rung<br />
Aktive Implementation insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>n kleineren För<strong>de</strong>rempfängern<br />
33
Analytische Problemkategorien,<br />
für die das Instrument<br />
ursachenadäquate Lösungen<br />
anbietet<br />
Abbau von Irreversibilitäten (Überwindung von Sunk Costs)<br />
Überwindung von absoluten Unteilbarkeiten bei finanziell hochaufwendigen<br />
Aktivitäten<br />
Ten<strong>de</strong>nzielle Internalisierung von positiven externen Effekten<br />
Einordnung anhand <strong>de</strong>r<br />
entwickelten Bewertungskriterien<br />
Bei Vorliegen <strong>de</strong>r zentralen Erfolgsvoraussetzungen Vorteile bei<br />
folgen<strong>de</strong>n Kriterien:<br />
Einigungskosten<br />
Kompatibilität mit <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Steuerungslandschaft<br />
Dynamische Effizienz (unter bestimmten Voraussetzungen)<br />
Eher Nachteile bei folgen<strong>de</strong>n Kriterien:<br />
Finanzielle Lasten für die öffentliche Hand<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an Steuerungswissen ist hoch<br />
Gefahrenabwehr<br />
Treffsicherheit<br />
Verwaltungsaufwand (in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Komplexität <strong>de</strong>r<br />
Regelungskomponente und <strong>de</strong>r Intensität <strong>de</strong>r Intensität einer aktiven<br />
Implementation)<br />
Quelle: Dose (2008a), S. 440f.<br />
34
B) Wirkungs- und Än<strong>de</strong>rungsklassifizierung <strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>r PV-Novelle<br />
Maßnahme nach<br />
Adressaten- bzw.<br />
Wirkungs- und Än-<br />
Begründung<br />
Teilkonzeption<br />
Betroffenen-<br />
<strong>de</strong>rungsklassifizieru<br />
gruppe<br />
ng<br />
1<br />
Anlagenbetreiber<br />
Regulativ<br />
Zukünftige Investitionen mit<br />
(Vergütungsklassen)<br />
mittel<br />
vermin<strong>de</strong>rter Rendite<br />
Wertschöpfungs-<br />
Regulativ<br />
Innovationsdruck<br />
2<br />
kette PV<br />
Mittel<br />
Planungsunsicherheit (Entwicklung<br />
auf <strong>de</strong>utschem Ab-<br />
(Einmalabsenkung)<br />
satzmarkt)<br />
Mittleres Marktsegment wird<br />
belastet<br />
3<br />
Dünnschichtzel-<br />
Regulativ<br />
Konditionen für Freiflächen-<br />
(Zubauabhängige<br />
lenhersteller<br />
stark<br />
segment wer<strong>de</strong>n wesentlich<br />
verschlechtert (Degression<br />
Steuerung)<br />
BNetzA<br />
Regulativ<br />
und 10 MW-Grenze) 28<br />
Atmen<strong>de</strong>r Deckel folgt monat-<br />
gering<br />
liche Veröffentlichungspflicht<br />
von PV-Anlagen anstatt halbjähriger<br />
4<br />
Wertschöpfungs-<br />
Regulativ<br />
Absoluter Zubau<strong>de</strong>ckel bringt<br />
(52 GW Deckel)<br />
kette PV<br />
stark<br />
langfristige Planungsunsicherheit<br />
(Überschätzung <strong>de</strong>r<br />
5<br />
Innovationsfähigkeit?)<br />
(Zielkorridor)<br />
6<br />
Netzbetreiber<br />
Regulativ<br />
Häufiger müssen Vergütungs-<br />
(Degressions-<br />
Verstetigung)<br />
gering<br />
absenkungen in die Abrechnungssysteme<br />
integriert wer<strong>de</strong>n<br />
7<br />
Anlagenbetreiber<br />
Regulativ<br />
Verän<strong>de</strong>rte<br />
(Inbetriebnahme)<br />
gering<br />
Inbetriebnahmekonditionen<br />
28 Das Segment gilt als natürliches Zielsegment <strong>de</strong>r Dünnschichttechnologie (photovoltaik 2012d).<br />
35
8<br />
Anlagenbetreiber<br />
Regulativ<br />
Sinken<strong>de</strong> Renditeerwartung<br />
(Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll)<br />
mittel<br />
durch kleinere vergütungsfähige<br />
Strommenge (10%)<br />
Netzbetreiber/<br />
Regulativ<br />
Je nach Eigenverbrauch-<br />
Stromvertriebe<br />
gering bis mittel<br />
Zunahmegrad und -tempo<br />
entstehen variieren<strong>de</strong> Mengenrisiken<br />
Verwaltungsmehraufwand<br />
durch Bilanzierung<br />
Streichung <strong>de</strong>s<br />
Netzbetreiber<br />
Distributiv<br />
Mehraufwand bei <strong>de</strong>r Ab-<br />
Eigenverbrauchsbonus<br />
gering<br />
rechnung entfällt<br />
9<br />
Speicherbetreiber<br />
Distributiv<br />
Keine Doppelbelastung mehr<br />
(Speicherbefreiung)<br />
gering<br />
Kombination mit<br />
Speicherforschung<br />
Distributiv<br />
Innovationsanreiz<br />
Eigenverbrauch<br />
gering<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
36
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Lenkert, Jan Korte, Dorothee Menzner, weiterer Abgeordneter und <strong>de</strong>r Fraktion DIE LINKE –<br />
Drucksache 17/8892, Drucksache 17/9152 vom 28.03.2012.<br />
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