Statement von Dr. Schackmann-Fallis, DSGV - Die Deutsche ...
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<strong>Dr</strong>. Karl-Peter <strong>Schackmann</strong>-<strong>Fallis</strong><br />
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des <strong>Deutsche</strong>n Sparkassen-<br />
und Giroverbandes, als Federführer der <strong>Deutsche</strong>n Kreditwirtschaft<br />
Pressegespräch, 10. Juli 2013, Brüssel<br />
Es gilt das gesprochene Wort<br />
Federführer:<br />
<strong>Deutsche</strong>r Sparkassen- und Giroverband e. V.<br />
Charlottenstraße 47 | 10117 Berlin<br />
Telefon: +49 30 20225-5110<br />
Telefax: +49 30 20225-5119<br />
www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de
Seite 2 <strong>von</strong> 11<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im Namen der <strong>Deutsche</strong>n Kreditwirtschaft heiße ich Sie sehr herzlich<br />
bei unserem ersten Pressegespräch in der europäischen Hauptstadt<br />
Brüssel willkommen.<br />
Bislang haben Sie mit einzelnen <strong>von</strong> uns Gespräche geführt. Heute<br />
sitzt Ihnen die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft erstmals gemeinsam<br />
gegenüber. Sie können daran zwei Dinge ablesen:<br />
- Zum einen, wie wichtig die Entscheidungen auf EU-Ebene<br />
speziell für unsere Branche sind. Rund ein <strong>Dr</strong>ittel der<br />
Gesetzgebung in Deutschland hat seinen Ursprung in Brüssel.<br />
Für die Kreditwirtschaft liegt der Anteil bei etwa 80 Prozent.<br />
Wenn die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft die Interessen der<br />
deutschen Volkswirtschaft, der größten in Europa, erfolgreich<br />
vertreten will, dann beginnt das in Brüssel.<br />
- Zum anderen merken Sie, dass es einen gemeinsamen<br />
Nenner in der <strong>Deutsche</strong>n Kreditwirtschaft gibt und dass alle<br />
DK-Verbände ein Interesse daran haben, diese gemeinsamen<br />
Positionen klar und deutlich zu artikulieren.<br />
Wenn wir hier in Brüssel Gespräche mit Politikern führen, dann ist es<br />
uns wichtig, hervorzuheben, dass wir ein engeres Zusammenrücken<br />
in der Europäischen Union befürworten. <strong>Die</strong> EU und der Euro bringen<br />
viele Vorteile für die Unternehmen, nicht zuletzt auch für die<br />
Unternehmen in Deutschland. Das besonders hohe Maß an Vielfalt,<br />
das die Unternehmenslandschaft in Deutschland prägt, ist eine<br />
Stärke der deutschen Volkswirtschaft, die wir in die EU einbringen.<br />
Und hier sprechen wir nicht nur über die Produktions- und<br />
Exportleistungen der Unternehmen, sondern auch über Themen wie<br />
Innovationskraft und das Ausbildungsengagement.
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Der deutsche Mittelstand aber auch viele deutsche Dax-<br />
Unternehmen sind weit über die Grenzen Europas bekannt. Der<br />
Erfolg hat seinen Ursprung auch in der Vielfalt der Geschäftsmodelle<br />
der Kreditinstitute. Und das ist genau der Punkt, den es in Brüssel<br />
immer wieder zu betonen gilt.<br />
Unser Anliegen ist es, bei allem engeren Zusammenrücken in der EU<br />
die Vielfalt, die Europa stark macht, zu berücksichtigen und zu<br />
stärken.<br />
Derzeit beschäftigen uns dabei drei EU-Vorhaben ganz besonders:<br />
1. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus im Rahmen der<br />
Bankenunion<br />
2. <strong>Die</strong> Diskussion um Trennbanken und<br />
3. Regulierungsvorhaben im Verbraucherbereich.<br />
Lassen Sie mich darauf näher eingehen:<br />
1. Bankenunion<br />
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)<br />
<strong>Die</strong> Europäische Bankenaufsicht soll die Stabilität des Finanzsystems<br />
erhöhen. <strong>Die</strong>se Zielsetzung teilt die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft. <strong>Die</strong><br />
derzeit geplante Ausgestaltung der Aufsicht stellt zwar keine<br />
Ideallösung dar. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass eine andere<br />
Option vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen<br />
Realitäten sowie wegen des erzeugten Zeitdrucks nicht erreichbar<br />
war.<br />
Zwei Voraussetzungen sind jedoch aus unserer Sicht dringend<br />
geboten. Erstens ist eine stabile Rechtsgrundlage notwendig. Der<br />
Art. 127 Abs. 6 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen
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Union (AEUV) bietet für die vorgesehene Kompetenzverlagerung<br />
wohl keine ausreichende Rechtsgrundlage. Daher sollte auf eine<br />
baldige Änderung der EU-Verträge – wie auch vom ECOFIN am 12.<br />
April 2013 übereingekommen – hingewirkt werden. Zweitens<br />
brauchen wir eine klare Trennung zwischen Aufsicht und Geldpolitik.<br />
Hier kann die EZB aus unserer Sicht in Zielkonflikte kommen, die<br />
daraus resultieren, dass der EZB-Rat formell immer das<br />
Letztentscheidungsrecht hat. Ein Alleinentscheidungsrecht des<br />
Aufsichtsgremiums bei der EZB setzt eine Änderung des EZB-<br />
Mandats und damit eine Anpassung der EU-Verträge voraus.<br />
Darüber hinaus muss es auf EU-Ebene eine klare Aufgabenteilung<br />
zwischen der EZB, den nationalen Behörden und der European<br />
Banking Authority (EBA) geben. <strong>Die</strong> bisherigen Festlegungen und<br />
Kompetenzabgrenzungen sind an vielen Stellen noch zu unscharf<br />
und konkretisierungsbedürftig 1 . Gleichzeitig muss darauf geachtet<br />
werden, dass Doppelarbeiten zwischen den genannten Institutionen<br />
vermieden werden.<br />
Restrukturierung und Abwicklung <strong>von</strong> Kreditinstituten<br />
(Krisenmanagement)<br />
Der EU Finanzministerrat hat sich am 27. Juni zu dem<br />
Kommissionsvorschlag für eine sogenannte<br />
Krisenmanagementrichtlinie – oder kurz RRD – positioniert. Zu<br />
begrüßen ist das klare Signal, dass nicht nur in der Insolvenz,<br />
sondern auch im Falle einer Abwicklung eines Kreditinstituts<br />
Einlagen bis zur Höhe der gesetzlichen Einlagensicherungsgrenze<br />
<strong>von</strong> 100.000 Euro unangetastet bleiben. <strong>Die</strong> Sicherheit der<br />
Kundeneinlagen ist ein besonders sensibles Thema.<br />
1<br />
z. B. bei Zusammenarbeit der EZB mit den nationalen<br />
Aufsichtsbehörden
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Deshalb plädieren wir als DK auch für eine klare Trennung zwischen<br />
Abwicklungsfinanzierung einerseits und Einlagensicherungssystemen<br />
andererseits. Mit dem deutschen Restrukturierungsgesetz und der<br />
Restrukturierungsfondsverordnung (Bankenabgabe) wurde im Kern<br />
eine gute Basis für eine europäische Regelung gelegt. Das gilt,<br />
solange die Gesamtbelastung aus Bankenabgabe und den Beiträgen<br />
zur Einlagen- bzw. Institutssicherung für die Institute tragbar<br />
bleiben.<br />
Einlagensicherung<br />
Um es noch mal klar zu sagen: Wir sind als <strong>Deutsche</strong><br />
Kreditwirtschaft gegen eine gemeinsame europäische<br />
Einlagensicherung. Stattdessen sollte die<br />
Einlagensicherungsrichtlinie mit ihren höheren Anforderungen an den<br />
Schutz <strong>von</strong> Kundeneinlagen in der EU, die ja bereits weitgehend<br />
verhandelt ist, jetzt zügig verabschiedet werden.<br />
Es geht jetzt darum, das Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer<br />
Einlagen zu schützen und zu wahren.<br />
Eine weitere Vertiefung der Bankenunion muss sorgfältig, ohne<br />
schädlichen Zeitdruck und ohne vorschnelle Entscheidungen<br />
erfolgen. Wir warnen vor der Vorstellung, dass allein mit einer<br />
Bankenunion die Staatsschuldenkrise überwunden werden könnte.<br />
Das ist ein Irrglaube. Nur eine solide Haushaltspolitik kann hier mit<br />
der Zeit Abhilfe leisten.<br />
2. Trennbanken<br />
<strong>Die</strong> EU Kommission führt derzeit ein Konsultationsverfahren durch,<br />
um nach Möglichkeiten für ein Trennbankensystem auf EU-Ebene zu<br />
suchen. Im Rahmen dieser Konsultationen haben wir uns als<br />
<strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft nachdrücklich dafür ausgesprochen, das<br />
Universalbankensystem zu erhalten.<br />
Dafür sprechen im Wesentlichen drei Gründe:
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1. Das Universalbankenmodell ist adäquat für die<br />
Wirtschaftsstruktur in Deutschland<br />
<strong>Die</strong> Unternehmen in Deutschland sind in vielen Fällen international<br />
ausgerichtet und das sehr erfolgreich. Gleichzeitig ist die Mehrheit<br />
der Unternehmen klein- und mittelständisch geprägt. Für diese<br />
Unternehmen ist eine Universalbank der beste kreditwirtschaftliche<br />
Partner, weil das Unternehmen hier alle Angebote aus einer Hand<br />
bekommt. <strong>Die</strong> Einführung eines Trennbankensystems würde höhere<br />
Kosten für die Absicherung <strong>von</strong> Unternehmensrisiken (z. B.<br />
Rohstoffpreis- oder Währungsschwankungen) bzw. eine deutliche<br />
Einschränkung des Angebots solcher Finanzdienstleistungen<br />
erzeugen. <strong>Die</strong>s wirft die Frage auf, ob eine solche Trennung<br />
volkswirtschaftlich überhaupt einen Zugewinn bedeuten würde.<br />
2. Trennbankensystem ist eigentumsrechtlich problematisch<br />
Ein Trennbankensystem stellt aus eigentumsrechtlicher Sicht einen<br />
unverhältnismäßigen Eingriff dar. Aus verfassungsrechtlicher Sicht<br />
stellt die Sanierungs- und Abwicklungsplanung und die aufsichtliche<br />
Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit ein milderes, mindestens<br />
gleich effektives und daher vorzugswürdiges Mittel dar.<br />
3. Große Einlagenbank mit kleiner Handelseinheit als einzig<br />
gangbarer Weg<br />
Sollte eine Strukturreform trotz aller Vorbehalte dennoch verfolgt<br />
werden, wäre allein die Variante einer kleinen Trading-Einheit<br />
(„Narrow trading entity“) und einer großen Einlagenbank („Broad<br />
deposit bank“) der einzig gangbare Weg. Hierbei würde das<br />
Universalbankenmodell am geringsten geschädigt und die<br />
Bedürfnisse der exportorientierten, mittelständisch geprägten<br />
deutschen Volkswirtschaft zumindest ansatzweise gewahrt.<br />
Außerdem dürfen risikomindernde oder regulatorisch<br />
vorgeschriebene Positionen (z. B. Liquiditätspuffer nach CRD IV,<br />
Absicherungsgeschäfte) weder in eine Schwellenwertberechnung
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einfließen noch abgespaltet werden. <strong>Die</strong> Entscheidung über die<br />
Trennung sollte letztlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />
liegen, da diese die möglichen Spezifika und Risiken bei einzelnen<br />
Instituten angemessen beurteilen kann.<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung über die Trennung sollte zudem nicht automatisch<br />
erfolgen, sondern letztlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />
liegen, da diese die Spezifika und Risiken bei einzelnen Instituten<br />
und damit letztlich die Notwendigkeit einer Separierung am besten<br />
beurteilen kann.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft schlägt daher vor, dass zunächst die<br />
Auswirkungen der bisher eingeleiteten Regulierungsvorhaben<br />
abgewartet und analysiert werden, bevor man nun überstürzt ein<br />
Trennbankensystem implementiert. Dazu gehören<br />
Regulierungsvorhaben wie die CRRI/CRD IV, EMIR, BRRD, SSM usw.<br />
Im Übrigen sichert bereits die Krisenmanagementrichtlinie die<br />
Abwicklungsfähigkeit, was im Vergleich zu einer Ex-ante-Trennung<br />
der deutlich bessere Weg ist.<br />
3. Verbraucherthemen<br />
PRIPs<br />
In Deutschland gibt es seit 2010 Produktinformationsblätter für die<br />
wichtigsten Wertpapiere, 2011 hat der Gesetzgeber entschieden,<br />
diese auch verpflichtend vorzuschreiben, wenn ein Kreditinstitut im<br />
Rahmen seiner Anlageberatung ein Wertpapier zum Kauf empfiehlt.<br />
Derzeit befindet sich ein Vorschlag der EU-Kommission im Trilog, der<br />
ein ganz ähnliches Ziel verfolgt, nämlich leicht verständliche<br />
Informationsblätter für verpackte Produkte einzuführen, und zwar<br />
für Investmentfonds und geschlossene Fonds, strukturierte Produkte<br />
(Zertifikate), (fondsgebundene) Lebensversicherungen und
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strukturierte Einlagen. Das Ganze wird unter der Überschrift der<br />
Packaged Retail Investment Products (PRIPs) diskutiert.<br />
Als <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft begrüßen wir den Vorschlag, weil er<br />
einen wichtigen Schritt hin zu einer EU-weiten Harmonisierung<br />
darstellt. Besonders den Ansatz, dass der Emittent diese<br />
Informationen, das Key Investor Document (KID) zusammenstellt,<br />
halten wir für sehr sinnvoll.<br />
Mit Sorge sehen wir allerdings die Diskussion im ECON-Rat, die sich<br />
<strong>von</strong> der ursprünglichen Idee, komplexe Produkte zu regulieren,<br />
immer weiter entfernt. Hier sehen wir die Gefahr einer<br />
Überregulierung, die zu einer Informationsflut für den Kunden führt<br />
und in Teilen auch widersprüchlich ist.<br />
Unsere Forderungen lauten daher<br />
1. Den Anwendungsbereich nicht ausweiten<br />
Einfache, aus sich heraus verständliche Produkte brauchen kein<br />
zusätzliches KID. Ausweitung über „verpackte Produkte“ hinaus auf<br />
solch einfache Produkte wie Sparbücher ist ohne Aufklärungsmehrwert<br />
für den Anleger.<br />
Dabei wirkt erschwerend, dass das KID auch für das beratungsfreie<br />
Geschäft vorgehalten werden müsste. Vor allem einfache Einlagen<br />
wie Sparbücher, aber auch Aktien und Anleihen sollten aus unserer<br />
Sicht ungeregelt bleiben.<br />
2. Vertreibende Institute dürfen nicht mit Prüfprozessen<br />
und der Erstellung <strong>von</strong> individualisierten Anhängen<br />
überlastet werden<br />
Wenn das vertreibende Institut verpflichtet würde, alle KIDs zu<br />
prüfen, und zwar auch im beratungsfreien Geschäft, wäre das<br />
unangemessen. Das wird nicht für sämtliche Produkte durchgeführt<br />
werden können. Ebenso wenig können produkt- und
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institutsspezifisch Anhänge bezüglich Steuern und Kosten erstellt<br />
werden. <strong>Die</strong> Folge wäre eine dramatisch reduzierte Produktpalette<br />
für Privatanleger. Das kann nicht im Sinne der Kunden sein.<br />
3. Inkohärenz zu anderen Vorhaben vermeiden<br />
Im Verordnungsentwurf wird nicht geklärt, wie das KID mit der<br />
Prospektzusammenfassung aus dem Wertpapierprospekt harmoniert.<br />
<strong>Die</strong> Sorge ist, dass letztlich zwei verschiedene Informationsblätter<br />
erstellt werden müssen. Eine Doppelinformation ist für den Anleger<br />
jedoch nicht hilfreich.<br />
Und solche Überschneidungen und zum Teil gegenläufige<br />
Regelungen gehen weiter:<br />
- Abweichend zur Investmentfondsrichtlinie UCITS wurde eine<br />
Beweislastumkehr geregelt, obwohl in der UCITS ebenfalls<br />
wesentliche Anlegerinformationen reguliert sind.<br />
- Organisatorische Anforderungen, die bereits Gegenstand der<br />
MiFID II sind, sollten auch nur dort und nicht in der PRIPs<br />
geregelt werden.<br />
Solch inkohärente Regelwerke erschweren die Rechtsanwendung und<br />
erhöhen unnötig die Kosten. Wir machen uns deswegen dafür stark,<br />
dass man im weiteren Trilog hier einen pragmatischen Ansatz wählt.<br />
Consumer Package<br />
Sehr kritisch bewertet die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft die Vorschläge<br />
der EU-Kommission rund um die Regulierung <strong>von</strong> Girokonten.<br />
Ein Ziel der EU-Kommission ist es, dass Kunden häufiger als bisher<br />
einen ausländischen Anbieter für ihr Girokonto wählen sollen. In der<br />
Tat scheint es so, als ob nur verhältnismäßig wenige Spanier ihr<br />
Girokonto bei einer Bank in den Niederlanden haben, wenige
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Italiener bei einer Bank in Frankreich und wenige <strong>Deutsche</strong> bei einer<br />
Bank in Griechenland. <strong>Die</strong>s geht im Wesentlichen darauf zurück,<br />
dass die Kunden mit den Anbietern an ihrem Wohnort so zufrieden<br />
sind, dass es ihnen nicht schwer fällt, einen für sie geeigneten<br />
Anbieter zu finden. Dabei legen Kunden nicht nur Wert darauf, dass<br />
ihr Kreditinstitut erreichbar ist - zu Fuß, mit dem Auto, mit<br />
öffentlichen Verkehrsmitteln - sondern auch, dass die Mitarbeiter die<br />
eigene Sprache sprechen.<br />
Um es klar zu sagen: Grenzüberschreitende Kontowechsel scheitern<br />
regelmäßig bereits an Sprachbarrieren. <strong>Die</strong> Vorschläge der EU-<br />
Kommission würden daher keine Verbesserung bewirken. Sie würden<br />
lediglich hohe Umsetzungskosten verursachen.<br />
Das gilt auch für den Vorschlag des Berichterstatters für den<br />
Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments<br />
zu mitnehmbaren, also portablen Kontonummern. Man<br />
vergegenwärtige sich bitte, wie viele Menschen sich derzeit im Zuge<br />
der SEPA-Umstellung neue Kontokennungen IBAN und BIC merken<br />
müssen und welchen Aufwand Unternehmen und Vereine betreiben,<br />
um ihren Zahlungsverkehr auf diese Kennungen (und auf die neuen<br />
Bezahlverfahren) umzustellen. <strong>Die</strong> Umstellung auf eine neue<br />
portable Kontonummer würde bedeuten, dass alle Bankkunden<br />
gleich wieder eine neue Kontonummer erhalten müssten.<br />
Dabei funktioniert die IBAN wie eine Art Kontoadresse, die man wie<br />
die Adresse am Wohnort nicht einfach mitnehmen kann, wenn man<br />
umzieht: Das Länderkennzeichen verweist auf den Sitz des<br />
Kreditinstitutes, die Bankleitzahl zeigt das Clearinggebiet bzw. das<br />
Bankennetz, und letztlich kommt man zum genau definierten Konto.<br />
Niemand käme auf die Idee, Postanschriften portabel gestalten zu<br />
wollen. Wir raten dringend da<strong>von</strong> ab, solche Überlegungen auf<br />
Kontonummern bei Girokonten zu übertragen.
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Ein weiteres Ziel der EU-Kommission ist es, die Versorgung mit<br />
Konten in der EU zu verbessern. In Deutschland haben wir jedoch<br />
bereits ein wirklich gutes Angebot. Der Versorgungsgrad mit Konten<br />
liegt in Deutschland bei 99%. Eine einheitliche Regulierung ist daher<br />
aus unserer Sicht nicht angemessen, wenn es darum geht, Probleme<br />
zu lösen, die nur in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehen.<br />
Wir denken, dass sich der Zahlungsverkehr in der EU durch die<br />
Zahlungsdiensterichtlinie und durch die Einführung <strong>von</strong> SEPA<br />
weitreichend verändern wird. Wir raten dringend, diese<br />
Veränderungsprozesse zu Ende zu führen und dann die Lage erneut<br />
zu bewerten.<br />
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.