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Statement von Dr. Schackmann-Fallis, DSGV - Die Deutsche ...

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<strong>Dr</strong>. Karl-Peter <strong>Schackmann</strong>-<strong>Fallis</strong><br />

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des <strong>Deutsche</strong>n Sparkassen-<br />

und Giroverbandes, als Federführer der <strong>Deutsche</strong>n Kreditwirtschaft<br />

Pressegespräch, 10. Juli 2013, Brüssel<br />

Es gilt das gesprochene Wort<br />

Federführer:<br />

<strong>Deutsche</strong>r Sparkassen- und Giroverband e. V.<br />

Charlottenstraße 47 | 10117 Berlin<br />

Telefon: +49 30 20225-5110<br />

Telefax: +49 30 20225-5119<br />

www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de


Seite 2 <strong>von</strong> 11<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Namen der <strong>Deutsche</strong>n Kreditwirtschaft heiße ich Sie sehr herzlich<br />

bei unserem ersten Pressegespräch in der europäischen Hauptstadt<br />

Brüssel willkommen.<br />

Bislang haben Sie mit einzelnen <strong>von</strong> uns Gespräche geführt. Heute<br />

sitzt Ihnen die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft erstmals gemeinsam<br />

gegenüber. Sie können daran zwei Dinge ablesen:<br />

- Zum einen, wie wichtig die Entscheidungen auf EU-Ebene<br />

speziell für unsere Branche sind. Rund ein <strong>Dr</strong>ittel der<br />

Gesetzgebung in Deutschland hat seinen Ursprung in Brüssel.<br />

Für die Kreditwirtschaft liegt der Anteil bei etwa 80 Prozent.<br />

Wenn die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft die Interessen der<br />

deutschen Volkswirtschaft, der größten in Europa, erfolgreich<br />

vertreten will, dann beginnt das in Brüssel.<br />

- Zum anderen merken Sie, dass es einen gemeinsamen<br />

Nenner in der <strong>Deutsche</strong>n Kreditwirtschaft gibt und dass alle<br />

DK-Verbände ein Interesse daran haben, diese gemeinsamen<br />

Positionen klar und deutlich zu artikulieren.<br />

Wenn wir hier in Brüssel Gespräche mit Politikern führen, dann ist es<br />

uns wichtig, hervorzuheben, dass wir ein engeres Zusammenrücken<br />

in der Europäischen Union befürworten. <strong>Die</strong> EU und der Euro bringen<br />

viele Vorteile für die Unternehmen, nicht zuletzt auch für die<br />

Unternehmen in Deutschland. Das besonders hohe Maß an Vielfalt,<br />

das die Unternehmenslandschaft in Deutschland prägt, ist eine<br />

Stärke der deutschen Volkswirtschaft, die wir in die EU einbringen.<br />

Und hier sprechen wir nicht nur über die Produktions- und<br />

Exportleistungen der Unternehmen, sondern auch über Themen wie<br />

Innovationskraft und das Ausbildungsengagement.


Seite 3 <strong>von</strong> 11<br />

Der deutsche Mittelstand aber auch viele deutsche Dax-<br />

Unternehmen sind weit über die Grenzen Europas bekannt. Der<br />

Erfolg hat seinen Ursprung auch in der Vielfalt der Geschäftsmodelle<br />

der Kreditinstitute. Und das ist genau der Punkt, den es in Brüssel<br />

immer wieder zu betonen gilt.<br />

Unser Anliegen ist es, bei allem engeren Zusammenrücken in der EU<br />

die Vielfalt, die Europa stark macht, zu berücksichtigen und zu<br />

stärken.<br />

Derzeit beschäftigen uns dabei drei EU-Vorhaben ganz besonders:<br />

1. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus im Rahmen der<br />

Bankenunion<br />

2. <strong>Die</strong> Diskussion um Trennbanken und<br />

3. Regulierungsvorhaben im Verbraucherbereich.<br />

Lassen Sie mich darauf näher eingehen:<br />

1. Bankenunion<br />

Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)<br />

<strong>Die</strong> Europäische Bankenaufsicht soll die Stabilität des Finanzsystems<br />

erhöhen. <strong>Die</strong>se Zielsetzung teilt die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft. <strong>Die</strong><br />

derzeit geplante Ausgestaltung der Aufsicht stellt zwar keine<br />

Ideallösung dar. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass eine andere<br />

Option vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen<br />

Realitäten sowie wegen des erzeugten Zeitdrucks nicht erreichbar<br />

war.<br />

Zwei Voraussetzungen sind jedoch aus unserer Sicht dringend<br />

geboten. Erstens ist eine stabile Rechtsgrundlage notwendig. Der<br />

Art. 127 Abs. 6 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen


Seite 4 <strong>von</strong> 11<br />

Union (AEUV) bietet für die vorgesehene Kompetenzverlagerung<br />

wohl keine ausreichende Rechtsgrundlage. Daher sollte auf eine<br />

baldige Änderung der EU-Verträge – wie auch vom ECOFIN am 12.<br />

April 2013 übereingekommen – hingewirkt werden. Zweitens<br />

brauchen wir eine klare Trennung zwischen Aufsicht und Geldpolitik.<br />

Hier kann die EZB aus unserer Sicht in Zielkonflikte kommen, die<br />

daraus resultieren, dass der EZB-Rat formell immer das<br />

Letztentscheidungsrecht hat. Ein Alleinentscheidungsrecht des<br />

Aufsichtsgremiums bei der EZB setzt eine Änderung des EZB-<br />

Mandats und damit eine Anpassung der EU-Verträge voraus.<br />

Darüber hinaus muss es auf EU-Ebene eine klare Aufgabenteilung<br />

zwischen der EZB, den nationalen Behörden und der European<br />

Banking Authority (EBA) geben. <strong>Die</strong> bisherigen Festlegungen und<br />

Kompetenzabgrenzungen sind an vielen Stellen noch zu unscharf<br />

und konkretisierungsbedürftig 1 . Gleichzeitig muss darauf geachtet<br />

werden, dass Doppelarbeiten zwischen den genannten Institutionen<br />

vermieden werden.<br />

Restrukturierung und Abwicklung <strong>von</strong> Kreditinstituten<br />

(Krisenmanagement)<br />

Der EU Finanzministerrat hat sich am 27. Juni zu dem<br />

Kommissionsvorschlag für eine sogenannte<br />

Krisenmanagementrichtlinie – oder kurz RRD – positioniert. Zu<br />

begrüßen ist das klare Signal, dass nicht nur in der Insolvenz,<br />

sondern auch im Falle einer Abwicklung eines Kreditinstituts<br />

Einlagen bis zur Höhe der gesetzlichen Einlagensicherungsgrenze<br />

<strong>von</strong> 100.000 Euro unangetastet bleiben. <strong>Die</strong> Sicherheit der<br />

Kundeneinlagen ist ein besonders sensibles Thema.<br />

1<br />

z. B. bei Zusammenarbeit der EZB mit den nationalen<br />

Aufsichtsbehörden


Seite 5 <strong>von</strong> 11<br />

Deshalb plädieren wir als DK auch für eine klare Trennung zwischen<br />

Abwicklungsfinanzierung einerseits und Einlagensicherungssystemen<br />

andererseits. Mit dem deutschen Restrukturierungsgesetz und der<br />

Restrukturierungsfondsverordnung (Bankenabgabe) wurde im Kern<br />

eine gute Basis für eine europäische Regelung gelegt. Das gilt,<br />

solange die Gesamtbelastung aus Bankenabgabe und den Beiträgen<br />

zur Einlagen- bzw. Institutssicherung für die Institute tragbar<br />

bleiben.<br />

Einlagensicherung<br />

Um es noch mal klar zu sagen: Wir sind als <strong>Deutsche</strong><br />

Kreditwirtschaft gegen eine gemeinsame europäische<br />

Einlagensicherung. Stattdessen sollte die<br />

Einlagensicherungsrichtlinie mit ihren höheren Anforderungen an den<br />

Schutz <strong>von</strong> Kundeneinlagen in der EU, die ja bereits weitgehend<br />

verhandelt ist, jetzt zügig verabschiedet werden.<br />

Es geht jetzt darum, das Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer<br />

Einlagen zu schützen und zu wahren.<br />

Eine weitere Vertiefung der Bankenunion muss sorgfältig, ohne<br />

schädlichen Zeitdruck und ohne vorschnelle Entscheidungen<br />

erfolgen. Wir warnen vor der Vorstellung, dass allein mit einer<br />

Bankenunion die Staatsschuldenkrise überwunden werden könnte.<br />

Das ist ein Irrglaube. Nur eine solide Haushaltspolitik kann hier mit<br />

der Zeit Abhilfe leisten.<br />

2. Trennbanken<br />

<strong>Die</strong> EU Kommission führt derzeit ein Konsultationsverfahren durch,<br />

um nach Möglichkeiten für ein Trennbankensystem auf EU-Ebene zu<br />

suchen. Im Rahmen dieser Konsultationen haben wir uns als<br />

<strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft nachdrücklich dafür ausgesprochen, das<br />

Universalbankensystem zu erhalten.<br />

Dafür sprechen im Wesentlichen drei Gründe:


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1. Das Universalbankenmodell ist adäquat für die<br />

Wirtschaftsstruktur in Deutschland<br />

<strong>Die</strong> Unternehmen in Deutschland sind in vielen Fällen international<br />

ausgerichtet und das sehr erfolgreich. Gleichzeitig ist die Mehrheit<br />

der Unternehmen klein- und mittelständisch geprägt. Für diese<br />

Unternehmen ist eine Universalbank der beste kreditwirtschaftliche<br />

Partner, weil das Unternehmen hier alle Angebote aus einer Hand<br />

bekommt. <strong>Die</strong> Einführung eines Trennbankensystems würde höhere<br />

Kosten für die Absicherung <strong>von</strong> Unternehmensrisiken (z. B.<br />

Rohstoffpreis- oder Währungsschwankungen) bzw. eine deutliche<br />

Einschränkung des Angebots solcher Finanzdienstleistungen<br />

erzeugen. <strong>Die</strong>s wirft die Frage auf, ob eine solche Trennung<br />

volkswirtschaftlich überhaupt einen Zugewinn bedeuten würde.<br />

2. Trennbankensystem ist eigentumsrechtlich problematisch<br />

Ein Trennbankensystem stellt aus eigentumsrechtlicher Sicht einen<br />

unverhältnismäßigen Eingriff dar. Aus verfassungsrechtlicher Sicht<br />

stellt die Sanierungs- und Abwicklungsplanung und die aufsichtliche<br />

Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit ein milderes, mindestens<br />

gleich effektives und daher vorzugswürdiges Mittel dar.<br />

3. Große Einlagenbank mit kleiner Handelseinheit als einzig<br />

gangbarer Weg<br />

Sollte eine Strukturreform trotz aller Vorbehalte dennoch verfolgt<br />

werden, wäre allein die Variante einer kleinen Trading-Einheit<br />

(„Narrow trading entity“) und einer großen Einlagenbank („Broad<br />

deposit bank“) der einzig gangbare Weg. Hierbei würde das<br />

Universalbankenmodell am geringsten geschädigt und die<br />

Bedürfnisse der exportorientierten, mittelständisch geprägten<br />

deutschen Volkswirtschaft zumindest ansatzweise gewahrt.<br />

Außerdem dürfen risikomindernde oder regulatorisch<br />

vorgeschriebene Positionen (z. B. Liquiditätspuffer nach CRD IV,<br />

Absicherungsgeschäfte) weder in eine Schwellenwertberechnung


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einfließen noch abgespaltet werden. <strong>Die</strong> Entscheidung über die<br />

Trennung sollte letztlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />

liegen, da diese die möglichen Spezifika und Risiken bei einzelnen<br />

Instituten angemessen beurteilen kann.<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung über die Trennung sollte zudem nicht automatisch<br />

erfolgen, sondern letztlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />

liegen, da diese die Spezifika und Risiken bei einzelnen Instituten<br />

und damit letztlich die Notwendigkeit einer Separierung am besten<br />

beurteilen kann.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft schlägt daher vor, dass zunächst die<br />

Auswirkungen der bisher eingeleiteten Regulierungsvorhaben<br />

abgewartet und analysiert werden, bevor man nun überstürzt ein<br />

Trennbankensystem implementiert. Dazu gehören<br />

Regulierungsvorhaben wie die CRRI/CRD IV, EMIR, BRRD, SSM usw.<br />

Im Übrigen sichert bereits die Krisenmanagementrichtlinie die<br />

Abwicklungsfähigkeit, was im Vergleich zu einer Ex-ante-Trennung<br />

der deutlich bessere Weg ist.<br />

3. Verbraucherthemen<br />

PRIPs<br />

In Deutschland gibt es seit 2010 Produktinformationsblätter für die<br />

wichtigsten Wertpapiere, 2011 hat der Gesetzgeber entschieden,<br />

diese auch verpflichtend vorzuschreiben, wenn ein Kreditinstitut im<br />

Rahmen seiner Anlageberatung ein Wertpapier zum Kauf empfiehlt.<br />

Derzeit befindet sich ein Vorschlag der EU-Kommission im Trilog, der<br />

ein ganz ähnliches Ziel verfolgt, nämlich leicht verständliche<br />

Informationsblätter für verpackte Produkte einzuführen, und zwar<br />

für Investmentfonds und geschlossene Fonds, strukturierte Produkte<br />

(Zertifikate), (fondsgebundene) Lebensversicherungen und


Seite 8 <strong>von</strong> 11<br />

strukturierte Einlagen. Das Ganze wird unter der Überschrift der<br />

Packaged Retail Investment Products (PRIPs) diskutiert.<br />

Als <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft begrüßen wir den Vorschlag, weil er<br />

einen wichtigen Schritt hin zu einer EU-weiten Harmonisierung<br />

darstellt. Besonders den Ansatz, dass der Emittent diese<br />

Informationen, das Key Investor Document (KID) zusammenstellt,<br />

halten wir für sehr sinnvoll.<br />

Mit Sorge sehen wir allerdings die Diskussion im ECON-Rat, die sich<br />

<strong>von</strong> der ursprünglichen Idee, komplexe Produkte zu regulieren,<br />

immer weiter entfernt. Hier sehen wir die Gefahr einer<br />

Überregulierung, die zu einer Informationsflut für den Kunden führt<br />

und in Teilen auch widersprüchlich ist.<br />

Unsere Forderungen lauten daher<br />

1. Den Anwendungsbereich nicht ausweiten<br />

Einfache, aus sich heraus verständliche Produkte brauchen kein<br />

zusätzliches KID. Ausweitung über „verpackte Produkte“ hinaus auf<br />

solch einfache Produkte wie Sparbücher ist ohne Aufklärungsmehrwert<br />

für den Anleger.<br />

Dabei wirkt erschwerend, dass das KID auch für das beratungsfreie<br />

Geschäft vorgehalten werden müsste. Vor allem einfache Einlagen<br />

wie Sparbücher, aber auch Aktien und Anleihen sollten aus unserer<br />

Sicht ungeregelt bleiben.<br />

2. Vertreibende Institute dürfen nicht mit Prüfprozessen<br />

und der Erstellung <strong>von</strong> individualisierten Anhängen<br />

überlastet werden<br />

Wenn das vertreibende Institut verpflichtet würde, alle KIDs zu<br />

prüfen, und zwar auch im beratungsfreien Geschäft, wäre das<br />

unangemessen. Das wird nicht für sämtliche Produkte durchgeführt<br />

werden können. Ebenso wenig können produkt- und


Seite 9 <strong>von</strong> 11<br />

institutsspezifisch Anhänge bezüglich Steuern und Kosten erstellt<br />

werden. <strong>Die</strong> Folge wäre eine dramatisch reduzierte Produktpalette<br />

für Privatanleger. Das kann nicht im Sinne der Kunden sein.<br />

3. Inkohärenz zu anderen Vorhaben vermeiden<br />

Im Verordnungsentwurf wird nicht geklärt, wie das KID mit der<br />

Prospektzusammenfassung aus dem Wertpapierprospekt harmoniert.<br />

<strong>Die</strong> Sorge ist, dass letztlich zwei verschiedene Informationsblätter<br />

erstellt werden müssen. Eine Doppelinformation ist für den Anleger<br />

jedoch nicht hilfreich.<br />

Und solche Überschneidungen und zum Teil gegenläufige<br />

Regelungen gehen weiter:<br />

- Abweichend zur Investmentfondsrichtlinie UCITS wurde eine<br />

Beweislastumkehr geregelt, obwohl in der UCITS ebenfalls<br />

wesentliche Anlegerinformationen reguliert sind.<br />

- Organisatorische Anforderungen, die bereits Gegenstand der<br />

MiFID II sind, sollten auch nur dort und nicht in der PRIPs<br />

geregelt werden.<br />

Solch inkohärente Regelwerke erschweren die Rechtsanwendung und<br />

erhöhen unnötig die Kosten. Wir machen uns deswegen dafür stark,<br />

dass man im weiteren Trilog hier einen pragmatischen Ansatz wählt.<br />

Consumer Package<br />

Sehr kritisch bewertet die <strong>Deutsche</strong> Kreditwirtschaft die Vorschläge<br />

der EU-Kommission rund um die Regulierung <strong>von</strong> Girokonten.<br />

Ein Ziel der EU-Kommission ist es, dass Kunden häufiger als bisher<br />

einen ausländischen Anbieter für ihr Girokonto wählen sollen. In der<br />

Tat scheint es so, als ob nur verhältnismäßig wenige Spanier ihr<br />

Girokonto bei einer Bank in den Niederlanden haben, wenige


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Italiener bei einer Bank in Frankreich und wenige <strong>Deutsche</strong> bei einer<br />

Bank in Griechenland. <strong>Die</strong>s geht im Wesentlichen darauf zurück,<br />

dass die Kunden mit den Anbietern an ihrem Wohnort so zufrieden<br />

sind, dass es ihnen nicht schwer fällt, einen für sie geeigneten<br />

Anbieter zu finden. Dabei legen Kunden nicht nur Wert darauf, dass<br />

ihr Kreditinstitut erreichbar ist - zu Fuß, mit dem Auto, mit<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln - sondern auch, dass die Mitarbeiter die<br />

eigene Sprache sprechen.<br />

Um es klar zu sagen: Grenzüberschreitende Kontowechsel scheitern<br />

regelmäßig bereits an Sprachbarrieren. <strong>Die</strong> Vorschläge der EU-<br />

Kommission würden daher keine Verbesserung bewirken. Sie würden<br />

lediglich hohe Umsetzungskosten verursachen.<br />

Das gilt auch für den Vorschlag des Berichterstatters für den<br />

Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments<br />

zu mitnehmbaren, also portablen Kontonummern. Man<br />

vergegenwärtige sich bitte, wie viele Menschen sich derzeit im Zuge<br />

der SEPA-Umstellung neue Kontokennungen IBAN und BIC merken<br />

müssen und welchen Aufwand Unternehmen und Vereine betreiben,<br />

um ihren Zahlungsverkehr auf diese Kennungen (und auf die neuen<br />

Bezahlverfahren) umzustellen. <strong>Die</strong> Umstellung auf eine neue<br />

portable Kontonummer würde bedeuten, dass alle Bankkunden<br />

gleich wieder eine neue Kontonummer erhalten müssten.<br />

Dabei funktioniert die IBAN wie eine Art Kontoadresse, die man wie<br />

die Adresse am Wohnort nicht einfach mitnehmen kann, wenn man<br />

umzieht: Das Länderkennzeichen verweist auf den Sitz des<br />

Kreditinstitutes, die Bankleitzahl zeigt das Clearinggebiet bzw. das<br />

Bankennetz, und letztlich kommt man zum genau definierten Konto.<br />

Niemand käme auf die Idee, Postanschriften portabel gestalten zu<br />

wollen. Wir raten dringend da<strong>von</strong> ab, solche Überlegungen auf<br />

Kontonummern bei Girokonten zu übertragen.


Seite 11 <strong>von</strong> 11<br />

Ein weiteres Ziel der EU-Kommission ist es, die Versorgung mit<br />

Konten in der EU zu verbessern. In Deutschland haben wir jedoch<br />

bereits ein wirklich gutes Angebot. Der Versorgungsgrad mit Konten<br />

liegt in Deutschland bei 99%. Eine einheitliche Regulierung ist daher<br />

aus unserer Sicht nicht angemessen, wenn es darum geht, Probleme<br />

zu lösen, die nur in einigen EU-Mitgliedstaaten bestehen.<br />

Wir denken, dass sich der Zahlungsverkehr in der EU durch die<br />

Zahlungsdiensterichtlinie und durch die Einführung <strong>von</strong> SEPA<br />

weitreichend verändern wird. Wir raten dringend, diese<br />

Veränderungsprozesse zu Ende zu führen und dann die Lage erneut<br />

zu bewerten.<br />

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