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Reglement für die ausserschulische Benützung der Turnhallen ...

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IV.<br />

Schlussbestimmungen<br />

Art. 10<br />

Die Sportgruppen und Vereine sind verpflichtet, <strong>die</strong>ses <strong>Reglement</strong> den Trainern und Benützern<br />

zur Kenntnis zu bringen und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung <strong>die</strong>ser Vorschriften zu sorgen.<br />

Art. 11<br />

Sportkommission und Hauswart haben darüber zu wachen, dass <strong>die</strong>sem <strong>Reglement</strong> nachgelebt<br />

wird. Die Sportkommission erteilt <strong>die</strong> Bewilligung, kontrolliert <strong>die</strong> Belegung und nimmt<br />

Anregungen betreffend Geräte und Mobiliar entgegen. Der Hauswart überwacht den gesamten<br />

Trainingsbetrieb bezüglich Ordnung, Reinlichkeit, Umgang mit Einrichtungen und Geräten.<br />

Verstösse gegen <strong>die</strong>ses <strong>Reglement</strong> sind von <strong>der</strong> Sportkommission und vom Hauswart <strong>der</strong> Gemeindevorstehung<br />

zu melden.<br />

Art. 12<br />

Zuwi<strong>der</strong>handlungen werden von <strong>der</strong> Gemeindevorstehung geahndet. Wie<strong>der</strong>holte Verstösse<br />

haben den vorübergehenden o<strong>der</strong> den dauernden Entzug <strong>der</strong> <strong>Benützung</strong>sbewilligung zur Folge.<br />

Art. 13<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde vom Gemein<strong>der</strong>at an <strong>der</strong> Sitzung vom 22. Oktober 2008 genehmigt<br />

und auf <strong>die</strong>ses Datum in Kraft gesetzt. Es ersetzt alle bisherigen <strong>Reglement</strong>e.<br />

Gemeindevorstehung Mauren<br />

gez. Freddy Kaiser<br />

Gemeindevorsteher<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Abän<strong>der</strong>ungen von <strong>Reglement</strong>sbestimmungen<br />

• Art. 9 (<strong>Benützung</strong>sgebühren) abgeän<strong>der</strong>t durch Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss vom 28. August<br />

2013 (Inkrafttreten <strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ung am 1. September 2013)<br />

www.mauren.li

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