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Ordnung zur Bachelor- und Diplomarbeit und deren Verteidigung

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§ 5<br />

Rechercheanfragen <strong>und</strong> Beteiligung anderer Behörden<br />

(1) Bei der Beteiligung der Behörden der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong><br />

anderer Behörden <strong>und</strong> Einrichtungen ist ein strenger Maßstab hinsichtlich Aufwand <strong>und</strong><br />

Nutzen anzusetzen.<br />

(2) Vor Recherche-Anfragen an Behörden <strong>und</strong> Dienststellen ist unter Verwendung des<br />

Formblattes in Anlage 2 die betreuende Lehrkraft um Zustimmung zu ersuchen. Das<br />

untersuchungsmethodische Design ist im Anhang zu erläutern <strong>und</strong> entsprechende Unterlagen<br />

<strong>zur</strong> Recherche-Anfrage (z. B. Fragebogen, Ablauf von Interviews) beizufügen. Nach<br />

Unterzeichnung durch die betreuende Lehrkraft sind Formblatt <strong>und</strong> Unterlagen dem Prüfungsamt<br />

vorzulegen. Das Prüfungsamt gewährleistet eine unverzügliche Weiterleitung<br />

des Ersuchens unter Beifügung eines entsprechenden offiziellen Anschreibens.<br />

(3) In begründeten Einzelfällen können Studierende für die Beteiligung anderer Behörden<br />

im Rahmen ihrer Studienarbeit freigestellt werden. Die Freistellung ist mit dem Erstkorrektor<br />

abzustimmen <strong>und</strong> beim Prüfungsamt <strong>zur</strong> Genehmigung ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

(4) Dienstreisen im Rahmen der eigenen Studienarbeit müssen auf übliche formelle Weise<br />

beantragt werden <strong>und</strong> sind dementsprechend versicherungstechnisch abgesichert. Die<br />

Kosten der Dienstreise tragen die Studierenden.<br />

§ 6<br />

Abgabe der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

(1) Die mit der unterzeichneten Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Arbeit<br />

(Anlage 3) <strong>und</strong> einem Abstrakt (Anlage 4) versehene <strong>Bachelor</strong>arbeit ist in dreifacher Ausfertigung<br />

- ein geb<strong>und</strong>enes Exemplar (Paperback) <strong>und</strong> zwei ungeb<strong>und</strong>ene Exemplare (im<br />

Schnellhefter) - sowie als eine komplette Datei in digitalisierter Form im PDF-Format <strong>und</strong><br />

DOC-Format spätestens am festgelegten Abgabetag bis 15:30 Uhr in der Geschäftsstelle<br />

Prüfungsamt abzugeben. Die für die Arbeit als Vorlage dienenden Anlagen werden elektronisch<br />

auf der Webseite der FHöVPR M-V <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Wird die <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

nicht, oder nicht rechtzeitig abgegeben, bestimmen sich die Rechtsfolgen nach § 30<br />

Abs. 6, 35 Abs. 2, 46 Abs. 4 <strong>und</strong> § 48 APOPol M-V.<br />

(2) Die digitalisierte Form der <strong>Bachelor</strong>arbeit <strong>und</strong> <strong>deren</strong> Abstrakt ist auf einer CD- oder<br />

DVD-ROM in einer CD-Box abzugeben. Die CD-Box ist mit Namen, Vornamen <strong>und</strong> dem<br />

vollständigen Titel der <strong>Bachelor</strong>arbeit, die CD-ROM mit Namen <strong>und</strong> Vornamen <strong>und</strong> den<br />

ersten fünf Wörtern des Titels der <strong>Bachelor</strong>arbeit zu beschriften.<br />

(3) Der Arbeit ist ein loses Blatt mit einer freiwilligen Einverständniserklärung <strong>zur</strong> Übertragung<br />

der Nutzungsrechte nach Anlage 5 <strong>und</strong> einem Deckblatt nach Anlage 6 beizufügen.<br />

(4) Die einzuhaltenden Formalien <strong>zur</strong> Anfertigung der <strong>Bachelor</strong>arbeit ergeben sich aus Anlage<br />

7. Die Orientierung auf inhaltliche <strong>und</strong> wissenschaftliche Ansprüche ergibt sich aus<br />

Anlage 8 (formale <strong>und</strong> inhaltliche Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit) <strong>und</strong> Anlage<br />

9 (Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit) dieser <strong>Ordnung</strong>.

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