Einladung Stadtteilversammlung mit allen Anlagen - Stadtteilverein ...
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Die Soziale Stadt<br />
Unser Weg zu einer intakten Nachbarschaft<br />
Die Gemeinschaftsinitiative „Stadt- und Ortsteile <strong>mit</strong> besonderem Entwicklungsbedarf<br />
– die Soziale Stadt“.<br />
Richtlinien für die Verwendung der Bürgerfonds der Sozialen Stadt Rosenheim<br />
in dem Stadtteil Isarstraße/Traberhofstraße.<br />
Grundsätzlich müssen alle geförderten Projekte den Zielen des Programmes Soziale<br />
Stadt entsprechen. Die Mittel sollen möglichst sparsam und effizient verwendet<br />
werden.<br />
1. Den Bürgerfond von jährlich 25.000 € verwaltet die Freiwilligenagentur.<br />
2. Es gelten die kassenrechtlichen Bestimmungen der GRWS.<br />
3. Antragberechtigt sind die in den jeweiligen Stadtteilen <strong>mit</strong> Wohnsitz gemeldeten<br />
Bürger und ehrenamtliche Gruppenleiter von im Stadtteil tätigen Gruppen.<br />
4. Der Antrag muss grundsätzlich schriftlich in die <strong>Stadtteilversammlung</strong><br />
eingebracht und von dieser entschieden werden.<br />
5. Grundsätzlich werden Projekte der Bürger bis zu 2.500€ <strong>mit</strong> Zustimmung der<br />
<strong>Stadtteilversammlung</strong> bezuschusst. Über Projektanträge <strong>mit</strong> mehr als 2.500€<br />
Kosten wird zusätzlich zur <strong>Stadtteilversammlung</strong> im Team Projektsteuerung<br />
beraten und abgestimmt.<br />
6. Ein Eigenanteil der Bürger soll, wo möglich, in das Projekt eingebracht werden.<br />
7. Die Projekte werden in den <strong>Stadtteilversammlung</strong>en von den Durchführenden<br />
vorgestellt.<br />
8. Über die Projekte wird berichtet, z.B. in der <strong>Stadtteilversammlung</strong>, in den Medien<br />
etc..<br />
(Satz entfällt: Es wird ein Projektbericht geschrieben, der dem/der<br />
QuartiersmanagerIn zu überstellen ist.)<br />
9. (Satz entfällt: Gelder für Projekte müssen bei dem/der QuartiersmanagerIn<br />
schriftlich beantragt werden, bei der Beantragung müssen Bürger beteiligt sein.)<br />
10. Personalkosten werden nur in (entfällt: begründeten) Ausnahmefällen finanziert<br />
und müssen im Antrag detailliert begründet und ausgewiesen werden.<br />
11. Die Antragsteller haben - u. U. <strong>mit</strong> Hilfe der Freiwilligenagentur oder<br />
Projektsteuerin - alle anderen Möglichkeiten, das Projekt über andere Förder<strong>mit</strong>tel<br />
oder weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu finanzieren vor der Antragstellung<br />
abzuklären.