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Einladung Stadtteilversammlung mit allen Anlagen - Stadtteilverein ...

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Die Soziale Stadt<br />

Unser Weg zu einer intakten Nachbarschaft<br />

Die Gemeinschaftsinitiative „Stadt- und Ortsteile <strong>mit</strong> besonderem Entwicklungsbedarf<br />

– die Soziale Stadt“.<br />

Richtlinien für die Verwendung der Bürgerfonds der Sozialen Stadt Rosenheim<br />

in dem Stadtteil Isarstraße/Traberhofstraße.<br />

Grundsätzlich müssen alle geförderten Projekte den Zielen des Programmes Soziale<br />

Stadt entsprechen. Die Mittel sollen möglichst sparsam und effizient verwendet<br />

werden.<br />

1. Den Bürgerfond von jährlich 25.000 € verwaltet die Freiwilligenagentur.<br />

2. Es gelten die kassenrechtlichen Bestimmungen der GRWS.<br />

3. Antragberechtigt sind die in den jeweiligen Stadtteilen <strong>mit</strong> Wohnsitz gemeldeten<br />

Bürger und ehrenamtliche Gruppenleiter von im Stadtteil tätigen Gruppen.<br />

4. Der Antrag muss grundsätzlich schriftlich in die <strong>Stadtteilversammlung</strong><br />

eingebracht und von dieser entschieden werden.<br />

5. Grundsätzlich werden Projekte der Bürger bis zu 2.500€ <strong>mit</strong> Zustimmung der<br />

<strong>Stadtteilversammlung</strong> bezuschusst. Über Projektanträge <strong>mit</strong> mehr als 2.500€<br />

Kosten wird zusätzlich zur <strong>Stadtteilversammlung</strong> im Team Projektsteuerung<br />

beraten und abgestimmt.<br />

6. Ein Eigenanteil der Bürger soll, wo möglich, in das Projekt eingebracht werden.<br />

7. Die Projekte werden in den <strong>Stadtteilversammlung</strong>en von den Durchführenden<br />

vorgestellt.<br />

8. Über die Projekte wird berichtet, z.B. in der <strong>Stadtteilversammlung</strong>, in den Medien<br />

etc..<br />

(Satz entfällt: Es wird ein Projektbericht geschrieben, der dem/der<br />

QuartiersmanagerIn zu überstellen ist.)<br />

9. (Satz entfällt: Gelder für Projekte müssen bei dem/der QuartiersmanagerIn<br />

schriftlich beantragt werden, bei der Beantragung müssen Bürger beteiligt sein.)<br />

10. Personalkosten werden nur in (entfällt: begründeten) Ausnahmefällen finanziert<br />

und müssen im Antrag detailliert begründet und ausgewiesen werden.<br />

11. Die Antragsteller haben - u. U. <strong>mit</strong> Hilfe der Freiwilligenagentur oder<br />

Projektsteuerin - alle anderen Möglichkeiten, das Projekt über andere Förder<strong>mit</strong>tel<br />

oder weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu finanzieren vor der Antragstellung<br />

abzuklären.

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