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Einladung Stadtteilversammlung mit allen Anlagen - Stadtteilverein ...

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Richtlinien für die Verwendung der Bürgerfonds<br />

der Sozialen Stadt Rosenheim<br />

im Stadtteil Isarstraße/Traberhofstraße<br />

Grundsätzlich müssen alle geförderten Projekte den Zielen des Programms Soziale<br />

Stadt entsprechen. Die Mittel sollen möglichst sparsam und effizient verwendet<br />

werden.<br />

1. Den Bürgerfonds in der Höhe wie im jeweiligen Haushaltsjahr festgelegt<br />

verwaltet die Soziale Stadt Rosenheim.<br />

2. Es gelten die kassenrechtlichen Bestimmungen der GRWS.<br />

3. Antragsberechtigt sind die in den jeweiligen Stadtteilen <strong>mit</strong> Wohnsitz<br />

gemeldeten Bürger und ehrenamtliche Gruppenleiter von im Stadtteil<br />

tätigen Gruppen.<br />

4. Der Antrag muss grundsätzlich schriftlich in die <strong>Stadtteilversammlung</strong><br />

eingebracht und von dieser entschieden werden.<br />

5. Grundsätzlich werden Projekte der Bürger bis zu 2.500€ <strong>mit</strong> Zustimmung<br />

der <strong>Stadtteilversammlung</strong> bezuschusst. Über Projektanträge <strong>mit</strong> mehr als<br />

2.500€ Kosten wird zusätzlich zur <strong>Stadtteilversammlung</strong> im Team<br />

Projektsteuerung beraten und abgestimmt.<br />

6. Ein Eigenanteil der Bürger soll, wo möglich, in das Projekt eingebracht<br />

werden.<br />

7. Die Projekte werden in den <strong>Stadtteilversammlung</strong>en von den<br />

Durchführenden vorgestellt.<br />

8. Über die Projekte wird berichtet, z.B. in der <strong>Stadtteilversammlung</strong> oder in<br />

den Medien.<br />

9. Personalkosten werden nur in Ausnahmefällen finanziert und müssen im<br />

Antrag detailliert begründet und ausgewiesen werden.<br />

10. Die Antragsteller haben - u. U. <strong>mit</strong> Hilfe der Freiwilligenagentur oder der<br />

Sozialen Stadt - alle anderen Möglichkeiten, das Projekt über andere<br />

Förder<strong>mit</strong>tel oder weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu finanzieren vor<br />

der Antragstellung abzuklären.<br />

11. In Absprache <strong>mit</strong> den jeweiligen <strong>Stadtteilversammlung</strong>en besteht die<br />

Möglichkeit, Teile des Bürgerfonds zeitnah, auch ohne Beschluss der<br />

<strong>Stadtteilversammlung</strong>, für kleinere Projekte bis zu 250€ durch die<br />

Freiwilligenagentur zu vergeben. Bei der nächsten <strong>Stadtteilversammlung</strong><br />

muss das Projekt vorgestellt werden.<br />

12. Bewilligte und nicht verbrauchte Finanz<strong>mit</strong>tel für die Projekte fließen<br />

zurück an den Bürgerfonds.<br />

13. Der Bürgerfonds wird im Kalenderjahr abgerechnet.<br />

Stand: September 2013

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