Einladung Stadtteilversammlung mit allen Anlagen - Stadtteilverein ...
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Richtlinien für die Verwendung der Bürgerfonds<br />
der Sozialen Stadt Rosenheim<br />
im Stadtteil Isarstraße/Traberhofstraße<br />
Grundsätzlich müssen alle geförderten Projekte den Zielen des Programms Soziale<br />
Stadt entsprechen. Die Mittel sollen möglichst sparsam und effizient verwendet<br />
werden.<br />
1. Den Bürgerfonds in der Höhe wie im jeweiligen Haushaltsjahr festgelegt<br />
verwaltet die Soziale Stadt Rosenheim.<br />
2. Es gelten die kassenrechtlichen Bestimmungen der GRWS.<br />
3. Antragsberechtigt sind die in den jeweiligen Stadtteilen <strong>mit</strong> Wohnsitz<br />
gemeldeten Bürger und ehrenamtliche Gruppenleiter von im Stadtteil<br />
tätigen Gruppen.<br />
4. Der Antrag muss grundsätzlich schriftlich in die <strong>Stadtteilversammlung</strong><br />
eingebracht und von dieser entschieden werden.<br />
5. Grundsätzlich werden Projekte der Bürger bis zu 2.500€ <strong>mit</strong> Zustimmung<br />
der <strong>Stadtteilversammlung</strong> bezuschusst. Über Projektanträge <strong>mit</strong> mehr als<br />
2.500€ Kosten wird zusätzlich zur <strong>Stadtteilversammlung</strong> im Team<br />
Projektsteuerung beraten und abgestimmt.<br />
6. Ein Eigenanteil der Bürger soll, wo möglich, in das Projekt eingebracht<br />
werden.<br />
7. Die Projekte werden in den <strong>Stadtteilversammlung</strong>en von den<br />
Durchführenden vorgestellt.<br />
8. Über die Projekte wird berichtet, z.B. in der <strong>Stadtteilversammlung</strong> oder in<br />
den Medien.<br />
9. Personalkosten werden nur in Ausnahmefällen finanziert und müssen im<br />
Antrag detailliert begründet und ausgewiesen werden.<br />
10. Die Antragsteller haben - u. U. <strong>mit</strong> Hilfe der Freiwilligenagentur oder der<br />
Sozialen Stadt - alle anderen Möglichkeiten, das Projekt über andere<br />
Förder<strong>mit</strong>tel oder weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu finanzieren vor<br />
der Antragstellung abzuklären.<br />
11. In Absprache <strong>mit</strong> den jeweiligen <strong>Stadtteilversammlung</strong>en besteht die<br />
Möglichkeit, Teile des Bürgerfonds zeitnah, auch ohne Beschluss der<br />
<strong>Stadtteilversammlung</strong>, für kleinere Projekte bis zu 250€ durch die<br />
Freiwilligenagentur zu vergeben. Bei der nächsten <strong>Stadtteilversammlung</strong><br />
muss das Projekt vorgestellt werden.<br />
12. Bewilligte und nicht verbrauchte Finanz<strong>mit</strong>tel für die Projekte fließen<br />
zurück an den Bürgerfonds.<br />
13. Der Bürgerfonds wird im Kalenderjahr abgerechnet.<br />
Stand: September 2013