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Verflechtung von Fischwirtschaft und Tourismus - Europa

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Farnet Magazin Nr 9 I Herbst-Winter 2013 I Seite 27<br />

▲ Dieser in Ostende (Belgien) beheimatete Krabbenkutter ist für den Pescatourismus zugelassen.<br />

Er fährt mit einer Sondergenehmigung als „Kulturerbe“.<br />

Demgegenüber sind in acht Achse-4-Ländern<br />

(Belgien, Deutschland, Dänemark,<br />

Irland, Niederlande 11 , Polen, Portugal <strong>und</strong><br />

Slowenien) Touristen an Bord gewerblich<br />

genutzter Fischfangschiffe nicht zugelassen.<br />

Dort können sich die FLAG entweder<br />

für Gesetzesänderungen stark machen wie<br />

beispielsweise in Deutschland <strong>und</strong> Portugal,<br />

oder sie können ihr Augenmerk auf die Förderung<br />

vergleichbarer, gesetzlich zulässiger<br />

Erwerbsmöglichkeiten richten. Das können<br />

Touristikfahrten auf ausgemusterten oder<br />

umgebauten Fischerbooten sein, die <strong>von</strong><br />

aktiven oder ehemaligen Berufsfischern<br />

geführt werden, oder auf Spezialbooten zur<br />

Beobachtung der gewerblich betriebenen<br />

Fischerei oder Aquakultur aus der Ferne.<br />

Im letzteren Fall fließt der wirtschaftliche<br />

Nutzen jedoch zumeist nicht den Fischern<br />

zu, sondern den Reiseveranstaltern. In Ländern,<br />

in denen gesetzliche Änderungen<br />

angestrebt werden, stellt sich häufig das<br />

Problem, dass nur selten das für Fischerei<br />

zuständige Ministerium bestimmt, unter<br />

welchen Voraussetzungen Passagiere auf<br />

Fischerbooten mitfahren dürfen. Die Entscheidungsgewalt<br />

liegt in diesem Fall häufig<br />

beim Verkehrs- oder Entwicklungsministerium,<br />

bisweilen sogar bei mehreren Ministerien<br />

gleichzeitig. Deshalb muss nicht nur<br />

im Fischereiministerium, sondern auch bei<br />

den übrigen maßgeblichen Stellen Überzeugungsarbeit<br />

geleistet werden.<br />

11<br />

In den Niederlanden dürfen Fischerboote unter<br />

bestimmten Voraussetzungen jedoch für den <strong>Tourismus</strong><br />

auf Binnengewässern eingesetzt werden.<br />

In acht Ländern (Bulgarien, Estland, Finnland,<br />

Lettland, Litauen, Rumänien, Schweden <strong>und</strong><br />

Großbritannien) ist der Pescatourismus zwar<br />

nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber<br />

andererseits ist er auch nicht konkret geregelt.<br />

Daher müssen die Fischerboote den<br />

gleichen Maßstäben an Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />

Sicherheit genügen wie andere Passagierschiffe<br />

auch. Die entsprechenden Vorschriften<br />

können äußerst streng sein oder horrende<br />

Umbaukosten nach sich ziehen. Damit<br />

ist es in manchen Ländern <strong>von</strong> vornherein<br />

ausgeschlossen, dass Fischerboote Touristen<br />

an Bord nehmen. In anderen Ländern jedoch<br />

<strong>und</strong> je nach Art des Fischfangs können die<br />

erforderlichen Umbauten minimal ausfallen.<br />

Zudem bestehen dort Verfahren zur Vergabe<br />

<strong>von</strong> Konzessionen an jene Fischer, die auf<br />

ihren Booten Touristen mitnehmen wollen<br />

<strong>und</strong> die entsprechenden Anforderungen<br />

erfüllen. In Finnland beispielsweise müssen<br />

nicht nur die Boote bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllen, sondern auch die Fischer; diese<br />

haben an Schulungen teilzunehmen <strong>und</strong><br />

Prüfungen abzulegen, bevor sie eine Konzession<br />

erhalten können. Auch der Abschluss<br />

einer geeigneten Versicherung ist Pflicht.<br />

Für jede staatliche Stelle mit Zuständigkeit<br />

für den Pescatourismus stellt die Sicherheit<br />

an Bord natürlich ein wichtiges Anliegen dar.<br />

Das Spektrum entsprechender Vorschriften<br />

erstreckt sich unter anderem auf die Größe<br />

<strong>und</strong> Stabilität des Bootes, auf die für Touristen<br />

verfügbare Fläche <strong>und</strong> auf die Entfernung<br />

der Touristen <strong>von</strong> maschinellen Anlagen <strong>und</strong><br />

Fischfanggerät. In den meisten Ländern ist der<br />

▲ Touristin auf einer Fischfangfahrt<br />

in der Nähe <strong>von</strong> Peniche (Portugal).<br />

Pescatourismus auf in Dienst stehenden Fangschiffen<br />

ausdrücklich untersagt. Ansonsten<br />

bestehen Vorschriften für die zulässige Anzahl<br />

<strong>von</strong> Touristen auf Booten einer bestimmten<br />

Größe <strong>und</strong> die Anzahl der sie betreuenden<br />

Crewmitglieder sowie für Erste-Hilfe-Ausstattung<br />

<strong>und</strong> Rettungsausrüstung.<br />

Dort, wo Fischer Touristen an Bord nehmen<br />

dürfen, stellen sich steuerrechtliche Probleme.<br />

In vielen Ländern ist der Berufsfischfang<br />

steuerlich begünstigt, aber diese Vergünstigungen<br />

gelten nicht für Nebentätigkeiten,<br />

so dass eine zweite Buchhaltung notwendig<br />

würde. Das stellt für jene Fischer, die sich<br />

mit dem Gedanken eines Einstiegs in den<br />

Pescatourismus tragen, natürlich eine weitere<br />

Hürde dar. In Frankreich hat man dieses Problem<br />

mit den 2012 in Kraft getretenen gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen zur Förderung<br />

des Pescatourismus gelöst. Dort wird für eine<br />

Tätigkeit in diesem Erwerbszweig der gleiche<br />

Steuersatz fällig wie für die Fischerei, sofern<br />

die Einkünfte aus Pescatourismus nicht höher<br />

sind als 32 100 Euro <strong>und</strong>/oder nicht mehr als<br />

50 % der Gesamteinkünfte ausmachen.<br />

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