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Gemeinderat 02.07.2013 - Altenkunstadt

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Gemeinde <strong>Altenkunstadt</strong><br />

Sitzung<br />

des<br />

<strong>Gemeinderat</strong>es <strong>Altenkunstadt</strong><br />

Tag: Dienstag, <strong>02.07.2013</strong>, 19.30 bis 22.50 Uhr<br />

Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />

Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 GO war gegeben.


Tagesordnung<br />

zur <strong>Gemeinderat</strong>ssitzung am <strong>02.07.2013</strong><br />

I. öffentlich<br />

1. Genehmigung von öffentlichen Sitzungsniederschriften nach Art. 54 Abs. 2 GO<br />

2. Erschließungsmaßnahme „Heidäcker Nord“;<br />

Entwurfsplanung<br />

3. 1. Änderung des Bebauungsplans „Evangelische Kirche (Erweiterung)“;<br />

Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;<br />

Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Anhörung der Träger öffentlicher Belange<br />

nach § 4 Abs. 1 BauGB<br />

4. Neubau Wirtschaftsweg Baiersdorf – Maineck;<br />

Teilrealisierung<br />

5. Entschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer<br />

6. Bekanntgabe von Beschlüssen nach Art. 52 Abs. 3 GO<br />

7. Bekanntgaben und Anfragen


Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am <strong>02.07.2013</strong><br />

Gemeinderäte: 21, anwesend: 18<br />

I. öffentlich<br />

Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />

- 3 -<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung verdeutlicht der Vorsitzende anhand einer Fundstelle, dass<br />

er bei der vergangenen Sitzung am 13.06.2013 nicht persönlich beteiligt war (vgl. Fundstelle<br />

Randnr. 172/1980).<br />

1. Genehmigung von öffentlichen Sitzungsniederschriften nach Art. 54 Abs. 2 GO<br />

56/024/13 : 4<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es<br />

vom 13.06.2013 mit Stimmenmehrheit.<br />

2. Erschließungsmaßnahme „Heidäcker-Nord“;<br />

Entwurfsplanung________________________<br />

610<br />

Die Gemeinde beabsichtigt den seit 2000 rechtskräftigen Bebauungsplan „Heidäcker-Nord“<br />

im Gemeindeteil Strössendorf baulich umzusetzen. Die Planungsgruppe Strunz wurde mit der<br />

Erschließungsplanung beauftragt. Der Vorsitzende erteilt Dipl.-Ing. Schönfelder das Wort.<br />

Dieser erläutert die Vorplanung für die Bereiche Straßenbau, Wasser und Abwasser.<br />

Für die straßenbautechnische Erschließung präsentiert er insgesamt zwei Varianten.<br />

Die Variante 1 beinhaltet einen sechs Meter breiten Vollasphaltausbau mit einer Entwässerungseinrichtung<br />

(Rinne) im östlichen Bereich (Dreizeiler) und einen Wendehammer mit<br />

Grundfläche in der Mitte; in den vorderen Ecken sind zwei Bäume vorgesehen und in den<br />

hinteren Ecken Granitkleinpflaster. In den beiden nördlichen Eckbereichen der Wendeanlage<br />

ist eine Aufpflasterung sowie in den beiden südlichen Eckbereichen Baumpflanzen mit einer<br />

Mittelinsel als Grünfläche vorgesehen.<br />

Bei der Variante 2 erfolgt eine Straßenaufteilung zwei Drittel zu einem Drittel; die Trennung<br />

erfolgt mittels einer Rinne. Ein Drittel ist als Mehrzweckstreifen in Asphaltbauweise vorgesehen;<br />

wobei der Wendehammer gepflastert wird und alle sonstigen Straßenbestandteile asphaltiert<br />

werden sollen. Daraus ergeben sich eine asymmetrische Lage der Rinne und eine vollflächige<br />

Aufpflasterung der vier Eckbereiche und der Mittelinsel.<br />

Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden nach kurzer Diskussion folgende Beschlüsse gefasst:<br />

57/610/5 : 13<br />

Die durchgängige Asphaltbauweise mit einer sechs Meter breiten Ausführung (Variante 1)<br />

wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.<br />

Damit wird einvernehmlich festgelegt, dass Variante 2 der Vorzug gewährt wird.<br />

58/610/3 : 15<br />

Ebenso wird der Wendekreis in Asphaltbauweise mit Stimmenmehrheit danach abgelehnt.


Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am <strong>02.07.2013</strong><br />

Gemeinderäte: 21, anwesend: 18<br />

I. öffentlich<br />

Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />

- 4 -<br />

2.<br />

59/610 18 : 0<br />

Erst die folgende Variante, die ein Pflastern des Wendekreises und eine Bepflanzung der vorderen<br />

Ecke und eine Kleinpflasterung der hinteren Ecke vorsieht wird bevorzugt.<br />

Die Straßenraumaufteilung gemäß Variante 2 sowie bezüglich der Wendeanlage die Variante<br />

1 mit folgender Abänderung: Mittelinsel aufpflastern und südliche Randbereich mit Heisterstatt<br />

Baumpflanzungen zu versehen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass Baumpflanzungen<br />

eine erhöhten Pflegeaufwand verursachen und Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke<br />

wie die Erfahrungen der Vergangenheit der Gemeinde zeigen nicht ausgeschlossen werden<br />

können. Hinsichtlich der Anbindung des bestehenden Wirtschaftsweges wurde auf<br />

Grundlage der vorgestellten Gestaltungsmöglichkeiten der Allverbund-Spurweg mit durchgehend<br />

gepflasterter Fahrbahn und mittig angeordneten Rasengittersteinen bestimmt. Die vorgesehene<br />

Länge dieses Pflasterstreifens im Hinblick auf das Ziel der Reifensäuberung wurde in<br />

Frage gestellt.<br />

Die Lage der Einmündung des Wirtschaftsweges in die geplante Erschließungsstraße wurde<br />

auf Anfrage damit begründet, dass höhentechnisch eine andere Lage zu schlechteren Neigungsverhältnissen<br />

führen würde. In Kenntnis dieser Tatsache soll der Anbindungspunkt beibehalten,<br />

der Innenradius der Einmündung des Wirtschaftsweges jedoch größer gestaltet und<br />

ein zusätzlicher Bereich außerhalb des Korbbogens mit Rasengittersteinen befestigt werden,<br />

um ein reibungsloses Befahren mit Traktoren und Anhängern ohne Beeinträchtigung der<br />

Grünfläche zu ermöglichen.<br />

Mittels Lageplan und Längsschnitten wurde die geplante Abwasseranlage erläutert. Im Plangebiet<br />

wird ein Trennsystem errichtet, obwohl im Bestand Hirtengraben derzeit noch das<br />

Mischsystem anliegt. Mit der vorgeschlagenen Lösung und einer Tiefenlage des Schmutzwasserkanals<br />

von 3 m bis 3,7 m Tiefe wird sichergestellt, dass alle Baurechte auch im Kellergeschoss<br />

im Freispiegelverfahren entwässerbar sind. Dies wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Im Hinblick auf die angespannte Situation der Auslastung des bestehenden Mischwasserkanals<br />

im Hirtengraben auch und vor allem im Hinblick auf die zu entwässernden Außenbereiche<br />

(unabhängig vom Baugebiet) wurde vorgeschlagen, südlich des Plangebietes im Bereich<br />

des Hirtengrabens eine Rückhaltung vorzusehen. Mittels Drosselbauwerk soll in Summe eine<br />

Abschlussmenge von ca. 80 l/s abgeleitet werden. Somit werden ungefähr 160 l/s zurückgehalten,<br />

gepuffert und dann zeitlich verzögert abgeleitet. Dies erfordert in diesem Bereich<br />

ein ungefähres Speichervolumen von 220 m³ bis 240 m³. Dabei ist bereits das ebenfalls noch<br />

zu entwässernde Außengebiet westlich des Erschließungsgebietes mit berücksichtigt, deren<br />

größter Teil über einen zu errichtenden Graben westlich des Baugebietes und über eine kaskadenförmige<br />

Ableitung im Bereich der Grünfläche ebenfalls dem Rückhaltebecken zugeführt<br />

werden muss. Auf Anregung aus dem Gremium soll geprüft werden, ob die beiden letzten<br />

Haltungen vor Einleitung des Regenwasserkanales in den Bestand als Stauraumkanal Verwendung<br />

finden können. Auf die voraussichtlichen Mehrkosten wurde hingewiesen. Für das<br />

Regenrückhaltebecken in naturnaher Bauweise wäre auch alternativ ein Standort südwestlich<br />

der bestehenden


Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am <strong>02.07.2013</strong><br />

Gemeinderäte: 21, anwesend: 18<br />

I. öffentlich<br />

Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />

- 5 -<br />

2.<br />

Bebauung denkbar, da der betroffene Eigentümer während der Sitzung Bedenken geäußert<br />

hat. Dies ist im Weiteren zu prüfen, wobei die Gemeinde auch Abstimmungen mit dem betroffenen<br />

Grundstückseigentümer führen wird.<br />

Hinsichtlich des bereits angesprochenen Oberflächenwassers aus den Außenbereichen wurde<br />

ausgeführt, dass aufgrund der Kleinteiligkeit des Einzuggebietes (ca. 0,8 ha) eine Lösung vorgeschlagen<br />

wird, und dass auf der Grundstücksgrenze zwischen Baugebiet und landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche durch den Oberlieger ein Graben / eine Mulde anzulegen ist und die<br />

Bauwerber auf ihrem Grundstück eine kleinteilige Böschung anlegen, sodass das<br />

oberliegende Wasser ordnungsgemäß abgeführt werden kann. Aufgrund der Höhensituation<br />

wird der Bereich vom Ende der Wendeplatte bis zum südlichen Baugebietsrand nach Süden in<br />

das geplante Regenrückhaltebecken und ab der Wendeplatte Richtung Norden über die freie<br />

Feldflur entwässert.<br />

Die Wasserversorgung wird an den Bestand in der Erschließungsstraße Hirtengraben angebunden.<br />

Es erfolgt eine stichartige Erschließung ins Gebiet hinein mit einem Unterflurhydrant<br />

im Bereich der Wendeplatte. Auf Anfrage hin soll geprüft werden, ob die Druckverhältnisse<br />

im Plangebiet ausreichend sind, alle Wohnhäuser auch im Obergeschoss mit ausreichendem<br />

Trinkwasser versorgen zu können.<br />

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:<br />

„Der vorgestellten Vorplanung mit den o. a. Änderungen in der Straßenraumgestaltung<br />

und ohne Berücksichtigung der finalen Aussagen zur Wasserversorgung und Regenwasserableitung<br />

wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Betroffenen<br />

zu führen, die Planungsgruppe wird gebeten, die technischen Fragen zu beantworten.<br />

In Abstimmung ist dann eine weitere Beratung im <strong>Gemeinderat</strong> nach Fortschreibung<br />

der Planung vorzusehen.“<br />

3. 1. Änderung des Bebauungsplans „Evangelische Kirche (Erweiterung)“;<br />

Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB;<br />

Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Anhörung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB__________________________________________<br />

610<br />

Die Gemeinde beabsichtigt ihren rechtswirksamen Bebauungsplan „Evangelische Kirche<br />

(Erweiterung)“ für den noch nicht realisierten Teilbereich den heutigen und zukünftigen<br />

Bauwünschen durch eine Verdichtung anzupassen und den südlich anzugrenzenden privaten<br />

Grünriegel in die Aufplanung mit aufzunehmen. Die Planungsgruppe Strunz wurde beauftragt<br />

Bebauungsplankonzepte zu entwickeln. Die wesentlichen Grundsätze der Planung wurden<br />

bereits in der Sitzung am 13.06.2013 (TOP I.2) dargelegt.<br />

Eingangs erläutert der Vorsitzende, dass entsprechende Gespräche mit den Anliegern geführt<br />

worden sind und als Ergebnis festzuhalten ist, dass keine Gründe entgegen stehen, die einer<br />

Baulandausweisung widersprechen würden. Ebenso hat bereits im Vorfeld eine Klärung mit<br />

der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Lichtenfels stattgefunden. Als Ergebnis


Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am <strong>02.07.2013</strong><br />

Gemeinderäte: 21, anwesend: 18<br />

I. öffentlich<br />

Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />

- 6 -<br />

3.<br />

ist hierzu festzuhalten, dass die Flächen keine grundsätzliche naturschutzrechtliche Bedeutung<br />

haben und keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich ist, jedoch werden<br />

die Einzelheiten in einem Umweltbericht enthalten sein. Dipl.-Ing. Schönfelder erläutert weiter,<br />

dass die Grundstücksgrößen sehr verschieden seien, um den Vorgaben entsprechend gerecht<br />

zu werden.<br />

Nach einer kurzen Diskussion wird folgender Beschuss gefasst:<br />

60/610/18 : 0<br />

„Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Evangelische<br />

Kirche (Erweiterung)“ zu ändern (1. Änderung). Das Plangebiet umfasst die<br />

Grundstücke Fl. Nrn. 361, 361/2, 363 und 363/1, jeweils Gemarkung <strong>Altenkunstadt</strong>.“<br />

4. Neubau Wirtschaftsweg Baiersdorf – Maineck;<br />

Teilrealisierung___________________________<br />

61/631/18 : 0<br />

Am 19.06.2013 fand ein gemeinsames Fördergespräch über die Realisierung des Wirtschaftsweges<br />

Maineck – Prügel – Baiersdorf (2,75 km) im Landratsamt Lichtenfels statt. Bei diesem<br />

Termin waren Landrat Christian Meißner, Landratsamt Lichtenfels, Ltd. Baudirektor Hepple,<br />

Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Bamberg und erster Bürgermeister<br />

Georg Vonbrunn, Gemeinde <strong>Altenkunstadt</strong> anwesend. Nachdem die Klageverfahren hinsichtlich<br />

der Enteignung eines Anliegergrundstückes im Bereich Prügel – Maineck (Fl.-Nr. 452<br />

Gemarkung Maineck) kurzfristig wohl nicht abgeschlossen werden können und durchaus<br />

Zweifel an einer positiven Entscheidung bestehen wurde eine neue Vorgehensweise erörtert.<br />

Ein Ausbau des gesamten Wirtschaftsweges unter Auslassung der betreffenden Flurnummer<br />

wird aus verschiedenen Gründen derzeit nicht weiter verfolgt. Auf Anregung von erstem<br />

Bürgermeister Georg Vonbrunn bestätigte Ltd. BD Hepple, dass das Teilstück zwischen<br />

Prügel und Baiersdorf (1,27 km) auch alleine gebaut werden könne bei entsprechender<br />

Begründung.<br />

Einen dahingehenden Antrag würde sein Amt befürworten und einem sofortigen Baubeginn<br />

auch zustimmen vor dem Hintergrund der derzeit guten finanziellen Ausstattung. Im Haushaltsjahr<br />

2013 sind beim Amt für Ländliche Entwicklung erhebliche Mittel für den Wegebau<br />

verfügbar. Wie sich die Situation im nächsten Jahr ergibt ist ebenso äußerst zweifelhaft, weil<br />

Herr Hepple davon ausgeht, dass diese Mittel bei Nichtverwendung vollständig für den<br />

Hochwasserschutz im Staatshaushalt umgeschichtet werden.<br />

Auch der Landkreis kann in Form von Haushaltsresten die entsprechenden Mittel 2013 zur<br />

Verfügung stellen. Übereinstimmend betonen sowohl der Landrat als auch der Amtschef, dass<br />

an einer späteren Realisierung des Abschnitts Prügel – Maineck weiter festgehalten wird.<br />

Der gemeindliche Anteil (in Höhe von 20 % der geschätzten Baukosten, lt. Kreisbauhof rd.<br />

250 000 €) von ca. 50 000 € ist im Gemeindehaushalt 2013 nicht vorgesehen, dennoch könn-


Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am <strong>02.07.2013</strong><br />

Gemeinderäte: 21, anwesend: 18<br />

I. öffentlich<br />

Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />

- 7 -<br />

4.<br />

ten nach Auskunft der Kämmerei durch Umschichtungen bzw. Nachtragshaushaltssatzung<br />

Mittel bereit gestellt werden.<br />

Die Verwaltung schlägt daher vor der Teilrealisierung des Wirtschaftsweges von Prügel nach<br />

Baiersdorf zuzustimmen.<br />

In der anschließenden Diskussion signalisieren die Vertreter aller Fraktionen, dass sie zu der<br />

Teilrealisierung ihre Zustimmung erteilen werden. Daneben wird insbesondere über die Entwicklung<br />

des vom <strong>Gemeinderat</strong> beschlossenen Enteignungsantrags hinsichtlich eines Grundstücks<br />

ausführlich diskutiert. Der Vorsitzende plädiert darauf, dass alle Grundstückseigentümer<br />

gleich zu behandeln sind und daher keine andere Möglichkeit für die Verwaltung bestanden<br />

hatte. Zweiter Bürgermeister Robert Hümmer entgegnet, dass er mit Tauschverhandlungen<br />

unter Einbeziehung des Hausgrundstücks des Eigentümers am Hochbehälter hätte Erfolg<br />

haben können. Die Bewertung im Gremium erfolgt äußerst unterschiedlich und geht von<br />

einem ausdrücklichen Appell an den Grundstückseigentümer das Grundstück doch noch<br />

freizugeben bis zum Auftrag an die Verwaltung im laufenden Klageverfahren Verhandlungen<br />

zu führen. Die kontroversen Diskussionen führten zu keinem konstruktiven Ergebnis.<br />

62/631 11 : 7<br />

Dem anschließend von GRM Jan Riedel gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf<br />

Beendigung der Debatte wird mit Stimmenmehrheit zugestimmt.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> fasst folgenden Beschluss:<br />

„Der Teilrealisierung des Wirtschaftsweges Baiersdorf – Prügel im Jahr 2013 wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Förder- und Haushaltsmitteln<br />

beauftragt die entsprechenden Anträge zu stellen und eine beschränkte<br />

Ausschreibung durchzuführen.“<br />

5. Entschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer<br />

63/004/18 : 0<br />

Im September 2013 finden die Wahlen zum Landtag- und Bezirkstag sowie eine Woche später<br />

zum Bundestag statt. Im März 2014 folgen die Kommunalwahlen sowie im Sommer 2014<br />

die Europawahl. Dies erfordert wie bisher eine Vielzahl an ehrenamtlichen Wahlhelfern. Bislang<br />

wurde die Wahlhelferentschädigung separat für jede Wahl beschlossen. Wegen der zahlreichen<br />

stattfindenden Wahlen in nächster Zeit wird eine grundsätzliche Regelung vorgeschlagen.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> fasst folgenden Beschluss:<br />

„Die Entschädigung je Wahlhelfer wird grundsätzlich für alle Wahlen auf 30,00 € festgesetzt.“


Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am <strong>02.07.2013</strong><br />

Gemeinderäte: 21, anwesend: 18<br />

I. öffentlich<br />

Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />

- 8 -<br />

6. Bekanntgabe von Beschlüssen nach Art. 52 Abs. 3 GO<br />

Hierzu liegt nichts vor.<br />

7. Bekanntgaben und Anfragen<br />

7.1 Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP);<br />

Mittelzentrum____________________________________________________<br />

64/050/17 : 1<br />

Der Vorsitzende erinnert an den mit überwältigender Mehrheit gefassten Beschluss vom<br />

06.11.2012 auf Aufnahme der Stadt Weismain in das gemeinsame Mittelzentrum Burgkunstadt,<br />

<strong>Altenkunstadt</strong>. Dieser Beschluss wird vor dem Hintergrund des Schriftverkehrs mit der<br />

Stadt Burgkunstadt erneut mit Stimmenmehrheit bekräftigt.<br />

7.2 Regionaler Planungsverband Oberfranken West;<br />

Sitzung des Planungsausschusses vom 13.05.2013_<br />

610<br />

Das Gremium erhält Kenntnis von der Niederschrift des Planungsausschusses des Regionalen<br />

Planungsverbands Oberfranken West zu dem Thema Windenergie, das <strong>Altenkunstadt</strong> betrifft.<br />

„ „Vorranggebiet 93 Isling – Nord“<br />

Herr Landrat Meißner (Landkreis Lichtenfels) kann sich der regionalplanerischen Stellungnahme<br />

und dem Beschlussvorschlag, nachdem das Gebiet unverändert im Entwurf erhalten<br />

bleibt, wegen der Sichtbeziehungen nicht anschließen.<br />

Es wird folgender Beschluss gefasst:<br />

„Das geplante VRG 93 Isling – Nord bleibt im Entwurf des Regionalplans unverändert<br />

enthalten. Beschlussergebnis 16 : 1 bei 17 anwesenden Mitgliedern.““<br />

Die gesamte Niederschrift kann unter der Rubrik www.oberfranken-west.de nachgelesen werden.<br />

7.3 Stärkere Einbindung des Hausbergs „Kordigast“ in die Fremdenverkehrswerbung<br />

des Landkreises_________________________________________________<br />

715<br />

Der Vorsitzende berichtet von einer Begehung des Kordigasts am Mittwoch, 19.06.2013 mit<br />

Landrat Meißner und weiteren Teilnehmern, mit dem Ziel den Kordigast besser in die Fremdenverkehrswerbung<br />

des Landkreises einzubinden.


Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am <strong>02.07.2013</strong><br />

Gemeinderäte: 21, anwesend: 18<br />

I. öffentlich<br />

Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />

- 9 -<br />

7.4 Amtssitzverlegung des Notars in Burgkunstadt<br />

020<br />

Der Vorsitzende berichtet von einem Schreiben des Notars Michael Müller von Münchow,<br />

vom 11.06.2013, wonach dieser mitteilt, dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz und<br />

für Verbraucherschutz den Amtssitz des Notars mit Wirkung vom 01.07.2013 von Burgkunstadt<br />

nach Garmisch-Patenkirchen verlegt hat. Die Notarstelle wird bis zu einer Neubesetzung<br />

von Frau Notarassessorin Anja Schaller zwischenzeitlich verwaltet.<br />

7.5 Malzfabrik Maineck<br />

611<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die konkreten Abbrucharbeiten nach Auskunft des Landratsamtes<br />

Lichtenfels voraussichtlich am 15.07.2013 beginnen werden.<br />

7.6 Wasserversorgung <strong>Altenkunstadt</strong> Gemeindeteil Baiersdorf;<br />

Neubau eines Hochbehälters___________________________<br />

863<br />

Der Vorsitzende gibt auszugsweise Kenntnis von dem Ablauf der Baumaßnahme wie folgt:<br />

10.09.2013 Beschlussfassung über die Entwurfsplanung im <strong>Gemeinderat</strong><br />

05.11.2013 Vergabe im <strong>Gemeinderat</strong><br />

7.7 Horterweiterung in der Grundschule<br />

423<br />

Der Vorsitzende berichtet von dem einvernehmlichen Ergebnis einer Besprechung aller<br />

Beteiligten im Rathaus über die Horterweiterung und dem gleichzeitigen Erhalt der<br />

Lernwerkstatt. Ausdrücklich weist erster Bürgermeister Georg Vonbrunn darauf hin, dass er<br />

die erforderlichen Auftragsvergaben im Rahmen seiner Kompetenz erteilen werde, was<br />

einvernehmlich zur Kenntnis genommen wird.<br />

7.8 Treppenanlagen in Maineck<br />

631<br />

GRM Robert Fiedler verweist ausdrücklich auf den Erhalt der beiden Treppenanlagen, die aus<br />

verschiedenen Gründen für den Gemeindeteil unverzichtbar seien. Der Vorsitzende bestätigt<br />

diesen Sachverhalt und teilt mit, dass der Bauhof in Kürze mit den entsprechenden Sanierungsmaßnahmen<br />

beider Anlagen beginnen werde.<br />

7.9 Toilettensanierung in der Kathi-Baur-Kita;<br />

423<br />

Auf Anfrage teilt der Vorsitzende mit, dass noch in dieser Woche mit den Abbrucharbeiten<br />

der Toilettendecke begonnen werde und im Anschluss, während der Kindergartenferien, die<br />

Toilettenanlagen erneuert werden.


Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am <strong>02.07.2013</strong><br />

Gemeinderäte: 21, anwesend: 18<br />

I. öffentlich<br />

Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />

- 10 -<br />

7.10 Straßenmarkierungen in Woffendorf<br />

140<br />

Zweiter Bürgermeister Robert Hümmer regt weitere Markierungen an, insbesondere beim<br />

Beginn des Geh- und Radweges Woffendorf in Richtung Staatsstraße (St. 2191). Der Vorsitzende<br />

teilt hierzu mit, dass die Angelegenheit von der Verwaltung entsprechend geprüft wird.<br />

Gemeinde <strong>Altenkunstadt</strong>/mf<br />

Schriftführer<br />

Vorsitzender

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