Gemeinde Altenkunstadt Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenkunstadt</strong><br />
<strong>Sitzung</strong><br />
<strong>des</strong><br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschusses</strong><br />
<strong>Altenkunstadt</strong><br />
Tag: Dienstag, 22.05.2012, 19.30 bis 21.20 Uhr<br />
Ort: <strong>Sitzung</strong>szimmer <strong>des</strong> Rathauses<br />
Beschlussfähigkeit im Sinne <strong>des</strong> Art. 47 Abs. 2 GO war gegeben.
<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschusses</strong> am 22.05.2012<br />
anwesend:<br />
Vorsitzender:<br />
Erster Bürgermeister Georg Vonbrunn<br />
Schriftführer:<br />
VI Gerhard Hofmann<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte:<br />
Heinz-Hermann Welbers<br />
Robert Hümmer, stv. f. Edwin Jungkunz<br />
Hans-Werner Schuster<br />
Karlheinz Hofmann<br />
Otto Schuhmann, ab TOP I. 1.4<br />
Walter Limmer<br />
Norbert Schnapp<br />
Robert Fiedler, stv. f. Georg Deuerling<br />
Jan Riedel<br />
Maximilian Deuber<br />
Ortssprecherin:<br />
Walburga Kraus, Burkheim<br />
Presse:<br />
Dieter Radziej, Obermain Tagblatt<br />
Stefan Stöckel, Fränkischer Tag, Neue Presse, Bayerische R<strong>und</strong>schau<br />
Zuhörer:<br />
3
Tagesordnung<br />
zur <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschusssitzung am 22.05.2012<br />
I. öffentlich<br />
1. <strong>Bau</strong>anträge <strong>und</strong> -voranfragen<br />
1.1 <strong>Bau</strong>anfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Garage auf<br />
dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 386/3, Gemarkung <strong>Altenkunstadt</strong> (Dietrich-Bonhoeffer-Straße<br />
6, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
1.2 Spitzbodenausbau im Wohnhaus auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 649/2, Gemarkung<br />
<strong>Altenkunstadt</strong> (Dr.-Anton-Sattler-Straße 5, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
1.3 Wohnhausneubau (2 WE) auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 386/17, Gemarkung<br />
<strong>Altenkunstadt</strong> (Dietrich-Bonhoeffer-Straße 3, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
1.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 522/15,<br />
Gemarkung <strong>Altenkunstadt</strong> (Danziger Straße 5, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
1.5 Nutzungsänderung – Grillimbiss mit Straßenverkauf auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 564,<br />
Gemarkung <strong>Altenkunstadt</strong> (Mainbrücke 9, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
1.6 <strong>Bau</strong>anfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage <strong>und</strong> Carport auf<br />
dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 410/4, Gemarkung <strong>Altenkunstadt</strong> (Langheimer Straße 56,<br />
<strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
1.7 Sonstiges<br />
2. Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes „St 2191 Burgkunstadt-Hollfeld; Verlegung bei<br />
Weismain“;<br />
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB<br />
3. Bekanntgaben <strong>und</strong> Anfragen
<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschusses</strong> am 22.05.2012<br />
Ausschussmitglieder: 11, anwesend: 11<br />
I. öffentlich<br />
Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />
1. <strong>Bau</strong>anträge <strong>und</strong> -voranfragen<br />
1.1 <strong>Bau</strong>anfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Garage<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 386/3, Gemarkung <strong>Altenkunstadt</strong> (Dietrich-Bonhoeffer-Straße<br />
6, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
43/602/9 : 1<br />
Antragsteller: munÈ.t GbR, Eck Nadine <strong>und</strong> Torben<br />
Das Vorhaben liegt im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Evangelische Kirche (3. <strong>und</strong> 4. Änderung)“<br />
<strong>und</strong> entspricht hinsichtlich der Dachform (Flachdach) nicht den Festsetzungen, da nur<br />
geneigte Dächer mit einer Min<strong>des</strong>tneigung von 15° zulässig sind. Einer Befreiung gemäß § 31<br />
Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB wird bei Vorlage eines entsprechenden <strong>Bau</strong>antrages das gemeindliche Einvernehmen<br />
in Aussicht gestellt. Der <strong>Bau</strong>anfrage wird mehrheitlich zugestimmt.<br />
1.2 Spitzbodenausbau im Wohnhaus auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 649/2, Gemarkung<br />
<strong>Altenkunstadt</strong> (Dr.-Anton-Sattler-Straße 5, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
44/602/10 : 0<br />
Antragsteller: Baier Andrea<br />
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 <strong>Bau</strong>GB. Es<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die<br />
Erschließung gesichert ist <strong>und</strong> das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.<br />
Dem <strong>Bau</strong>antrag wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.<br />
1.3 Wohnhausneubau (2 WE) auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 386/17, Gemarkung<br />
<strong>Altenkunstadt</strong> (Dietrich-Bonhoeffer-Straße 3, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
602<br />
Antragsteller: Hemmerlein Heinz Dieter <strong>und</strong> Singer Brigitte<br />
Es handelt sich um eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58<br />
BayBO. Das Vorhaben liegt im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Evangelische Kirche (3. <strong>und</strong><br />
4. Änderung)“. Eine Genehmigungsfreistellung ist nur möglich, wenn die geforderten Gelän<strong>des</strong>chnitte<br />
(Ziff. 3.2 der Textlichen Festsetzungen) nachgereicht <strong>und</strong> die festgesetzte Nutzung<br />
von Niederschlagswasser (Ziff. 8 der Textlichen Festsetzungen) nachgewiesen werden. Die<br />
Maßangaben für die Dachneigung sind anzugeben. Außerdem sind min<strong>des</strong>tens zwei Stellplätze/Garagen<br />
je Wohneinheit herzustellen, somit insgesamt vier Stellplätze. Die fehlenden<br />
Unterlagen wurden heute vom Planer nachgereicht, so dass eine Freistellung erfolgen kann.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 BayBO<br />
einvernehmlich zur Kenntnis.<br />
- 4 -
<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschusses</strong> am 22.05.2012<br />
Ausschussmitglieder: 11, anwesend: 11<br />
I. öffentlich<br />
Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />
1.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr.<br />
522/15, Gemarkung <strong>Altenkunstadt</strong> (Danziger Straße 5, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
602<br />
Antragsteller: Dittrich Stephanie <strong>und</strong> Alfred<br />
Das Vorhaben liegt im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Hühnerberg Teil II“ <strong>und</strong> widerspricht<br />
nicht den Festsetzungen. Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Abs. 1 BayBO kann<br />
seitens der Verwaltung erteilt werden.<br />
Das Vorhaben wird einvernehmlich zur Kenntnis genommen.<br />
1.5 Nutzungsänderung – Grillimbiss mit Straßenverkauf auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-<br />
Nr. 564, Gemarkung <strong>Altenkunstadt</strong> (Mainbrücke 9, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
45/602/9 : 2<br />
Antragsteller: Hopf Markus<br />
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 <strong>Bau</strong>GB. Es<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die<br />
Erschließung gesichert ist <strong>und</strong> das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.<br />
Seitens <strong>des</strong> Ausschusses werden Probleme hinsichtlich <strong>des</strong> Parkens an der Staatsstraße 2191<br />
im Rückstaubereich der Ampelkreuzung Mainbrücke gesehen. Diese sind im Genehmigungsverfahren<br />
mit dem Straßenbaulastträger abzuklären. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit sollte<br />
dabei auch die Polizei gehört werden. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück<br />
selbst bzw. in der Nähe nachzuweisen.<br />
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter den genannten Vorbehalten<br />
mehrheitlich erteilt.<br />
1.6 <strong>Bau</strong>anfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage <strong>und</strong><br />
Carport auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 410/4, Gemarkung <strong>Altenkunstadt</strong><br />
(Langheimer Straße 56, <strong>Altenkunstadt</strong>)<br />
46/602/11 : 0<br />
Antragsteller: Lück Ute <strong>und</strong> Uwe<br />
Das Vorhaben liegt im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Weidner“ <strong>und</strong> entspricht nicht den<br />
Festsetzungen (Überschreitung der <strong>Bau</strong>grenzen bei Wohnhaus <strong>und</strong> Garagen, Dachform <strong>und</strong> –<br />
neigung Wohnhaus <strong>und</strong> Garagen, Geschosszahl Wohnhaus, Gr<strong>und</strong>stücksaufteilung, gegebenenfalls<br />
Gr<strong>und</strong>flächenzahl). Einer jeweiligen Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen<br />
in Aussicht gestellt.<br />
- 5 -
<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschusses</strong> am 22.05.2012<br />
Ausschussmitglieder: 11, anwesend: 11<br />
I. öffentlich<br />
Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />
1.6<br />
Hinsichtlich der erforderlichen Abstandsflächen ist vom Gr<strong>und</strong>stücksnachbarn Hahn eine<br />
Abstandsflächenübernahme von 1,50 m vorgesehen. Das Einverständnis hierzu liegt schriftlich<br />
nicht vor. Ebenso wird eine Abstandsflächenübernahme von 1,50 m auf die öffentliche<br />
Verkehrsfläche Fl.-Nr. 405 (Langheimer Straße) beantragt, da das <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück nur eine<br />
Gr<strong>und</strong>stückstiefe von ca. 13 m (nach Zukauf ca. 15 m) besitzt. Dieser wird das gemeindliche<br />
Einvernehmen erteilt.<br />
Die Zufahrt soll über die Langheimer Straße erfolgen; sie liegt etwas ungünstig im unmittelbaren<br />
Einmündungsbereich der Willy-Brandt-Straße. Im Gr<strong>und</strong>stück liegen bereits zwei<br />
Hausanschlüsse an die Wasserversorgung. Der Anschluss an den privaten Schmutzwasserkanal,<br />
der ab dem Anwesen „Langheimer Straße 54“ in südwestliche Richtung verläuft, kann<br />
auf dem <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück selbst erfolgen. Für das Oberflächenwasser ist auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />
eine Versickerung vorzusehen; der Einbau einer Zisterne wird empfohlen.<br />
Der <strong>Bau</strong>anfrage wird zugestimmt.<br />
1.7 Sonstiges<br />
Hierzu liegt nichts vor.<br />
2. Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes „St 2191 Burgkunstadt-Hollfeld; Verlegung bei<br />
Weismain“;<br />
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB<br />
47/610/11 : 0<br />
Die Stadt Weismain informiert mit Schreiben vom 12.04.2012 über die frühzeitige Beteiligung<br />
gemäß § 4 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB zur Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes „St 2191 Burgkunstadt-<br />
Hollfeld; Verlegung bei Weismain“ mit integriertem Grünordnungsplan. Darin wird die<br />
Trasse für die Ortsumgehung von Weismain festgesetzt. Die Ausbaulänge beträgt 2 200 m.<br />
Der gemeindliche <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss stellt fest, dass durch den Bebauungsplan keine<br />
Belange der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenkunstadt</strong> berührt <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb Bedenken <strong>und</strong> Einwendungen nicht<br />
vorgebracht werden. Das Einvernehmen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenkunstadt</strong> wird erteilt. Gleichzeitig<br />
wird festgelegt, dass eine weitere Beteiligung am Verfahren erfolgen soll.<br />
- 6 -
<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschusses</strong> am 22.05.2012<br />
Ausschussmitglieder: 11, anwesend: 11<br />
I. öffentlich<br />
Beschluss-Nr./Az./Ergebnis<br />
3. Bekanntgaben <strong>und</strong> Anfragen<br />
3.1 Radwegneubau entlang der Kreisstraße LIF 3 bei Spiesberg<br />
631<br />
Der Vorsitzende informiert über planerische Vorschläge <strong>des</strong> Landkreises Lichtenfels zur Anlegung<br />
eines Geh- <strong>und</strong> Radweges entlang der Kreisstraße LIF 3. In einem ersten Teilabschnitt<br />
ist dabei die Anbindung <strong>des</strong> Ortsteiles Spiesberg an die alte <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße nach<br />
Pfaffendorf vorgesehen. Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt dies einvernehmlich zur<br />
Kenntnis.<br />
3.2 Sanierung der Mainecker Straße, Baiersdorf<br />
631<br />
Erster Bürgermeister Vonbrunn weist darauf hin, dass der Landkreis innerhalb der nächsten<br />
vier Jahre beabsichtigt, die Kreisstraße LIF 18, Mainecker Straße, in Baiersdorf zu sanieren.<br />
Zuvor muss seitens der <strong>Gemeinde</strong> geprüft werden, in welchem Zustand sich Wasserversorgung<br />
<strong>und</strong> Kanalisation befinden. Zumin<strong>des</strong>t bei der Wasserversorgung ist zu erwarten, dass<br />
neue Leitungen verlegt werden müssen.<br />
3.3 Kinderkrippe Kathi-<strong>Bau</strong>r-Kindertagesstätte<br />
621<br />
Aus dem Gremium wird nachgefragt, warum beim Neubau der Kinderkrippe Teile <strong>des</strong><br />
Daches wieder geöffnet wurden <strong>und</strong> ob ein Zusammenhang mit der Schimmelproblematik<br />
besteht. Der Vorsitzende erwidert, dass es sich lediglich um einen Verlegefehler der für die<br />
Dachdämmung beauftragten <strong>Bau</strong>firma handelte.<br />
Zusätzlich erfolgt der Hinweis, dass an einem Fenster <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> ein Edelstahlkamin nach<br />
außen geführt wird (Bei einer im Anschluss an diese <strong>Sitzung</strong> durchgeführten Ortseinsicht<br />
wird festgestellt, dass der Kamin bereits vor Jahren im Zuge <strong>des</strong> Heizungseinbaus in der<br />
Kathi-<strong>Bau</strong>r-Kindertagesstätte errichtet wurde).<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenkunstadt</strong>/H<br />
Schriftführer Vorsitzender<br />
- 7 -