13.01.2014 Aufrufe

Die Zimmerswiesen - Stadt Bad Soden -Salmünster

Die Zimmerswiesen - Stadt Bad Soden -Salmünster

Die Zimmerswiesen - Stadt Bad Soden -Salmünster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Amtliche Bekanntmachung<br />

Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Soden</strong>-<strong>Salmünster</strong>, Stt. Alsberg<br />

¨ Bebauungsplan „<strong>Die</strong> <strong>Zimmerswiesen</strong>“<br />

¨ Öffentlichkeitsbeteiligung / Entwurfsoffenlage gem. § 3(2) BauGB<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Soden</strong>-<strong>Salmünster</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />

01.07.2013 den Bebauungsplan „<strong>Die</strong> <strong>Zimmerswiesen</strong>“ mit Begründung im Entwurf sowie dessen<br />

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen<br />

Mit dem Bebauungsplan sollen auf Grundlage der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken<br />

in naturlandschaftlich reizvoller Lage geschaffen werden.<br />

<strong>Die</strong> frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ Träger öffentlicher Belange<br />

nach §§ 3(1) und 4(1) BauGB erfolgte im November - Dezember 2009.<br />

Im Ergebnis umfangreicher ökologischer und faunistischer Untersuchungen und Abstimmungen<br />

mit insbesondere den Naturschutzfachbehörden und der Wasserbehörde sowie nach Ermittlung<br />

des Kostenaufwandes für eine rechtskonforme Planung und Erschließung der Baugrundstücke<br />

erfolgt gegenüber der Vorentwurfsfassung (10/ 2009) eine deutliche Verkleinerung<br />

des räumlichen Geltungsbereiches.<br />

<strong>Die</strong> vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (06/2013) liegt am südlichen Rand<br />

von Alsberg, im unmittelbaren Anschluss an die bebaute Ortslage und umfasst nunmehr mit<br />

einer Gesamtfläche von rd. von rd. 2,48 ha die Flurstücke 61/5, 61/6, 65/1 (teilw.), 65/2 (teilw.)<br />

in der Flur 2 und die Flurstücke 29/43 (teilw.),96/5, 96/6, 96/7, 96/8, 96/9, 97/3 (teilw.), 97/5,<br />

97/6, 97/7, 97/8 und 99/2 in der Flur 3 der Gemarkung Alsberg.<br />

<strong>Die</strong> Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte<br />

zu entnehmen.<br />

Auf Grundlage der nunmehr vorliegenden Entwurfsfassung soll die formelle Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4(2) BauGB erfolgen.<br />

Dazu liegen der Entwurf des Bebauungsplanes (06/2013) „<strong>Die</strong> <strong>Zimmerswiesen</strong>“ und die Begründung<br />

sowie der Umweltbericht und die nachstehend angeführten umweltbezogenen Informationen<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von<br />

Montag, 22.07. bis zum 23.08.2013 (einschl.)<br />

im Rathaus im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Salmünster</strong>, 63628 <strong>Bad</strong> <strong>Soden</strong>-<strong>Salmünster</strong>, Rathausstraße 1, 1. Stock,<br />

Zimmer113, während der üblichen <strong>Die</strong>nststunden und nach Vereinbarung öffentlich aus.<br />

Zu der Planung liegen als verfügbare umweltbezogene Informationen vor:<br />

- Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Soden</strong>-<strong>Salmünster</strong> (2001)


- Umweltbericht zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf (06/2013) u.a. mit Beschreibung der<br />

zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu den Schutzgütern<br />

Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden und Wasser, Landschaft sowie Bilanzierung des Eingriffs<br />

und des notwendigen Kompensationsumfanges.<br />

- Bestandskarten 2008 und 2013<br />

- Faunistisches Gutachten, Stand 08/2010.<br />

- Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 10/2011.<br />

- CEF-Maßnahmenkonzept, Stand 10.01.2012.<br />

aus dem Verfahren zur frühz. Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB (2009):<br />

- Anerkannte Naturschutzverbände zu den Aspekten:<br />

- Gebietsumfang/ Bedarf<br />

- Vegetationsverlust, Strukturvielfalt<br />

- Erforderlichkeit FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

- Brutreviere Avifauna<br />

- Regierungspräsidium Darmstadt zu den Aspekten:<br />

- Erforderlichkeit FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

- geschützte Lebensräume nach § 31d Hess. Naturschutzgesetz (a. F.)<br />

- Erforderlichkeit faunistische Kartierung und artenschutzrechtliche Prüfung<br />

- keine Informationen zu schädlichen Bodenverunreinigungen<br />

- Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises Landkreises Gießen, zu den Aspekten:<br />

- Wasser- und Bodenschutz: Gewässer, geschützter Uferbereich<br />

- Naturschutz: - grundsätzliche Bedenken aufgrund des Fehlens von Fachinhalten<br />

- Gebietsumfang/ Bedarf/ Standortalternativen<br />

- Erforderlichkeit FFH-Verträglichkeitsprognose bzw. -prüfung<br />

- Artenschutz<br />

- geschützte Lebensräume nach § 31d Hess. Naturschutzgesetz (a. F.)<br />

- Ermittlung des Kompensationsbedarfes<br />

- Landschaftsbild / Gebietseingrünung<br />

Während des vorgenannten Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und<br />

zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen<br />

Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.<br />

Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Verwaltung mündlich zu Protokoll gegeben<br />

werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den<br />

Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Nach § 3(2) BauGB ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht<br />

oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Die</strong> Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten<br />

Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.<br />

Übersichtskarten:


Bebauungsplan „<strong>Die</strong> <strong>Zimmerswiesen</strong>“<br />

Lage und Abgrenzung des Plangebietes<br />

(ohne Maßstab)<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Soden</strong>-<strong>Salmünster</strong>, den 03.07.2013<br />

Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Soden</strong>-<strong>Salmünster</strong><br />

Büttner<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!