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Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Emerkingen</strong><br />

Landkreis Alb-Donau<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

I. Nachtragshaushaltssatzung<br />

Auf Grund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000<br />

(GBl. S. 581) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 25.11.2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr 2013 beschlossen:<br />

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />

Es erhöhen sich<br />

1. die Einnahmen und Ausgaben<br />

des Verwaltungshaushalts je<br />

§ 1<br />

um 124.000 € auf 1.730.600 €,<br />

2. die Einnahmen und Ausgaben<br />

des Vermögenshaushalts je<br />

um 95.800 € auf 606.300 €,<br />

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

um 158.000 € auf 158.000 €.<br />

II.<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung oder aufgrund<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung beim Erlass der vorstehend bekanntgemachten Satzung wird nach § 4<br />

Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />

dieser Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung<br />

begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

III. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung<br />

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 06.12.2013 die Gesetzmäßigkeit der vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

am 25.11.2013 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung bestätigt. Die Nachtragssatzung<br />

enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für<br />

das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

IV. Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes<br />

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 liegt gem. § 81 Abs. 3 der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung an sieben Tagen und zwar<br />

von Montag, den 16.12.2013<br />

bis Montag, den 30.12.2013<br />

je einschließlich im Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme<br />

öffentlich aus.<br />

<strong>Emerkingen</strong>, den 13.12.2013<br />

Rieger<br />

Bürgermeister

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