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März 2013 - Sächsischer Bergsteigerbund

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Leserbriefe<br />

Aufkündigung empfohlen. Hierzu heißt es im<br />

Bericht unter anderem: „Erarbeitung und Umsetzung<br />

eines Konzeptes zur weiteren Reduktion<br />

der Inanspruchnahme des Nationalparks<br />

für Aktivitäten, die den naturschutzfachlichen<br />

Anforderungen widersprechen“, d. h. Einschränkung<br />

des Klettersports und deutliche<br />

Reduzierung der Wegdichte.<br />

Geradezu ein Schlag ins Gesicht der vielen<br />

ehrenamtlichen Naturschützer im Gebirge<br />

dürfte schließlich die Aussage der Evaluierungskommission<br />

sein, dass „Naturschutzaspekte<br />

… gegenüber Wander- und Bergsportverbänden<br />

sowie anderen Nutzergruppen<br />

nicht stark genug vertreten werden“<br />

können.<br />

Die Kommission lässt in ihrem Bericht keinen<br />

Zweifel hinsichtlich ihrer Erwartungen an die<br />

künftige Entwicklung im Nationalpark Sächsische<br />

Schweiz. Jeder Bewohner und jeder<br />

Naherholungssuchende wird sich dementsprechend<br />

positionieren müssen.<br />

Der Bericht macht deutlich: Entgegen allen<br />

zurückliegenden Versprechungen geht es darum,<br />

den Menschen schrittweise aus der Natur<br />

zu entfernen. Eine über Jahrhunderte von<br />

Menschen geprägte Landschaft soll zu einem<br />

Analogurwald konvertiert werden. Anstelle<br />

von gelebtem Abenteuer in der Natur wird<br />

es Analogabenteuer in Wildniscamps geben.<br />

Wenn sich dann irgendwann der Besucher der<br />

Sächsischen Schweiz damit zufrieden gibt, die<br />

Natur in einer Kunstwelt mit Videos und 3 D-<br />

Animation gleich neben dem Großraumparkplatz<br />

zu erleben, dann dürfte die Kommission<br />

ihren Frieden finden.<br />

Es ist nunmehr fast 20 Jahre her, dass ein<br />

sächsischer Forstbeamter auf einer Exkursion<br />

mit Studenten sinngemäß sagte, es obliege<br />

den Menschen, künftig darüber zu entscheiden,<br />

ob ein Nationalpark das ist, was sie<br />

wollen und ob dieser dauerhaft für Landschaft<br />

und Menschen das Mittel der Wahl sein kann.<br />

Im ehrlichen Umgang miteinander müssen wir<br />

irgendwann zwangsläufig zu der Erkenntnis<br />

kommen, dass ein Nationalpark, wie er in<br />

Deutschland offenbar nach Meinung der<br />

Evaluierungskommission verstanden werden<br />

soll, eher der Selbstverwirklichung einer<br />

Gruppe von Stadtmenschen dient als den<br />

Menschen in der Region. Hier gibt es einen<br />

Gegenentwurf! Biosphärenreservate kommen<br />

als erprobtes und bewährtes Alternativmodell<br />

zum dauerhaften Schutz bewahrenswerter<br />

Kulturlandschaften infrage. Biosphärenreservate<br />

fühlen sich in ihrer programmatischen<br />

Ausrichtung dem Menschen und der Biosphäre<br />

gleichermaßen verpflichtet. Sie erkennen<br />

an, dass der Mensch Teil des Lebensraumes<br />

ist, statt diesen in Besucherzentren zu verbannen.<br />

Sie ermöglichen den Menschen<br />

der Region eine Existenz in der Region. Sie<br />

ermöglichen den Erhalt und den Unterhalt<br />

des Kulturraumes durch dessen pflegliche<br />

Bewirtschaftung. Denn genau dadurch ist die<br />

Sächsische Schweiz zu dem geworden, was<br />

sie zum Zeitpunkt ihrer Unterschutzstellung<br />

war: ein Lebensraum für Pflanzen, Tiere und<br />

Menschen gleichermaßen.<br />

Zurück zum Ausgang und zur Sorge, ein<br />

gutes Bündnis könne zerbrechen: Der zuständige<br />

Fachminister sowie Vertreter der<br />

Nationalparkverwaltung haben sich öffentlich<br />

für die Fortführung der vertrauensvollen Zusammenarbeit<br />

zwischen den Verbänden, den<br />

Touristikern und der Nationalparkverwaltung<br />

in Kenntnis ihrer gemeinsamen Verantwortung<br />

ausgesprochen und wesentliche Forderungen<br />

der Evaluierungskommission sinngemäß als<br />

nicht praxistauglich erklärt. Diese Signale sind<br />

wichtig und sollten ernst genommen werden.<br />

Dr. Jens Triebel<br />

Vgl. auch den Beitrag „Bewertung des Nationalparkes“<br />

von Peter Rölke, Leiter der AG<br />

Natur- und Umweltschutz des SBB (S. 28).<br />

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