Download - Der Neue Kämmerer
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Seite 8, Ausgabe 3, September 2013<br />
Haushalt<br />
<strong>Der</strong> <strong>Neue</strong> <strong>Kämmerer</strong><br />
Realbesteuerung der Unternehmen steigt weiter<br />
Hebesatzerhöhungen eignen sich nicht zur Haushaltssanierung<br />
Von Dr. Rainer Kambeck<br />
Die Steuerbelastung der Unternehmen<br />
nimmt kontinuierlich zu.<br />
Hintergrund ist die angespannte<br />
finanzielle Situation vieler Kommunen.<br />
Die Belastung der Unternehmen<br />
mit Realsteuern nimmt kontinuierlich<br />
zu. Das geht aus einer<br />
aktuellen Erhebung des DIHK zu<br />
den Hebesätzen der Realsteuern in den<br />
Gemeinden hervor. In diesem Jahr haben<br />
insgesamt 91 der 684 Gemeinden mit mindestens<br />
20.000 Einwohnern sowohl ihren<br />
Hebesatz für die Gewerbesteuer als<br />
auch den für die Grundsteuer B angehoben.<br />
Den Gewerbesteuerhebesatz haben<br />
127 Gemeinden erhöht, dies entspricht einem<br />
Anstieg des durchschnittlichen gewogenen<br />
Hebesatzes um 3 Prozentpunkte<br />
auf 428 Prozent. Am stärksten fällt mit 12<br />
Prozentpunkten die Erhöhung in Thüringen<br />
aus. Auf die einzelne Gemeinde bezogen,<br />
bewegen sich die Erhöhungen in einem<br />
Korridor zwischen 2 und 64 Prozentpunkten.<br />
Im Durchschnitt erhöht sich der Hebesatz um<br />
20 Prozentpunkte. Unter den Flächenländern<br />
hat Brandenburg (378 Prozent) den niedrigsten<br />
und Nordrhein-Westfalen (459 Prozent)<br />
den höchsten Hebesatz.<br />
Von den größeren Gemeinden ab 50.000<br />
Einwohnern hat sogar jede dritte die Hebesätze<br />
erhöht. <strong>Der</strong> durchschnittliche gewogene<br />
Hebesatz für die Gewerbesteuer steigt in<br />
diesen Gemeinden um 4 Prozentpunkte<br />
auf 444 Prozent. Die Spanne reicht bei den<br />
großen Städten der Flächenländer mittlerweile<br />
von durchschnittlich 399 Prozent in<br />
Baden-Württemberg bis zu 468 Prozent in<br />
Nordrhein-Westfalen. Seit 2009 ist in diesen<br />
größeren Gemeinden der durchschnittliche<br />
gewogene Hebesatz für die Gewerbesteuer<br />
um 12 Prozentpunkte gestiegen. Auch der<br />
durchschnittliche gewogene Hebesatz bei der<br />
Grundsteuer B wurde bei rund einem Viertel<br />
der Gemeinden ab 20.000 Einwohnern um<br />
14 Prozentpunkte auf 498 Prozent erhöht.<br />
Am höchsten fällt mit 35 Prozentpunkten<br />
die Steigerung in Hessen aus. Auf die einzelne<br />
Gemeinde bezogen, bewegen sich die<br />
Erhöhungen zwischen 2 und immerhin 400<br />
Prozentpunkten. Im Durchschnitt erhöht sich<br />
der Hebesatz um 53 Prozentpunkte. Unter<br />
den Flächenländern ist das Saarland mit<br />
393 Prozent am günstigsten und Sachsen<br />
mit 558 Prozent am teuersten.<br />
Großstädte zurückhaltender<br />
Bezogen auf die Gemeindegrößen, sind es vor<br />
allem die Kommunen zwischen 50.000 und<br />
74.999 Einwohnern, die ihre Hebesätze erhöhen.<br />
Mehr als ein Drittel dieser Gemeinden<br />
hat 2013 den Hebesatz für die Grundsteuer<br />
B heraufgesetzt. Zurückhaltender sind die<br />
Gemeinden ab 150.000 Einwohnern. Nur<br />
in den Stadtstaaten blieb der Hebesatz für<br />
die Grundsteuer B 2013 im Vergleich zum<br />
Vorjahr unverändert<br />
Die weitere Zunahme der regionalen<br />
Hebesatzunterschiede ist bedenklich, denn<br />
sie ist nicht unbedingt das Ergebnis eines<br />
funktionierenden Steuerwettbewerbs.<br />
Hebesatzsenkungen mit dem Ziel, den<br />
Standort attraktiver zu machen, gab es<br />
zwar durchaus auch, allerdings sind viele<br />
Hebesatzerhöhungen nicht der Preis<br />
für bessere oder zusätzliche kommunale<br />
Leistungen. Grund sind vielmehr kommunale<br />
Haushaltssanierungsprogramme oder<br />
Anordnungen der Bezirksregierungen.<br />
Risiko Hebesatzerhöhung<br />
Dabei belegt eine Reihe von empirischen<br />
Untersuchungen, dass Hebesatzerhöhungen<br />
durchaus zu geringeren Steuereinnahmen führen<br />
und Hebesatzsenkungen das Aufkommen<br />
erhöhen können. Denn die Unternehmen reagieren<br />
auf veränderte Steuersätze. Sie machen<br />
ihre Ansiedlungsentscheidung von der<br />
Höhe der örtlichen Steuerbelastung abhängig,<br />
und sie können durch die Produktion an unterschiedlichen<br />
Standorten sowie durch die räumliche<br />
Zuordnung der Bemessungsgrundlage<br />
bzw. des anfallenden Gewinns Möglichkeiten<br />
der Steuerminimierung nutzen. Die<br />
Auswirkungen von Hebesatzveränderungen<br />
sind aber nicht klar erkennbar, weil die<br />
kommunalen Finanzausgleichssysteme<br />
die Finanzkraft der Kommunen ohnehin<br />
angleichen.<br />
Hebesatzerhöhungen sind deshalb kein<br />
taugliches Instrument zur Haushaltssanierung.<br />
Die betroffenen Wirtschaftsstandorte geraten<br />
im Standortwettbewerb ins Hintertreffen.<br />
Die unbestritten schwierige Haushaltslage<br />
vieler Kommunen lässt sich nicht mit<br />
Steuererhöhungen lösen. Nachhaltig lassen<br />
sich die Einnahmen nur über eine verbesserte<br />
wirtschaftliche Entwicklung erhöhen.<br />
Die beste Voraussetzung dafür sind<br />
Gewerbesteuer 2013<br />
Hebesätze in Prozent, gewogener Durchschnitt<br />
der Gemeinden ab 20.000 EW<br />
HH 470 0<br />
steuerliche Rahmenbedingungen, die den<br />
Unternehmen die Mittel für Investitionen<br />
belassen.<br />
Höhere Steuerbelastungen für Unternehmen<br />
durch steigende Hebesätze sind<br />
vor allem an den Standorten kontraproduktiv,<br />
die ohnehin mit schwierigen<br />
Strukturveränderungen kämpfen. In diesen<br />
Fällen müssen die Ausgaben vor Ort<br />
noch konsequenter vermindert werden,<br />
etwa durch eine Intensivierung der kommunalen<br />
Zusammenarbeit. Oder die Hilfen<br />
von außen müssen erhöht werden, etwa<br />
Anstieg der Hebesätze gegenüber<br />
dem Vorjahr in Prozentpunkten<br />
NW 459 6<br />
SN 437 1<br />
HB 432 0<br />
D 428 3<br />
SL 425 2<br />
TH 422 12<br />
BY 421 2<br />
MV 417 5<br />
ST 411 0<br />
B 410 0<br />
NI 408 4<br />
RP 404 1<br />
HE 400 2<br />
SH 396 1<br />
BW 383 1<br />
BB 378 4<br />
Quelle: DIHK.<br />
durch höhere Zuweisungen vom Land oder<br />
Kostenübernahmen durch den Bund. Nicht<br />
vermeidbar ist allerdings, dass Kommunen<br />
einen Teil des Sanierungsbedarfs aus eigener<br />
Kraft aufbringen, indem sie die Ausgaben<br />
vor Ort noch konsequenter an die vorhandenen<br />
und erwarteten Einnahmen anpassen. //<br />
Dr. Rainer Kambeck leitet den Bereich<br />
Finanzen und Steuern beim Deutschen<br />
Industrie- und Handelskammertag (DIHK).<br />
kambeck.rainer@dihk.de<br />
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