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CHE_Vortrag_Guettner_Schubumkehr... (pdf)

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Die Schuldenbremse erlaubt keine<br />

Neuverschuldung der Haushalte.<br />

„Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus<br />

Krediten auszugleichen.“ Art. 115, GG<br />

Bund<br />

Länder<br />

‣ ab 2016<br />

‣ kein strukturelles Defizit<br />

über 0,35% BIP<br />

‣ ab 2020<br />

‣ keine Neuverschuldung<br />

Exzellenzinitiative, HP2020,<br />

DFG etc.<br />

Grundfinanzierung,<br />

Landesprogramme etc.<br />

<strong>Schubumkehr</strong> - die Schuldenbremse aus Sicht der Hochschulen | Andrea Güttner/Rainald Manthe | 05.11.2013<br />

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