Informationen zu Steuern und Gebühren 2012 - Hürtgenwald
Informationen zu Steuern und Gebühren 2012 - Hürtgenwald
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II G E M E I N D E<br />
HURTGHN$TAKD<br />
fnformationen <strong>zu</strong> den Steuer- <strong>und</strong> <strong>Gebühren</strong>sätzen 2(J12<br />
Der Gr<strong>und</strong>besitzabgabenbescheid tür <strong>2012</strong> wurde in den vergangenen Tagen <strong>zu</strong>gestellt. Aus technischen<br />
Gründen konnte dieses Informationsblatt dem Originalbescheid nicht unmittelbar beigefügt werden. Nähere<br />
Erklärungen können daher der Rückseite dieser Beilage entnommen werden.<br />
Der H<strong>und</strong>esteuerbescheid2Ol2 wurde Ende Januar versandt. Die im Jahr 2010 verschickten H<strong>und</strong>esteuermarken<br />
haben Gültigkeit bis Ende <strong>2012</strong>.<br />
Sollte im Einzelfall bisher kein Bescheid für ein Objekt bzw. einen H<strong>und</strong> <strong>zu</strong>gestellt worden sein, bitte ich,<br />
sichumgehendmitdemSteueramtunterdenRufnummern02429/309-411 -421-43-461 oderperMail<br />
(steueramt@h uertgenwald.de) in Verbi nd u ng <strong>zu</strong> setzen.<br />
Nicht rechtzeitig gemeldete Zählerstände der ab<strong>zu</strong>rechnenden Verbrauchsperiode an den Wasserversorgungszweckverband<br />
Perlenbach können für die Abrechnung der Abwassergebührenicht mehr berücksichtigt<br />
werden <strong>und</strong> müssen nach der ersten Fälligkeit am 15.02.<strong>2012</strong> korrigiert werden.<br />
Abschließend möchte ich auf die vom Rat in seiner Sit<strong>zu</strong>ng am 15.12.2O11 beschlossenen<br />
Steuer- <strong>und</strong> <strong>Gebühren</strong>sätze hinweisen:<br />
Abwasser<br />
Gr<strong>und</strong>gebühr Abwasser (je Anschluss)<br />
Schmutzwassergebühr (je m3)<br />
Gebühr für den Zwischenzähler (für Neuanmeldungen ab <strong>2012</strong>)<br />
Gr<strong>und</strong>gebühr Niederschlagswasser (je Anschluss)<br />
N iedersch lagswassergebü h r (je m2)<br />
Abflusslose Gruben (je m3)<br />
Kleinkläranlagen (je m3)<br />
<strong>2012</strong> 201 1 (Voriahresverqleich)<br />
93,00 €<br />
3,55 €<br />
25,50 €<br />
81,00 €<br />
0,80 €<br />
35,96 €<br />
41,99 €<br />
85,20 €<br />
3,55 €<br />
25,50 €<br />
72,00 €<br />
0,77 €<br />
33,01 €<br />
38,89 €<br />
Winterdienst (je lfd. Meter Straßenfront) 1,27 € 1,49 €<br />
Abfallentsorgung ( 14-tägig)<br />
60 L Restmüllgefäß<br />
120 L Restmüllgefäß<br />
240 L Restmüllgefäß<br />
1.100 L Restmüllgefäß<br />
120 L Biotonne<br />
240 L Biotonne<br />
Tauschgebü hr Mü llgefäß<br />
Gebühr Grünabfallcontainer (bis 0,5 m3)<br />
Gr<strong>und</strong>steuer<br />
Gr<strong>und</strong>steuer A<br />
Gr<strong>und</strong>steuer B<br />
135,00 €<br />
233,64 €<br />
430,80 €<br />
1.843,80 €<br />
94,44 €<br />
161,40 €<br />
40,00 €<br />
3,00 €<br />
300 %<br />
395%<br />
135,00 €<br />
233,64 €<br />
430,80 €<br />
1.843,80 €<br />
94,44 €<br />
161,40 €<br />
40,00 €<br />
3,00 €<br />
295%<br />
390%<br />
Gewerbesteuer 415% 410 %<br />
H<strong>und</strong>esteuer<br />
a) für den ersten H<strong>und</strong><br />
b)für den zweiten H<strong>und</strong> je H<strong>und</strong><br />
c) für drei H<strong>und</strong>e <strong>und</strong> mehr ie H<strong>und</strong><br />
66,00 €<br />
78,00 €<br />
96,00 €<br />
66,00 €<br />
78,00 €<br />
96,00 €<br />
Bitte wenden!
IIGEMEINDE<br />
FIURTGENWALD *w<br />
Erläuterungen <strong>zu</strong>m Gr<strong>und</strong>besitzabgabenbescheid 2072<br />
Dle Gemeinde <strong>Hürtgenwald</strong> ist bestrebt, ständig die Transparenz der Verwaltungsabläufe <strong>zu</strong> verbessern. Mit der<br />
Einführung der Zählerverwaltung <strong>zu</strong>m 01.01.2011 wurde die Transparenz in der Berechnung der Abwassergebühr<br />
noch weiter erhöht. Zugleich wird mit dem Bescheid <strong>2012</strong>, auf mehrfache Anregungen hin, die Darstellung der Fälligkeiten<br />
vereinfacht.<br />
Das Steueramt ist stets für Anregungen <strong>und</strong> Verbesserungsvorschläge, solange sie technisch möglich <strong>und</strong> umsetzbar<br />
sind, dankbar.<br />
Folgende Anderungen <strong>und</strong> Hinweise bitte ich bei den einzelnen Abgabearten <strong>zu</strong> berücksichtigen:<br />
Allgemeines<br />
. Sollte sich lhre Anschrift geändert haben oder Name bzw. Vorname Fehler enthalten, so darf ich Sie bitten, dies<br />
dem Steueramt schriftlich oder per E-Mail mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
. Eigentümer (Debitoren) die mehr als ein Gr<strong>und</strong>stück bzw Objekt (Lagen) besitzen, erhalten einen Sammelbescheid,<br />
worauf alle Lagen ,,gesammelt" getrennt dargestellt werden.<br />
. Sollte in der Lageinformation (Lagebezeichnung, Gemarkung, Flur, Parzelle) ein Fehler enthalten oder eine falsche<br />
Zuordnung erfolgt sein, so darf ich Sie ebenfalls bitten, dies dem Steueramt schriftlich oder per E-Mail mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
. Sollten Sie Anderungswünsche für lhren Bescheid haben (bspw. Geänderte Darstellung der Fälligkeiten, Einzelbescheid<br />
je Lage etc.) oder eine Zweitschrift benötigen, so ist dies gegen eine einmalige Verwaltungsgebühr in<br />
Höhe von 10,00 € möglich.<br />
Gr<strong>und</strong>steuer<br />
. Die Gr<strong>und</strong>steuerhebesätze sind vom Gemeinderat ab 01.01.<strong>2012</strong> angehoben worden. Der Hebesatz für die Gr<strong>und</strong>steuer<br />
A beläuft sich demnach auf 300 v.H., für die Gr<strong>und</strong>steuer B auf 395 v.H..<br />
Winterdienst<br />
. Die Winterdienstgebühren haben sich gegenüber dem Vorjahr von 1,49 €/lfdm Straßenfront um 0,22 € auf 1,27<br />
€/lfd m Stra ßenf ront verri ngert.<br />
Niederschlagswasser<br />
. Wie bereits angekündigt werden alle Flächenangaben <strong>und</strong> Anschlussverhältnisse vor Ort überprüft. Das Wasserwerk<br />
Perlenbach führt im Auftrag der Gemeinde <strong>Hürtgenwald</strong> diese Überprüfungen durch. Begonnen wurde im<br />
Oktober 2011 mit der Ortschaft Zerkall.<br />
. Um größere Nachzahlungen <strong>zu</strong> vermeiden wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf dem<br />
Gr<strong>und</strong>besitzabgabenbescheid <strong>zu</strong>mindest die Gr<strong>und</strong>gebühr für das Niederschlagswasser berechnet wird.<br />
. Bitte prüfen Sie, ob alle angeschlossenen Flächen angegeben worden sind. Dies gilt insbesondere für die Flächen,<br />
die indirek über die Straße in den Kanal entwässern.<br />
Schmutzwasser<br />
' Ab <strong>2012</strong> greift die Gemeinde <strong>Hürtgenwald</strong> für die Berechnung des Abwassers direkt auf die Daten des Wasserversorgers<br />
<strong>zu</strong>rück. Sollten die Zählerstände des Hauptzählers bzw lhr Verbrauch nicht mit den Daten lhrer Frischwasserrechnung<br />
übereinstimmen, so melden Sie sich unverzüglich beim Steueramt, um fehlerhafte <strong>Gebühren</strong>berechnungen<br />
<strong>zu</strong> vermeiden.<br />
. Haushalte bei denen <strong>zu</strong>r Berechnung der Abwassergebühr <strong>zu</strong>sätzlich die Daten von Zwischenzählern (Gartenbewässerung,<br />
Poolbefüllung, Viehhaltung, Regenwassernut<strong>zu</strong>ngsanlagen für den Häusgebrauch etc.) herangezogen<br />
werden, sollten bei fehlerhafter Berechnung umgehend das Steueramt informieren.<br />
. Begenwassemut<strong>zu</strong>ngsanlagen für den Hausgebrauch (Toilettenspülung, Waschmaschine etc.) sind<br />
meldepflichtig! Die hierdurch eingeleiteten Schmutzwassermengen müssen mittels Zwischenzähler nachgewiesen<br />
<strong>und</strong> <strong>zu</strong>r Abwassergebühr herangezogen werden. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar <strong>und</strong><br />
kann mit einem Bußgeld bis <strong>zu</strong> 50.000 € geahndet werden. lm Rahmen der Flächenüberprüfungen für das Niederschlagswasser<br />
werden aLch die Entwässerungseinrich- tungen durch das Wasserwerk Perlenbach mit überprüft<br />
werden.<br />
. Zwischenzähler <strong>zu</strong>r Reduzierung der Schmutzwassergebühr (Gartenbewässerung, Poolbefüllung, Viehhaltung<br />
etc.) können auf Antrag bei der Gemeinde durch das Wasserwerk Perlenbach <strong>zu</strong> einer jährlichen Gebühr in Höhe<br />
von 25,50 € eingebaut werden. Bei der Reduzierungsmenge bleibt die so genannte ,,Bagatellgrenze" in Höhe von<br />
jährlich 15 m3 vom Ab<strong>zu</strong>g ausgeschlossen.<br />
. Zwischenzähler, die ausschließlich <strong>zu</strong> Verrechnungszwecken zwischen mehreren Wohnparteien dienen <strong>und</strong> über<br />
einen Hauptwasseranschluss versorgt werden, müssen ab 2011 privat abgerechnet werden.<br />
Müllabfuhr<br />
. Für An-, Ab- <strong>und</strong> Ummeldungen von Müllgefäßen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Bürgerbüro unter Tel. 024291<br />
30993 oder mit der Abfallberaterin Frau Anita Gerold, Tel.0242913O9 32 (Rathaus Zimmer 005) in Verbindung. Bitte<br />
beachten Sie, dass unterjährig ab der 2. Anderung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € berechnet wird.