15.01.2014 Aufrufe

herunterladen - beim ADFC

herunterladen - beim ADFC

herunterladen - beim ADFC

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

StVO<br />

Neues von der Straßenverkehrsordnung<br />

§ 37 Abs. 2 Nr. 6<br />

Radfahrer haben die Lichtzeichen für<br />

den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend<br />

haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen<br />

die besonderen Lichtzeichen<br />

für Radfahrer zu beachten.<br />

§ 21 Abs. 3<br />

Personenbeförderung: Hinter Fahrrädern<br />

dürfen in Anhängern bis zu zwei Kin­<br />

§<br />

der bis zum vollendeten siebten Lebensjahr<br />

von einer mindestens 16 jährigen<br />

Person mitgenommen werden.<br />

§ 31 Abs. 2<br />

Sport und Spiel. Durch dieses Zusatzzeichen<br />

wird das Inline­Skaten und Rollschuhfahren<br />

auf ausreichend breiten<br />

Radwegen zugelassen.<br />

(Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung,<br />

kurz STVO, ist seit dem 1. April<br />

2013 in Kraft.)<br />

Uwe Schmidt<br />

Neues zur StVO für Radler:<br />

www.adfc.de/stvo/neue­stvo­2013<br />

10 FahrRad Herbst 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!