Datenblatt Ergebnisse NIS VFA Registe_Zofort_27 09 2013.pdf
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Das Ziel dieser nicht-interventionellen Studie (<strong>NIS</strong>) war die Erhebung von Daten zur Diagnostik und Therapie bei Patienten<br />
mit Knochenmetastasen unter Behandlung mit ZOMETA® 4 mg in der täglichen ärztlichen Praxis. Dabei waren folgende<br />
Fragestellungen von besonderem Interesse:<br />
• Patientencharakteristik der mit ZOMETA® behandelten Patienten<br />
o Diagnose des Primärtumors (Tumor, Nodes, Metastasen- (TNM)-Status , Eastern Cooperative Oncology Group (ECOG)-<br />
Status)<br />
o Behandlung des Primärtumors<br />
o Begleiterkrankungen und Begleitmedikation<br />
o Diagnose und Lokalisation der tumorassoziierten Knochenläsionen<br />
o Klassifikation der Knochenmetastasen<br />
• Gründe zur Therapieentscheidung<br />
• Therapiemonitoring einschließlich Befundverläufe der Untersuchungen im Rahmen der Tumornachsorge (sofern<br />
durchgeführt)<br />
• Subjektive Therapiebeurteilung durch den Arzt am Beobachtungsende<br />
• Bewertung der insgesamt aufgetretenen unerwünschten Ereignisse und schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse<br />
mit und ohne Kausalzusammenhang zu ZOMETA®<br />
• Erfassung der Anzahl und Gründe von Therapieabbrüchen unter der ZOMETA® - Therapie<br />
• Zusätzliche relevante Aspekte in der Therapie von Patienten mit fortgeschrittenen, auf das Skelett ausgedehnten<br />
Tumorerkrankungen: Patientenzufriedenheit, Krankheitskostenbewertung, Prophylaxe Kieferosteonekrose<br />
Ein „unerwünschtes Ereignis“ war definiert als jedes schädliche Vorkommnis, das einem Patienten nach Verabreichung<br />
Sicherheit eines Arzneimittels widerfuhr, unabhängig davon, ob ein kausaler Zusammenhang mit dieser Behandlung vermutet wurde<br />
(5. Bekanntmachung zur Anzeige von Nebenwirkungen und Arzneimittelmissbrauch nach § 63 b Absatz. 1 bis 8 AMG,<br />
Punkt 2.4). Alle auftretenden unerwünschten Ereignisse waren nach Art des Ereignisses, erstem Auftreten, Dauer und<br />
Intensität in beiliegendem Patientenbeobachtungsbogen zu dokumentieren. Der Arzt sollte dokumentieren, ob und ggf. mit<br />
welchem Medikament ein Zusammenhang gesehen wurde und die eingeleiteten Gegenmaßnahmen und den Ausgang<br />
des Ereignisses dokumentieren.<br />
Eine Progression der Grunderkrankung während oder nach der ZOMETA® - Behandlung musste nur dann als UE<br />
dokumentiert werden, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der ZOMETA® - Behandlung vermutet wurde oder wenn<br />
infolge der Krankheitsprogression eines oder mehrere der formalen Kriterien für ein SUE zutrafen.<br />
Als SUEs wurden alle Ereignisse gewertet, die<br />
• tödlich oder lebensbedrohend waren,<br />
• eine stationäre Behandlung oder deren Verlängerung zur Folge hatten,<br />
• zu Arbeitsunfähigkeit, bleibender oder schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führten,<br />
• eine kongenitale Anomalie oder einen Geburtsfehler zur Folge hatten,<br />
• medizinisch bedeutsam waren, d.h. den Patienten erheblich beeinträchtigen, aber keines der vorgenannten Kriterien<br />
erfüllt wurde.<br />
Stationäre Behandlungen wurden nicht als SUE betrachtet, wenn einer der folgenden Punkte zutraf:<br />
• Krankenhausaufenthalte, die bereits vor der Aufnahme in die AWB geplant waren,<br />
• Elektive Krankenhausaufnahmen zur Behandlung von Leiden, die nicht im Zusammenhang mit der in der AWB<br />
untersuchten Erkrankung oder der Studienmedikation standen,<br />
• Ambulante Krankenhausbehandlungen, die nicht zu einer Einweisung führten (es sei denn, es lag eines der anderen<br />
Kriterien vor, z.B. wenn es sich um ein lebensbedrohliches Ereignis handelte),<br />
• Krankenhausbehandlungen, die Teil der normalen Behandlung oder Überwachung der in der AWB untersuchten<br />
Erkrankung sind, und nicht durch eine Verschlechterung der Erkrankung bedingt waren.<br />
• Eine Tumorprogression musste nur dann als schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis dokumentiert werden, wenn ein<br />
Zusammenhang mit der Therapie mit ZOMETA® vermutet wurde oder wenn infolge der Tumorprogression formale<br />
Kriterien wie oben genannt erfüllt wurden.<br />
Die Beurteilung, ob es sich um ein SUE handelte, war nur davon abhängig, ob eines der oben erwähnten formalen<br />
Kriterien vorlag, unabhängig von der Beurteilung der Frage, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Einnahme<br />
eines Medikamentes und dem Auftreten des SUE vermutet wurde.<br />
Methoden