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segelflug - Flugschule Grenchen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ausbildung in der FLUGSCHULE GRENCHEN (FSG)<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

‣ Jeder Pilot welcher an der praktischen Flugausbildung teilnimmt, muss Mitglied der Segel- und Motorfluggruppe <strong>Grenchen</strong> (SMG) sein.<br />

‣ Für den Besuch einer Theorieausbildung ist die Mitgliedschaft in der SMG nicht erforderlich.<br />

Ausbildungsort<br />

‣ Die Ausbildung findet auf dem Flugplatz <strong>Grenchen</strong> statt.<br />

‣ In Ausnahmefällen (z.B. wegen Benützungseinschränkungen, Meteo, speziellen Kursen) kann die Ausbildung auf andere Flugplätze<br />

verlegt werden.<br />

Individuelle Ausbildung<br />

‣ Für die individuelle Ausbildung gelten die Preise unserer Preisliste. Die gültige Version ist unter fliegen.ch publiziert.<br />

Bestimmungen Ausbildung in Kursen<br />

‣ Für die Ausbildung in Kursen gelten die Preise und Anforderungen gemäss Kursausschreibung.<br />

‣ Anmeldeschluss ist in der Regel 5 Tage vor Kursbeginn. Kurzfristige Anmeldungen sind nach Absprache möglich.<br />

Kursinhalt, Zahlungsmodalitäten<br />

‣ Im Kursgeld inbegriffen sind die in der Kursbeschreibung aufgeführten Leistungen.<br />

‣ Das Kursgeld muss spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung, in jedem Fall aber bei Antritt der Ausbildung bezahlt sein.<br />

Ratenzahlungen<br />

‣ Ratenzahlungen sind nach Vereinbarung möglich. Die Konditionen werden im Einzelfall festgelegt.<br />

Verpflichtungen, Vorbehalte<br />

‣ Die FSG verpflichtet sich die Ausbildung entsprechend der Ausschreibung durchzuführen.<br />

‣ Wird ein Kurs nicht durchgeführt kann nach Absprache zu einem späteren Zeitpunkt ein gleichwertiger Kurs besucht werden.<br />

‣ Kann ein Kurs ohne Verschulden des Teilnehmers nicht abgeschlossen werden (z.B. Meteo, Flugzeugausfall, Ausfall Instruktor) kann der<br />

Teilnehmer die fehlenden Übungen/Lektionen in einem anderen Kurs nachholen.<br />

‣ Kann der Teilnehmer einen Kurs aus persönlichen Gründen nicht abschliessen, ist er berechtigt die fehlenden Übungen/Lektionen in<br />

einem anderen Kurs nachzuholen.<br />

‣ Falls der Teilnehmer fehlende Übungen in der individuellen Ausbildung nachholt, werden in jedem Fall die Fluglehrerkosten verrechnet.<br />

‣ Erreicht ein Teilnehmer die Kursziele mit den geplanten Kurszeiten/Lektionen nicht, wird der zusätzliche Trainingsbedarf durch die<br />

Schulleitung festgelegt. Die Kosten für Zusatztraining gehen zu Lasten des Teilnehmers. Wird das Zusatztraining im Rahmen eines<br />

publizierten Kurses durchgeführt, werden keine Fluglehrerkosten verrechnet.<br />

‣ Besteht ein Teilnehmer eine Prüfung nicht, gehen die Kosten für Zusatztraining und die Wiederholung der Prüfung zu seinen Lasten.<br />

‣ Ist ein Teilnehmer offensichtlich für die Fliegerei nicht geeignet oder verstösst er gegen die Disziplin, kann die FSG die Ausbildung<br />

abbrechen.<br />

Umbuchungen, Rückzug der Anmeldung, Nichtantreten der Ausbildung<br />

‣ Für Kursumbuchungen weniger als 5 Tage vor Kursbeginn verrechnen wir CHF 100.- Bearbeitungskosten.<br />

‣ Bei Rückzug der Anmeldung bis 5 Tage vor Beginn der Ausbildung verrechnen wir CHF 250.- Bearbeitungskosten.<br />

‣ Bei Rückzug der Anmeldung weniger als 5 Tage vor Kursbeginn oder Nichtantreten der Ausbildung verrechnen wir:<br />

- bei Theoriekursen 50% der Kursgebühr.<br />

- bei Praxiskursen CHF 900.-<br />

Abbruch der Ausbildung<br />

‣ Verrechnung der bezogenen Leistungen zuzüglich CHF 250.- Bearbeitungsgebühr.<br />

Praxis-Kurse<br />

Benzinzuschlag<br />

‣ Bei Erhöhung des Benzinpreises kann auf die effektive Flugzeit (True Flight Time, TFT) ein Zuschlag verrechnet werden.<br />

‣ Als Berechnungsgrundlage dient der Treibstoffpreis von CHF 2.80.-/Liter (inkl. MWST).<br />

‣ Die Abrechnung erfolgt spätestens auf Ende des Geschäftsjahres.<br />

Theorie-Kurse<br />

‣ Theoriekurse werden durchgeführt wenn bis zum Anmeldeschluss min. 3 Teilnehmer angemeldet sind.<br />

Anmeldung Theorieprüfung<br />

‣ Für die Anmeldung zur amtlichen Prüfung ist die bestandene Vorprüfung Voraussetzung.<br />

Gerichtsstand<br />

<strong>Grenchen</strong>.<br />

Ausgabe<br />

1. Dezember 2012.<br />

Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden.

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