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Gesuch um Erteilung eines Ersatzfahrzeugausweises

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Strassenverkehrsund<br />

Schifffahrtsamt<br />

<strong>Gesuch</strong> <strong>um</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Ersatzfahrzeugausweises</strong><br />

Ich ersuche <strong>um</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Ersatzfahrzeugausweises</strong> für 30 Tage gültig bis z<strong>um</strong><br />

Mühlestrasse 17 Tel. 055 647 36 00 E-Mail: stva@gl.ch<br />

Postfach Fax 055 647 36 99 Internet: stva.gl.ch<br />

8762 Schwanden autoindex.gl.ch<br />

Eingelöstes Fahrzeug<br />

Kontrollschild<br />

Art des Fahrzeuges<br />

Fabrikmarke<br />

Stammn<strong>um</strong>mer<br />

Prüfungsdat<strong>um</strong><br />

Ersatzfahrzeug<br />

Grund des Antrages für ein Ersatzfahrzeug<br />

Standort des Fahrzeuges<br />

Wer vorsätzlich durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage falscher Bescheinigungen<br />

einen Ausweis erschleicht, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft (Art. 97 SVG).<br />

Die Richtigkeit der Angaben bescheinigt:<br />

Stempel und Unterschrift der Reparaturwerkstätte<br />

Personalien des Fahrzeughalters:<br />

Name<br />

Adresse<br />

Unterschrift des Fahrzeughalters<br />

Ort und Dat<strong>um</strong><br />

Vorname<br />

Wohnort


WICHTIG<br />

Ein Ersatzfahrzeug darf nur benutzt werden, wenn das ordentlich immatrikulierte Fahrzeug wegen Reparatur,<br />

Umbau usw. vorübergehend ausser Verkehr gesetzt ist und später vom gleichen Halter weiter verwendet wird.<br />

Die Kontrollschilder dürfen erst an das Ersatzfahrzeug <strong>um</strong>gehängt werden, wenn das Strassenverkehrsamt<br />

die Bewilligung erteilt hat. Andernfalls macht er sich strafbar, und die Haftpflichtversicherung hat im Schadenfall<br />

ein Rückgriffsrechts.<br />

Was Sie wissen müssen...<br />

Gültigkeit max. 30 Tage. Ist in begründeten Fällen eine längere Geltungsdauer nötig, muss vor Ablauf des<br />

<strong>Ersatzfahrzeugausweises</strong> ein gültiger Versicherungsnachweis für das Ersatzfahrzeug beigebracht werden.<br />

Der Ersatzfahrzeugausweis ist uns nach Ablauf der Frist innert 3 Tagen zuzustellen, andernfalls wird mit<br />

Haft oder Busse bestraft (Art. 60 VVV).<br />

Abgabe des Fahrzeugausweises des Originalfahrzeuges.<br />

Abgabe des Fahrzeugausweises des Ersatzfahrzeuges.<br />

Z<strong>um</strong> Einlösen <strong>eines</strong> Ersatzfahrzeuges gelten die üblichen Fahrzeugprüfungsintervalle:<br />

- Fahzeug bis 4 Jahre seit der 1. Inverkehrssetzung: Einlösen ohne vorherige Fahrzeugprüfung.<br />

- Fahrzeug älter als 4 Jahre: Letzte Fahrzeugprüfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.<br />

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie das Formular vollständig und in Blockschrift ausfüllen, damit uns Rücksprachen<br />

erspart bleiben.<br />

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