Weiterbildungsprogramm - FMH
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Facharzt für Arbeitsmedizin<br />
Facharzt für Arbeitsmedizin<br />
<strong>Weiterbildungsprogramm</strong><br />
1. Allgemeines<br />
Die Arbeitsmedizin befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen den Anforderungen und<br />
Belastungen der Arbeit und ihren gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen. Sie ist<br />
dabei sowohl präventiv tätig als auch in der beruflichen Rehabilitation. Ärztinnen und Ärzte<br />
handeln in der Arbeitsmedizin im Spannungsfeld zwischen ärztlich-ethischen Überzeugungen,<br />
unternehmerischen Erfordernissen und arbeitsrechtlichen Vorgaben.<br />
1.1 Ziele der Arbeitsmedizin<br />
- Schutz der Arbeitnehmenden vor bekannten gesundheitsbelastenden oder -schädigenden<br />
Einwirkungen sowie Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz<br />
- Beratung von Arbeitnehmenden mit Berufskrankheiten oder berufsassoziierten<br />
Gesundheitsstörungen und Mitwirkung bei der beruflichen Rehabilitation<br />
- Identifikation und Minimierung bisher unbekannter Belastungen in der Arbeitswelt<br />
1.2 Ziele der Weiterbildung in Arbeitsmedizin<br />
- Mit der Weiterbildung sollen zukünftige Ärztinnen und Ärzte der Arbeitsmedizin die<br />
theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten erwerben, die sie befähigen, in<br />
eigener Verantwortung arbeitsmedizinische Aufgaben zu übernehmen und in der<br />
erforderlichen Qualität zu erfüllen.<br />
Arbeitsmediziner sollen fähig sein ihr spezifisch arbeitsmedizinisches Wissen und Können in<br />
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wirksam für den Gesundheitsschutz einzusetzen.<br />
2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen<br />
2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung<br />
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 5 Jahre und gliedert sich wie folgt:<br />
- 2 ½ Jahre fachspezifische Weiterbildung (siehe Ziffer 2.1.2)<br />
- 2 ½ Jahre nicht-fachspezifische Weiterbildung (siehe Ziffer 2.1.1)<br />
2.1.1 Nicht-fachspezifische Weiterbildung<br />
1 Jahr Allgemeine Innere Medizin an einer anerkannten Weiterbildungsstätte. Davon können<br />
maximal 6 Monate an einer anerkannten ambulanten Weiterbildungsstätte geleistet werden.<br />
1½ Jahre an anerkannten Weiterbildungsstätten in einer oder mehreren der folgenden<br />
Disziplinen: Allgemeine Innere Medizin, Anästhesiologie, Chirurgie, Dermatologie und<br />
Venerologie, Intensivmedizin, Kardiologie, Neurologie, Orthopädische Chirurgie und<br />
Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie, Physikalische Medizin und<br />
Rehabilitation, Pneumologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Rechtsmedizin sowie<br />
Rheumatologie.<br />
Eine Forschungstätigkeit oder die Teilnahme an einem MD-PhD-Programm kann im Rahmen<br />
der für 1½ Jahre aufgeführten Disziplinen bis zu 1 Jahr anerkannt werden. Bei<br />
SIWF | ISFM | siwf@fmh.ch | www.siwf.ch 2 / 10