Niederschrift Stadtvertretung vom 28.05.2013 - Stadt Bludenz
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Die öffentliche Straße und die anderen Grenzen der Flächenwidmung sind in<br />
der Urform des Flächenwidmungsplanes korrekt eingetragen, sofern das im<br />
Originalmaßstab M 1:5000, d.h. 1 mm auf dem Plan sind 50 cm in der Natur,<br />
erkennbar ist. Im derzeit gültigen Flächenwidmungsplan befinden sich jedoch<br />
die Gebäude St. Leonhard 3 und 4 mit ihrer südlichen Ecke außerhalb der Baulandwidmung.<br />
Zudem läuft die Straßenwidmung teilweise neben der Straße<br />
und führt somit durch das Gebäude St. Leonhard 1 hindurch, während die<br />
Straße teilweise als Bauland dargestellt ist und die Gebäude oberhalb der<br />
Straße teilweise außerhalb der Widmung liegen. Dies ist darauf zurückzuführen,<br />
dass im Zuge der Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes und dessen<br />
Zusammenführung mit der Digitalen Katastralmappe (DKM) Ungenauigkeiten<br />
entstanden sind, weil ein Großteil der Grundstücke nicht exakt vermessen ist.<br />
Diese Ungenauigkeiten sollen nun beseitigt werden.<br />
Im Zuge der Anpassung wird auch eine Neueinteilung der Kategorien von Freiflächen<br />
durchgeführt. Hinkünftig sind nur mehr jene Flächen als „Freifläche<br />
Landwirtschaftsgebiet“ (FL) gewidmet, die für eine sinnvolle Erweiterung der<br />
bestehenden Hofstelle geeignet sind. Jene Flächen, die aufgrund des Bauverbots,<br />
aus Gründen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes bzw. wegen ihrer<br />
Hangneigung nicht für eine Bebauung geeignet sind, sollen hinkünftig als Freifläche<br />
Freihaltegebiet (FF) gewidmet sein.<br />
Stellungnahme der Grundeigentümer, der Nachbarn und der<br />
öffentlichen Dienststellen<br />
Die Grundeigentümer, die Eigentümer der Nachbarliegenschaften sowie die<br />
möglicherweise betroffenen öffentlichen Dienststellen wurden nachweislich von<br />
der geplanten Umwidmung informiert. Die ÖBB sowie die Privateigentümer<br />
Erich Türtscher und Wilhelm Walser haben ihre Zustimmung erklärt. Die Vorarlberger<br />
Illwerke AG als Dienstbarkeitsberechtigte teilt mit Schrieben <strong>vom</strong> 30.<br />
April 2013 mit, dass sie keine Einwände gegen die Umwidmung erhebt.<br />
Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.<br />
Die <strong><strong>Stadt</strong>vertretung</strong> beschließt über Empfehlung des <strong>Stadt</strong>planungsausschusses<br />
einstimmig, gemäß § 23 Abs 2 Raumplanungsgesetz idgF und gemäß den<br />
Plänen der Abt. 4.2. <strong>Stadt</strong>planung <strong>vom</strong> 22. April 2013 (Bestand: 4.2./04-02-<br />
01/138/2012/01, Neu: Zl.: 4.2./04-02-01/138/2012/02, Änderung: Zl.:<br />
4.2./04-02-01/138/2012/03) nachstehende Änderungen bzw. Anpassungen:<br />
a) Von Gst.Nr. 2519 eine Teilfläche im Umfang von 97 m² von Baufläche<br />
Mischgebiet Landwirtschaftsgebiet (BM-L) in Freifläche Landwirtschaftsgebiet<br />
(FL),<br />
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