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Niederschrift Stadtvertretung vom 28.05.2013 - Stadt Bludenz

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Die öffentliche Straße und die anderen Grenzen der Flächenwidmung sind in<br />

der Urform des Flächenwidmungsplanes korrekt eingetragen, sofern das im<br />

Originalmaßstab M 1:5000, d.h. 1 mm auf dem Plan sind 50 cm in der Natur,<br />

erkennbar ist. Im derzeit gültigen Flächenwidmungsplan befinden sich jedoch<br />

die Gebäude St. Leonhard 3 und 4 mit ihrer südlichen Ecke außerhalb der Baulandwidmung.<br />

Zudem läuft die Straßenwidmung teilweise neben der Straße<br />

und führt somit durch das Gebäude St. Leonhard 1 hindurch, während die<br />

Straße teilweise als Bauland dargestellt ist und die Gebäude oberhalb der<br />

Straße teilweise außerhalb der Widmung liegen. Dies ist darauf zurückzuführen,<br />

dass im Zuge der Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes und dessen<br />

Zusammenführung mit der Digitalen Katastralmappe (DKM) Ungenauigkeiten<br />

entstanden sind, weil ein Großteil der Grundstücke nicht exakt vermessen ist.<br />

Diese Ungenauigkeiten sollen nun beseitigt werden.<br />

Im Zuge der Anpassung wird auch eine Neueinteilung der Kategorien von Freiflächen<br />

durchgeführt. Hinkünftig sind nur mehr jene Flächen als „Freifläche<br />

Landwirtschaftsgebiet“ (FL) gewidmet, die für eine sinnvolle Erweiterung der<br />

bestehenden Hofstelle geeignet sind. Jene Flächen, die aufgrund des Bauverbots,<br />

aus Gründen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes bzw. wegen ihrer<br />

Hangneigung nicht für eine Bebauung geeignet sind, sollen hinkünftig als Freifläche<br />

Freihaltegebiet (FF) gewidmet sein.<br />

Stellungnahme der Grundeigentümer, der Nachbarn und der<br />

öffentlichen Dienststellen<br />

Die Grundeigentümer, die Eigentümer der Nachbarliegenschaften sowie die<br />

möglicherweise betroffenen öffentlichen Dienststellen wurden nachweislich von<br />

der geplanten Umwidmung informiert. Die ÖBB sowie die Privateigentümer<br />

Erich Türtscher und Wilhelm Walser haben ihre Zustimmung erklärt. Die Vorarlberger<br />

Illwerke AG als Dienstbarkeitsberechtigte teilt mit Schrieben <strong>vom</strong> 30.<br />

April 2013 mit, dass sie keine Einwände gegen die Umwidmung erhebt.<br />

Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.<br />

Die <strong><strong>Stadt</strong>vertretung</strong> beschließt über Empfehlung des <strong>Stadt</strong>planungsausschusses<br />

einstimmig, gemäß § 23 Abs 2 Raumplanungsgesetz idgF und gemäß den<br />

Plänen der Abt. 4.2. <strong>Stadt</strong>planung <strong>vom</strong> 22. April 2013 (Bestand: 4.2./04-02-<br />

01/138/2012/01, Neu: Zl.: 4.2./04-02-01/138/2012/02, Änderung: Zl.:<br />

4.2./04-02-01/138/2012/03) nachstehende Änderungen bzw. Anpassungen:<br />

a) Von Gst.Nr. 2519 eine Teilfläche im Umfang von 97 m² von Baufläche<br />

Mischgebiet Landwirtschaftsgebiet (BM-L) in Freifläche Landwirtschaftsgebiet<br />

(FL),<br />

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