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Niederschrift Stadtvertretung vom 28.05.2013 - Stadt Bludenz

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Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung, DI Lorenz<br />

Schmidt, angeregt, einen fünf Meter breiten Streifen entlang des Brunnenbaches<br />

von derzeit Baufläche Mischgebiet (BM) in Freifläche Freihaltegebiet (FF)<br />

umzuwidmen. Damit sollen die Belange des Naturschutzes entlang des renaturierten<br />

Brunnenbaches berücksichtigt werden. Zudem handelt es sich bei den<br />

genannten Grundstücken um Auwald im Sinne des Gesetzes über Naturschutz<br />

und Landschaftsentwicklung. Dabei wird insofern auf die Situierung des vorgelegten<br />

Bauprojekts Rücksicht genommen, als dass der Streifen in dem Bereich,<br />

in dem die vorgesehene Bebauung in diesen Streifen hineinragt, die entsprechende<br />

Fläche rechnerisch abgezogen und im nordwestlichen Bereich der Liegenschaft<br />

hinzugefügt wird.<br />

Ebenfalls in FF umgewidmet soll der Hang zwischen der Landesstraße 190 St.<br />

Peter-Straße und der Gemeindestraße Austraße. Letztere soll im Bereich der<br />

Gst.Nr. 3605 ersichtlich gemacht werden.<br />

Durch Renaturierungsmaßnahmen der letzten Jahre hat sich der Verlauf des<br />

Brunnenbaches südlich der Brücke Austraße verändert, so dass hier ebenfalls<br />

eine Widmungsanpassung vorgenommen werden soll. Dies betrifft insbesonders<br />

größere Teilflächen der Gst.Nr. 3756/1, welche sich im Eigentum der Republik<br />

(Öffentliches Wassergut) befindet. Flächen mit der Ersichtlichmachung<br />

Gewässer (GW) werden zusätzlich als Freifläche Freihaltegebiet (FF) gewidmet,<br />

da alle Flächen, die keine andere Widmung aufweisen, gemäß § 18 (1)<br />

und (5) Freihaltegebiete sind.<br />

Schließlich werden bei vielen Grundstücken in dem Gebiet kleinflächige Widmungsanpassungen<br />

vorgenommen, so dass sich in der Regel hinkünftig die<br />

Widmungsgrenzen und die Grundgrenzen decken.<br />

Stellungnahme der Grundeigentümer, der Nachbarn und der öffentlichen<br />

Dienststellen<br />

Die Grundeigentümer, die Eigentümer der Nachbarliegenschaften sowie die<br />

möglicherweise betroffenen öffentlichen Dienststellen wurden nachweislich von<br />

der geplanten Umwidmung informiert. Die ÖBB, die Abteilung Wasserwirtschaft<br />

des Landes, das Kloster St. Peter sowie die Privateigentümer Johann<br />

Koch und DI Wilhelm Neier haben ihre Zustimmung erklärt.<br />

Der forsttechnische Sachverständige der BH <strong>Bludenz</strong>, DI Karl Studer, teilt mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 13. Mai 2013 mit, dass die Schaffung des Gewässerschutzstreifens<br />

keine forstrechtliche Relevanz habe, da der zu erwartende bestockte, kanalbegleitende<br />

Auwaldstreifen nicht die kritische Breite von 10 m erreicht. Aus<br />

forstfachlicher Sicht werde die Umwidmung dennoch „zweifellos sehr begrüßt,<br />

da dieser Art ein ökologisch sehr interessanter Teilbereich entlang des Fließ-<br />

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