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Risiko-Management im Außenhandel - Hypo Alpe-Adria-Bank AG

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<strong>Risiko</strong>-<strong>Management</strong> <strong>im</strong> Außenhandel<br />

Gruppe D: Ankunftsklausel<br />

DAF Delivered at Frontier (... named place)<br />

Geliefert Grenze (... benannter Ort)<br />

DES Delivered ex Ship (... named port of destination)<br />

Geliefert ab Schiff (... benannter Best<strong>im</strong>mungshafen)<br />

DEQ Delivered ex Quay (duty paid) (... named port of destination)<br />

Geliefert ab Kai (verzollt) (... benannter Best<strong>im</strong>mungshafen)<br />

DDU Delivered duty unpaid (... named place of destination)<br />

Geliefert unverzollt (... benannter Best<strong>im</strong>mungsort)<br />

DDP Delivered duty paid (... named place of destination)<br />

Geliefert verzollt (... benannter Best<strong>im</strong>mungsort)<br />

VOR VERWENDUNG DER INCOTERMS IST ES FÜR DIE VERTR<strong>AG</strong>SPARTNER IN<br />

JEDEM FALL NOTWENDIG, SICH SEHR GENAU ÜBER DIE IN DEN INCOTERMS<br />

ENTHALTENEN REGELUNGEN ZU INFORMIEREN!<br />

Der vollständige Inhalt der Klauseln ist der Broschüre „INCOTERMS 2000 der<br />

Internationalen Handelskammer Paris” zu entnehmen oder Sie wenden sich an Ihren<br />

Spediteur/Frachtführer. Natürlich stehen Ihnen diesbezüglich die Mitarbeiter der HYPO<br />

ALPE-ADRIA-BANK <strong>AG</strong> auch jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

1.4 Das Dokumenteninkasso<br />

Wenn es dem Exporteur - meist aus konkurrenzpolitischen Gründen - nicht möglich ist,<br />

seine Warenlieferung durch ein Akkreditiv sicherstellen zu lassen, er aber die Ware auch<br />

nicht auf offene Rechnung versenden will, kann er auf eine Zahlungsabwicklung mittels<br />

Dokumenteninkasso ausweichen.<br />

Im Unterschied zum Akkreditiv hat der Verkäufer be<strong>im</strong> Dokumenteninkasso jedoch keine<br />

Gewissheit über die Zahlungsleistung des Käufers bzw. dessen <strong>Bank</strong>. Es ist daher nach<br />

Möglichkeit darauf zu achten, dass sich der Verkäufer bis zur Aufnahme der Dokumente<br />

durch den Käufer die Verfügungsgewalt über die Ware behält.<br />

Die Abwicklung von Dokumenteninkassi unterliegt den „Einheitlichen Richtlinien für<br />

Inkassi” (ERI 522) in der jeweils aktuellen Fassung, herausgegeben von der Internationalen<br />

Handelskammer in Paris.<br />

Das Instrument des Dokumenteninkassos eignet sich dann zur Zahlungsabwicklung, wenn<br />

- zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein entsprechendes<br />

Vertrauensverhältnis besteht,<br />

- der Käufer zahlungswillig und -fähig ist,<br />

- <strong>im</strong> Importland stabile politische, wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse bestehen,<br />

- die devisenrechtlichen Voraussetzungen <strong>im</strong> Importland gegeben sind,<br />

HYPO ALPE-ADRIA-BANK <strong>AG</strong> • Trade Finance and Guarantees<br />

<strong>Alpe</strong>n-<strong>Adria</strong>-Platz 1 • 9020 Klagenfurt am Wörthersee • Austria • Tel. +43(0)50202-2550 • Fax +43(0)50202-2196 • SWIFT/BIC HAABAT2K<br />

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