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Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

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Büren<br />

<strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

Begründung Entwurf<br />

Stand: 3<strong>1.</strong> Juli 2013


Auftraggeber:<br />

Stefan Köster<br />

Myraweg 9a<br />

33142 Büren-<strong>Brenken</strong><br />

Bearbeitung:<br />

Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung<br />

und Architektur<br />

Dipl.-Ing. LOTHAR BELTZ<br />

Sternstraße 50<br />

34414 Warburg<br />

Tel.: 05641-1784, Fax: 05641-8279<br />

archbeltz@gmx.de<br />

www.beltz-architekt-stadtplaner.de<br />

Bearbeiter/innen:<br />

Dipl.-Ing. Lothar Beltz<br />

Dipl.-Ing. Bettina Ginzel<br />

Dipl.-Geogr. Maria Theresia Herbold


INHALT<br />

1 Einführung 01<br />

<strong>1.</strong>1 Anlass und Erforderlichkeit der Planung 01<br />

<strong>1.</strong>2 Lage und Abgrenzung <strong>des</strong> Plangebietes 02<br />

2 Planungsrechtliche Situation 02<br />

2.1 Regionalplanung 02<br />

2.2 Flächennutzungsplan 02<br />

2.3 Bebauungsplan 03<br />

3 Beschreibung der Bestandssituation 04<br />

3.1 Stadträumliche Einbindung 04<br />

3.2 Bebauung und Nutzung 04<br />

3.3 Eigentumsverhältnisse 04<br />

3.4 Erschließung 04<br />

3.5 Ver- und Entsorgung 04<br />

3.6 Mensch, Natur und Landschaft 05<br />

4 Städtebauliche Planungsziele 05<br />

5 Inhalte der Planung / Planungsrechtliche Festsetzungen 05<br />

5.1 Art der baulichen Nutzung 05<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung 06<br />

5.3 Bauweise und Baugrenzen 07<br />

5.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 07<br />

5.5 Verkehrsfläche 07<br />

5.6 Versorgungsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen und 08<br />

–leitungen sowie Flächen für die Abfallentsorgung und<br />

Abwasserbeseitigung<br />

5.7 Grünfläche 08<br />

5.8 Örtliche Bauvorschriften zur äußeren Baugestaltung 08<br />

5.9 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise beteiligter Träger 09<br />

öffentlicher Belange<br />

6 Auswirkungen der Planung 09<br />

6.1 Flächenbilanz 09<br />

6.2 Ver- und Entsorgung 09<br />

6.3 Landschaftspflegerische Belange 10<br />

6.3.1 Eingriffs- und Ausgleichsregelungen 10<br />

6.3.2 Artenschutz 15<br />

7 Anhang


Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

1 Einführung<br />

<strong>1.</strong>1 Anlass und Erforderlichkeit der Planung<br />

In dem <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong> der Stadt Büren möchte Herr Stefan Köster auf dem<br />

Grundstück seines Vaters ein Einfamilienhaus errichten. Das Grundstück grenzt an die<br />

vorhandene Bebauung an. Zur Zeit ist die Fläche im gültigen Bebauungsplan als<br />

Erweiterungsfläche für den Friedhof vorgesehen.<br />

Aufgrund der demographischen Entwicklung und flächensparender Bestattungsformen<br />

werden Erweiterungsflächen für den Friedhof in dem jetzigen Umfang nicht mehr<br />

benötigt.<br />

Im Rahmen der Innenverdichtung und der Baulandbereitstellung im Bereich Myraweg<br />

in <strong>Brenken</strong> ist es sinnvoll, das Baufenster südlich <strong>des</strong> privaten Stichweges zu<br />

erweitern.<br />

Lage <strong>des</strong> Geltungsbereiches im <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong> (ca. 1: 3.000, Geodatenportal NRW)<br />

Der Rat der Stadt Büren hat am 3<strong>1.</strong>03.2013 beschlossen, die <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong><br />

<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ in <strong>Brenken</strong> im beschleunigten Verfahren gemäß<br />

§ 13a BauGB durchzuführen.<br />

Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung und Architektur DIPL.-ING. LOTHAR BELTZ 1


Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

Die Voraussetzungen zur Anwendung <strong>des</strong> beschleunigten Verfahrens nach § 13a (1)<br />

BauGB sind gegeben, da die zulässige Grundfläche unterhalb <strong>des</strong> genannten<br />

Schwellenwertes von 20.000 m² liegt.<br />

Die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB unterliegt nicht der Pflicht zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG (Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung) oder nach Lan<strong>des</strong>recht.<br />

Im Rahmen dieser <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ wird jedoch eine<br />

landschaftspflegerische Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie eine<br />

artenschutzrechtliche Vorprüfung vorgenommen, da der überplante Bereich im<br />

rechtsgültigen Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzt wurde.<br />

<strong>1.</strong>2 Lage und Abgrenzung <strong>des</strong> Plangebietes<br />

Der Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> liegt zentral im <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong>. Südlich<br />

<strong>des</strong> Planbereiches grenzt der Friedhof an. Die westliche Grenze bildet der Myraweg.<br />

Nördlich setzt sich die Dorfbebauung fort und östlich liegt eine Grünfläche, die als<br />

Erweiterungsfläche für den Friedhof vorgesehen ist.<br />

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung <strong>Brenken</strong>, Flur 15, <strong>Nr</strong>. 1092,<br />

1145, 1098, 1099, 1100, 1101, 1102, 1103, 726 und 703 mit einer Gesamtgröße von<br />

ca. 6.918 m² (ca. 0,69 ha).<br />

2 Planungsrechtliche Situation<br />

2.1 Regionalplanung<br />

Der Regionalplan, Teilabschnitt Paderborn-Höxter, stellt den Planbereich als<br />

Allgemeines Siedlungsgebiet (ASB) dar.<br />

2.2 Flächennutzungsplan<br />

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Büren ist der Änderungsbereich<br />

im westlichen Teil als Dorfgebiet und im nordöstlichen Bereich als Friedhof festgesetzt.<br />

Der Flächennutzungsplan wird parallel zu der Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> im<br />

Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung und Architektur DIPL.-ING. LOTHAR BELTZ 2


Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

Geltungsbereich berichtigt. Das Dorfgebiet (MD) wird nach Norden erweitert und die<br />

Fläche für den Friedhof in eine Grünfläche umgewandelt.<br />

Auszug aus dem Flächennutzungsplan (2008) der Stadt Büren (unmaßstäblich)<br />

2.3 Bebauungsplan<br />

Im rechtskräftigen Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ in <strong>Brenken</strong> ist der Planbereich als<br />

öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof bzw. der westliche Teil als<br />

eingeschränktes Dorfgebiet festgesetzt. Die öffentliche Grünfläche bzw. der Friedhof<br />

erstreckt sich weiter Richtung Süden und Osten. Das eingeschränkte Dorfgebiet<br />

umgibt den Planbereich im Norden. Westlich <strong>des</strong> Myraweges schließt sich<br />

Wohnbebauung an.<br />

Die <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ soll dem Bedarf nach einem<br />

Baugrundstück im Innenbereich gerecht werden und die Bebauung planungsrechtlich<br />

absichern.<br />

Auszug aus dem Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ in <strong>Brenken</strong> (unmaßstäblich)<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

3 Beschreibung der Bestandssituation<br />

3.1 Stadträumliche Einbindung<br />

Der Änderungsbereich stellt derzeit eine öffentliche Grünfläche mit der<br />

Zweckbestimmung Friedhof dar. Durch die Änderung der Bestattungsformen wird der<br />

Friedhof in Zukunft nicht mehr so viel Platz benötigen, so dass die Erweiterungsfläche<br />

aus der Zweckbindung entlassen werden kann. Dadurch könnte Bauland in der<br />

Ortsmitte zur Verfügung gestellt werden und zur Innenverdichtung beigetragen werden.<br />

3.2 Bebauung und Nutzung<br />

Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um eine Grünfläche, die hauptsächlich als<br />

Garten extensiv genutzt wird. Die Grünfläche wird von solitär stehenden Bäumen<br />

(Obstbäumen und einzelnen Nadelbäumen) gegliedert.<br />

Die angrenzende Wohnbebauung besteht aus Wohngebäuden mit Hausgärten. Die<br />

nördlich angrenzenden Flächen sind Brachflächen, die auf einer Teilfläche derzeit<br />

bebaut wird.<br />

3.3 Eigentumsverhältnisse<br />

Die Grundstücksfläche <strong>des</strong> Änderungsbereiches befindet sich in Privateigentum.<br />

3.4 Erschließung<br />

Das Plangebiet ist über den Myraweg und einen privaten Stichweg erschlossen. Der<br />

Myraweg mündet auf die Landstraße L 637, die die Verbindung nach Büren und zur<br />

A 44 herstellt.<br />

3.5 Ver- und Entsorgung<br />

Die Versorgung <strong>des</strong> Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser ist über die<br />

Anbindung an das örtliche Leitungsnetz gesichert.<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

3.6 Mensch, Natur und Landschaft<br />

Bei der zu überplanenden Fläche handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche, die<br />

im bestehenden Bebauungsplan mit der Zweckbindung Friedhof festgesetzt wurde. Die<br />

Fläche grenzt an die Dorfbebauung an. Die Grünflächen sind, ebenso wie die östlich<br />

und südlich angrenzenden, von Solitärbäumen und Hecken strukturiert. Die Hecke an<br />

der nordöstlichen Grenze besteht aus nicht heimischen Nadelbäumen.<br />

Auf der Grünfläche wurde kein Vorkommen einer geschützten Tier- oder Pflanzenart<br />

nachgewiesen (siehe 6.3.2 Artenschutz).<br />

Die zu erwartende Bebauung fügt sich in das hier von der Dorfbebauung geprägte<br />

Landschaftsbild ein.<br />

4 Städtebauliche Planungsziele<br />

Im Rahmen der Baulandbereitstellung im <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong>, ist es sinnvoll, der<br />

Innenentwicklung Vorrang zu geben und im Bereich <strong>des</strong> Myraweges das Baufenster zu<br />

erweitern.<br />

5 Inhalte der Planung / Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Textliche Festsetzungen sind fett hervorgehoben.<br />

Die getroffenen Festsetzungen sind gemäß § 8 Abs. 1 BauGB rechtsverbindlich.<br />

5.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Die wohnbaulich genutzte Teilfläche <strong>des</strong> Plangebietes wird als eingeschränktes<br />

Dorfgebiet (MD(E)) nach § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauNVO<br />

festgesetzt. Da der Änderungsbereich vorwiegend dem Wohnen dienen soll, sind in<br />

dem eingeschränkten Dorfgebiet gemäß § 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 BauNVO nur solche<br />

Betriebe und Anlagen nach § 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 6 BauNVO zulässig, die das Wohnen<br />

nicht stören.<br />

Zum Schutz der Wohnnutzung sind Tankstellen im eingeschränkten Dorfgebiet<br />

(MD(E)) nicht zugelassen. In Dorfgebieten können ausnahmsweise (gemäß § 5 (3))<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

Vergnügungsstätten im Sinne <strong>des</strong> § 4a Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 2) zugelassen werden. Zum Schutz<br />

der Wohnnutzungen und zur Wahrung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong> (dörflicher Charakter) sind<br />

Vergnügungsstätten im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) jedoch nicht zugelassen<br />

(siehe auch „Vergnügungsstättenkonzeption“, S.54/55 1 ).<br />

Nicht zulässig sind gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO Tankstellen (§ 5 (2) 9<br />

BauNVO) und Vergnügungsstätten (§ 5 (3) BauNVO).<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Bei der neuen Festsetzung <strong>des</strong> Maßes der baulichen Nutzung ist die Berücksichtigung<br />

der angrenzenden baulichen Nutzungen maßgeblich, um eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) gemäß<br />

§ 19 BauNVO auf den Wert 0,6 festgesetzt.<br />

Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von<br />

<strong>1.</strong> Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,<br />

2. Nebenanlagen im Sinne <strong>des</strong> § 14 BauNVO,<br />

3. Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das<br />

Baugrundstück lediglich unterbaut wird,<br />

mitzurechnen.<br />

Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der vorbenannten<br />

Anlagen bis zu 30 % überschritten werden.<br />

Die Zahl der Vollgeschosse wird im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) gemäß<br />

§ 20 BauNVO auf den Wert II als maximal festgesetzt.<br />

Die Geschossflächenzahl wird im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) gemäß<br />

§ 20 BauNVO auf den Wert 1,2 festgesetzt.<br />

1 Acocella, D. (2012): Gutachten zur Entwicklung einer Vergnügungsstättenkonzeption<br />

für die Stadt Büren. Dortmund/Lörrach.<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

5.3 Bauweise und Baugrenzen<br />

Die Festsetzungen zur Bauweise schaffen Regelungen für die Anordnung der<br />

Gebäude auf dem Baugrundstück. Formuliert werden damit wesentliche<br />

Gestaltungsabsichten <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong>.<br />

Im Geltungsbereich <strong>des</strong> eingeschränkten Dorfgebietes (MD(E)) wird eine offene<br />

Bauweise gemäß § 22 Abs. 1 BauNVO festgesetzt.<br />

Festgesetzt wird eine Baugrenze gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO.<br />

Die Baugrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO darf durch Gebäude und<br />

Gebäudeteile nicht überschritten werden.<br />

5.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen<br />

Für die Zulässigkeit von Nebenanlagen nach § 14 BauNVO gelten die folgenden<br />

Festsetzungen.<br />

Nebenanlagen im Sinne <strong>des</strong> § 14 (1) der BauNVO sind unter den dort genannten<br />

Voraussetzungen auch außerhalb der Baugrenze (überbaubare<br />

Grundstücksfläche) allgemein zulässig. Zur Straßenbegrenzungslinie ist ein<br />

Min<strong>des</strong>tabstand von 3,0 m einzuhalten.<br />

5.5 Verkehrsfläche<br />

Entsprechend der städtebaulichen Konzeption wird für das Plangebiet gemäß § 9<br />

Abs. 1 <strong>Nr</strong>.11 BauGB eine private Verkehrsfläche festgesetzt.<br />

Der private Stichweg wird in seinem Verlauf auf die Länge beschränkt, die er in der<br />

Örtlichkeit hat, da eine Verlängerung auf Grund <strong>des</strong> privaten Eigentümers so gut wie<br />

ausgeschlossen ist. Das Baugrundstück, das durch den verlängerten Stichweg hätte<br />

erschlossen werden sollen, kann nach wie vor über das Grundstück Kilianstraße 30<br />

erreicht werden.<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

5.6 Versorgungsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen und –leitungen<br />

sowie Flächen für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />

Die der Versorgung <strong>des</strong> Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser<br />

sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen sind gemäß § 14<br />

Abs. 2 BauNVO im Geltungsbereich <strong>des</strong> eingeschränkten Dorfgebietes (MD(E))<br />

als Ausnahme auch dann zulässig, wenn keine besonderen Flächen festgesetzt<br />

sind. Dieses gilt auch für fernmeldetechnische Anlagen sowie für Anlagen für<br />

erneuerbare Energien, soweit nicht § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO Anwendung<br />

findet.<br />

5.7 Grünfläche<br />

Die als Grünfläche genutzte Teilfläche <strong>des</strong> Plangebietes wird gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15<br />

BauGB als private Grünfläche festgesetzt.<br />

5.8 Örtliche Bauvorschriften zur äußeren Baugestaltung<br />

Die Festsetzungen zur Baugestaltung verfolgen vor allem städtebauliche<br />

Zielsetzungen. Sie tragen dazu bei, eine angemessene Gestaltung <strong>des</strong> Orts- und<br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> herbeizuführen und erfüllen somit unmittelbar auch kulturelle<br />

Zielsetzungen.<br />

Dachneigung<br />

Die Neigung der Dachflächen darf den Rahmen von 23° - 45° nicht über- bzw.<br />

unterschreiten. Die Regelung gilt nicht für Bedachungen von Garagen und<br />

Nebenanlagen.<br />

Dachaufbauten / Dachfenster<br />

Dachaufbauten und liegende Dachfenster sind in dem Änderungsbereich zulässig. Sie<br />

dürfen ½ der Baukörperlänge nicht überschreiten und müssen einen Min<strong>des</strong>tabstand<br />

von 1,50 m zur Außenkante Giebelwand einhalten.<br />

Firsthöhe<br />

Die Firsthöhe der Gebäude und baulichen Anlagen im Änderungsbereich darf eine<br />

Höhe von 10,00 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

Sockel<br />

Die Oberkante EG – Rohfußboden darf max. 0,50 m über dem höchsten Punkt der<br />

Straßengradiente (gemessen in der Mitte <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>) liegen.<br />

5.9 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise beteiligter Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Denkmalpflege<br />

Hinweise zur Denkmalpflege sind dem textlichen Planteil zu entnehmen.<br />

Umgang mit Kampfmittelrückständen<br />

Die entsprechenden Angaben zum Umgang mit Kampfmittelrückständen und<br />

Blindgängern sind dem textlichen Planteil zu entnehmen.<br />

6 Auswirkungen der Planung<br />

6.1 Flächenbilanz<br />

Gesamtfläche 6.918 m² 100 %<br />

davon<br />

Eingeschränktes Dorfgebiet 5.185 m² 75 %<br />

Private Verkehrsfläche 210 m² 3 %<br />

Private Grünfläche <strong>1.</strong>523 m² 22 %<br />

6.2 Ver- und Entsorgung<br />

Das Niederschlagswasser kann vor Ort versickert werden bzw. wird den gemeindlichen<br />

Kanalisationen zugeführt. Bevor eine Versickerung vor Ort zugelassen wird, müssen<br />

einschlägige Untersuchungen zur Durchlässigkeit <strong>des</strong> Untergrun<strong>des</strong> sowie zur<br />

Freiflächenverfügbarkeit durchgeführt werden.<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

6.3 Landschaftspflegerische Belange<br />

Im Rahmen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 werden die Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB nicht ermittelt und in einem<br />

Umweltbericht beschrieben, da diese Änderung im beschleunigten Verfahren nach<br />

§ 13a BauGB erfolgt.<br />

Nach §§ 14 -18 BNatSchG bzw. nach §§ 4 – 6 LG ist jedoch die Eingriffsregelung zu<br />

beachten. Sie besagt, dass unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind.<br />

Um zu verhindern, dass sich durch die Bebauungsplanänderung bedingt der<br />

Erhaltungszustand lokaler Populationen streng geschützter Arten (Anhang IV der FFH-<br />

Richtlinie) sowie europäischer Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) verschlechtert, oder<br />

deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden, wird eine<br />

artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt.<br />

6.3.1 Eingriffs- und Ausgleichsregelungen<br />

Als Folge der geplanten Bautätigkeiten gehen durch den Flächenentzug Lebens- oder<br />

Teillebensräume für Pflanzen und Tiere und dem Lebensraum das Funktionsgefüge<br />

zwischen Boden, Vegetation und Wasser am Standort verloren.<br />

Zur Kompensation der Eingriffsfolgen werden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Der<br />

Ausgleich soll nach Möglichkeit am Ort oder in direktem Umfeld <strong>des</strong> Eingriffs erfolgen.<br />

Ist dies nicht möglich, können die Ausgleichsmaßnahmen auch an anderer Stelle<br />

erfolgen oder die Zahlung eines Ersatzgel<strong>des</strong> festgelegt werden.<br />

Im Rahmen der Bewertung der Eingriffsfolgen und der Festlegung der<br />

Ausgleichsmaßnahmen erfolgt eine Gegenüberstellung der Bewertung <strong>des</strong><br />

Plangebietes vor Beginn sowie <strong>des</strong> zu erwartenden Zustan<strong>des</strong> nach Realisierung der<br />

Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong>.<br />

Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird die „Numerische Bewertung von<br />

Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV, 2008) 2 angewandt. Demnach<br />

werden den verschiedenen Biotoptypen bestimmte Wertfaktoren zugeordnet. Diese<br />

2 LANUV (Lan<strong>des</strong>amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2008): Numerische<br />

Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW. Recklinghausen.<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

den nordöstlichen und südöstlichen Grenzen werden durch gut strukturierte<br />

Hecken aus heimischen Gehölzen ersetzt. Die anzupflanzenden Heckenpflanzen<br />

richten sich nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung <strong>des</strong> Kreises Paderborn, Umweltamt (siehe Anhang 7.1).<br />

Diese Heckenpflanzungen haben zum einen eine abschirmende Wirkung gegenüber<br />

der Wohnbebauung und bieten zum anderen Insekten, Kleinsäugern und Vögeln<br />

Nahrungs- und Rückzugshabitate.<br />

Die vorhandene Hainbuchenhecke an der westlichen Grenze <strong>des</strong> Flurstückes 1102<br />

sowie die solitär stehende Buche sollen erhalten bleiben.<br />

Falls durch das Bauvorhaben Bäume auf der Grundstücksfläche gefällt werden<br />

müssen, werden diese an anderer Stelle auf dem Grundstück neu gepflanzt.<br />

Die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern hat mit standortgerechten<br />

Gehölzarten gemäß den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

<strong>des</strong> Kreises Paderborn 3 zu erfolgen.<br />

Die genannten Maßnahmen dienen dazu, die Eingriffsfolgen <strong>des</strong> Bauvorhabens so weit<br />

wie möglich innerhalb <strong>des</strong> Planbereiches abzugelten.<br />

3<br />

Kreis Paderborn – Umweltamt: Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

Eingriffsbilanzierung<br />

A: Ausgangszustand <strong>des</strong> Geltungsbereiches<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Fläche<br />

Grundwert<br />

Gesamt-<br />

Gesamt-<br />

Einzel-<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

(m²)<br />

A<br />

(lt. Biotop-<br />

korrektur-<br />

faktor<br />

wert<br />

flächen-<br />

wert<br />

typenwertliste)<br />

<strong>1.</strong>1 Versiegelte Fläche<br />

(Weg)<br />

<strong>1.</strong>1 Versiegelte Fläche<br />

(überbaubare<br />

Grundstücksfläche)<br />

(Fläche MD(E) x 0,8)<br />

4.4 Zier- und Nutzgarten<br />

mit > 50 % heimischen<br />

Gehölzen (nicht<br />

überbaubare<br />

Grundstücksfläche)<br />

4.4 Zier- und Nutzgarten<br />

mit > 50 % heimischen<br />

Gehölzen (öffentliche<br />

Grünfläche)<br />

7.1 Hecke, Gehölzstreifen<br />

mit<br />

lebensraumtypischen<br />

Gehölzanteilen < 50 %<br />

300 0 0<br />

2.997 0 0<br />

750 3 2.250<br />

2.542 3 7.626<br />

3<br />

Reiner Fichtenbestand 329 - 1 2 658<br />

Gesamt 6.918<br />

Gesamtflächenwert A: 10.534<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

B: Zustand <strong>des</strong> Geltungsbereiches gemäß den Festsetzungen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong><br />

<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Fläche<br />

Grundwert<br />

Gesamt-<br />

Gesamt<br />

Einzel-<br />

(lt. Biotoptypenwertlis<br />

te)<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

(m²)<br />

A<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

korrektur<br />

-faktor<br />

-wert<br />

flächen<br />

-wert<br />

<strong>1.</strong>1 Versiegelte Fläche (Weg) 210 0 0<br />

<strong>1.</strong>1 Versiegelte Fläche<br />

(überbaubare<br />

Grundstücksfläche)<br />

4.4 Zier- und Nutzgarten mit ><br />

50 % heimischen Gehölzen<br />

(nicht überbaubare<br />

Grundstücksfläche)<br />

7.2 Hecke mit<br />

lebensraumtypischen<br />

Gehölzanteilen > 50 %<br />

4.4 Zier- und Nutzgarten mit ><br />

50 % heimischen Gehölzen<br />

(private Grünfläche)<br />

4.076 0 0<br />

909 3 2.727<br />

406 5 2.030<br />

<strong>1.</strong>317 3 3.951<br />

Gesamt 6.918<br />

Gesamtflächenwert B: 8.708<br />

C: Gesamtbilanz (Gesamtfläche B - Gesamtfläche A) - <strong>1.</strong>826<br />

Die Eingriffsfolgen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ können<br />

nicht vollständig im Geltungsbereich ausgeglichen werden. Aus der rechnerischen<br />

Gegenüberstellung der Biotopwerte <strong>des</strong> Ausgangszustan<strong>des</strong> sowie <strong>des</strong> zu<br />

erwartenden Zustan<strong>des</strong> nach Realisierung der Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> ergibt<br />

sich ein Defizit von <strong>1.</strong>826 Biotopwertpunkten.<br />

Zum Ausgleich <strong>des</strong> Biotoppunkte-Defizites besteht die Möglichkeit der Zahlung eines<br />

Ersatzgel<strong>des</strong> gemäß § 5 (1) LG in Verbindung mit § 15 (6) BNatSchG an den Kreis<br />

Paderborn. Das Ersatzgeld wird zweckgebunden für Naturschutz- und<br />

Landschaftspflegemaßnahmen verwendet. Die Höhe <strong>des</strong> Ersatzgel<strong>des</strong> für <strong>1.</strong>826<br />

Biotopwertpunkte beträgt 451,94 €.<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

Für die <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ wird festgesetzt:<br />

Das Ersatzgeld in Höhe von 451,94 € ist innerhalb von 2 Monaten nach<br />

Rechtskraft <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong>, aber vor Beginn der Erschließungsarbeiten<br />

und vor Baubeginn, unter Verwendung der Rechnungsnummer „Ersatzgeld<br />

xxxxxxxxxxxxx“ auf eines der folgenden Konten der Kreiskasse <strong>des</strong> Kreises<br />

Paderborn zu zahlen.<br />

Sparkasse Paderborn (BLZ 476 501 30) 1 034 081<br />

Volksbank Paderborn (BLZ 472 601 21) 875 8000 000<br />

Postbank Dortmund (BLZ 440 100 46) 95 92-462<br />

Mit der Kombination aus internen Ausgleichsmaßnahmen und der Zahlung eines<br />

Ersatzgel<strong>des</strong> sind die Eingriffsfolgen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9<br />

„Friedhof“ rechnerisch zu 100 % ausgeglichen.<br />

6.3.2 Artenschutz<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung ist zu prüfen, ob der Erhaltungszustand<br />

artenschutzrechtlich relevanter Arten entsprechend § 44 Abs. 5 BNatSchG<br />

verschlechtert oder deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört<br />

werden.<br />

Das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten wurde über das Naturschutz-<br />

Fachinformationssystem NRW <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Natur, Umwelt und<br />

Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) 4 überprüft.<br />

Es besteht kein Nachweis planungsrelevanter Arten für das Plangebiet.<br />

Der Geltungsbereich der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 bietet für weitere<br />

planungsrelevante Arten, die potentiell für das Messtischblatt 4417 (Büren) aufgelistet<br />

werden (LANUV) 5 , siehe Anhang (7.2), keine geeignete Lebensraumausstattung.<br />

4 LANUV (Lan<strong>des</strong>amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2010): @LINFOS –<br />

Landschaftsinformationssammlung. http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm, zuletzt<br />

abgerufen am 07.06.2013.<br />

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

Die potentiell vorkommenden Fledermäuse (Breitflügelfledermaus, Kleine<br />

Bartfledermaus, Zwergfledermaus) sind Gebäudebewohnende Fledermäuse, die in<br />

Siedlungsbereichen parkartige Gehölzbestände oder strukturreiche Hecken als<br />

Jagdgebiete aufsuchen. Um eine Beeinträchtigung von potentiellen Jagdgebieten der<br />

Fledermäuse zu vermeiden, sollten Baumfällarbeiten außerhalb der Brutzeit, also von<br />

Oktober bis März, erfolgen.<br />

Für potentiell vorkommende planungsrelevante Vogelarten bietet der Geltungsbereich<br />

keine geeigneten Habitatstrukturen, auch aufgrund seiner Lage innerhalb bzw. am<br />

Rand <strong>des</strong> bebauten Bereiches.<br />

Die potentiell vorkommende Kreuzkröte benötigt als Laichgewässer sonnenexponierte<br />

Flach- und Kleingewässer, auch temporäre, die sowohl im Geltungsbereich als auch im<br />

Umfeld nicht vorhanden sind.<br />

Somit ist davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine<br />

artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen auf planungsrelevante Arten<br />

gemäß § 44 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1-5 BNatSchG zu erwarten sind.<br />

Als Vermeidungsmaßnahme sollten Baumfällarbeiten außerhalb der Brutzeit,<br />

also von Oktober bis März, erfolgen.<br />

Die Anpflanzung von gut strukturierten Hecken aus heimischen Gehölzen trägt zu einer<br />

Aufwertung <strong>des</strong> Geltungsbereiches in Siedlungsrandlage als Lebensraum für<br />

Kleinvögel, Insekten und Kleinsäuger bei.<br />

5 LANUV ((Lan<strong>des</strong>amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2010):<br />

Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“. Zuletzt abgerufen am<br />

07.06.2013.<br />

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7 Anhang<br />

7.1 Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4417


7.2 Heckenpflanzungen heimischer standortgerechter Laubgehölze (Kreis<br />

Paderborn, Umweltamt: Anforderungen der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung, Anhang 1 und 2)

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